Organisation mondiale de la santé (OMS) · Technical Documents

Umsetzungsplan und Überwachungs- und Evaluationsrahmen für den Handlungsrahmen der WHO zur Verwirklichung eines Höchstmaßes an Gesundheit für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Region (2022–2030)

Organisation mondiale de la santé
Voir le document original

Le texte intégral est hébergé par l’organisation qui le publie. lawenc.com indexe les métadonnées et renvoie vers la source officielle.

Texte intégral

Umsetzungsplan und Überwachungs- und Evaluationsrahmen für den Handlungsrahmen der WHO zur Verwirklichung eines Höchstmaßes an Gesundheit für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Region (2022–2030) • Der vorgeschlagene Handlungsrahmen der WHO zur Verwirklichung eines Höchstmaßes an Gesundheit für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Region (2022–2030) wurde in Beratung mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Region der WHO ausgearbeitet und durch Multi-Stakeholder- Konsultationen mit Mitgliedstaaten und Organisationen von Menschen mit Behinderungen bekräftigt. • Die Zielsetzungen des Handlungsrahmens sind insbesondere auf folgende Aspekte ausgerichtet: 1) allgemeine Gesundheitsversorgung; 2) Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Menschen mit Behinderungen; 3) Schutz von Menschen mit Behinderungen während gesundheitlicher Notlagen; und 4) Schaffung einer Evidenzgrundlage zu Behinderung und Gesundheit. • Dieses Hintergrunddokument enthält einen Umsetzungsplan mit Zielsetzungen, Zielvorgaben und konkreten Maßnahmen für die Mitgliedstaaten, WHO/Europa sowie nationale und internationale Akteure und einen detaillierten Rahmen für Überwachung und Evaluation, um sicherzustellen, dass das Recht auf Gesundheit für Menschen mit Behinderungen umfassend verwirklicht wird. • Dieses Hintergrunddokument (EUR/RC72/BG/7) wurde vom WHO- Regionalkomitee für Europa auf seiner 72. Tagung (Tel Aviv (Israel), 12–14. September 2022) gemeinsam mit dem Arbeitsdokument (EUR/RC72/7) und dem Informationsdokument (EUR/RC72/INF./4) geprüft und angenommen. Das Regionalkomitee nahm die Resolution EUR/RC72/R3 an, in der es den Rahmen billigte. Dokumentnummer: WHO/EURO:2023-6753-46519-67456 © Weltgesundheitsorganisation 2023 Gewisse Rechte vorbehalten. Diese Arbeit ist unter der Lizenz von Creative Commons Attribution-NonCommercial- ShareAlike 3.0 IGO (CC BY-NC-SA 3.0 IGO; https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/igo) erhältlich. Gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz können Sie die Arbeit für nicht gewerbliche Zwecke kopieren, weiterverteilen und anpassen, sofern die Arbeit korrekt zitiert wird (siehe nachstehende Erläuterung). Bei jeglicher Nutzung dieser Arbeit ist jede Andeutung zu vermeiden, dass die WHO bestimmte Organisationen, Produkte oder Leistungen unterstützt. Die Verwendung des WHO-Logos ist nicht gestattet. Wenn Sie die Arbeit anpassen, müssen Sie Ihre Arbeit unter derselben oder einer gleichwertigen Lizenz von Creative Commons lizenzieren. Wenn Sie eine Übersetzung dieser Arbeit erstellen, sollten Sie der beabsichtigten Zitierung folgende Haftungsausschlusserklärung hinzufügen: „Diese Übersetzung wurde nicht von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt. Die WHO übernimmt keine Haftung für den Inhalt oder die Genauigkeit dieser Übersetzung. Ausschließlich die englische Originalausgabe ist rechtsverbindlich: Implementation plan and monitoring and evaluation framework of the WHO European framework for action to achieve the highest attainable standard of health for persons with disabilities 2022–2030. Copenhagen: WHO Regional Office for Europe; 2022.” Jede Schlichtung von Streitigkeiten, die sich aus der Lizenz ergeben, ist gemäß den Schlichtungsregeln der Weltorganisation für geistiges Eigentum durchzuführen. Vorgeschlagene Zitierung: Umsetzungsplan und Überwachungs- und Evaluationsrahmen für den Handlungsrahmen der WHO zur Verwirklichung eines Höchstmaßes an Gesundheit für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Region (2022–2030). Kopenhagen: WHO-Regionalbüro für Europa; 2023. Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 IGO. Cataloguing-in-Publication (CIP-Daten): CIP-Daten erhalten Sie unter http://apps.who.int/iris. Verkauf, Rechte und Lizenzvergabe: Zum Kauf von Publikationen der WHO siehe http://apps.who.int/bookorders. Zur Einreichung von Anträgen auf kommerzielle Nutzung und von Anfragen bezüglich Rechten und Lizenzvergabe siehe http://www.who.int/about/licensing. Material von Dritten: Wenn Sie Material aus dieser Arbeit wiederverwenden möchten, das einem Dritten zugeschrieben wird (z. B. Tabellen, Abbildungen oder Bilder), so tragen Sie die Verantwortung für die Entscheidung, ob dazu eine Genehmigung erforderlich ist, sowie für die Einholung einer solchen Genehmigung beim Urheberrechtsinhaber. Das Haftungsrisiko, das sich aus Verstößen gegen einen im Eigentum Dritter stehenden Bestandteil der Arbeit ergibt, liegt ausschließlich beim Nutzer. Allgemeine Haftungsausschlüsse: Die in dieser Publikation verwendeten Bezeichnungen und die Darstellung des Stoffes beinhalten keine Stellungnahme seitens der WHO bezüglich des rechtlichen Status eines Landes, eines Territoriums, einer Stadt oder eines Gebiets bzw. seiner/ihrer Regierungs- oder Verwaltungsinstanzen oder bezüglich des Verlaufs seiner/ihrer Staats- oder Gebietsgrenzen. Gepunktete und gestrichelte Linien auf Karten bezeichnen einen ungefähren Grenzverlauf, über den möglicherweise noch keine vollständige Einigkeit besteht. Die Erwähnung bestimmter Firmen oder Erzeugnisse bedeutet nicht, dass diese von der WHO unterstützt, empfohlen oder gegenüber ähnlichen, nicht erwähnten bevorzugt werden. Soweit nicht ein Fehler oder Versehen vorliegt, sind die Namen von Markenartikeln als solche kenntlich gemacht. Die WHO hat alle angemessenen Vorkehrungen getroffen, um die in dieser Publikation enthaltenen Informationen zu überprüfen. Dennoch wird das veröffentlichte Material ohne irgendeine explizite oder implizite Gewähr herausgegeben. Die Verantwortung für die Deutung und den Gebrauch des Materials liegt bei der Leserschaft. Die WHO schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die sich aus der Verwendung des Materials ergeben. 2 Inhalt ÜBERBLICK ÜBER DEN RAHMEN UND HAUPTELEMENTE .......................................................... 3 Vision ................................................................................................................................................ 3 Zielsetzungen .................................................................................................................................... 3 Ansätze ............................................................................................................................................. 3 Zielsetzungen, strategische Prioritäten und Zielvorgaben ................................................................ 4 Zielsetzung 1. Sicherstellung, dass alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen erhalten ........................................................... 4 Zielsetzung 2: Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden von Menschen mit Behinderungen 6 Zielsetzung 3: Sicherstellung, dass sämtliche gesundheitspolitischen Konzepte und Programme sowie Pläne zum Aufbau von Widerstandsfähigkeit und für den Wiederaufbau während gesundheitlicher Notlagen behinderungsgerecht sind .................................................................................... 7 Zielsetzung 4: Aufbau einer Evidenzgrundlage zu Behinderung und Gesundheit ................................. 9 Umsetzung und Politiksteuerung ................................................................................................... 10 Erfolgskontrolle und Evaluation...................................................................................................... 12 ANHANG 1: UMSETZUNGSPLAN .............................................................................................. 14 ANHANG 2: ÜBERWACHUNGS- UND EVALUATIONSRAHMEN ................................................ 