REGIONALKOMITEE FÜR EUROPA Neunundvierzigste Tagung, Florenz, 13.-17. September 1999 WELTGESUNDHEITSORGANISATION Regionalbüro für Europa Kopenhagen Punkt 2 c) der vorläufigen Tagesordnung EUR/RC49/2 Add. 1 23. Juli 1999 10349 ORIGINAL: ENGLISCH B e r ic h t ü b e r e in e A d -h o c -T a g u n g d e s S t ä n d ig e n A u s s c h u s s e s d e s R e g io n a l k o m t ie e s Kopenhagen, 15.-16. Juli 1999 „Halbstündige“ (semi-permanente) Mitgliedschaft im Exekutivrat Auf seiner 48. Tagung hat das Regionalkomitee seinen Ständigen Aus schuß gebeten, sich - nach der Diskussion und den einschlägigen Be schlüssen auf der 52. Weltgesundheitsversammlung - unter Berücksichti gung der verschiedenen bereits vorgeschlagenen Lösungen, mit der Frage der semi-permanten Mitgliedschaft im Exekutivrat weiter zu befassen und andere interessierte Mitgliedstaaten zu ersuchen, sich an der Diskus sion zu beteiligen. Die Delegierten werden sich daran erinnern, daß die 52. Weltgesundheits versammlung im Mai 1999 beschlossen hat, nicht über den die Mitglied schaft im Exekutivrat betreffenden Punkt (d. h. Satzungsänderungen) zu diskutieren. Der Ständige Ausschuß des Regionalkomitees (SCRC) hat deshalb be schlossen, zur Erörterung dieser Frage eine Ad-hoc-Tagung einzuberufen, | zu der die Mitgliedstaaten eingeladen wurden. Das vorliegende Doku ment enthält den Bericht über diese Ad-hoc-Tagung sowie die Empfeh lungen des SCRC. Erläuternde Anmerkung des Rechtsberaters Die Frage der Mitgliedschaft im Exekutivrat ist teilweise in der WHO- Satzung geregelt, teilweise in der Geschäftsordnung der Weltgesundheits- versammlung (WHA). Die Satzung sieht vor, daß der Exekutivrat aus 32 Personen besteht und daß die Weltgesundheitsversammlung die Mit gliedstaaten wählt, die berechtigt sind, eine Persönlichkeit für den Exeku tivrat zu benennen. (Die Weltgesundheitsversammlung hat unlängst klarge stellt, daß diese Personen als Vertreter der jeweiligen Staaten und nicht in ihrer persönlichen Eigenschaft dieses Amt ausüben.) Im Laufe der Jahre hat sich die Praxis entwickelt, daß die einzelnen Regionalkomitees sich darauf einigen, welche Mitgliedstaaten ihre Kandidatur zur Wahl durch die Weltgesundheitsversammlung einreichen. Außerdem hat sich die Praxis entwickelt, daß die Mitgliedstaaten, die ständiges Mitglied im UN- Sicherheitsrat sind, von der Weltgesundheitsversammlung als berechtigt gewählt werden, eine Persönlichkeit für eine dreijährige Amtszeit im Exe- kutivrat zu benennen und nach einer einjährigen Unterbrechung für eine weitere dreijährige Amtszeit. Die Mitgliedstaaten, für die diese Regelung gilt, werden informell als „halbständige (semi-permanente) Mitglieder“ des Exekutivrats bezeichnet; zur vereinfachten Bezugnahme ist dieser Begriff in dem vorliegenden Bericht verwendet worden. EUR/RC49/2 Add.l Seite 1 E in l e it u n g 1. In ihren einleitenden Ausführungen begrüßte die Vorsitzende die Teilnehmer und informierte sie über die Art des Treffens. Sie brachte die Hoffnung zum Ausdruck, daß man zur Frage der semi permanenten Mitgliedschaft im Exekutivrat einen Konsens erzielen werde. Der 49. Tagung des Regional komitees werde ein Bericht über die Ergebnisse dieser Ad-hoc-Tagung, zusammen mit den Empfehlun gen des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees (SCRC), vorgelegt. 