W ELT G E S U N D H E IT SO R G A N I S AT IO N R EG I O N A L B Ü RO F ÜR E U R O P A UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC70/4 70. Tagung Virtuelle Tagung, 14.–15. September 2020 1. September 2020 200471 Punkt 1 d) der vorläufigen Tagesordnung ORIGINAL: ENGLISCH Bericht des Siebenundzwanzigsten Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees für Europa Das vorliegende Dokument enthält einen konsolidierten Bericht über die Arbeit des Siebenundzwanzigsten Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees für Europa (SCRC) auf seinen bisher vier regulären Tagungen sowie zwei außerordentlichen Tagungen während des Arbeitsjahres 2019–2020. Der Bericht über die fünfte und letzte Tagung des 27. SCRC, die am 8. September 2020, im Vorfeld der Eröffnung der 70. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa, in virtueller Form stattfindet, wird dem Regionalkomitee als Addendum zu diesem Dokument vorgelegt. Die vollständigen Berichte der einzelnen Tagungen des SCRC können auf der Website des Regionalbüros (https://www.euro.who.int/de/about-us/governance/standing-committee/twenty- seventh-standing-committee-of-the-regional-committee-2019-2020) abgerufen werden. EUR/RC70/4 Seite 2 Inhalt Einführung .................................................................................................................................. 3 Bewertung der Ergebnisse der 69. Tagung des Regionalkomitees für Europa und Überlegungen zu künftigen Tagungen ....................................................................................... 3 Arbeitsgruppen des SCRC ......................................................................................................... 5 Arbeitsgruppe Führungsfragen ......................................................................................... 5 Arbeitsgruppe Länderarbeit .............................................................................................. 6 Die COVID-19-Pandemie .......................................................................................................... 7 Vorbereitungen auf die 70. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa ........................ 10 Vorläufige Tagesordnung und vorläufiges Programm ................................................... 10 Änderung der Modalitäten aufgrund der COVID-19-Pandemie .................................... 11 Angelegenheiten, die sich aus Resolutionen und Beschlüssen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrates ergeben ...................................... 14 Fach- und Grundsatzthemen ........................................................................................... 15 Fortschrittsberichte. .................................................................................................................. 18 Haushalts- und Finanzfragen .................................................................................................... 18 Umsetzung des Programmhaushalts 2018–2019 ............................................................ 18 Programmhaushalt 2020–2021 ....................................................................................... 18 Folgen der Entscheidung der Regierung der Vereinigten Staaten, ihre Beitragszahlungen an die WHO einzustellen ................................................................. 19 Mitgliedschaft in Organen und Ausschüssen der WHO .......................................................... 20 Freie Sitze zur Nominierung für den Exekutivrat und zur Wahl in den SCRC auf dem RC70 im September 2020 ....................................................................................... 20 Wahlämter auf der 73. Weltgesundheitsversammlung und der 147. Tagung des Exekutivrates im Mai 2020 ............................................................................................. 20 Rede eines Vertreters der Personalvereinigung des WHO-Regionalbüros für Europa ............ 20 Sonstige Angelegenheiten ........................................................................................................ 21 Annex 1. Erklärung des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees für Europa zur COVID-19-Pandemie (12. März 2020) .................................................................................... 22 EUR/RC70/4 Seite 3 Einführung 1. Der Siebenundzwanzigste Ständige Ausschuss des Regionalkomitees für Europa (SCRC) hat bisher vier reguläre Tagungen abgehalten: • am 19. September 2019, während der 69. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa (RC69), am Sitz des WHO-Regionalbüros für Europa in Kopenhagen; • am 26. und 27. November 2019 in Kopenhagen; • am 11. März 2020 am Sitz des Regionalbüros in Kopenhagen sowie am 12. März 2020 im Hotel Adina in Kopenhagen; und • am 15. Mai 2020 in virtueller Form aufgrund der Pandemie der Coronavirus- Krankheit (COVID-19). 2. In Übereinstimmung mit Regel 5.3 der Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees für Europa (SCRC) hielt der 27. SCRC auch zwei außerordentliche Ad-hoc- Tagungen in virtueller Form (und ausschließlich in englischer Sprache) ab, auf denen er sich mit der COVID-19-Pandemie, ihrer Entwicklung in der Europäischen Region der WHO und ihren Auswirkungen auf die Arbeit das Regionalbüros, einschließlich der Modalitäten für die Abhaltung der 70. Tagung des Regionalkomitees, befasste: • am 27. April 2020 und • am 29. Juni 2020. 3. Gemäß Regel 9 der Geschäftsordnung des SCRC wurde Dr. Søren Brostrøm (Dänemark) als Stellvertretender Exekutivpräsident des RC69 von Amts wegen Vorsitzender des 27. SCRC. Auf seiner ersten Tagung wählte der 27. SCRC Dr. Iva Pejnovic Franelic (Kroatien) zur Stellvertretenden Vorsitzenden. Das Mitglied des Exekutivrates der WHO aus Finnland, das auf dessen 145. Tagung zur Stellvertretenden Vorsitzenden des Exekutivrates ernannt worden war, erklärte sich bereit, im Arbeitsjahr 2019–2020 als Bindeglied zwischen dem 27. SCRC und dem Exekutivrat zu fungieren. 4. Auf seiner ersten Tagung hieß der SCRC auch die neuen Mitglieder aus Armenien, Belgien, Bulgarien und der Schweiz willkommen, die jeweils eine dreijährige Amtszeit von September 2019 bis September 2022 absolvieren und an Stelle der Mitglieder aus Griechenland, der Slowakei, Slowenien und der Türkei treten werden, deren Amtszeit auf dem RC69 abgelaufen war. Bewertung der Ergebnisse der 69. Tagung des Regionalkomitees für Europa und Überlegungen zu künftigen Tagungen 5. Auf seiner ersten Tagung lobte der Ständige Ausschuss die enge Zusammenarbeit zwischen der Regierung des Gastlandes Dänemark und dem Sekretariat des Regionalbüros bei der praktischen Vorbereitung des RC69. Die Tagung sei sorgfältig vorbereitet und effizient durchgeführt worden, und insbesondere die Nominierung des WHO-Regionaldirektors für Europa sei gut organisiert gewesen. Für die kommenden zwölf Monate seien strategische Prioritäten festgelegt worden, die deutliche Verknüpfungen zum Dreizehnten Allgemeinen Arbeitsprogramm der Organisation 2019–2023 (GPW 13) und zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung aufwiesen. Die Beratungen während der Tagung sollten in die Debatte auf der EUR/RC70/4 Seite 4 globalen Ebene, in der Weltgesundheitsversammlung und im Exekutivrat, einfließen. Mit Blick auf die am Vortag abgehaltene Fachinformationssitzung über die regionsweite Zusammenarbeit in Gesundheitsfragen mit den Parlamenten in der Europäischen Region bekräftigte der Ständige Ausschuss, dass für die Einrichtung eines Netzwerks von Parlamentariern ein starkes Mandat vom SCRC und vom Regionalkomitee erforderlich sei. 6. Auf der zweiten Tagung des Ständigen Ausschusses fand eine geschlossene Sitzung statt, in der sich der SCRC in vier Gruppen aufteilte, um Ideen für eine Erhöhung der Effektivität und Attraktivität der Tagungen des Regionalkomitees zu sammeln. In dieser vom Übergangsteam moderierten Diskussion wurden die verschiedenen Dimensionen des Regionalkomitees als Forum für Führungsfragen, als politisches Forum und als fachliches Forum erörtert; ferner wurden Elemente, die besonders geschätzt und daher beibehalten werden sollten, sowie neuartige Elemente bestimmt, die eingeführt und weiterentwickelt werden könnten. Die Ergebnisse der Gruppendiskussionen wurden in einer abschließenden Diskussion im Plenum berichtet und zusammengefasst. 7. Zum Themenkomplex Führungsfragen war sich der SCRC darüber einig, dass eine bessere Abstimmung zwischen den Zielen und Zyklen auf der regionsweiten und jenen auf der globalen Ebene erforderlich sei, bei der die Tagesordnungspunkte des Regionalkomitees an der dreifachen Milliarden-Zielmarke des GPW 13 auszurichten seien. Es müsse mehr Gewicht auf die gesundheitlichen Aspekte der Themen auf der Tagesordnung des Regionalkomitees gelegt werden. Der Bericht des Regionaldirektors gehöre zwar zu den Höhepunkten des Regionalkomitees, doch könne er stärker lösungsorientiert gestaltet werden. 8. Aus politischer Sicht solle geprüft werden, wie die Beteiligung von Ministern, anderen Ressorts und einer Vielzahl von Akteuren verbessert werden könne. Zur Verbesserung der politischen Wirkung des Regionalkomitees wurden u. a. folgende Maßnahmen angeregt: die Organisation von Tagungen um ein bestimmtes Thema mit einem politischen Schwerpunkt; die Einladung eines inspirierenden Redners bzw. einer inspirierenden Rednerin; die Förderung einer Zusammenarbeit auf subregionaler Ebene; und die Ermutigung der Mitgliedstaaten, Punkte zur Aufnahme auf die Tagesordnung vorzuschlagen. Um die Beteiligung hochrangiger Repräsentanten zu erhöhen, könnten im gesamten Verlauf von Tagungen des Regionalkomitees Veranstaltungen für die Minister organisiert werden, an deren Ende ein hochrangiges Ministerpodium zur Präsentation des Abschlussdokuments der jeweiligen Tagung stehen könnte. In praktischer Hinsicht gaben mehrere Mitglieder des SCRC zu bedenken, dass einige in letzter Minute vorgenommene Änderungen an der Tagesordnung des RC69 eine Anzahl hochrangiger Vertreter von der Teilnahme an der Tagung abgehalten hätten. In Zukunft sollten Informationsveranstaltungen im Vorfeld des Regionalkomitees ausschließlich über WebEx stattfinden, da sich andere digitale Plattformen als wenig benutzerfreundlich erwiesen hätten. 