© İZKA/ Tamer Hartevioğlu Regionalkomitee füR euRopa DReiunDSeCHZigSte tagung Çeşme (Provinz Izmir, Türkei), 16.–19. September 2013 Angelegenheiten, die sich aus den Resolutionen und Beschlüssen der 66. Tagung der Weltgesundheitsversammlung ergeben WELTGESUNDHEITSORGANISATION • REGIONALBÜRO FÜR EUROPA UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00; Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: governance@euro.who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC63/6 63. Tagung Çeşme (Provinz Izmir, Türkei), 16.–19. September 2013 29. Juli 2013 131623 Punkt 3 der vorläufigen Tagesordnung ORIGINAL: ENGLISCH Angelegenheiten, die sich aus den Resolutionen und Beschlüssen der 66. Tagung der Weltgesundheitsver- sammlung ergeben Während ihrer 66. Tagung, die vom 20. bis 28. Mai 2013 stattfand, nahm die Weltgesundheitsversammlung (WHA66) 24 Resolutionen und 2 Beschlüsse an. In diesem Papier werden hiervon diejenigen geprüft, die im Hinblick auf inhaltliche Tagesordnungspunkte von besonderem Interesse für die Europäische Region der WHO sein mögen. Inhalt Seite WHA66.4 ...................................................................................................................................... 1 Gesunde Augen weltweit: globaler Aktionsplan 2014–2019 .............................................. 1 WHA66.7 ...................................................................................................................................... 1 Umsetzung der Empfehlungen der Kommission der Vereinten Nationen zu lebensrettenden Gebrauchsgütern für Frauen und Kinder ................................................ 1 WHA66.8 ...................................................................................................................................... 2 Umfassender Aktionsplan für psychische Gesundheit (2013–2020) .................................. 2 WHA66.9 ...................................................................................................................................... 3 Behinderung ........................................................................................................................ 3 WHA66.10 .................................................................................................................................... 4 Folgemaßnahmen zur Politischen Erklärung der Tagung der Generalversammlung auf hoher Ebene über die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten....... 4 WHA66.11 .................................................................................................................................... 5 Gesundheit als Thema auf der Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen nach 2015... 5 WHA66.12 .................................................................................................................................... 6 Vernachlässigte Tropenkrankheiten .................................................................................... 6 WHA66.22 – Beschluss WHA66(12) ........................................................................................... 7 Weiterverfolgung der Thematik nach Vorlage des Berichts der beratenden Experten- gruppe Forschung und Entwicklung und ihre Finanzierung und Koordination ................ 7 WHA66.23 .................................................................................................................................... 8 Umgestaltung der Ausbildung von Gesundheitspersonal zur Unterstützung einer flächendeckenden Versorgung .......................................................................................... 8 WHA66.24 .................................................................................................................................... 9 Standardisierung und Kompatibilität von eGesundheit ...................................................... 9 Beschluss WHA65(10) ................................................................................................................ 10 Minderwertige/nachgeahmte/falsch etikettierte/gefälschte/kopierte Arzneimittel ........... 