2. Der Regionaldirektor erläuterte die bisherige Praxis, nach der seit vielen Jahren verfahren wird: Diese Praxis basiere, wie er erklärte, auf dem Prinzip eines „Gentleman's Agreement“ und habe sich im Regionalkomitee gut bewährt. Auf seiner 47. Tagung habe das Regionalkomitee den SCRC gebeten, die se Angelegenheit zu untersuchen und der 48. Tagung (RC48) Empfehlungen zu unterbreiten. Daraufhin habe der SCRC dem 48. Regionalkomitee einen Bericht vorgelegt, mit einem Vorschlag, die semi permanente Mitgliedschaft zu ändern, und zwar auf drei von neun Jahren. In den anschließenden Aus sprachen im RC48 habe es allgemeine Übereinstimmung gegeben, daß eine Änderung erforderlich sei. Wegen der großen Bedeutung dieses Punktes - und auch angesichts der Tatsache, daß ein ähnliches The ma voraussichtlich ebenfalls auf der 52. Weltgesundheitsversammlung erörtert werde - habe man vorge sehen, daß der SCRC seine Beratungen in dieser Angelegenheit fortsetzen und dann dem Regionalkomi tee auf der 49. Tagung (RC49) wieder Bericht erstatten solle. Die auf der 52. Weltgesundheitsversamm lung erwartete offizielle Diskussion habe nicht stattgefunden, aber der Regionaldirektor habe während der Tagung der Weltgesundheitsversammlung mehrere informelle Gespräche mit interessierten Mitgliedstaa ten der Europäischen Region geführt. Abschließend faßte der Regionaldirektor die bisherigen Vorschläge zusammen: Beibehaltung des Status quo (drei von vier Jahren); Beibehaltung der gegenwärtigen Rege lung, aber Änderung der Vertretungshäufigkeit (SCRC-Vorschlag: drei von neun Jahren); keine Bevorzu gung irgendeines Landes. D is k u s s io n 3. Die Vorsitzende bat die Teilnehmer um ihre Ansichten und Reaktionen zu den verschiedenen Lö sungsvorschlägen. Es bestand allgemein Übereinstimmung über die Notwendigkeit einer Änderung und es wurde auch darauf hingewiesen, daß die Frage der „halbständigen Sitze“ seit 20 Jahren vom Regional komitee erörtert worden sei. Mehrere Teilnehmer meinten, da die Region sich inzwischen hinsichtlich ihrer Größe und Komplexität radikal verändert habe, habe die Frage der „halbständigen Sitze“ in der heutigen Welt vielleicht weniger Relevanz. Angesichts des Zeitdrucks - weil die Nominierungen für den Exekutivrat auf der 49. Tagung des Regionalkomitees erfolgen sollten - wurde eine Erörterung dieser Frage und eine entsprechende Resolution indessen für sehr wichtig gehalten. (Es wurde vermerkt, daß hier bereits gehandelt worden sei, da eines der semi-permanenten Mitglieder schon eine Kandidatur ein gereicht habe.) Eine weitere angesprochene Frage bezog sich auf die möglichen Implikationen für den Fall, daß ein Mitgliedstaat beschließen würde, mit der Tradition zu brechen, und ungeachtet einer im Re gionalkomitee erreichten Absprache, seine Kandidatur zur Wahl durch die Weltgesundheitsversammlung einreichen würde. Die meisten Teilnehmer waren der Meinung, daß der Status quo keine Alternative dar stelle und daß eine Änderung wichtig sei. Einige Teilnehmer meinten, daß eine Option für besondere Vertretungsrechte für einige Mitgliedstaaten dem Prinzip der Gleichbehandlung widerspreche, das die WHO in ihrer Satzung verankert habe. Demgegenüber unterstrichen andere Teilnehmer, wie wichtig es sei, eine Tradition beizubehalten, die sich über lange Jahre bewährt habe und sie vertraten die Auffas sung, daß man sich nicht allein aus dem Grund, irgendetwas ändern zu wollen, für eine Änderung ent scheiden solle. 