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Einundsiebzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: virtuelle Tagung, 13.–15. September 2021: Angelegenheiten, die sich aus Resolutionen und Beschlüssen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrates der WHO ergeben: Bedeutung für die Europäische Region

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W E L T G E S U N D H E I T SO R G A N I S A T IO N R EG I O N A L B Ü RO F ÜR E U R O P A UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC71/16 71. Tagung Virtuelle Tagung, 13.–15. September 2021 31. August 2021 210903 Punkt 13 der vorläufigen Tagesordnung ORIGINAL: ENGLISCH Angelegenheiten, die sich aus Resolutionen und Beschlüssen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrates der WHO ergeben Bedeutung für die Europäische Region In diesem Dokument werden die von der 74. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Resolutionen und Beschlüsse geprüft, die aufgrund ihrer fachlichen Bedeutung von besonderem Interesse für die Europäische Region der WHO sein können. Im Mai 2021 wurden auf der 74. Weltgesundheitsversammlung 17 Resolutionen und 30 Beschlüsse angenommen, darunter 10 Beschlüsse und 10 Resolutionen von eher fachlichem Inhalt.1 Auf seiner 149. Tagung am 2. Juni 2021 nahm der Exekutivrat 11 Beschlüsse an, von denen keiner sich mit fachlichen Aspekten befasste.2 Die einzelnen Fachthemen im vorliegenden Dokument sind nach den strategischen Prioritäten des Dreizehnten Allgemeinen Arbeitsprogramms 2019–2023 gegliedert. 1 Siehe https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA74/A74_DIV3-en.pdf. 2 Siehe https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/EB149/B149_DIV2-en.pdf. EUR/RC71/16 Seite 2 Inhalt Strategische Priorität / Säule 1: Eine Milliarde Menschen mehr erhalten Zugang zur Gesundheitsversorgung .............................................................................................................. 3 Resolution WHA74.4 ........................................................................................................ 3 Resolution WHA74.5 ........................................................................................................ 4 Resolution WHA74.6 ........................................................................................................ 5 Resolution WHA74.8 ........................................................................................................ 5 Resolution WHA74.9 ........................................................................................................ 6 Resolution WHA74.14 ...................................................................................................... 7 Resolution WHA74.15 ...................................................................................................... 8 Resolution WHA74.16 ...................................................................................................... 9 Beschluss WHA74(10) ................................................................................................... 10 Beschluss WHA74(11) ................................................................................................... 10 Beschluss WHA74(12) ................................................................................................... 11 Beschluss WHA74(13) ................................................................................................... 12 Beschluss WHA74(14) ................................................................................................... 12 Beschluss WHA74(20) ................................................................................................... 13 Strategische Priorität / Säule 2: Eine Milliarde Menschen mehr werden wirksamer vor gesundheitlichen Notlagen geschützt ....................................................................................... 14 Resolution WHA74.7 ...................................................................................................... 14 Beschluss WHA74(15) ................................................................................................... 15 Beschluss WHA74(16) ................................................................................................... 16 Strategische Priorität / Säule 3: Eine Milliarde Menschen mehr erleben eine Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden ................................................................... 17 Resolution WHA74.17 .................................................................................................... 17 Beschluss WHA74(24) ................................................................................................... 18 Beschluss WHA74(25) ................................................................................................... 18 EUR/RC71/16 Seite 3 Strategische Priorität / Säule 1: Eine Milliarde Menschen mehr erhalten Zugang zur Gesundheitsversorgung Resolution WHA74.4 Verringerung der Krankheitslast aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten durch Stärkung der Prävention und Bekämpfung von Diabetes Bedeutung für die Europäische Region 1. In der Resolution WHA74.4 werden die Mitgliedstaaten eindringlich gebeten, die der Prävention und Bekämpfung von Diabetes im gesamten Lebensverlauf eingeräumte Priorität zu erhöhen und stärker auf die Auswirkungen einer ungesunden Lebensweise sowie auf die Notwendigkeit eines verbesserten Zugangs zu sicheren, bezahlbaren, wirksamen und hochwertigen unentbehrlichen Diagnostika, Arzneimitteln und anderen verwandten Gesundheitsprodukten zu verweisen. 2. Darüber hinaus wird der Generaldirektor in der Resolution aufgefordert, durch umfassende Konsultationen Empfehlungen zur Stärkung und Überwachung der Diabetesbekämpfung in den nationalen Programmen zur Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten sowie Empfehlungen für die Prävention und Kontrolle von Adipositas im gesamten Lebensverlauf zu entwickeln und in diesem Rahmen auch mögliche Zielvorgaben und Wege zu deren Verwirklichung auszuarbeiten. Ferner wird der Generaldirektor aufgefordert, der Weltgesundheitsversammlung jährlich hierüber im Rahmen der konsolidierten Berichterstattung über die im Hinblick auf die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten im Zeitraum zwischen 2022 und 2031 erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten. 3. Diabetes wird in der Europäischen Region der WHO nach wie vor nicht frühzeitig genug diagnostiziert und behandelt. Die Krankheit ist eng mit Übergewicht und Adipositas verknüpft. Dementsprechend ist diese Resolution angesichts der zunehmenden Prävalenz von Adipositas im Erwachsenen- wie auch Kindesalter für die Europäische Region höchst relevant. Bei fehlender Diagnose oder schlecht eingestellter Diabetes sind Menschen, die an dieser Krankheit leiden, unnötigen Risiken für schwerwiegende und irreversible Komplikationen ausgesetzt. Mit der Zeit kann Diabetes zu einer schweren Schädigung des Herzens, der Augen, der Nieren und der Nerven führen und somit das Risiko einer Amputation von Gliedmaßen, eines Verlusts des Sehvermögens und eines frühzeitigen Todes erhöhen. In vielen Teilen der Europäischen Region werden Angebote der Prävention, Diagnose und Behandlung von Diabetes, einschließlich Vorsorgeuntersuchungen mit Blick auf Komplikationen, nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt oder können nicht in Anspruch genommen werden, ohne in finanzielle Not zu geraten. Als chronische lebenslange Krankheit erfordert Diabetes einen patientenorientierten Ansatz, um die Selbstversorgung zu unterstützen und eine hohe Lebensqualität zu gewährleisten. Es bedarf integrierter Angebote der primären Gesundheitsversorgung, die im Hinblick auf die Prävention, frühzeitige Diagnose sowie rechtzeitige und sichere Behandlung für Menschen mit Diabetes eine kontinuierliche Versorgung gewährleisten. 