W E L T G E S U N D H E I T SO R G A N I S A T IO N R EG I O N A L B Ü RO F ÜR E U R O P A UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Achtundzwanzigster Ständiger Ausschuss des Regionalkomitees für Europa EUR/SC28(Special)/REP Außerordentliche Tagung 8. März 2021 210105 Virtuelle Tagung, 8. Januar 2021 ORIGINAL: ENGLISCH Bericht über die außerordentliche Tagung EUR/SC28(Special)/REP Seite 2 Einführung 1. In Übereinstimmung mit Regel 5.3 der Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees für Europa (SCRC) berief der Regionaldirektor nach Rücksprache mit der Vorsitzenden und der Stellvertretenden Vorsitzenden des SCRC für den 8. Januar 2021 eine außerordentliche Tagung des Achtundzwanzigsten Ständigen Ausschusses des WHO- Regionalkomitees für Europa in virtueller Form ein, um über den Programmhaushaltsentwurf 2022–2023 zu beraten. In Übereinstimmung mit Regel 3 der Geschäftsordnung stand die außerordentliche Tagung allen Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO offen. Eröffnung der Tagung 2. Eingangs begrüßte die Vorsitzende des SCRC, Dr. Iva Pejnović Franelić (Kroatien), die Teilnehmer zu der außerordentlichen Tagung. Diese diene der Präsentation des Programmhaushaltsentwurfs 2022–2023 und seiner Folgen für die Europäische Region der WHO und solle den Mitgliedstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme im Vorfeld der 33. Tagung des Programm-, Haushalts- und Verwaltungsausschusses des Exekutivrates (PBAC) vom 13. bis 15. Januar 2021 sowie der 148. Tagung des Exekutivrates vom 18. bis 26. Januar 2021 geben. Annahme der Tagesordnung 3. Die Tagesordnung wurde angenommen. Erklärung des WHO-Regionaldirektors für Europa 4. In seiner Ansprache an den SCRC begrüßte Dr. Hans Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa, alle Teilnehmer. Zunächst sprach er den von den jüngsten Erdbeben in Griechenland, Kroatien und der Türkei sowie den Erdrutschen in Norwegen betroffenen Menschen seine Anteilnahme aus. Zur COVID-19-Pandemie erklärte er, dass bei allen Sorgen angesichts in die Höhe schnellender Übertragungsraten mittlerweile aufgrund der Einführung von Impfungen doch wieder Grund zur Hoffnung bestehe. Das WHO-Regionalbüro für Europa werde die Mitgliedstaaten auch weiter unterstützen. Die zeitnahe und zügige Reaktion der Regierung des Vereinigten Königreichs bei der Meldung der neuen Variante von COVID-19 sei anerkennenswert. Mit Blick auf andere Aktivitäten seit der vorigen Tagung des Ständigen Ausschusses hob er die Ländermissionen nach Georgien und in die Ukraine hervor, wo er u. a. mit Beschäftigten von Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten zusammengetroffen sei, und berichtete vom Abschluss eines Kooperations-Fahrplans zwischen dem Regionalbüro und den turksprachigen Ländern. Die Arbeit der Paneuropäischen Kommission für Gesundheit und nachhaltige Entwicklung sei in vollem Gange. Es werde geprüft, wie der SCRC zu der organisationsweiten Reform und zur Arbeit der Unabhängigen Kommission für Pandemievorsorge und -bekämpfung (IPPR) beitragen könne. Angesichts der Bedeutung der Arbeit in den Ländern werde der SCRC entscheidend zur subregionalen Abstimmung und zur Förderung der direkten Kontakte des Regionalbüros mit den Mitgliedstaaten beitragen. EUR/SC28(Special)/REP Seite 3 Programmhaushaltsentwurf 2022–2023 5. Der Direktor für Planung, Mittelkoordinierung und Leistungsüberwachung beim WHO- Hauptbüro gab einen Überblick über den Programmhaushaltsentwurf für den Zeitraum 2022– 2023, der letztendlich auf der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2021, nach Beratungen auf den nächsten Tagungen des Exekutivrates und seines Programm-, Haushalts- und Verwaltungsausschusses (PBAC), präsentiert und später unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation durch die IPPR aktualisiert werde. Der Entwurf sei auf vier voneinander abhängigen, miteinander verknüpften und einander gegenseitig verstärkenden Achsen gebaut: Ausweitung der Kapazitäten zur Reaktion auf Notlagen; Ausbau der Führungsrolle der WHO in Bezug auf Wissenschaft und Daten; Stärkung der Widerstandskraft der Gesundheitssysteme durch primäre Gesundheitsversorgung und Gesundheitssicherheit; und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) und der dreifachen Milliarden- Zielmarke des Dreizehnten Allgemeinen Arbeitsprogramms 2019–2023 (GPW 13). Die wichtigsten Treiber für die Erhöhung des Programmhaushaltsentwurfs seien: die Lehren aus der COVID-19-Pandemie; der Umgestaltungsprozess, insbesondere die Notwendigkeit einer Stärkung der Aufgaben der Organisation in Wissenschaft und Forschung; die Überführung des Aufgabenbereichs Polio; und die während der COVID-19-Pandemie erzielten Effizienzsteigerungen. Der Anstieg werde insgesamt 5% betragen; der Etat für die Basisprogramme werde um 19% erhöht, der Etat für das Programm zur Eradikation der Poliomyelitis um 48% gekürzt. 6. Die Erhöhung des Etats für die Basisprogramme werde weitgehend aus rechnerischen Anpassungen aus der Überführung des Aufgabenbereichs Polio sowie einer im ursprünglichen Haushaltsrahmen des GPW 13 vorgesehenen Erhöhung für den Aufbau von „Vertragskapazitäten“ (contract capacity) und normativen Aufgaben bestritten. Ein Großteil der Erhöhung für die Umsetzung der Lehren aus der COVID-19-Pandemie werde in den Ausbau des Programms für gesundheitliche Notlagen und in die Stärkung der Gesundheitssysteme fließen. Auch Elemente des Umgestaltungsprozesses, die nicht in dem ursprünglichen Haushaltsrahmen enthalten seien, wie etwa die Strategie für digitale Gesundheit, benötigten eine Erhöhung. Die wichtigsten strategischen vorrangigen Resultate, für die die Mittel erhöht würden, seien mit den vier Achsen des Programmhaushaltsentwurfs verknüpft. Der in den Zahlen für Resultat 2.2 (Prävention von Epidemien und Pandemien) ersichtliche Rückgang sei durch die Überführung des Aufgabenbereichs Polio bedingt; tatsächlich werde auch dieses Resultat einen erheblichen Anstieg der Mittel verzeichnen. Bei einer Aufschlüsselung des Programmhaushaltsentwurfs nach Regionalbüros ergebe sich eine erhebliche Erhöhung des Haushalts für die Europäische Region. 7. Nun bedürfe es einer aufrichtigen Diskussion mit den Mitgliedstaaten über die Frage, wie die Erhöhung finanziert werden solle; in der Europäischen Region gebe es starke Unterstützung für eine nachhaltige Finanzierung. Die Mitgliedstaaten müssten nun entscheiden, welche der zentralen Aufgaben systemrelevant seien und unter allen Umständen finanziert werden müssten; anschließend müssten die Kosten kalkuliert und müsse über die Art der Finanzierung entschieden werden. Die geplanten Tagungen der leitenden Organe böten nicht ausreichend Zeit oder Raum für solche Überlegungen. Daher werde vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des PBAC und des Exekutivrates einzusetzen, um die unentbehrlichen zentralen Aufgaben zu bestimmen und diesbezüglich eine Empfehlung an die Weltgesundheitsversammlung abzugeben, um den Prozess der Sicherung von Finanzmitteln einleiten zu können. EUR/SC28(Special)/REP Seite 4 Perspektive der Europäischen Region 8. Der Direktor der Abteilung Geschäftsabläufe präsentierte die Perspektive der Europäischen Region zum Programmhaushaltsentwurf 2022–2023. Eine Studie zu den von den Länderbüros gesetzten Prioritäten verdeutliche, dass diese sich angesichts der COVID-19-Pandemie verändert hätten; während zuvor für die meisten Länder der Region der Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen oberste Priorität gehabt habe, so habe sich mittlerweile der Schwerpunkt hin zur Bereitschaftsplanung für gesundheitliche Notlagen und zum Aufbau nationaler Kapazitäten in den Bereichen Daten und Innovation verlagert. Mit Blick auf den Anteil der Europäischen Region am globalen Programmhaushaltsentwurf seien 10 Mio. US-$ für Lehren aus der COVID-19-Pandemie vorgesehen; darüber hinaus habe das Regionalbüro weitere 6 Mio. US-$ zur Optimierung der Investitionen in den Aufbau von Kapazitäten der Europäischen Region für Notlagen sowie für Pandemievorsorge und -bekämpfung beantragt. 