4. Vielfach wurde der Wunsch zum Ausdruck gebracht, auf der Tagung möglichst einen Konsens zu erzielen, selbst wenn hier ein Ergebnis vielleicht einige Kompromisse abverlange. Flexibilität seitens der Mitgliedstaaten wurde letztlich für wesentlich gehalten. Einige Teilnehmer äußerten die Befürchtung, daß es - wenn man bei den Beratungen zu keinem positiven Ergebnis gelange - zu langwierigen Diskussionen EUR/RC49/2 Add.l Seite 2 auf der 49. Tagung des Regionalkomitees kommen könne, was die für wichtige gesundheitsbezogene An gelegenheiten zur Verfügung stehende Zeit einschränken würde. 5. Die drei Mitgliedstaaten mit semi-permanentem Status beschrieben, was ihrer Meinung nach die Vorteile einer Beibehaltung des Prinzips der „halbständigen Sitze“ seien. Sie umrissen jeweils die aus ihrer Sicht für die Arbeit der Organisation gegebenen Vorteile, einschließlich der finanziellen und techni schen Beiträge sowie ihres größeren Einflusses auf weltweite Angelegenheiten. Mindestens ein Teilneh mer verwies auf die größeren globale» Beiträge, die alle drei Mitgliedstaaten zusätzlich zu der europäi schen Dimension leisteten. Mindestens ein Teilnehmer wies darauf hin, daß das erörterte Prinzip noch breitere Implikationen als die Gesundheit habe und beispielsweise auch Aspekte der Außenpolitik bein halten könne. Ein anderer Teilnehmer meinte, daß die Mitgliedschaft im Sicherheitsrat - angesichts der apolitischen Natur der WHO - bei der Betrachtung der semi-permanenten Mitgliedschaft im Exekutivrat kein angebrachtes Kriterium sei. 6. Der Regionaldirektor gab Erläuterungen zu den verschiedenen vorgeschlagenen Optionen, insbe sondere zu dem Vorschlag, anstatt der gegenwärtigen Regelung „drei von vier Jahren“ zu der Option „drei von neun Jahren“ überzugehen. Eines der semi-permanenten Mitgliedsländer wies darauf hin, daß die Annahme eines solchen Vorschlags nicht unbedingt im besten Interesse liege. Es wurde auch darauf aufmerksam gemacht, daß es nicht unbedingt einen Konsens zwischen den drei Ländern über die best mögliche künftige Regelung gebe. Es wurde darum gebeten, die Option „drei von neun Jahren“ näher zu begründen. Etliche weitere Möglichkeiten wurden vorgeschlagen - drei Jahre von fünf, sechs, sieben Jah ren und sogar noch längere Zeiträume. 7. Verschiedene Vorschläge betrafen einen schrittweisen Ansatz mit der letztlichen Option, irgend wann in der Zukunft den semi-permanenten Status ganz aufzugeben und somit in Einklang mit dem in der WHO-Satzung festgeschriebenen Prinzip der Chancengleichheit für alle Mitgliedstaaten eine Gleichbe handlung sicherzustellen. Es wurde für wichtig gehalten, eine unmittelbare Zwischenlösung zu finden und zuallermindest die gegenwärtige Situation etwas flexibler zu gestalten. Ein schrittweiser Ansatz könne ein geeigneter Weg in Hinsicht auf eine spätere weitere Überprüfung der Angelegenheit sein, bei der auch Reformen der Vereinten Nationen berücksichtigt werden könnten. 8. Es bestand indessen Einigkeit darüber, daß sich in ein und demselben Jahr nicht zwei semi permanente Mitglieder um einen Sitz im Exekutivrat bewerben sollten. 9. Es wurde vereinbart, daß für den nächsten Morgen eine Notiz über den ersten Sitzungstag zur Ver fügung stehen sollte. 