4. Der Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten in der Europäischen Region der WHO (2016–2025) hebt die Auswirkungen der beeinflussbaren Risikofaktoren, darunter auch einer ungesunden Ernährung und Bewegungsmangel, auf die Entwicklung von Diabetes und dessen Verknüpfung mit anderen nichtübertragbaren Krankheiten hervor. Da Diabetes auch eine Bedrohung für die Herz-Kreislauf-Gesundheit EUR/RC71/16 Seite 4 darstellt und das Risiko für Herzerkrankungen und Schlaganfälle erhöht, sind auf Diabetes bezogene Indikatoren auch Teil der zentralen Indikatoren für die Prävention von und die Kontrolle des Risikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Handbuch zur Umsetzung von Bewertungen von Interventionen gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (CVD ASSESS). Resolution WHA74.5 Mundgesundheit Bedeutung für die Europäische Region 5. In der Resolution WHA74.5 werden die Mitgliedstaaten eindringlich gebeten, konkrete Maßnahmen im Bereich der Mundgesundheit zu ergreifen, sowohl auf politischer Ebene als auch auf Ebene der Leistungserbringung. Darüber hinaus wird der Generaldirektor aufgefordert, einen Entwurf für eine globale Strategie auszuarbeiten, die den leitenden Organen der WHO im Jahr 2022 zur Prüfung vorgelegt werden soll, sowie diese globale Strategie bis 2023 in einen Aktionsplan für öffentliche Mundgesundheit umzusetzen, der auch einen Rahmen für die Verfolgung von Fortschritten mit eindeutigen messbaren Zielvorgaben für die Zeit bis 2030 umfassen soll. 6. Diese Resolution ist für die Europäische Region von höchster Bedeutung, da orale Erkrankungen in der Europäischen Region die häufigsten nichtübertragbaren Krankheiten bei Kindern und Erwachsenen sind. Erkrankungen im Mundbereich sind zudem mit anderen nichtübertragbaren Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes verknüpft und haben mit diesen eine Reihe beeinflussbarer Risikofaktoren gemeinsam, z. B. den Konsum zuckerhaltiger Lebensmittel und Getränke oder den Tabak- und Alkoholkonsum. In der gesamten Europäischen Region ist ein hohes relatives Risiko oraler Erkrankungen durch bestimmte sozioökonomische Determinanten und durch das Geschlecht bedingt. 7. Für die Bekämpfung oraler Erkrankungen ist entscheidend, dass Systeme zur Förderung der Mundgesundheit verfügbar und zugänglich sind. Doch zur Minderung des Erkrankungsrisikos müssen die Angebote finanziell fair gestaltet und im Rahmen der primären Gesundheitsversorgung und der Krankheitsprävention angesiedelt sein. In allen Ländern der Europäischen Region gibt es deutliche soziale Ungleichgewichte hinsichtlich der Inanspruchnahme der zahnmedizinischen Versorgung durch Kinder, Erwachsene und ältere Menschen. Die zahnmedizinische Versorgung zählt zu den von der COVID-19-Pandemie am stärksten beeinträchtigten grundlegenden Gesundheitsangeboten; viele Länder berichten von einer teilweisen oder vollständigen Unterbrechung entsprechender Leistungen. Es ist wichtig, den traditionellen kurativen Ansatz, der im Wesentlichen pathogener Art ist, neu auszurichten und zu einem präventiven Ansatz überzugehen, in dessen Rahmen Risiken für eine rechtzeitige, umfassende und inklusive Versorgung identifiziert werden. 8. Die Förderung der Mundgesundheit ist eine der unterstützenden Interventionen des Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten in der Europäischen Region der WHO (2016–2025). Darüber hinaus wird sie im Rahmen für die Förderung der frühkindlichen Entwicklung in der Europäischen Region der WHO und durch das Netzwerk der Schulen für Gesundheit in Europa in Angriff genommen. EUR/RC71/16 Seite 5 Resolution WHA74.6 Ausbau der lokalen Arzneimittelproduktion und anderer Gesundheitstechnologien für einen verbesserten Zugang Bedeutung für die Europäische Region 9. In der Resolution WHA74.6 bittet die Weltgesundheitsversammlung die Mitgliedstaaten eindringlich, ihre Führungskompetenz, ihr Engagement und ihre Unterstützung im Hinblick auf die Förderung der Einrichtung und des Ausbaus einer hochwertigen und nachhaltigen lokalen Arzneimittelproduktion und anderer Gesundheitstechnologien unter Einhaltung bewährter Produktionsverfahren zu stärken. Der Generaldirektor wird gebeten, die Mitgliedstaaten bei diesem Unterfangen zu unterstützen. 10. Mehrere Mitgliedstaaten in der Europäischen Region verfügen über erhebliche Produktionskapazitäten. Die COVID-19-Pandemie hat jedoch weltweit einen Mangel an Medizinprodukten (u. a. persönlicher Schutzausrüstung, Diagnostika usw.) offenbart, von dem alle Mitgliedstaaten betroffen waren. Eine lokale Produktion mag diesem Mangel zu einem gewissen Grad entgegenwirken, doch sind zudem eine regionenübergreifende Kooperation und Zusammenarbeit erforderlich. Darüber hinaus ist es äußerst wichtig, die Regulierungssysteme zu stärken, die jeweils einheitliche Grundsätze von WHO und Europäischer Kommission für Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Medizinprodukten anwenden sollten. Damit Arzneimittel (und auch Impfstoffe) für eine Präqualifikation in Frage kommen, muss die nationale Regulierungsbehörde mit Reifegrad 3 bewertet werden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Serbien sind die einzigen Länder, die diesen Reifegrad bislang erreicht haben; in der Russischen Föderation ist dies lediglich bei Impfstoffen der Fall. Werden Regulierungssysteme gestärkt, können alle in der Region produzierten Produkten gegeneinander ausgetauscht und somit die mit Engpässen einhergehenden Risiken verringert werden. 