10 EUR/RC63/6 Seite 1 WHA66.4 Gesunde Augen weltweit: globaler Aktionsplan 2014–2019 Zusammenfassung 1. Resolution WHA66.4 unterstützt den globalen Aktionsplan für gesunde Augen (2014– 2019), in dem Maßnahmen zu drei Zielbereichen angeregt werden. Zielbereich 1 handelt von der Notwendigkeit, Erkenntnisse über den Umfang und die Ursachen von Sehstörungen zu gewinnen und damit für ein stärkeres politisches und fi- nanzielles Engagement der Mitgliedstaaten für gesunde Augen zu werben. Zielbereich 2 soll die Entwicklung und Umsetzung integrierter nationaler Konzepte, Plä- ne und Programme für gesunde Augen der gesamten Bevölkerung sowie hierzu dienliche Maßnahmen auf Linie des Handlungsrahmens der WHO zur Stärkung der Gesundheits- systeme fördern. Zielbereich 3 handelt von sektorübergreifendem Engagement und wirksamen Partner- schaften für gesündere Augen. 2. In der Resolution werden die Mitgliedstaaten dringend gebeten, ihre Präventionsarbeit zu verstärken und den globalen Aktionsplan umzusetzen. Ferner wird die Generaldirektorin er- sucht, den Mitgliedstaaten fachliche Unterstützung anzubieten und der Weltgesundheitsver- sammlung in den Jahren 2017 und 2020 hierüber Bericht abzulegen. Bedeutung für die Europäische Region 3. In der Europäischen Region sind die Hauptursachen vermeidbarer Erblindung chronische Erkrankungen und Alterungsprozesse. Das Regionalbüro verfügt über kein dezidiertes Pro- gramm für diesen Bereich. Die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region haben für diesen Bereich keine Forderungen gestellt. WHA66.7 Umsetzung der Empfehlungen der Kommission der Vereinten Nationen zu lebensrettenden Gebrauchsgütern für Frauen und Kinder Zusammenfassung 4. In Resolution WHA66.7 werden die Mitgliedstaaten dringend gebeten, den Umsetzungs- plan in Bezug auf 13 lebensrettende Gebrauchsgüter für Frauen und Kinder ins Werk zu setzen, unter anderem durch Verbesserungen in Bezug auf Qualität, Angebot und Anwendung, den Abbau finanzieller Hürden und die Schaffung effizienterer Vorschriften. 5. Ferner wird die Generaldirektorin gebeten, sich mit einer breiten Schar aus Partnern und Akteuren für die Förderung und Sicherung der Verfügbarkeit unbedenklicher und hochwertiger Gebrauchsgüter einzusetzen und die Mitgliedstaaten darin zu unterstützen, ihre Zulassungsvor- schriften unter anderem durch die vorrangige Prüfung lebensrettender Gebrauchsgüter zu verbessern. Ferner wird die WHO gebeten, die unabhängige Sachverständigengruppe zum The- ma Aufklärung und Rechenschaft für die Gesundheit von Frauen und Kindern zu unterstützen und der Weltgesundheitsversammlung bis 2015 durch den Exekutivrat jährlich über die erziel- ten Fortschritte zu berichten. EUR/RC63/6 Seite 2 Bedeutung für die Europäische Region 6. Der Zugang zu lebensrettenden Gebrauchsgütern im gesamten Versorgungsspektrum für die Gesundheit von Mutter, Neugeborenem und Kind (RMNCH) gestaltet sich in den Ländern der Europäischen Region und für einzelne Bevölkerungsgruppen in den Ländern sehr unter- schiedlich. Die WHO hilft einigen Ländern manche der zehn Empfehlungen der Kommission zu erreichen (in Bezug auf Nachfrage und Bewusstsein, Erreichen aller Frauen und Kinder, Steige- rung der Qualität, Leistung und Rechenschaft). 7. Das Regionalbüro kooperiert im RMNCH-Bereich hinsichtlich der Umsetzung der Emp- fehlungen der Kommission mit einem vom Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNF- PA) verwalteten Treuhandfonds, der von Norwegen initiiert und auch hauptsächlich finanziert wurde, sowie mit einem beim Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) ansässigen Team für Strategie- und Koordinationsfragen und stimmt sich mit weiteren einschlägigen Initia- tiven ab, unter anderem mit der COIA-Kommission für die fünf Länder Aserbaidschan, Kirgi- sistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan sowie mit Initiativen zur Prävention von Komplikationen bei Frühgeburten und zur Familienplanung 2020 (Stichwort: Notfallpille). WHA66.8 Umfassender Aktionsplan für psychische Gesundheit (2013–2020) Zusammenfassung 8. Mit Resolution WHA 66.8 wird der umfassende Aktionsplan für psychische Gesundheit (2013–2020) angenommen und die Mitgliedstaaten werden dringend ersucht, die angeregten Maßnahmen den nationalen Dringlichkeiten und Umständen entsprechend umzusetzen. Ferner wird die Generaldirektorin gebeten, Maßnahmen für das Sekretariat umzusetzen und über den Exekutivrat auf der 68., 71. und 74. Tagung der Weltgesundheitsversammlung Fortschrittsbe- richte hierzu vorzulegen. 