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Europäische Erklärung zur psychischen Gesundheit: Herausforderungen annehmen, Lösungen schaffen: Europäische Ministerielle WHO-Konferenz Psychische Gesundheit: Herausforderungen annehmen, Lösungen schaffen: Helsinki, Finnland, 12.–15. Januar 2005

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Europäische Ministerielle WHO-Konferenz Psychische Gesundheit Herausforderungen annehmen, Lösungen schaffen Helsinki, Finnland, 12.–15. Januar 2005 EUR/04/5047810/6 14. Januar 2005 52669 ORIGINAL: ENGLISCH Europäische Erklärung zur psychischen Gesundheit Herausforderungen annehmen, Lösungen schaffen

EUR/04/5047810/6 Seite 1 Präambel 1. Wir, die bei der Ministeriellen WHO-Konferenz Psychische Gesundheit vom 12. bis 15. Januar in Helsinki versammelten Gesundheitsminister1 der Mitgliedstaaten der Europäi- schen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in Gegenwart des Europäischen Kommissars für Gesundheit und Verbraucherschutz und gemeinsam mit dem WHO- Regionaldirektor für Europa, erklären, dass psychische Gesundheit und psychisches Wohl- ergehen grundlegend für die Lebensqualität des einzelnen Menschen sowie von Familien, Gemeinschaften und Nationen sind und es den Menschen ermöglichen, ihr Leben als sinn- voll zu erfahren und sich als kreative und aktive Bürger zu betätigen. Wir glauben, dass das primäre Ziel der Aktivitäten im Bereich psychische Gesundheit das Wohlbefinden und Wirken der Menschen ist, indem auf ihre Stärken und Möglichkeiten gesetzt und dadurch ihre Resilienz gesteigert wird und äußere schützende Faktoren gefördert werden. 2. Wir erkennen an, dass die Förderung der psychischen Gesundheit und die Prävention so- wie die Behandlung, Pflege und Rehabilitation bei psychischen Gesundheitsproblemen für die WHO und ihre Mitgliedstaaten, die Europäische Union (EU) und den Europarat ein vorrangiges Anliegen darstellen, wie dies in Resolutionen der Weltgesundheitsversamm- lung und des Exekutivrats der WHO, des WHO-Regionalkomitees für Europa und des Ra- tes der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht wurde. In diesen Resolutionen werden die Mitgliedstaaten, die WHO, die EU und der Europarat eindringlich gebeten, Maßnah- men zu ergreifen, um die durch psychische Gesundheitsprobleme bewirkte Krankheitslast zu verringern und das psychische Wohlergehen zu steigern. 3. Wir erinnern an unsere Verpflichtung durch Resolution EUR/RC51/R5 zur Erklärung von Athen über psychische Gesundheit, durch menschliches Einwirken verursachte Katastro- phen, Stigmatisierung und gemeindenahe Versorgung und durch die vom WHO- Regionalkomitee für Europa im September 2003 verabschiedete Resolution EUR/RC53/R4, in der die Sorge zum Ausdruck gebracht wurde, dass die durch psychische Störungen in der Europäischen Region verursachte Krankheitslast nicht abnimmt und dass viele Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen trotz der Entwicklung wirksamer Interventionsmöglichkeiten nicht die erforderliche Behandlung und Versorgung erhalten. Das Regionalkomitee ersuchte den Regionaldirektor: • bei der Organisation und Durchführung von Tätigkeiten zur Aktualisierung des Rah- menkonzepts „Gesundheit für alle“ Problemen der psychischen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO hohe Priorität einzuräumen, • im Januar 2005 in Helsinki, Finnland, eine Ministerielle WHO-Konferenz zum The- ma psychische Gesundheit zu veranstalten. 4. Wir nehmen die Resolutionen zur Kenntnis, die ein Aktionsprogramm für psychische Ge- sundheit unterstützen. In der vom WHO-Exekutivrat im Januar 2002 verabschiedeten und durch Resolution WHA55.10 der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2002 unterstützten Resolution EB109.R8 werden die WHO-Mitgliedstaaten aufgefordert: • die im Weltgesundheitsbericht 2001 enthaltenen Empfehlungen anzunehmen, 1 Das in diesem Text verwendete generische Maskulinum bezeichnet gleichermaßen weibliche und männ- liche Personen. Es wurde weitgehend versucht, geschlechtsneutrale Formen zu finden. EUR/04/5047810/6 Seite 2 • in Rücksprache mit allen beteiligten Akteuren im Bereich psychische Gesundheit ei- ne Politik, Programme und gesetzliche Regelungen zur psychischen Gesundheit zu schaffen, die sich auf den aktuellen Wissensstand und die Achtung der Menschen- rechte gründen, • sowohl innerhalb der Länder als auch in der bilateralen und multilateralen Zusam- menarbeit mehr in die psychische Gesundheit als einen untrennbaren Bestandteil des Wohlergehens der Bevölkerungen zu investieren. 5. Seit 1975 haben Entschließungen des Rates der Europäischen Union, Empfehlungen des Europarats und Resolutionen der WHO wiederholt den wichtigen Stellenwert der Förde- rung von psychischer Gesundheit und den schädlichen Zusammenhang zwischen psychi- schen Gesundheitsproblemen, sozialer Ausgrenzung, Arbeits- und Obdachlosigkeit sowie Störungen durch Alkohol- und anderen Substanzgebrauch anerkannt. Wir erkennen das Gewicht der Bestimmungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grund- freiheiten, des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, des Europäischen Überein- kommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und der Europäischen Sozialcharta an, ebenso wie das des Engagements des Europarats für den Schutz und die Förderung der psychischen Gesundheit, das sich durch die Erklärung seiner Ministerkonferenz zum Thema psychische Gesundheit in der Zukunft (Stockholm, 1985) und andere von ihm verabschiedete Empfehlungen für diesen Bereich entwickelt hat, insbesondere durch die Empfehlungen R(90)22 zum Schutz der psychi- schen Gesundheit bestimmter gefährdeter Gesellschaftsgruppen und Empfehlung Rec(2004)10 über den Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen mit psy- chischen Störungen. Anwendungsbereich 6. Wir nehmen zur Kenntnis, dass viele Aspekte von Politik und Diensten im Bereich psychi- sche Gesundheit in der gesamten Europäischen Region einem Wandel unterliegen. Politik und Dienste streben gesellschaftliche Integration und Gerechtigkeit an und zwar unter ei- nem umfassenden Blickwinkel, der Ausgewogenheit sucht zwischen dem Bedarf an und dem Nutzen aus verschiedenen psychosozialen Angeboten für Gesamtbevölkerung, ge- fährdete Gruppen und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen. Dienste werden heute in einem breiten Spektrum gemeindenaher Umfelder erbracht und nicht mehr aus- schließlich in abgeschotteten großen Anstalten. Wir glauben, dass dies eine richtige und notwendige Entwicklung ist. Wir begrüßen die Tatsache, dass Politik und Praxis im Be- reich psychische Gesundheit heute stehen für: i. die Förderung des psychischen Wohlergehens, ii. die Bekämpfung von Stigma, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung, iii. die Prävention von psychischen Gesundheitsproblemen, iv. die Versorgung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen durch wirk- same Dienste und Interventionen, die Betroffenen und Betreuenden2 Beteiligung und Entscheidungsmöglichkeiten bieten, v. die Rehabilitation und gesellschaftliche Integration von Menschen, die schwere psy- chische Gesundheitsprobleme durchlebt haben. 