11. Während die Zahl der Anträge auf Unterstützung beim Ausbau der lokalen Produktionskapazitäten deutlich gestiegen ist (so haben etwa Kasachstan, Serbien und die Ukraine das WHO-Regionalbüro für Europa (WHO/Europa) erst kürzlich um Unterstützung bei der Impfstoffproduktion gebeten), müssten die erforderlichen Kapazitäten und Mechanismen (sowohl finanzieller als auch fachlicher Art) bei WHO/Europa weiterentwickelt werden, um diesen Anfragen gerecht werden zu können. Die Hauptfaktoren für die Erleichterung der lokalen Produktion sind jedoch die finanzielle Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme und Kaufkraftparitäten im Gesundheitsbereich. Resolution WHA74.8 Ein Höchstmaß an Gesundheit für Menschen mit Behinderungen Bedeutung für die Europäische Region 12. Die Resolution WHA74.8 begrüßt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in wirksame Gesundheitsangebote im Rahmen einer allgemeinen Gesundheitsversorgung, ihren gleichberechtigten Schutz während humanitärer Notlagen und einen gleichberechtigten Zugang zu ressortübergreifenden Interventionen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. In der Resolution werden die Länder aufgefordert, den gesundheitlichen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Vorrang einzuräumen, und es wird die Ausarbeitung eines globalen EUR/RC71/16 Seite 6 Berichts zum Höchstmaß an Gesundheit für Menschen mit Behinderungen bis 2022 nahegelegt. Die Resolution unterstützt die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung enthaltene Forderung nach inklusiven und zugänglichen Gesundheitsangeboten für Menschen mit Behinderungen. 13. In der Europäischen Region leben schätzungsweise 135 Mio. Menschen mit einer Behinderung. Diese Zahl steigt infolge von alternden Bevölkerungen und einem Anstieg chronischer Erkrankungen. Den Vereinten Nationen zufolge zählen Menschen mit Behinderungen weltweit zu den am stärksten von der COVID-19-Pandemie getroffenen, auch im Hinblick auf die Zahl der Todesfälle. Daten der WHO aus dem Jahr 2020 deuten darauf hin, dass die Hälfte der durch COVID-19 bedingten Todesfälle in Europa in Einrichtungen der Langzeitpflege auftraten. Auch wenn für die Europäische Region nur eine begrenzte Zahl an Daten zu durch COVID-19 bedingten Todesfällen unter Menschen mit Behinderungen vorliegen, zeigte Evidenz aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (England und Wales) aus 2020, dass 59,5% aller Todesfälle aufgrund von COVID-19 auf Menschen mit Behinderungen entfielen. Die gegenwärtige COVID-19-Pandemie verdeutlicht, dass es unerlässlich ist, Menschen mit Behinderungen in Gegenmaßnahmen und Programme einzubinden. 14. Die Maxime, niemanden zurückzulassen, ist ein grundlegendes Prinzip des Europäischen Arbeitsprogramms 2020–2025 der WHO – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“ (EPW). Der Schutz des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigten Zugang zu den von ihnen benötigten Gesundheitsleistungen spiegelt sich auch stark in den drei zentralen Prioritäten des EPW wider. WHO/Europa arbeitet: • mit Behindertenorganisationen an der Erstellung zugänglicher Ressourcen und fachlicher Leitlinien zu COVID-19 für Regierungen, Dienstleistungsanbieter, Menschen mit Behinderungen und deren Familien; • an Instrumenten und Orientierungshilfen zur Stärkung von inklusiven Gesundheitssystemen und Angeboten in den Ländern; und • an einem Aktionsplan zur Verstärkung der Inklusion in WHO/Europa und in seinen Programmbereichen auf Grundlage der Behindertenpolitik der WHO, der bis Ende 2021 veröffentlicht werden soll. Resolution WHA74.9 Erneute Verpflichtung zur Beschleunigung der Fortschritte bei der Eliminierung der Malaria Bedeutung für die Europäische Region 15. Die auf der 68. Weltgesundheitsversammlung angenommene Globale Fachstrategie gegen Malaria (2016–2030) enthielt Zielsetzungen, um weltweit die Malaria-Inzidenz und die entsprechenden Sterblichkeitsraten bis 2030 um mindestens 90% zu senken, die Übertragung der Malaria in mindestens 35 weiteren Ländern zu eliminieren und ihre Wiedereinführung in Ländern, die im Jahr 2015 malariafrei waren, zu verhindern. Während die für 2020 festgelegten Etappenziele für die Eliminierung und die Prävention einer Wiedereinführung erreicht wurden, konnten die Etappenziele für die Senkung der malariabedingten Mortalität und Morbidität noch nicht erreicht werden. EUR/RC71/16 Seite 7 16. Mit der Resolution WHA74.9 verpflichtete sich die WHO erneut zur Verwirklichung des Ziel der Eradikation der Malaria, nahm eine aktualisierte Fassung der Globalen Fachstrategie an und rief die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, deren Umsetzung zu beschleunigen, Investitionen in Gesundheitsangebote auszuweiten und auch weiterhin ausreichende Mittel für die Bekämpfung der Malaria bereitzustellen. In der Resolution wird der Generaldirektor aufgefordert, auch weiterhin fachliche Unterstützung und Orientierungshilfe für die Mitgliedstaaten zu leisten und die Umsetzung der Globalen Fachstrategie zu überwachen. 17. Die Europäische Region leistet ihren Beitrag zur Verwirklichung von Ziel 4 der Globalen Fachstrategie („Prävention einer Wiedereinführung der Malaria in allen Ländern, die malariafrei sind“). Die Region ist die erste und einzige Region der WHO, die keinerlei autochthone Malariafälle meldet und ihren Status als malariafrei seit 2015 aufrechterhält. Die Region ist jedoch durch eine anhaltende Einführung von Fällen aus Ländern gefährdet, in denen die Malaria endemisch ist. Aus diesem Grund sind ein starkes politisches Engagement, ständige Wachsamkeit und eine gut funktionierende Surveillance unerlässlich, um den Status als malariafreie Region aufrechtzuerhalten. 18. WHO/Europa wird den Ländern auch weiterhin fachliche Hilfe und Leitlinien bereitstellen, um eine Wiedereinführung der Malaria zu verhindern, die nationalen Kapazitäten bei der Malaria-Surveillance und -Kontrolle aufrechtzuerhalten, die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Regionen zu erleichtern und die Länder bei der Vorbereitung auf eine Zertifizierung der Malaria-Eliminierung zu unterstützen. Resolution WHA74.14 Schutz und Erhaltung des Gesundheits- und Pflegepersonals und entsprechende Investitionen Bedeutung für die Europäische Region 19. In der Resolution WHA74.14 fordert die Weltgesundheitsversammlung die Mitgliedstaaten dazu auf, die Umsetzung der Globalen Strategie für die Ausbildung von Gesundheitspersonal: Workforce 2030, u. a. im Rahmen des Globalen Netzwerks für Gesundheitspersonal, fortzusetzen. Der Generaldirektor wird gebeten, die Empfehlungen in seinem Bericht über die Arbeit im Gesundheitswesen: fünfjähriger Aktionsplan für Beschäftigung im Gesundheitswesen und inklusives Wirtschaftswachstum (2017–2021) umzusetzen. 20. Auf der 73. Weltgesundheitsversammlung wurde das Jahr 2021 zum Internationalen Jahr der Gesundheits- und Pflegefachkräfte erklärt. Von WHO/Europa wird dieses Jahr mit verschiedenen Aktivitäten begangen, u. a. einer Informationsveranstaltung für die Minister auf der 71. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa und einer Veranstaltung am Ende des Jahres zum Welttag der allgemeinen Gesundheitsversorgung. 