9. Der umfassende Aktionsplan für psychische Gesundheit soll psychisches Wohlbefinden fördern, psychische Störungen verhindern und Erkrankung und Behinderung unter Menschen mit psychischen Störungen zurückdrängen. Der Plan soll umfassend und sektorübergreifend gegen gesundheitliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Belastungen aufgrund psychischer Störungen vorgehen, indem sich die Dienste aus dem Gesundheits- und Sozialbereich abstim- men und Nachdruck auf Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention, Behandlung, Versorgung und Genesung legen. Der Aktionsplan verfolgt sechs Grundprinzipien: allgemeiner Zugang und Chancengleichheit, Menschenrechte, evidenzbasierte Praktiken, Gesamtlebensperspektive, sek- torübergreifendes Vorgehen und Befähigung der Menschen mit psychischen Störungen zu selbstbestimmtem Handeln. Er enthält vier Zielsetzungen mit jeweils globalen Zielvorgaben und zeichnet verschiedene Optionen zu deren Verwirklichung vor. Bedeutung für die Europäische Region 10. In der Europäischen Region beginnen sich Folgen der Finanzkrise für die psychische Gesundheit abzuzeichnen. Auch wenn sich kein eindeutiges Bild abzeichnet, so wurde aus eini- gen Mitgliedstaaten ein Anstieg der Suizidraten gemeldet, der zeitlich mit den Sparmaßnahmen und dem verringertem Dienstleistungsangebot zusammenfällt. Der Europäische Aktionsplan für psychische Gesundheit, der dem Regionalkomitee zur Annahme auf der 63. Tagung vorgelegt wird und der den umfassenden Aktionsplan für psychische Gesundheit ergänzen soll, regt eben- falls Maßnahmen zur Förderung des Wohlbefindens und zur Vorsorge gegen psychische Ge- sundheitsprobleme an. EUR/RC63/6 Seite 3 11. In der Europäischen Region ist die einschlägige Versorgung nach Menschenrechtskrite- rien noch nicht immer hinreichend. Viele Mitgliedstaaten verfügen aber bereits über gemeinde- nahe psychosoziale Dienste oder sind im Begriff, solche einzurichten. Der neue Europäische Aktionsplan regt Maßnahmen an, die zu einer respektvollen Behandlung durch sichere und wirksame Einrichtungen führen sollen. In Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten sollen Zielvor- gaben entwickelt werden, die zu denen aus dem umfassenden Aktionsplan kompatibel sind. WHA66.9 Behinderung Zusammenfassung 12. In Resolution WHA66.9 werden die Empfehlungen aus dem Weltbericht zu Behinderun- gen unterstützt und die Mitgliedstaaten dringend ersucht, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen umzusetzen und gegebenenfalls Ak- tionspläne in enger Abstimmung mit Behinderten zu erarbeiten. Ferner werden die Mitgliedstaa- ten gebeten, ihre Datenerhebung zu verbessern und in angemessener Weise nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselte Daten zu Behinderungen zu sammeln, sich für die Einbeziehung Behinderter in alle wesentlichen Gesundheitssysteme einzusetzen, Eingliederung und Wieder- eingliederung ein Leben lang zu fördern und zu verstärken und gemeindenahe Programme zu fördern. 13. Die WHO wird aufgefordert, Mitgliedstaaten in der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Weltbericht zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum von Ak- teuren zu intensivieren, für die Einbeziehung der Bedürfnisse von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen in ihre fachliche Arbeit sowie dafür zu sorgen, dass auch die WHO Behin- derte einbezieht. Ferner wird die WHO gebeten, an der Tagung auf hoher Ebene der General- versammlung der Vereinten Nationen zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele und weiterer international vereinbarter Entwicklungsziele in Bezug auf Behinderte teilzuneh- men und diese zu unterstützen und einen umfassenden Aktionsplan der WHO vorzubereiten, dessen Ergebnisse messbar sein sollen und Ergebnissen der über den Exekutivrat auf der 67. Weltgesundheitsversammlung vorgelegt wird. Bedeutung für die Europäische Region 14. Für die Europäische Region ist die Behinderungsthematik sehr relevant, denn die Präva- lenz liegt hier zwischen 4 und 21% und auf 100 Einwohner entfallen 6 bis 10 mit Behinderun- gen verbrachte Personenjahre. Diese Zahl wird in der Europäischen Region wegen der Alterung der Gesellschaft noch steigen und damit wird auch die Prävalenz nichtübertragbarer Krankhei- ten einschließlich Verletzungen zunehmen. Dies ist angesichts seiner Konzentration auf die durch „Gesundheit 2020“ untermauerten Prinzipien Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit, Stärkung der Gesundheitssysteme und der Politiksteuerung und gesamtstaatliches Vorgehen für das Regionalbüro ein wichtiges Feld. Aspekte von psychischer Gesundheit und Behinderung werden auch durch den vorgeschlagenen Aktionsplan für psychische Gesundheit erfasst und im Aktionsplan für ein gesundes Altern (2012–2020) werden Maßnahmen zur Integration älterer Menschen mit Behinderungen angeregt. 