9. Aus fachlicher Sicht müsse das Regionalbüro den Mitgliedstaaten eine Gelegenheit bieten, sich mit dem Regionalbüro in Bezug auf die Bereitstellung fachlicher und konzeptioneller Unterstützung auszutauschen, und dem Regionalbüro die Präsentation eines Überblicks über die fachliche und strategische Ausrichtung der Arbeit der Europäischen Region ermöglichen. In den Fortschrittsberichten müsse mehr Gewicht auf die Verantwortlichkeit für die Umsetzung von Strategien gelegt werden. Die Arbeit auf subregionaler Ebene solle präsentiert werden, wobei der Schwerpunkt auf Ergebnissen liegen solle. Eine Überprüfung der Gesundheitssysteme der Länder könne eine gute Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch sein und als Grundlage für Diskussionen dienen. EUR/RC70/4 Seite 5 10. Mit Blick auf ihre praktische Vorbereitung sollten auch weiterhin Tagungen des Regionalkomitees regelmäßig in Kopenhagen stattfinden. Ihre Dauer solle verkürzt und das Zeitmanagement verbessert werden, vor allen in Bezug auf die Podiumsdiskussionen. Die Präsentationen des Regionalbüros sollten künftig kürzer gehalten werden, um den Mitgliedstaaten mehr Zeit für Interventionen zu lassen. Bei der Planung des Programms müsse geprüft werden, wie viel Zeit für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt vorzusehen sei. Die Beteiligung nichtstaatlicher und privatwirtschaftlicher Akteure an den Beratungen müsse optimiert werden. Um eine möglichst große Beteiligung sicherzustellen, sollten parallel zueinander stattfindende Sitzungen vermieden werden. Als weitere Anregungen wurden genannt: die Erhöhung der Zahl gemeinsamer Wortmeldungen zur Verdeutlichung gemeinsamer Positionen der Europäischen Region; die Ausdehnung der Redezeit für Interventionen der Mitgliedstaaten; die Erhöhung der Sichtbarkeit von Nebenveranstaltungen; und die Erhöhung der Zahl von Videos während der Sitzungen. Die Mobile App für das Regionalkomitee könne weiterentwickelt werden, sodass sie während des gesamten Jahres einsetzbar sei und eine ständige Interaktion mit den Mitgliedstaaten ermögliche. Es gebe ein erhebliches Interesse an Nebenveranstaltungen und „Energiekick- Sessions“, und eine Veranstaltung zur Bewegungsförderung solle in das Tagungsprogramms aufgenommen werden. Arbeitsgruppen des SCRC 11. Auf seiner ersten Tagung war sich der Ständige Ausschuss darüber einig, dass die Arbeitsgruppen für Führungsfragen und Länderarbeit ihre Tätigkeit im Zeitraum 2019–2020 fortsetzen sollten. Sie könnten Ende 2019 und Anfang 2020 jeweils eine Telekonferenz abhalten, und die ersten Präsenzsitzungen würden dann am 10. März 2020, dem Tag vor der Eröffnung der dritten Tagung des 27. SCRC, am Sitz des Regionalbüros stattfinden. Arbeitsgruppe Führungsfragen 12. Auf der zweiten Tagung des Ständigen Ausschusses erklärte sich das Mitglied aus Ungarn bereit, weiterhin den Vorsitz in der Arbeitsgruppe Führungsfragen zu führen. Die Mitglieder aus Dänemark, Litauen, Polen, der Republik Moldau, der Russischen Föderation und Ungarn gaben zu verstehen, dass sie sich weiter an der Arbeitsgruppe beteiligen wollten, und die Mitglieder aus Belgien und der Schweiz traten der Arbeitsgruppe als neue Mitglieder bei. Der SCRC vereinbarte, im Mandat der Arbeitsgruppe auf eine „Erhöhung der Effizienz“ und auch auf die politische, organisatorische und fachliche Dimension des Regionalkomitees hinzuweisen und dabei zu unterstreichen, dass eine Teilnahme von Ministern das Ergebnis einer verstärkten politischen Ausrichtung des Regionalkomitees sein solle, nicht aber ein Selbstzweck. 13. Auf seiner dritten Tagung wurde der SCRC darüber informiert, dass die Arbeitsgruppe die vorläufige Tagesordnung für das RC70 geprüft habe. Die Arbeitsgruppe habe insbesondere die klare Trennung zwischen der organisatorischen, politischen und fachlichen Dimension auf der vorläufigen Tagesordnung, die Einführung eines Runden Tisches der Minister zum Thema digitale Gesundheit und die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes über Lehren aus dem COVID-19-Ausbruch begrüßt. 14. Sie habe auch die Ergebnisse der jüngsten Beratungen des Exekutivrates über globale Führungsfragen überprüft. Mit Blick auf Führungsfragen auf Ebene der Europäischen Region EUR/RC70/4 Seite 6 schlage die Arbeitsgruppe vor, auf der Tagesordnung des Regionalkomitees die Prüfung von Fortschrittsberichten und Aktionsplänen mit unmittelbar bevorstehenden Enddaten zu straffen. 15. Der Ständige Ausschuss wurde darüber informiert, dass Vorbereitungen für eine Pilottagung mit nichtstaatlichen Akteuren zur Erörterung von Themen auf der Tagesordnung des RC70 im Gange seien. Doch aufgrund des aktuellen Ausbruchs von COVID-19 müsse diese Tagung nun verschoben werden. 16. Auf seiner vierten Tagung wurde der SCRC darüber informiert, dass sich die Arbeitsgruppe auf ihrer Tagung in der Vorwoche einstimmig für die angesichts der COVID- 19-Pandemie vorgeschlagenen Änderungen an den Modalitäten für das RC70 sowie die Anwendung des vereinfachten schriftlichen Verfahrens zur Aufhebung der früheren Entscheidungen des Regionalkomitees mit seinen Resolutionen EUR/RC68/R8 und EUR/RC69/R10 ausgesprochen habe. 17. Auf seiner zweiten außerordentlichen Tagung wurde der SCRC darüber unterrichtet, dass die Arbeitsgruppe in einer weiteren Sitzung am 22. Juni das Ergebnis des vereinfachten schriftlichen Verfahrens sowie die besondere Geschäftsordnung für den Fall einer virtuellen Tagung des Regionalkomitees erörtert habe. Die Arbeitsgruppe sei der Ansicht gewesen, eine virtuelle Tagung sei tatsächlich die geeignetste Lösung; allerdings sei es vielleicht sinnvoll, dass der SCRC vor einer endgültigen Entscheidung weitere Informationen über die epidemiologische Situation in Bezug auf COVID-19 in der gesamten Europäischen Region, über Reisebeschränkungen und Grenzöffnungen bzw. -schließungen und über die Regulierung von Massenveranstaltungen sowie andere ethische und politische Überlegungen prüfe. Auch sei es sinnvoll, über in anderen Regionen ergriffene Maßnahmen und Ansätze Bescheid zu wissen. 18. Mit Blick auf den Entwurf einer Tagesordnung für eine etwaige in virtueller Form abgehaltene verkürzte Tagung des Regionalkomitees habe die Arbeitsgruppe empfohlen, die Vorstellung des Europäischen Arbeitsprogramms 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“ (EPW) getrennt von der Ansprache des Regionaldirektors zu halten. Der Programmhaushalt sei ein besonders wichtiges Thema, vor allem vor dem Hintergrund der kürzlich von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika getroffenen Entscheidung, der WHO Mittel zu entziehen. Die Mitgliedstaaten bräuchten Klarheit darüber, welche Folgen diese Entscheidung habe. Zwar sei die Arbeitsgruppe mit der besonderen Geschäftsordnung für die virtuelle Tagung des Regionalkomitees einverstanden, doch müsse ein eindeutiges Vorgehen für die Einbeziehung der vorbereiteten schriftlichen Erklärungen und Video- Botschaften in das Tagungsgeschehen festgelegt werden. Arbeitsgruppe Länderarbeit 19. Auf der zweiten Tagung des SCRC erklärten die Mitglieder aus Armenien, Bulgarien, der Republik Moldau und der Schweiz ihre Bereitschaft zur Mitwirkung in der Arbeitsgruppe Länderarbeit. Die Mitglieder aus Kroatien, Polen, Ungarn und Usbekistan erklärten, sich auch weiterhin an der Arbeitsgruppe beteiligen zu wollen. Das Mitglied aus Polen erklärte sich bereit, den Vorsitz in der Arbeitsgruppe zu übernehmen. Der SCRC wurde gebeten, darüber nachzudenken, ob das standardisierte Modell für die Länderarbeit der WHO, das hauptsächlich auf eine Tätigkeit in Ländern mit niedrigem Einkommen ausgerichtet sei, das kosteneffektivste und geeignetste Modell für die Europäische Region sei. So könnten andere Mechanismen der EUR/RC70/4 Seite 7 Kooperation mit der WHO entwickelt werden, die vielleicht besser an die Gegebenheiten in der Europäischen Region angepasst seien und den Bedürfnissen der Länder besser gerecht würden. 20. Mehrere Mitglieder des SCRC unterstrichen, dass Veränderungen an der Länderarbeit der WHO und an Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten erforderlichenfalls auf der Grundlage einer vergleichenden Evaluation der Arbeit der WHO in größeren und kleineren Länderbüros vorgeschlagen werden sollten. Zur Erhöhung der Wirksamkeit solle die Arbeit nicht nur zwischen der globalen, regionsweiten und nationalen Ebene abgestimmt werden, sondern auch mit anderen Organisationen des Systems der Vereinten Nationen. 21. Auf seiner dritten Tagung wurde der SCRC darüber unterrichtet, dass eine umfassende Umfrage zur Rückmeldung über die Erfahrungen mit WHO-Länderbüros an die Mitgliedstaaten verteilt worden sei. Es wurden Fragen zu folgenden Themen gestellt: wichtigste Funktionen eines Länderbüros für den betreffenden Mitgliedstaat; gute und wirksame Praktiken und zu bewahrende Aspekte der Arbeit; Bereiche mit Verbesserungsbedarf; Vor- und Nachteile eines Länderbüros unter der Leitung eines international angeworbenen Repräsentanten der WHO; und Erwartungen der Länder an die Länderarbeit der WHO allgemein und speziell an die Arbeit des Regionalbüros auf der Länderebene. Von den 30 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region mit Länderbüros hätten 22 den Fragebogen beantwortet. Zwar sei die Rückmeldung insgesamt positiv ausgefallen, doch seien auch einige Bereiche mit Verbesserungsbedarf genannt worden. 