Organisation mondiale de la santé (OMS) · Governing Bodies documents

Vierundsechzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Kopenhagen, 15.–18. September 2014: Resolution (Entwurf): In Kinder investieren: die Strategie der Europäischen Region zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (2015–2020) und der Aktionsplan der Europäischen Region zur Prävention von Kindesmisshandlung (2015–2020)

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W ELTGESUNDHEITSORGANISATION • REGIONALBÜRO FÜR EUROPA UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00; Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: governance@euro.who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC64/Conf.Doc./5 Rev.1 64. Tagung Kopenhagen (Dänemark), 15.–18. September 2014 14. September 2014 140469 ORIGINAL: ENGLISCH Resolution (Entwurf) In Kinder investieren: Die Strategie der Europäischen Region zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (2015–2020) und der Aktionsplan der Europäischen Region zur Prävention von Kindesmisshandlung (2015–2020) Das Regionalkomitee – nach Prüfung der Dokumente „In Kinder investieren: Strategie der Europäischen Region zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (2015–2020)“ (EUR/RC64/12) und „In Kinder investieren: Aktionsplan der Europäischen Region zur Prävention von Kindesmisshandlung (2015–2020)“ (EUR/RC64/13), in Anerkennung des Beitrags dieser Resolution zum Zwölften Allgemeinen Arbeitsprogramm 2014–2019 und zu dessen Kategorien 1 (übertragbare Krankheiten), 2 (nichtübertragbare Krankheiten) und 3 (Gesundheitsförderung im gesamten Lebensverlauf), unter Anknüpfung an die Resolutionen EUR/RC55/R6 („Strategie der Europäischen Region zur Förderung der Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“) und EUR/RC55/R9 („Verletzungsprävention in der Europäischen Region der WHO“), unter Hinweis auf die Resolutionen WHA56.24 (Umsetzung der Empfehlungen des Weltberichts Gewalt und Gesundheit) 1 , (EU Fußnote), WHA64.27 (Verletzungsprävention bei Kindern), WHA65.6 (Umfassender Plan zur Verbesserung der Ernährung von Müttern, 1 In dem Bericht wird Kindesmisshandlung definiert als jegliche in einem Verantwortungs-, Vertrauens- oder Machtverhältnis ausgeübte Form von körperlicher bzw. emotionaler Gewalt, sexuellem Missbrauch, Vernachlässigung oder nachlässiger Behandlung oder kommerzieller oder sonstiger Ausbeutung, welche die Gesundheit, das Überleben, die Entwicklung oder die Würde des Kindes gefährdet (übersetzt nach Kapitel 3, S. 59). EUR/RC64/Conf.Doc./5 Rev.1 Seite 2 Säuglingen und Kleinkindern) und WHA67.15 (Stärkung der Rolle des Gesundheitssystems bei der Bekämpfung von Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Mädchen und generell gegen Kinder) sowie auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, in der Erkenntnis, dass sowohl in der Strategie der Europäischen Region zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (2015–2020) als auch im Aktionsplan der Europäischen Region zur Prävention von Kindesmisshandlung (2015–2020) Lösungsansätze propagiert werden, die auf die Resolution EUR/RC62/R4 (Gesundheit 2020 – das Rahmenkonzept der Europäischen Region für Gesundheit und Wohlbefinden) abgestimmt und mit dieser in Zusammenhang zu sehen sind, unter Nutzung der Synergieeffekte mit anderen Strategien und Konzepten der WHO wie dem Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Strategie zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (2012–2016) (Resolution EUR/RC61/R3), dem Europäischen Aktionsplan zur Stärkung der Kapazitäten und Angebote im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Resolution EUR/RC62/R5), dem Europäischen Aktionsplan für psychische Gesundheit (Resolution EUR/RC63/R10) und dem Europäischen Impfaktionsplan (2015–2020) (Resolutionsentwurf EUR/RC64/Conf.Doc/7), in der Einsicht, dass diese Resolution an Stelle der Resolution EUR/RC55/R6 („Strategie der Europäischen Region zur Förderung der Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“) und der Resolution EUR/RC55/R9 („Verletzungsprävention in der Europäischen Region der WHO“) tritt und dass von einer Geltungsdauer für den Zeitraum 2015–2020 ausgegangen wird, in Anbetracht der Tatsache, dass die Arbeit in Bezug auf andere Arten von Verletzungen, die Gegenstand der Resolution EUR/RC55/R9 sind, in der Europäischen Region im Rahmen der Umsetzung der Resolutionen WHA56.24 (Umsetzung der Empfehlungen des Weltberichts Gewalt und Gesundheit), WHA57.10 (Straßenverkehrssicherheit und Gesundheit) und WHA64.27 (Verletzungsprävention bei Kindern) fortgeführt wird – 1. NIMMT die Dokumente „Strategie der Europäischen Region zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (2015–2020)“ und „Aktionsplan der Europäischen Region zur Prävention von Kindesmisshandlung (2015–2020)“ (EU) mit den darin enthaltenen Zielsetzungen, Zielen, Leitprinzipien und Prioritäten AN; EUR/RC64/Conf.Doc./5 Rev. 1 Seite 3 2. FORDERT die Mitgliedstaaten EINDRINGLICH AUF:2 a) auf eine Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden der (EU) Kleinkinder, Kinder und Jugendlichen und auf eine Verringerung ihrer Krankheitslast – einschließlich der durch Misshandlung und andere negative Erfahrungen in der Kindheit bedingten Krankheitslast – hinzuarbeiten und dabei Maßnahmen für Gesundheitsförderung, Gesundheitsschutz und Krankheitsprävention sowie Untersuchungen über die Determinanten der Gesundheit (EU) und des Wohlbefindens von Kindern in die Wege zu leiten und flächendeckende Maßnahmen mit zielgerichteten Maßnahmen speziell zugunsten besonders gefährdeter Gruppen zu verbinden, b) die Rechte von Kindern zu achten, ihre soziale Integration zu fördern, Chancengleichheit in Bezug auf die Verwirklichung einer höchstmöglichen Lebensqualität herzustellen und in Interventionen zu investieren, die der frühkindlichen Entwicklung, (EU) des Wachstums in der Jugend, der Entstehung eines förderlichen familiären Umfelds und der Schaffung geeigneter institutioneller Strukturen zuträglich sind, c) die Gesundheitssysteme und die Präventionsangebote so zu stärken, dass sie den Zugang zu einem Kontinuum der hochwertigen Gesundheitsversorgung ermöglichen, das von der Phase vor der Geburt über die gesamte Kindheit bis zum Ende des Jugendalters reicht, um so bessere gesundheitliche und soziale Resultate zu erzielen; d) (EU) sicherzustellen, dass in Bezug auf die bestehenden internationalen Berichtspflichten im Bereich der Kindesmisshandlung einschlägige Kontrollsysteme vorhanden sind, 3. ERSUCHT die Regionaldirektorin: a) die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zu unterstützen, b) im Hinblick auf die Förderung der Gesundheit von Kindern und die Prävention von Kindesmisshandlung Partnerschaften mit allen maßgeblichen Akteuren zu fördern, insbesondere in Zusammenarbeit mit den anderen Organisationen der Vereinten Nationen in der Europäischen Region, 2 und ggf. Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration EUR/RC64/Conf.Doc./5 Rev.1 Seite 4 c) sich für ein Engagement der Politik sowie entsprechende Ressourcen zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von (EU) Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen und zur Vorbeugung gegen Misshandlung einzusetzen, d) in künftigen Programmhaushalten die notwendigen Mittel für die Umsetzung der Resolution vorzusehen und durch den Ständigen Ausschuss des Regionalkomitees auf Finanzierungslücken aufmerksam zu machen, e) dem Regionalkomitee auf seiner 68. und 71. Tagung in den Jahren 2018 und 2021 über die Umsetzung der Strategie der Europäischen Region zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (2015–2020) und des Aktionsplans der Europäischen Region zur Prävention von Kindesmisshandlung (2015–2020) Bericht zu erstatten. = = =

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Type de document Governing Bodies documents
Date d'adoption
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