2 Mit den Betreuenden sind Angehörige, Freunde oder sonstige ehrenamtliche Betreuer gemeint. EUR/04/5047810/6 Seite 3 Prioritäten 7. Wir müssen auf dem Fundament aus Reform und Modernisierung in der Europäischen Re- gion der WHO aufbauen, aus unseren gemeinsamen Erfahrungen lernen und uns dabei der einzigartigen Charakteristika jedes Landes bewusst sein. Wir glauben, dass unsere vorran- gigen Aufgaben im kommenden Jahrzehnt darin bestehen: i. das Bewusstsein von der Bedeutung des psychischen Wohlbefindens zu fördern, ii. gemeinsam gegen Stigma, Diskriminierung und Ungleichheit anzugehen, Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und ihre Angehörigen zu stärken und zu un- terstützen, damit sie sich an diesem Prozess aktiv beteiligen können, iii. umfassende, integrierte und effiziente psychosoziale Versorgungssysteme zu entwer- fen und zu implementieren, die Förderung, Prävention, Behandlung und Rehabilitati- on, Pflege und Genesung vorsehen, iv. dem Bedürfnis nach kompetenten und in allen diesen Bereichen leistungsfähigen Mi- tarbeitenden zu entsprechen, v. die Erfahrung und das Wissen der Betroffenen und Betreuenden als wichtige Grund- lage für die Planung und Entwicklung von psychosozialen Diensten anzuerkennen. Maßnahmen 8. Wir stellen uns hinter die Feststellung, dass es keine Gesundheit ohne psychische Gesund- heit gibt. Psychische Gesundheit ist von zentraler Bedeutung für das humane, soziale und wirtschaftliche Kapital der Nationen und sollte daher als integraler und wesentlicher Teil anderer Politikbereiche wie z. B. Sozialwesen, Bildung und Beschäftigung betrachtet wer- den. Deshalb verpflichten wir, die für Gesundheit zuständigen Minister, uns im Rahmen der verfassungsrechtlichen Strukturen und Zuständigkeiten in unseren Ländern dazu, die Notwendigkeit einer umfassenden, auf gesellschaftliche Integration zielenden evidenzba- sierten Politik im Bereich psychische Gesundheit zu erkennen und Wege und Mittel zur Entwicklung, Umsetzung und Stärkung einer solchen Politik zu erwägen. Eine solche auf das psychische Wohlbefinden und die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit psychi- schen Gesundheitsproblemen gerichtete Politik erfordert folgende Maßnahmen: i. Das psychische Wohlbefinden der Bevölkerung insgesamt durch Maßnahmen för- dern mit dem Ziel, Bewusstsein zu schaffen und positive Änderungen im Hinblick auf Einzelpersonen und Familien, gesellschaftliche Gruppen, Ausbildungs- und Ar- beitsplätze, Regierungen und Behörden zu bewirken, ii. die möglichen Auswirkungen jeglicher Politik auf den Bereich der psychischen Ge- sundheit berücksichtigen und dabei besonderes Augenmerk auf gefährdete Gruppen legen sowie Bewusstsein für die zentrale Stellung der psychischen Gesundheit beim Aufbau einer gesunden, integrativen und produktiven Gesellschaft zeigen, iii. gegen Stigma und Diskriminierung vorgehen, den Schutz der Menschenrechte und der Würde des Menschen sichern und die erforderliche Gesetzgebung implementie- ren, die gefährdete oder an psychischen Gesundheitsproblemen leidende Menschen dazu befähigen soll, voll und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben, iv. gezielte Unterstützung und Maßnahmen anbieten, die auf die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Personen in bestimmten Lebensabschnitten zugeschnitten sind, insbe- EUR/04/5047810/6 Seite 4 sondere bei der Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen sowie bei der Betreuung älterer Menschen, v. Maßnahmen entwickeln und umsetzen, um die vermeidbaren Ursachen von psychi- schen Gesundheitsproblemen, Komorbidität und Suizid zu reduzieren, vi. die Kapazitäten und die Kompetenz von Hausärzten und Primärversorgung ausbauen und dabei mit spezialisierten medizinischen und nichtmedizinischen Diensten im Verbund arbeiten, die Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen wirksamen Zugang sowie die Erkennung und Behandlung ihrer Probleme bieten, vii. Menschen mit schweren psychischen Gesundheitsproblemen eine wirksame und um- fassende Behandlung und Versorgung in einer Palette verschiedener Settings anbie- ten, in denen ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden können und wo sie vor Vernachlässigung und Missbrauch geschützt sind, viii. Partnerschaft, Koordinierung und Führung zwischen Regionen, Ländern, Sektoren und Organisationen herstellen, die auf psychische Gesundheit und die gesellschaftli- che Integration von Einzelpersonen und Familien, Gruppen und Gemeinschaften ei- nen Einfluss haben, ix. Programme zur Anwerbung, Ausbildung und Schulung von Mitarbeitenden entwer- fen, um ein ausreichendes und kompetentes multidisziplinäres Arbeitskräfteangebot zu schaffen, x. den psychischen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse der Bevölkerung, be- stimmter Gruppen und Einzelpersonen in einer Weise abschätzen, die Vergleiche auf nationaler und internationaler Ebene zulässt, xi. angemessene und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit diese Ziele erreicht werden können, xii. Forschung veranlassen und die Auswertung und Weiterverbreitung der oben genann- ten Maßnahmen unterstützen. 9. Wir erkennen die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Annahme der Herausforderungen und der Schaffung evidenzbasierter Lösungen. Wir unterstützen daher den Europäischen Akti- onsplan für psychische Gesundheit und seine Umsetzung in der gesamten Europäischen Region der WHO, wobei jedes Land die einzelnen Punkte auf geeignete Weise an seine Er- fordernisse und Möglichkeiten anpassen muss. Wir sind auch entschlossen, Solidarität mit der ganzen Region zu üben und Wissen, vorbildliche Praxisbeispiele und Sachverstand miteinander auszutauschen. Aufgaben 10. Wir, die Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Region der WHO, ver- pflichten uns zur Unterstützung der folgenden Maßnahmen in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Strukturen und der politischen Praxis unserer Länder und den nati- onalen und teilnationalen Erfordernissen, Gegebenheiten und Mitteln: i. Umsetzung einer Politik und Gesetzgebung für den Bereich psychische Gesundheit, die Standards für einschlägige Aktivitäten setzt und die Menschenrechte wahrt, ii. Koordination der verantwortlichen Stellen für die Ausarbeitung, Verbreitung und Umsetzung von Politik und Gesetzgebung mit Bezug auf psychische Gesundheit, EUR/04/5047810/6 Seite 5 iii. Abschätzung der Auswirkungen behördlicher Maßnahmen auf den Bereich der all- gemeinen psychischen Gesundheit, iv. Beseitigung von Stigma und Diskriminierung sowie verstärkte Integration, indem das Bewusstsein in der Öffentlichkeit erhöht und die Handlungsfähigkeit gefährdeter Personen gestärkt wird, v. Wahlmöglichkeiten und Beteiligung für Menschen mit psychischen Gesundheits- problemen an einer Versorgung, die ihre Bedürfnisse und Kultur berücksichtigt, vi. Überprüfung und gegebenenfalls Einführung von Gleichstellungs- und Anti- Diskriminierungsgesetzen, vii. Förderung der psychischen Gesundheit in der Ausbildung und am Arbeitsplatz, in den Gemeinden und in anderen relevanten Umfeldern durch verstärkte Zusammenarbeit der für Gesundheit zuständigen Organisationen und anderer maßgeblicher Sektoren, viii. Prävention von Risikofaktoren am Entstehungsort, z. B., indem die Entwicklung ei- nes der psychischen Gesundheit zuträglichen Arbeitsmilieus unterstützt wird und An- reize geschaffen werden für eine Unterstützung von Menschen mit psychischen Ge- sundheitsproblemen an ihrem Arbeitsplatz bzw. für eine frühestmögliche Rückkehr an diesen nach der Genesung. ix. Suizidprävention angehen, ebenso wie die Ursachen von schädlichem Stress, Gewalt, Depressionen, Angstzuständen sowie von Störungen durch Alkohol- und anderen Substanzgebrauch, x. Anerkennung und Ausbau der zentralen Rolle von Primärversorgung und Hausärzten sowie Stärkung ihrer Fähigkeit zu mehr Verantwortung für die psychische Gesund- heit, xi. Aufbau von gemeindenahen Diensten mit dem Ziel, die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Gesundheitsproblemen in großen Anstalten zu ersetzen, xii. Durchsetzung von Maßnahmen zur Beendigung inhumaner und entwürdigender Ver- sorgung, xiii. Förderung von Partnerschaften zwischen für Versorgung und Unterstützung zustän- digen Einrichtungen wie z. B. Gesundheitsdiensten, Sozialämtern, Wohnungsbehör- den, Bildungseinrichtungen und Arbeitsvermittlungen, xiv. Aufnahme des Themas psychische Gesundheit in die Lehrpläne aller Gesundheitsbe- rufe und Entwicklung von Fortbildungs- und Schulungsprogrammen für Arbeitskräf- te im psychosozialen Bereich, xv. Förderung der Fachkenntnis der Beschäftigten im psychosozialen Bereich, damit die Bedürfnisse bestimmter Gruppen wie die von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen sowie von Menschen mit chronischen und schweren psychischen Gesund- heitsproblemen aufgegriffen werden können, xvi. Bereitstellung ausreichender Mittel für den Bereich psychische Gesundheit unter Be- rücksichtigung der Krankheitslast und Ausweisung als erkennbarer Teil der Gesund- heitsausgaben, damit im Vergleich zu den Investitionen in andere Gesundheitsberei- che eine Ausgewogenheit erreicht wird, xvii. Entwicklung eines Surveillance-Systems für gutes psychisches Wohlbefinden und für psychische Gesundheitsprobleme, das Risikofaktoren und Hilfesuchverhalten ein- schließt, und begleitende Beobachtung seiner Anwendung, EUR/04/5047810/6 Seite 6 xviii. Vergabe von Forschungsaufträgen, sofern Wissensstand oder Methoden unzurei- chend sind, und Verbreitung der Ergebnisse. 