22. So hätten sie Länder vor allem auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Mangel an Ressourcen in den Länderbüros bzw. deren unausgewogene Zuordnung zu beheben. Maßnahmen zur Verbesserung des Einsatzes von Ressourcen könnten mit einer Neubestimmung des Mandats der bestehenden Länderbüros verknüpft werden, was eine Verbesserung der Verteilung des Personals gemäß den Erfordernissen der Mitgliedstaaten bewirken würde. Es werde ein flexibles Modell einer bedarfsgerechten Länderpräsenz benötigt, und die Abstimmung mit anderen Organisationen der Vereinten Nationen könne verbessert werden. 23. Die Durchführung einer zweiten, für Länder ohne Länderbüro konzipierten Umfrage sei aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben worden. Mit Blick auf die Notwendigkeit einer erhöhten Flexibilität könne beim Regionalbüro ein Notfallteam für die Länder eingerichtet werden, um die Zusammenarbeit mit Ländern ohne Länderbüro zu erleichtern. Die COVID-19-Pandemie 24. Am 11. März 2020 wurde der SCRC auf seiner dritten Tagung über die aktuelle Lage infolge des Ausbruchs von COVID-19 unterrichtet, der am 26. Januar von den WHO zu einer Notlage der Stufe 3 und am 30. Januar zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite erklärt worden sei. Die WHO mobilisiere ihre internen Ressourcen und wende dabei die Standardverfahren für Notlagen an. Die Risikoabschätzung sei weltweit von „hoch“ auf „sehr hoch“ geändert worden. Die Statistiken über Fallzahlen in den einzelnen Ländern verdeutlichten die rapide Ausbreitung der Krankheit zwischen wie auch innerhalb von Ländern. Die WHO habe zwei Online-Übersichtsseiten eingerichtet, auf denen die Statistiken nach Land abrufbar seien: eine zeige die weltweite Situation, die andere die Lage in der Europäischen Region. Die Zahlen würden jeweils täglich aktualisiert. Bei der Planung von Gegenmaßnahmen müssten Unterschiede hinsichtlich der Epidemiologie auf der subnationalen Ebene berücksichtigt und eine Kombination umfassender Strategien angewandt werden, die auf Übertragungstrends und Bevölkerungsprofilen basieren. Dabei komme es entscheidend auf Akzeptanz in der Bevölkerung EUR/RC70/4 Seite 8 und auf deren aktive Einbeziehung an. Da ältere Menschen in besonderem Maße betroffen seien, würden konkrete Maßnahmen zum Schutz von Personen in Langzeitpflege, Altersheimen und anderen Wohneinrichtungen benötigt. 25. Die WHO setze sich bei den zuständigen Behörden in den am stärksten betroffenen Ländern für energische Maßnahmen zur Abflachung der epidemischen Kurve ein. Da jedes Land in der Europäischen Region sich möglicherweise bereits im frühen Stadium eines Ausbruchs befinde, wolle das Regionalbüro sicherstellen, dass jeder Mitgliedstaat dafür gerüstet sei. Hier sei ein entschlossenes Engagement auf höchster politischer Ebene im Zuge eines gesamtstaatlichen Ansatzes erforderlich, bei dem die Verantwortung für Strategien und Lösungskonzepte und deren Koordinierung bei den Staats- und Regierungschefs liege. Die Epidemie stelle nicht nur ein Problem für die Gesundheit dar, sondern habe auch eine politische und soziale Dimension. Früherkennungsmaßnahmen, die Isolierung von Patienten und eine Ermittlung von Kontaktpersonen seien der Schlüssel zur Unterbrechung oder Verzögerung der Übertragung und verschafften den Behörden Zeit, sich vorzubereiten. In der nächsten Phase werde der Schwerpunkt auf der klinischen Versorgung liegen, und es müsse sichergestellt werden, dass die Krankenhäuser angemessen vorbereitet sind und das Gesundheitspersonal geschützt ist. Dann würden Maßnahmen auf der kommunalen Ebene benötigt, etwa in Form der Schließung von Schulen und öffentlichen Räumen. Dabei sei der Zeitpunkt dieser Maßnahmen entscheidend. 26. Nachdem der Generaldirektor der WHO am Nachmittag des 11. März 2020 COVID-19 offiziell zu einer Pandemie erklärt und die dänische Regierung noch an demselben Tag Notmaßnahmen angekündigt hatte, beschloss der SCRC, die Lage aufgrund von COVID-19 am Vormittag des 12. März weiter zu erörtern und eine diesbezügliche Erklärung auszuarbeiten und anzunehmen (s. Anhang 1). Das Sekretariat gab einen Überblick über die Lage in der Europäischen Region, und die Mitglieder tauschten Informationen über die Situation in ihren Ländern sowie über die von ihren Regierungen ergriffenen Maßnahmen aus. 27. Auf seiner ersten in virtueller Form abgehaltenen außerordentlichen Tagung, die am 27. April 2020 in Übereinstimmung mit Regel 5.3 der Geschäftsordnung des SCRC stattfand, wurde der Ständige Ausschuss darüber informiert, dass das Regionalbüro, dessen Flexibilität durch die uneinheitliche Lage innerhalb der Europäischen Region auf die Probe gestellt werde, sein Äußerstes tue, um alle 53 Mitgliedstaaten bei der Bewältigung dieser beispiellosen Herausforderung zu unterstützen. Die Unterstützung erfolge auf vielerlei Weise und werde in täglichen Sitzungen des Gesundheitssicherheitsrates überprüft, dem der Generaldirektor und die sechs Regionaldirektoren angehörten. 28. Bisher seien in der Europäischen Region insgesamt acht hochrangige Missionen durchgeführt worden, um die Reaktionen auf den Ausbruch zu bewerten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen abzugeben. In den vorangegangenen zehn Wochen seien 51 fachliche Unterstützungsmissionen in 18 Länder der Europäischen Region durchgeführt worden, die Unterstützung in einer Vielzahl von Bereichen wie Laboruntersuchungen, Bereitschaftsplanung in Krankenhäusern, operationelle Planung und Erprobung der Handlungsbereitschaft geleistet hätten. Angesichts der verhängten Ausgangsbeschränkungen leiste das Regionalbüro außerdem aus der Ferne virtuelle Unterstützung für die Länder. Die WHO koordiniere die Beschaffung und Verteilung unentbehrlicher medizinischer Hilfsgüter (darunter u. a. Testkits für Labore und Schutzausrüstung) an die Mitgliedstaaten durch die Sonderarbeitsgruppe der Vereinten Nationen für die COVID-19-Versorgungskette. Die Schwerpunktlegung auf die Umsetzung in den Ländern sei vor allem dank der Länderbüros der WHO und des Programms für gesundheitliche Notlagen möglich. EUR/RC70/4 Seite 9 29. Der SCRC lobte die Unterstützung der Mitgliedstaaten durch das Regionalbüro während der COVID-19-Pandemie und erklärte, dass die jüngst ins Leben gerufene Plattform für den Wissensaustausch und die normative Anleitung durch die WHO besonders wertvoll seien. Er erkundigte sich nach den Fortschritten bei der Entwicklung und Verbreitung von Schnelltests für COVID-19 und nach der Wirksamkeit von Antikörper-Tests. Ein schrittweises Vorgehen bei der Aufhebung der Beschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sei von entscheidender Bedeutung, und der Austausch von Informationen und Erfahrungen ermögliche es den Mitgliedstaaten, hierbei so effizient und effektiv wie möglich vorzugehen. Auch wenn eine strukturierte Exitstrategie unerlässlich sei, so müsse doch sorgfältig darauf geachtet werden, dass jeder Mitgliedstaat die für die eigenen Gegebenheiten angemessenen Maßnahmen ergreife. Vergleiche hinsichtlich der Schnelligkeit, mit der Beschränkungen in unterschiedlichen Ländern aufgehoben werden, könnten insbesondere in der Öffentlichkeit Verwirrung stiften. Dies könne zu Frustrationen führen, dass in manchen Ländern Beschränkungen früher aufgehoben würden als in anderen. Daher seien evidenzgeleitete Empfehlungen zur Aufhebung von Beschränkungen und zum Übergang aus der Pandemie ohne die Gefahr weiterer Infektionswellen erforderlich. 30. Insbesondere sei es wichtig, Lehren aus der COVID-19-Krise zu ziehen und sicherzustellen, dass eine robuste Architektur zur Wahrung der Gesundheitssicherheit vorhanden sei, bei der eine starke WHO die Mitgliedstaaten unterstützt. Eine Evaluation der diesbezüglichen nationalen Strategien sei nützlich, und mögliche Ansätze zur Optimierung der Unterstützung durch das Regionalbüro müssten gebührend berücksichtigt werden. Der langfristigen Bereitschaftsplanung müsse Priorität eingeräumt werden. Die Berichterstattung über Surveillance-Informationen müsse überprüft und vereinfacht werden. Es müsse bewertet werden, in welchem Maße die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) während der Pandemie Anwendung gefunden hätten, und gegebenenfalls geprüft werden, wie sich deren Anwendung ausweiten ließe. Während die Gesundheitsministerien in der Vergangenheit in verschiedenen Bereichen Schwierigkeiten gehabt hätten, ressortübergreifende Unterstützung zu erhalten, sei die Gesundheitspolitik nun infolge der Pandemie rasch in den Fokus gerückt. Diese Gelegenheit gelte es zu nutzen. Die Pandemie werde die Welt unumkehrbar verändern, und daher müsse jede Anstrengung unternommen werden, um so konstruktiv wie möglich vorzugehen. In dieser Hinsicht könne die WHO eine wichtige Rolle bei der Förderung der Ökonomie des Wohlergehens spielen. 