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Einundfünfzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Madrid, 10.–13. September 2001: Bericht des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees

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WELTGESUNDHEITSORGANISATION REGIONALBÜRO FÜR EUROPA KOPENHAGEN REGIONALKOMITEE FÜR EUROPA Einundfünfzigste Tagung, Madrid, 10.–13. September 2001 Punkt 5 der vorläufigen Tagesordnung EUR/RC51/3 + EUR/RC51/Conf.Doc./2 + EUR/RC51/Conf.Doc./3 21. Juni 2001 10131M ORIGINAL: ENGLISCH BERICHT DES STÄNDIGEN AUSSCHUSSES DES REGIONALKOMITEES Das vorliegende Dokument enthält einen Bericht über die vom Ständigen Ausschuss des Regionalkomitees (SCRC) seit der 50. Tagung des Regio- nalkomitees geleistete Arbeit. Er umfasst die Sitzungen vom September und Dezember 2000 und vom April und Mai 2001. Der Bericht über die Tagung vom September 2001 wird dem Dokument als gesonderter An- hang beigefügt. Das Regionalkomitee wird auf den fett gedruckten Text am Ende einer Reihe von Abschnitten verwiesen, in dem die von ihm zu treffenden An- schlussmaßnahmen angegeben werden. Beigefügt sind zwei Resolutionsentwürfe zur Behandlung durch das Re- gionalkomitee: Darin geht es einmal um die Annahme dieses Berichts, zum anderen um Änderungen zur Geschäftsordnung des Regionalkomi- tees und des SCRC.

INHALT Seite Einleitung ...................................................................................................................................... 1 Die Rolle des SCRC................................................................................................................. 1 Grundsatzangelegenheiten.................................................................................................................. 1 Der europäische Gesundheitsbericht .......................................................................................... 1 Armut und Gesundheit .............................................................................................................. 2 Programmhaushalt für 2002–2003 ............................................................................................. 3 Der Europäische Alkohol-Aktionsplan....................................................................................... 4 Nahrung und Ernährung............................................................................................................ 4 Ausrottung der Poliomyelitis ..................................................................................................... 5 Externe Evaluation des Gesundheitsreform-Programms .............................................................. 5 Bericht der SCRC-Untergruppe Bioethik ................................................................................... 5 Unterstützung der EU-Beitrittskandidaten.................................................................................. 6 Verfahrensfragen............................................................................................................................... 6 Kriterien für die Mitgliedschaft im Exekutivrat ab 2003 .............................................................. 6 Regionale Auswahlkommission................................................................................................. 7 Nominierungen für die Mitgliedschaft in verschiedenen Organen im Jahr 2001 ............................ 7 Wahl von Amtsträgern für das Regionalkomitee......................................................................... 8 Sonstiges ...................................................................................................................................... 8 Ansprache einer Vertreterin der Personalvereinigung des Regionalbüros für Europa ..................... 8 Überprüfung der Arbeit der Zentren des Regionalbüros .............................................................. 9 Anhang 1: Zusammensetzung des achten SCRC, 2000–2001 ............................................................10 Anhang 2: Änderungsvorschläge zur Geschäftsordnung des Regionalkomitees und des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees............................................................12 Anhang 3: Bericht der SCRC-Untergruppe zum Thema Kriterien für die Mitgliedschaft im Exekutivrat...............................................................................................................15

EUR/RC51/3 Seite 1 EINLEITUNG 1. Die Mitglieder des nach den vom Regionalkomitee auf dessen 50. Tagung (RC50) getroffenen Be- schlüssen gebildeten achten Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees (SCRC) trafen sich unter dem Vorsitz von Professor Ayse Akin erstmals am Donnerstag, dem 14. September 2000, am WHO- Regionalbüro für Europa (EURO) in Kopenhagen. Professor Frantisek Kölbel wurde auf der zweiten, am 30. November und 1. Dezember 2000 in Prag abgehaltenen Tagung zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die dritte und die vierte Tagung fand vom 4. bis 6. April 2001 in EURO bzw. am 13. Mai 2001 im Palais des Nations in Genf statt. 2. Eine letzte und abschließende Sitzung findet direkt vor Beginn der Tagung des 51. Regionalkomi- tees (RC51) am 9. September 2001 in Madrid statt. Der Bericht über diese Zusammenkunft wird dem vor- liegenden Dokument als gesonderter Anhang beigefügt. Die Mitglieder des achten SCRC sind in Anhang 1 aufgeführt. Die Rolle des SCRC 3. Im Laufe des Jahres hatte der Regionaldirektor seine Ansichten zur Rolle des SCRC dargelegt. Sei- ner Meinung nach würde er am sinnvollsten als Stützgruppe fungieren, deren Aufgabe es sei, Themen oder Entwürfe von Papieren zu erörtern und zu kommentieren, die danach überarbeitet und dem RC vor- gelegt werden würden. Der SCRC müsse auf seiner Tagesordnung Raum für freie Diskussionen haben, so wie das im vergangenen Jahr auf der Klausurtagung des SCRC in Island der Fall gewesen sei. 4. Der SCRC stellte sich vorbehaltlos hinter die Ansicht, dass der SCRC durch seine in offenen und ,,strategischen“ Diskussionen geäußerten Auffassungen den Regionaldirektor unterstützen müsse, gab jedoch zugleich zu erkennen, dass er auch eine in der Geschäftsordnung verankerte Funktion als leitendes Organ zu erfüllen habe, das im Namen des Regionalkomitees handele und dieses zwischen den Tagungen des Regionalkomitees vertrete. Damit fungiere er auch als Kommunikationskanal, über den die Mitglied- staaten regelmäßig ihre Ansichten an das Sekretariat weiterleiten könnten, vor allem zu Fragen der Bezie- hungen zu anderen zwischenstaatlichen Organisationen. Umgekehrt biete er den Vertretern der Mitglied- staaten aber auch eine Möglichkeit, sich stärker mit der Arbeit des Regionalbüros vertraut zu machen. 