15. Viele Mitgliedstaaten in der Europäischen Region haben das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwar unterzeichnet, doch zehn müssen es noch ratifi- zieren. Das Regionalbüro hat die Verbreitung des Weltberichts zu Behinderungen gefördert und die Bitten einiger Länder um fachliche Unterstützung erfüllt. Die Ergebnisse eines europäischen Konsultationstreffens, das von der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission zur EUR/RC63/6 Seite 4 Vorbereitung der oben erwähnten Tagung auf hoher Ebene zum Thema Behinderungen in Zu- sammenarbeit mit dem Europarat und der WHO am 25. April 2013 durchgeführt wurde, werden als Beitrag zu der am 23. September 2013 in New York stattfindenden Tagung vorgelegt. 16. Das Hauptbüro erstellt derzeit den Entwurf für einen Aktionsplan Behinderung der WHO, der bald verfügbar sein wird. Die Regionen sind gehalten trotz kurzer Anhörungsfrist bis 30. September, Konsultationen zu diesem Thema mit den Mitgliedstaaten durchzuführen. Da zur Durchführung einer Konsultationstagung die Mittel fehlen, werden die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region Mitte August zur Teilnahme an einer schriftlichen Konsultation eingela- den werden. Die Regionaldirektorin ist gebeten worden, die Mitgliedstaaten während der Ta- gung des Regionalkomitees über den Stand der schriftlichen Konsultation zu informieren und die Delegierten zu fragen, ob sie an weiteren Konsultationen beteiligt werden möchten oder das schriftliche Verfahren für hinreichend halten. WHA66.10 Folgemaßnahmen zur Politischen Erklärung der Tagung der Generalversammlung auf hoher Ebene über die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten Zusammenfassung 17. In Resolution WHA66.10 wird der globale Aktionsplan der WHO für die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (2013–2020) gebilligt und ein entsprechender Kontrollrahmen mit 25 Indikatoren zur Beobachtung der Trends und Beurteilung der Fortschrit- te hinsichtlich der Verwirklichung einschlägiger nationaler Strategien und Pläne angenommen. Ferner werden neun freiwillige globale Zielvorgaben für das Jahr 2025 angenommen. 18. In der Resolution werden die Mitgliedstaaten dringend aufgefordert, die Umsetzung der Politischen Erklärung der Tagung auf hoher Ebene der Generalversammlung der Vereinten Na- tionen zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten und des globalen Akti- onsplans fortzusetzen und die erforderlichen Schritte zu ergreifen, die darin genannten Ziele zu erfüllen, hierunter die beschleunigte Umsetzung des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, der Globalen Strategie für Ernährung, Bewegung und Ge- sundheit sowie der Globalen Strategie zur Verringerung des schädlichen Alkoholkonsums. Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, die Beobachtung und epidemiologische Überwachung gemäß den 25 Indikatoren auszubauen und die Partnerschaften für die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten zu stärken. 19. Die WHO wird um fachliche Unterstützung der Mitgliedstaaten für die Umsetzung ihres globalen Aktionsplans und die Schaffung oder Stärkung nationaler Surveillance-Systeme gebe- ten und aufgefordert, mit nichtstaatlichen Akteuren auf nationaler Ebene zu kooperieren. Die WHO wird gebeten, Informationen über die zur Umsetzung des globalen Aktionsplans benötig- ten Ressourcen vorzulegen und im Rahmen einer offiziellen Zusammenkunft der Mitgliedstaa- ten den Aufgabenbereich eines globalen Koordinationsmechanismus festzulegen, durch den Partner leichter einbezogen werden können. Bedeutung für die Europäische Region 20. Die Europäische Region hat den Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Strategie zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (2012–2016) angenommen. Dieser liegt auf einer Linie mit dem globalen Aktionsplan der WHO und „Gesundheit 2020“, obzwar diese zeitlich nach ihm angenommen wurden. Der globale Aktionsplan bekräftigt die in EUR/RC63/6 Seite 5 der Europäischen Region bereits unternommenen Anstrengungen und verstärkt die fachliche Konzentration auf die Entwicklung und Umsetzung einschlägiger nationaler Strategien, Akti- onspläne und Konzepte sowie auf den Ausbau der epidemiologischen Überwachung in Überein- stimmung mit dem globalen Kontrollrahmen und auf die Begleitung der Umsetzung dieser Maßnahmen. 