31. Der SCRC ermutigte das Regionalbüro, einen Überblick über die aktuelle COVID-19- Situation in der Europäischen Region sowie evidenzgeleitete Prognosen abzugeben, wie sich die Situation weiter entwickeln könnte. Eine Analyse der bislang nach mehreren Monaten aus der Krise gezogenen Lehren sei besonders nützlich im Hinblick auf die Bewältigung einer möglichen zweiten Welle in Ländern, in denen die Pandemie bereits ihren Höhepunkt erreicht habe, aber auch die Bewältigung bevorstehender Höchststände in anderen Ländern. Es sei sinnvoll, mehr über die Kriterien für die Entsendung von Missionen der WHO in die Länder während der gegenwärtigen Krise zu erfahren. Außerdem würden weitere Informationen darüber begrüßt, wie die WHO ihre Aktivitäten mit jenen anderer Organisationen der Vereinten Nationen abstimme, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung auf Länderebene. 32. Auf der zweiten außerordentlichen Tagung des SCRC am 29. Juni 2020 standen die Auswirkungen der aktuellen Situation auf die Funktionsfähigkeit der leitenden Organe der WHO und die Modalitäten für das RC70 im Mittelpunkt. Der Regionaldirektor informierte den SCRC darüber, dass Prof. Mario Monti, Präsident der Bocconi-Universität in Mailand, ehemaliger geschäftsführender Ministerpräsident Italiens und früheres Mitglied der Europäischen EUR/RC70/4 Seite 10 Kommission, sich bereit erklärt habe, den Vorsitz in einer internationalen Kommission visionärer, politisch nicht aktiver Denker aus verschiedenen Fachdisziplinen zu übernehmen, deren Ziel es sei, über die Rolle und Widerstandsfähigkeit der Gesundheits- und Sozialversorgung zugunsten der ökonomischen und sozialen Entwicklung in der Gesellschaft nach der COVID-19-Pandemie zu reflektieren. Diese Idee habe die volle Unterstützung des WHO-Generaldirektors und werde auch einen Beitrag zur Arbeit des neu einzurichtenden Unabhängigen Gremiums für die Pandemievorsorge und entsprechende Gegenmaßnahmen leisten. Vorbereitungen auf die 70. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa Vorläufige Tagesordnung und vorläufiges Programm 33. Auf seiner ersten Tagung prüfte der SCRC die Entwürfe der vorläufigen Tagesordnung und des vorläufigen Programms für das RC70. Da die Tagesordnungen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrates aktuell im Lichte der drei strategischen Prioritäten des GPW 13 sowie der vierten „Säule“ der strategischen Zusammenarbeit mit den Ländern und der Politiksteuerung überprüft würden, solle der SCRC vielleicht die Einführung eines ähnlichen Ansatzes für die Tagesordnung des Regionalkomitees in Erwägung ziehen und dabei auf der bereits erstellten „gleitenden Tagesordnung“ aufbauen und die Aktionspläne der Europäischen Region im Lichte dieser Prioritäten betrachten. Angesichts seiner Erfahrungen sei es möglicherweise sinnvoll, dass das Regionalkomitee seinen Wunsch nach einer detaillierten Überprüfung des Programmhaushaltsentwurfs 2022–2023 bekräftige. Es wurde angeregt, der Ständige Ausschuss solle darüber beraten, wie sein Rahmen für die Erfolgskontrolle in der Europäischen Region am besten mit den Indikatoren für Resultate und Outputs im GPW 13 zu vereinbaren sei, die derzeit auf der globalen Ebene fertig gestellt würden. 34. Der Umgestaltungsprozess in der WHO – und insbesondere die Abstimmung der Arbeit zwischen den drei Ebenen der Organisation – müsse auf der Tagesordnung bleiben. Der Fahrplan zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage von Gesundheit 2020, dem Rahmenkonzept der Europäischen Region für Gesundheit und Wohlbefinden: Lehren aus Gesundheit 2020 müsse ebenfalls auf dem RC70 überprüft werden. Als weitere Diskussionsthemen seien denkbar: antimikrobielle Resistenzen, insbesondere angesichts der Bitte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen an die WHO, das neu eingerichtete Sekretariat der Dreierkoalition aus WHO, Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und Weltorganisation für Tiergesundheit zu betreuen; digitale Gesundheit; Gesundheit von Flüchtlingen und Migranten; WHO-Kooperationszentren; und das Pflege- und Hebammenwesen im Lichte der Debatte über ein nachhaltiges Arbeitskräfteangebot im Gesundheitswesen und die Überarbeitung des Globalen Verhaltenskodex der WHO für die grenzüberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkräften. Die Mitglieder des SCRC nannten auch Sachthemen zur Aufnahme in die Tagesordnung oder als Gegenstand von Fachinformationssitzungen, etwa Altern in Gesundheit, Gesundheit im Strafvollzug, Zugang zu Arzneimitteln und Gesundheitssicherheit. Bei der Gestaltung der Tagesordnung müsse ein flexibler Ansatz verfolgt werden: so müssten aktuelle Themen gebührend berücksichtigt werden; außerdem sollten nur solche Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden, bei denen Handlungsbedarf bestehe. EUR/RC70/4 Seite 11 35. Auf seiner zweiten Tagung prüfte der SCRC einen Entwurf des vorläufigen Programms für das RC70. Die Mitglieder unterstrichen die Bedeutung einer Ausrichtung der Tagesordnung des Regionalkomitees an globalen gesundheitspolitischen Zielen, insbesondere der dreifachen Milliarden-Zielmarke des GPW 13 und dessen vierter Säule, den Geschäftsprozessen. Es herrschte weitgehend Übereinstimmung darüber, dass der erste Tag politischen Diskussionen gewidmet und die Themen und der Zeitplan darauf ausgerichtet sein sollten, möglichst viele hochrangige Teilnehmer zum Kommen zu bewegen. Die Diskussionen müssten nach Themen geordnet sein. Mehrere Mitglieder waren der Ansicht, der Tagesordnungspunkt über das EPW solle angesichts seiner prägenden Bedeutung für künftige Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Region ebenfalls auf den ersten Tag vorgezogen werden. Andere schlugen vor, dem Tagesordnungspunkt über Aktionspläne der Europäischen Region über 2020 hinaus mehr Gewicht und Zeit zu geben, da diese das Handeln der Länder maßgeblich prägten. 36. Die Stellungnahmen und Anregungen des Ständigen Ausschusses wurden bei der Überarbeitung des vorläufigen Programms berücksichtigt; diese Fassung wurde der dritten Tagung des SCRC zur Prüfung vorgelegt. Sitzungen mit Beteiligung der Minister würden primär am ersten Tag der Tagung stattfinden, darunter ein Runder Tisch der Minister über die Zukunft der digitalen Gesundheit. Die fachlichen Themen würden am zweiten Tag erörtert, und der dritte und vierte Tag sei dann den Führungsfragen gewidmet. Der Entwurf der vorläufigen Tagesordnung sei an den vier Säulen des GPW 13 ausgerichtet. Der inhaltliche Schwerpunkt des RC70 liege auf dem EPW. Ein Tagesordnungspunkt sei den Lehren aus dem globalen Ausbruch von COVID-19 gewidmet. Das Gastlandabkommen mit Israel sei abgeschlossen worden. Die entsprechenden finanziellen Beiträge seien gezahlt worden, und ein Ortstermin sei für Ende März 2020 geplant. Doch angesichts der sich verschärfenden COVID-19-Krise sei noch unklar, ob die Tagung wie geplant stattfinden könne. Änderung der Modalitäten aufgrund der COVID-19-Pandemie 37. Auf seiner ersten außerordentlichen Tagung, die in virtueller Form stattfand, wurde der SCRC darüber informiert, dass angesichts der COVID-19-Krise der Exekutivrat aufgefordert worden sei, vorherige Beschlüsse zu Ort und Zeitpunkt der Tagungen der globalen leitenden Organe im Wege eines vereinfachten schriftlichen Verfahrens zu ändern. Dementsprechend würden die 73. Weltgesundheitsversammlung und die 147. Tagung des Exekutivrates jeweils in virtueller Form mit verkürzter Tagesordnung abgehalten. Die 32. Tagung des Programm-, Haushalts- und Verwaltungsausschusses des Exekutivrates werde verschoben. 38. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Ungewissheit bezüglich der anhaltenden Pandemie seien Konsultationen abgehalten worden, um die Möglichkeit einer Verlegung des RC70 nach Kopenhagen und einer Verschiebung der Tagung des Regionalkomitees in Tel Aviv auf einen späteren Zeitpunkt zu eruieren. Ein solches Vorgehen würde auch die Abhaltung des RC70 in virtueller Form erleichtern, falls die Bedingungen für die Abhaltung einer Präsenztagung nicht gegeben seien. Der Vorschlag sei von der israelischen Regierung angenommen worden. Ein entsprechender Änderungsantrag zur Resolution EUR/RC69/R10 (Ort und Zeitpunkt künftiger Tagungen des Regionalkomitees im Zeitraum 2020–2022) werde ausgearbeitet, der auch die Möglichkeit einer virtuellen Tagung und erforderlichenfalls der Kürzung der Tagung beinhalte. 39. Auf seiner vierten regulären Tagung vereinbarte der SCRC, den Austragungsort für das RC70 nach Kopenhagen zu verlegen und dafür ein leicht verkürztes Programm von zweieinhalb EUR/RC70/4 Seite 12 Tagen vorzusehen (da die Mitgliedstaaten angedeutet hätten, dass es möglicherweise schwierig sei, im September volle vier Tage am Regionalkomitee teilzunehmen) und die Tagung in virtueller Form stattfinden zu lassen, falls die Voraussetzungen für eine Präsenztagung nicht erfüllt seien. Der diesbezügliche Beschlussentwurf werde allen Mitgliedstaaten im Zuge eines vereinfachten schriftlichen Verfahrens zur Zustimmung vorgelegt. Die Mitgliedstaaten hätten dann 14 Tage Zeit, um schriftlich beim Sekretariat Einwände zu erheben. Der Beschluss gelte als angenommen, wenn weniger als 50% der Mitgliedstaaten Einwände erhöben. Der Beschluss werde dem RC70 im September 2020 allein zu Informationszwecken vorgelegt. Als Datum werde auf dem Beschluss das Datum des Rundschreibens des Regionaldirektors eingetragen. Auf dem RC70 würden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine neue Resolution über Ort und Zeitpunkt der ordentlichen Tagungen des Regionalkomitees in den Jahren 2021 bis 2023 anzunehmen und darin Tel Aviv erneut als Tagungsort für das RC71 zu bestätigen, die künftigen Tagungen des Regionalkomitees bis 2023 vorauszuplanen und sich auf den Grundsatz kürzerer Tagungen (drei statt vier Tagen) zu einigen. Die Arbeitsgruppe des SCRC für Führungsfragen habe sich im Rahmen einer virtuellen Tagung einstimmig für die vorgeschlagenen geänderten Modalitäten für das RC70 sowie die Anwendung des vereinfachten schriftlichen Verfahrens ausgesprochen. Die Entscheidung zwischen einer Präsenztagung und einer virtuellen Tagung werde dem SCRC überlassen, der zeitlich näher am RC70 seine Einschätzung der Lage erklären könne. 