11,7 Mio. US-$ seien für den Umgestaltungsprozess beantragt worden, insbesondere für die Erhöhung der Investitionen in die Stärkung der Gesundheitsbehörden, den Bereich der verhaltensbezogenen Aspekte und die Stärkung der Fähigkeit des Regionalbüros zur Koordinierung der Arbeit der Länderbüros. Die Europäische Region werde also für den Haushaltszeitraum 2022–2023 insgesamt über eine um 21% erhöhte Haushaltskapazität verfügen. 9. Die Direktorin der Abteilung Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme der Länder berichtete, dass nach der funktionellen Überprüfung des Regionalbüros die Arbeit ihrer Abteilung im Haushaltszeitraum 2022–2023 von den Lehren aus der COVID-19-Pandemie geprägt sein werde, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Arzneimitteln, die Führung der Gesundheitssysteme und die Stärkung des Gesundheitspersonals, und dass ein besonderes Augenmerk auf die primäre Gesundheitsversorgung als Bindeglied zwischen allgemeiner Gesundheitsversorgung, Gesundheitssicherheit und Wohlbefinden gelegt werde. Die Abteilung sei für zwei der Flaggschiff-Initiativen des Europäischen Arbeitsprogramms (EPW) zuständig: das Bündnis für psychische Gesundheit und die Befähigung zu selbstbestimmtem Handeln mit Hilfe digitaler Gesundheitsangebote. Zur Untersuchung der Frage, welche Veränderungen die Länder hinsichtlich der Unterstützung bei der Förderung der psychischen Gesundheit benötigen, werde ein fachlicher Beirat eingesetzt. Ein weiterer Schwerpunkt liege in der Zusammenarbeit mit den Ländern in Bezug auf digitale Gesundheit als Querschnittsthema durch einen Fahrplan, der dem Regionalkomitee auf seiner 71. Tagung vorgelegt werde. 10. Die Direktorin erläuterte, die Schwerpunkte der Arbeit der Abteilung Gesundheitsprogramme der Länder lägen in erster Linie auf übertragbaren und nichtübertragbaren Krankheiten sowie auf den umweltbedingten Determinanten von Gesundheit. Eine enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme werde für Innovationen in der primären Gesundheitsversorgung bei der Behandlung übertragbarer Krankheiten sorgen. Der vor kurzem eingerichtete fachliche Beirat für den Bereich der nichtübertragbaren Krankheiten befasse sich vor allem mit der Forcierung von Initiativen und Maßnahmen in Bezug auf Zielvorgabe 3.4 der SDG (Senkung der vorzeitigen Sterblichkeit aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten). Die Abteilung sei für zwei der Flaggschiff-Initiativen zuständig: die Europäische Impfagenda 2030 und gesündere Verhaltensweisen. Die Arbeit zur Bereitstellung des COVID-19-Impfstoffs werde wichtige Erkenntnisse zu Ersterer liefern, und der Austausch mit der Öffentlichkeit hinsichtlich der Lehren zu ihren Einstellungen zu der Pandemie werde zu Letzterer beitragen. Eine Einbindung der Mitgliedstaaten würde dafür sorgen, dass Erkenntnisse über Verhaltensweisen von Einzelpersonen und Gemeinschaften bei Bemühungen zur Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung gezielt herangezogen würden. EUR/SC28(Special)/REP Seite 5 11. Die Direktorin für gesundheitliche Notlagen in der Europäischen Region erklärte, das Programm für gesundheitliche Notlagen werde seine Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID- 19-Pandemie fortsetzen und das Ereignis-Management-System auf