5. Auf seiner zweiten Tagung kam der SCRC überein, seine Tagungsberichte nach deren Annahme durch die Mitglieder des SCRC auf der jeweils folgenden Tagung in den Arbeitssprachen der Europäi- schen Region versuchsweise an die Website des Regionalbüros zu bringen. GRUNDSATZANGELEGENHEITEN Der europäische Gesundheitsbericht 6. Auf der zweiten Tagung wurde der SCRC davon unterrichtet, dass ein für die Tagesordnung des RC51 erforderlicher Punkt den Gesundheitsbericht für die Europäische Region betreffe und man bereits dabei sei, in den Mitgliedstaaten die notwendigen Informationen einzuholen. In Beantwortung der dem SCRC auf seiner dritten Tagung vorgelegten Fragen betonten die Mitglieder, dass es wichtig sei, dass das Regionalbüro auch weiterhin verlässliche und validierte Daten weitergebe und befürworteten ein schritt- weises Vorgehen, wobei die derzeitigen Schlüsselindikatoren beibehalten werden sollten, man aber zu- gleich an neuen Konzepten und Indikatoren arbeiten müsse. Man werde beim RC51 einen Resolution- sentwurf zu diesem Thema vorlegen. 7. Zur Frage der zeitlichen Abstände des Gesundheitsberichts empfahl der SCRC einen Berichtszeit- raum von drei Jahren, um genügend Zeit zur Trenderkennung zu lassen, auch wenn der vorgeschlagene ,,Informationsspeicher“ es ermögliche, die Informationen regelmäßig (jährlich) zu aktualisieren und über das Internet verfügbar zu machen. EUR/RC51/3 Seite 2 8. Abschließend riet der SCRC dazu, das Regionalbüro und die Mitgliedstaaten aktiv in die Vorberei- tungen für den nächsten Weltgesundheitsbericht einzubeziehen um sicherzustellen, dass darin die der ge- samten Region gemeinsamen Anliegen berücksichtigt würden. Maßnahmen des Regionalkomitees Überprüfung des Papiers zum Europäischen Gesundheitsbericht (EUR/RC51/7) Erörterung des entsprechenden Resolutionsent- wurfs (EUR/RC51/Conf.Doc./4) Armut und Gesundheit 9. Bei der Erörterung möglicher Tagesordnungspunkte für RC51 stellte der SCRC auf seiner zweiten Tagung fest, dass die Thematik Armut und Gesundheit für alle Länder der Region relevant sei. Deshalb veranschaulichte der Direktor der Abteilung Fachliche Unterstützung auf der dritten Tagung anhand von Lichtbildern den Teufelskreis von Armut und defizitärer Gesundheit und erläuterte, wie sich die Reich- weite der Armut in der Europäischen Region und in der ganzen Welt verändere. Der SCRC war sich da- nach einig, dass es an der Zeit sei, die Thematik Armut und Gesundheit beim RC51 aufzugreifen und for- derte das Sekretariat auf, detailliertere Vorschläge für einschlägige Maßnahmen auszuarbeiten, bei deren Durchführung die WHO den Ländern helfen könne. 10. Auf der vierten Tagung umriss der Direktor der Abteilung Länderunterstützung den für das Regio- nalkomitee bestimmten Beitrag über Armut und Gesundheit, in dem die auf der vorherigen Sitzung des SCRC gemachten Kommentare berücksichtigt worden waren. In dem Papier (und in dem dazugehörigen Resolutionsentwurf für das RC51) werde eine mögliche Rolle beschrieben, die das Regionalbüro für Eu- ropa in vier Bereichen spielen könnte: – Unterstützung der Länder bei dem Versuch, durch besseren Zugang zu Gesundheitsdiensten, durch die Bekämpfung der wichtigsten Krankheiten und durch die Arbeit an den wichtigsten Gesundheitsdeterminanten, die mit Armut im Zusammenhang stehen, die Armut zu verrin- gern; – Ermittlung des Datenbedarfs und Verbesserung der Informationsbasis; – Stärkung der Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft zur Investition von Ressourcen, um die Armut zu verringern; – Nutzung des in Venedig neu eingerichteten europäischen Büros der WHO ,,Investitionen für Gesundheit und Entwicklung“ als Plattform für die künftige Arbeit im Rahmen eines kohären- ten regionalen Programms. 11. Der SCRC empfahl, dieses Papier zu erweitern und durch Abbildungen und Tabellen anschaulicher zu gestalten. Es müsse auf das Thema Forschung eingehen und besonderes Augenmerk auf bestimmte Bevölkerungsgruppen richten, beispielsweise Arbeitslose, Obdachlose, Frauen, Kinder und alte Men- schen. Nützlich sei es vielleicht, Beispiele für eine sinnvolle Investition von Ressourcen in Programme zur sozialen Unterstützung zu geben. Des Weiteren meinte der SCRC, dass die Schlussfolgerungen in diesem Papier schärfer fokussiert und die für das Zentrum in Venedig vorgesehenen Aktivitäten klar be- schrieben werden müssten. Maßnahmen des Regionalkomitees Überprüfung des Papiers zum Thema Armut und Gesundheit (EUR/RC51/8) Erörterung des entsprechenden Resolutionsent- wurfs (EUR/RC51/Conf.Doc./6) EUR/RC51/3 Seite 3 Programmhaushalt für 2002–2003 12. Auf seiner zweiten Tagung wurde der SCRC über die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich des Programmhaushaltsvoranschlags für 2002–2003 informiert. Der ursprüngliche Haushaltsvoranschlag des Regionalbüros sei nach der Aussprache beim RC50 überarbeitet worden, wobei der Voranschlag für die Ländermittel auf 11,7 Millionen US-Dollar, die Mehrländermittel auf 3,6 Millionen US-Dollar und die Zuweisung für Gehälter auf 30,1 Millionen US-Dollar festgesetzt worden seien. Der Managementprozess und die Mechanismen für die Planung, Verlaufsbeobachtung und Evaluation wurden ebenfalls überprüft. Der SCRC empfahl, den Regionaldirektor die Ansichten der Delegierten des RC51 zur vorgeschlagenen Verwendung der Ländermittel einholen zu lassen und ihn zu bitten, die Frage der Rücksprache mit den Mitgliedstaaten bei den Vorarbeiten für den Programmhaushalt 2004–2005 aufzugreifen. 13. Auf der dritten Tagung war die wichtigste vom SCRC zu erörternde Frage die Überlegung, wie das Regionalkomitee zur Verteilung der Ländermittel konsultiert werden solle, was insbesondere für die zu- sätzlichen 2,5 Millionen US-Dollar gelte, die von den Mehrländermitteln zu ,,vorrangigen Public-Health- Initiativen“ überführt worden seien. Der SCRC war der Ansicht, die Thematik erfordere einen gesonder- ten Tagesordnungspunkt beim RC51 sowie klare, vom SCRC abzugebende Leitlinien für die Verteilung dieser Mittel. In den Leitlinien brauche man keine für die einzelnen Länder vorgesehenen spezifischen Summen anzuführen, sondern könne sich in Übereinstimmung mit den Resolutionen EUR/RC48/R9, EUR/RC49/R5 und EUR/RC50/R4 einfach mit dem Prozess befassen, durch den die Mittelverteilung festgelegt werden würde. 14. Auf der vierten Tagung teilte der Regionaldirektor dem SCRC mit, dass der Programmhaushalts- voranschlag für 2002–2003 der wichtigste Punkt auf der Tagesordnung der 54. Weltgesundheitsversamm- lung sei. In diesem Zusammenhang sei eine Reihe von Punkten anzumerken: – Der Haushalt stehe in Einklang mit der Mission der WHO und den erwarteten Ergebnissen ih- rer Arbeit. Da es sich jedoch um den ersten wirklich global konzipierten Haushaltsentwurf handele, meinte man, dass der Konsultationsprozess noch stärker ausgebaut werden müsse, um die Prioritäten der Länder und der Region für den nächsten Haushaltszeitraum (2004–2005) besser widerzuspiegeln. – Der gemäß den Bestimmungen von Resolution WHA51.31 an die Europäische Region zu trans- ferierende Betrag müsse von 2,2 Millionen US-Dollar für den Rechnungszeitraum 2000–2001 im Rechnungszeitraum 2002–2003 auf 1,1 Millionen US-Dollar gekürzt werden. – Der Haushalt zeige deutlich, dass in der Europäischen Region beträchtliche Mittel von den Mehrländeraktivitäten auf Länderprogramme umgewidmet würden. 