40. Auf der zweiten außerordentlichen Tagung wurde der SCRC darüber informiert, dass innerhalb der vorgesehenen zweiwöchigen Frist keine Einwände gegen den vom Regionaldirektor an die Mitgliedstaaten übermittelten Beschlussentwurf eingegangen seien. Dieser könne somit als angenommen gelten und werde dem RC70 zur Kenntnisnahme übermittelt. In der Zwischenzeit hätten die israelischen Behörden das Regionalbüro darüber in Kenntnis gesetzt, dass die vorgeschlagenen Termine für das RC71 auf die wichtigsten Feiertage im jüdischen Kalender fielen. Deshalb werde vorgeschlagen, das RC71 wie ursprünglich geplant am Sitz des Regionalbüros in Kopenhagen und das RC72 2022 in Tel Aviv abzuhalten. Ein diesbezüglicher Beschlussentwurf werde dem Regionalkomitee mit neuen Terminvorschlägen für das RC71, RC72 und RC73 vorgelegt. 41. Im Einklang mit diesem Beschluss und der Empfehlung der Arbeitsgruppe des SCRC für Führungsfragen und angesichts der aktuellen COVID-19-Situation in der Europäischen Region sowie der Erfahrungen anderer WHO-Regionen war sich der SCRC darüber einig, dass es am sinnvollsten sei, das RC70 als virtuelle Tagung mit verkürztem Programm abzuhalten. Die überarbeitete Fassung des vorläufigen Programms für eine derartige Tagung, die bereits an alle 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region übermittelt worden sei, sehe eine zweitägige Tagung vor; hierbei würde der erste Tag im Zeichen politischer Tagesordnungspunkte stehen, während der zweite sich mit Führungsfragen befassen würde. Zu Beginn der Tagung würde ein Beschlussentwurf über besondere Regeln und Verfahren zur Annahme vorgelegt, mit dem die Geschäftsordnung um die Besonderheiten einer virtuellen Tagung erweitert werde. Um die Streichung einiger ursprünglich geplanter wichtiger Fachthemen aus dem Programm des RC70 zu kompensieren, würden zwischen dem RC70 und dem RC71 regelmäßige intersessionelle Fachinformationsveranstaltungen stattfinden. 42. Der SCRC begrüßte das überarbeitete verkürzte Programm für das RC70. Um die verfügbare Zeit optimal nutzen zu können, solle die Verwendung vorher aufgezeichneter Video-Botschaften mit einer zeitlichen Begrenzung empfohlen werden, und der Bericht des SCRC könne schon im Vorfeld der Tagung auf elektronischem Wege verteilt und angenommen werden. Das Sekretariat wurde gebeten, sich weiter um ausreichend Zeit für die wichtigsten EUR/RC70/4 Seite 13 Debatten zu bemühen, insbesondere über das EPW, den Programmhaushalt und die diesbezügliche Rolle bestimmter Mitgliedstaaten sowie die Frage, welche Auswirkungen COVID-19 auf die Arbeit der Organisation insgesamt gehabt habe. Vorschlag zu besonderen Regeln und Verfahren für eine virtuelle Tagung des WHO- Regionalkomitees für Europa 43. Auf der zweiten in virtueller Form abgehaltenen außerordentlichen Tagung überprüfte der SCRC die vorgeschlagenen besonderen Regeln und Verfahren für eine verkürzte Tagung des Regionalkomitees, die auf jenen für die virtuelle Weltgesundheitsversammlung basierten und von der Arbeitsgruppe des SCRC für Führungsfragen geprüft worden seien. Sie würden dem RC70 zu Beginn der Tagung in Form eines Beschlusses zur Annahme vorgelegt. 44. Die Tagesordnung werde auf die wesentlichen Punkte beschränkt, und eine virtuelle Teilnahme gelte als eine gültige Präsenz im Hinblick auf die Erreichung der Beschlussfähigkeit. Die Tagung werde öffentlich übertragen, und es würden dieselben Akteure eingeladen wie auf einer regulären Tagung. Akkreditierte nichtstaatliche Akteure könnten zwar an der Tagung teilnehmen, würden jedoch aus zeitlichen Gründen nicht die Gelegenheit erhalten, das Wort zu ergreifen, sondern könnten lediglich schriftliche oder vorher aufgezeichnete Erklärungen abgeben. Mündliche Erklärungen würden auf maximal drei Minuten Länge beschränkt, und anstelle bzw. zur Ergänzung von Live-Beiträgen bestehe die Möglichkeit, zweiminütige aufgezeichnete Video-Botschaften oder schriftliche Erklärungen einzureichen. Das Anmeldeverfahren werde wie üblich ablaufen, wobei die Beglaubigungsschreiben auf elektronischem Wege eingereicht und von drei Mitgliedern des SCRC überprüft würden. Mit Blick auf die Entscheidungsprozesse seien in Ermangelung einer geeigneten IT-Plattform weder geheime Abstimmungen noch Abstimmungen durch Handzeichen möglich. Falls eine Abstimmung erforderlich sei, werde nach Ende der Tagung eine Abstimmung auf dem Postweg in die Wege geleitet. Ein Präzedenzfall hierfür sei Anfang der 1980er Jahre in der Region Östlicher Mittelmeerraum durch die Möglichkeit einer geheimen Stimmabgabe per Brief zur Wahl des Regionaldirektors geschaffen worden. 45. Der SCRC stimmte dem Vorschlag zu den besonderen Verfahren zu und vereinbarte, den entsprechenden Beschlussentwurf dem RC70 zu Beginn der Tagung zur Annahme vorzulegen. Ferner wurde vereinbart, dass die nächste Tagung des SCRC am 11. September 2020 in virtueller Form stattfinden solle, woraufhin der Ständige Ausschuss dem Präsidenten bzw. der Präsidentin sowie dem Exekutivpräsidenten bzw. der Exekutivpräsidentin des Regionalkomitees auf einer in virtueller Form abgehaltenen Sondersitzung am 13. September 2020, vor Beginn des RC70, über die Wahlen und Nominierungen Bericht erstatten werde. Maßnahmen des Regionalkomitees Prüfung und Annahme der vorläufigen Tagesordnung, des vorläufigen Programms und des vorläufigen kommentierten Programms für das RC70 Prüfung und Annahme des Beschlussentwurfs zu den besonderen Regeln und Verfahren für eine virtuell abzuhaltende 70. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa Prüfung und Annahme des Resolutionsentwurfs über Ort und Zeitpunkt der ordentlichen Tagungen des Regionalkomitees für Europa in den Jahren 2021 bis 2023 EUR/RC70/4 Seite 14 Angelegenheiten, die sich aus Resolutionen und Beschlüssen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrates ergeben 46. Auf seiner dritten Tagung wurde der SCRC über die fachlichen Tagesordnungspunkte unterrichtet, die von der 146. Tagung des Exekutivrates auf der Grundlage der vier Säulen des GPW 13 inhaltlich erörtert worden seien. Insgesamt seien 10 Resolutionen und 29 Beschlüsse angenommen worden. Das Sekretariat habe auch den Programmhaushalt für den Zweijahreszeitraum 2020–2021 sowie einen Bericht über den Ergebnisrahmen des GPW 13 und das Punktesystem für die Messung der Outputs präsentiert. Auch die Mittelbeschaffungsstrategie sei erörtert worden, einschließlich eines Vorschlags zur Gründung einer Stiftung der WHO für die Gewinnung zusätzlicher Ressourcen. Es sei um eine Informationsveranstaltung über den Umgestaltungsprozess gebeten worden, und es sei ein Weißbuch zum Thema Rechenschaftslegung verteilt worden, das auch Informationen zu den Themen Belästigung am Arbeitsplatz, Risikomanagement und integeres Geschäftsgebaren enthalte. Mehrere Experten und Organisationen aus der Europäischen Region seien für Preise nominiert worden, die auf der Weltgesundheitsversammlung vergeben würden. 47. Eine Beobachterin, die in ihrer Eigenschaft als Bindeglied zwischen dem Exekutivrat und dem SCRC an der Tagung teilnahm, fügte hinzu, die Tagesordnung sei nur dank der Vorbereitungsarbeit des Programm-, Haushalts- und Verwaltungsausschusses des Exekutivrates zu bewältigen gewesen. Es bestehe allerdings weiter die Befürchtung, dass die Tagesordnung für die Weltgesundheitsversammlung zu umfangreich sei. Mit Blick auf Themen von politischer Tragweite oder mit weiterem Verhandlungsbedarf werde die Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Beschleunigung der Umsetzung der Globalen Strategie der WHO zur Reduzierung des schädlichen Alkoholkonsums, mit einem speziellen Augenmerk auf der grenzüberschreitenden Vermarktung von Alkohol, von besonderem Interesse für die Europäische Region sein. 48. Die Resolution über die Stärkung der Bereitschaftsplanung für gesundheitliche Notlagen – Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (Resolution EB146.R10) sei trotz noch erheblichen Verhandlungsbedarfs angenommen worden, was angesichts des aktuellen Ausbruchs von COVID-19 als besonders positiv zu vermerken sei. Auch die Diskussionen zum Weltgesundheitstag seien komplex gewesen, und die Angelegenheit werde von der Weltgesundheitsversammlung weiter erörtert. Der Exekutivrat habe vereinbart, die Bestimmungen zu Belästigung am Arbeitsplatz so auszuweiten, dass sie alle Formen von Belästigung oder Schikanen umfassen. Es wurden ernsthafte Bedenken darüber geäußert, dass noch kein wirksamer Rechenschaftsrahmen mit Indikatoren und einer Methodik für die Messung von Ergebnissen festgelegt worden sei. Schließlich sei der Exekutivrat auch über die Gründung der Stiftung der WHO informiert worden, habe aber zu seiner Überraschung erfahren, dass diese ohne Verzögerung durch Diskussionen in den leitenden Organen in vollem Gange sei. 49. Der Ständige Ausschuss war sich darüber einig, dass zwei vom Exekutivrat behandelte Themen für das neue EPW von besonderer Bedeutung seien: der Zugang zu Arzneimitteln und die Bedeutung von Transparenz in Bezug auf Preisgestaltung und Versorgungsengpässe; und die Rolle der WHO bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Maßnahmen des Regionalkomitees Prüfung und Kenntnisnahme des Berichts „Angelegenheiten, die sich aus Resolutionen und Beschlüssen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrates ergeben“ EUR/RC70/4 Seite 15 Fach- und Grundsatzthemen Das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“ 50. Auf seiner zweiten Tagung prüfte der SCRC ein Konzeptpapier, in dem der geplante Inhalt des Europäischen Rahmenkonzepts mit dem Titel „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“ skizziert wurde, in dem die Prioritäten für die Europäische Region in den nächsten fünf Jahren festgelegt werden sollen. Es werde in hohem Maße mit den strategischen Zielen des GPW 13, mit seiner dreifachen Milliarden-Zielmarke sowie mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung abgestimmt und Werkzeuge und Instrumente zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Ziele bereitstellen. Es werde darauf abzielen, die Synergieeffekte zwischen dem Regionalbüro und dem Hauptbüro der WHO zu erhöhen und auch aus der Vielgestaltigkeit der Europäischen Region schöpfen und die Bedeutung von Partnerschaften, gemeinsamen Maßnahmen diverser Akteure sowie Anstrengungen auf subregionaler Ebene hervorheben. Die primäre Gesundheitsversorgung werde unter allen in dem Rahmenkonzept genannten Prioritäten das gemeinsame, einende Element sein. Das Rahmenkonzept werde den komparativen Vorteil der WHO gegenüber anderen Organisationen zur Geltung bringen und die Ergebnisse der Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf hoher Ebene über allgemeine Gesundheitsversorgung widerspiegeln. 