11. Wir werden im Bereich psychische Gesundheit tätige nichtstaatliche Organisationen unter- stützen und die Schaffung von nichtstaatlichen Organisationen und Betroffenenverbänden fördern. Wir begrüßen insbesondere Organisationen, die sich dafür einsetzen: i. Betroffene zu organisieren, die sich an der Entwicklung eigener Aktivitäten beteili- gen, u. a. der Einrichtung und Durchführung von Selbsthilfegruppen und der Ver- mittlung von Krankheitsbewältigung, ii. besonders vulnerablen und ausgegrenzten Menschen zu Selbstbestimmung zu verhel- fen und ihre Sache zu vertreten, iii. gemeindenahe Dienste anzubieten, die die Betroffenen einbeziehen, iv. auf die Situation bezogene Umgangs- und Bewältigungsmöglichkeiten sowie weitere Kompetenzen von Angehörigen und Betreuenden zu verbessern und diese in die Ver- sorgungsprogramme einzubeziehen, v. die Erarbeitung von Projekten zu fördern, die einer kompetenten Erziehung, Aufklä- rung und Toleranz, der Bekämpfung von Störungen durch Alkohol- und anderen Substanzgebrauch sowie von Gewalt und Kriminalität dienen, vi. zum Aufbau örtlicher Dienste beizutragen, die die Bedürfnisse von Randgruppen ins Auge fassen, vii. Telefondienste und Internetberatung für Menschen in Krisensituationen zu ermögli- chen, z. B. für Menschen, die Gewalt erfahren oder die suizidgefährdet sind, viii. Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte zu schaffen. 12. Wir fordern die Europäische Kommission und den Europarat dazu auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen die Umsetzung dieser Europäischen Erklärung zur psychischen Gesundheit zu unterstützen. 13. Wir ersuchen den WHO-Regionaldirektor für Europa, auf folgenden Gebieten Maßnahmen zu ergreifen: a) Partnerschaften i. Förderung der Kooperation in diesem Bereich mit zwischenstaatlichen Organi- sationen, darunter der Europäischen Kommission und dem Europarat. b) Gesundheitsinformationen i. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei dem Aufbau eines Surveillance-Systems für psychische Gesundheit, ii. Erhebung vergleichbarer Daten über den Zustand und die Entwicklung von psychischer Gesundheit und psychosozialen Diensten in den Mitgliedstaaten. c) Forschung i. Errichtung eines Netzwerks von Kooperationszentren im Bereich psychische Gesundheit, das Möglichkeiten für internationale Partnerschaften, qualitativ hochwertige Forschung und Forscheraustausch bietet, EUR/04/5047810/6 Seite 7 ii. Gewinnung und Verbreitung der besten verfügbaren Erkenntnisse über eine gu- te Praxis, die die ethischen Aspekte von psychischer Gesundheit berücksich- tigt. d) Weiterentwicklung von Politik und Diensten i. Unterstützung der Regierungen durch Sachkenntnis, damit die Psychiatriere- form von einer wirkungsvollen Politik getragen wird, die Gesetzgebung, Dienstausgestaltung, Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Gesundheitsprobleme einschließt, ii. Hilfe bei der Einrichtung von Schulungsprogrammen für Ausbilder, iii. Initiative für Austauschprogramme mit Innovatoren, iv. Hilfe bei der Formulierung von Forschungsstrategien und -themen, v. Förderung von Anwälten des Wandels (change agents) durch Schaffung eines Netzwerks aus führenden nationalen Reformern und Beamten in Schlüsselposi- tionen. e) Anwaltschaftliches Eintreten i. Beeinflussung und laufende Beobachtung von Strategien und Aktivitäten, wel- che die Menschenrechte und Integration fördern und Stigma und Diskriminie- rung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen verringern, ii. Befähigung von Betroffenen, Betreuenden und nichtstaatlichen Organisationen zu mehr Selbstbestimmtheit durch Information und Koordinierung von Aktivi- täten zwischen den Ländern, iii. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei dem Aufbau einer Informationsbasis, die hilft, die Selbstbestimmtheit der Nutzer psychosozialer Dienste zu stärken, iv. Ermöglichung eines internationalen Erfahrungsaustausches zwischen wichtigen regionalen und lokalen nichtstaatlichen Organisationen, v. Bereitstellung objektiver und konstruktiver Informationen für die Medien, für nichtstaatliche Organisationen und andere interessierte Gruppen und Einzelper- sonen. 14. Wir ersuchen das WHO-Regionalbüro für Europa, die notwendigen Schritte zu unterneh- men um sicherzustellen, dass die Weiterentwicklung und Umsetzung der Politik im Be- reich psychische Gesundheit voll unterstützt wird, den Aktivitäten und Programmen ange- messener Vorrang eingeräumt wird und ihnen geeignete Mittel zur Verfügung stehen, da- mit sie die Vorgaben aus dieser Erklärung erfüllen können. 15. Wir verpflichten uns dazu, der WHO über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Erklä- rung in unseren Ländern auf einer zwischenstaatlichen Tagung zu berichten, die vor dem Jahr 2010 stattfinden soll.

Europäische Ministerielle WHO-Konferenz Psychische Gesundheit Herausforderungen annehmen, Lösungen schaffen Helsinki, Finnland, 12.–15. Januar 2005 EUR/04/5047810/6 14. Januar 2005 52669 ORIGINAL: ENGLISCH Europäische Erklärung zur psychischen Gesundheit Herausforderungen annehmen, Lösungen schaffen

EUR/04/5047810/6 Seite 1 Präambel 1. Wir, die bei der Ministeriellen WHO-Konferenz Psychische Gesundheit vom 12. bis 15. Januar in Helsinki versammelten Gesundheitsminister1 der Mitgliedstaaten der Europäi- schen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in Gegenwart des Europäischen Kommissars für Gesundheit und Verbraucherschutz und gemeinsam mit dem WHO- Regionaldirektor für Europa, erklären, dass psychische Gesundheit und psychisches Wohl- ergehen grundlegend für die Lebensqualität des einzelnen Menschen sowie von Familien, Gemeinschaften und Nationen sind und es den Menschen ermöglichen, ihr Leben als sinn- voll zu erfahren und sich als kreative und aktive Bürger zu betätigen. Wir glauben, dass das primäre Ziel der Aktivitäten im Bereich psychische Gesundheit das Wohlbefinden und Wirken der Menschen ist, indem auf ihre Stärken und Möglichkeiten gesetzt und dadurch ihre Resilienz gesteigert wird und äußere schützende Faktoren gefördert werden. 2. Wir erkennen an, dass die Förderung der psychischen Gesundheit und die Prävention so- wie die Behandlung, Pflege und Rehabilitation bei psychischen Gesundheitsproblemen für die WHO und ihre Mitgliedstaaten, die Europäische Union (EU) und den Europarat ein vorrangiges Anliegen darstellen, wie dies in Resolutionen der Weltgesundheitsversamm- lung und des Exekutivrats der WHO, des WHO-Regionalkomitees für Europa und des Ra- tes der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht wurde. In diesen Resolutionen werden die Mitgliedstaaten, die WHO, die EU und der Europarat eindringlich gebeten, Maßnah- men zu ergreifen, um die durch psychische Gesundheitsprobleme bewirkte Krankheitslast zu verringern und das psychische Wohlergehen zu steigern. 