21. Während der bevorstehenden Ministerkonferenz der WHO in Aschgabat (Turkmenistan) am 3. und 4. Dezember 2013 wird sich der Blick in erster Linie auf die kritische Bewertung der in der Region seit 2011 erzielten Fortschritte richten sowie auf eine Vereinbarung darüber, wie gegen nichtübertragbare Krankheiten im Kontext der neuen Aufträge durch den globalen Akti- onsplan, den globalen Kontrollrahmen und „Gesundheit 2020“ vorzugehen ist. WHA66.11 Gesundheit als Thema auf der Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen nach 2015 Zusammenfassung 22. In Resolution WHA66.11 werden die vielfältigen Konsultationen zum Thema Gesundheit auf der Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen nach 2015 zur Kenntnis genommen und die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu aufgefordert, sich aktiv in künftige Diskussionen einzu- bringen und sicherzustellen, dass der zentrale Stellenwert von Gesundheit in diesem Prozess erhalten bleibt. Ferner werden die Mitgliedstaaten mit Nachdruck aufgefordert, ihre Zusagen zu erfüllen und die Eigenverantwortung der Länder für das Erreichen der gesundheitsbezogenen Millenniums-Entwicklungsziele (MZ) zu stärken. 23. In der Resolution wird die WHO gebeten, sich weiter aktiv und inklusiv an den Gesprä- chen zur Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen nach 2015 zu beteiligen und für eine intensivierte Mobilisierung von Mitteln zu werben, mit denen Länder darin unterstützt werden sollen, die gesundheitsbezogenen MZ schneller zu erreichen. Die WHO wird gebeten dieses auf die Tagesordnungen der Regionalkomitees im Jahr 2013 zu setzen und durch die 134. Tagung des Exekutivrates hiervon der 67. Weltgesundheitsversammlung zu berichten. Bedeutung für die Europäische Region 24. Gesundheit auf der Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen nach 2015 hat für das Regionalbüro und die Regionaldirektorin Priorität. Das Regionalbüro beteiligt sich mit ganzer Kraft auf nationaler, regionaler und globaler Ebene und in enger Zusammenarbeit mit anderen Stellen der Vereinten Nationen an der Formulierung der Agenda. Die an den Konsultationen mit dem Regionalbüro und an Einzelgesprächen beteiligten Länder und Gebiete sind Albanien, Ar- menien, Aserbaidschan, Kasachstan, Republik Moldau, Montenegro, Tadschikistan, die Türkei, Serbien, die Ukraine und der Kosovo.1 25. Auf der Ebene der Europäischen Region finden intensive Konsultationen im Rahmen des Koordinierungsmechanismus (RCM) und des Regionalen Teams für Europa und Zentralasien der Gruppe der Vereinten Nationen für Entwicklungsfragen (UNDG) statt. Eine Argumentati- onshilfe sowie eine Reihe informativer Schriften zur Thematik, in denen die wichtigsten Erfolge und Schwierigkeiten in Bezug auf das Erreichen der MZ sowie die übergeordnete Zukunftsvision 1 Im Sinne dieses Dokuments ist die Bezeichnung „Kosovo“ durchgehend als „Kosovo (gemäß Resoluti- on 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen)“ zu verstehen. EUR/RC63/6 Seite 6 der Europäischen Region für die Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen nach 2015 darge- stellt wurden, sind den Mitgliedern der Hochrangigen Gruppe namhafter Persönlichkeiten (HLP) rechtzeitig als Beitrag zur Sonderveranstaltung für die Weiterverfolgung der MZ am 25. September 2013 während der 68. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zugeleitet worden. 