51. Aufgrund der Stellungnahmen der Mitglieder des Ständigen Ausschusses wurde der Entwurf des Rahmenkonzepts überarbeitet und dem SCRC auf seiner dritten Tagung in Form eines kommentierten Grundrisses des Europäischen Arbeitsprogramms 2020–2025 sowie schließlich auf seiner vierten Tagung als vollständiger Entwurf zur Beratung vorgelegt. 52. Das EPW sei auf die Bedürfnisse und die Wirkung in den Ländern abgestimmt und sehe eine maßgeschneiderte und zeitnahe Unterstützung vor. Ferner knüpfe es an Errungenschaften aus der Vergangenheit an, um neue und komplexe Herausforderungen zu bewältigen. Es orientiere sich an drei zentralen Prioritäten, die die dreifache Milliarden-Zielmarke des GPW 13 widerspiegelten, und gebe die legitimen Erwartungen der Menschen an die Gesundheitsbehörden wieder. Das EPW ziele nicht darauf ab, jedes der Fachprogramme des Regionalbüros zu beschreiben; denn einzelne Programme seien auf mehr als eine der strategischen Prioritäten ausgerichtet, und es werde ein zweigleisiger Ansatz verfolgt, der durch ein Kontinuum von Maßnahmen auf regionsweiter und subregionaler Ebene bis hin zu direkter Unterstützung für die Länder gekennzeichnet sei. 53. Um eine allgemeine Gesundheitsversorgung in der Europäischen Region zu verwirklichen, würden die Anstrengungen primär auf die Bereiche finanzielle Absicherung, bürgernahe Gesundheitsversorgung, Gesundheitspersonal und bezahlbare Arzneimittel gerichtet. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) bildeten die Grundlage für alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei gesundheitlichen Notlagen und sähen Vorsorge- und Gegenmaßnahmen der Gesundheitssysteme in Bezug auf Notlagen sowie länderübergreifende Solidaritätsmechanismen vor. Zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden seien weitere Anstrengungen in folgenden Bereichen notwendig: kommerzielle Determinanten von Gesundheit; Armut, Gleichstellung der Geschlechter und Altern; Klimawandel, Städteplanung und Digitalisierung; und übertragbare Krankheiten. 54. Im EPW würden die drei zentralen Prioritäten durch vier Flaggschiff-Initiativen ergänzt: die Impfagenda 2030; die gezielte Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Förderung der Gesundheit; das Bündnis für psychische Gesundheit; und digitale Gesundheit EUR/RC70/4 Seite 16 und Innovation. Um die Wirkung in den Ländern zu erhöhen, werde das EPW die Anstrengungen der Partnerorganisationen in der Europäischen Region und auf der globalen Ebene zusammenführen. Hierzu würden vor allem Partnerschaften mit Organisationen aus dem östlichen Teil der Europäischen Region gestärkt. Auch eine Förderung der Führungsebene der Gesundheitspolitik in den Ländern sei hier wesentlich. Es werde eine Europäische Akademie für transformative Führungskompetenz eingerichtet, zu deren Aktivitäten der Aufbau von Partnerschaften und der fachliche Austausch unter hochrangigen Entscheidungsträgern, ein Austauschprogramm für Mitarbeiter der mittleren Ebene und ein Stipendienprogramm für Nachwuchskräfte gehören würden. 55. Der SCRC wurde gebeten, dazu Stellung zu nehmen, ob der Entwurf des EPW den für die Europäische Region festgelegten Prioritäten entspreche und ob weitere Anpassungen notwendig seien. Die Mitglieder wurden dazu aufgefordert, ihre Sichtweise in Bezug auf die wichtigsten operationellen Veränderungen zu erklären, die zur Verbesserung von Kooperation und gemeinsamer Ressourcennutzung erforderlich seien. Auch Vorschläge für die Einbindung der maßgeblichen Akteure und für nützliche Partnerschaften seien wünschenswert. 56. Der SCRC brachte seine Unterstützung für den Entwurf des EPW zum Ausdruck, begrüßte die klare Verknüpfung zwischen EPW und GPW 13 und erinnerte an die Bedeutung einer Abstimmung der Arbeit des Regionalbüros mit der anderer Organisationen der Vereinten Nationen. Die Mitglieder begrüßten es, dass die Lehren aus der Reaktion des Regionalbüros auf die COVID-19-Pandemie in den Entwurf des EPW aufgenommen worden seien, da sie eine Stärkung der Vorsorge für künftige Notlagen auf allen Ebenen der Organisation bewirkten. Sie begrüßten auch die Wahl der vier Flaggschiff-Initiativen. Die Rolle der WHO bei der Digitalisierung müsse klar festgelegt werden, um Doppelarbeit gegenüber anderen internationalen Organisationen zu vermeiden. Es wurde um nähere Informationen über die Modalitäten künftiger Partnerschaften, geplante Maßnahmen zur Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung, Pläne zur Verbesserung der Patientensicherheit, soziale Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit sowie Fragen des Austauschs von biologischem Material gebeten. Gefragt wurde auch nach Fortschritten in Bezug auf die Freizügigkeit von Gesundheitspersonal in der gesamten Europäischen Region, also über die Grenzen der Europäischen Union hinaus, sowie nach den Auswirkungen von Maßnahmen der EU während gesundheitlicher Notlagen auf Mitgliedstaaten, die nicht Mitglieder der EU sind. Bei Themen wie der Ökonomie des Wohlergehens oder der Digitalisierung sei es zwar wichtig, die Mitgliedstaaten einzubinden, doch müssten hier auch andere Akteure wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Europäische Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik einbezogen werden. Der Wirkungsrahmen des GPW 13 sei ein bedeutendes Instrument für die Messung von Elementen, die nicht Bestandteil der Indikatoren für die Ziele für nachhaltige Entwicklung sind. 57. Der Ständige Ausschuss war mit dem Vorschlag einverstanden, die laufenden Arbeiten des Regionalbüros und die Aktionspläne der Europäischen Region auf dem RC70 unter dem Tagesordnungspunkt über die Annahme des EPW zu behandeln. Das Regionalbüro beabsichtige, sämtliche Aktionspläne der Europäischen Region zu überprüfen und dann im Kontext des neuen EPW und des GPW 13 zu entscheiden, ob sie fortgesetzt oder außer Kraft gesetzt werden sollten bzw. ob ihre Thematik in anderer Form wirksamer und effizienter vorangetrieben werden könne. Aktionspläne der Europäische Region, die in den Jahren 2020 oder 2021 auslaufen, würden vorbehaltlich der Ergebnisse der Überprüfung um ein Jahr verlängert. Angesichts der Belastung für die Mitgliedstaaten solle diese Überprüfung eine strategische Prioritätensetzung und Straffung bei der Anwendung von Aktionsplänen bewirken, damit diese nur bei tatsächlicher EUR/RC70/4 Seite 17 Notwendigkeit zum Einsatz kämen. Andere Instrumente und Mechanismen wie Fahrpläne würden ggf. eingesetzt, um Verhaltensänderungen herbeizuführen. 58. Auch wenn der SCRC um seine Sichtweise zum Zeitplan für die Annahme des EPW gebeten worden sei, so hätten doch einige Mitgliedstaaten schon erklärt, dass sie angesichts der Lage aufgrund der COVID-19-Pandemie nur über begrenzte Möglichkeiten für Konsultationen verfügten. Die Mitglieder des SCRC unterstützten einstimmig die Idee einer frühzeitigen Annahme des EPW, die zur Erleichterung der Arbeit des Regionalbüros unbedingt erforderlich sei, insbesondere vor dem Hintergrund von COVID-19. Sie einigten sich auf ein vereinfachtes und beschleunigtes Konsultationsverfahren, das in einer formellen Annahme des EPW auf dem RC70 mündet. Maßnahmen des Regionalkomitees Prüfung und Annahme des Entwurfs des Europäischen Arbeitsprogramms 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“ Fahrplan der Europäischen Region für die Digitalisierung der Gesundheitssysteme 59. Auf seiner zweiten Tagung befasste sich der SCRC mit einem Konzeptpapier, in dem der geplante Inhalt des Fahrplans der Europäischen Region für die Digitalisierung der Gesundheitssysteme skizziert wurde, der den Ländern Fortschritte hin zu einer sicheren und inklusiven digitalen Gesundheitsversorgung ermöglichen solle, indem er gezielt auf vorhandene vorbildliche Praktiken setze, und der auch zur Operationalisierung der globalen Strategie der WHO für digitale Gesundheit (2020–2024) beitragen solle. Er werde auf den Grundsätzen der Chancengleichheit und der Politiksteuerung basieren und die unterschiedlichen Reifegrade der nationalen Gesundheitssysteme gebührend berücksichtigen. Der Fahrplan werde auch mit den bestehenden Prioritäten und Mechanismen der WHO verknüpft sein, die für die digitale Gesundheit von Bedeutung sind, und eine Abstimmung mit den Bemühungen der internationalen Akteure anstreben. 