die sich laufend verändernden Bedürfnisse der Länder einstellen. Dabei werde ein besonderes Augenmerk auf Impfungen und die Erbringung von Gesundheitsleistungen gerichtet. Die im GPW 13 genannten Prioritäten 1 (allgemeine Gesundheitsversorgung) und 3 (gesunde Bevölkerung) würden jeweils eine Säule des Ereignis-Management-Systems bilden, dessen Erfolg von leistungsfähigen Gesundheitssystemen und einer Optimierung der Bereitschaftsplanung und Handlungsfähigkeit der Länder nach Maßgabe der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) abhängig sei. Es würden alle Bemühungen unternommen, um allgemeine Gesundheitsversorgung, Gesundheitssicherheit und Widerstandsfähigkeit von Gesundheitssystemen miteinander zu verknüpfen, und zwar mit einem festgelegten Paket unentbehrlicher Notfallangebote auf der kommunalen und nationalen Ebene. Die Lehren aus der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie würden ganzheitlich angewandt und in die Maßnahmen zur Verwirklichung der SDG einbezogen, insbesondere der Zielvorgabe 3.d (Kapazitätsaufbau in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Bewältigung nationaler und globaler Gesundheitsrisiken). Sämtliche vier Flaggschiff-Initiativen würden zusammen mit dem Programm für gesundheitliche Notlagen darauf hinarbeiten, dass die Lehren aus der COVID- 19-Pandemie in allen Bereichen gebührend berücksichtigt würden. 12. Der Direktor der Abteilung Länderunterstützung, Vorsorge- und Sofortmaßnahmen für Notlagen erklärte, in der Länderarbeit würden gerade zwei funktionelle Überprüfungen durchgeführt, in denen die Unterstützungsarbeit des Regionalbüros für die Länder und die Länderpräsenz der WHO untersucht würden. Die Arbeit seiner Abteilung sei entlang von vier Achsen ausgerichtet: Gewinnung strategischer Erkenntnisse für die Unterstützung der Länder; passgenaue Beteiligungspläne für die einzelnen Länder; Optimierung der Länderpräsenz mit oder ohne Länderbüro; und gezielte Nutzung des Potenzials subregionaler Netzwerke. Zusammen sollten diese Achsen der Verwirklichung der im EPW enthaltenen Verpflichtung dienen, die Unterstützung der Länder zur übergeordneten Aufgabe für das Regionalbüro zu machen. Sie würden zu zentralen Elementen in der Überprüfung der Länderpräsenz werden. 13. Mit Blick auf das Büro des Regionaldirektors habe sich die funktionelle Überprüfung mit drei Bereichen befasst: der Stärkung der Kapazitäten in Bezug auf Partnerschaften und Mittelbeschaffung; der Straffung der Verfahren der leitenden Organe; und der Verbesserung der „Markenidentität“ und Kommunikationsfähigkeit. Der Arbeitsplan und die Struktur der Abteilung seien um diese Bereiche herum entwickelt worden. Zu den Prioritäten für den Zeitraum 2022–2023 gehörten: die Umsetzung des EPW; mehr themenbezogene, vorhersehbare und flexible Finanzmittel; die Umsetzung des strategischen Kommunikationsplans; die gezielte Nutzung von Bündnissen und Kooperationszentren zur Umsetzung des EPW; Beiträge zur übergeordneten Reform der WHO; und die Unterstützung der Arbeit der Paneuropäischen Kommission für Gesundheit und nachhaltige Entwicklung und anschließende Umsetzung ihrer Empfehlungen. Diskussion 14. In der anschließenden Aussprache begrüßten die Mitglieder des SCRC die detaillierten Präsentationen und den ehrgeizigen Programmhaushaltsentwurf, die die entscheidende Rolle der WHO während einer globalen Pandemie verdeutlichten. Für eine angemessene Abwägung aller erhaltenen Informationen sei mehr Zeit erforderlich. Im Namen der Europäischen Region werde eine gemeinsame Erklärung vorbereitet, die auf der Tagung des Exekutivrates vorgelegt werden solle. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe des SCRC zur Finanzierung von EUR/SC28(Special)/REP Seite 6 WHO/Europa werde die Erstellung einer solchen Erklärung in die Hand nehmen, und auch wenn die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO sich über die Notwendigkeit einer Erhöhung von Haushalt und Finanzierung von Maßnahmen im Klaren seien, so habe die COVID-19-Pandemie doch die Bedeutung einer qualitativen Finanzierung der Organisation vor Augen geführt; eine solche finanzielle Unterstützung setze eine Neubewertung der Lage voraus. Nach der grundsätzlichen Zustimmung durch die Mitglieder des Ständigen Ausschusses werde der Entwurf der Erklärung im Hinblick auf deren Fertigstellung an alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Region verteilt. Es sei sinnvoll, die Programmgestaltung der WHO an der der Vereinten Nationen auszurichten. Dazu müsse das GPW 13 bis 2025 verlängert werden. 15. Die Bemühungen zur Förderung der Pandemievorsorge und -bekämpfung seien zu begrüßen, vor allem die Schwerpunktlegung auf die Stärkung der Gesundheitssysteme. Die COVID-19-Pandemie habe die Unzulänglichkeiten isolierter Betrachtungsweisen verdeutlicht. Die Ergebnisse der Arbeit der IPPR würden mit Spannung erwartet. Eine nachhaltige, vorhersehbare und flexible Finanzierung werde als entscheidend angesehen und stelle ein Politikum dar. Das Regionalbüro sei immer noch in hohem Maße von freiwilligen Beiträgen abhängig, was schwerwiegende Auswirkungen auf die Vorhersehbarkeit und Flexibilität seiner Finanzmittel habe. Deshalb wurden Bedenken geäußert, dass eine Erhöhung des Haushalts tatsächlich eine weitere Einschränkung der Flexibilität der WHO zur Folge hätte. Es wurde um detailliertere Informationen darüber gebeten, wie genau die für den Umgestaltungsprozess bestimmten 11,7 Mio. US-$ verwendet werden sollten. 16. Ein Mitglied warf unter Berücksichtigung der Umsetzungsraten für den aktuellen Programmhaushalt (Halbzeitbilanz: 25% des Etats für die Basisprogramme umgesetzt) die Frage auf, ob die für den Zeitraum 2022–2023 vorgesehene Erhöhung überhaupt realistisch sei. Die Praxis der Zustimmung zum Programmhaushaltsentwurf durch die Mitgliedstaaten ohne Kenntnis der Finanzierungsniveaus müsse geändert werden. Die zentrale politische Debatte zu der Frage, wie die Mitgliedstaaten zur Finanzierung der Organisation beitragen sollen, könne erst nach einer Bewertung der Lehren aus der COVID-19-Pandemie geführt werden. Die von Gebern geprägte Finanzierung der Organisation sei nach wie vor problematisch und müsse zur Diskussion gestellt werden. Ein anderes Mitglied bat um mehr finanzielle Informationen über Personal- und Reisekosten sowie über diesbezügliche Pläne im kommenden Zweijahreszeitraum und erkundigte sich auch, ob neue Stellen oder Streichungen bzw. Neueinstufungen von Stellen vorgesehen seien. Derartige Informationen seien notwendig, um den Vorschlag des Sekretariats für eine nachhaltige Finanzierung zu prüfen. 17. Der Direktor für Planung, Mittelkoordinierung und Leistungsüberwachung beim WHO- Hauptbüro erklärte, die Zahlen für die Halbzeitbilanz der Umsetzung des Programmhaushalts 2020–2021 seien im September 2020 veröffentlicht worden; bis Ende Dezember sei die Umsetzungsrate auf 40% angestiegen und werde bis zum Ende des Haushaltszeitraums voraussichtlich bei etwa 80% liegen. Aktuelle Zahlen würden den Mitgliedstaaten auf der 33. Tagung des PBAC vorgelegt. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände der COVID- 19-Pandemie seien diese Zahlen positiv zu bewerten. Deshalb würden für den Haushaltszeitraum 2022–2023 keine Probleme mit der Umsetzung erwartet. Allerdings blieben die Quellen der Finanzierung unsicher, und der Mangel an Vorhersehbarkeit bei den Mitteln sei durchaus problematisch. In der Frage der personellen Ausstattung setze die WHO auf eine ergebnisorientierte Haushaltsplanung, also die Bestimmung wünschenswerter Ergebnisse, die Errechnung der erforderlichen Etats und eine entsprechende Personalplanung. Es gebe in der Tat den Vorschlag, das GPW 13 um zwei Jahre zu verlängern, um es mit den Berichterstattungszeiträumen der Vereinten Nationen für die SDG zu synchronisieren. EUR/SC28(Special)/REP Seite 7 18. Zu den für den Umgestaltungsprozess erforderlichen 11,7 Mio. US-$ erläuterte der Direktor der Abteilung Geschäftsabläufe, auf der Grundlage der erwarteten Ergebnisse der Europäischen Akademie für transformative Führungskompetenz würden 7 Mio. US-$ für die Gesundheitssysteme bereitgestellt. 2 Mio. US-$ würden für die Determinanten von Gesundheit bereitgestellt und 2,7 Mio. US-$ für die Stärkung der Länderpräsenz der WHO und die Kontakte mit der Europäischen Kommission verwendet. 19. Die Direktorin der Abteilung Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme der Länder erklärte, dass unter Resultat 1.1 viel Arbeit in die primäre Gesundheitsversorgung fließen werde, die ja mit allen vier Flaggschiff-Initiativen verknüpft sei. Auch die Arbeit in Bezug auf das Gesundheitspersonal müsse intensiviert werden, da viele Mitgliedstaaten um Unterstützung auf diesem Gebiet gebeten hätten. Die diesbezüglichen Kapazitäten beim Regionalbüro seien noch gering, und ein Großteil der Arbeit werde bisher von Beratern erledigt. Deshalb würden mehr fest angestellte Kräfte benötigt, um dem Regionalbüro eine wirksamere Unterstützung der Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Darüber hinaus würden auch Maßnahmen zur Weiterverfolgung der Oslo-Initiative für Arzneimittel durchgeführt. 20. Die Sonderberaterin für Umgestaltung und Organisationsentwicklung fügte hinzu, von den 11,7 US-$ seien 3 Mio. für den Ausbau der Europäischen Akademie für transformative Führungskompetenz vorgesehen. Die Einrichtung der Akademie sei eine operative Flaggschiff- Initiative im Rahmen des EPW, die der Ausweitung der Kapazitäten des Regionalbüros zur Unterstützung der Länder diene. Derzeit seien zwei Demonstrationsprojekte im Gange, die im kommenden Zweijahreszeitraum ausgeweitet werden sollten. Der Etat für den Umgestaltungsprozess werde auch teilweise für das Bündnis für psychische Gesundheit und die Flaggschiff-Initiative über verhaltensbezogene Aspekte sowie für die Stärkung der Länderbüros ausgegeben. Abschluss 21. Abschließend dankte der Regionaldirektor allen Teilnehmern für ihre Anmerkungen und Beiträge und versicherte, das Regionalbüro werde im Geiste der Chancengleichheit und Solidarität auch weiterhin entschlossen mit allen Mitgliedstaaten zu sämtlichen Themen in Verbindung mit der COVID-19-Pandemie und darüber hinaus zusammenarbeiten. Er würdigte die Leistung der Gesundheitsberufe und hob insbesondere das während der Pandemie an vorderster Linie eingesetzte Gesundheitspersonal hervor und sagte ihnen Unterstützung zu. Die Global Policy Group werde prüfen, wie der SCRC zur Reform der Organisation beitragen könne; die Rückmeldungen aus dieser Debatte würden mit der Bitte um weitere Maßnahmen an die Arbeitsgruppe des SCRC für Führungsfragen übermittelt. Das Regionalbüro werde den Mitgliedstaaten in der Europäischen Region Informationen zu den fachlichen Tagesordnungspunkten der bevorstehenden Tagungen des PBAC und des Exekutivrates zukommen lassen. Die kommenden Wochen und Monate würden für alle schwierig werden, insbesondere der Zeitraum der Umsetzung der Impfpläne gegen COVID- 19. Das Regionalbüro werde die Mitgliedstaaten auch weiterhin unterstützen und stets in engem Kontakt mit ihnen bleiben. = = =
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Achtundzwanzigster Ständiger Ausschuss des Regionalkomitees für Europa: außerordentliche Tagung: virtuelle Tagung, 8. Januar 2021: Bericht über die außerordentliche Tagung
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