15. Der SCRC äußerte sich besorgt darüber, dass man bei dem Beschluss über den Mitteltransfer zwi- schen den Regionen zwar objektive Instrumente – beispielsweise den vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) berechneten HDI-Index (Human Development Index) – benutzt habe, dies jedoch nicht in dem laut Resolution WHA51.31 erforderlichen Umfang geschehen sei. 16. Auf derselben Tagung bestätigte die Direktorin der Abteilung Verwaltung und Managementunter- stützung, dass man die Mitgliedstaaten ersuchen werde, dem Regionaldirektor bis zum Oktober 2001 ihre Ansichten zu den Prioritäten des Programmhaushalts für 2004–2005 mitzuteilen, so dass der Konsultati- onsprozess für den nächsten Programmhaushalt verbessert würde. Sie teilte dem SCRC auch mit, dass die Generaldirektorin im März im Rahmen der globalen Haushaltsplanung die Länderzuweisungen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Region gebilligt habe. Die Länderzuweisungen seien völlig in Überein- stimmung mit dem vom RC49 in Resolution EUR/RC49/R5 angenommenen und mit Resolution EUR/RC50/R4 bekräftigten Modell berechnet worden. Abschließend teilte sie dem SCRC mit, dass für alle drei Elemente der Planungsprozess für die Verwendung der Ländermittel in der Europäischen Region im Zeitraum 2002–2003 angelaufen sei. 6 Millionen US-Dollar seien für mittelfristige Kooperationsprogram- me, 3,2 Millionen US-Dollar für die Länderbüros und 2,5 Millionen US-Dollar für vorrangige Public- Health-Initiativen vorgesehen. EUR/RC51/3 Seite 4 Maßnahmen des Regionalkomitees Überprüfung des Papiers zum Programmhaus- halt 2002–2003 (EUR/RC51/9) und der nach Themenbereichen aufgeschlüsselten Länderzu- weisungen Der Europäische Alkohol-Aktionsplan 17. Auf der dritten Tagung teilte der Regionalbeauftragte für Alkohol und Drogen dem SCRC mit, dass die vor kurzem in Stockholm abgehaltene Europäische ministerielle Konferenz Jugend und Alkohol sehr erfolgreich verlaufen sei. Nahezu 40 Gesundheitsminister oder stellvertretende Minister und fast 500 Teilnehmer seien zu der Konferenz gekommen. Man habe enge partnerschaftliche Beziehungen zu zahl- reichen zwischenstaatlichen Organisationen gepflegt und auch die Jugend selbst sehr weitgehend einbe- zogen. Die Medien hätten ausgezeichnete Berichterstattung geleistet. Am Ende der Konferenz sei die Er- klärung Jugend und Alkohol, in der den Mitgliedstaaten eine Reihe breit gefasster, bis zum Jahr 2006 zu erreichender Ziele gesetzt würden, einstimmig angenommen worden. 18. Der SCRC wurde gebeten, sich beratend zu den zu ergreifenden Anschlussmaßnahmen zu äußern. Der SCRC empfahl, das Thema beim RC51 unter dem Punkt „Zu erörternde Grundsatzfragen“ aufzugrei- fen. Das RC-Papier könne sinnvollerweise auf der Erklärung aufbauen und eine Methode für die An- schlussmaßnahmen in den Ländern vorschlagen sowie wissenschaftlich abgestützte Aktivitäten darlegen, die vom Regionalbüro durchgeführt werden könnten. Der SCRC meinte auch, die Delegierten des RC51 sollten sich hinter die Erklärung stellen, da dies den Gesundheitsministern helfen würde, bei Verhandlun- gen mit anderen Ministerien und im Umgang mit der Lobby der Alkoholproduzenten die Erklärung als Instrument einzusetzen. In dem einschlägigen Resolutionsentwurf sollte auch darauf hingewiesen werden, dass der Stand der Umsetzung des Europäischen Alkohol-Aktionsplans auch weiterhin alle zwei Jahre erfasst werden müsse. 19. Zur Frage der Beziehungen zur Alkoholindustrie vertrat der SCRC die Auffassung, dass sich diese zweifellos von Land zu Land unterschiedlich gestalteten und es deshalb schwierig sei, ein einheitliches Vorgehen zu befürworten. Man müsse jedoch dem Grundsatz folgen, dass man solche Beziehungen pfle- gen könne, wenn das den Ländern helfe, die in der Erklärung festgelegten Ziele zu erreichen. Der SCRC bekräftigte, dass eine gesundheitsbezogene Alkoholpolitik ausschließlich vom Gesundheitssektor und unabhängig von der Alkoholindustrie gemacht werden müsse. 20. Der SCRC zeigte sich erfreut über die Mitteilung, dass geplant sei, die Erklärung im Septem- ber 2001 bei der den Kindern gewidmeten Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Natio- nen vorzulegen. Er bat eindringlich darum, den Fortbestand des Programms am Regionalbüro sicherzu- stellen und forderte dazu auf, die Initiative, junge Menschen in die Programmarbeit einzubeziehen, auch auf andere Gebiete auszudehnen. Maßnahmen des Regionalkomitees Kenntnisnahme des Sachstandsberichts zum Euro- päischen Alkohol-Aktionsplan (EUR/RC51/10) Erörterung des entsprechenden Resolutionsent- wurfs (EUR/RC51/Conf.Doc./7) Nahrung und Ernährung 21. Die Regionalbeauftragte für Ernährung und Versorgungssicherheit informierte den SCRC auf des- sen dritter Tagung über die vom Sekretariat seit September 2000 geleistete Arbeit. Damals habe sich das Regionalkomitee hinter den ersten Nahrungs- und Ernährungsaktionsplan für die Europäische Region der WHO gestellt. Alle rdings hätten die Zusammensetzung und die Arbeitsweise einer europäischen Task Force für Nahrung und Ernährung bei den Mitgliedsorganisationen keine Zustimmung gefunden, obwohl das Regionalkomitee die Schaffung einer solchen Task Force wärmstens unterstützt habe. Der SCRC war EUR/RC51/3 Seite 5 sich darin einig, dass es bedauerlich wäre, wenn sich die Task Force als hinderlich für eine verstärkte Zu- sammenarbeit erweisen sollte. Angesichts des Erfolgs der abgehaltenen Workshops könne es vielleicht möglich sein, die Task Force nach teilregionalen Gesichtspunkten umzugestalten. Der Regionaldirektor wurde gebeten, in seiner Erklärung beim RC51 auf diesen Punkt Bezug zu nehmen. Ein offizieller Fort- schrittsbericht werde beim RC52 vorgelegt. Ausrottung der Poliomyelitis 22. Dem SCRC wurde auf dessen dritter Tagung mitgeteilt, dass der Prozess, die Europäische Region als poliomyelitisfrei zertifizieren zu lassen, planmäßig voranschreite und die Zertifizierung für 2002 an- gesetzt sei, obgleich man befürchte, dass Probleme der Laborsicherung eine gewisse Verzögerung bewir- ken könnten. Dennoch sei es notwendig, in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren danach eine hochwer- tige Überwachung aufrechtzuerhalten. Das Programm habe zwar nur relativ geringe Mittel aus dem Or- dentlichen Haushalt erhalten, habe jedoch gute Aussichten, 2002 außerordentliche Beiträge zu bekom- men. 23. Das Sekretariat wurde eindringlich gebeten, (durch das Programm MECACAR) die fortgesetzte enge Zusammenarbeit mit dem Regionalbüro für den östlichen Mittelmeerraum sicherzustellen, um eine Einschleppung der Poliomyelitis zu verhindern. 