W ELTGESUNDHEITSORGANISATION • REGIONALBÜRO FÜR EUROPA UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Telefon: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC67/R6 67. Tagung Budapest, 11.–14. September 2017 13. September 2017 170892 ORIGINAL: ENGLISCH Resolution Führungsfragen in der Europäischen Region der WHO Das Regionalkomitee – unter Hinweis auf die im September 2010 angenommene Resolution EUR/RC60/R3, in der es den Ständigen Ausschuss des Regionalkomitees für Europa gebeten hatte, einen Zyklus umfassender Prüfungen in Bezug auf Führungsfragen in der Europäischen Region der WHO in Gang zu setzen und dem Regionalkomitee in Abständen, die er für sinnvoll erachtet, über die daraus gezogenen Lehren Bericht zu erstatten, in Anbetracht der während der 66. Tagung des Regionalkomitees im September 2016 zum Ausdruck gebrachten Bitte der Mitgliedstaaten, die Zahl der fachlichen Resolutionsentwürfe auf der Tagesordnung des Regionalkomitees zu begrenzen und die bisherigen Leitgrundsätze für die Aufnahme neuer Grundsatzdokumente und Resolutionen zu Erklärungen von Ministerkonferenzen oder hochrangigen Konferenzen der Europäischen Region auf die Tagesordnung nochmals zu überprüfen, nach Prüfung des Berichts über Führungsfragen in der Europäischen Region der WHO1 – 1. BILLIGT die in den Absätzen 4 bis 9 des Dokuments EUR/RC67/14 enthaltenen Empfehlungen in Bezug auf die Auswirkungen globaler Handlungskonzepte auf die Regionen der WHO; 1 Dokument EUR/RC67/14. EUR/RC67/R6 Seite 2 2. ERSUCHT die Regionaldirektorin, das Regionalkomitee unter dem festen Tagesordnungspunkt „Angelegenheiten, die sich aus Resolutionen und Beschlüssen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrates ergeben“ auf von der Weltgesundheitsversammlung angenommene globale Handlungskonzepte, Strategien und Aktionspläne aufmerksam zu machen und dabei folgende Punkte hervorzuheben: a) die programmatischen Folgen des globalen Konzepts für die Europäische Region; b) frühere Resolutionen des Regionalkomitees zu demselben oder ähnlichen Themen und Abschätzung der möglichen Auswirkungen des neuen globalen Konzepts auf diese; c) Empfehlungen, inwiefern das globale Konzept eine Anpassung an die Gegebenheiten in der Europäischen Region in Form eines vom Regionalkomitee anzunehmenden offiziellen Umsetzungsplans erfordert, gegebenenfalls unter Darstellung verschiedener Optionen; d) die Konsequenzen eines für die Europäische Region geltenden Umsetzungsplans für die Mitgliedstaaten in Bezug auf zusätzliche Maßnahmen, Verpflichtungen und Berichtspflichten; e) die finanziellen und administrativen Konsequenzen für das Regionalbüro im Lichte der verfügbaren Mittel; und f) eine fachliche Begleitung durch das Regionalkomitee bei der Umsetzung der globalen Strategie in der Europäischen Region – mit oder ohne separaten Umsetzungsplan; 3. BILLIGT die in den Absätzen 11 bis 13 des Dokuments EUR/RC67/14 enthaltenen Empfehlungen zur Abstimmung der Ziele des Regionalkomitees mit denen des Exekutivrates und der Weltgesundheitsversammlung; 4. ERSUCHT die Regionaldirektorin, die mehrjährige Tagesordnung für das Regionalkomitee gemäß den Vorschlägen in den Absätzen 14 und 15 des Dokuments EUR/RC67/14 zu überarbeiten; 5. BILLIGT FERNER die in Absatz 21 enthaltenen Vorschläge für eine Schärfung des Profils der Berichte des Regionalkomitees an den Exekutivrat und den in den Absätzen 27 und 28 des Dokuments EUR/RC67/14 vorgeschlagenen Zeitplan für die Abhaltung von Online- Konsultationen über Dokumente und Resolutionsentwürfe für das Regionalkomitee; 6. STIMMT den in den Absätzen 22 bis 25 des Dokuments EUR/RC67/14 enthaltenen Empfehlungen zu Erklärungen von Konferenzen der Europäischen Region ZU; EUR/RC67/R6 Seite 3 7. BESCHLIESST, dass Erklärungen von Konferenzen der Europäischen Region nur dann zu prüfen sind, wenn sich das Regionalkomitee auf Anraten des Ständigen Ausschusses vergewissert hat, dass die fraglichen Konferenzen folgende Kriterien erfüllen: a) der Prozess zur Ausarbeitung der Erklärung bzw. des Abschlussdokuments muss transparent und inklusiv sein, d. h. mindestens zwei Drittel der Mitgliedstaaten in der Europäischen Region müssen an der Ausarbeitung des abschließenden Wortlauts beteiligt gewesen sein, und alle berücksichtigten Stellungnahmen bzw. Einwände müssen an die Mitgliedstaaten übermittelt werden; b) für die Beratung und Aushandlung des vorzulegenden Entwurfs der Erklärung bzw. des Abschlussdokuments mit den Mitgliedstaaten muss vor der Konferenz ausreichend Zeit vorgesehen werden; c) an der Konferenz müssen jeweils offiziell ernannte hochrangige Regierungsvertreter teilnehmen; und d) der Ständige Ausschuss muss in den Prozess der Ausarbeitung der Erklärung bzw. des Abschlussdokuments einbezogen werden und im Vorfeld der Konferenz über den entsprechenden Entwurf beraten. = = =
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Siebenundsechzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Budapest, 11.–14. September 2017: Resolution: Führungsfragen in der Europäischen Region der WHO
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