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Zweiundsiebzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Tel Aviv, 12.–14. September 2022: Resolution: Handlungsrahmen der Europäischen Region der WHO für die Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Förderung der Chancengleichheit in Bezug auf Gesundheit (2022–2027)

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Regionalkomitee für Europa 72. Tagung Tel Aviv, 12.–14. September 2022 EUR/RC72/R1 13. September 2022 | 220766 ORIGINAL: ENGLISCH Handlungsrahmen der Europäischen Region der WHO für die Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Förderung der Chancengleichheit in Bezug auf Gesundheit (2022–2027) Resolution Das Regionalkomitee – in der Erkenntnis, dass es zur Erreichung der ehrgeizigen Gesundheitsziele der Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO gesundheitsbezogener Handlungskonzepte, Angebote und entsprechender Kommunikation bedarf, die sich sowohl auf medizinische, epidemiologische und das Gesundheitssystem betreffende Erkenntnisse und Daten und entsprechendes Wissen stützen als auch die sozialen und ökonomischen Determinanten sowie die psychologischen und kulturellen Faktoren berücksichtigen sollten, die gesundheitsbezogene Verhaltensweisen der Menschen in ihrem täglichen Leben und bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen beeinflussen, unter Hinweis darauf, dass verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse im Europäischen Arbeitsprogramm 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“ als eine vorrangige Flaggschiff- Priorität identifiziert wurden, mit dem Ziel, die Nutzung derartiger Erkenntnisse ebenso zu fördern wie neue wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, inwiefern verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse dazu beitragen können, die Gestaltung und Umsetzung von gesundheitsbezogener Kommunikation zu verbessern und die Entwicklung wirksamer staatlicher Konzepte mit Bezug zu Gesundheit und gesundheitlicher Chancengleichheit zu erleichtern, sowie Erkenntnisse darüber, inwiefern diese Konzepte auf die Erwartungen der Bürger im Hinblick auf eine respektvolle und patientenorientierte Versorgung und eine zuverlässige, evidenzbasierte Kommunikation und entsprechende Informationen eingehen, um so die Inanspruchnahme von Angeboten und die Therapiebefolgung, Selbstfürsorge sowie individuelle Lebensgewohnheiten in den (örtlichen) Umfeldern der Menschen zu optimieren, EUR/RC72/R1 Seite 2 in dem Verständnis, dass gesunde Entscheidungen und das Führen eines gesunden Lebens von individuellen, umweltbedingten und anderen Faktoren bestimmt werden, von denen sich viele nicht durch individuelle Maßnahmen ändern lassen, und dass daher die Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden der Bürger nicht in der Verantwortung des Einzelnen alleine liegt, sondern auch in der Verantwortung von Regierungen, zuständigen Behörden, nichtstaatlichen Organisationen, Einrichtungen, Experten, der Zivilgesellschaft und von Gesundheitsanbietern sowie, in relevanten Kontexten, privatwirtschaftlichen Akteuren, denen eine Rolle beim Schutz und bei der Förderung der Bevölkerungsgesundheit und der Prävention von Krankheiten zufällt, in Anerkennung des potenziellen Wertes des fach- und ressortübergreifenden Charakters von Ansätzen, die sich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zunutze machen – und die definiert werden als die systematische Erforschung von Faktoren, die gesundheitsbezogene Verhaltensweisen beeinflussen, sowie als das Bestreben, gesunde Verhaltensweisen leicht zugänglich, attraktiv und erstrebenswert zu machen –, für die Verbesserung der Resultate von staatlichen Konzepten und Angeboten mit Bezug zu Gesundheit und gesundheitlicher Chancengleichheit und entsprechender Kommunikation sowie für den Aufbau von Vertrauen gegenüber den Behörden, unter Hinweis auf die Evidenz, die belegt, dass verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse bereits zur Verbesserung der Resultate von staatlichen Konzepten und Angeboten mit Bezug zu Gesundheit und gesundheitlicher Chancengleichheit und entsprechender Kommunikation genutzt wurden und diese dadurch im Hinblick auf den Schutz und die Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden u. a. relevanter, wirksamer, chancengerechter, nachhaltiger, inklusiver, personenorientierter und umweltfreundlicher gemacht wurden,1 unter Hervorhebung des Potenzials von verhaltensbezogenen und kulturellen Erkenntnissen im Hinblick auf die Bewusstseinsschärfung für sowie die Verbesserung von Attraktivität und kultureller Durchführbarkeit von verfügbaren und wirtschaftlich möglichen gesunden Entscheidungen sowie auf das Abschaffen von Anreizen für ungesunde Entscheidungen, indem man diese unattraktiv macht, u. a. durch die Anwendung steuerlicher Maßnahmen, in Kenntnis der potenziell erheblichen Auswirkungen von entsprechender Kommunikation vonseiten nichtstaatlicher Akteure, einschließlich kommerzieller Werbung, auf gesunde Verhaltensweisen und die 1 Fachlich begutachtete