REGIONALKOMITEE FÜR EUROPA Neumindvierzigste Tagung, Florenz, 13. - 17. September 1999 RESOLUTIONSENTWURF WELTGESUNDHEITSORGANISATION Regionalbüro für Europa Kopenhagen EUR/RC49/Conf.Doc./10 20. Juli 1999 10199 ORIGINAL: ENGLISCH U m w e l t u n d G e s u n d h e i t Das Regionalkomitee - nachdrücklich darauf hinweisend, daß eine gesundheitsförderliche Umwelt für alle in der Europäi schen Region hohe Priorität haben sollte, unter Begrüßung der Fortschritte, die durch den Prozeß Umwelt und Gesundheit während der letz ten zehn Jahre im Hinblick auf dieses Ziel gemacht worden sind, einen Prozeß, der durch die Arbeit des Europäischen WHO-Zentrums für Umwelt und Gesundheit und den Europäischen Ausschuß für Umwelt und Gesundheit unterstützt wurde, und in der Überzeugung, daß der Prozeß Umwelt und Gesundheit im 21. Jahrhundert weiterhin ent scheidend zur Gesundheit der Menschen in der Europäischen Region beitragen wird, 1. DANKT den Regierungen von Frankreich, Italien und den Niederlanden für ihre unschätzbare Hil fe, die sie der Bewegung Umwelt und Gesundheit in den 1990er Jahren durch ihre Unterstützung des Eu ropäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit geleistet haben, 2. DANKT der Regierung von Deutschland für ihr Angebot, ab 2001 in Bonn Gastgeber einer dritten Außenstelle des Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit zu sein, 3. DANKT der Regierung von Ungarn für ihr Anerbieten, 2004 Gastgeber der Vierten Ministerkonfe renz Umwelt und Gesundheit zu sein, die bis dahin ein Ansporn zum Handeln sein wird, 4. STELLT SICH HINTER den Beschluß, der auf der Dritten Ministerkonferenz Umwelt und Ge sundheit im Juni 1999 in London getroffen wurde, das Mandat des Europäischen Ausschusses für Umwelt und Gesundheit zu verlängern und den Kreis der Mitglieder auszuweiten, 5. ERSUCHT den Europäischen Ausschuß für Umwelt und Gesundheit, die in der Erklärung der Dritten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit (der Erklärung von London) dargelegten Maßnahmen zu verfolgen, zu erleichtern und zu fördern und dabei besondere Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit zu lenken: a) die Ratifizierung, das Inkrafttreten und die zwischenzeitliche Umsetzung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zum ECE-Übereinkommen von 1992 über den Schutz und die Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen zu fördern, b) Maßnahmen zu fördern, um sicherzustellen, daß die Charta Verkehr, Umwelt und Gesund heit umgesetzt, diese Umsetzung begleitend überwacht und darüber Bericht erstattet wird und daß Vorbereitungen für die Erwägung weiterer internationaler Initiativen in diesem Bereich getroffen werden, c) praktische Schritte zur Verwirklichung der in der Londoner Erklärung dargelegten Ziele und Maßnahmen in die Wege zu leiten, beispielsweise durch die Einsetzung von Task Forces oder im Bedarfsfall anderer Mechanismen, d) die bestehenden Ressourcen voll auszuschöpfen, z. B. indem die Rolle des Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit maximiert, die enge Koordination mit dem Prozeß Umwelt für Europa sichergestellt und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, mit interna tionalen Organisationen und anderen Partnern gefördert wird, e) weiterhin die Öffentlichkeitsbeteiligung und intersektorale Partnerschaften, wie in der Erklä rung beschrieben, in Übereinstimmung mit dem gesundheitspolitischen Rahmenkonzept GESUNDHEIT21 zu stärken; 6. BITTET die Mitgliedstaaten EINDRINGLICH: a) ihre politischen, fachlichen und finanziellen Ressourcen zu mobilisieren, um die partner schaftliche Umsetzung von in London beschlossenen Maßnahmen innerhalb ihrer Länder und in der gesamten Region anzuregen, EUTR/RC49/Conf.Doc./10 Seite 2 EL~R/RC49/Conf.Doc./10 Seite 3 b) sich an der notwendigen finanziellen Unterstützung des Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit zu beteiligen und sich den fortgesetzten Bemühungen von Italien, den Niederlan den und dem Regionalbüro anzuschließen, um so eine Plattform für die wissenschaftliche und pra xisnahe Unterstützung wirksamer Maßnahmen sicherzustellen; 7. BEVOLLMÄCHTIGT den Regionaldirektor, Sekretariatsfunktionen für das Protokoll über Wasser und Gesundheit zum ECE-Übereinkommen von 1992 über den Schutz und die Nutzung grenzüberschrei tender Wasserläufe und internationaler Seen, wie in Artikel 17 des Protokolls vorgesehen, zu übernehmen und mit dem Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in einer Arbeitsvereinbarung die Einzelheiten ihrer Arbeitsteilung festzulegen; 8. ERSUCHT den Regionaldirektor, im Prozeß Umwelt und Gesundheit in der Europäischen Region weiterhin führend voranzugehen und die für diesen Prozeß notwendige Unterstützung des Regionalbüros sicherzustellen.
Всемирная организация здравоохранения (ВОЗ / WHO) · Governing Bodies documents
Neunundvierzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Florenz, 13. – 17. September 1999: Umwelt und Gesundheit
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