3. Wir erinnern an unsere Verpflichtung durch Resolution EUR/RC51/R5 zur Erklärung von Athen über psychische Gesundheit, durch menschliches Einwirken verursachte Katastro- phen, Stigmatisierung und gemeindenahe Versorgung und durch die vom WHO- Regionalkomitee für Europa im September 2003 verabschiedete Resolution EUR/RC53/R4, in der die Sorge zum Ausdruck gebracht wurde, dass die durch psychische Störungen in der Europäischen Region verursachte Krankheitslast nicht abnimmt und dass viele Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen trotz der Entwicklung wirksamer Interventionsmöglichkeiten nicht die erforderliche Behandlung und Versorgung erhalten. Das Regionalkomitee ersuchte den Regionaldirektor: • bei der Organisation und Durchführung von Tätigkeiten zur Aktualisierung des Rah- menkonzepts „Gesundheit für alle“ Problemen der psychischen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO hohe Priorität einzuräumen, • im Januar 2005 in Helsinki, Finnland, eine Ministerielle WHO-Konferenz zum The- ma psychische Gesundheit zu veranstalten. 4. Wir nehmen die Resolutionen zur Kenntnis, die ein Aktionsprogramm für psychische Ge- sundheit unterstützen. In der vom WHO-Exekutivrat im Januar 2002 verabschiedeten und durch Resolution WHA55.10 der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2002 unterstützten Resolution EB109.R8 werden die WHO-Mitgliedstaaten aufgefordert: • die im Weltgesundheitsbericht 2001 enthaltenen Empfehlungen anzunehmen, 1 Das in diesem Text verwendete generische Maskulinum bezeichnet gleichermaßen weibliche und männ- liche Personen. Es wurde weitgehend versucht, geschlechtsneutrale Formen zu finden. EUR/04/5047810/6 Seite 2 • in Rücksprache mit allen beteiligten Akteuren im Bereich psychische Gesundheit ei- ne Politik, Programme und gesetzliche Regelungen zur psychischen Gesundheit zu schaffen, die sich auf den aktuellen Wissensstand und die Achtung der Menschen- rechte gründen, • sowohl innerhalb der Länder als auch in der bilateralen und multilateralen Zusam- menarbeit mehr in die psychische Gesundheit als einen untrennbaren Bestandteil des Wohlergehens der Bevölkerungen zu investieren. 5. Seit 1975 haben Entschließungen des Rates der Europäischen Union, Empfehlungen des Europarats und Resolutionen der WHO wiederholt den wichtigen Stellenwert der Förde- rung von psychischer Gesundheit und den schädlichen Zusammenhang zwischen psychi- schen Gesundheitsproblemen, sozialer Ausgrenzung, Arbeits- und Obdachlosigkeit sowie Störungen durch Alkohol- und anderen Substanzgebrauch anerkannt. Wir erkennen das Gewicht der Bestimmungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grund- freiheiten, des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, des Europäischen Überein- kommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und der Europäischen Sozialcharta an, ebenso wie das des Engagements des Europarats für den Schutz und die Förderung der psychischen Gesundheit, das sich durch die Erklärung seiner Ministerkonferenz zum Thema psychische Gesundheit in der Zukunft (Stockholm, 1985) und andere von ihm verabschiedete Empfehlungen für diesen Bereich entwickelt hat, insbesondere durch die Empfehlungen R(90)22 zum Schutz der psychi- schen Gesundheit bestimmter gefährdeter Gesellschaftsgruppen und Empfehlung Rec(2004)10 über den Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen mit psy- chischen Störungen. Anwendungsbereich 6. Wir nehmen zur Kenntnis, dass viele Aspekte von Politik und Diensten im Bereich psychi- sche Gesundheit in der gesamten Europäischen Region einem Wandel unterliegen. Politik und Dienste streben gesellschaftliche Integration und Gerechtigkeit an und zwar unter ei- nem umfassenden Blickwinkel, der Ausgewogenheit sucht zwischen dem Bedarf an und dem Nutzen aus verschiedenen psychosozialen Angeboten für Gesamtbevölkerung, ge- fährdete Gruppen und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen. Dienste werden heute in einem breiten Spektrum gemeindenaher Umfelder erbracht und nicht mehr aus- schließlich in abgeschotteten großen Anstalten. Wir glauben, dass dies eine richtige und notwendige Entwicklung ist. Wir begrüßen die Tatsache, dass Politik und Praxis im Be- reich psychische Gesundheit heute stehen für: i. die Förderung des psychischen Wohlergehens, ii. die Bekämpfung von Stigma, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung, iii. die Prävention von psychischen Gesundheitsproblemen, iv. die Versorgung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen durch wirk- same Dienste und Interventionen, die Betroffenen und Betreuenden2 Beteiligung und Entscheidungsmöglichkeiten bieten, v. die Rehabilitation und gesellschaftliche Integration von Menschen, die schwere psy- chische Gesundheitsprobleme durchlebt haben. 2 Mit den Betreuenden sind Angehörige, Freunde oder sonstige ehrenamtliche Betreuer gemeint. EUR/04/5047810/6 Seite 3 Prioritäten 7. Wir müssen auf dem Fundament aus Reform und Modernisierung in der Europäischen Re- gion der WHO aufbauen, aus unseren gemeinsamen Erfahrungen lernen und uns dabei der einzigartigen Charakteristika jedes Landes bewusst sein. Wir glauben, dass unsere vorran- gigen Aufgaben im kommenden Jahrzehnt darin bestehen: i. das Bewusstsein von der Bedeutung des psychischen Wohlbefindens zu fördern, ii. gemeinsam gegen Stigma, Diskriminierung und Ungleichheit anzugehen, Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und ihre Angehörigen zu stärken und zu un- terstützen, damit sie sich an diesem Prozess aktiv beteiligen können, iii. umfassende, integrierte und effiziente psychosoziale Versorgungssysteme zu entwer- fen und zu implementieren, die Förderung, Prävention, Behandlung und Rehabilitati- on, Pflege und Genesung vorsehen, iv. dem Bedürfnis nach kompetenten und in allen diesen Bereichen leistungsfähigen Mi- tarbeitenden zu entsprechen, v. die Erfahrung und das Wissen der Betroffenen und Betreuenden als wichtige Grund- lage für die Planung und Entwicklung von psychosozialen Diensten anzuerkennen. Maßnahmen 8. Wir stellen uns hinter die Feststellung, dass es keine Gesundheit ohne psychische Gesund- heit gibt. Psychische Gesundheit ist von zentraler Bedeutung für das humane, soziale und wirtschaftliche Kapital der Nationen und sollte daher als integraler und wesentlicher Teil anderer Politikbereiche wie z. B. Sozialwesen, Bildung und Beschäftigung betrachtet wer- den. Deshalb verpflichten wir, die für Gesundheit zuständigen Minister, uns im Rahmen der verfassungsrechtlichen Strukturen und Zuständigkeiten in unseren Ländern dazu, die Notwendigkeit einer umfassenden, auf gesellschaftliche Integration zielenden evidenzba- sierten Politik im Bereich psychische Gesundheit zu erkennen und Wege und Mittel zur Entwicklung, Umsetzung und Stärkung einer solchen Politik zu erwägen. Eine solche auf das psychische Wohlbefinden und die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit psychi- schen Gesundheitsproblemen gerichtete Politik erfordert folgende Maßnahmen: i. Das psychische Wohlbefinden der Bevölkerung insgesamt durch Maßnahmen för- dern mit dem Ziel, Bewusstsein zu schaffen und positive Änderungen im Hinblick auf Einzelpersonen und Familien, gesellschaftliche Gruppen, Ausbildungs- und Ar- beitsplätze, Regierungen und Behörden zu bewirken, ii. die möglichen Auswirkungen jeglicher Politik auf den Bereich der psychischen Ge- sundheit berücksichtigen und dabei besonderes Augenmerk auf gefährdete Gruppen legen sowie Bewusstsein für die zentrale Stellung der psychischen Gesundheit beim Aufbau einer gesunden, integrativen und produktiven Gesellschaft zeigen, iii. gegen Stigma und Diskriminierung vorgehen, den Schutz der Menschenrechte und der Würde des Menschen sichern und die erforderliche Gesetzgebung implementie- ren, die gefährdete oder an psychischen Gesundheitsproblemen leidende Menschen dazu befähigen soll, voll und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben, iv. gezielte Unterstützung und Maßnahmen anbieten, die auf die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Personen in bestimmten Lebensabschnitten zugeschnitten sind, insbe- EUR/04/5047810/6 Seite 4 sondere bei der Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen sowie bei der Betreuung älterer Menschen, v. Maßnahmen entwickeln und umsetzen, um die vermeidbaren Ursachen von psychi- schen Gesundheitsproblemen, Komorbidität und Suizid zu reduzieren, vi. die Kapazitäten