24. Ein offizieller Fortschrittsbericht werde beim RC52 vorgelegt. Externe Evaluation des Gesundheitsreform-Programms 25. Auf der ersten Tagung waren sich die Mitglieder des SCRC einig, dass es angesichts der Erfahrun- gen, die man 1999/2000 mit der externen Evaluation des EUROHEALTH-Programms gemacht habe, nicht möglich sein würde, bis zum RC51 einen solchen Gutachterbericht über die Tätigkeiten des Regio- nalbüros auf dem Gebiet der Gesundheitsreform vorzulegen. Der SCRC ersuchte deshalb das Sekretariat, für die Tagung im April 2001 ein Diskussionspapier auszuarbeiten, das Vorschläge für die Methodik und einen Aktionsplan für die externe Überprüfung des WHO-Einflusses auf die Reform der Gesundheitsver- sorgung in den Mitgliedsländern enthalten sollte. 26. Nachdem sich der SCRC auf seiner dritten Tagung mit dem Papier befasst hatte, vertrat er die Auf- fassung, dass mit der Evaluation gemessen werden müsse, welchen Einfluss die Arbeit des Regionalbüros auf die Umsetzung bedarfsgerechter Gesundheitsreformen in einer begrenzten Zahl von Ländern gehabt habe. Die vorgeschlagene Evaluation solle nicht darüber hinaus gehen und versuchen, den Einfluss der von einzelnen Regierungen angestoßenen Reformen auf die Gesundheit der Menschen zu beurteilen. Zur Frage der Methodik stellte der SCRC fest, dass es machbar sein müsse, die Evaluation so anzulegen, dass damit beurteilt werde, ob die WHO einen Einfluss auf die Maßnahmen der jeweiligen Regierung gehabt und die verfügbaren Ressourcen effizient eingesetzt habe. Die methodischen Einzelheiten (einschl. spezi- fischer Indikatoren) müssten von den externen Gutachtern ausgearbeitet werden. 27. Auf seiner vierten Tagung einigte sich der SCRC darauf, an seinem Beschluss vom April 2000 festzuhalten, nämlich externe Gutachter für jede einzelne Evaluation auf Ad-hoc-Basis auszuwählen. Die Vorsitzende werde Mitglieder wegen der Nennung geeigneter Personen ansprechen und der SCRC werde die Gutachter auf seiner Septembertagung bestimmen. Folglich empfahl der SCRC, die externe Evaluati- on so durchzuführen, dass der Bericht bis zum RC52 im Jahr 2002 vorliegen könne. Bericht der SCRC-Untergruppe Bioethik 28. Auf seiner dritten Tagung begrüßte der SCRC den Bericht von der Tagung der Untergruppe am 2. März 2001 in Warschau. Er bekräftigte, dass das Regionalbüro auf dem Gebiet der Bioethik insofern eine Rolle spielen müsse, als das Thema Konsequenzen für die Gesundheitspolitik und die Systeme der Gesundheitsversorgung habe. Weiter gefasste ethische Problemstellungen sollten dagegen weiterhin im Rahmen des Europarats aufgegriffen werden, mit dem das Regionalbüro verstärkt zusammenarbeiten EUR/RC51/3 Seite 6 müsse. In diesem Zusammenhang könne die WHO vielleicht anbieten, sich in die kommende Ratskonfe- renz zum Thema Menschenrechte (Oslo, 2003) einzuklinken. 29. Der SCRC beschloss, Dr. Nikolaj N. Fetisov in der Gruppe durch Dr. S.M. Furgal ersetzen zu la s- sen. Er werde die Zusammensetzung der Untergruppe bei seiner Tagung nach dem RC51 überprüfen und bekräftigte, dass das Thema Bioethik auf die Tagesordnung des RC52 zu setzen sei. Unterstützung der EU-Beitrittskandidaten 30. Der SCRC begrüßte die Aufmerksamkeit, die man der Frage des EU-Beitritts widme, und merkte an, dass die Lehren, die man aus den gemachten Erfahrungen ziehe, nicht nur für die Beitrittsländer selbst, sondern auch für alle anderen Länder der Europäischen Region nützlich sein würden. Man müsse allerdings unbedingt einen differenzierten Ansatz verfolgen: Jedes Land habe unterschiedliche Bedürfnis- se, die sich am besten durch eine landesspezifische Planung und eine bilaterale Strategie für die Zusam- menarbeit mit einzelnen Ländern erfüllen ließen. Auf diese Weise würde man auch den Eindruck vermei- den, dass man sich auf Kosten anderer Länder nur auf eine bestimmte Gruppe von Ländern konzentriere. Der SCRC empfahl deshalb, unter den verschiedenen Optionen, die die WHO habe, um die Beitrittsländer zu unterstützen, eine zweckmäßige Auswahl zu treffen, die gegebenenfalls auch bilaterale Vereinbarun- gen umfassen müsse. 31. Abschließend kam man überein, dass es sinnvoll sein könnte, die Angelegenheit beim RC51 zum Gegenstand einer Podiumsdiskussion zu machen. VERFAHRENSFRAGEN Kriterien für die Mitgliedschaft im Exekutivrat ab 2003 32. Auf seiner ersten Tagung kam der SCRC überein, die von ihm im Vorjahr eingesetzte Untergruppe in derselben Zusammensetzung weiterarbeiten zu lassen. Auf seiner zweiten Tagung beschloss der SCRC jedoch, anstelle der ausscheidenden Dr. Anca Dumitrescu in diese Untergruppe Dr. Mircea Popa zu ent- senden. Auf der dritten Tagung informierte die Kontaktperson der Gruppe, dass man Dr. Jarkko Eskola gebeten habe, statt Dr. Mircea Popa der Untergruppe beizutreten. 33. Die Untergruppe unterschied bei den von ihr vorgeschlagenen Kriterien zwischen den für die Mit- gliedstaaten geltenden und den Kriterien für die einzelnen Kandidaten. Zu den ersteren zählten verschie- dene Optionen für die Gruppierung der Länder zur Sicherung einer gerechten geografischen Verteilung. Der SCRC billigte die Kriterien für die einzelnen Kandidaten und stellte fest, das die Mitglieder des Exe- kutivrats, da sie jetzt offiziell Vertreter von Mitgliedstaaten seien, nicht als gesonderte Kategorie präsen- tiert werden sollten. 34. Zur Frage der geografischen Ländergruppierung meinten einige SCRC-Mitglieder, man müsse lo- gischerweise die Ergebnisse eines solchen Versuchs vorlegen, und sei es nur um zu zeigen, wie schwierig es sein würde, eine gerechtere Verteilung sicherzustellen. Andere zogen es vor, einfach das Kriterium anzuführen, ohne genauer anzugeben, wie es zu erfüllen sei. 35. Die Anwendung der vorgeschlagenen Kriterien würde zwar künftig eine halbständige Mitglied- schaft im Exekutivrat ausschließen, doch der SCRC war der Ansicht, dass auf diese Frage speziell hinge- wiesen werden müsse. Es müsse klar werden, dass der SCRC die Frage der halbständigen Mitgliedschaft und der geografischen Gruppierung erörtert habe, jedoch nicht imstande sei, eine eindeutige Empfehlung abzugeben. Die Untergruppe wurde gebeten, ihren Bericht unter Berücksichtigung der Erörterungen im SCRC zu überarbeiten und sicherzustellen, dass die Thematik konsensfördernd dargelegt werde. 36. In dem auf der vierten Tagung des SCRC vorgelegten Bericht heißt es dementsprechend, dass die Mitglieder des Exekutivrats offiziell Vertreter von Mitgliedstaaten seien und dass der SCRC die beiden EUR/RC51/3 Seite 7 Fragen der halbständigen Mitgliedschaft und der geografischen Gruppierung erörtert habe (jedoch nicht imstande sei, eine eindeutige Empfehlung abzugeben). 