43 3 ÜBERBLICK ÜBER DEN RAHMEN UND HAUPTELEMENTE Vision 1. Der Handlungsrahmen der WHO zur Verwirklichung eines Höchstmaßes an Gesundheit für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Region (2022–2030) sieht vor, dass bis 2030 in allen Teilen der Europäischen Region der WHO Menschen mit Behinderungen vollständig in die gesamte Planung, Leistungserbringung und Führungsarbeit im Gesundheitswesen einbezogen und darin berücksichtigt werden, um so ein behinderungsgerechtes Gesundheitswesen zu schaffen, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Menschen zu fördern und in der Region ein Höchstmaß an Gesundheit für Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen und aus den unterschiedlichsten Umfeldern zu verwirklichen. Zielsetzungen 2. Der Rahmen umfasst die folgenden Zielsetzungen: Zielsetzung 1: Sicherstellung, dass alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen erhalten; Zielsetzung 2: Gesundheit und Wohlbefinden von Menschen mit Behinderungen fördern. Zielsetzung 3: Sicherstellung, dass sämtliche gesundheitspolitischen Konzepte und Programme sowie Pläne zum Aufbau von Widerstandsfähigkeit und für den Wiederaufbau während gesundheitlicher Notlagen behinderungsgerecht sind; und Zielsetzung 4: Aufbau einer Evidenzgrundlage zu Behinderung und Gesundheit. Ansätze 3. Die in dem Rahmen vorgeschlagenen Ansätze lauten wie folgt. a) Menschenrechte: Menschen mit Behinderungen sollten gleichberechtigt mit anderen die gleichen Rechte auf Gesundheit, Beschäftigung, Bildung und in allen anderen Bereichen des Lebens genießen. b) Universelles Design: Die bauliche Umwelt, medizinische Geräte und Produkte sowie sämtliche Angebote der Gesundheitsversorgung müssen für alle Menschen zugänglich sein und von ihnen genutzt werden können. c) Lebensverlauf: Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sollten im gesamten Lebensverlauf vollständig berücksichtigt werden. 4 d) Gesundheitssysteme: Es müssen Maßnahmen entwickelt werden, um zu gewährleisten, dass die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die sechs Bausteine von Gesundheitssystemen integriert ist.1 Zielsetzungen, strategische Prioritäten und Zielvorgaben 4. Angesichts der Komplexität der Gesundheitsversorgung und der Vielfalt von Behinderungen sowie in Anerkennung der großen Vielfalt der Gesundheitslandschaft einschließlich der Gesundheitssysteme in allen Teilen der Region ist der Rahmen flexibel genug, um unter den unterschiedlichsten Bedingungen umsetzbar zu sein, aber auch konkret genug, um Fortschritte überwachen und messen und Erfolge evaluieren zu können. Die nachstehenden Listen von Zielvorgaben und Maßnahmen sollen den Mitgliedstaaten und anderen Akteuren als Richtschnüre und Anregung für ihr Handeln dienen. 5. Der Rahmen umfasst vier Zielsetzungen, die an den drei zentralen Prioritäten des Europäischen Arbeitsprogramms 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“ ausgerichtet sind. Jede Zielsetzung wird von zugehörigen Handlungsfeldern, Zielvorgaben und Indikatoren begleitet. Die vollständigen Maßnahmenkataloge (Umsetzungsplan) finden sich in diesem Hintergrunddokument, ebenso der vollständige Überwachungs- und Evaluationsrahmen (mit 20 Indikatoren, begleitenden Messgrößen von Fortschritt und Datenquellen). Zielsetzung 1. Sicherstellung, dass alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen erhalten 6. Das WHO-Regionalbüro für Europa (WHO/Europa) hat sich der Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung verschrieben und dazu, zu gewährleisten, dass Menschen aller Altersgruppen in der gesamten Europäischen Region Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten, wie im EPW dargelegt. Allgemeine Gesundheitsversorgung umfasst die volle Bandbreite unentbehrlicher hochwertiger Gesundheitsleistungen, von der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention über Therapie und Rehabilitation bis zur Palliativversorgung, und zwar im gesamten Lebensverlauf. Mit der Verwirklichung dieser Zielsetzung wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu bezahlbaren, zeitnahen, bedarfsgerechten und hochwertigen Gesundheitsleistungen bei Allgemein- und Fachärzten in der primären, sekundären und tertiären Versorgung erhalten, und zwar sowohl wohnortnah als auch zu Hause. 