W ELTGESUNDHEITSORGANISATION • REGIONALBÜRO FÜR EUROPA UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Telefon: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC67/R3 67. Tagung Budapest, 11.–14. September 2017 12. September 2017 170889 ORIGINAL: ENGLISCH Resolution Fahrplan zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage von „Gesundheit 2020“, dem Rahmenkonzept der Europäischen Region für Gesundheit und Wohlbefinden Das Regionalkomitee – unter Bekräftigung der Bedeutung der Annahme des Dokuments „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“1 und in der Erkenntnis, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) und die damit verbundenen Zielvorgaben umfassend und unteilbar sind und globalen Charakter und universelle Gültigkeit haben, in Bekräftigung der Tatsache, dass das im September 2012 angenommene Rahmenkonzept der Europäischen Region für Gesundheit und Wohlbefinden „Gesundheit 2020“2 und weitere, die gesundheitsbezogenen SDG-Zielvorgaben umfassenden, maßgebliche globale und regionsweite Strategien und Aktionspläne auch einen Rahmen für die Umsetzung der Agenda 2030 bieten, unter Betonung des Umstandes, dass die Agenda 2030 ein erneuertes Bekenntnis zu „Gesundheit 2020“ sowie einen umfassenderen und ressortübergreifenden Ansatz zu seiner weiteren Umsetzung beinhaltet, 1 Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen. 2 Resolution EUR/RC62/R4. EUR/RC67/R3 Seite 2 in dem Verständnis, dass diese Resolution an Stelle der Resolution EUR/RC66/R4 tritt – 1. NIMMT den Fahrplan zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage von „Gesundheit 2020“, dem Rahmenkonzept der Europäischen Region für Gesundheit und Wohlbefinden AN;3 2. STIMMT der Entwicklung eines gemeinsamen Kontrollrahmens4 für die SDG, „Gesundheit 2020“ und den Globalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (2013–2020) ZU, der auf den bestehenden Berichtspflichten basiert; 3. BITTET die Mitgliedstaaten5 EINDRINGLICH: a) Führung, Lenkung und Investitionen für Gesundheit zu fördern, um die höchsten Standards an Gesundheit und Wohlbefinden für alle Menschen jeden Alters und auch für künftige Generationen zu erreichen; b) Gesundheit und Wohlbefinden für alle Menschen jeden Alters in nationalen Entwicklungsstrategien zu priorisieren und die SDG und „Gesundheit 2020“ in nationale sowie subnationale Gesundheitskonzepte, -strategien und -pläne zu integrieren; c) gesundheitliche Ungleichgewichte durch Bewältigung aller Determinanten von Gesundheit unter Verfolgung geschlechtssensibler, auf Menschenrechten beruhender Lebensverlaufansätze und universell progressiver Konzepte, Gesetze und Befähigungsstrategien abzubauen; d) institutionelle Kapazitäten zu erhöhen, wirksame, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen aufzubauen und einzubeziehen und die Zusammenarbeit mit Partnern und Akteuren auszubauen; e) die Mobilisierung und wirksame Nutzung ihrer nationalen Ressourcen zu stärken und gegebenenfalls internationale Hilfe wirksam zu koordinieren; f) einen gesamtstaatlichen Ansatz zu betreiben und die Kooperation mit Bereichen außerhalb des Gesundheitswesens zu fördern, integrierte 3 Dokument EUR/RC67/9 und EUR/RC67/9 Corr.1.. 4 Informationsdokument EUR/RC67/Inf.Doc./1 Rev.1. 5 und ggf. Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration. EUR/RC67/R3 Seite 3 Maßnahmen zur Erreichung mehrerer SDG zu ergreifen und dafür zu sorgen, dass Maßnahmen anderer Bereiche der Bewältigung der sozialen, umweltbedingten und ökonomischen Determinanten von Gesundheit dienen; g) einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz zu betreiben und örtliche Gemeinschaften, Zivilgesellschaft und alle maßgeblichen Akteure in die Gestaltung und Leitung der Orte, Umfelder und Gemeinschaften einzubeziehen und dabei die Bedürfnisse stimmig unter dem Aspekt von Gesundheit, Wohlbefinden und Chancengleichheit im gesamten Lebensverlauf anzugehen; h) weiter eine allgemeine Gesundheitsversorgung sowie stärkere Gesundheitssysteme als Triebkräfte für chancengleiche gesundheitliche Verbesserungen auf Ebene der Bevölkerung anzustreben; i) nationale Gesundheitsinformationssysteme zu stärken und die Rückmeldung über die SDG zu unterstützen; 4. APPELLIERT an die internationalen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, einschließlich Zivilgesellschaft und Fachwelt, inner- wie außerhalb des Gesundheitsbereichs, sich aktiv an der Umsetzung dieser Resolution zu beteiligen und diese zu unterstützen; 5. ERSUCHT die Regionaldirektorin: a) die Mitgliedstaaten auf deren Wunsch in der Entwicklung, Überarbeitung und Umsetzung nationaler Entwicklungspläne und nationaler sowie subnationaler Gesundheitskonzepte, -strategien und -pläne zu unterstützen; b) in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten5 optimale Wege für eine verbesserte ressortübergreifende Politiksteuerung zugunsten von Gesundheit, Chancengleichheit und Wohlbefinden zu bestimmen und für gleiche Möglichkeiten und gleiche Bedingungen für alle Menschen jeden Alters zu sorgen; c) ein Kernpaket von fachlichen Mitteln, Kenntnissen und Werkzeugen für die Umsetzung der SDG zu entwickeln; EUR/RC67/R3 Seite 4 d) die Stärkung der Gesundheitssysteme weiter zu unterstützen und den Mitgliedstaaten im Ausbau ihrer gesundheitspolitischen Angebote und Maßnahmen zu helfen gemäß Informationsdokument „Die Zukunft gestalten: Chancen und Herausforderungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst im 21. Jahrhundert bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und des Rahmenkonzepts Gesundheit 2020“6; e) die Umsetzung durch Partnerschaften und Netzwerke zu stärken und mit allen Organisationen und maßgeblichen Akteuren wie im Fahrplan skizziert zusammenzuarbeiten; f) die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Region in Wissenschaft, Technik und Innovation zu fördern, um den Austausch und die Umsetzung von Wissen zu verbessern, und einen Austausch von Erfahrungen, auch über vorbildliche Praktiken, zu erleichtern und dabei die Bedeutung der Zusammenarbeit verschiedener Länder, Ressorts und Netzwerke, auch im Rahmen von Partnerschaftsvereinbarungen, zu betonen; und g) dem Regionalkomitee über die Umsetzung der Resolution alle zwei Jahre, beginnend 2019 und endend 2029, Bericht zu erstatten. = = = 6 Hintergrundspapier für die 67. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa [nur auf Englisch und Russisch erhältlich].
Organisation mondiale de la santé (OMS) · Governing Bodies documents
Siebenundsechzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Budapest, 11.–14. September 2017: Resolution: Fahrplan zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage von „Gesundheit 2020“, dem Rahmenkonzept der Europäischen Region für Gesundheit und Wohlbefinden
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