26. Ein Konsultationstreffen der Europäischen Region wird vom 4. bis 6. September 2013 in Istanbul gemeinschaftlich von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) als den vorsitzfüh- renden Organisationen der RCM bzw. UNDG veranstaltet. Dieses Konsultationstreffen wird die offiziellen zwischenstaatlichen Prozesse ergänzen und ein Mittel sein, der Region eine Stimme in den Gesprächen zur Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen nach 2015 zu verleihen. Es wird den Mitgliedstaaten und Organisationen der Zivilgesellschaft ein Forum bieten, ihre Priori- täten zu erörtern und zu vereinbaren und sie als Beitrag zur Formulierung der Entwicklungs- agenda der Vereinten Nationen nach 2015 samt der Aufstellung nachhaltiger Entwicklungsziele weiterzugeben. WHA66.12 Vernachlässigte Tropenkrankheiten Zusammenfassung 27. In Resolution WHA66.12 zu vernachlässigten Tropenkrankheiten wird nationale Eigen- verantwortung für Programme zur Prävention vernachlässigter Tropenkrankheiten gefordert und die Mitgliedstaaten werden gebeten, ihre epidemiologische Überwachung auszubauen und Maßnahmen gegen vernachlässigte Tropenkrankheiten umzusetzen, damit die im globalen Plan zur Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten (2008–2015) vereinbarten Zielvorgaben erreicht werden, wie im Fahrplan zur beschleunigten Arbeit zur Überwindung der globalen Fol- gen vernachlässigter Tropenkrankheiten skizziert und Kenntnis nehmend von der Londoner Erklärung zu vernachlässigten Tropenkrankheiten. Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten dringend aufgefordert, sich für eine vorhersehbare, langfristige internationale Finanzierung ein- zusetzen, ihre nationalen finanziellen Zusagen zu erhöhen und Pläne zum Erreichen universellen Zugangs zu und flächendeckender Versorgung mit Maßnahmen gegen Tropenkrankheiten zu entwerfen. 28. Ferner werden die Partner der WHO, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft aufgefordert das Anliegen zu unterstützen, indem sie ausreichende und vorhersehbare Mittel bereitstellen und den universellen Zugang zu präventiver Chemotherapie, Diagnostik, Fallmanagement und Vek- torenbekämpfung fördern. Außerdem wird die Förderung von Initiativen der Forschung und Entwicklung unter anderem für neue Diagnostika, Arzneimittel und Impfstoffe verlangt. 29. In der Resolution wird die WHO gebeten, evidenzbasierte Normen, Standards, Konzepte, Leitlinien und Strategien zu vernachlässigten Tropenkrankheiten zu entwickeln, die Mitglied- staaten zu unterstützen und Fortschritte hinsichtlich des Erreichens der Ziele zu beobachten. Ferner wird die Vorlage eines Fortschrittsberichts für die 68. Weltgesundheitsversammlung über den Exekutivrat gefordert. Bedeutung für die Europäische Region 30. Die Anzahl der von Vektoren übertragenen Krankheiten und ihre Inzidenz steigen in der Europäischen Region der WHO und verbreiten sich immer mehr: Die in jüngerer Zeit erfolgte erneute Einschleppung und Übertragung des Dengue-Virus und die aus Frankreich und Kroatien EUR/RC63/6 Seite 7 2010 sowie aus Portugal (Madeira und Kontinentaleuropa) 2012 gemeldeten Fälle autochthoner Übertragungen haben gezeigt, dass Dengue-Übertragung in Europa bei Vorhandensein von Ae. albopictus und Ae. aegypti ein realistisches Szenario ist. Ausbrüche des Chikungunya-Fiebers in Italien und Frankreich in den Jahren 2007 bzw. 2010 haben gezeigt, dass Europa auch für die Übertragung anderer tropischer Arboviren anfällig ist und dass Ae. albopictus in der Lage ist, eine Übertragung endemischen Ausmaßes aufrechtzuerhalten. Die Einschleppung, Festsetzung und Verbreitung exotischer invasiver Moskitoarten geben in der Europäischen Region Anlass zu Besorgnis. 31. Der Entwurf eines Europäischen Rahmens für die epidemiologische Überwachung und Bekämpfung invasiver Mückenarten und erneut auftretender Vektorerkrankungen wird dem Regionalkomitee für Europa auf der 63. Tagung zur Annahme vorgelegt. WHA66.22 – Beschluss WHA66(12) Weiterverfolgung der Thematik nach Vorlage des Berichts der beratenden Expertengruppe Forschung und Entwicklung und ihre Finanzierung und Koordination Zusammenfassung 32. In der Resolution zur Weiterverfolgung der Thematik nach Vorlage des Berichts der bera- tenden Expertengruppe Forschung und Entwicklung und ihre Finanzierung und Koordination wird die Entwicklung eines strategischen Arbeitsplans gebilligt. Die Resolution bezieht sich auf die Notwendigkeit der optimalen Nutzung bestehender Systeme vor der Schaffung neuer Lei- tungsstrukturen oder -formen. Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, ihre Forschungs- und Entwicklungskapazitäten für die Gesundheit zu stärken, entsprechende Investi- tionen zu erhöhen, Kapazitätsaufbau und Technologietransfer sowie Koordinierung in diesem Bereich zu fördern. Die Mitgliedstaaten werden auch nachdrücklich aufgefordert in diesem Be- reich auf freiwilliger Basis zu einem abgestimmten und nachhaltigen Finanzierungsmechanis- mus, insbesondere zu Kontrollzwecken, und zu einem globalen Observatorium beizutragen. 