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Neunter Ständiger Ausschuss des Regionalkomitees für Europa: Bericht über die fünfte Tagung: Genf, 13.–14. Juni 2002

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EUR/RC51/SC(5)/REP Seite 1 Einleitung 1. Entsprechend den bei der einundfünfzigsten Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa (RC51) zum Ausdruck gebrachten Wünschen nahm der SCRC mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Region Rücksprache zur Problematik der Vertretung der Europäischen Region im Exekutivrat und erör- terte mit ihnen insbesondere die Fragen der semi-permanenten Mitgliedschaft und der geographischen Gruppierung sowie die Frage der allgemeinen Kriterien für die Mitgliedschaft. 2. Diese Konsultationen fanden im Rahmen einer am 13. und 14. Juni 2002 in Genf abgehaltenen Sondertagung des SCRC statt, zu der alle Mitgliedstaaten eingeladen waren. Unmittelbar im Anschluss an diese Tagung hielt der SCRC eine geschlossene Sitzung ab, bei der die Mitglieder die folgenden Beobach- tungen und Empfehlungen billigten. Allgemeine Kriterien 3. Die in Ziffer 13 von Dokument EUR/RC51/SC(5)/4 für die Festlegung der Vertretung vorgeschla- genen Kriterien wurden aufgestellt, um die Qualität und Effektivität der Vertretung der Europäischen Re- gion im Exekutivrat zu verbessern. Man war der Ansicht, dass es zwar das Vorrecht der Länder sei, ihre eigenen Vertreter zu wählen, dass diese Kriterien jedoch nicht unbedingt präskriptiv verstanden, sondern eher als Orientierungshilfe für die Zusammensetzung der Delegationen im Allgemeinen und der Vertreter im Exekutivrat im Besonderen gesehen werden sollten. 4. Außerdem würde eine festere Koordination zwischen SCRC und den Vertretern der Europäischen Region im Exekutivrat die Qualität und Effektivität der Vertretung der Region weiter verbessern. Geographische Gruppierung 5. Bei der Frage einer chancengleichen geographischen Vertretung im Exekutivrat handelt es sich um eine komplizierte Problematik. Das Beispiel der nordischen Länder, die ihre Vertretung im Exekutivrat und zu anderen Fragen untereinander abstimmen wurde als reizvolles Modell gesehen, das auch von an- deren Teilen der Region übernommen werden könnte. Die Möglichkeiten eines Konzepts teilregionaler Gruppierungen oder ,,Wahlgebiete“ könnte auf freiwilliger Grundlage weiter ausgelotet werden. Die Thematik sollte zwecks weiterer Konsultationen auf der Tagesordnung bleiben. Semi-permanente Mitgliedschaft im Exekutivrat 6. Man wies darauf hin, dass „in der WHO-Satzung das Prinzip der Gleichbehandlung aller Mitglied- staaten verankert ist und dass es deshalb wünschenswert ist, die gegenwärtige Situation gerechter zu ges- talten“, was auf einer früheren Ad-hoc-Tagung des SCRC im Juli 1999 (Dokument EUR/RC49/2 Add.1) befürwortet worden sei. 7. Eine Reihe von Delegierten erkannten in ihren abgegebenen Erklärungen an, dass die semi- permanenten Mitglieder Kontinuität gewährleisteten und im Laufe der Jahre wertvolle Arbeit geleistet hätten. 8. Mit der 1999 in Kopenhagen eingeführten zwischenzeitlichen Regelung habe man zu erkennen ge- geben, dass der Wunsch nach Veränderung bestehe. Eine Rückkehr zum Status quo ante (wonach die se- mi-permanenten Mitglieder von vier Jahren drei im Exekutivrat sitzen würden) sei nur schwer vorstellbar. Der Konsens sei, dass man zumindest die jetzige zwischenzeitliche Regelung (drei von fünf Jahren) bei- behalten sollte, so dass alle semi-permanenten Mitglieder ihre Amtszeit beenden würden (d. h. das Verei- nigte Königreich 2004, die Russische Föderation 2005 und Frankreich 2006). EUR/RC51/SC(5)/REP Seite 2 9. Der SCRC empfahl dem Regionalkomitee zudem zu erwägen, im Jahr 2003, nach einer Evaluation, einvernehmlich zu einer Regelung mit einer erweiterten, drei von sechs Jahren umfassenden Periodizität überzugehen. Den Anfang würde im Jahr 2007 das Vereinigte Königreich machen, die Russische Födera- tion würde 2008, Frankreich 2009 folgen. 10. Das Mandat für die Evaluation sollte dem Regionalkomitee vom SCRC im Jahr 2002 vorgelegt werden, und die Ergebnisse müssten dem Regionalkomitee 2003 vorliegen. Der SCRC vereinbarte, aus- schließlich zur Klärung dieses Mandats seine alte Untergruppe für die Mitgliedschaft im Exekutivrat zu re- aktivieren. Dr. Jarkko Eskola (Finnland), Dr. Danielle Hansen-Koenig (Luxemburg) und Dr. Serguei Furgal (Russische Föderation) erklärten sich bereit, in der Untergruppe mitzuarbeiten, die u. U. auch die Hilfe einer Ressourcenperson in Anspruch nehmen werde. Änderungen zu Artikel 24 und 25 der Satzung 11. Die Tagungsteilnehmer wiederholten, dass die Mitgliedstaaten, darunter auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Region, eindringlich gebeten werden müssten, sofern sie dies nicht bereits getan hätten, die Änderungen zu Artikel 24 und 25 der Satzung zu ratifizieren (die der Europäischen Region u. a. einen achten Sitz im Exekutivrat einbringen würden). Der SCRC bat das Sekretariat, einen Mechanismus für diesen Zweck zu erarbeiten.

Основные сведения
Тип документа Governing Bodies documents
Дата принятия
Источник Всемирная организация здравоохранения