W ELT G ESU N D H EIT SO R G AN I SAT IO N R EG I O N AL BÜ RO F ÜR EU R O PA UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC68/R7 68. Tagung Rom, 17.–20. September 2018 20. September 2018 180671 ORIGINAL: ENGLISCH Resolution Aktionsplan zur Verbesserung von Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO Das Regionalkomitee – unter Bekräftigung der mit der Annahme der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) formulierten Verpflichtung der Vertragsstaaten, Kapazitäten aufzubauen, zu stärken und zu unterhalten, die zu einer umgehenden und effektiven Reaktion auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit sowie auf gesundheitliche Notlagen von internationaler Tragweite erforderlich sind, unter Hinweis auf den Beschluss WHA69(14) der Weltgesundheitsversammlung, in dem die Generaldirektorin ersucht wurde, im Jahr 2016 den Entwurf eines globalen Umsetzungsplans für die Empfehlungen des Prüfungsausschusses zur Bewertung der Rolle der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) in Bezug auf den Ebola-Ausbruch und die ergriffenen Gegenmaßnahmen, einschließlich einer Sofortplanung zur Verbesserung der Umsetzung der IGV (2005), auszuarbeiten und den Regionalkomitees zur Prüfung vorzulegen, ferner unter Hinweis auf den Beschluss WHA70(11) der Weltgesundheitsversammlung, in dem der globale Umsetzungsplan zur Kenntnis genommen wurde und die Generaldirektorin ersucht wurde, den Entwurf eines fünfjährigen globalen Strategieplans unter umfassender Rücksprache mit den Mitgliedstaaten, etwa durch die Regionalkomitees, auszuarbeiten, EUR/RC68/R7 Seite 2 aufbauend auf dem Beschluss WHA71(15) der Weltgesundheitsversammlung, in der der globale Strategieplan zur Verbesserung von Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit wärmstens begrüßt wurde, unter Hinweis auf die Resolution EUR/RC59/R5 des Regionalkomitees, in der die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung bekräftigten, die IGV (2005) umzusetzen und die Kernkapazitäten aufzubauen bzw. zu unterhalten, und unter Berücksichtigung der bei der Umsetzung der IGV erzielten Fortschritte, die in den Jahren 2013, 2015 und 2017 in Fortschrittsberichten an die Regionalkomitees erläutert wurden, unter erneuter Bestätigung, dass die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO darin übereingekommen sind, die Ausarbeitung des an dem globalen Strategieplan ausgerichteten Aktionsplans für die Europäische Region zu nutzen, unter Anerkennung der Tatsache, dass ein ausreichender Schutz vor gesundheitlichen Gefahren ein hohes Maß an politischem und finanziellem Engagement erfordert, um mit Unterstützung durch ein ressortübergreifendes Engagement, sowie je nach Bedarf gesamtgesellschaftliche Ansätze und effektive Partnerschaften den gesamten Zyklus gesundheitlicher Notlagen (einschließlich Prävention, Bereitschaftsplanung, Gegenmaßnahmen und Wiederaufbau) zu bewältigen, unter Anerkennung des Vorhandenseins regionaler Rechtsvorschriften, Instrumente und Maßnahmen zur Bekämpfung von gesundheitlichen Gefahren und der Bedeutung einer fortgesetzten Kooperation mit Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration auf diesem Gebiet, nach Prüfung des Entwurfs des Aktionsplans zur Verbesserung von Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO 1 – 1 Dokument EUR/RC68/14. EUR/RC68/R7 Seite 3 1. BEGRÜSST wärmstens den Aktionsplan zur Verbesserung von Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO; 2. BITTET die Mitgliedstaaten2 EINDRINGLICH: a) politisches und finanzielles Engagement zum Aufbau und zur Stärkung der Kernkapazitäten gemäß den IGV (2005) zu mobilisieren und aufrechtzuerhalten, b) ihre Kapazitäten zu stärken bzw. zu unterhalten, einschließlich jener der nationalen IGV-Anlaufstellen, um die Bestimmungen der IGV und die daraus resultierenden Verpflichtungen hinsichtlich der Feststellung, Bewertung und Meldung von Gefahren für die öffentliche Gesundheit und Ereignissen mit Potenzial für eine internationale Ausbreitung sowie der Reaktion darauf im Einklang mit ihren Verpflichtungen gemäß Rahmenkonzepten der Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration zu erfüllen und einzuhalten, c) sich bei der Umsetzung des Aktionsplans für die Europäische Region zu proaktiven ressortübergreifenden Maßnahmen zu verpflichten und solche Maßnahmen zu ergreifen und dabei die Bedeutung eines ressortübergreifenden Ansatzes für die Verbesserung der Bereitschaftsplanung und der Reaktion auf Notlagen anzuerkennen, d) Synergien zwischen dem Gesundheitssystem, den grundlegenden gesundheitspolitischen Funktionen und der Umsetzung der IGV (2005) zu bestimmen und zu stärken, e) systematische und wiederholte Bewertungen der nationalen Kapazitäten durchzuführen, um gemäß den IGV Fortschritte zu überwachen, Defizite aufzuzeigen und vorrangige Maßnahmen festzulegen; 3. ERSUCHT die Regionaldirektorin: a) auf Wunsch der Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung diesbezüglicher nationaler Rechtsvorschriften, Instrumente und Maßnahmen sowie diesbezüglicher Rechtsvorschriften, Instrumente und Maßnahmen der Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration fachliche Unterstützung bei der Umsetzung des Aktionsplans 2 Und ggf. Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration. EUR/RC68/R7 Seite 4 für die Europäische Region zu leisten, u. a. durch Beobachtung und Bewertung gemäß den IGV (2005), und bei entsprechender Anfrage eines Mitgliedstaats, Maßnahmen zum Aufbau, zur Erhaltung und zur Stärkung der Kernkapazitäten gemäß den IGV (2005) zu ergreifen, b) sich zur Umsetzung des Aktionsplans für die Europäische Region für die Bereitstellung von Mitteln einzusetzen, diese zu nutzen und zu mobilisieren, und zwar u. a. durch die Zusammenarbeit und im Rahmen von Partnerschaften mit maßgeblichen Akteuren, Organisationen der Zivilgesellschaft und gemeindenaher Organisationen, in Übereinstimmung mit dem FENSA, c) die Funktionen und Kapazitäten des Sekretariats im Bereich des Ereignismanagements zu stärken und aufrechtzuerhalten, wie im Aktionsplan für die Europäische Region vorgesehen, d) den Austausch von Erfahrungen und vorbildlichen Praktiken zwischen Vertragsstaaten, einschließlich des Austauschs von Erkenntnissen in Bezug auf die Umsetzung und Anwendung der IGV (2005), zu erleichtern, e) die in der Europäischen Region erzielten Fortschritte zu überwachen und jährlich zu bewerten, um eine rasche Überwachung der Anstrengungen zum Aufbau der in den IGV (2005) geforderten Kernkapazitäten in der Region zu ermöglichen, f) auf der 71. Tagung des Regionalkomitees im Jahr 2021 über die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans für die Europäische Region Bericht zu erstatten. = = =
Всемирная организация здравоохранения (ВОЗ / WHO) · Governing Bodies documents
Achtundsechzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Rom, 17.–20. September 2018: Resolution: Aktionsplan zur Verbesserung von Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO
Открыть оригинал документа
Полный текст размещён на сайте публикующей организации. lawenc.com индексирует метаданные и ведёт на официальный источник.
Полный текст
Основные сведения
Тип документа
Governing Bodies documents
Источник
Всемирная организация здравоохранения