21. WHO/Europa: • ist aktiv darum bemüht, seine Personalplanung zu stärken und Datenkapazitäten auszubauen, und spielt eine aktive Rolle bei der Verbesserung der Berichterstattung im Rahmen der Nationalen Gesundheitspersonalrechnungen (NHWA) und der Durchführung von Arbeitsmarktanalysen; EUR/RC71/16 Seite 8 • hielt im Juni 2021 eine drei Regionen der WHO umfassende Tagung über die grenzüberschreitende Anwerbung von Fachkräften ab, die dazu dienen sollte, die Berichterstattung über die Umsetzung des Globalen Verhaltenskodexes der WHO für die grenzüberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkräften zu verbessern; • hat durch die Einbeziehung von Experten und Mitgliedstaaten und die Durchführung einer internen Prüfung umfassend zu neuen Richtlinien für die Anwerbung und Bindung von Fachkräften in ländlichen Gebieten beigetragen; • ist durch das Europäische Zentrum der WHO für primäre Gesundheitsversorgung in Almaty (Kasachstan) aktiv in Dialoge mit den Ländern und deren Unterstützung bei der Stärkung der Kompetenzen, der Planung und der Verfügbarkeit von Fachpersonal in der primären Gesundheitsversorgung, auch in ländlichen Gebieten, eingebunden; • ermöglicht Diskussionen über die psychische Gesundheit des Gesundheitspersonals (auch des in der Langzeitpflege tätigen Personals) während und nach der COVID- 19-Pandemie und verbessert zudem das Verständnis für dieses Thema. Resolution WHA74.15 Stärkung des Pflege- und Hebammenwesens: Investitionen in Ausbildung, Arbeitsplätze, Führungskompetenz und Leistungserbringung Bedeutung für die Europäische Region 22. In der Resolution WHA74.15 nahm die 74. Weltgesundheitsversammlung die Globalen Strategischen Leitlinien für das Pflege- und Hebammenwesen (2021–2025) (GSDNM) an, forderte die Mitgliedstaaten auf, die darin enthaltenen politischen Prioritäten umzusetzen, und bat den Generaldirektor, die Mitgliedstaaten bei diesem Unterfangen zu unterstützen. 23. Das Gesundheitspersonal steht im Zentrum des EPW. Die GSDNM bietet strategische Verknüpfungen, nicht nur für die Säule der allgemeinen Gesundheitsversorgung, sondern auch zur Stärkung der Reaktion der Gesundheitssysteme in Notlagen und zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden. 24. Europa ist die Region mit der niedrigsten Zahl an obersten staatlichen Beauftragten für das Pflege- und Hebammenwesen und entsprechendem Personal mit leitenden Praxisfunktionen. Außerhalb der Europäischen Union gibt es nur wenige entsprechende Regelungen oder Studiengänge für Pflegepersonal und Hebammen. 25. Die Nachfrage nach Unterstützung für Pflegepersonal und Hebammen wächst, insbesondere in der primären Gesundheitsversorgung in der Region. Die Resolution unterstützt die regionsweite Schwerpunktlegung auf leitende Funktionen in der primären Gesundheitsversorgung, der psychischen Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege, während sie gleichzeitig die Führungskompetenz stärkt. 26. Erst kürzlich hat WHO/Europa eine neue Beraterin für das Pflege- und Hebammenwesen ernannt, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Resolution unterstützen soll. 27. WHO/Europa hat das Europäische Forum der nationalen Pflege- und Hebammenverbände, die Kooperationszentren der WHO und sein Netzwerk der obersten EUR/RC71/16 Seite 9 staatlichen Beauftragten für das Pflege- und Hebammenwesen konsultiert, um einen Fahrplan für die Umsetzung dieser Resolution in Einklang mit den Zielen des EPW auszuarbeiten. 28. Die GSDNM und der Europäische Fahrplan spielen eine wichtige Rolle bei der Abstimmung der politischen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Stärkung ihres Arbeitskräfteangebots im Gesundheitsbereich. Resolution WHA74.16 Soziale Determinanten von Gesundheit Bedeutung für die Europäische Region 29. In der Resolution WHA74.16 werden die Mitgliedstaaten eindringlich dazu aufgefordert, ihre Anstrengungen im Umgang mit sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Determinanten von Gesundheit zu intensivieren, mit dem Ziel eines Abbaus der gesundheitlichen Ungleichgewichte, und die Resolution fördert den Ansatz „Gesundheit in allen Politikbereichen“ zur Verbesserung der Bevölkerungsgesundheit und zum Abbau von gesundheitlichen Ungleichgewichten. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben eine Dynamik für einen ressortübergreifenden Wiederaufbau zum Besseren innerhalb der Länder wie auch länderübergreifend erzeugt. Diese Verpflichtungen stehen in Einklang mit der 2019 angenommenen Resolution EUR/RC69/R5 des Regionalkomitees über die Beschleunigung der Fortschritte hin zu einem Leben in Gesundheit und Wohlstand für alle in der Europäischen Region der WHO durch Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit und Befolgung der Maxime, niemanden zurückzulassen, und dem EPW. Das Dokument Ein Leben in Gesundheit und Wohlstand für alle: der Sachstandsbericht über gesundheitliche Chancengleichheit in der Europäischen Region (2019) bietet den Rahmen für die Analyse und Überwachung der sozialen Determinanten von Gesundheit, der wesentlichen Voraussetzungen für ein Leben in Gesundheit und Wohlstand und des aktuellen Status und der Trends im Bereich gesundheitliche Chancengleichheit in den Ländern und auf subnationaler Ebene. Darüber hinaus enthält er Handlungsoptionen und Empfehlungen für einen widerstandsfähigen Wiederaufbau im Gesundheitswesen nach den Auswirkungen der Pandemie. 30. Die neue Vereinbarung mit Finnland über die Stärkung des Ansatzes Gesundheit in allen Politikbereichen und die Integration einer Ökonomie des Wohlergehens zur Nutzung der positiven Nebeneffekte von Investitionen im gesamten Sozialwesen und der gesamten Wirtschaft ist ausschlaggebend für den Wiederaufbau gesunder Orte in der Europäischen Region. Auch die Arbeit der jüngst eingerichteten Paneuropäischen Kommission für Gesundheit und nachhaltige Entwicklung unter Vorsitz von Prof. Mario Monti, die darauf abzielt, die Gesundheits- und Sozialversorgung vor dem Hintergrund der Pandemie zu überdenken, findet Nachhall und ist an den Werten einer Ökonomie des Wohlergehens ausgerichtet. 31. Es werden Kapazitäten aufgebaut und Online-Ressourcen, Instrumente und fachliche Pakete ausgearbeitet, um die Maßnahmen zugunsten von gesundheitlicher Chancengleichheit und einer Gleichstellung der Geschlechter in allen Ressorts zu beschleunigen. EUR/RC71/16 Seite 10 Beschluss WHA74(10) Folgemaßnahmen zur Politischen Erklärung der dritten Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf hoher Ebene über die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten Bedeutung für die Europäische Region 32. In Beschluss WHA74(10) wird der Generaldirektor gebeten, der 75. Weltgesundheitsversammlung einen Umsetzungsfahrplan (2023–2030) für den Globalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (2013–2030) zur Prüfung vorzulegen. 33. Nichtübertragbare Krankheiten sind in der Europäischen Region die häufigste Ursache von Mortalität und Morbidität. Auch wenn die Europäische Region insgesamt im Hinblick auf die Verwirklichung der Zielvorgabe 3.4 der SDG („Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten um ein Drittel senken“) auf gutem Kurs liegt, fallen die erzielten Fortschritte bei anderen globalen Zielvorgaben aus dem Globalen Kontrollrahmen für nichtübertragbare Krankheiten eher gemischt aus. So wurde zwar die für 2025 gesetzte Zielvorgabe zum Alkoholkonsum neun Jahr früher erreicht, doch weißt die Region nach wie vor den höchsten Alkoholkonsum weltweit auf. Orale Erkrankungen sind die häufigsten nichtübertragbaren Krankheiten bei Kindern und Erwachsenen in der Europäischen Region. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Prävention, Bekämpfung und Behandlung von nichtübertragbaren Krankheiten ist noch unbekannt. Beschluss WHA74(11) Die Rolle des globalen Koordinationsmechanismus zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten bei der Arbeit der WHO zur Einbindung vielfältiger Interessengruppen in die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten Bedeutung für die Europäische Region 34. Beschluss WHA74(11) betrifft den globalen Koordinationsmechanismus für nichtübertragbare Krankheiten, der vom WHO-Hauptbüro verwaltet wird. In diesem Beschluss wird der Generaldirektor gebeten, in Konsultation mit den Mitgliedstaaten und nichtstaatlichen Akteuren einen Arbeitsplan für den globalen Koordinationsmechanismus der WHO zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten auszuarbeiten, der der 75. Weltgesundheitsversammlung vorgelegt werden soll, und die bereits geleistete Arbeit und die bislang erzielten Ergebnisse zu präsentieren. 35. Darüber hinaus wird der Generaldirektor aufgefordert, der 78. Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2025 eine unabhängige Evaluation vorzulegen, in der die Wirksamkeit des Betriebsmodells des neuen globalen Koordinationsmechanismus der WHO zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten, sein Mehrwert und seine anhaltende Bedeutung für die Umsetzung des Globalen Aktionsplans der WHO zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (2013–2020) und des dazugehörigen Umsetzungsfahrplans (2023–2030), einschließlich einer möglichen Verlängerung, bewertet werden. 36. Der globale Koordinationsmechanismus ist für die Europäische Region als eine Plattform von Bedeutung, die die Einbindung vielfältiger Interessengruppen und die ressortübergreifende EUR/RC71/16 Seite 11 Kooperation zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten, auch mit der Privatwirtschaft, erleichtert. Der durch diesen Beschluss initiierte Prozess wird den Mitgliedstaaten der Europäischen Region Gelegenheit bieten, die Einrichtung, Funktionsweise und Arbeit des globalen Koordinationsmechanismus zu beeinflussen. Beschluss WHA74(12) Integrierte patientenorientierte augenärztliche Versorgung, einschließlich der vermeidbaren Beeinträchtigung des Sehvermögens und Erblindung Bedeutung für die Europäische Region 37. Mit dem Beschluss WHA74(12) werden globalen Zielsetzungen für eine wirksame Versorgung im Hinblick auf Refraktionsfehler und Kataraktoperationen bis 2030 gebilligt. Die beiden in dem Beschluss gebilligten Indikatoren sind im Index für die allgemeine Gesundheitsversorgung innerhalb des Wirkungsrahmens des Dreizehnten Allgemeinen Arbeitsprogramms 2019–2023 der WHO (GPW 13) enthalten. 38. In der Europäischen Region leiden über 30 Mio. Menschen an Beeinträchtigungen des Sehvermögens, darunter 2,7 Mio., die erblindet sind. Acht von zehn Fällen von Erblindung könnten vermieden werden. Diabetische Retinopathie und Linsentrübungen (Katarakte), die mit dem Älterwerden und nichtübertragbaren Krankheiten in Verbindung stehen, sind in der Region besonders weit verbreitet. 39. 2019 hat WHO/Europa ein Invaliditäts- und Rehabilitationsprogramm in die Wege geleitet, das auch die augenärztliche Versorgung einschließt. Das Programm bemüht sich um die Integration einer patientenorientierten augenärztlichen Versorgung in die Gesundheitssysteme. In mehreren Mitgliedstaaten findet eine Bewertung des gedeckten und ungedeckten Bedarfs an assistiven Technologien statt. Hierzu zählen Hilfsmittel für Sehbehinderungen und Erblindung, wie etwa Brillen, Vergrößerungsgläser und Braille-Geräte. 40. Die COVID-19-Pandemie hat Ungleichgewichte aufgedeckt, darunter etwa die Unterbrechung von Leistungsangeboten für Menschen mit Behinderungen wie ein beeinträchtigtes Sehvermögen und Erblindung. Durch wirkungsvolle Leitfäden, Fachinformationssitzungen und eine enge Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt WHO/Europa die Stärkung der Angebote für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Reaktion auf die und des Wiederaufbaus nach der COVID-19- Pandemie und zeigt ihre Bedeutung für jegliche Reaktion auf eine gesundheitliche Notlage auf. 41. Eine bei WHO/Europa angesiedelte Position, die ganz der augen- und ohrenärztlichen Versorgung und einer entsprechenden Prävention gewidmet ist, würde diese Fortschritte auf dem Weg zu einer integrierten augenärztlichen Versorgung zur Stärkung der Gesundheitssysteme während gesundheitlichen Notlagen und darüber hinaus beschleunigen. EUR/RC71/16 Seite 12 Beschluss WHA74(13) Globale Maßnahmen für Patientensicherheit Bedeutung für die Europäische Region 42. Die Annahme des Globalen Aktionsplans für Patientensicherheit (2021–2030) durch den Beschluss WHA74(13) wird voraussichtlich eine wichtige Rolle bei der Abstimmung der Mitgliedstaaten in der Europäischen Region in Bezug auf ihr politisches Engagement zur Eliminierung sämtlicher Quellen vermeidbarer Risiken und Schäden für Patienten und Gesundheitsfachkräfte spielen und mit Vorschlägen für Maßnahmen einhergehen, bei denen alles von der alltäglichen Klinikarbeit bis hin zu wichtigen strategischen Entscheidungen über die Gestaltung der Gesundheitssysteme im Mittelpunkt steht. Der Aktionsplan zielt darauf ab, die Umstellung von der Vision zur Aktion und die Erreichung nachweislicher Wirkung in den Ländern zu unterstützen. 43. Unter Schwerpunktlegung auf den Systemansatz sollten sämtliche künftigen Maßnahmen zur Förderung der Patientensicherheit in der Europäischen Region Systeme und Ressourcen einbeziehen oder teilen, und zwar mit Blick auf eine qualitative Verbesserung der Patientenzentriertheit und klinischen Wirksamkeit, damit eine derartige Verbesserung in einen regionsweiten Rahmen für die Versorgungsqualität aufgenommen wird, anstatt eine einzelne Strategie für die Patientensicherheit zu bilden. Ferner ist ein umfassender Ansatz erforderlich, der sich nicht nur auf die Sicherheit der klinischen Umgebung konzentriert, sondern auch auf die Sicherheit der klinischen Praxis. Auch muss gewährleistet werden, dass niemand zurückgelassen wird, indem an der Sicherheit des Gesundheitspersonals angesetzt wird, unter Schwerpunktlegung auf der psychischen Gesundheit als zentrale Komponente der Gesundheit am Arbeitsplatz, insbesondere angesichts der Belastung für und der Auswirkungen auf das Gesundheitspersonal während der COVID-19-Pandemie. 