37. Der SCRC empfahl, das fünfte, die Mitgliedstaaten betreffende Kriterium wie folgt zu ändern: ,,Sämtliche Länder der Region haben das gleiche Recht auf einen Sitz im Exekutivrat.“ 38. Der SCRC erinnerte daran, dass es gemäß den Bestimmungen der auf der 49. Tagung des Regio- nalkomitees erreichten Übereinkunft erforderlich sei, beim RC51 über diese Angelegenheit zu berichten. Anhang 3 enthält den Bericht der Untergruppe und das Regionalkomitee wird gebeten, diesen zur Kennt- nis zu nehmen. Zu den Fragen der halbständigen Mitgliedschaft und der geografischen Gruppierung sind weitere Rücksprachen mit den Mitgliedstaaten erforderlich, und der SCRC wird beim RC52 über das Er- gebnis dieser Konsultationsrunde berichten. Maßnahmen des Regionalkomitees Kenntnisnahme des Berichts des SCRC und sei- ner Untergruppe Regionale Auswahlkommission 39. Die SCRC-Untergruppe, die sich mit dem Prozess der Regionalen Auswahlkommission (RSG) be- fassen sollte, war im vorausgegangenen Jahr als Reaktion auf zwei im Zeitraum vor dem RC49 als beson- ders problematisch empfundene Fragen gebildet worden, nämlich die Frage nach der Zusammensetzung der RSG sowie die Möglichkeit, durch die Kommission eine Rangliste der Kandidaten erstellen zu lassen. 40. Bei der Erörterung des Berichts der Arbeitsgruppe bekräftigte der SCRC, dass es vorzuziehen sei, wenn die RSG ein unparteiliches und unabhängiges Gremium bleiben würde. Auf seiner vierten Tagung erklärten die Mitglieder, dass man ein aus sechs Personen bestehendes Gremium vorschlagen wolle, und zwar drei Mitglieder und drei Stellvertreter. Um die Funktionen des SCRC und der RSG getrennt zu hal- ten, sollte der/die Vorsitzende des SCRC künftig nicht mehr von Amts wegen Mitglied der RSG sein. Die Mitglieder und Stellvertreter sollten gleichzeitig gewählt werden. In den Jahren, in denen eine RSG zu bilden sei, würden die Mitgliedstaaten um Nominierungen gebeten. Der SCRC würde diese Nominierun- gen danach auf seiner Apriltagung durchgehen und dem Regionalkomitee im September seine Empfeh- lungen vorlegen. Die Mitglieder des Regionalkomitees sollten die Möglichkeit haben, Änderungsvor- schläge zur Liste der vorgeschlagenen RSG-Mitglieder einzubringen. 41. Der SCRC billigte auch die vorgeschlagene Formulierung für eine neue Regel (Regel 47.8) in der Geschäftsordnung, die es allen Kandidaten für das Amt des Regionaldirektors erlauben würde, sich bei einer Zusammenkunft, zu der alle Mitgliedstaaten der Region eingeladen würden, persönlich vorzustellen. 42. Der SCRC wollte andererseits keine Änderung zur derzeitigen Regel 47.8 vorschlagen, die es dem/r Vorsitzenden der RSG erlaubt, zusammen mit dem Evaluationsbericht der Gruppe eine nicht ge- ordnete Liste von fünf in die engere Auswahl kommenden Kandidaten vorzulegen. 43. Gestützt auf diese Überlegungen, wurde das Sekretariat gebeten, die entsprechenden Änderungs- vorschläge zur Geschäftsordnung (s. Anhang 2) auszuarbeiten. Maßnahmen des Regionalkomitees Erörterung des Resolutionsentwurfs mit Ände- rungen zur Geschäftsordnung des Regionalko- mitees und des SCRC (EUR/RC51/Conf.Doc./3) Nominierungen für die Mitgliedschaft in verschiedenen Organen im Jahr 2001 44. Auf seiner dritten Tagung beschloss der SCRC, die im vergangenen Jahr verfolgte Praxis beizubehal- ten und bei der Weltgesundheitsversammlung die Ansichten der Delegierten aller Mitgliedstaaten der Euro- päischen Region zu möglichen Kandidaten für die Mitgliedschaft in verschiedenen Organen zu sondieren. EUR/RC51/3 Seite 8 Er bekräftigte auch, dass die beim RC49 getroffene Vereinbarung über eine (bis 2003 laufende) zwi- schenzeitliche Regelung der halbständigen Mitgliedschaft im Exekutivrat weiterhin anwendbar sei. Au- ßerdem erklärte er, dass die vorgeschlagenen Kriterien (s. Abschnitt 32–39 oben) erst dann gelten wür- den, wenn das Regionalkomitee sie als Teil eines neuen Systems angenommen habe. Abschließend emp- fahl er, wie beim RC50, den Delegationsleitern beim RC51 vertraulich seine Rangliste der in die engere Auswahl kommenden Kandidaten (zusammen mit einer begründenden Erläuterung der Auswahl) zu übergeben. Der Rechtsberater der Organisation erklärte, dass dafür keine zeitweilige Aufhebung von Re- gel 14.2.2 c) der Geschäftsordnung des Regionalkomitees erforderlich sei. Wahl von Amtsträgern für das Regionalkomitee 45. Der SCRC stimmte einem Änderungsvorschlag zu Regel 10.2 der Geschäftsordnung des Regional- komitees zu (s. Anhang 2). Maßnahmen des Regionalkomitees Erörterung des Resolutionsentwurfs mit Ände- rungen zur Geschäftsordnung des Regionalko- mitees und des SCRC (EUR/RC51/Conf.Doc./3) SONSTIGES Ansprache einer Vertreterin der Personalvereinigung des Regionalbüros für Europa 46. Auf der dritten Tagung des SCRC führt die Präsidentin der Mitarbeitervereinigung des Regionalbü- ros aus, dass sich bei einem kürzlichen Besuch von Mitgliedern der United Nations Joint Inspection Unit erneut erwiesen habe, dass in EURO zwischen den Mitarbeitern und der Leitung eine enge partnerschaft- liche Zusammenarbeit bestehe und die Mitarbeiter von ihrem Konsultationsrecht vollen Gebrauch mach- ten. Die partnerschaftlichen Beziehungen zu den Mitgliedstaaten seien dagegen komplizierter, da diese zu unterschiedlichen Zeiten sowohl Klienten wie Arbeitgeber, Stützen wie Kritiker, Herausforderer wie Für- sprecher seien. Die Präsidentin sprach die Mitglieder des SCRC in letzterer Rolle an und bat um Hilfe bei der Ausräumung von Missverständnissen und Mythen. Tatsache sei, dass die Bediensteten der Vereinten Nationen mit ihren Arbeitsbedingungen hinter anderen zurückblieben . 47. Sie lenkte die Aufmerksamkeit auf die begrüßenswerte Tatsache, dass der Exekutivrat kürzlich den von der WHO-Task-Force über Human Resources Management Reform vorgeschlagenen strategischen Rahmen gebilligt habe. Darin werde anerkannt, dass die WHO Konzepte und praktische Vorgehenswei- sen brauche, die den Mitarbeitern helfen könnten, auf die oft widersprüchlichen beruflichen und privaten Anforderungen (die so genannte „Arbeits-/Lebensagenda“) zu reagieren. Vorgesehen sei auch, mehr Mit- tel in die Weiterentwicklung und Fortbildung der Mitarbeiter fließen zu lassen. Leider habe der Exeku- tivrat jedoch die Behandlung des Teils, in dem es um die Arbeitsverträge gehe, auf 2002 verschoben. Angesichts der Tatsache, dass über die Hälfte der Mitarbeiter am Regionalbüro zur Zeit mit Kurzzeitverträgen angestellt seien, wollten die Personalvereinigung und die Leitung möglichst bald einen Handlungsplan in diesem Bereich erarbeiten. 48. Abschließend betonte sie, dass es wichtig sei, die Ideale des internationalen Dienstes lebendig zu halten, der sich auf die Loyalität engagierter Mitarbeiter und vernünftige Dienstverhältnisse gründe. 