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Zweiundsechzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Malta, 10.–13. September 2012: Beschluss: globaler Kontrollrahmen für nichtübertragbare Krankheiten

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W ELTGESUNDHEITSORGANISATION • REGIONALBÜRO FÜR EUROPA Scherfigsvej 8, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Telefon: +45 39 17 17 17 Fax: +45 39 17 18 18 E-Mail: governance@euro.who.int Webadresse: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC62(1) 62. Tagung Malta, 10.–13. September 2012 12. September 2012 122072 ORIGINAL: ENGLISCH Beschluss Globaler Kontrollrahmen für nichtübertragbare Krankheiten Das Regionalkomitee – als Reaktion auf den Beschluss WHA65(8) der 65. Weltgesundheitsversammlung und zum Zwecke der Vorbereitung auf die für November 2012 geplante Tagung der Mitgliedstaaten über einen globalen Kontrollrahmen für nichtübertragbare Krankheiten – 1. BEGRÜSST das von der Weltgesundheitsversammlung vereinbarte globale Ziel einer relativen Reduzierung der vorzeitigen Mortalität aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten um 25% bis zum Jahr 2025; 2. BEKRÄFTIGT die Forderung der Weltgesundheitsversammlung, bei der Auswahl der Indikatoren und Zielvorgaben der Politischen Erklärung der Tagung der Generalversammlung auf hoher Ebene über die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (62/2) und den darin genannten vier allgemeinen Risikofaktoren besondere Aufmerksamkeit zu schenken; 3. UNTERSTREICHT UNTER BEZUGNAHME AUF den aktuellen Bericht des WHO- Regionalbüros für Europa mit dem Titel „Online-Konsultation zum globalen Kontrollrahmen für nichtübertragbare Krankheiten“ (EUR/RC62/Inf.Doc./6) die Notwendigkeit, bei der Auswahl der Indikatoren die derzeit vorhandenen Kontrollkapazitäten in den Mitgliedstaaten gebührend zu berücksichtigen, um eine unnötige Erhöhung der Meldepflichten für die Mitgliedstaaten zu vermeiden; 4. UNTERSTREICHT die Notwendigkeit, bei der Auswahl der Indikatoren bzw. Zielvorgaben die Verfügbarkeit praktikabler Interventionen zu berücksichtigen, die bereits in einer erheblichen Zahl von Mitgliedstaaten realisiert werden können; EUR/RC62(1) Seite 2 5. FORDERT einen systematischen und wissenschaftlichen Ansatz, der bei der Auswahl der Indikatoren für die Messung der Veränderungen allgemeiner Risikofaktoren beginnt und auf den gegebenenfalls eine Vereinbarung über entsprechende quantitative Zielvorgaben für jeden Indikator folgt; 6. FORDERT die Auswahl einer begrenzten Anzahl wissenschaftlich fundierter Indikatoren für die allgemeinen Risikofaktoren, die für die aktuellen Kontrollsysteme einer erheblichen Zahl von Mitgliedstaaten machbar sind und unmittelbar für die Umsetzung des Kontrollrahmens zur Verfügung stehen, sowie die Annahme erreichbarer Zielvorgaben für jeden Indikator; 7. UNTERSTREICHT die Notwendigkeit zusätzlicher Gesundheitssystemindikatoren, anhand derer die Entwicklung und Umsetzung einschlägiger nationaler Konzepte zur Bekämpfung der nichtübertragbaren Krankheiten sowie die Fähigkeit der Gesundheitssysteme zu ihrer Bewältigung (durch Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention, Therapie und Rehabilitation) verfolgt werden können; 8. FORDERT im Hinblick auf die Entwicklung des Kontrollrahmens ein besonderes Augenmerk auf gesundheitliche Ungleichgewichte und ihre Determinanten.

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Type de document Governing Bodies documents
Date d'adoption
Source Organisation mondiale de la santé