60. Mehrere Mitglieder des SCRC begrüßten den handlungsorientierten Ansatz des Fahrplans sowie die darin enthaltene Schritt-für-Schritt-Anleitung und die vorbildlichen Praktiken und Tools. Doch müsse dabei ein besonderes Gewicht auf den Schutz von Patientenrechten und die Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten gelegt werden. Ferner wurden eine Förderung der Beteiligung der Privatwirtschaft und eine Führungsrolle der WHO bei der Zertifizierung digitaler Gesundheitssysteme gefordert. Der Fahrplan müsse universell und flexibel anwendbar sein und sowohl eine Länder- als auch eine Regionsperspektive beinhalten. Er müsse einen ergebnisorientierten Ansatz verfolgen und eine länderübergreifende Zusammenarbeit, die Ausarbeitung nationaler Aktionspläne und den Austausch von vorbildlichen Praktiken und von Erfolgsgeschichten fördern. 61. Die Beobachterin, die in ihrer Eigenschaft als Bindeglied zwischen dem Exekutivrat und dem SCRC an der Tagung teilnahm, unterstrich die Bedeutung einer Abstimmung mit anderen Prozessen sowie die Zusammenhänge mit der Entwicklung von Technologien und digitalen Räumen insgesamt. Die Konzipierung einer Strategie für künftige Jahrzehnte könne sich angesichts der Geschwindigkeit des technologischen Wandels als problematisch erweisen. Die Verwendung persönlicher Apps und Geräte für die Sammlung von Gesundheitsdaten müsse ebenso in Angriff genommen werden wie von privaten Anbietern bereitgestellte Gesundheitsleistungen und die damit verbundenen Fragen von Verwendung, Austausch und EUR/RC70/4 Seite 18 Sicherheit der Daten. Um wirksam auf unterschiedliche nationale Rahmenbedingungen reagieren zu können, sei ein flexibler Ansatz erforderlich. Maßnahmen des Regionalkomitees Prüfung des Entwurfs des Fahrplans der Europäischen Region für die Digitalisierung der Gesundheitssysteme Fortschrittsberichte. 62. Auf seiner vierten Tagung einigte sich der Ständige Ausschuss aufgrund der knappen Zeit darauf, die Prüfung der Fortschrittsberichte für das RC70 in einem schriftlichen Verfahren durchzuführen. Demnach sollten die Mitglieder zu den Dokumenten über die Fach- und Grundsatzthemen auf der Tagesordnung des RC70, einschließlich der Fortschrittsberichte und der Resolutionsentwürfe, schriftlich Stellung nehmen. Maßnahmen des Regionalkomitees Prüfung der Dokumente über die Fach- und Grundsatzthemen sowie der Fortschrittsberichte Haushalts- und Finanzfragen Umsetzung des Programmhaushalts 2018–2019 63. Auf der zweiten Tagung des SCRC wurde ein Überblick über die Umsetzung des Programmhaushalts 2018–2019 in der Europäischen Region gegeben. Mit Stand vom 31. Oktober 2019 seien 94% des genehmigten Programmhaushalts finanziert. Mit einer Verwendungsrate von 85% der verfügbaren Mittel liege die Europäische Region über dem Durchschnitt der Organisation in Höhe von 79%. Mit Blick auf die Prognosen für den Basishaushalt schneide die Europäische Region zwar aufgrund eines insgesamt höheren Haushalts und höherer verfügbarer Mittel geringfügig besser ab als zum Vergleichszeitpunkt im vorangegangenen Zweijahreszeitraum, doch sei diese Erhöhung der Mittel ungleich auf die Programme und Kategorien verteilt. In Bezug auf die organisatorischen und befähigenden Funktionen habe die Europäische Region von allen WHO-Regionen den niedrigsten Etat pro Mitgliedstaat und erhalte den zweitniedrigsten Anteil an flexiblen Mitteln. Deshalb würden mehr Flexibilität sowie eine Stärkung von Mittelbeschaffung und Zuweisungskontrolle benötigt, was durch die Einrichtung eines neuen globalen Mechanismus für ein verbessertes Management der verfügbaren Ressourcen sichergestellt werde. Programmhaushalt 2020–2021 64. Auf seiner zweiten Tagung wurde der SCRC darüber informiert, dass im Programmhaushalt 2020–2021 die Höhe des genehmigten Haushalts im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum zugenommen habe. Damals sei der Programmhaushalt 2020–2021 zu 63% finanziert gewesen. Für einen vollständig finanzierten genehmigten Haushalt würden deshalb zusätzliche Anstrengungen zur Mittelbeschaffung benötigt. Zur Operationalisierung des Programmhaushalts 2020–2021 seien Präsenzsitzungen der Repräsentanten der Länder mit Teams des Regionalbüros sowie eine umfassende Überprüfungstagung mit dem WHO-Hauptbüro zum Zwecke der operativen Planung, Entwicklung und Überprüfung der vorhandenen öffentlichen Güter der Europäischen Region und EUR/RC70/4 Seite 19 der globalen Ebene im Gesundheitsbereich durchgeführt und eine Reihe von zweijährigen Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet worden. Als nächste Schritte stünden die Fertigstellung weiterer zweijähriger Kooperationsvereinbarungen, eine Überprüfung der Personalpläne und die Finanzierung der Arbeitspläne an. Die Arbeitspläne seien so ausgearbeitet worden, dass sie einen rechtzeitigen Start, eine systematische Erfolgskontrolle sowie Flexibilität in Bezug auf etwaige strukturelle Veränderungen im Laufe des Jahres 2020 ermöglichten. Weitere Informationen seien auf dem Webportal zum Programmhaushalt abrufbar, das vierteljährlich aktualisiert werde. 65. Es sei ein globales Netzwerk für Mittelbeschaffung eingerichtet worden, in dem sich Vertreter aller WHO-Regionen austauschen könnten. Gerade werde für den Exekutivrat ein Überblick über die globale Mittelbeschaffungsstrategie erstellt. Das Regionalbüro sei dabei, Möglichkeiten zur Stärkung der Unterstützung für die Mittelbeschaffung auf der Länderebene zu prüfen. Mit Blick auf die künftige Mittelbeschaffung wurden zwei bedeutsame aktuelle Entwicklungen hervorgehoben: Gesundheit und gesundheitsbezogene Aspekte müssten in den Kooperationsrahmen der Vereinten Nationen für die nachhaltige Entwicklung sowie in die nationalen Kooperationspläne einbezogen werden, die von den Regierungen zusammen mit der EU ausgearbeitet würden. Für Länder mit einem Landesteam der Vereinten Nationen komme es entscheidend auf ein starkes Engagement seitens der nationalen Behörden wie auch der Geber an, damit die Mittel aus dem Gebertreuhandfonds der Vereinten Nationen für Gesundheitszwecke verwendet würden. Es seien Bemühungen im Gange, den früheren Mechanismus für das strategische Management der Finanzmittel wiederherzustellen, der einen effektiven Überblick über die zur Verfügung stehenden Mittel in der gesamten Organisation gegeben und dabei Programme mit Finanzierungsdefiziten kenntlich gemacht habe. 66. Von den prognostizierten 100 Mio. US-$ an flexiblen organisationseigenen Mitteln für den Haushaltszeitraum 2020–2021 würden 65 bis 70 Mio. US-$ der Kategorie 6 (organisatorische und befähigende Funktionen) zugewiesen. Für ein fachlich gut aufgestelltes Regionalbüro müssten auch Mittel für die Kategorien 1, 2, 3, 4 und 5 bereitgestellt werden. Vom WHO- Hauptbüro seien 3 Mio. US-$ zur Schließung der Lücke bei den Gehältern eingegangen. Das Regionalbüro bemühe sich zusammen mit der italienischen Regierung darum, das für den nächsten Haushaltszeitraum erwartete Finanzierungsdefizit in Höhe von 650 000 US-$ für das ausgelagerte Fachzentrum in Venedig zu überbrücken. Um ein klares Bild von der aktuellen finanziellen Situation zu erhalten, habe der Regionaldirektor darum gebeten, beim Regionalbüro eine Rechnungsprüfung durchzuführen. Folgen der Entscheidung der Regierung der Vereinigten Staaten, ihre Beitragszahlungen an die WHO einzustellen 67. Auf seiner ersten außerordentlichen Tagung wurde der SCRC darüber informiert, dass es mit Blick auf die vorläufige Einstellung der Beitragszahlungen an die WHO durch die Vereinigten Staaten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar sei, ob von diesem politischen Kurswechsel nur die freiwilligen oder auch die ordentlichen Beiträge betroffen seien. Darüber hinaus sei unklar, welche Bereiche der Arbeit der Organisation hiervon betroffen seien, da die Finanzmittel aus unterschiedlichen Quellen in den Vereinigten Staaten stammten. Allgemein sei die Europäische Region bei ihren freiwilligen Beiträgen zu 20% auf die Vereinigten Staaten angewiesen, wovon etwas mehr als die Hälfte in die Bewältigung akuter Notlagen in der Region flössen, insbesondere die Situation der syrischen Flüchtlinge in der Türkei. Die übrigen Beiträge seien für unterschiedliche Programmbereiche von entscheidender Bedeutung, darunter übertragbare Krankheiten, Immunisierung, HIV, Tuberkulose, Influenza, Notfallvorsorge, EUR/RC70/4 Seite 20 nichtübertragbare Krankheiten und Lebensmittelsicherheit. Eine globale Sonderarbeitsgruppe sowie eine Sonderarbeitsgruppe der Europäischen Region befassten sich mit den Folgen der vorläufigen Einstellung der Beitragszahlungen und arbeiteten an der Erstellung von Prognosen für eine Vielzahl von Szenarien. Selbst in dem besten in Betracht gezogenen Fall sei mit einer Verzögerung globaler Finanzmittel in Höhe von 100 Mio. US-$ zu rechnen, die sich voraussichtlich ab Oktober 2020 bemerkbar machen werde. Mitgliedschaft in Organen und Ausschüssen der WHO Freie Sitze zur Nominierung für den Exekutivrat und zur Wahl in den SCRC auf dem RC70 im September 2020 68. Auf seiner zweiten, dritten und vierten Tagung prüfte der Ständige Ausschuss jeweils in geschlossener Sitzung die eingegangenen Bewerbungen um Sitze im Exekutivrat (vier Sitze) und im SCRC (vier Sitze). Wahlämter auf der 73. Weltgesundheitsversammlung und der 147. Tagung des Exekutivrates im Mai 2020 69. Auf seiner vierten Tagung wurde der SCRC in einer geschlossenen Sitzung über die vorzulegenden Nominierungen für folgende Wahlämter auf der 73. Weltgesundheitsversammlung informiert: Vizepräsident/in der 73. Weltgesundheitsversammlung und Vorsitzende/r von Ausschuss A; Mitgliedschaft