44. WHO/Europa ist fest entschlossen, den Mitgliedstaaten Unterstützung, Erkenntnisse und Leitlinien bereitzustellen, um die Vision einer verbesserten Versorgungsqualität und Patientensicherheit zu verwirklichen, inspiriert durch das EPW und unter Schwerpunktlegung auf den Abbau von Ungleichheiten und der gleichzeitigen Förderung von Innovation und Führungskompetenz im Gesundheitswesen. Das neue Kompetenzzentrum der Europäischen Region der WHO für Versorgungsqualität und Patientensicherheit in Athen (Büro Athen für Versorgungsqualität) wird diese Arbeit in enger Zusammenarbeit mit anderen Programmbereichen unterstützen, darunter etwa das Flaggschiff-Programm von WHO/Europa für digitale Gesundheit und das Europäische Zentrum der WHO für primäre Gesundheitsversorgung in Almaty (Kasachstan). Beschluss WHA74(14) Vorsorge- und Gegenmaßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit während der COVID-19-Pandemie Bedeutung für die Europäische Region 45. Beschluss WHA74(14) spiegelt die kollektive Sorge der Mitgliedstaaten der WHO über die Folgen der COVID-19-Pandemie für die psychische Gesundheit und die Notwendigkeit robuster Gegenmaßnahmen wider. Zu den wichtigsten identifizierten Elementen derartiger EUR/RC71/16 Seite 13 Gegenmaßnahmen zählen die Förderung der psychischen Gesundheit und des psychosozialen Wohlbefindens, der Auf- und Ausbau der psychischen Gesundheitsversorgung und von Angeboten der psychosozialen Unterstützung sowie die Stärkung der Bereitschaftsplanung und Reaktionskapazitäten für und der Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen gesundheitlichen Notlagen. Darüber hinaus billigt der Beschluss WHA74(14) formell den aktualisierten umfassenden Aktionsplan für psychische Gesundheit (2013–2030) und berücksichtigt dabei gebührend die aktualisierten Umsetzungsoptionen und Indikatoren des Aktionsplans. 46. Der Beschluss WHA74(14) ist dabei eng mit dem EPW abgestimmt, und zwar dahingehend, dass er mit der Reaktion auf COVID-19, die Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung und der Maxime, niemanden zurückzulassen, sowie mit der Flaggschiff-Initiative für psychische Gesundheit verknüpft ist. Es wurde ein neuer Handlungsrahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO entworfen, der dem Regionalkomitee auf dessen 71. Tagung zur Prüfung vorgelegt wird. 47. Um die Länder bei ihren Bemühungen zur Verringerung und Bewältigung der direkten und indirekten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit zu unterstützen und zu inspirieren, hat WHO/Europa einen fachlichen Beirat einberufen und damit beauftragt, die verfügbare Evidenz zu prüfen und Bedarf und Folgen für die Entwicklung der psychischen Gesundheitsversorgung und die Systemstärkung als eine integrierte Komponente des Wiederaufbaus nach COVID-19 zu identifizieren. Die Ergebnisse und Empfehlungen des fachlichen Beirats wurden im Rahmen eines Gipfels auf Ministerebene zum Thema psychische Gesundheit vorgestellt, der am 22. und 23. Juli 2021 in Athen WHO/Europa mit ausgerichtet wurde. Beschluss WHA74(20) Globale Strategien für das Gesundheitswesen zur Bekämpfung von HIV, Virushepatitis und sexuell übertragbaren Infektionen Bedeutung für die Europäische Region 48. In Beschluss WHA74(20) wird der Generaldirektor gebeten, ein umfassendes Konsultationsverfahren einzuleiten, um globale Strategien für das Gesundheitswesen zur Bekämpfung von HIV, Virushepatitis und sexuell übertragbaren Infektionen für den Zeitraum 2022–2030 zu entwickeln, die der 75. Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2022 zur Prüfung vorgelegt werden sollen. 49. Dieser Beschluss ist von allergrößter Bedeutung für die Europäische Region, da sowohl auf globaler Ebene als auch der Ebene der Europäischen Region eine erneuerte Verpflichtung zur Beendigung von Aids und zur Eliminierung von Hepatitis und sexuell übertragbaren Infektionen als Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit bis zum Jahr 2030 in Kombination mit eindeutigen Strategien erforderlich ist. 50. Im Jahr 2019 wurden dem Regionalkomitee auf dessen 69. Tagung Halbzeitberichte zu den aktuellen regionsweiten Aktionsplänen für Maßnahmen des Gesundheitswesens gegen HIV und Virushepatitis vorgelegt. Die Region liegt im Hinblick auf die Verwirklichung der Zielvorgaben zu HIV nicht auf Kurs. Die 90-90-90-Ziele für HIV wurden nicht erreicht. Aufgrund der geringen Priorität, die der Prävention für stark gefährdete Gruppen eingeräumt wird, steigt die HIV-Inzidenz. Auch werden steigende Tendenzen bei sexuell übertragbaren Infektionen unter Männern mit gleichgeschlechtlichen Sexualkontakten beobachtet. Trotz EUR/RC71/16 Seite 14 erzielter Fortschritte bei Hepatitis-Programmen, ist der Versorgungsgrad mit entsprechenden Tests und Therapien weiterhin gering. 51. Die Europäische Region hat im Rahmen der Tagung des strategischen und fachlichen Beirats im WHO-Hauptbüro im Oktober 2020 sowie im Rahmen einer regionsweiten Konsultation, die im Juni 2021 von WHO/Europa mit Mitgliedstaaten, Partnerorganisationen und der Zivilgesellschaft organisiert wurde, zur Entwicklung der globalen Strategien zur Bekämpfung von HIV, Virushepatitis und sexuell übertragbaren Infektionen beigetragen. 52. Derzeit wird ein Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung von HIV, Virushepatitis und sexuell übertragbare Infektionen für den Zeitraum 2022–2030 in Einklang mit den vorgeschlagenen globalen Strategien für das Gesundheitswesen 2022–2030 ausgearbeitet, der die spezifischen Prioritäten der Europäischen Region beinhalten wird und dem Regionalkomitee auf dessen 72. Tagung zur Prüfung vorgelegt werden soll. Strategische Priorität / Säule 2: Eine Milliarde Menschen mehr werden wirksamer vor gesundheitlichen Notlagen geschützt Resolution WHA74.7 Stärkung der Bereitschaftsplanung der WHO und ihrer Reaktion auf gesundheitliche Notlagen Bedeutung für die Europäische Region 53. Mit der Resolution WHA74.7 beschloss die Weltgesundheitsversammlung, eine Arbeitsgruppe der Mitgliedstaaten zur Stärkung der Bereitschaftsplanung der WHO und ihrer Reaktion auf gesundheitliche Notlagen (WGPR) einzusetzen, die allen Mitgliedstaaten offen steht. Die WGPR soll die Ergebnisse und Empfehlungen der Unabhängigen Kommission für Pandemievorsorge und -bekämpfung, des Prüfungsausschusses zur Funktionsfähigkeit der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) bei der Bekämpfung von COVID-19 und des Unabhängigen fachlichen Aufsichts- und Beratungsausschusses für das Programm der WHO für gesundheitliche Notlagen prüfen und einen Bericht ggf. mit Vorschlägen für Maßnahmen des WHO-Sekretariats, der Mitgliedstaaten und nichtstaatlicher Akteure vorlegen, der der 75. Weltgesundheitsversammlung über den Exekutivrat auf dessen 150. Tagung zur Prüfung vorgelegt werden soll. Darüber hinaus werden in der Resolution die Mitgliedstaaten und der Generaldirektor dazu aufgefordert, verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der globalen Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen und zur Verbesserung der Transparenz, Kooperation und Stärke in bestehenden Konventionen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) (2005) und unterstützenden Strukturen zu ergreifen. 