Fallbeispiele, anhand derer sich die Nützlichkeit und der Wert von Ansätzen unter Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse im Gesundheitsbereich illustrieren lassen, sind im begleitenden Hintergrunddokument zu dieser Resolution aufgeführt. EUR/RC72/R1 Seite 3 Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wie Impfungen, insbesondere wenn diese Kommunikation in Widerspruch zu Zielen der öffentlichen Gesundheit steht, besorgt über die von gesundheitsbezogenen Falschinformationen und entsprechender Desinformation ausgehenden Herausforderung, u. a. während der COVID-19-Pandemie, in Anerkennung der umfassenden Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse während der COVID-19-Pandemie sowie in der Erkenntnis, dass verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse vielerorts und in vielen gesundheitlichen Bereichen zunehmend zu einer strategischen Priorität für das Gesundheitswesen werden, in Kenntnis mehrerer regionsweiter Resolutionen und strategischer Pläne in den unterschiedlichsten Gesundheitsbereichen, die auf die Bedeutung der Dimensionen von verhaltensbezogenen und kulturellen Erkenntnissen verweisen, darunter die Europäische Impfagenda 2030, der Handlungsrahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO (2021–2025), der Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Strategischen Aktionsplans zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen in der Europäischen Region (2018), der Fahrplan für Gesundheit in den Ländern des Westbalkans (2021–2025), die Resolution EUR/RC69/R9 mit dem Titel „Durchführung von Initiativen zur Förderung von Gesundheitskompetenz im gesamten Lebensverlauf“ und die Resolution EUR/RC69/R5 mit dem Titel „Beschleunigung der Fortschritte hin zu einem Leben in Gesundheit und Wohlstand für alle in der Europäischen Region der WHO durch Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit und Befolgung der Maxime, niemanden zurückzulassen“, unter Hinweis auf den Bericht zur Initiative „Verhaltenswissenschaften zugunsten von mehr Gesundheit“2, in dem alle WHO-Regionalbüros dazu aufgerufen werden, eine Funktion für verhaltensbezogene Erkenntnisse zu schaffen, in Kenntnis des Leitfadens zur Verhaltensforschung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, in der Erkenntnis, dass die Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit trotz der bereits erzielten Fortschritte weltweit und in der Europäischen Region gegenwärtig wenig erforscht und wenig genutzt wird, und dass nur geringe Umsetzungskapazitäten und geringe entsprechende fachübergreifende Kompetenzen vorhanden sind – 2 Dokument WHA75/25. EUR/RC72/R1 Seite 4 1. NIMMT den Handlungsrahmen der Europäischen Region der WHO für die Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Förderung der Gesundheit (2022–2027)3 als Grundlage verstärkter Bemühungen in der gesamten Region zur Förderung der fachübergreifenden Erforschung und Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten einer besseren Umsetzung von Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Grundsatz „Gesundheit in allen Politikbereichen“ sowie besserer Resultate im Hinblick auf Gesundheit, gesundheitliche Chancengleichheit und Wohlbefinden auf länderübergreifender, nationaler und kommunaler Ebene AN; 2. BRINGT seine Entschlossenheit ZUM AUSDRUCK, die im Handlungsrahmen aufgeführte Vision, die darin genannten Ziele, Grundsätze und strategischen Verpflichtungen sowie seinen Leitfaden für die praktische Umsetzung umzusetzen; 3. BESTÄTIGT die Rolle dieses Handlungsrahmens bei der Gewährleistung der Umsetzung der Flaggschiff- Initiative des Europäischen Arbeitsprogramms 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“; 4. FORDERT die Mitgliedstaaten dazu AUF: a) den Handlungsrahmen unter Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse in der Gesundheitspolitik zusammen mit anderen Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit entsprechend den nationalen Bedürfnissen und Prioritäten umzusetzen, um so zum Schutz und zur Förderung von Gesundheit, zur Prävention von Krankheiten und zur Entwicklung und Bereitstellung von Gesundheitsleistungen beizutragen, b) konsequent Erwägungen bezüglich verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse in die gesundheitspolitische und gesundheitsrelevante Planung einzubeziehen und ggf. deren Umsetzung und Wirkung zu überwachen, c) verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse je nach Bedarf als eine Maßnahme in sämtliche Pläne für bestimmte gesundheitliche Bereiche zu integrieren, d) das Bewusstsein für die Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse in Zusammenhang mit der Verfolgung von Zielen zur Förderung der öffentlichen Gesundheit durch maßgebliche Akteure, darunter staatliche und nichtstaatliche Organisationen, die Wissenschaft, die Medien und die Privatwirtschaft, zu schärfen, mit dem Ziel, diese Art von Erkenntnissen besser zu verstehen und umzusetzen und bereichsübergreifende Kompetenzen und ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, 3 Dokument EUR/RC72/6 Rev.1. EUR/RC72/R1 Seite 