7. Diskriminierung aufgrund von Behinderung ist ein wesentliches Hindernis für die Verwirklichung der allgemeinen Gesundheitsversorgung in der Region. Gemäß Artikel 2 des 1 Bausteine von Gesundheitssystemen: i.) Leistungserbringung, ii.) Gesundheitspersonal, iii.) Gesundheitsinformationssysteme, iv.) Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln, v.) Finanzierung und vi.) Führungskompetenz und Politiksteuerung (Monitoring the building blocks of health systems: a handbook of indicators and their measurement strategies. Genf: Weltgesundheitsorganisation; 2010 (https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/258734/9789241564052-eng.pdf, eingesehen am 7. November 2022). 5 Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: bedeutet „Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass das auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennen, Genießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird. Sie umfasst alle Formen der Diskriminierung, einschließlich der Versagung angemessener Vorkehrungen. 8. Im Bereich der Gesundheitsversorgung kann Diskriminierung aufgrund von Behinderung viele Formen annehmen und sich auf Politiken, Einstellungen und/oder Systeme beziehen, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt benachteiligen. Beispielhaft dafür sind beeinträchtigte Zugänglichkeit von Gesundheitsleistungen, höhere Barrieren für den Zugang zu und die Inanspruchnahme von Leistungen und die Missachtung des grundlegenden Rechts auf Gesundheitsversorgung und auf die Autonomie von Menschen mit Behinderungen. Strategische Prioritäten für Zielsetzung 1 9. Die strategischen Prioritäten für Zielsetzung 1 lauten wie folgt. a) Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Familien mit Respekt und Würde behandelt werden und dass sie umfassend informiert und befähigt werden – auch gesetzlich –, ihre Zustimmung zu geben, bevor Entscheidungen über ihre Gesundheit getroffen werden. b) Eliminierung von Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Beseitigung sämtlicher Barrieren beim Zugang zu und der Nutzung von Gesundheitsleistungen im gesamten Lebensverlauf und bei Bedarf Vornahme angemessener Anpassungen. c) Stärkung der Gesundheitssysteme im Hinblick auf die Bereitstellung bzw. Koordinierung von Rehabilitations- und Habilitationsleistungen, Hilfsmitteln, Hilfs- und Unterstützungsleistungen (u. a. in Form gegenseitiger gleichrangiger Unterstützung) und gemeindenaher Rehabilitation. d) Entwicklung bzw. Überarbeitung gesundheits- und behinderungsbezogener Gesetze, Konzepte, Strategien und Pläne in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zielvorgaben für Zielsetzung 1 10. Die Zielvorgaben für Zielsetzung 1 lauten wie folgt. Zielvorgabe 1.1: bis 2030 sicherstellen, dass Gesundheitsleistungen zugänglich sind. Zielvorgabe 1.2: bis 2030 sicherstellen, dass das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Gesundheitsversorgung umfassend geschützt ist. Zielvorgabe 1.3: bis 2030 sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen in vollem Umfang Deckung durch die Krankenversicherung genießen. 6 Zielvorgabe 1.4: bis 2030 sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen umfassenden Zugang zu angemessenen Rehabilitations- und Habilitationsleistungen, Hilfsmitteln, Hilfs- und Unterstützungsleistungen sowie gemeindenaher Rehabilitation haben. Zielvorgabe 1.5: bis 2030 direkte und indirekte Kosten abschaffen, die sich negativ auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung auswirken. Zielsetzung 2: Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden von Menschen mit Behinderungen 11. Gesundheit und Wohlbefinden im gesamten Lebensverlauf sicherzustellen, ist wesentlich für die nachhaltige Entwicklung und den Aufbau prosperierender Gesellschaften. Studien haben gezeigt, dass Gesundheitsdeterminanten im weiteren Sinne – darunter Armut, Ungleichheit, Ereignisse im Lebensverlauf, die bauliche Umwelt und politische Handlungskonzepte – nicht nur die Gesundheit von Menschen beeinflussen, sondern auch ihre Fähigkeit und ihre Widerstandsfähigkeit dafür, Gesundheitsproblemen