und die Kompetenz von Hausärzten und Primärversorgung ausbauen und dabei mit spezialisierten medizinischen und nichtmedizinischen Diensten im Verbund arbeiten, die Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen wirksamen Zugang sowie die Erkennung und Behandlung ihrer Probleme bieten, vii. Menschen mit schweren psychischen Gesundheitsproblemen eine wirksame und um- fassende Behandlung und Versorgung in einer Palette verschiedener Settings anbie- ten, in denen ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden können und wo sie vor Vernachlässigung und Missbrauch geschützt sind, viii. Partnerschaft, Koordinierung und Führung zwischen Regionen, Ländern, Sektoren und Organisationen herstellen, die auf psychische Gesundheit und die gesellschaftli- che Integration von Einzelpersonen und Familien, Gruppen und Gemeinschaften ei- nen Einfluss haben, ix. Programme zur Anwerbung, Ausbildung und Schulung von Mitarbeitenden entwer- fen, um ein ausreichendes und kompetentes multidisziplinäres Arbeitskräfteangebot zu schaffen, x. den psychischen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse der Bevölkerung, be- stimmter Gruppen und Einzelpersonen in einer Weise abschätzen, die Vergleiche auf nationaler und internationaler Ebene zulässt, xi. angemessene und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit diese Ziele erreicht werden können, xii. Forschung veranlassen und die Auswertung und Weiterverbreitung der oben genann- ten Maßnahmen unterstützen. 9. Wir erkennen die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Annahme der Herausforderungen und der Schaffung evidenzbasierter Lösungen. Wir unterstützen daher den Europäischen Akti- onsplan für psychische Gesundheit und seine Umsetzung in der gesamten Europäischen Region der WHO, wobei jedes Land die einzelnen Punkte auf geeignete Weise an seine Er- fordernisse und Möglichkeiten anpassen muss. Wir sind auch entschlossen, Solidarität mit der ganzen Region zu üben und Wissen, vorbildliche Praxisbeispiele und Sachverstand miteinander auszutauschen. Aufgaben 10. Wir, die Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Region der WHO, ver- pflichten uns zur Unterstützung der folgenden Maßnahmen in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Strukturen und der politischen Praxis unserer Länder und den nati- onalen und teilnationalen Erfordernissen, Gegebenheiten und Mitteln: i. Umsetzung einer Politik und Gesetzgebung für den Bereich psychische Gesundheit, die Standards für einschlägige Aktivitäten setzt und die Menschenrechte wahrt, ii. Koordination der verantwortlichen Stellen für die Ausarbeitung, Verbreitung und Umsetzung von Politik und Gesetzgebung mit Bezug auf psychische Gesundheit, EUR/04/5047810/6 Seite 5 iii. Abschätzung der Auswirkungen behördlicher Maßnahmen auf den Bereich der all- gemeinen psychischen Gesundheit, iv. Beseitigung von Stigma und Diskriminierung sowie verstärkte Integration, indem das Bewusstsein in der Öffentlichkeit erhöht und die Handlungsfähigkeit gefährdeter Personen gestärkt wird, v. Wahlmöglichkeiten und Beteiligung für Menschen mit psychischen Gesundheits- problemen an einer Versorgung, die ihre Bedürfnisse und Kultur berücksichtigt, vi. Überprüfung und gegebenenfalls Einführung von Gleichstellungs- und Anti- Diskriminierungsgesetzen, vii. Förderung der psychischen Gesundheit in der Ausbildung und am Arbeitsplatz, in den Gemeinden und in anderen relevanten Umfeldern durch verstärkte Zusammenarbeit der für Gesundheit zuständigen Organisationen und anderer maßgeblicher Sektoren, viii. Prävention von Risikofaktoren am Entstehungsort, z. B., indem die Entwicklung ei- nes der psychischen Gesundheit zuträglichen Arbeitsmilieus unterstützt wird und An- reize geschaffen werden für eine Unterstützung von Menschen mit psychischen Ge- sundheitsproblemen an ihrem Arbeitsplatz bzw. für eine frühestmögliche Rückkehr an diesen nach der Genesung. ix. Suizidprävention angehen, ebenso wie die Ursachen von schädlichem Stress, Gewalt, Depressionen, Angstzuständen sowie von Störungen durch Alkohol- und anderen Substanzgebrauch, x. Anerkennung und Ausbau der zentralen Rolle von Primärversorgung und Hausärzten sowie Stärkung ihrer Fähigkeit zu mehr Verantwortung für die psychische Gesund- heit, xi. Aufbau von gemeindenahen Diensten mit dem Ziel, die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Gesundheitsproblemen in großen Anstalten zu ersetzen, xii. Durchsetzung von Maßnahmen zur Beendigung inhumaner und entwürdigender Ver- sorgung, xiii. Förderung von Partnerschaften zwischen für Versorgung und Unterstützung zustän- digen Einrichtungen wie z. B. Gesundheitsdiensten, Sozialämtern, Wohnungsbehör- den, Bildungseinrichtungen und Arbeitsvermittlungen, xiv. Aufnahme des Themas psychische Gesundheit in die Lehrpläne aller Gesundheitsbe- rufe und Entwicklung von Fortbildungs- und Schulungsprogrammen für Arbeitskräf- te im psychosozialen Bereich, xv. Förderung der Fachkenntnis der Beschäftigten im psychosozialen Bereich, damit die Bedürfnisse bestimmter Gruppen wie die von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen sowie von Menschen mit chronischen und schweren psychischen Gesund- heitsproblemen aufgegriffen werden können, xvi. Bereitstellung ausreichender Mittel für den Bereich psychische Gesundheit unter Be- rücksichtigung der Krankheitslast und Ausweisung als erkennbarer Teil der Gesund- heitsausgaben, damit im Vergleich zu den Investitionen in andere Gesundheitsberei- che eine Ausgewogenheit erreicht wird, xvii. Entwicklung eines Surveillance-Systems für gutes psychisches Wohlbefinden und für psychische Gesundheitsprobleme, das Risikofaktoren und Hilfesuchverhalten ein- schließt, und begleitende Beobachtung seiner Anwendung, EUR/04/5047810/6 Seite 6 xviii. Vergabe von Forschungsaufträgen, sofern Wissensstand oder Methoden unzurei- chend sind, und Verbreitung der Ergebnisse. 11. Wir werden im Bereich psychische Gesundheit tätige nichtstaatliche Organisationen unter- stützen und die Schaffung von nichtstaatlichen Organisationen und Betroffenenverbänden fördern. Wir begrüßen insbesondere Organisationen, die sich dafür einsetzen: i. Betroffene zu organisieren, die sich an der Entwicklung eigener Aktivitäten beteili- gen, u. a. der Einrichtung und Durchführung von Selbsthilfegruppen und der Ver- mittlung von Krankheitsbewältigung, ii. besonders vulnerablen und ausgegrenzten Menschen zu Selbstbestimmung zu verhel- fen und ihre Sache zu vertreten, iii. gemeindenahe Dienste anzubieten, die die Betroffenen einbeziehen, iv. auf die Situation bezogene Umgangs- und Bewältigungsmöglichkeiten sowie weitere Kompetenzen von Angehörigen und Betreuenden zu verbessern und diese in die Ver- sorgungsprogramme einzubeziehen, v. die Erarbeitung von Projekten zu fördern, die einer kompetenten Erziehung, Aufklä- rung und Toleranz, der Bekämpfung von Störungen durch Alkohol- und anderen Substanzgebrauch sowie von Gewalt und Kriminalität dienen, vi. zum Aufbau örtlicher Dienste beizutragen, die die Bedürfnisse von Randgruppen ins Auge fassen, vii. Telefondienste und Internetberatung für Menschen in Krisensituationen zu ermögli- chen, z. B. für Menschen, die Gewalt erfahren oder die suizidgefährdet sind, viii. Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte zu schaffen. 12. Wir fordern die Europäische Kommission und den Europarat dazu auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen die Umsetzung dieser Europäischen Erklärung zur psychischen Gesundheit zu unterstützen. 13. Wir ersuchen den WHO-Regionaldirektor für Europa, auf folgenden Gebieten Maßnahmen zu ergreifen: a) Partnerschaften i. Förderung der Kooperation in diesem Bereich mit zwischenstaatlichen Organi- sationen, darunter der Europäischen Kommission und dem Europarat. b) Gesundheitsinformationen i. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei dem Aufbau eines Surveillance-Systems für psychische Gesundheit, ii. Erhebung vergleichbarer Daten über den Zustand und die Entwicklung von psychischer Gesundheit und psychosozialen Diensten in den Mitgliedstaaten. c) Forschung i. Errichtung eines Netzwerks von Kooperationszentren im Bereich psychische Gesundheit, das Möglichkeiten für internationale Partnerschaften, qualitativ hochwertige Forschung und Forscheraustausch bietet, EUR/04/5047810/6 Seite 7 ii. Gewinnung und Verbreitung der besten verfügbaren Erkenntnisse über eine gu- te Praxis, die die ethischen Aspekte von psychischer Gesundheit berücksich- tigt. d) Weiterentwicklung von Politik und Diensten i. Unterstützung der Regierungen durch Sachkenntnis, damit die Psychiatriere- form von einer wirkungsvollen Politik getragen wird, die Gesetzgebung, Dienstausgestaltung, Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Gesundheitsprobleme einschließt, ii. Hilfe bei der Einrichtung von Schulungsprogrammen für Ausbilder, iii. Initiative für Austauschprogramme mit Innovatoren, iv. Hilfe bei der Formulierung von Forschungsstrategien und -themen, v. Förderung von Anwälten des Wandels (change agents) durch Schaffung eines Netzwerks aus führenden nationalen Reformern und Beamten in Schlüsselposi- tionen. e) Anwaltschaftliches Eintreten i. Beeinflussung und laufende Beobachtung von Strategien und Aktivitäten, wel- che die Menschenrechte und Integration fördern und Stigma und Diskriminie- rung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen verringern, ii. Befähigung von Betroffenen, Betreuenden und nichtstaatlichen Organisationen zu mehr Selbstbestimmtheit durch Information und Koordinierung von Aktivi- täten zwischen den Ländern, iii. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei dem Aufbau einer Informationsbasis, die hilft, die Selbstbestimmtheit der Nutzer psychosozialer Dienste zu stärken, iv. Ermöglichung eines internationalen Erfahrungsaustausches zwischen wichtigen regionalen und lokalen nichtstaatlichen Organisationen, v. Bereitstellung objektiver und konstruktiver Informationen für die Medien, für nichtstaatliche Organisationen und andere interessierte Gruppen und Einzelper- sonen. 14. Wir ersuchen das WHO-Regionalbüro für Europa, die notwendigen Schritte zu unterneh- men um sicherzustellen, dass die Weiterentwicklung und Umsetzung der Politik im Be- reich psychische Gesundheit voll unterstützt wird, den Aktivitäten und Programmen ange- messener Vorrang eingeräumt wird und ihnen geeignete Mittel zur Verfügung stehen, da- mit sie die Vorgaben aus dieser Erklärung erfüllen können. 15. Wir verpflichten uns dazu, der WHO über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Erklä- rung in unseren Ländern auf einer zwischenstaatlichen Tagung zu berichten, die vor dem Jahr 2010 stattfinden soll.

Europäische Ministerielle WHO-Konferenz Psychische Gesundheit Herausforderungen annehmen, Lösungen schaffen Helsinki, Finnland, 12.–15. Januar 2005 EUR/04/5047810/6 14. Januar 2005 52669 ORIGINAL: ENGLISCH Europäische Erklärung zur psychischen Gesundheit Herausforderungen annehmen, Lösungen schaffen

EUR/04/5047810/6 Seite 1 Präambel 1. Wir, die bei der Ministeriellen WHO-Konferenz Psychische Gesundheit vom 12. bis 15. Januar in Helsinki versammelten Gesundheitsminister1 der Mitgliedstaaten der Europäi- schen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in Gegenwart des Europäischen Kommissars für Gesundheit und Verbraucherschutz und gemeinsam mit dem WHO- Regionaldirektor für Europa, erklären, dass psychische Gesundheit und psychisches Wohl- ergehen grundlegend für die Lebensqualität des einzelnen Menschen sowie von Familien, Gemeinschaften und Nationen sind und es den Menschen ermöglichen, ihr Leben als sinn- voll zu erfahren und sich als kreative und aktive Bürger zu betätigen. Wir glauben, dass das primäre Ziel der Aktivitäten im Bereich psychische Gesundheit das Wohlbefinden und Wirken der Menschen ist, indem auf ihre Stärken und Möglichkeiten gesetzt und dadurch ihre Resilienz gesteigert wird und äußere schützende Faktoren gefördert werden. 2. Wir erkennen an, dass die Förderung der psychischen Gesundheit und die Prävention so- wie die Behandlung, Pflege und Rehabilitation bei psychischen Gesundheitsproblemen für die WHO und ihre Mitgliedstaaten, die Europäische Union (EU) und den Europarat ein vorrangiges Anliegen darstellen, wie dies in Resolutionen der Weltgesundheitsversamm- lung und des Exekutivrats der WHO, des WHO-Regionalkomitees für Europa und des Ra- tes der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht wurde. In diesen Resolutionen werden die Mitgliedstaaten, die WHO, die EU und der Europarat eindringlich gebeten, Maßnah- men zu ergreifen, um die durch psychische Gesundheitsprobleme bewirkte Krankheitslast zu verringern und das psychische Wohlergehen zu steigern. 3. Wir erinnern an unsere Verpflichtung durch Resolution EUR/RC51/R5 zur Erklärung von Athen über psychische Gesundheit, durch menschliches Einwirken verursachte Katastro- phen, Stigmatisierung und gemeindenahe Versorgung und durch die vom WHO- Regionalkomitee für Europa im September 2003 verabschiedete Resolution EUR/RC53/R4, in der die Sorge zum Ausdruck gebracht wurde, dass die durch psychische Störungen in der Europäischen Region verursachte Krankheitslast nicht abnimmt und dass viele Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen trotz der Entwicklung wirksamer Interventionsmöglichkeiten nicht die erforderliche Behandlung und Versorgung erhalten. Das Regionalkomitee ersuchte den Regionaldirektor: • bei der Organisation und Durchführung von Tätigkeiten zur Aktualisierung des Rah- menkonzepts „Gesundheit für alle“ Problemen der psychischen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO hohe Priorität einzuräumen, • im Januar 2005 in Helsinki, Finnland, eine Ministerielle WHO-Konferenz zum The- ma psychische Gesundheit zu veranstalten. 4. Wir nehmen die Resolutionen zur Kenntnis, die ein Aktionsprogramm für psychische Ge- sundheit unterstützen. In der vom WHO-Exekutivrat im Januar 2002 verabschiedeten und durch Resolution WHA55.10 der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2002 unterstützten Resolution EB109.R8 werden die WHO-Mitgliedstaaten aufgefordert: • die im Weltgesundheitsbericht 2001 enthaltenen Empfehlungen anzunehmen, 1 Das in diesem Text verwendete generische Maskulinum bezeichnet gleichermaßen weibliche und männ- liche Personen. Es wurde weitgehend versucht, geschlechtsneutrale Formen zu finden. EUR/04/5047810/6 Seite 2 • in Rücksprache mit allen beteiligten Akteuren im Bereich psychische Gesundheit ei- ne Politik, Programme und gesetzliche Regelungen zur psychischen Gesundheit zu schaffen, die sich auf den aktuellen Wissensstand und die Achtung der Menschen- rechte gründen, • sowohl innerhalb der Länder als auch in der bilateralen und multilateralen Zusam- menarbeit mehr in die psychische Gesundheit als einen untrennbaren Bestandteil des Wohlergehens der Bevölkerungen zu investieren. 