im Allgemeinen Ausschuss (vier Sitze) und im Vollmachtenprüfungsausschuss (drei Sitze); und Stellvertretende/r Vorsitzende/r der 147. Tagung des Exekutivrates und Mitgliedschaft in dessen Programm-, Haushalts- und Verwaltungsausschuss (ein Sitz). Auf der virtuellen Tagung mit verkürztem Programm würde nur der/die Vizepräsident/in der 73. Weltgesundheitsversammlung gewählt. Maßnahmen des Regionalkomitees Prüfung der Mitgliedschaft in Organen und Ausschüssen der WHO Rede eines Vertreters der Personalvereinigung des WHO- Regionalbüros für Europa 70. Auf seiner dritten Tagung wurde der SCRC vom Präsidenten der Personalvereinigung der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (EURSA) unterrichtet, der den anhaltend aktiven Austausch zwischen den Bediensteten und der Leitungsebene beim Regionalbüro lobte und das engagierte Eintreten des neuen Regionaldirektors für die Belange der Mitarbeiter begrüßte. Ein enger Dialog mit den Bediensteten müsse während des gesamten Reformprozesses beim Regionalbüro aufrechterhalten werden, und die Auswirkungen des Umgestaltungsprozesses auf Bedienstete auf allen Ebenen müssten gebührend berücksichtigt werden. Die Lehren aus der Umgestaltung beim WHO-Hauptbüro zeigten, dass angemessene Unterstützungsangebote unverzichtbar seien. Die Personalvereinigung sehe der Schaffung solcher Angebote erwartungsvoll entgegen und unterstreiche die Bedeutung ihrer Verfügbarkeit für alle Bediensteten, einschließlich derer in den ausgelagerten Fachzentren und den Länderbüros in der Europäischen Region. EUR/RC70/4 Seite 21 71. Die Personalvereinigung begrüße die feste Entschlossenheit des Regionaldirektors, Belästigung in jedweder Form auf keinen Fall zu dulden, und appelliere an den SCRC, sich den Erklärungen des Exekutivrates in Bezug auf die Notwendigkeit umfassender Grundsätze für die Bekämpfung von Belästigung am Arbeitsplatz anzuschließen. Die Bemühungen, das Wohlbefinden der Mitarbeiter vorrangig zu behandeln, und insbesondere das Bekenntnis des Regionaldirektors zur Förderung der psychischen Gesundheit der Bediensteten, zum Abbau von Stigmatisierung und zur Förderung von Vertrauen, gegenseitigem Respekt und Unterstützung seien ebenfalls zu begrüßen. Die Personalvereinigung wisse vor allem seine Verpflichtung zu schätzen, dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter die Werte-Charta der WHO unterzeichneten, aber auch sein Versprechen, mit gutem Beispiel voranzugehen und sicherzustellen, dass ethische Überlegungen zum festen Bestandteil der Arbeit des Regionalbüros werden. Besonders erfreulich sei seine zügige Entscheidung, das Verfahren zur Einstellung einer Ombudsperson beim Regionalbüro in Vollzeitstelle zu beschleunigen; dies trage wesentlich zur Gewährleistung des Wohlbefindens der Bediensteten bei. 72. Bei der Frage der geografischen Mobilität wüssten die Mitarbeiter zwar um die potenziellen Vorteile und die Bedeutung einer gesteuerten geografischen Mobilität für die Erweiterung von Sachverstand und Durchschlagskraft der WHO, doch dürfe Mobilität nicht aufgezwungen werden, da ein wahlloser Ansatz für die Organisation teuer werde und möglicherweise Defizite in Bezug auf Fachwissen und Sachverstand sowie eine Beeinträchtigung der Unterstützung für die Mitgliedstaaten zur Folge habe. Die Personalvereinigung dringe daher weiterhin darauf, bei allen künftigen Änderungen an der bestehenden Regelung für die Mobilität die Existenz und die familiäre Situation der betroffenen Mitarbeiter gebührend zu berücksichtigen. 73. Schließlich seien die Bediensteten immer noch besorgt darüber, dass die Kommission für den internationalen öffentlichen Dienst nicht in der Lage sei, die Gehälter und Beschäftigungsbedingungen regelmäßig zu überprüfen, insbesondere vor dem Hintergrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts der Internationalen Arbeitsorganisation in Bezug auf die unzulässige Anwendung der Methodik für die Berechnung des Kaufkraftausgleichs beim WHO-Hauptbüro. In der Europäischen Region habe es an mehreren Dienstorten entweder seit über einem Jahrzehnt keine Untersuchung der Lebenshaltungskosten mehr gegeben, oder die angewendete Methodik sei unzulässig gewesen. An manchen Dienstorten, an denen Untersuchungen durchgeführt worden seien, warteten die Bediensteten immer noch auf Anpassungen. Die Personalvereinigung appelliere deshalb an die Mitgliedstaaten, die Kommission zur Rechenschaft zu ziehen. Sonstige Angelegenheiten 74. Auf seiner ersten Tagung würdigte der SCRC die damalige Regionaldirektorin, Dr. Zsuzsanna Jakab, und fügte hinzu, sie hinterlasse das Regionalbüro in guten Händen. Sie habe der Organisation wichtige Impulse gegeben und sich als mutige Führungspersönlichkeit erwiesen. 75. Auf der dritten Tagung des SCRC bedankte sich der neue Regionaldirektor, Dr. Hans Kluge, in seiner ersten Ansprache an den Ständigen Ausschuss seit seinem Amtsantritt bei all jenen, die seinen Übergang in diese neue Position erleichtert hätten, und nannte namentlich Dr. Piroška Östlin, die mit Unterstützung durch Dr. Anne-Marie Worning als kommissarische Direktorin für Programm-Management und Dr. Sussan Bassiri als Direktorin für Verwaltung und Finanzen kommissarisch die Amtsgeschäfte als Regionaldirektorin geführt hatte. EUR/RC70/4 Seite 22 Annex 1. Erklärung des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees für Europa zur COVID-19-Pandemie (12. März 2020) „Angesichts der rapiden Verschärfung der COVID-19-Krise in der Europäischen Region der WHO und ihrer nachfolgenden Einstufung als Pandemie durch die WHO bringt der Siebenundzwanzigste Ständige Ausschuss des Regionalkomitees für Europa auf seiner dritten Tagung am 11. und 12. März 2020 in Kopenhagen Folgendes zum Ausdruck: • seine ernsthafte Besorgnis angesichts der steigenden Fallzahlen und deren zunehmender Auswirkungen auf die Gesundheits- und Sozialsysteme sowie die Volkswirtschaften in den Ländern der Europäischen Region der WHO; • seine Wertschätzung für die Arbeit des WHO-Regionalbüros für Europa; und • seine Unterstützung für den WHO-Regionaldirektor für Europa in seinem Appell, alle Anstrengungen zur Entwicklung eines in seiner Gesamtheit anzuwendenden, umfassenden Maßnahmenpakets zur Eindämmung, Verhinderung und Bekämpfung der COVID-19-Krankheit zu forcieren, um ihre Ausbreitung zu verzögern und zu unterdrücken, wo die Krankheit bereits Fuß gefasst hat, und alle Ebenen der Leistungserbringung im Gesundheitswesen sowie die Empfänger ihrer Leistungen vorzubereiten, um die vorhandenen Kapazitäten zu stärken, auch über die aktuelle Krise hinaus. Der Ständige Ausschuss erinnert auch daran, dass in der gegenwärtigen Situation der Grundsatz, niemanden zurückzulassen, sondern Solidarität mit allen Bevölkerungsgruppen, einschließlich Migranten und Flüchtlingen, zu zeigen, wichtiger ist als je zuvor. Der Ständige Ausschuss: • bringt sein Mitgefühl für all jene zum Ausdruck, die in dieser Krise der öffentlichen Gesundheit an vorderster Linie im Einsatz sind, insbesondere die Angehörigen der Gesundheitsberufe, die entscheidend zur Nachhaltigkeit unserer Gesundheitssysteme beitragen, und ruft dazu auf, sie mit aller Energie zu unterstützen; • ruft auch zum Schutz der anfälligsten Gruppen in unseren Gesellschaften auf, namentlich ältere Menschen und Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen; • appelliert an alle Menschen, verantwortungsbewusst zu handeln und den Handlungsanweisungen ihrer Regierungen zu folgen; und • appelliert ferner an die Behörden und maßgeblichen Interessengruppen auf allen Ebenen, auf abgestimmte Weise und nach Maßgabe der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) zu handeln. Der Ständige Ausschuss begrüßt die Bemühungen der WHO und ihres Regionalkomitees für Europa zur Unterstützung der Länder bei der Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen und unterstreicht die Bedeutung der WHO als eine Instanz, die Länder aus der gesamten Europäischen Region und darüber hinaus zusammenführt. Der Ständige Ausschuss: a) rät in diesem Zusammenhang im Interesse einer klaren Kommunikation zur Beachtung der in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) vereinbarten Kanäle; EUR/RC70/4 Seite 23 b) ruft die Länderbüros der WHO dazu auf, ihre Hilfe und Unterstützung für die nationalen Regierungen durch Vermittlung internationaler Leitlinien und deren Anpassung an nationale Gegebenheiten zu intensivieren; c) bittet darum, diese Informationen und Leitlinien in sämtlichen Amtssprachen der Europäischen Region der WHO zu verbreiten; und d) fordert das Regionalbüro dazu auf: • Experten aus den Mitgliedstaaten in sämtliche Netzwerke einzubinden, die sich mit spezifischen Themen mit Bezug auf die aktuelle Krise befassen; • den Mitgliedstaaten eine gemeinsame Plattform anzubieten, auf der fachlicher Rat hinsichtlich der Umsetzung von Empfehlungen der WHO gesucht oder erteilt werden kann; • jegliche andere Anforderungen an die Mitgliedstaaten zurückzuschrauben, um es ihnen zu ermöglichen, sich voll und ganz auf die aktuelle Krise zu konzentrieren; und • die Länder dringend aufzufordern, sich zusätzlich zur Schadensbegrenzung auch zur Aufrechterhaltung von Eindämmungsmaßnahmen zu verpflichten, um den Umfang der Übertragung zu verringern und ihre Gesundheitssysteme zu schützen.“ = = =
Всемирная организация здравоохранения (ВОЗ / WHO) · Governing Bodies documents
Siebzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: virtuelle Tagung, 14.–15. September 2020: Bericht des Siebenundzwanzigsten Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees für Europa
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