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Achtundvierzigste Tagung des Regionalkomitee für Europa: Kopenhagen, 14. - 18. September 1998: Zusätzliche Mittel für den regionalen Programmhaushalt: Nachtrag zum Programmhaushaltsvoranschlag für 2000-2001

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WELTGESUNDHEITSORGANISATION R e g io n a l b ü r o f ü r E u r o p a K o p e n h a g e n Punkt 3 b) der vorläufigen Tagesordnung E U R /R C 4 8 /8 A dd.l 26 . August 1998 0 8 6 4 8 O R IG IN A L: EN G LISC H Z u s ä t z l ic h e M it t e l f ü r d en r e g io n a l e n P r o g r a m m h a u s h a l t - N a c h t r a g z u m P r o g r a m m h a u s h a l t s v o r a n s c h l a g f ü r 2 0 0 0 - 2 0 0 1 In Einklang mit Resolution WHA51.31 hat die Generaldirektorin gemäß ihrer Mitteilung vom 25. Juni 1998 die der Europäischen Region der WHO zugewiesenen ordentlichen Haus­ haltsmittel um den Betrag von 2 209 000 US-Dollar (und zwar von 49 490 000 US-Dollar auf nunmehr 51 699 000 US-Dollar) aufgestockt. Das vorliegende Dokument sollte zusammen mit dem Dokument EUR/RC48/8 „Programmhaushaltsvoranschlag 2 0 0 0 -2 0 0 1 “ gelesen werden. Es handelt sich um einen Nachtrag zum Programmhaushalt für die Europäische Region, in dem Alternativen für den Einsatz der zusätzlichen Mittel genannt werden. Das Regionalkomitee wird gebeten, sich für eines dieser Modelle für die Zuweisung der Haushaltsmittel und die Auswahl der begünstigten Länder zu entscheiden und das Prinzip der Festlegung von Prioritäten in bezug auf die Fachprogramme zu billigen. INHALT Grundlagen für die zusätzliche Mittelzuweisung an die R egion ................................................................................ 1 EUROHEALTH-Program m ....................................................................................................................................................1 Auswahl der begüngstigten Länder...................................................................................................................................... 1 Wahl des Zuteilungsverfahrens..............................................................................................................................................2 Vorgeschlagene Programmprioritäten................................................................................................................................. 4 Schlußfolgerung..........................................................................................................................................................................5 Anhang 1: Situationen in den Zielländem ...................................................................................................................... 6 Anhang 2: Übersicht über die ursprünglich vorgeschlagenen Zuweisungen und über die Alternativen für die Verteilung der zusätzlichen Mittel für 2000 -2 0 0 1 , nach Ländern.....................................7 EUR/RC48/8Add. 1 Seite 1 1. Nach dem Prinzip der Solidarität zwischen allen WHO-Regionen wurde die Bereitstellung zusätzli­ cher Mittel für die Region erforderlich, weil die traditionsgemäßen niedrigen Zuweisungen an die Afrika­ nische Region und die Europäische Region nicht länger als gerecht, dem Bedarf angemessen und transpa­ rent angesehen werden konnten. Dank den zunächst vom WHO-Regionalkomitee für Europa und den eu­ ropäischen Mitgliedern im Exekutivrat unternommenen Anstrengungen, stimmte die Weltgesundheitsver­ sammlung im Mai 1998 einer Umverteilung der Mittel aus dem Ordentlichen Haushalt für drei Rech­ nungsperioden zu, und zwar ab 2000-2001 (Resolution W H A 51.31). 