33. Ferner wird die Fortsetzung der Konsultation auf nationaler und regionaler Ebene durch die leitenden Gremien der WHO zu bestimmten Aspekten der Koordinierung, Prioritätensetzung und Finanzierung in diesem Bereich gefordert. Außerdem wird die WHO gebeten, für regionale Konsultationen unter breiter Beteiligung maßgeblicher Akteure den Weg zu ebnen mit der Ziel- setzung, Demonstrationsprojekte im Bereich der Forschung und Entwicklung für die Gesundheit zu schaffen. 34. Die Akteure werden dazu aufgefordert, Informationen auszutauschen und zu einem glo- balen Observatorium zu Forschung und Entwicklung für die Gesundheit sowie zu seiner Finan- zierung beizutragen. In der Resolution wird die WHO aufgefordert Normen und Standards zur Unterstützung der Mitgliedstaaten zu entwickeln und zu verbessern und bestehende Abstim- mungsstrukturen und -mechanismen zu überprüfen. Ein globales Observatorium zu Forschung und Entwicklung für die Gesundheit sollte im Rahmen des WHO-Sekretariats eingerichtet und einige Demonstrationsprojekte aus diesem Bereich umgesetzt werden. Eine weitere Zusammen- kunft der Mitgliedstaaten mit offenem Ende wird vor der 69. Weltgesundheitsversammlung (Mai 2016) zur Bewertung der Fortschritte einberufen. Ein Prüfbericht über die vorhandenen Abstimmungsmechanismen wird der 67. Weltgesundheitsversammlung über den Exekutivrat vorgelegt und ein Bericht über die Umsetzung von Demonstrationsprojekten aus diesem Bereich der 68. Weltgesundheitsversammlung ebenfalls über den Exekutivrat vorgelegt. EUR/RC63/6 Seite 8 35. Neben Resolution WHA66.22 wurde der Beschluss WHA66(12) gefällt, die WHO um die Einberufung einer Fachkonsultation (2–3 Tage) zu bitten, die allen Mitgliedstaaten und gelade- nen Sachverständigen offen steht, und dem Auffinden von Demonstrationsprojekten sowie der Beratung mit den Regionaldirektoren dienen soll, damit regionale Repräsentativität sowie Di- versität von Fachwissen und Erfahrungen gesichert sind. Diese Zusammenkunft wird vor Ende 2013 stattfinden und ein Bericht hierüber wird dem Exekutivrat auf seiner 134. Tagung vorge- legt. Bedeutung für die Europäische Region 36. Das Regionalbüro wird vorläufige Ergebnisse einer Online-Konsultation zu Demonstrati- onsprojekten der Mitgliedstaaten während der 63. Tagung des Regionalkomitees vorstellen. Diese Ergebnisse werden in den Bericht einfließen, den das Hauptbüro für die Fachkonsultation vor Ende 2013 erstellen wird. WHA66.23 Umgestaltung der Ausbildung von Gesundheitspersonal zur Unterstützung einer flächendeckenden Versorgung Zusammenfassung 37. In der Resolution werden die Mitgliedstaaten dringend aufgefordert zu erwägen, die aktu- elle Lage zu bewerten, Konzepte, Strategien und Pläne zur Sicherung der Ausbildung und Fort- bildung des Gesundheitspersonals so zu stärken, dass eine flächendeckende Versorgung erreicht wird, und bewährte Praktiken und Erfahrungen mit anderen zu teilen. 38. Die WHO wird gebeten ein Standardprotokoll und Bewertungsinstrument zu entwickeln, das an den Kontext jedes Landes angepasst werden kann, und es zur Unterstützung der Mit- gliedstaaten in der Bewertung und Entwicklung von Konzepten und Strategien zu nutzen. Auf Ebene der Region sollten die Bewertungen der Länder geprüft und mit eindeutigen Schlussfol- gerungen und Empfehlungen über den Exekutivrat an die 69. Weltgesundheitsversammlung gemeldet werden. Die WHO wird ersucht, auf Grundlage dieses Berichts Ansätze zu entwi- ckeln, hierunter Strategien zur Umgestaltung der Ausbildung von Gesundheitspersonal, die dann von der 70. Weltgesundheitsversammlung behandelt werden. Bedeutung für die Europäische Region 39. Seit 2011 arbeitet das Regionalbüro für Europa zusammen mit dem Hauptbüro an der Entwicklung globaler Leitlinien für eine Umgestaltung und Ausweitung der Aus- und Fortbil- dung für Gesundheitspersonal. Die Leitlinien liegen derzeit dem Prüfungsausschuss für Leitli- nien der WHO zur Annahme vor. Auf Ebene der Europäischen Region hat das Regionalbüro eine Sachverständigengruppe am 16. und 17. Juli 2013 nach Kopenhagen einberufen, um die globalen Leitlinien der WHO an den Kontext der Region anzupassen und eine Strategie samt Aktionsplan für die Umgestaltung der Aus- und Fortbildung von Gesundheitspersonal zur Un- terstützung einer flächendeckenden Versorgung und der Umsetzung von „Gesundheit 2020“ vorzuschlagen. 