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Einundsiebzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: virtuelle Tagung, 13.–15. September 2021: Resolution: Messrahmen für das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025

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W E L T G E S U N D H E I T SO R G A N I S A T IO N R EG I O N A L B Ü RO F ÜR E U R O P A UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC71/R7 71. Tagung Virtuelle Tagung, 13.–15. September 2021 15. September 2021 211018 ORIGINAL: ENGLISCH Resolution Messrahmen für das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025 Das Regionalkomitee – nach Prüfung des Messrahmens für das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025 (EPW), der im Zuge von Beratungen mit den Mitgliedstaaten sowie zwei Beratungsgremien, der Europäischen Gesundheitsinformations-Initiative (EHII) und dem Informationsnetzwerk der zentralasiatischen Republiken (CARINFONET) erstellt wurde, unter Hinweis auf Resolution EUR/RC70/R3, in der das Regionalkomitee auf seiner 70. Tagung das EPW als strategische Marschroute für die künftige Arbeit des WHO-Regionalbüros für Europa (WHO/Europa) angenommen und die Mitgliedstaaten u. a. eindringlich gebeten hatte, nach Maßgabe der Berichterstattung über das Dreizehnte Allgemeine Arbeitsprogramm 2019–2023 (GPW 13) in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Verwirklichung der drei zentralen Säulen des EPW Bericht zu erstatten, sowie den Regionaldirektor gebeten hatte, über die Umsetzung des EPW, auch durch Verwendung von Maßnahmen zur Erfolgskontrolle in Bezug auf das GPW 13, Bericht zu erstatten, aufbauend auf dem Vermächtnis und den Erfahrungen der Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO aus bzw. mit den Wertvorstellungen, Grundsätzen, Zielvorgaben und Indikatoren von Gesundheit für alle, GESUNDHEIT21, Gesundheit 2020, dem Rahmenkonzept der Europäischen Region für Gesundheit und Wohlbefinden, dem EUR/RC71/R7 Seite 2 Gemeinsamen Kontrollrahmen, dem Wirkungsrahmen des GPW 13 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung, unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Empfehlungen des Europäischen Gesundheitsberichts 2018 sowie der Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gesundheitssysteme insgesamt, in dem Bewusstsein der maßgeblichen Führungsrolle und Initiatorfunktion des Gesundheitswesens in Bezug auf die Erhebung, Untersuchung und Interpretation von Gesundheitsdaten und damit verbundenen Informationen, in Anerkennung der Tatsache, dass die Gewinnung von Gesundheitsinformationen über das Gesundheitswesen hinausgeht und dass die Verknüpfung von aufgeschlüsselten Daten, nicht-konventionellen Datensätzen (Demografie, Genetik, soziale Geschichte, Familiengeschichte, Lebensstil, sozioökonomische Faktoren, Umweltfaktoren) sowie Big Data-Lösungen dazu beitragen kann, bestehende Muster aufzuzeigen und Beschlüsse und Maßnahmen zielgenau ins Visier zu nehmen, in Anerkennung der Bemühungen von WHO/Europa um Schaffung von Kohärenz zwischen verschiedenen Rahmenkonzepten der WHO, um Vermeidung doppelter Meldearbeit und um Abwendung zunehmender Berichtslasten für die Mitgliedstaaten, und insbesondere einer Überlastung kleiner Länder, im Bewusstsein der bestehenden Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zur Schaffung eines einheitlichen integrierten Gesundheitsinformationssystems in der Europäischen Region zum Nutzen der Mitgliedstaaten und aller anderen maßgeblichen Akteure, und ohne dem abschließenden Ergebnis vorzugreifen – 1. NIMMT die für den Messrahmen vorgeschlagenen zentralen Indikatoren als Indikatoren für die Überwachung der Fortschritte in der Europäischen Region bei der Umsetzung der drei zentralen Prioritäten und vier Flaggschiff-Initiativen des EPW durch WHO/Europa AN; EUR/RC71/R7 Seite 3 2. STIMMT ZU, dass zusätzliche Arbeit an der Entwicklungsliste von Indikatorbereichen für den Messrahmen erforderlich ist, wie in Dokument EUR/RC71/5 erläutert; 3. STIMMT ZU, dass WHO/Europa den vorgeschlagenen Messrahmen nach Maßgabe des begleitenden Informationsdokuments EUR/RC71/INF./2 umsetzen soll, um die Daten für die Indikatoren zu erheben, zu analysieren und regelmäßig in seinen Publikationen zu veröffentlichen, und ab 2022 im Rahmen der jährlichen Publikation über zentrale Gesundheitsindikatoren jedes Jahr eine aktualisierte Übersicht über alle zentralen Indikatoren sowie im Rahmen des Europäischen Gesundheitsberichts 2024 eine umfassendere aktualisierte Übersicht erstellen soll; 4. BITTET die Mitgliedstaaten EINDRINGLICH: a) unter Berücksichtigung ihrer vorhandenen Beobachtungskapazität und ihrer Verpflichtungen sowie unter Vermeidung jeder unnötigen Erhöhung der Berichtslasten nach Möglichkeit über zusätzliche Indikatoren für den Messrahmen Bericht zu erstatten, wie in dem begleitenden Informationsdokument EUR/RC71/INF./2 vorgeschlagen, und b) zu Gesundheitsinformationssystemen und Datenerhebungen in Ländern der Europäischen Region beizutragen, um Fortschritte hinsichtlich der zentralen Indikatoren zu bewerten, wie in dem begleitenden Informationsdokument EUR/RC71/INF./2 erläutert; 5. ERSUCHT den Regionaldirektor: a) im Rahmen der routinemäßigen Fortschrittsberichte über das EPW über die Verwirklichung seiner Etappenziele Bericht zu erstatten, b) auf eine Vereinheitlichung der Datenanforderungen mit denen anderer internationaler Organe hinzuarbeiten und dabei die von ihnen geleistete Arbeit auf diesem Gebiet zu berücksichtigen, c) bei der weiteren Arbeit zum Ausbau der Gesundheitsinformationssysteme die Führung zu übernehmen und Wege zur Entwicklung neuer Indikatoren und zur Messung und Aufstellung von für das EPW relevanten Zielvorgaben zu erkunden, und zwar unter voller Einbeziehung der Mitgliedstaaten, EUR/RC71/R7 Seite 4 d) die Etappenziele und Indikatoren des EPW in maßgeblichen internationalen Foren zu vermitteln und dessen Ergebnisse sowie geeignetes Informationsmaterial aktiv zu verbreiten, e) die Arbeit der Expertengruppe über den Messrahmen für das EPW fortzusetzen, um Indikatorbereiche für Themen zu formulieren, die als sehr wichtig für die Europäische Region eingestuft werden, und der 72. Tagung des Regionalkomitees über diese Ergebnisse Bericht zu erstatten, f) die Verwendung von digitalen Datenquellen und Big Data zwecks Ergänzung klassischer Methoden der Datenerhebung zu prüfen, g) die Erkenntnisse und Wissensgrundlagen in Bezug auf Gesundheitsinformationen kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten und dafür alle geeigneten Kommunikationsmittel zu nutzen und h) dem Regionalkomitee laufend über die Indikatoren für das EPW sowie die Fortschritte bei der Vereinheitlichung der Datenanforderungen Bericht zu erstatten. = = =

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