54. Die Resolution könnte bedeutende Folgen für den allgemeinen Ansatz der Europäischen Region für Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen haben, die sich auch in der Strategie und dem Aktionsplan von WHO/Europa für die Region niederschlagen müssen. Die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region sowie die Bediensteten von WHO/Europa leisten unmittelbar Beiträge zur WGPR. Im Präsidium der Arbeitsgruppe wird die Europäische Region von S. E. Herrn François Rivasseau, Botschafter und ständiger Vertreter Frankreichs bei den Vereinten Nationen in Genf und anderen internationalen Organisationen in der Schweiz vertreten. EUR/RC71/16 Seite 15 55. Die Resolution sowie die sich daraus ergebenden fachlichen Diskussionen werden die Grundlage für weitere multilaterale Diskussionen und Verhandlungen rund um den geplanten Pandemievertrag bilden, der im Rahmen der Sondersitzung der Weltgesundheitsversammlung von Montag, 29. November bis Mittwoch, 1. Dezember 2021 erörtert werden soll. Beschluss WHA74(15) Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) Bedeutung für die Europäische Region 56. Mit diesem Beschluss WHA74(15) wird die Fortsetzung der Bewältigung der gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite durch vorläufige Empfehlungen gebilligt, die vom Generaldirektor gemäß den IGV (2005), auf Grundlage der Ratschläge des IGV-Notfallausschusses für COVID-19 und in Zusammenhang mit der zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite erklärten internationalen Ausbreitung des schweren akuten respiratorischen Syndroms Coronavirus 2 (SARS-CoV-2) ausgegeben werden. 57. Der Beschluss WHA74(15) ist eng abgestimmt mit dem Aktionsplan zur Verbesserung von Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO. Dem Regionalkomitee wird auf dessen 71. Tagung ein Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Prüfung vorgelegt. Im Hinblick auf die Entwicklung der globalen Risikobewertung durch den IGV-Notfallausschuss für COVID-19 wurden auch Beiträge aus der Europäischen Region geleistet, und WHO/Europa unterstützt die Länder bei der Umsetzung der vorläufigen Empfehlungen des Notfallausschusses. 58. WHO/Europa unterstützt die Länder kontinuierlich bei der Überwachung und Evaluation der IGV. Mit Stand vom 27. Juli 2021 hatten 47 europäische Vertragsstaaten der IGV (85%) ihre jährliche Selbstbewertung der Vertragsstaaten vorgelegt. WHO/Europa unterstützte begleitende bzw. nachträgliche Maßnahmenüberprüfungen in Zusammenhang mit COVID-19 in fünf Mitgliedstaaten (Kirgisistan, Montenegro, der Republik Moldau, der Ukraine und Usbekistan), und in vier weiteren Ländern sind entsprechende Überprüfungen geplant (Albanien, Aserbaidschan, Georgien und Nordmazedonien). Die Ergebnisse sollen dazu dienen, die laufenden Gegenmaßnahmen zur Bewältigung von COVID-19 zu verbessern und die Vorsorge- und Reaktionspläne der Länder zu aktualisieren. Drei Länder (Bosnien und Herzegowina, die Ukraine und Usbekistan) planen gegenwärtig eine gemeinsame externe Evaluation für das vierte Quartal in 2021 bzw. das erste Quartal in 2022. Auch im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der nationalen IGV-Anlaufstellen werden die Länder unterstützt. 59. Auf Grundlage der 2021 eingereichten jährlichen Selbstbewertung der Vertragsstaaten bewerteten nahezu alle Vertragsstaaten ihre Kapazitäten als auf dem gleichen Niveau bzw. leicht unter dem Niveau von 2019. Die Aspekte Chemievorfälle, Grenzübergangsstellen und Risikokommunikation schneiden nach wie vor während des gesamten Zeitraums im Hinblick auf verfügbare Kapazitäten am schlechtesten ab. 60. WHO/Europa wird auch weiterhin die Annahme der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie durch die Länder beobachten. Gemäß Artikel 43 der IGV (2005) hat das Sekretariat über die sichere Plattform der Website für IGV-relevante Ereignisse wöchentlich Informationen über diese Maßnahmen mit allen Vertragsstaaten geteilt. 2021 wurden zwei regionsweite Konsultation mit den Mitgliedstaaten durchgeführt, deren Schwerpunkt auf der EUR/RC71/16 Seite 16 Verbesserung einer koordinierten Entscheidungsfindung im Hinblick auf internationale Reisebeschränkungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie lag. 61. Die Risikokommunikation in der Europäischen Region wurde durch Projekte gestärkt, bei denen der Umgang mit der Infodemie, die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und die Überprüfung des fünfstufigen Pakets zum Aufbau von Kapazitäten für die Risikokommunikation während Notlagen im Mittelpunkt standen und in die auch Ergebnisse einer Sammlung von länderspezifischen Fallstudien zu COVID-19 in den Bereichen Risikokommunikation und Bürgerbeteiligung einflossen. Durch diese neuen Entwicklungen wird auch die Umsetzung der IGV (2005) im Hinblick auf die Risikokommunikation auf Ebene der Länder weiter gestärkt. Beschluss WHA74(16) Sondersitzung der Weltgesundheitsversammlung zur Prüfung eines WHO- Übereinkommens, einer Vereinbarung oder eines anderen internationalen Instruments für die Pandemievorsorge und -bewältigung Bedeutung für die Europäische Region 63. In Beschluss WHA74(16) bittet die Weltgesundheitsversammlung den Generaldirektor, im November 2021 eine Sondersitzung der Weltgesundheitsversammlung einzuberufen, um den Nutzen eines WHO-Übereinkommens, einer Vereinbarung oder eines anderen internationalen Instruments für die Pandemievorsorge und -bewältigung zu prüfen, und zwar zwecks Einleitung eines zwischenstaatlichen Verfahrens zur Ausarbeitung und Verhandlung eines entsprechenden Übereinkommens, einer entsprechenden Vereinbarung oder eines anderen internationalen Instruments für die Pandemievorsorge und -bewältigung unter Berücksichtigung des Berichts der WGPR. 64. Es scheint sich ein Konsens zwischen den Mitgliedstaaten in der Europäischen Region abzuzeichnen bezüglich der Notwendigkeit: • einer übergreifenden Architektur und Politiksteuerung für globale und regionsweite Pandemievorsorge und -bewältigung; • eines stärkeren WHO/Europa mit mehr Befugnissen, unterstützt durch eine nachhaltige Finanzierung; • der Einhaltung der IGV (2005) durch die Mitgliedstaaten, einschließlich durchsetzbaren Rechenschaftsmechanismen; • einer nachhaltigen Finanzierung für globale und regionsweite Gemeingüter und zur Förderung der Vorsorge in Ländern mit niedrigem und mittlerem Volkseinkommen; • eines widerstandsfähigen regionsweiten Frühwarn- und Reaktionssystems auf Grundlage eines gefahrenübergreifenden einheitlichen Gesundheitsansatzes; • von Systemen zur Verwaltung von Erkenntnissen und Informationen zu Epidemien, einschließlich wirksamer ereignisbasierter Surveillance-Systeme, des Austauschs von Mustern und genetischen Sequenzdaten, der Ermittlung von Kontaktpersonen usw.; und EUR/RC71/16 Seite 17 • der Investition in die Forschung und Entwicklung und angemessener Plattformen für die Gewährleistung eines chancengleichen Zugangs zu Impfstoffen und medizinischen Gegenmaßnahmen. Strategische Priorität / Säule 3: Eine Milliarde Menschen mehr erleben eine Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden Resolution WHA74.17 Beendigung von Gewalt gegen Kinder durch die Stärkung der Gesundheitssysteme und ressortübergreifende Ansätze Bedeutung für die Europäische Region 65. In der Resolution WHA74.17 bittet die Weltgesundheitsversammlung die Mitgliedstaaten eindringlich, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Prävention von und Reaktion auf Gewalt gegen Kinder auf ressortübergreifende, koordinierte, evidenzbasierte, geschlechtersensible und Kinder einbeziehende Weise auszuweiten. Darüber hinaus wird der Generaldirektor ersucht, in den Jahren 2025 und 2030 einen zweiten und dritten Globalen Sachstandsbericht über die Prävention von Gewalt gegen Kinder auszuarbeiten und die Entwicklung nationaler repräsentativer Erhebungen, Konzepte und Gesetze zum Schutz von Kindern zu unterstützen. 