5. Seit 1975 haben Entschließungen des Rates der Europäischen Union, Empfehlungen des Europarats und Resolutionen der WHO wiederholt den wichtigen Stellenwert der Förde- rung von psychischer Gesundheit und den schädlichen Zusammenhang zwischen psychi- schen Gesundheitsproblemen, sozialer Ausgrenzung, Arbeits- und Obdachlosigkeit sowie Störungen durch Alkohol- und anderen Substanzgebrauch anerkannt. Wir erkennen das Gewicht der Bestimmungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grund- freiheiten, des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, des Europäischen Überein- kommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und der Europäischen Sozialcharta an, ebenso wie das des Engagements des Europarats für den Schutz und die Förderung der psychischen Gesundheit, das sich durch die Erklärung seiner Ministerkonferenz zum Thema psychische Gesundheit in der Zukunft (Stockholm, 1985) und andere von ihm verabschiedete Empfehlungen für diesen Bereich entwickelt hat, insbesondere durch die Empfehlungen R(90)22 zum Schutz der psychi- schen Gesundheit bestimmter gefährdeter Gesellschaftsgruppen und Empfehlung Rec(2004)10 über den Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen mit psy- chischen Störungen. Anwendungsbereich 6. Wir nehmen zur Kenntnis, dass viele Aspekte von Politik und Diensten im Bereich psychi- sche Gesundheit in der gesamten Europäischen Region einem Wandel unterliegen. Politik und Dienste streben gesellschaftliche Integration und Gerechtigkeit an und zwar unter ei- nem umfassenden Blickwinkel, der Ausgewogenheit sucht zwischen dem Bedarf an und dem Nutzen aus verschiedenen psychosozialen Angeboten für Gesamtbevölkerung, ge- fährdete Gruppen und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen. Dienste werden heute in einem breiten Spektrum gemeindenaher Umfelder erbracht und nicht mehr aus- schließlich in abgeschotteten großen Anstalten. Wir glauben, dass dies eine richtige und notwendige Entwicklung ist. Wir begrüßen die Tatsache, dass Politik und Praxis im Be- reich psychische Gesundheit heute stehen für: i. die Förderung des psychischen Wohlergehens, ii. die Bekämpfung von Stigma, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung, iii. die Prävention von psychischen Gesundheitsproblemen, iv. die Versorgung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen durch wirk- same Dienste und Interventionen, die Betroffenen und Betreuenden2 Beteiligung und Entscheidungsmöglichkeiten bieten, v. die Rehabilitation und gesellschaftliche Integration von Menschen, die schwere psy- chische Gesundheitsprobleme durchlebt haben. 2 Mit den Betreuenden sind Angehörige, Freunde oder sonstige ehrenamtliche Betreuer gemeint. EUR/04/5047810/6 Seite 3 Prioritäten 7. Wir müssen auf dem Fundament aus Reform und Modernisierung in der Europäischen Re- gion der WHO aufbauen, aus unseren gemeinsamen Erfahrungen lernen und uns dabei der einzigartigen Charakteristika jedes Landes bewusst sein. Wir glauben, dass unsere vorran- gigen Aufgaben im kommenden Jahrzehnt darin bestehen: i. das Bewusstsein von der Bedeutung des psychischen Wohlbefindens zu fördern, ii. gemeinsam gegen Stigma, Diskriminierung und Ungleichheit anzugehen, Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und ihre Angehörigen zu stärken und zu un- terstützen, damit sie sich an diesem Prozess aktiv beteiligen können, iii. umfassende, integrierte und effiziente psychosoziale Versorgungssysteme zu entwer- fen und zu implementieren, die Förderung, Prävention, Behandlung und Rehabilitati- on, Pflege und Genesung vorsehen, iv. dem Bedürfnis nach kompetenten und in allen diesen Bereichen leistungsfähigen Mi- tarbeitenden zu entsprechen, v. die Erfahrung und das Wissen der Betroffenen und Betreuenden als wichtige Grund- lage für die Planung und Entwicklung von psychosozialen Diensten anzuerkennen. Maßnahmen 8. Wir stellen uns hinter die Feststellung, dass es keine Gesundheit ohne psychische Gesund- heit gibt. Psychische Gesundheit ist von zentraler Bedeutung für das humane, soziale und wirtschaftliche Kapital der Nationen und sollte daher als integraler und wesentlicher Teil anderer Politikbereiche wie z. B. Sozialwesen, Bildung und Beschäftigung betrachtet wer- den. Deshalb verpflichten wir, die für Gesundheit zuständigen Minister, uns im Rahmen der verfassungsrechtlichen Strukturen und Zuständigkeiten in unseren Ländern dazu, die Notwendigkeit einer umfassenden, auf gesellschaftliche Integration zielenden evidenzba- sierten Politik im Bereich psychische Gesundheit zu erkennen und Wege und Mittel zur Entwicklung, Umsetzung und Stärkung einer solchen Politik zu erwägen. Eine solche auf das psychische Wohlbefinden und die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit psychi- schen Gesundheitsproblemen gerichtete Politik erfordert folgende Maßnahmen: i. Das psychische Wohlbefinden der Bevölkerung insgesamt durch Maßnahmen för- dern mit dem Ziel, Bewusstsein zu schaffen und positive Änderungen im Hinblick auf Einzelpersonen und Familien, gesellschaftliche Gruppen, Ausbildungs- und Ar- beitsplätze, Regierungen und Behörden zu bewirken, ii. die möglichen Auswirkungen jeglicher Politik auf den Bereich der psychischen Ge- sundheit berücksichtigen und dabei besonderes Augenmerk auf gefährdete Gruppen legen sowie Bewusstsein für die zentrale Stellung der psychischen Gesundheit beim Aufbau einer gesunden, integrativen und produktiven Gesellschaft zeigen, iii. gegen Stigma und Diskriminierung vorgehen, den Schutz der Menschenrechte und der Würde des Menschen sichern und die erforderliche Gesetzgebung implementie- ren, die gefährdete oder an psychischen Gesundheitsproblemen leidende Menschen dazu befähigen soll, voll und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben, iv. gezielte Unterstützung und Maßnahmen anbieten, die auf die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Personen in bestimmten Lebensabschnitten zugeschnitten sind, insbe- EUR/04/5047810/6 Seite 4 sondere bei der Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen sowie bei der Betreuung älterer Menschen, v. Maßnahmen entwickeln und umsetzen, um die vermeidbaren Ursachen von psychi- schen Gesundheitsproblemen, Komorbidität und Suizid zu reduzieren, vi. die Kapazitäten und die Kompetenz von Hausärzten und Primärversorgung ausbauen und dabei mit spezialisierten medizinischen und nichtmedizinischen Diensten im Verbund arbeiten, die Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen wirksamen Zugang sowie die Erkennung und Behandlung ihrer Probleme bieten, vii. Menschen mit schweren psychischen Gesundheitsproblemen eine wirksame und um- fassende Behandlung und Versorgung in einer Palette verschiedener Settings anbie- ten, in denen ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden können und wo sie vor Vernachlässigung und Missbrauch geschützt sind, viii. Partnerschaft, Koordinierung und Führung zwischen Regionen, Ländern, Sektoren und Organisationen herstellen, die auf psychische Gesundheit und die gesellschaftli- che Integration von Einzelpersonen und Familien, Gruppen und Gemeinschaften ei- nen Einfluss haben, ix. Programme zur Anwerbung, Ausbildung und Schulung von Mitarbeitenden entwer- fen, um ein ausreichendes und kompetentes multidisziplinäres Arbeitskräfteangebot zu schaffen, x. den psychischen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse der Bevölkerung, be- stimmter Gruppen und Einzelpersonen in einer Weise abschätzen, die Vergleiche auf nationaler und internationaler Ebene zulässt, xi. angemessene und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit diese Ziele erreicht werden können, xii. Forschung veranlassen und die Auswertung und Weiterverbreitung der oben genann- ten Maßnahmen unterstützen. 9. Wir erkennen die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Annahme der Herausforderungen und der Schaffung evidenzbasierter Lösungen. Wir unterstützen daher den Europäischen Akti- onsplan für psychische Gesundheit und seine Umsetzung in der gesamten Europäischen Region der WHO, wobei jedes Land die einzelnen Punkte auf geeignete Weise an seine Er- fordernisse und Möglichkeiten anpassen muss. Wir sind auch entschlossen, Solidarität mit der ganzen Region zu üben und Wissen, vorbildliche Praxisbeispiele und Sachverstand miteinander auszutauschen. Aufgaben 10. Wir, die Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Region der WHO, ver- pflichten uns zur Unterstützung der folgenden Maßnahmen in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Strukturen und der politischen Praxis unserer Länder und den nati- onalen und teilnationalen Erfordernissen, Gegebenheiten und Mitteln: i. Umsetzung einer Politik und Gesetzgebung für den Bereich psychische Gesundheit, die Standards für einschlägige Aktivitäten setzt und die Menschenrechte wahrt, ii. Koordination der verantwortlichen Stellen für die Ausarbeitung, Verbreitung und Umsetzung von Politik und Gesetzgebung mit Bezug auf psychische Gesundheit, EUR/04/5047810/6 Seite 5 iii. Abschätzung der Auswirkungen behördlicher Maßnahmen auf den Bereich der all- gemeinen