2. Die regionale Zuweisung an die Europäische Region für den Zeitraum 2000-2001 wurde dement­ sprechend von 49 490 000 US-Dollar auf 51 699 000 US-Dollar aufgestockt, wie von der Generaldirekto­ rin in einer Mitteilung vom 25. Juni 1998 bestätigt. B is heute (Stand: August 1998) sind hinsichtlich der Verwendung dieser zusätzlichen Mittel innerhalb der Region keine weiteren Weisungen eingegangen. EU RO H EA LTH -Program m 3. Auf seiner 41. Tagung im Jahr 1991 verabschiedete das Regionalkomitee - als Reaktion auf die akuten Erfordernisse in den mittel- und osteuropäischen Ländern und Nachfolgestaaten der Sowjetunion - das EUROHEALTH-Programm als Bezugsrahmen für eine intensivere Zusammenarbeit des Regionalbü­ ros mit den bedürftigsten Ländern. Die Programmaktivitäten wurden genau evaluiert und ein aktualisier­ tes EUROHEALTH-Programm wurde vom Regionalkomitee 1995 auf seiner 45. Tagung verabschiedet; darin sind auch konkrete Vorgaben enthalten, die bis zum Jahr 2000 realisiert werden sollen (Resolution EUR/RC45/R6). Da mit dem EUROHEALTH-Programm bereits angestrebt wird, die bedürftigsten Län­ der zu unterstützen, sollen nun die gesamten für die Region zusätzlich bereitgestellten Mittel zugunsten der im Rahmen des EUROHEALTH-Programms begünstigten Länder und für die entsprechenden Pro­ grammprioritäten verwendet werden. Um jedoch sicherzustellen, daß der Akzent noch stärker auf die Länder mit dem akutesten Handlungsbedarf und auf die vordringlichsten Programmprioritäten gelegt wird, erfolgt jetzt eine weitere Prioritätensetzung. 4. Die Verwendung der zusätzlichen Mittel wird nach den für interne und externe Prüfungen gelten­ den Kriterien evaluiert, wie vom Ständigen Ausschuß des Regionalkomitees gebilligt (Dokument EUR/RC46/SC(3)/7). Eine solche Evaluierung erstreckt sich auch auf den Umfang der „intensivierten Zusammenarbeit“, u. a. die Fähigkeit eines Landes, gesundheitsbezogene Schlüsselprogramme rascher voranzutreiben, um die Strukturen für die Zusammenarbeit zu verbessern, auf nationaler und internatio­ naler Ebene zusätzliche Ressourcen zu mobilisieren und Projekte auf den W eg zu bringen und um eine raschere Integration mit dem Entwicklungshilfe-Rahmenprogramm der Vereinten Nationen (UNDAF) zu gewährleisten. A u s w a h l d e r b e g ü n s t ig t e n L ä n d e r 5. Zunächst einmal muß festgestellt werden, welche Länder am meisten von den zusätzlichen regio­ nalen Mitteln profitieren sollen. Hier könnten mindestens drei Alternativen in Betracht gezogen werden. Alternative A Die entsprechend der Definition der Weltbank als Länder mit „geringem Einkom m en“ eingestuften Länder, d. h. Länder, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) weniger als 785 US-Dollar pro K op f der Bevölkerung beträgt. Entsprechend dem Atlas der Weltbank 1998 (unter Zugrundelegung der BIP-Daten von 1996 , so­ weit verfügbar), können folgende sechs Länder in der Region als solche „Länder mit geringem G r u n d l a g e n f ü r d ie z u s ä t z l ic h e M it t e l z u w e is u n g a n d ie R e g io n EUR/RC48/8Add. 1 Seite 2 Einkommen,, eingestuft werden: Armenien (A RM ), Aserbaidschan (AZE), Bosnien-Herzegowina (BIH ), Kirgisistan (KGZ), Republik Moldau (M DA) sowie Tadschikistan (TJK ). Alternative B D ie in Alternative A genannten sechs Länder plus weitere Länder, die die Kriterien fü r die Ein­ richtung eines WHO-Länderbüros außer einer koordinierenden W HO-Verbindungsstelle erfüllen. Entsprechend dem Dokument E B 102/2 des Exekutivrats über die Reform der WHO ( WHO-country offices: criteria fo r classifying