entgegenzustehen und sich um angemessene Gesundheitsleistungen zu bemühen und diese in Anspruch zu nehmen. Wohlbefinden wird im Allgemeinen mit guter Gesundheit und der Verfügbarkeit von und dem Zugang zu grundlegenden Ressourcen in Verbindung gebracht und hängt von wirtschaftlichen, sozialen, geschlechtsspezifischen, politischen, verhaltens- und umweltbedingten Determinanten ab. Gute Unterstützungsnetze in der Gemeinschaft (einschließlich Familienmitglieder, Angehörige und/oder Betreuungspersonen) sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, weil sie Menschen mit Behinderungen im gesamten Lebensverlauf Unterstützung bieten. 12. Erkenntnisse zeigen, dass Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu und bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und Interventionen im Bereich der öffentlichen Gesundheit benachteiligt sind und ein höheres Risiko für schlechte gesundheitliche Ergebnisse wie Adipositas, Bluthochdruck, sturzbedingte Verletzungen und Stimmungsstörungen einschließlich Depressionen haben. Die Pandemie der Coronavirus- Krankheit (COVID-19) hat diese Ungleichgewichte noch verschärft, weil Menschen mit Behinderungen ein höheres Morbiditäts- und Sterblichkeitsrisiko sowie ein höheres Risiko für einen schlechten psychischen Gesundheitszustand haben. 13. Daher muss unbedingt sichergestellt werden, dass alle Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden behinderungsgerecht sind sowie Ungleichgewichten bei den Gesundheitsergebnissen entgegenwirken und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen verbessern. Auf individueller Ebene müssen öffentliche Gesundheitsprogramme an den Risikofaktoren für die Gesundheit – wie Tabakkonsum, Drogenkonsum und -missbrauch sowie ungesunde Ernährungsgewohnheiten – ansetzen und Gesundheitskompetenz und gesundes Verhalten, einschließlich körperlicher Betätigung und präventiver gesundheitlicher Untersuchungen, sowie den Zugang zu Körperpflege und entsprechenden Geräten zu ihrer Unterstützung fördern. Auf gemeinschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene müssen die Interventionen auf wirtschaftliche, soziale, politische und Umweltfaktoren ausgerichtet werden, die sich unmittelbar auf alle Aspekte des Lebens, einschließlich Gesundheit und Wohlbefinden, auswirken können. Es bedarf eines Ansatzes von Gesundheit in allen Politikbereichen. Zu diesem Zweck sind ressortübergreifende Maßnahmen unter Beteiligung verschiedener Fach- und Politikbereiche wie öffentlicher 7 Gesundheit, Wohnungswesen, Kinderbetreuung, Bildung, Infrastruktur und Verkehr und mit Einbeziehung von auf verschiedenen Ebenen arbeitenden Partnern einschließlich der staatlichen, lokalen und kommunalen Ebene erforderlich, um gesundheitliche Chancengleichheit herbeizuführen, soziale Gerechtigkeit zu fördern und die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Strategische Prioritäten für Zielsetzung 2 14. Die strategischen Prioritäten für Zielsetzung 2 lauten wie folgt. a) Annahme eines ressortübergreifenden Ansatzes für Gesundheit, der an den sozialen Determinanten von Gesundheit ansetzt, und Förderung einer gesunden Lebensweise und behinderungsgerechter Lebensumfelder. b) Einführung und Förderung von Programmen, Initiativen und Gesundheitsangeboten – einschließlich präventiver gesundheitlicher Untersuchungen, Angeboten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Leistungen im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung –, die die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen mit Behinderungen fördern. c) Eingehen auf die gesundheitlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen im gesamten Lebensverlauf und unter den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen, die durch Segregation und Unterbringung in Einrichtungen, durch Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt (u. a. körperliche, psychische und sexuelle Gewalt) bedingt sind. Zielvorgaben für Zielsetzung 2 15. Die Zielvorgaben für Zielsetzung 2 lauten wie folgt. Zielsetzung 3: Sicherstellung, dass sämtliche gesundheitspolitischen Konzepte und Programme sowie Pläne zum Aufbau von