49. Die SCRC-Mitglieder bekräftigten die Bedeutung guter Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Management und erklärten sich bereit, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das Prestige (und die Ar- beitsbedingungen) der Mitarbeiter im System der Vereinten Nationen aufrechtzuerhalten. Sie räumten ein, dass der Einfluss der jährlichen Ansprache der Personalvereinigung weitgehend davon abhänge, was die einzelnen SCRC-Mitglieder danach täten. Man erkannte an, dass es für die Personalvereinigung schwierig sei, den Kontakt zu den Mitarbeitern im Außendienst zu halten, zollte jedoch vor allem diesen Mitarbei- tern Tribut, die unter schwierigen und gefährlichen Bedingungen außerhalb des Regionalbüros arbeiteten. EUR/RC51/3 Seite 9 Überprüfung der Arbeit der Zentren des Regionalbüros 50. Professor Vittorio Silano, der Generaldirektor für Internationale Beziehungen und EU-Politik im italienischen Gesundheitsministerium, war vom Regionaldirektor gebeten worden, die Zentren (oder „geografisch verstreuten Außenstellen“) des Regionalbüros zu überprüfen. Die Endfassung seines Be- richts war von drei externen Experten begutachtet worden und wurde dem SCRC auf dessen dritter Ta- gung zur Erörterung vorgelegt. Der SCRC erkannte an, dass es sich bei dem Bericht in erster Linie um ein nützliches Managementinstrument handele, dass er aber auch Konsequenzen für die Linie des Regional- büros habe. Er schlug deshalb vor, sich mit dem Bericht eingehender auf seiner Tagung im Mai 2001 zu befassen. Aus Zeitgründen verschob der SCRC auf seiner vierten Tagung die eingehende Erörterung des Berichts jedoch auf die Sitzung am Vorabend des RC51. Maßnahmen des Ständigen Ausschusses Überprüfung des von Professor Silano auf der SCRC-Tagung im September 2001 vorgelegten Berichts EUR/RC51/3 Seite 10 Anhang 1 ZUSAMMENSETZUNG DES ACHTEN SCRC, 2000–2001 Mitglieder Finnland Dr. Jarkko Eskola Generaldirektor, Abteilung Gesundheitliche Präventionsarbeit und Sozialpolitik Ministerium für Soziales und Gesundheit Irland Dr. James Kiely Leitender Medizinalbeamter Ministerium für Gesundheit Luxemburg Dr. Danielle Hansen-Koenig Generaldirektorin für Gesundheit Gesundheitsdirektion Polen Dr. Jacek Antoni Piatkiewicz Stellvertretender Minister Ministerium für Gesundheit und Soziales Rumänien Dr. Anca Dumitrescu1 Institut für Public Health Ministerium für Gesundheit Dr. Mircea Popa2 Generaldirektor, Allgemeine Abteilung für Public Health Ministerium für Gesundheit Dr. Radu Constantiniu Berater des Gesundheitsministers Ministerium für Gesundheit Russische Föderation Dr. Nikolaj N. Fetisov3 Direktor, Amt für Auswärtige Beziehungen Ministerium für Gesundheit Dr. S.M. Furgal Direktor, Abteilung für Internationale Zusammenarbeit Ministerium für Gesundheit 1 Erste Tagung 2 Zweite Tagung 3 Erste und zweite Tagung EUR/RC51/3 Seite 11 Spanien Dr. Isabel de la Mata-Barranco Stellvertretende Leiterin der Abteilung Gesundheitsplanung Ministerium für Gesundheit und Verbraucherangelegenheiten Dr. Julia Gonzalez Alonso4 Stellvertretende Generaldirektorin für Gesundheitsförderung und Epidemiologie Ministerium für Gesundheit und Verbraucherangelegenheiten Tadschikistan Dr. Alamkhon Akhmedov Gesundheitsminister Ministerium für Gesundheit Tschechische Republik Professor Frantisek Kölbel5 Abteilung Internationale Beziehungen Ministerium für Gesundheit Türkei Professor Ayse Akin6 Abteilung Public Health Hacettepe Universität, Medizinische Fakultät Beobachter Professor Vilius Grabauskas7 Rektor Medizinische Universität Kaunas Dr. Jeremy S. Metters8 H.M. Inspector of Anatomy Ministerium für Gesundheit London Dr. Godfried Thiers9 Leiter Forschungsinstitut für Public Health, Louis Pasteur Brüssel 4 Zweite Sitzung 5 Stellvertretender Vorsitzender des SCRC 6 Vorsitzende des SCRC 7 Dritte Sitzung, als Mitglied des Exekutivrats für die Europäische Region 8 Als Exekutivpräsident der 50. Tagung des Regionalkomitees 9 Vierte Tagung, als Mitglied des Exekutivrats für die Europäische Region EUR/RC51/3 Seite 12 Anhang 2 ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE ZUR GESCHÄFTSORDNUNG DES REGIONALKOMI- TEES UND DES STÄNDIGEN AUSSCHUSSES DES REGIONALKOMITEES Vorgeschlagene Streichungen (z. B. Nominierungen) werden durchgestrichen, vorgeschlagene Ein- schübe (z. B. Rücksprache) unterstrichen wiedergegeben. TEIL 1 GESCHÄFTSORDNUNG DES REGIONALKOMITEES FÜR EUROPA V. PRÄSIDIUM DES REGIONALKOMITEES Regel 10 10.1 Das Regionalkomitee wählt auf jeder gemäß Regel 4 einberufenen Jahrestagung einen Präsiden- ten, einen Exekutivpräsidenten und einen Stellvertretenden Exekutivpräsidenten zum Präsidium. Es wählt außerdem einen Berichterstatter. Das Präsidium und der Berichterstatter bleiben bis zur Wahl ihrer Nach- folger im Amt. 10.2 Der gemäß Regel 14.2 unten eingesetzte Ständige Ausschuss reicht nach angemessener Rück- sprache jeweils eine Nominierung für das Amt des Präsidenten, Exekutivpräsidenten und Stellvertreten- den Exekutivpräsidenten ein. scheidende Präsident nominiert einen Präsidenten sowie einen Exekutivpräsidenten. Der scheidende Exekutivpräsident nominiert einen Stellvertretenden Exekutivpräsidenten. Diese Nominierungen werden nach angemessener Rücksprache für das Amt des Stellvertretenden Exekutivpräsidenten auch mit dem gemäß nachstehender Regel 14.2 gebildeten Ständigen Ausschuss, vorgenommen. Weitere Nominierungen für das Amt des Präsidenten, Exekutivpräsidenten und Stellvertretenden Exekutivpräsidenten können durch die Mitglieder des Regionalkomitees erfolgen. XI. ABSTIMMUNG Regel 47 47.1 Auf der Tagung des Regionalkomitees, die der Tagung vorausgeht, auf der eine Person als Re- gionaldirektor nominiert werden soll, bildet das Regionalkomitee unter Berücksichtigung einer ausgewo- genen geographischen Vertretung eine Regionale Auswahlkommission, der der Vorsitzende des Ständi- gen Ausschusses von Amts wegen sowie drei aus den Delegationen der vom am Regionalkomitee teil- nehmenden Mitglieder ausgewählte Vertreter angehören. Diese nimmt anhand der vom Regionalkomitee festgelegten Kriterien eine vorläufige Beurteilung der nominierten Kandidaten vor und nimmt entspre- chende Funktionen wahr, die in dieser Regel festgelegt sind. Das Regionalkomitee benennt auch drei Stellvertreter für die Regionale Auswahlkommission. 