countries on the basis o f need) handelt es sich dabei um Entwick­ lungsländer mit einer Bevölkerungszahl von über 50 Millionen Einwohnern, bzw. Ländern, in de­ nen der UNDP-Index für menschliche Entwicklung (Human Development Index HDI) unter 0,7 liegt und/oder in denen der Impferfassungsgrad weniger als 60% beträgt. Es wird eingeräumt, daß in bezug auf das letztgenannte Kriterium die Sensitivität von der jew eiligen Zeitspanne und Schätzmethode abhängen kann. Gemäß Schätzungen unter Zugrundelegung der zuletzt verfügbaren Daten erfüllen acht der verblei­ benden 44 aktiven Mitgliedstaaten der Europäischen Region (d. h. 50 Mitgliedstaaten abzüglich der in Alternative A genannten sechs Länder mit geringem Einkommen) die Kriterien für ein WHO- Länderbüro: Albanien (A L B ), Georgien (GEO ), Kasachstan (KAZ), Russische Föderation (RU S), Turkmenistan (TK M ), Türkei (TU R), Ukraine (U K R) sowie Usbekistan (U ZB). Dementsprechend würde die Alternative B 14 Länder betreffen (d. h. die vorstehenden acht Länder sowie die in A l­ ternative A genannten sechs Länder mit geringem Einkommen), also A L B , ARM , AZE, BIH, GEO, KAZ, KGZ, MDA, R U S, T JK , TKM , TU R, U K R sowie UZB. Alternative C Die Türkei plus die 26 EUROHEALTH-Länder, die bereits Zuweisungen aus dem Ordentlichen H aushalt erhalten. W a h l d e s Z u t e i l u n g s v e r f a h r e n s 6. Der Exekutivrat hat sich für eine beträchtliche Verstärkung der Länderpräsenz der WHO ausge­ sprochen und die möglichen Kriterien für die Etablierung von WHO-Länderbüros erörtert. Auf seiner 102. Sitzung im Mai 1998 hat der Exekutivrat empfohlen, daß die Art der WHO-Vertretung in den Län­ dern unter Berücksichtigung des Entwicklungsindexes HDI und des Impferfassungsgrads überprüft und erforderlichenfalls modifiziert werden sollte und daß dem Exekutivrat im Januar 2000 ein Fortschrittsbe­ richt unterbreitet werden sollte (Beschluß E B 102(1)). In der Europäischen Region würde indessen ein reguläres WHO-Länderbüro mit rund 550 000 US-D ollar pro Haushaltsperiode zu Buche schlagen und der Betrag der für die Region bereitgestellten zusätzlichen Mittel würde nicht ausreichen, um in den in der Alternative A aufgeführten sechs Ländern ein solches WHO-Länderbüro einzurichten. Selbst wenn die WHO-Präsenz nur in einigen dieser Länder verstärkt würde, stünden nicht genügend ordentliche Haushaltsmittel für eine wirksame Programmumsetzung zur Verfügung. Deshalb wird vorgeschlagen, daß man weitgehend an der gegenwärtigen Struktur der Verbindungsstellen mit einem WHO-Koordinator festhalten sollte und daß das Regionalbüro diese WHO-Koordinatoren über die in dem betreffenden Land zuständige Gesundheitsbehörde unterstützt. 7. Ungefähr 0 ,2 Millionen US-D ollar könnten zum Ausbau der Kapazitäten für die Programment­ wicklung und Kooperation in den Ländern eingesetzt werden. Dies würde folgende Maßnahmen umfas­ sen: EUR/RC48/8Add. 1 Seite 3 • Schritte zur besseren Koordinierung der Zusammenarbeit; • Etablierung einer zusätzlichen Form der Länderpräsenz oder länderübergreifenden Vertretung; • Aufzeigung von Möglichkeiten für die Zusammenarbeit und Ressourcenmobilisierung; • Stärkung der nationalen Kapazitäten zur Formulierung von Projekten und zur Gestaltung praxisori­ entierter Strategien und Konzepte sowie • Durchführung zusätzlicher Tätigkeiten in bezug auf Bildungsmaßnahmen und den institutioneilen Aufbau (jedoch ohne Materialbeschaffung). 