Всемирная организация здравоохранения (ВОЗ / WHO) · Governing Bodies documents

Einundsiebzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: virtuelle Tagung, 13.–15. September 2021: Mitgliedschaft in Organen und Ausschüssen der WHO: Leitfaden für das Beurteilungsverfahren und die Kriterien für Nominierungen und Wahlen

Всемирная организация здравоохранения
Открыть оригинал документа

Полный текст размещён на сайте публикующей организации. lawenc.com индексирует метаданные и ведёт на официальный источник.

Полный текст

W E L T G E S U N D H E I T SO R G A N I S A T IO N R EG I O N A L B Ü RO F ÜR E U R O P A UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC71/INF./8 71. Tagung Virtuelle Tagung, 13.–15. September 2021 20. August 2021 210904 Punkt 10 der vorläufigen Tagesordnung ORIGINAL: ENGLISCH Mitgliedschaft in Organen und Ausschüssen der WHO: Leitfaden für das Beurteilungsverfahren und die Kriterien für Nominierungen und Wahlen Auf Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees für Europa (SCRC) für Führungsfragen bei WHO/Europa hat sich der 28. SCRC auf eine neue Methode für die Beurteilung der eingegangenen Bewerbungen um Mitgliedschaft in Organen und Ausschüssen der WHO geeinigt, anhand derer der Prozess allgemein verbessert und transparenter, chancengleicher und besser vorhersehbar gestaltet werden soll. Dieser neue Ansatz wurde versuchsweise angewandt und wird in diesem Leitfaden für das Beurteilungsverfahren und die Kriterien für Nominierungen und Wahlen näher beschrieben. EUR/RC71/INF./8 Seite 2 Grundgedanke und geltende Regeln 1. Die Beurteilung der von den Mitgliedstaaten eingereichten Nominierungen durch den Achtundzwanzigsten Ständigen Ausschuss des Regionalkomitees für Europa (SCRC) dient dazu, das WHO-Regionalkomitee für Europa bei der Wahl von Mitgliedern der leitenden Organe und Ausschüsse zu unterstützen. 2. Durch Benennung der Kandidaten, die seiner Ansicht nach die in der Geschäftsordnung des Regionalkomitees für Europa und den einschlägigen Resolutionen genannten Kriterien am besten erfüllen, bemüht sich der SCRC zunächst um einen Konsens unter den Mitgliedstaaten, die Nominierungen eingereicht haben, falls mehr Nominierungen vorliegen als neu zu besetzende Sitze zur Verfügung stehen (Regel 14.2.2 b) der Geschäftsordnung des Regionalkomitees für Europa). Sollte es nicht möglich sein, einen entsprechenden Konsens zu erreichen, wird der SCRC seine Einschätzung in einer Liste der engeren Wahl zum Ausdruck bringen, die dem Regionalkomitee vor Durchführung der eigentlichen Wahl zur Information vorgelegt wird (Regel 14.2.2 c)). 3. Bei seiner Beurteilung sollte der SCRC sich um ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit einer ausgewogenen geografischen Verteilung und der angemessenen Vertretung der Interessen der Europäischen Region der WHO bemühen und außerdem beachten, dass alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Region im Laufe der Zeit die Möglichkeit haben müssen, sich an der Arbeit der leitenden Organe und Ausschüsse zu beteiligen. Darüber hinaus sind auch andere Überlegungen zu berücksichtigen, die der größtmöglichen Effektivität ihrer Arbeit dienen (Regel 14.2.1). 