10. Als die Teilnehmer am 16. Juli 1999 wieder zusammenkamen, zeigte es sich, daß informelle Dis kussionen stattgefunden hatten und fortgesetzt würden. In den sehr konstruktiven Aussprachen gelangten die Teilnehmer zu der Auffassung, daß die folgende Zwischenregelung wahrscheinlich der einzige hinrei chend ausgewogene Kompromiß sei, zwischen der Notwendigkeit, unmittelbar irgendeine sinnvolle Än derung vorzusehen, dabei jedoch genügend Zeit zur Ausarbeitung einer besseren Regelung für die Zu kunft einzuräumen. Allerdings betonten mehrere Teilnehmer, daß sie keine endgültige Position beziehen könnten, da sie erst ihre zuständigen Regierungsstellen konsultieren müßten, weil die vorgeschlagene Re gelung nicht den Instruktionen, die sie erhalten hätten, entspreche. E m p f e h l u n g 11. Nach der Ad-hoc-Tagung mit Vertretern der Mitgliedstaaten kam der Ständige Ausschuß in einer nichtöffentlichen Sitzung zusammen, befürwortete die Prinzipien, die sich in den ersten beiden Sitzungen für eine Lösung herauskristallisiert hatten, und vereinbarten, der 49. Tagung des Regionalkomitees fol gende Empfehlung zu unterbreiten, derzufolge der Ständige Ausschuß, EUR/RC49/2 Add.l Seite 3 - in Anerkennung des Werts und der Bedeutung der Beiträge der Europäischen Regionalorganisa tion zur globalen Arbeit der WHO, insbesondere durch die Vertretung im Exekutivrat, in Kenntnisnahme • des Werts des im Regionalkomitee angewandten „Gentleman's Agreement“, sich vorher auf die Länder, die ihre Kandidatur zur Mitgliedschaft im Exekutivrat einreichen, zu einigen, • des wertvollen Beitrags, den die drei ständigen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ver tretenen Mitgliedstaaten der Region durch ihre semi-permanente Mitgliedschaft im Exeku tivrat geleistet haben, • der Tatsache, daß sich die geopolitischen und anderen Faktoren, die die Basis für diese Rege lung gebildet hatten, geändert haben und daß in Zukunft andere Elemente ebenfalls ein wichti ger Gesichtspunkt sein würden, wie zum Beispiel die Erweiterung der Europäischen Union, eine mögliche Reform der Regelungen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sowie andere Entwicklungen, • der Tatsache, daß in der WHO-Satzung das Prinzip der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaa ten verankert ist und daß es deshalb wünschenswert ist, die gegenwärtige Situation gerechter zu gestalten - vorschlägt, daß das Regionalkomitee auf seiner 49. Tagung als Interims-Maßnahme die folgenden Beschlüsse faßt: 1. die gegenwärtige Praxis beizubehalten, derzufolge jedes Jahr in einer nichtöffentlichen Sit zung des Regionalkomitees vereinbart wird, welche Länder auf der anschließenden Weltge- sundheitsversammlung ihre Kandidatxu- für die Mitgliedschaft im Exekutivrat einreichen; 2. 2003 ein neues System einzuführen, demzufolge sich die Einigung auf die Kandidaten an ob jektiven Kriterien in bezug auf die geographische Verteilung und andere Elemente, in Ein klang mit den in GESUNDHEIT21 angenommenen Prinzipien Solidarität und Transparenz, ori entiert; zu diesem Zweck wird der SCRC der 51. Tagung des Regionalkomitees im Jahr 2001 Vorschläge zur Erörterung unterbreiten; 3. als Interims-Regelung für die gegenwärtigen drei semi-permanenten Mitglieder des Exeku tivrats einen dahingehenden Vorschlag anzunehmen, daß die 50. Tagung des Regionalkomi tees der Kandidatur des Vereinigten Königreichs für die Mitgliedschaft im Exekutivrat (ab Mai 2001) zustimmt; daß die 51. Tagung der Kandidatur der Russischen Föderation zustimmt (ab Mai 2002); und daß die 52. Tagung der Kandidatur Frankreichs (ab Mai 2003) zustimmt.
Organisation mondiale de la santé (OMS) · Governing Bodies documents
Neunundvierzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Florenz, 13. – 17. September 1999: Bericht über eine Ad-hoc-Tagung des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees
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