Widerstandsfähigkeit und für den Wiederaufbau während gesundheitlicher Notlagen behinderungsgerecht sind 16. Der Begriff „gesundheitliche Notlagen“ bezieht sich auf ein breites Spektrum von Ereignissen einschließlich Pandemien, Konflikten und wirtschaftlicher oder anderer Arten von Krisen wie beispielsweise des Klimawandels, die ein erhebliches Risiko für die Zielvorgabe 2.1: bis 2030 sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu präventiven gesundheitlichen Untersuchungen haben. Zielvorgabe 2.2: bis 2030 sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Angeboten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit einschließlich Familienplanung, Informationen und Aufklärung haben. Zielvorgabe 2.3: bis 2030 ressortübergreifende Maßnahmen für Gesundheit substanziell stärken. Zielvorgabe 2.4: bis 2030 Risiken und Bedrohungen der Gesundheit und des Wohlbefindens von Menschen mit Behinderungen verringern und Schutz vor Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt bieten. 8 Gesundheit der Menschen darstellen können. Gesundheitliche Notlagen haben erhebliche negative Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen sind häufig strukturell benachteiligt und daher anfälliger für die Auswirkungen solcher Notlagen als Menschen ohne Behinderungen. Anfälligkeit ist keine inhärente Eigenschaft von Menschen; vielmehr kann sie gemäß dem Hyogo-Rahmenaktionsplan 2005–2015 definiert werden als „die durch physische, soziale, wirtschaftliche und Umweltfaktoren oder Prozesse bestimmten Bedingungen, die die Empfindlichkeit eines Gemeinwesens gegenüber den Auswirkungen von Gefahren erhöhen“. Menschen erleben gesundheitliche Notlagen auf unterschiedliche Weise, je nach ihrer spezifischen Betrachtungsweise und den Ressourcen, zu denen sie innerhalb breiterer sozialer und kultureller Kontexte Zugang haben. 17. Gesundheitliche Notlagen verschärfen die bestehenden gesundheitlichen Ungleichgewichte, die Menschen mit Behinderungen erfahren, und schaffen neue. Wie während der COVID-19-Pandemie zu beobachten war, können Menschen mit Behinderungen von den Risiken im Zusammenhang mit gesundheitlichen Notlagen und den ergriffenen Gegenmaßnahmen in besonderem Maß betroffen sein. Gesundheitliche Notlagen wie Pandemien können Auswirkungen auf das Gesundheitspersonal betreffende Themen, auf die Zugänglichkeit von gesundheitsbezogenen Informationen und Gesundheitsförderungsprogrammen, auf den Zugang zu Gesundheitsleistungen und Interventionen sowie auf die ressortübergreifende Koordinierung der Gesundheitsversorgung haben. Unterbrechungen des Zugangs zur Gesundheitsversorgung und zu sozialer Unterstützung sowie die ausbleibende Deinstitutionalisierung in einer Notlage oder das Fehlen zugänglicher Notunterkünfte und Kommunikationsmöglichkeiten während gesundheitlicher Notlagen können sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen mit Behinderungen auswirken. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss bei gesundheitlichen Notlagen beachtet und als integraler Bestandteil der Krisenreaktion bei gesundheitlichen Notlagen angesehen werden. Die behinderungsgerechte Reaktion auf eine gesundheitliche Notlage ist eng mit der Stärkung der Gesundheitssysteme verbunden. Strategische Prioritäten für Zielsetzung 3 18. Die strategischen Prioritäten für Zielsetzung 3 lauten wie folgt. a) Stärkung der Gesundheitssysteme, damit diese widerstandsfähig gegenüber gesundheitlichen Notlagen sind. b) Sicherstellung, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei Risiko-, Katastrophen- und Notfallmanagement in vollem Umfang Berücksichtigung finden, damit sie während gesundheitlicher Notlagen vollständig geschützt sind. c) Ansetzen an den Bedingungen, einschließlich jener mit Bezug zu Informationen, Kommunikation, Segregation, physischer Umwelt und ökonomischen Faktoren, die Menschen mit Behinderungen anfälliger für die Auswirkungen von gesundheitlichen Notlagen machen. 