8. Die Optionen für die Zuweisung der verbleibenden 2 Millionen US-D ollar (ungefähr 91% des G e­ samtbetrags) an die begüngstigten Länder (siehe auch vorstehenden Abschnitt 3) werden nachstehend erläutert. Kriterium 1 Gleichmäßige Zuteilung. Das Kriterium 1 ist besonders für die Alternative A geeignet, die im großen und ganzen gleich gro­ ße Länder mit besonders akuten Bedürfnissen betrifft. Kriterium 2 Bevorzugte Zuteilung, wobei die bedürftigsten Länder ein Vielfaches (z. B. das Vierfache) der den anderen Ländern zugedachten M ittel erhalten. Das Kriterium 2 könnte für die Alternative B gelten. Kriterium 3 Bevorzugte Zuteilung an Länder entsprechend den in Resolution WHA5I .3I zugrunde liegenden Kriterien. Das Kriterium 3 könnte für die Alternative C geeignet sein; die Charakteristika wurden im übrigen bereits für die Auswahl der in Frage kommenden Länder in den Alternativen A und B berücksich­ tigt. 9. Aus finanzieller Sicht hätten die Alternativen A, B und C (mit den Kriterien 1, 2 bzw. 3) folgende Mittelzuteilung zum Ergebnis (Tabelle 1) und zwar zusätzlich zu den bereits im Programmhaushaltsvor- schlag für den Rechnungszeitraum 2000-2001 vorgesehenen Länderzuweisungen aus dem Ordentlichen Haushalt. EUR/RC48/8Add. 1 Seite 4 Tabelle 1: Finanzielle Implikationen der jeweiligen Alternativen US-$ % ALTERNATIVE A (mit Kriterium 1) jeweils 330 000-335 000 Länder mit geringem Einkommen (6 Länder) 2 000 000 90.5 Länderprogrammentwicklung 209 000 9.5 Insgesamt 6 Länder 2 209 000 100.0 ALTERNATIVE B (mit Kriterium 2) jeweils 250 000 Länder mit geringem Einkommen (6 Länder) 1 500 000 67.9 jeweils 60 000-65 000 andere besonders bedürftige Länder (8 Länder) 500 000 22.6 Länderprogrammentwicklung 209 000 9.5 Insgesamt 14 Länder 2 209 000 100.0 ALTERNATIVE C (mit Kriterium 3) jeweils 190 000 2 Länder (RUS, ÜZB) 380 000 17.2 jeweils 160 000 1 Land (TUR) 160 000 7.2 jeweils 110 000 1 Land (BIH) 110 000 5.0 jeweils 100 000 3 Länder (KAZ, LVA1, UKR) 300 000 13.6 jeweils 80 000 3 Länder (AZE, GEO, KGZ) 240 000 10.8 jeweils 70 000 4 Länder (ARM, MDA, TJK, TKM) 280 000 12.7 jeweils 50 000 9 Länder (ALB, BLR, BUL, CRO, EST, LTU, POL, ROM, TFY)2 450 000 20.4 jeweils 20 000 4 Länder (CZH, HUN, SVK, SVN)3 80 000 3.6 Länderprogrammentwicklung 209 000 9.5 Insgesamt 27 Länder 2 209 000 100.0 10. Da die zusätzliche regionale Zuweisung mit 2,2 Millionen US-Dollar eher gering ist, wird beab­ sichtigt, diese Mittel nicht einfach nach dem Gießkannenprinzip auszuschütten, so daß auf die große Zahl der Länder nur ein kleiner Betrag entfallen würde, sondern so zu verteilen, daß in den begünstigten Län­ dern auch eine Wirkung festgestellt werden kann. Deshalb wird fü r die Haushaltsperiode 2000-2001 vorgeschlagen, nach der A lternative A mit dem Kriterium / zu verfahren, was also bedeuten würde, daß die zusätzlichen Mittel in gleichen Teilen auf die sechs Länder mit „geringem Einkommen“ verteilt wer­ den. Für die späteren Haushaltsperioden könnte das Regionalkomitee diesen Beschluß dann u. U. über­ prüfen und ggf. alternative Modelle und Kriterien in Hinsicht auf etwaige weitere Erhöhungen der zuge­ wiesenen Haushaltsmittel untersuchen. Zur vereinfachten Bezugnahme wird als Anhang 1 eine Tabelle beigefügt, aus der die gegenwärtige Situation in den Zielländem ersichtlich ist, und darüber hinaus als Anhang 2 eine Tabelle, aus der die alternativen zusätzlichen Mittelzuweisungen für die einzelnen Länder hervorgehen. 1 Lettland. 2 Albanien, W eißrußland, Bulgarien, Kroatien, Estland, Lettland, Polen, Rumänien und Die ehem alige jugoslaw ische Republik M azedonien. 3 T schechische Republik, U ngarn, Slowakei und Slowenien. 