66. Diese Resolution ist für die Europäische Region von großer Bedeutung, denn die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder ist nach wie vor eine zentrale Komponente der regionsweiten Arbeit zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt. Die Europäische Region ist die einzige Region, die die Mitgliedstaaten umfassend in die Quantifizierung von zwischenmenschlicher Gewalt in der Kindheit einbezieht, regionsweite spezifische fachliche Leitlinien entwickelt, bewährte Praktiken dokumentiert und einen vom Regionalkomitee gebilligten regionsweiten Aktionsplan – „Aktionsplan der Europäischen Region zur Prävention von Kindesmisshandlung (2015–2020)“ – ausgearbeitet und umgesetzt hat. Die globale Resolution erhält den Fokus und das Interesse der Region an den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Gesundheitssysteme aufrecht, während sie gleichzeitig einen Konsens für eine erweiterte ressortübergreifende Einbindung erzielt. 67. Der vorstehend genannte regionsweite Aktionsplan über die Prävention von Kindesmisshandlung lief im Jahr 2020 aus, ohne erneuert zu werden. Doch die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder soll auch in der derzeit diskutierten regionsweiten inhaltlich übergeordneten Strategie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vertieft und deutlich widergespiegelt werden. Der gegenwärtige Fokus auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten umfasst auch die umfassende Einbeziehung einschlägiger ressortübergreifender Akteure, die fachliche Unterstützung bei der Umsetzung der Empfehlungen des fachlichen Pakets INSPIRE, die Entwicklung chancengleicher Kapazitäten bei Gesundheitsangeboten zur Identifizierung von und angemessenen Reaktion auf Gewalt gegen Kinder, sowie Überzeugungsarbeit und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und Entscheidungsträgern durch soziales Marketing und soziale Medien. EUR/RC71/16 Seite 18 Beschluss WHA74(24) Globale Strategie der WHO für Gesundheit, Umwelt und Klimawandel: der Umbruch, der zur nachhaltigen Verbesserung von Leben und Wohlbefinden durch die Schaffung einer gesunden Umwelt erforderlich ist Bedeutung für die Europäische Region 68. Nach Prüfung des Fortschrittsberichts zur globalen Strategie der WHO für Gesundheit, Umwelt und Klimawandel, der der 74. Weltgesundheitsversammlung vorgelegt wurde, wird der Generaldirektor in dem Beschluss WHA74(24) aufgefordert, auch in den Jahren 2023, 2025 und 2029 über die bei der Umsetzung dieser Strategie erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten. 69. Der globale Fortschrittsbericht verweist konkret auf die europäischen politischen Foren, über die die globale Strategie in der Europäischen Region umgesetzt wird, darunter etwa der Prozess Umwelt und Gesundheit in Europa (EHP), das Protokoll über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen von 1992 über den Schutz und die Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen und das Paneuropäische Programm Verkehr, Gesundheit und Umwelt (THE PEP). Der Fortschrittsbericht über die Umsetzung des EHP, der dem Regionalkomitee auf dessen 71. Tagung zur Prüfung vorgelegt wird, enthält weitere Einzelheiten zu den diesbezüglichen Entwicklungen in der Europäischen Region. 70. Die globale Strategie ist für die vorhandenen Verpflichtungen der Europäischen Region von großer Bedeutung und steht in synergetischem Zusammenhang zu diesen, darunter etwa die Erklärung von Ostrava über Umwelt und Gesundheit und das EPW. In der Europäischen Region gehen nach wie vor schätzungsweise 1,4 Mio. Todesfälle auf umweltbedingte Risiken zurück; davon sind eine halbe Million der Luftverschmutzung zuzuschreiben. 71. WHO/Europa wird auch weiterhin die Mitgliedstaaten bei ihrer Umsetzung der globalen Strategie unterstützen. Der nächste Fortschrittsbericht, der der Weltgesundheitsversammlung zu diesem Beschluss vorgelegt wird, wird voraussichtlich auf wichtige Aktivitäten in der Europäischen Region eingehen, insbesondere, neben anderen wichtigen Entwicklungen im Bereich Umwelt und Gesundheit, auf die Veröffentlichung und Annahme der Luftgüteleitlinien der WHO, die Flaggschiff-Initiative des Seminars zum Thema Umwelt und Gesundheit in Bonn, Leitlinien zur Ausarbeitung von Aktionsplänen für Hitzeperioden und Fortschritte bei der Entwicklung von Tools zur Gesundheitsfolgenabschätzung. Beschluss WHA74(25) Die Rolle des Gesundheitswesens in dem Strategischen Konzept für ein internationales Chemikalienmanagement auf dem Weg zu dem Ziel für 2020 und danach Bedeutung für die Europäische Region 72. Der Fahrplan zur Verstärkung des Engagements des Gesundheitswesens in dem Strategischen Konzept für ein internationales Chemikalienmanagement auf dem Weg zu dem Ziel für 2020 und danach wurde von der Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2017 angenommen. In dem Beschluss WHA74(25) prüft die Weltgesundheitsversammlung den Fortschrittsbericht über den Fahrplan und ersucht den Generaldirektor, 2023 erneut über die bei der Umsetzung des Fahrplans erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten, sowie über die vom Sekretariat ergriffenen Maßnahmen für dessen Aktualisierung angesichts der Ergebnisse der EUR/RC71/16 Seite 19 5. Internationalen Konferenz über Chemikalienmanagement (die aufgrund der Pandemie verschoben wurde). 73. Chemikaliensicherheit ist eine der Prioritäten der Europäischen Region in der Erklärung von Ostrava über Umwelt und Gesundheit aus dem Jahr 2017. WHO/Europa unterstützt nach wie vor die Länder bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler Fahrpläne für das Chemikalienmanagement in Abstimmung mit nationalen Zielsetzungen für die nachhaltige Entwicklung und anderen wichtigen nationalen Handlungskonzepten, einschließlich Maßnahmen des Gesundheitswesens zur Reduzierung der negativen Auswirkungen gefährlicher Chemikalien auf die Gesundheit. WHO/Europa ist darum bemüht, Kapazitäten aufzubauen und nationales Fachwissen zu stärken, die Umsetzung von Instrumenten und Methoden von WHO/Europa zu erleichtern, Foren für die strategische Planung und den Austausch zu schaffen und Mittel zur Unterstützung nationaler Aktivitäten zu beschaffen. 74. Innerhalb der Europäischen Region wird die Rolle des Gesundheitswesens im Chemikalienmanagement zunehmend anerkannt. Die COVID-19-Pandemie hat die Notwendigkeit einer Verbesserung des Chemikalien-/Desinfektionsmittelmanagements verdeutlicht, um die Sicherheit, Wirksamkeit und Verfügbarkeit dieser Produkte zu gewährleisten, sowie die Notwendigkeit einer Verbesserung der Vergiftungsprävention, eines Ausbaus der Kapazitäten bei Diagnose und Therapie und der Bewusstseinsschärfung innerhalb der Öffentlichkeit für die Vergiftungsprävention durch die Einrichtung und Förderung von Vergiftungszentren. = = =

Основные сведения
Тип документа Governing Bodies documents
Дата принятия
Источник Всемирная организация здравоохранения