W ELTGESUNDHEITSORGANISATION • REGIONALBÜRO FÜR EUROPA UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00; Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: governance@euro.who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC64/Conf.Doc./7 Rev.1 64. Tagung Kopenhagen (Dänemark), 15.–18. September 2014 12. September 2014 140471 ORIGINAL: ENGLISCH Resolution (Entwurf) Europäischer Impfaktionsplan (2015–2020) Das Regionalkomitee – nach Prüfung des Europäischen Impfaktionsplans (2015–2020) (EVAP, Dokument EUR/RC64/15), in Anerkennung des Beitrags dieser Resolution zum Zwölften Allgemeinen Arbeitsprogramm 2014–2019 und zu dessen Kategorien 1 (übertragbare Krankheiten), 4 (Gesundheitssysteme) und 5 (Vorsorge, Surveillance und Reaktion), in Anerkennung des wesentlichen Beitrags des EVAP zu den inhaltlichen Prioritäten von Gesundheit 2020: Rahmenkonzept und Strategie der Europäischen Region für das 21. Jahrhundert sowie der Entschlossenheit zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten und der Garantie, alle Menschen uneingeschränkt am Nutzen von Impfungen teilhaben zu lassen, und in Anerkennung der Ausrichtung des EVAP an der durch Resolution EUR/RC58/R4 bestätigten Charta von Tallinn: Gesundheitssysteme für Gesundheit und Wohlstand, dem Dokument EUR/RC64/12 („Strategie der Europäischen Region zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (2015–2020)“), der Resolution EUR/RC62/R5 („Europäischer Aktionsplan zur Stärkung der Kapazitäten und Angebote im Bereich der öffentlichen Gesundheit“) und dem Integrierten Globalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von Lungenentzündung und Durchfallerkrankungen, in Anbetracht des durch Resolution WHA65.17 bestätigten Globalen Impfaktionsplans (2011–2020), der Dekade der Impfstoff-Kooperation (2011–2020) und der Bedeutung von Impfmaßnahmen als besonders kostenwirksamen Interventionen für die Bevölkerungsgesundheit, die als Kernelement des Menschenrechts auf Gesundheit anerkannt werden sollten, EUR/RC64/Conf.Doc./7 Rev.1 Seite 2 unter Hinweis auf die von den Mitgliedstaaten angenommene Resolution EUR/RC60/R12 („Erneuerung des Engagements für die Eliminierung von Masern und Röteln und die Prävention der Rötelnembryopathie in der Europäischen Region der WHO bis zum Jahr 2015 und nachhaltige Unterstützung für den poliofreien Status in der Europäischen Region der WHO“), in Anbetracht des Beitrags erfolgreicher Impfprogramme bei der Verwirklichung globaler und regionsweiter Gesundheitsziele (namentlich der Senkung der Mortalität und Morbidität von Kindern) und ihres Potenzials für die Senkung der Mortalität und Morbidität im gesamten Lebensverlauf, besorgt darüber, dass es immer noch zu Ausbrüchen impfpräventabler Krankheiten kommt und dass es innerhalb der Europäischen Region auf der nationalen wie subnationalen Ebene Impflücken in Bezug auf Routineimpfungen gibt, in der Erkenntnis, dass für einen allgemeinen, chancengleichen Zugang zu nachhaltigen, hochwertigen Impfprogrammen, die den Bedürfnissen (EU) der Allgemeinbevölkerung unter besonderer Beachtung marginalisierter und unterversorgter Bevölkerungsgruppen gerecht werden und auf die Bedenken von Impfskeptikern reagieren, politischer Wille und beschleunigtes Handeln erforderlich sind, in dem Verständnis, dass diese Resolution nicht an Stelle einer noch geltenden Resolution des Regionalkomitees tritt und dass von einer Geltungsdauer für den Zeitraum 2015–2020 ausgegangen wird – 1. NIMMT den Europäischen Impfaktionsplan (2015–2020) mit den darin enthaltenen strategischen Zielen, Zielsetzungen und Zielvorgaben AN, wie sie in seinem Beobachtungs- und Evaluationsrahmen aufgeführt sind; 2. BITTET die Mitgliedstaaten1 EINDRINGLICH: a) Impfmaßnahmen als vorrangig zu behandeln, einen dauerhaften politischen Willen zur Verwirklichung der im EVAP genannten Zielsetzungen aufzubringen und ausreichende Finanzmittel für die Erreichung der Ziele der nationalen Impfprogramme bereitzustellen, 1 und ggf. Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration EUR/RC64/Conf.Doc./7 Rev.1 Seite 3 b) das Impfwesen in die Handlungskonzepte und Strategien der nationalen Gesundheitssysteme und der öffentlichen Gesundheitsdienste einzubinden, um die Zielvorgaben für die Durchimpfung auf allen Verwaltungsebenen in der Europäischen Region zu erfüllen, c) ihre nationalen Gesundheitskonzepte und -strategien und ihre nationalen Impfpläne (EU) gegebenenfalls auf den EVAP (EU) abzustimmen auszurichten und dessen Zukunftsvision und Strategien angemessen, gemäß den epidemiologischen Erfordernissen, umzusetzen, d) die Kapazitäten der nationalen Impfprogramme für die Formulierung und Umsetzung evidenzbasierter Handlungskonzepte zu stärken (EU), Auffrischkurse zum Thema Immunisierung für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen anzubieten und die Kapazitäten der Länder zur Einführung innovativer Leistungserbringungskonzepte mittels geeigneter Kommunikationstechnologien und -verfahren auszuweiten, e) über die Gefahren impfpräventabler Krankheiten wie auch über Nutzen und Risiken von Impfmaßnahmen zu informieren, um Vertrauen in Impfstoffe, Impfangebote und Gesundheitsbehörden zu schaffen, f) (EU) im Rahmen bereits bestehender Meldepflichten und -verfahren über Indikatoren zu berichten und die im Beobachtungs- und Evaluationsrahmen des EVAP genannten Berichterstattungsfristen einzuhalten; 3. ERSUCHT die Regionaldirektorin: a) die Umsetzung des EVAP in der Europäischen Region durch (EU) Führungskompetenz und strategische Anleitung für die Mitgliedstaaten zu unterstützen und strategische Partnerschaften für die Bereitstellung fachlicher Unterstützung (EU) zu schaffen aufzubauen, b) in den Mitgliedstaaten und bei maßgeblichen Partnerorganisationen für ein entschlossenes Engagement und entsprechende Mittel zur Stärkung der Impfprogramme zu werben, um die im EVAP genannten Zielsetzungen zu verwirklichen, c) zu der Frage Stellung zu nehmen, wie bestimmte Risikogruppen, etwa marginalisierte und unterversorgte Bevölkerungsgruppen und Impfskeptiker, (EU) erreicht gezielt ins Visier genommen werden können, EUR/RC64/Conf.Doc./7 Rev.1 Seite 4 d) die Fortschritte bei der Verwirklichung der Zielsetzungen und Zielvorgaben des EVAP (EU) durch Erhebung, Meldung und Analyse von Daten zu verfolgen und zu evaluieren und so zur Beobachtung und Evaluation der globalen Indikatoren und Zielvorgaben im Rahmen des Globalen Impfaktionsplans (2011–2020) beizutragen, e) die für die Umsetzung des EVAP notwendigen Mittel in zwei aufeinander folgenden Programmhaushalten bereitzustellen und durch den Ständigen Ausschuss des Regionalkomitees auf etwaige Finanzierungslücken aufmerksam zu machen, f) dem Regionalkomitee auf seiner 67. und 71. Tagung in den Jahren 2017 bzw. 2021 über die Umsetzung des EVAP Bericht zu erstatten. = = =
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Vierundsechzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Kopenhagen, 15.–18. September 2014: Resolution (Entwurf): Europäischer Impfaktionsplan (2015–2020)
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