40. Die Empfehlungen der Sachverständigengruppe werden im Dezember 2013 dem Netz- werk nationaler Ansprechpersonen für den Bereich der Gesundheitsausbildung vorgelegt und mit dem Ziel erörtert, eine Konkretisierung der konzeptionellen Leitlinien für die Europäische Region sowie einen Aktionsplan für den Zeitraum 2014–2015 zu entwickeln. Die Verbreitung konzeptioneller Leitlinien und fachlicher Hinweise sowie die Beratung der Mitgliedstaaten ist EUR/RC63/6 Seite 9 als eine der Leistungen des Regionalbüros auch in die Planung für den Zweijahreszeitraum 2014–2015 aufgenommen worden. WHA66.24 Standardisierung und Kompatibilität von eGesundheit Zusammenfassung 41. In der Resolution werden die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, mit maßgebli- chen Akteuren an der Aufstellung eines Fahrplans zur Durchsetzung von eGesundheits- und Gesundheitsdatenstandards zu arbeiten und die Entwicklung geeigneter Konzepte und gesetzli- cher Mechanismen in Erwägung zu ziehen, die mit einer nationalen Gesamtstrategie für eGe- sundheit verknüpft werden. Ferner werden die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert mit ihren Repräsentanten im ICANN-Beratungsausschuss der Regierungen im Interesse der öffent- lichen Gesundheit für eine Koordinierung der nationalen Positionen zu den international belieb- testen Domänen im Bereich von Gesundheit zu arbeiten, hierunter „.health“. 42. Die WHO wird gebeten die Mitgliedstaaten mit den vorhandenen Mitteln darin zu unter- stützen, Anwendungen für eGesundheit und Gesundheitsdatenstandards aufeinander abzustim- men, die Nutzung des Netzes aus Kooperationszentren der WHO für Gesundheits- und Medizin- informatik sowie eGesundheit zu fördern und dadurch entsprechende Forschung, Entwicklung und Neuerung zu unterstützen und die Harmonisierung von Standards für eGesundheit zu be- günstigen. Die WHO wird gebeten, ihre Arbeit mit ICANN zur Verteidigung der Namen und Abkürzungen zwischenstaatlicher Organisationen im System der Internet-Domänen fortzuset- zen. Ein Gerüst zur Abschätzung der weiteren Entwicklung dieser Resolution wird erarbeitet und über den Exekutivrat der Weltgesundheitsversammlung vorgelegt werden. Bedeutung für die Europäische Region 43. Das WHO-Regionalbüro für Europa wird die Mitgliedstaaten in der Entwicklung nationa- ler Strategien für eGesundheit unterstützen und dafür sorgen, dass sie unter anderem die Förde- rung und Nutzung geeigneter Standards für den Datenaustausch und die Kompatibilität behan- deln. Es wird außerdem eng mit dem WHO-Hauptbüro, der Europäischen Kommission und weiteren zwischenstaatlichen Organisationen zusammenarbeiten, um gemeinsame Empfehlun- gen und Leitlinien für die Annahme von Standards in nationalen eGesundheit-Milieus zu entwi- ckeln. 44. Das Regionalbüro für Europa wird mit dem Hauptbüro und der internationalen Gemein- schaft im weiteren Sinne an einer Orientierungshilfe für die Mitgliedstaatenarbeiten zum Vor- gehen in der Verteidigung der gesundheitsbezogenen Domänen, hierunter Namen und Abkür- zungen für internationale Organisationen, durch den ICANN-Beratungsausschuss der Regierun- gen arbeiten. EUR/RC63/6 Seite 10 Beschluss WHA66(10) Minderwertige/nachgeahmte/falsch etikettierte/gefälschte/kopierte Arzneimittel Zusammenfassung 45. Dieser Beschluss enthält eine Empfehlung, den Vorsitz des Lenkungsausschusses für das Verfahren der Mitgliedstaaten zur Thematik minderwertige/nachgeahmte/falsch etikettier- te/gefälschte/kopierte Arzneimittel nach dem Rotationsprinzip zu vergeben. Bedeutung für die Europäische Region 46. Das Regionalbüro für Europa hat gemeinsam mit dem Hauptbüro ein Modell für den In- formationsaustausch über minderwertige/nachgeahmte/falsch etikettierte/gefälschte/kopierte Arzneimittel entwickelt. Derzeit wird unter den Mitgliedstaaten für die Beteiligung an diesem Modell geworben. Der Pilotversuch zur Qualität der Arzneimittel für Mütter und Kinder wird weltweit unter Beteiligung von Mitgliedstaaten aus der Europäischen Region durchgeführt.
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Dreiundsechzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Çeşme (Provinz Izmir), 16.–19. September 2013: Angelegenheiten, die sich aus den Resolutionen und Beschlüssen der 66. Tagung der Weltgesundheitsversammlung ergeben
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