4. Auch wenn durch die Festlegung der drei subregionalen Gruppierungen der Mitgliedstaaten (Anhang 1 von Resolution EUR/RC63/R7) eine ausgewogene geografische Verteilung gewährleistet ist, so sollte der SCRC bei seiner Beurteilung der verschiedenen Kandidaten innerhalb dieser Gruppierungen doch folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit widmen: a) der Chancengleichheit zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf eine Mitgliedschaft in den Organen und Ausschüssen der WHO; b) dem Engagement der Bewerberländer und ihrer Zusammenarbeit mit der WHO in der Vergangenheit sowie ihrem Bekenntnis zu den Prioritäten der WHO auf globaler Ebene und auf Ebene der Europäischen Region, wie sie sich aus dem Dreizehnten Allgemeinen Arbeitsprogramm und dem Europäischen Arbeitsprogramm 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit“ ergeben; und c) dem breiten Qualifikationsmix der vorgeschlagenen Vertreter und ihrer umfassenden Praxiserfahrung im Bereich der öffentlichen Gesundheit sowie in nationalen Verwaltungsbehörden, aber auch ihrem Geschlecht (wie in Anhang 2 der Resolution EUR/RC63/R7 näher erläutert). 5. Die für diese Beurteilungen ausschlaggebenden Elemente ergeben sich aus dem Dokument über die Mitgliedschaft in Organen und Ausschüssen der WHO, das jeweils eine Absichtserklärung des Bewerberlandes und ein Curriculum Vitae der vorgeschlagenen Vertreter enthält, wie in Regel 14.2.2 a) vorgesehen. EUR/RC71/INF./8 Seite 3 Beschluss zur Änderung des Beurteilungsverfahrens 6. Auf seiner dritten regulären Tagung am 11. März 2021 beschloss der 28. SCRC, das vom Ständigen Ausschuss zur Bewertung der von den Mitgliedstaaten eingereichten Nominierungen angewandte Beurteilungsverfahren zu ändern, um es inklusiver und transparenter zu gestalten. Der SCRC vereinbarte, das im Jahr 2014 vom 21. SCRC eingeführte Punktevergabesystem versuchsweise durch ein vereinfachtes und offeneres Verfahren zur Erstellung einer Rangliste zu ersetzen. Nach weiteren Beratungen innerhalb der Arbeitsgruppe des SCRC für Führungsfragen stimmte der SCRC auf seiner vierten regulären Tagung am 18. Mai 2021 den von der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Ansatz zu, der im Folgenden näher erläutert wird. 7. Die vereinbarte Änderung des Beurteilungsverfahrens des SCRC hat keine Änderungen an der Geschäftsordnung zur Folge. Wie zuvor basiert das Verfahren auf den in den Regeln 14.2.1 und 14.2.2 a) und c) der Geschäftsordnung sowie in Anhang 1 und 2 der Resolution EUR/RC63/R7 genannten Kriterien. 8. Auf seiner vierten regulären Tagung beschloss der SCRC zudem, das Verfahren für Nominierungen und Wahlen vorhersehbarer zu gestalten, indem er versuchsweise eine den Beratungen für die Nominierungen und Wahlen vorgeschaltete Phase einführte. Diese neue Phase soll nach der 71. Tagung des Regionalkomitees für das Nominierungsjahr 2022 erprobt werden. Dieser Ansatz soll noch näher ausgestaltet und vom 29. SCRC auf dessen erster Tagung angenommen werden. Verfahren zur Erstellung einer Rangliste: zu befolgende Schritte Vorbemerkungen 9. Das Verfahren zur Erstellung einer Rangliste kommt für jedes leitende Organ und jeden Ausschuss (d. h. für den Exekutivrat und den SCRC) separat zur Anwendung und ist nur für subregionale Gruppierungen oder Kategorien erforderlich, in denen es mehr Kandidaten als frei werdende Sitze gibt. Die im Exekutivrat an ständige Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vergebenen Sitze werden nicht in diese Beurteilung einbezogen. 10. Auf der Grundlage der für das Nominierungsjahr 2021 eingegangenen Nominierungen (s. Tabelle 1) ist die Erstellung einer Rangliste nur in 1) Gruppe A für den Exekutivrat sowie 2) beim Ausschuss für Grundsatz- und Koordinationsfragen des Sonderprogramms zur Forschung, Entwicklung und Wissenschaftlerausbildung im Bereich der menschlichen Reproduktion (PCC/HRP) erforderlich. EUR/RC71/INF./8 Seite 4 Tabelle 1: Überblick über die frei werdenden Sitze und die vor Ablauf der verlängerten Fristen eingegangenen Nominierungen (Jahr der Nominierung: 2021) Gruppe A Gruppe B Gruppe C Exekutivrat 1 freier Sitz Nominierungen eingegangen aus Belgien und der Slowakei Kein freier Sitz 1 freier Sitz Nominierung eingegangen aus de Republik Moldau SCRC Kein freier Sitza Nominierung eingegangen aus den Niederlandenb 2 freie Sitzea Nominierungen eingegangen aus Frankreich und Spanien 2 freie Sitze Nominierungen eingegangen aus Montenegro und Turkmenistan PCC/HRP 1 freier Sitz Nominierungen eingegangen aus Italien und Ungarn EB: Exekutivrat; PCC/HRP: Ausschuss für Grundsatz- und Koordinationsfragen des Sonderprogramms zur Forschung, Entwicklung und Wissenschaftlerausbildung im Bereich der menschlichen Reproduktion; SCRC: Ständiger Ausschuss des Regionalkomitees für Europa. a Änderung des langfristigen Zeitplans, wie er in Anhang 2.B des auf der 70. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa angenommenen Beschlusses EUR/RC69(1) festgelegt wurde. b Interessensbekundung für den Fall, dass in anderen subregionalen Gruppierungen nicht genügend Nominierungen eingehen. 11. Für die Beurteilung der Kandidaten für eine Mitgliedschaft im PCC/HRP gelten andere Kriterien. Gemäß der Vereinbarung über die administrative Struktur des HRP sollten die Regionalkomitees bei der Wahl ihrer Vertreter den finanziellen Beitrag bzw. die fachliche Unterstützung der Bewerberländer für das HRP sowie das Interesse, das die Länder in ihren nationalen Handlungskonzepten und Programmen den Bereichen Familienplanung, Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der menschlichen Reproduktion sowie der Fruchtbarkeitsregelung beimessen, gebührend berücksichtigen. Individuelle Vorabbewertung 12. Im Vorfeld der geschlossenen Sitzung werden die Mitglieder des SCRC gebeten, im Zuge der Vorbereitung und auf Grundlage der im Dokument über die Mitgliedschaft in Organen und Ausschüssen der WHO enthaltenen Informationen eine individuelle Rangfolge der Kandidaten zu erstellen und dabei wie nachstehend beschrieben schrittweise vorzugehen und dann ihre bevorzugte Rangfolge vor Beginn der Tagung an das Sekretariat zu übermitteln. Kollektive Beurteilung durch den SCRC in der geschlossenen Sitzung (11. Juni 2021) 13. Die Beratungen des SCRC werden wie folgt für jedes leitende Organ separat durchgeführt: • Die Vorsitzende der geschlossenen Sitzung erläutert vor Beginn der Beratungen das Verfahren für die Beurteilung und klärt mit Unterstützung des Sekretariats etwaige offene Fragen. • Die Vorsitzende bittet zunächst jene Mitglieder, aus deren Mitgliedstaat eine Nominierung für das betreffende leitende Organ oder den betreffenden Ausschuss EUR/RC71/INF./8 Seite 5 eingereicht wurde, sich der Beurteilung der eingegangenen Bewerbungen zu enthalten und sich vorübergehend aus der Sitzung zu entfernen. • Daraufhin bittet die Vorsitzende das Sekretariat, lediglich zu Informationszwecken die aufgrund der individuellen Vorabbewertungen durch die Mitglieder des SCRC erstellte Rangfolge vorzustellen. • Mit Beginn der eigentlichen Beratungen bittet die Vorsitzende die Mitglieder des SCRC, sich auf eine bevorzugte Rangfolge für die jeweilige(n) subregionale(n) Gruppierung(en) zu einigen und dabei folgende Fragen-Kaskade als Grundlage zu nehmen: 1. Wann hatte das Bewerberland zuletzt eine Mitgliedschaft in dem betreffenden leitenden Organ inne? (Schritt 1) Kandidaten mit dem am längsten zurückliegenden Mandat werden in der Rangordnung am höchsten eingestuft 2. Wäre unter Berücksichtigung des Engagements jedes Bewerberlandes und seiner Zusammenarbeit mit der WHO in der Vergangenheit sowie seines Bekenntnisses zu den Prioritäten der WHO auf globaler Ebene und auf Ebene der Europäischen Region, wie sie sich auch aus der eingegangenen Absichtserklärung ergeben, Ihrer Ansicht nach eine Änderung der Rangfolge gerechtfertigt? (Schritt 2)  Ja (bitte näher erläutern)  Nein 3. Wäre bei näherer Betrachtung der von den jeweiligen Bewerberländern vorgeschlagenen Kandidaten und unter Berücksichtigung des Geschlechterverhältnisses bei der gegenwärtigen