9 Zielvorgaben für Zielsetzung 3 19. Die Zielvorgaben für Zielsetzung 3 lauten wie folgt. Zielvorgabe 3.1: bis 2030 Führungskompetenz und Steuerung für die behinderungsgerechte Reaktion auf gesundheitliche Notlagen stärken oder entwickeln. Zielvorgabe 3.2: bis 2030 sicherstellen, dass alle Konzepte, Initiativen, Strategien und Programme in Bezug auf gesundheitliche Notlagen behinderungsgerecht sind. Zielsetzung 4: Aufbau einer Evidenzgrundlage zu Behinderung und Gesundheit 20. Die Datenerhebung trägt zu nationalen, regionalen und globalen Entwicklungsbemühungen und zur Armutsbekämpfung bei, weil sie die Grundlage für die Entscheidungsfindung und die Umsetzung von Politik bildet. Die Verfügbarkeit zuverlässiger Daten ist entscheidend für die Überwachung von Fortschritten, die Evaluation von Maßnahmen und die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Evidenzbasierte Forschung zum Thema Behinderung ist auch für die Stärkung der Gesundheitssysteme im Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse von wesentlicher Bedeutung. 21. In den internationalen und nationalen Datenerfassungssystemen werden jedoch häufig keine Daten zu Behinderung erfasst, was sich während der COVID-19-Pandemie noch deutlicher gezeigt hat. Außerdem sind nach Behinderung aufgeschlüsselte Daten, sofern vorhanden, in der Regel international nicht vergleichbar, weil der Begriff „Behinderung“ bei den entsprechenden Indikatoren auf unterschiedliche Weise verwendet worden sein kann, was zu Problemen bei der Datenkonsistenz und der Vergleichbarkeit zwischen Ländern führt. Die Forschung in wichtigen prioritären Bereichen wie dem ungedeckten Bedarf an Gesundheitsleistungen, den Barrieren für die Leistungserbringung und dem Niveau der Gesundheitsergebnisse, auch im Bereich der Rehabilitation, wird außerdem dadurch behindert, dass entweder überhaupt keine Daten vorliegen oder es an aussagekräftigen und zugänglichen Daten mangelt. Infolgedessen ist die Forschung zum Thema Behinderung relativ spärlich, wobei große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. 22. Um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen in der Region nicht zurückgelassen werden, ist es wichtig, die Verfügbarkeit genauer, relevanter und international vergleichbarer, nach Behinderung aufgeschlüsselter Gesundheitsdaten sicherzustellen, die durch eine Vielzahl von Forschungsdesigns und mit Schwerpunkt auf partizipativen Methoden gewonnen werden. Evidenzbasierte Forschung zum Thema Behinderung in wichtigen gesundheitlichen Schwerpunktbereichen kann als Grundlage für die Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung, die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Gesundheitsversorgung und in den Gesundheitssystemen und die Annahme chancengerechter und wirksamer Gesundheitskonzepte in der gesamten Region dienen. Strategische Prioritäten für Zielsetzung 4 23. Die strategischen Prioritäten für Zielsetzung 4 lauten wie folgt. 10 a) Gewährleistung der Erfassung zuverlässiger nach Behinderung aufgeschlüsselter Daten innerhalb nationaler Gesundheitsinformationssysteme. b) Gewährleistung, dass Daten aus Volkszählungen, Umfragen in der Bevölkerung und nationalen Gesundheitserhebungen nach Behinderung aufgeschlüsselt werden, um so zuverlässige Informationen über den sozioökonomischen Status und die Gesundheit von Menschen mit Behinderungen erhalten zu können. c) Unterstützung von Forschungsarbeiten, die an der Diskriminierung aufgrund von Behinderung ansetzen und diese zu eliminieren suchen und gleichzeitig Menschen mit Behinderungen zu selbstständigem Handeln befähigen wollen. d) Unterstützung von Forschungsarbeiten zu Behinderung durch die Bereitstellung höherer Finanzmittel, die Annahme eines fachübergreifenden Ansatzes und die aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und der sie vertretenden Organisationen. Zielvorgaben für Zielsetzung 4 24. Die Zielvorgaben für Zielsetzung 4 lauten wie folgt. Zielvorgabe 4.1: bis 2030 die Erhebung relevanter, standardisierter und international vergleichbarer Daten zum Thema Behinderung sicherstellen. Zielvorgabe 4.2: bis 2030 die Forschung zum Thema Behinderung stärken. Umsetzung und Politiksteuerung 25. Eine wirksame Umsetzung auf der nationalen Ebene erfordert den starken politischen Willen, auf ein behinderungsgerechtes Gesundheitswesen