47.2 Die nachstehenden Regeln gelten für die Bestimmung der Zusammensetzung der Regionalen Auswahlkommission. EUR/RC51/3 Seite 13 a) Die Auswahl der Mitglieder und Stellvertreter für die Regionale Auswahlkommission er- folgt, mit den nötigen Abänderungen, in Übereinstimmung mit dem in Regel 14.2.2 festgelegten Verfah- ren, wobei jedoch vorausgesetzt wird, dass damit keine Person gewählt wird, die im Ständigen Ausschuss einen Mitgliedstaat vertritt. Des Weiteren werden, im Fall einer Wahl gemäß Regel 43, die Sitze für die Mitglieder und danach für die Stellvertreter entsprechend der Reihenfolge der auf die Kandidaten entfal- lenden Stimmenmehrheit verteilt. Der Exekutivpräsident und der Stellvertretende Exekutivpräsident des Regionalkomitees legen dem Regionalkomitee eine Liste mit den Namen von drei Mitgliedern und drei Stellvertretern aus den Reihen der Delegationen der Mitglieder, die am Regionalkomitee teilnehmen, vor, unter gebührender Berücksichtigung der Notwendigkeit einer angemessenen geographischen Verteilung. Jedes Mitglied des Regionalkomitees kann Änderungen zu dieser Liste vorschlagen. Auf der Grundlage einer solchen unter Berücksichtigung irgendwelcher Änderungsvorschläge erstellten Liste bestimmt das Regionalkomitee in Übereinstimmung mit Regel43 die Zusammensetzung der Regionalen Auswahl- kommission. b) Diejenigen Mitglieder und Stellvertreter, die im Zeitpunkt ihrer Ernennung der zum Regional- komitee entsandten Delegation des Mitglieds angehörten, das einen Kandidaten stellt, scheiden aus der Regio- nalen Auswahlkommission aus. Die für die Regionale Auswahlkommission ernannten Stellvertreter ersetzen Mitglieder, die aus irgendeinem Grund nicht imstande sind, ihre Amtszeit zu beenden. 47.3 Spätestens elf Monate vor dem festgesetzten Datum für die Eröffnung einer Tagung des Regional- komitees, auf der eine Person zum Regionaldirektor nominiert werden soll, teilt der Generaldirektor jedem Mitglied der Region mit, dass er Namensvorschläge von Bewerbern für die Nominierung zum Regionaldi- rektor durch das Regionalkomitee entgegennimmt. Kopien sind den offiziellen Ansprechpartnern sowie dem Vorsitzenden der Regionalen Auswahlkommission zu übermitteln. 47.4 Jedes Mitglied der Region kann den Namen einer Person (oder mehrerer Personen) vorschlagen, die sich bereit erklärt hat (haben), das Amt des Regionaldirektors zu übernehmen; mit jedem Vorschlag sind auch Einzelheiten über die fachliche Befähigung und die Erfahrung der vorgeschlagenen Person zu übermitteln. Diese Vorschläge sind so rechtzeitig einzureichen, dass sie dem Generaldirektor mindestens sieben Monate vor dem für die Eröffnung der Tagung festgesetzten Zeitpunkt vorliegen. Diese Frist kann auf Vorschlag der Regionalen Auswahlkommission vom Präsidenten des Regionalkomitees verlängert werden. Jegliche Verlängerung muß vom Vorsitzenden der Regionalen Auswahlkommission dem Gene- raldirektor mitgeteilt werden, der seinerseits unverzüglich die Mitgliedstaaten der Region unterrichtet. 47.5 Eine Person, die das Amt des Regionaldirektors für die Region innehat, ist – sofern sie wählbar ist und darum innerhalb der unter Ziffer 47.3 genannten Frist ersucht hat – Bewerber um die Nominierung, ohne gemäß der vorstehenden Ziffer vorgeschlagen zu werden. 47.6 Vom Anbeginn ihrer Tätigkeit an sucht die Regionale Auswahlkommission selbst aktiv nach ge- eigneten Kandidaten, die die vom Regionalkomitee festgelegten Kriterien erfüllen. Die Kandidatur dieser Personen wird in Übereinstimmung mit dem in Regel 47.4 genannten Verfahren unterbreitet. 47.67 Spätestens zwei Wochen nach Ablauf der unter Ziffer 47.3 genannten Frist übermittelt der Gene- raldirektor dem Vorsitzenden der Regionalen Auswahlkommission eine Liste mit den Namen und Perso- nalien der vorgeschlagenen Kandidaten. 47.8 Die Regionale Auswahlkommission kann, falls sie dies für wünschenswert hält, veranlassen, dass sich alle Kandidaten bei einer Zusammenkunft, zu der alle Mitgliedstaaten der Region eingeladen werden, persönlich vorstellen. 47.79 Der Generaldirektor veranlasst mindestens zehn Wochen vor dem festgelegten Eröffnungsdatum der Tagung die Versendung von Kopien sämtlicher bei ihm fristgerecht eingegangenen Vorschläge für Kandidaten für das Amt des Regionaldirektors (mit Angaben über Qualifikation und Erfahrung) an alle Mitglieder der Region und teilt allen Mitgliedern zugleich mit, ob der amtierende Regionaldirektor sich EUR/RC51/3 Seite 14 um die Nominierung bewirbt. Die in der Liste des Regionalbüros aufgeführten offiziellen Kontakte sowie der Vorsitzende der Regionalen Auswahlkommission erhalten eine Kopie. 47.810 Zum gleichen Zeitpunkt übermittelt der Vorsitzende der Regionalen Auswahlkommission den ver- traulichen Bericht der Regionalen Auswahlkommission über alle Kandidaten, sowie eine Liste mit den Namen (in zufälliger Reihenfolge) von höchstens fünf Kandidaten, die ihrer Meinung nach die vorgege- benen Kriterien am besten erfüllen, an den Präsidenten, den Exekutivpräsidenten und den Stellvertreten- den Exekutivpräsidenten des Regionalkomitees entsprechend der Liste der offiziellen Kontakte des Re- gionalbüros, an jeden Mitgliedstaat der Region sowie an den Generaldirektor. 47.9 Vom Anbeginn ihrer Tätigkeit an sucht die Regionale Auswahlkommission selbst aktiv nach ge- eigneten Kandidaten, die die vom Regionalkomitee festgelegten Kriterien erfüllen. Die Kandidatur dieser Personen wird in Übereinstimmung mit dem in Regel 47.4 genannten Verfahren unterbreitet. 47.1011 Sollte das Amt des Regionaldirektors unerwartet neu besetzt werden müssen, obliegt es dem Generaldirektor: a) eine Person zu benennen, die als amtierender Regionaldirektor tätig ist, bis ein neuer Amts- träger ernannt wird; b) in Absprache mit dem Präsidenten zu entscheiden, ob gemäß Regel5 eine außerordentliche Tagung des Regionalkomitees einberufen werden soll. 47.1112 Die Nominierung des Regionaldirektors erfolgt in einer nichtöffentlichen Sitzung des Regio- nalkomitees. Das Regionalkomitee trifft in geheimer Abstimmung seine Wahl unter den Personen, die gemäß dieser Regel als Kandidaten gelten, und zwar wie folgt: a) Bei jedem Wahlgang schreibt jeder stimmberechtigte Vertreter auf seinen Stimmzettel den Namen eines der gemäß dieser Regel aufgestellten Kandidaten; b) erhält ein Kandidat bei einem Wahlgang die nach Regel39 erforderliche Mehrheit, so wird er als nominiert erklärt; c) erhält in einem Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit und erhält ein Kandidat weniger Stimmen als die anderen Kandidaten, scheidet er aus, und es findet ein weiterer Wahlgang statt; d) erhält in einem Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit und erhalten zwei oder mehr Kandidaten eine gleich geringere Anzahl von Stimmen, entscheidet das Regionalkomitee durch Ab- stimmung, welcher der Kandidaten mit der geringeren Stimmenzahl ausscheidet; danach erfolgt ein wei- terer Wahlgang. 47.1213 Verbleiben nur noch zwei Kandidaten und haben nach drei weiteren Wahlgängen beide Kandi- daten die gleiche Anzahl von Stimmen erhalten, werden die Namen dieser beiden Kandidaten zur Aus- wahl an den Exekutivrat weitergeleitet. 47.1314 Der Name der in dieser Weise nominierten Person oder Personen wird in einer öffentlichen Sitzung des Regionalkomitees bekanntgegeben und dem Exekutivrat vorgelegt. 47.1415 Das Regionalkomitee kann dem Exekutivrat auch den Namen eines anderen Kandidaten mittei- len, den es als geeignet erachtet, falls die zuerst nominierte Person nicht zur Verfügung steht. 