psychischen Gesundheit, iv. Beseitigung von Stigma und Diskriminierung sowie verstärkte Integration, indem das Bewusstsein in der Öffentlichkeit erhöht und die Handlungsfähigkeit gefährdeter Personen gestärkt wird, v. Wahlmöglichkeiten und Beteiligung für Menschen mit psychischen Gesundheits- problemen an einer Versorgung, die ihre Bedürfnisse und Kultur berücksichtigt, vi. Überprüfung und gegebenenfalls Einführung von Gleichstellungs- und Anti- Diskriminierungsgesetzen, vii. Förderung der psychischen Gesundheit in der Ausbildung und am Arbeitsplatz, in den Gemeinden und in anderen relevanten Umfeldern durch verstärkte Zusammenarbeit der für Gesundheit zuständigen Organisationen und anderer maßgeblicher Sektoren, viii. Prävention von Risikofaktoren am Entstehungsort, z. B., indem die Entwicklung ei- nes der psychischen Gesundheit zuträglichen Arbeitsmilieus unterstützt wird und An- reize geschaffen werden für eine Unterstützung von Menschen mit psychischen Ge- sundheitsproblemen an ihrem Arbeitsplatz bzw. für eine frühestmögliche Rückkehr an diesen nach der Genesung. ix. Suizidprävention angehen, ebenso wie die Ursachen von schädlichem Stress, Gewalt, Depressionen, Angstzuständen sowie von Störungen durch Alkohol- und anderen Substanzgebrauch, x. Anerkennung und Ausbau der zentralen Rolle von Primärversorgung und Hausärzten sowie Stärkung ihrer Fähigkeit zu mehr Verantwortung für die psychische Gesund- heit, xi. Aufbau von gemeindenahen Diensten mit dem Ziel, die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Gesundheitsproblemen in großen Anstalten zu ersetzen, xii. Durchsetzung von Maßnahmen zur Beendigung inhumaner und entwürdigender Ver- sorgung, xiii. Förderung von Partnerschaften zwischen für Versorgung und Unterstützung zustän- digen Einrichtungen wie z. B. Gesundheitsdiensten, Sozialämtern, Wohnungsbehör- den, Bildungseinrichtungen und Arbeitsvermittlungen, xiv. Aufnahme des Themas psychische Gesundheit in die Lehrpläne aller Gesundheitsbe- rufe und Entwicklung von Fortbildungs- und Schulungsprogrammen für Arbeitskräf- te im psychosozialen Bereich, xv. Förderung der Fachkenntnis der Beschäftigten im psychosozialen Bereich, damit die Bedürfnisse bestimmter Gruppen wie die von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen sowie von Menschen mit chronischen und schweren psychischen Gesund- heitsproblemen aufgegriffen werden können, xvi. Bereitstellung ausreichender Mittel für den Bereich psychische Gesundheit unter Be- rücksichtigung der Krankheitslast und Ausweisung als erkennbarer Teil der Gesund- heitsausgaben, damit im Vergleich zu den Investitionen in andere Gesundheitsberei- che eine Ausgewogenheit erreicht wird, xvii. Entwicklung eines Surveillance-Systems für gutes psychisches Wohlbefinden und für psychische Gesundheitsprobleme, das Risikofaktoren und Hilfesuchverhalten ein- schließt, und begleitende Beobachtung seiner Anwendung, EUR/04/5047810/6 Seite 6 xviii. Vergabe von Forschungsaufträgen, sofern Wissensstand oder Methoden unzurei- chend sind, und Verbreitung der Ergebnisse. 11. Wir werden im Bereich psychische Gesundheit tätige nichtstaatliche Organisationen unter- stützen und die Schaffung von nichtstaatlichen Organisationen und Betroffenenverbänden fördern. Wir begrüßen insbesondere Organisationen, die sich dafür einsetzen: i. Betroffene zu organisieren, die sich an der Entwicklung eigener Aktivitäten beteili- gen, u. a. der Einrichtung und Durchführung von Selbsthilfegruppen und der Ver- mittlung von Krankheitsbewältigung, ii. besonders vulnerablen und ausgegrenzten Menschen zu Selbstbestimmung zu verhel- fen und ihre Sache zu vertreten, iii. gemeindenahe Dienste anzubieten, die die Betroffenen einbeziehen, iv. auf die Situation bezogene Umgangs- und Bewältigungsmöglichkeiten sowie weitere Kompetenzen von Angehörigen und Betreuenden zu verbessern und diese in die Ver- sorgungsprogramme einzubeziehen, v. die Erarbeitung von Projekten zu fördern, die einer kompetenten Erziehung, Aufklä- rung und Toleranz, der Bekämpfung von Störungen durch Alkohol- und anderen Substanzgebrauch sowie von Gewalt und Kriminalität dienen, vi. zum Aufbau örtlicher Dienste beizutragen, die die Bedürfnisse von Randgruppen ins Auge fassen, vii. Telefondienste und Internetberatung für Menschen in Krisensituationen zu ermögli- chen, z. B. für Menschen, die Gewalt erfahren oder die suizidgefährdet sind, viii. Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte zu schaffen. 12. Wir fordern die Europäische Kommission und den Europarat dazu auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen die Umsetzung dieser Europäischen Erklärung zur psychischen Gesundheit zu unterstützen. 13. Wir ersuchen den WHO-Regionaldirektor für Europa, auf folgenden Gebieten Maßnahmen zu ergreifen: a) Partnerschaften i. Förderung der Kooperation in diesem Bereich mit zwischenstaatlichen Organi- sationen, darunter der Europäischen Kommission und dem Europarat. b) Gesundheitsinformationen i. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei dem Aufbau eines Surveillance-Systems für psychische Gesundheit, ii. Erhebung vergleichbarer Daten über den Zustand und die Entwicklung von psychischer Gesundheit und psychosozialen Diensten in den Mitgliedstaaten. c) Forschung i. Errichtung eines Netzwerks von Kooperationszentren im Bereich psychische Gesundheit, das Möglichkeiten für internationale Partnerschaften, qualitativ hochwertige Forschung und Forscheraustausch bietet, EUR/04/5047810/6 Seite 7 ii. Gewinnung und Verbreitung der besten verfügbaren Erkenntnisse über eine gu- te Praxis, die die ethischen Aspekte von psychischer Gesundheit berücksich- tigt. d) Weiterentwicklung von Politik und Diensten i. Unterstützung der Regierungen durch Sachkenntnis, damit die Psychiatriere- form von einer wirkungsvollen Politik getragen wird, die Gesetzgebung, Dienstausgestaltung, Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention psychischer Gesundheitsprobleme einschließt, ii. Hilfe bei der Einrichtung von Schulungsprogrammen für Ausbilder, iii. Initiative für Austauschprogramme mit Innovatoren, iv. Hilfe bei der Formulierung von Forschungsstrategien und -themen, v. Förderung von Anwälten des Wandels (change agents) durch Schaffung eines Netzwerks aus führenden nationalen Reformern und Beamten in Schlüsselposi- tionen. e) Anwaltschaftliches Eintreten i. Beeinflussung und laufende Beobachtung von Strategien und Aktivitäten, wel- che die Menschenrechte und Integration fördern und Stigma und Diskriminie- rung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen verringern, ii. Befähigung von Betroffenen, Betreuenden und nichtstaatlichen Organisationen zu mehr Selbstbestimmtheit durch Information und Koordinierung von Aktivi- täten zwischen den Ländern, iii. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei dem Aufbau einer Informationsbasis, die hilft, die Selbstbestimmtheit der Nutzer psychosozialer Dienste zu stärken, iv. Ermöglichung eines internationalen Erfahrungsaustausches zwischen wichtigen regionalen und lokalen nichtstaatlichen Organisationen, v. Bereitstellung objektiver und konstruktiver Informationen für die Medien, für nichtstaatliche Organisationen und andere interessierte Gruppen und Einzelper- sonen. 14. Wir ersuchen das WHO-Regionalbüro für Europa, die notwendigen Schritte zu unterneh- men um sicherzustellen, dass die Weiterentwicklung und Umsetzung der Politik im Be- reich psychische Gesundheit voll unterstützt wird, den Aktivitäten und Programmen ange- messener Vorrang eingeräumt wird und ihnen geeignete Mittel zur Verfügung stehen, da- mit sie die Vorgaben aus dieser Erklärung erfüllen können. 15. Wir verpflichten uns dazu, der WHO über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Erklä- rung in unseren Ländern auf einer zwischenstaatlichen Tagung zu berichten, die vor dem Jahr 2010 stattfinden soll.

Основные сведения
Тип документа Governing Bodies documents
Дата принятия
Источник Всемирная организация здравоохранения