11. Die sechs mittelfristigen Prioritäten für die Zusammenarbeit im Rahmen des EUROHEALTH- Programms im Zeitraum 1995-2 0 0 0 sind, wie vom Regionalkomitee4 abgestimmt: Infektionskrankheiten, Gesundheit von Frauen und Kindern, Gesundheitspolitik, Reform der Gesundheitsversorgung, umweltbe­ zogener Gesundheitsschutz sowie nichtübertragbare Krankheiten und Gesundheitsförderung. Diese Prio­ ritäten stimmen im großen und ganzen mit den globalen Prioritäten der WHO für die Haushaltsperiode 2000-2001 überein. Hinsichtlich der Aufschlüsselung der derzeitigen Länderprogrammzuweisung wird auf Tabelle 2 in Kapitel 1 des Programmhaushaltsvoranschlags 2000-2001 (vergl. die mit Länderpro­ gramm („CP = country programme“) bezeichneten Rubriken) verwiesen. 12. Vor allem in den sechs Ländern mit einem „geringen Einkommen“ sind erhebliche Anstrengungen nötig, um Fortschritte hinsichtlich der Umsetzung der EUROHEALTH-Programmziele verzeichnen zu können. M it der zusätzlichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln wird bezweckt, die fachliche Zusam­ menarbeit in den kritischsten Bereichen zu verbessern. Für die bevorzugte Alternative würden die Zuwei­ sungen nach prioritären Bereichen so aussehen, wie in Tabelle 2 dargestellt. EUR/RC48/8Add. 1 Seite 5 V o r g e s c h l a g e n e P r o g r a m m p r io r it ä t e n Tabelle 2: Zuweisungen nach Prioritätsbereich Allgemeines Arbeits­ programm (GPW) Prioritärer Bereich Zuweisung % 3.1-3.4 Reform der Gesundheitsversorgung 500 000 22 .6% 5.2 Infektionskrankheiten 500 000 22 .6% 4.1 Gesundheit von Frauen und Kindern 400 000 18.1% 2.2-2.4 Gesundheitspolitik 300 000 13.6% 4.4 Umwelt und Gesundheit 150 000 6 .8% 5.3, 4.2 Nichtübertragbare Krankheiten und Gesundheitsförderung 150 000 6 .8% 2.3 Verstärkte Programmentwicklung und Länderpräsenz 209 000 9.5% 2 209 000 100.0% 13. Diese Prioritäten umfassen eine Reihe von Bereichen mit besonders akuten Erfordernissen: • Reform der Gesundheitsversorgung: wissenschaftlich erhärtete („evidenzbasierte“) Strategien, Ver­ sorgungsqualität, Arzneimittelstrategien; • Infektionskrankheiten: wiederkehrende Krankheiten, Malaria, sexuell übertragbare Krankheiten, HIV/Aids, Tuberkulose, Verbesserung der Wasserversorgung und Ernährung; • Gesundheit von Frauen und Kindern: Schwangerschaftsvorsorge und -nachsorge, Gesundheit von Schulkinkem, psychosoziale Aspekte; • Gesundheitspolitik: Formulierung von länderspezifischen GFA-Konzepten, nationaler Umset­ zungsplan (Modellplan für Maßnahmen, sektorale und lokale GFA-Strategien, GFA-Information); • Umwelt und Gesundheit: nationale Aktionspläne und Dienste; • Nichtübertragbare Krankheiten und Gesundheitsförderung: CINDI-Programm5 zur integrierten In­ tervention bei nichtübertragbaren Krankheiten, Tabak-Strategien und einschlägige gesetzgeberische Maßnahmen; • Verstärkte Programmentwicklung und Länderpräsenz: siehe vorstehenden Abschnitt 7. 4 Resolution E U R /R C 4 5 /R 6 . 5 CIN D I = Countrywide integrated noncom m unicable diseases intervention. EUR/RC48/8Add. 1 Seite 6 14. In diesem Stadium werden die Zuweisungen nach Programmprioritäten als Durchschnittswerte vorgeschlagen. Es ist anzumerken, daß eine detaillierte Programmzuweisung mit den einzelnen Ländern individuell vereinbart wird, unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten und prioritären Erfor­ dernissen in den jeweiligen Ländern. S c h l u s s f o l g e r u n g 15. Das Regionalkomitee wird ersucht: 1) einen Beschluß in bezug auf das Modell für die Zuweisung von Haushaltsmitteln und Auswahl der begünstigten Länder zu fassen; 2) das Prinzip der Feststellung von fachspezifischen Programmprioritäten zu billigen.

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