47.1516 Die Ernennung des Regionaldirektors erfolgt für eine Amtszeit von fünf Jahren und kann nur einmal erneuert werden. EUR/RC51/3 Seite 15 Anhang 3 BERICHT DER SCRC-UNTERGRUPPE ZUM THEMA KRITERIEN FÜR DIE MIT- GLIEDSCHAFT IM EXEKUTIVRAT HINTERGRUND 1. Das Regionalkomitee ersuchte auf seiner 48. Tagung den SCRC, weitere Überlegungen zur Frage der halbständigen Mitgliedschaft im Exekutivrat anzustellen. 2. Am 15. und 16. Juli 1999 traf sich der SCRC zu einer Ad-hoc-Tagung. Ein vorgelegter ausgewo- gener Kompromissvorschlag ermöglichte es, einige notwendige und sinnvolle Änderungen sofort durch- zuführen, und zugleich ausreichend Zeit für die Ausarbeitung einer besseren künftigen Regelung anzuset- zen. 3. Das Regionalkomitee nahm auf seiner 49. Tagung die in Dokument EUR/RC49/2 Add.1 dargelegte Empfehlung des SCRC an:  die gegenwärtige Praxis beizubehalten, derzufolge jedes Jahr in einer nicht öffentlichen Sitzung des Regionalkomitees vereinbart wird, welche Länder auf der anschließenden Weltgesundheits- versammlung ihre Kandidatur für die Mitgliedschaft im Exekutivrat einreichen;  2003 ein neues System einzuführen, demzufolge sich die Einigung auf die Kandidaten an objekti- ven Kriterien in Bezug auf die geografische Verteilung und andere Elemente, in Einklang mit den in GESUNDHEIT21 angenommenen Prinzipien Solidarität und Transparenz, orientiert; zu diesem Zweck wird der SCRC der 51. Tagung des Regionalkomitees im Jahr 2001 Vorschläge zur Erör- terung unterbreiten. 4. Die Geschäftsordnung des Regionalkomitees für Europa (2002) sieht Folgendes vor: Regel 14.3 ,,Die Wahl der Mitglieder für Gremien, auf die die Bestimmungen der Regeln 14.1 und 14.2 nicht zutreffen, erfolgt entsprechend den in Regel 14.2.2 vorgesehenen Verfahren, mit den nötigen Ab- änderungen.“ Regel 14.2.2 b) ,,Das Präsidium des Ständigen Ausschusses bemüht sich ... um einen Konsens unter den Mitglied- staaten, die Nominierungen eingereicht haben. Dabei bemüht sich der Ständige Ausschuss, die in Regel 14.2.1 genannten Kriterien zu erfüllen. ...“ Regel 14.2.1 ,,… die Notwendigkeit einer gerechten geografischen Verteilung und die angemessene Vertretung der Interessen der Region zu berücksichtigen und außerdem zu beachten, dass alle Mitgliedstaaten der Region im Laufe der Zeit die Möglichkeit haben müssen, an der Arbeit des Ständigen Ausschusses teilzunehmen. Auch andere hinsichtlich der größtmöglichen Effektivität der Arbeit des Ständigen Ausschusses relevante Überlegungen sind zu berücksichtigen.“ EUR/RC51/3 Seite 16 Der SCRC erörterte die Frage der 1. für einige Länder geltenden halbständigen Mitgliedschaft im Exekutivrat: i) Die Diskussion über die Kriterien für die Mitgliedschaft im Exekutivrat begann mit der Debatte über die Frage der halbständigen Mitgliedschaft, weil sich die geopolitische Lage der Region seit 1948 verändert und die Zahl der zur Europäischen Region der WHO gehörenden Länder auf 51 erhöht hat. ii) In der Geschäftsordnung findet sich kein ausdrücklicher Hinweis auf eine solche halbständige Mit- gliedschaft. iii) Alle Länder der Region sollten das gleiche Recht auf einen Sitz im Exekutivrat haben. iv) Damit stellt sich die Frage, ob die bisherige Praxis der halbständigen Mitgliedschaft aufgehoben werden sollte. 2. Geografische Gruppierung: i) Eine angemessene geografische Repräsentation ist unabdingbar, lässt sich aber durch die Gruppie- rung der Länder in feste Gruppen nur schwer erreichen. Der SCRC sieht sich außerstande, zu diesen beiden Fragen eine eindeutige Empfehlung abzugeben. Die im Folgenden angeführte Empfehlung gibt die Auffassung der Mehrheit der SCRC-Mitglieder wie- der. Vorgeschlagen wird, diese Regelung 2003 einzuführen, sich bei der Auswahl von Kandidaten für den Exekutivrat von objektiven Kriterien leiten zu lassen und eine Einigung im Sinne der Prinzipien der Soli- darität und Transparenz anzustreben. Liste der Kriterien, die die Mitgliedstaaten bei der Aufstellung von Kandidaten für den Exeku- tivrat und der SCRC bei der Festlegung der in die engere Auswahl kommenden Kandidaten be- rücksichtigen sollten: KRITERIEN FÜR DEN MITGLIEDSTAAT 1) Eine nicht geordnete Liste der Kriterien zur bisherigen Vertretung im Exekutivrat: • Das Land war noch nie im Exekutivrat vertreten; • das Land war bereits im Exekutivrat vertreten, was jedoch schon lange her ist; • das Land gehört einer Gruppe an, die zur Zeit im Exekutivrat unterrepräsentiert ist. 2) Es könnte ein Vorteil sein, wenn der Kandidat bereits Mitglied des SCRC gewesen wäre. 3) Kein Land sollte gleichzeitig im Exekutivrat und im SCRC sitzen. 4) Eine gleichberechtigte geografische Verteilung ist nicht nur wünschenswert, sondern unabdingbar. 5) Alle Länder der Region haben das gleiche Recht auf einen Sitz im Exekutivrat. EUR/RC51/3 Seite 17 Eine Ländergruppierung ist schwierig, es werden jedoch folgende Gruppierungsmöglichkeiten vorge- schlagen: • mittel- und osteuropäische Länder • neue unabhängige Staaten • andere europäische Länder oder • Nord • Süd • Ost • West oder • sieben Gruppen von etwa sieben Ländern, die sich darauf einigen könnten, von einem Mit- gliedstaat vertreten zu werden; oder • freiwillige Gruppierung (Probleme könnten entstehen, wenn sich mehr als sieben Gruppen und Gruppen unterschiedlicher Größe bilden); oder • irgendeine andere vereinbarte Gruppierung. Falls eine Gruppierung nicht akzeptiert wird, findet die geografische Verteilung ohne mathematische Auf- teilung Berücksichtigung. KRITERIEN FÜR DIE KANDIDATEN In Übereinstimmung mit den neuen Geschäftsordnungsregeln des Exekutivrats (Artikel 24), sind ,,die Mitglieder berechtigt, eine Person für die Mitgliedschaft im Exekutivrat“ zu designieren; diese Personen sind offizielle Vertreter von Mitgliedstaaten. Es wäre wünschenswert, dass die Kandidaten/Personen die meisten der folgenden Kriterien erfüllen:  auf dem Gebiet Public Health fachlich ausgewiesen;  derzeitige (oder bis vor kurzem innegehabte), der politischen Entscheidungsebene nahe Positi- on in der Gesundheitsverwaltung ihres Landes);  Erfahrungen mit der Arbeit in internationalen Organisationen, in der WHO oder anderen Or- ganisationen der Vereinten Nationen;  Fähigkeit, innerhalb des Landes und mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten, zu koordinie- ren und zu kommunizieren;  Erfahrungen mit der Koordinierung hochrangiger politischer und bzw. oder fachlicher Pro- gramme auf nationaler (interregionaler, interministerieller) oder internationaler (bilateraler oder länderübergreifender) Ebene;  Alter (Kandidaten sollten im aktiven Berufsalter sein);  Geschlechtszugehörigkeit (der Vorschlag von Kandidatinnen wird gefördert);  Verfügbarkeit (keine Vorbehalte, die eine Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten im Exeku- tivrat beinhalten könnten).

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Type de document Governing Bodies documents
Date d'adoption
Source Organisation mondiale de la santé