Zusammensetzung (bezogen auf Mitglieder aus der Europäischen Region) des betreffenden leitenden Organs Ihrer Ansicht nach eine Änderung der Rangfolge gerechtfertigt? (Schritt 3)  Ja (bitte näher erläutern)  Nein 4. Wäre bei näherer Betrachtung des Profils der von jedem Bewerberland vorgeschlagenen Kandidaten, wie es sich aus den jeweiligen Curriculum Vitae ergibt, Ihrer Ansicht nach eine Änderung der Rangfolge gerechtfertigt? (Schritt 4)  Ja (bitte näher erläutern)  Nein • Bei den Schritten 2, 3 und 4 gibt die Vorsitzende den Mitgliedern des SCRC jeweils Gelegenheit zur Stellungnahme und bemüht sich im Hinblick auf die bevorzugte EUR/RC71/INF./8 Seite 6 Rangfolge um einen Konsens. Die Mitglieder können individuell dazu aufgerufen werden, ihre Position zu erläutern. • Bei den Schritten 3 und 4 erinnert die Vorsitzende die Mitglieder des SCRC daran, dass ein nominierender Mitgliedstaat rechtlich nicht verpflichtet ist, sich während der gesamten Amtszeit von der gleichen Person vertreten zu lassen, sondern den/die jeweilige(n) Vertreter(in) jederzeit auswechseln kann. • Nach Abschluss der vier Schritte der Beratung bittet die Vorsitzende den SCRC, sein abschließendes Einvernehmen bezüglich der erstellten Rangfolge zu bestätigen. • Falls zwischen den Mitgliedern des SCRC keine Einigung bezüglich der bevorzugten Rangfolge in einer bestimmten subregionalen Gruppierung oder Kategorie erzielt werden kann, wird dies im Beurteilungsbericht ohne weitere Erklärung festgehalten und die Angelegenheit unmittelbar an das Regionalkomitee verwiesen. Beurteilungsbericht 14. Im Anschluss an diese Beratungen wird für jedes leitende Organ und jeden Ausschuss ein Beurteilungsbericht erstellt. Darin werden die Kandidaten aufgeführt, die nach Ansicht des SCRC die in der Geschäftsordnung und den einschlägigen Resolutionen genannten Kriterien am besten erfüllen. 15. Neben der vereinbarten Rangfolge für subregionale Gruppierungen oder Kategorien, in denen es mehr Kandidaten als freie Sitze gibt, wird in dem Bericht auch auf die für das erzielte Ergebnis ausschlaggebenden Elemente und Kriterien verwiesen. Der Bericht wird jedoch nicht gegen die Vertraulichkeit der Beratungen verstoßen und nicht die Positionen einzelner Mitglieder des SCRC offenlegen. 16. Mit Zustimmung der Mitglieder des SCRC werden diese Berichte allen betroffenen Bewerberländern übermittelt und diese zudem daran erinnert, dass gemäß Regel 14.2.2 b) Mitgliedstaaten, die Nominierungen eingereicht haben, diese jederzeit zurückziehen können. Es werden keine weiteren Schritte unternommen, um einen Konsens zwischen den Bewerberländern zu erreichen. Endgültige Liste der engeren Wahl 17. Auf seiner fünften regulären Tagung im September wird der SCRC in geschlossener Sitzung vor Beginn des Regionalkomitees nochmals die Lage prüfen. Falls es in bestimmten subregionalen Gruppierungen oder bei bestimmten Ausschüssen noch immer mehr Nominierungen als freie Sitze gibt, wird der SCRC seinen Beurteilungsbericht aktualisieren und ihn dann gemäß Regel 14.2.2 c) dem Regionalkomitee zur Kenntnisnahme vorlegen. EUR/RC71/INF./8 Seite 7 Quellenangaben Mitgliedschaft in Organen und Ausschüssen der WHO (EUR/RC71/13) Geschäftsordnung des Regionalkomitees für Europa und des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees für Europa Resolution EUR/RC63/R7 (Führungsfragen beim WHO-Regionalbüro für Europa) Resolution EUR/RC60/R3 (Führungsfragen beim WHO-Regionalbüro für Europa) Vereinbarung über die Verwaltungsstruktur des Sonderprogramms für Forschung, Entwicklung und Wissenschaftlerausbildung im Bereich der menschlichen Reproduktion (HRP). = = =

Основные сведения
Тип документа Governing Bodies documents
Дата принятия
Источник Всемирная организация здравоохранения