5 e) je nach Bedarf und nationalen Rahmenbedingungen die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen, um die Kapazitäten für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse im öffentlichen Gesundheitswesen und bei der ressortübergreifenden Zusammenarbeit zu erhöhen, f) Forschung und Evidenz im Hinblick auf verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zu entwickeln und zu stärken, um Barrieren und Triebkräfte – einschließlich der diesbezüglichen Rolle von Determinanten von Gesundheit – für die gesundheitsbezogenen Verhaltensweisen der Menschen in ihrem täglichen Leben und bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und für die Inanspruchnahme von gesundheitsbezogenen Maßnahmen in anderen Ressorts zu erforschen, zugunsten des Schutzes und der Förderung von Gesundheit und der Prävention von Krankheit, g) verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zu nutzen, um Möglichkeiten für wirksame, maßgeschneiderte, chancengerechte, nachhaltige und personenorientierte gesundheitspolitische Handlungskonzepte, Angebote und entsprechende Kommunikation zu identifizieren, die leicht zugänglich, vorteilhaft, annehmbar, funktional integriert, ressortübergreifend einsatzfähig sind und dem jeweiligen Kontext gerecht werden und dabei bereits vorhandene Interventionen ergänzen, indem sie etwa deren Gestaltung verbessern, oder zur Ausarbeitung völlig neuer Interventionen beitragen, h) die Wirkung und Grenzen der angemessenen und zweckmäßigen Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse für gesundheitspolitische Handlungskonzepte, Angebote und entsprechende Kommunikation zu evaluieren, insbesondere, wenn diese auf bestimmte Zielgruppen wie politische Entscheidungsträger zugeschnitten werden, i) der WHO über die Überwachungsindikatoren und die Maßnahmen des Handlungsrahmens zur Erreichung von Fortschritten entsprechend den geltenden Berichtsfristen Bericht zu erstatten; 5. ERSUCHT den Regionaldirektor: a) den Handlungsrahmen umzusetzen und die Mitgliedstaaten auf deren Wunsch bei der Umsetzung zu unterstützen, b) neue Erkenntnisse und vorbildliche Praktiken für eine umsetzbare, relevante, wirksame und kosteneffektive Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit zu entwickeln, zu überwachen, zusammenzustellen und zu verbreiten, c) Leitfäden und Instrumente sowie Grundsatzüberlegungen zur Unterstützung der Umsetzung des Handlungsrahmens zu entwickeln, zu veröffentlichen und zu verbreiten, EUR/RC72/R1 Seite 6 d) die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Evaluation von sich auf verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse stützenden gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und entsprechender Kommunikation zu unterstützen und ihnen entsprechende Orientierungshilfe an die Hand zu geben, um diese wirksam, maßgeschneidert, inklusiv, chancengerecht, personenorientiert und umweltfreundlich zu gestalten, e) den Kapazitätsaufbau in den Mitgliedstaaten zu unterstützen, u. a. durch Präsenz- und Onlineschulungen sowie Hilfe bei der Einrichtung nachhaltiger institutioneller Strukturen sowie entsprechender Kapazitäten und Fähigkeiten, um dafür zu sorgen, dass verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit und Wohlbefinden angewandt werden, u. a. in dem Bemühen, die Voraussetzungen und Grenzen ihrer systematischen Anwendung besser zu verstehen, f) Aktivitäten zwischen Fachkollegen und innerhalb der praxisbezogenen Gemeinschaft zu ermöglichen und den Dialog für gegenseitigen Austausch und die gegenseitige Unterstützung unter den Mitgliedstaaten zu fördern, g) Engagement, Kooperation und Koordination zwischen regionsweiten und internationalen Organisationen und nichtstaatlichen Akteuren (einschließlich ggf. der WHO-Kooperationszentren) zu fördern, um die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zur Förderung der Gesundheit in der Region zu unterstützen und auszuweiten und die Beteiligung der Mitgliedstaaten zu erleichtern, h) Leitlinien darüber auszuarbeiten, wie die Mitgliedstaaten u. a. unter Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse mit Kommunikation, die in Widerspruch zu evidenzbasierten Informationen steht, sowie mit Falschinformationen und Desinformation umgehen sollten, insbesondere in besonders gefährdeten Gruppen, wie etwa Migranten, i) für Investitionen in verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit zu werben, j) alle zwei Jahre Sachstandsberichte zu erstellen zu den regionsweiten Fortschritten bei der Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse im Kontext der Gesundheitspolitik, des Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung, der Krankheitsprävention und des Krankheitsmanagements, um diese ggf. mit maßgeblichen Akteuren zu teilen und zu erörtern, k) dem Regionalkomitee alle zwei Jahre über die im Hinblick auf die Umsetzung des Handlungsrahmens erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten und dem Regionalkomitee auf dessen 78. Tagung einen Abschlussbericht vorzulegen. = = =

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