hinzuarbeiten, u. a. durch Mittelzuweisungen, Finanzierungsmechanismen, die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in sämtliche Prozesse und die Ausarbeitung detaillierter und messbarer Maßnahmen auf allen Ebenen, von der Politik bis zur Leistungserbringung, um so die nationalen und regionsweiten Zielvorgaben zu erfüllen. Zur Umsetzung des Handlungsrahmens bedarf es auch starker Partnerschaften auf der subregionalen und nationalen Ebene zwischen Organisationen von Menschen mit Behinderungen, Mitgliedstaaten, WHO/Europa, wissenschaftliche Institutionen sowie nationalen und internationalen Organisationen, wie etwa dem European Disability Forum. Siehe Anhang 1 für einen vorgeschlagenen Umsetzungsplan. 26. Der Rahmen wird durch nationale Aktionspläne zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen umgesetzt, mit eindeutigen Strategien und Mechanismen für die Erfüllung der nationalen und regionsweiten Zielvorgaben. Nationale Aktionspläne mit klar definierten vorrangigen Maßnahmen, Zeitplänen und Ressourcen werden mit Unterstützung nationaler, regionsweiter und internationaler Akteure ausgearbeitet. WHO/Europa wird die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer nationalen Aktionspläne unterstützen (oder ihrer Weiterentwicklung, für Mitgliedstaaten, die bereits über einschlägige Aktionspläne verfügen). Die nationalen Aktionspläne werden behinderungsgerechte gesundheitspolitische Konzepte mit dem Ziel fördern, Ausgrenzung zu bekämpfen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken, widerstandsfähige 11 Gesundheitssysteme aufzubauen und letztlich die Gesundheit der Bevölkerung in der Region zu verbessern. 27. Für die erfolgreiche Umsetzung des Rahmens werden die Mitgliedstaaten: a) die bestehenden gesundheitlichen Ungleichgewichte anerkennen müssen, die Menschen mit Behinderungen erfahren; b) Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen in alle Prozesse und Entscheidungen einbeziehen müssen; und c) in Partnerschaft mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen aktiv werden müssen, um die Maßnahmen in dem Rahmen umzusetzen. 28. Die Maßnahmen sind grob in zentrale Maßnahmen auf strategischer Ebene und Maßnahmen auf operationeller Ebene unterteilt, die sich an dem Ansatz der primären Gesundheitsversorgung orientieren. Die zentralen Maßnahmen auf strategischer Ebene finden auf einer hohen Ebene statt und umfassen Politiksteuerung, Führungsarbeit, Finanzierung und Bürgerbeteiligung. Die Maßnahmen auf operationeller Ebene sind Vor- Ort-Maßnahmen, die die strategischen Maßnahmen unterstützen, und betreffen die Praxis im Gesundheitswesen, Ausbildung/Schulungen und Anpassungen. 29. Weil die Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Gesundheitssysteme, ihre politischen Rahmenbedingungen und die Infrastruktur des Gesundheitssektors (einschließlich Politiksteuerung und Führung sowie Infrastruktur auf operationeller Ebene) große Unterschiede aufweisen, muss die genaue Priorisierung der Maßnahmen in diesem Rahmen von jedem Mitgliedstaat in Absprache mit Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen festgelegt werden. Organisationen von Menschen mit Behinderungen werden eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und ihre Eingliederung und Stärkung zu fördern, und deshalb bei der Erfüllung der Zielvorgaben und Indikatoren und bei der Verwirklichung der Ziele des Rahmens eine Schlüsselrolle spielen. 30. Es wird empfohlen, die zentralen Maßnahmen auf strategischer Ebene zuerst umzusetzen, um einen soliden Politikrahmen sowie eine angemessene Infrastruktur für Politiksteuerung und Führungsarbeit zu schaffen und Finanzierungsmechanismen zur Verfügung zu stellen. Die Ausarbeitung dieser Maßnahmen in enger Partnerschaft mit Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen wird auch zum Aufbau von Kapazitäten für die Vorbereitung der Maßnahmen auf operationeller Ebene führen. 31. Die Umsetzung des Handlungsrahmens wird vom WHO-Regionalkomitee für Europa überwacht, und zwar durch Konsultationen mit einem hochrangigen Ad-hoc-Beirat, der sich aus unabhängigen Experten aus verschiedenen Bereichen zusammensetzt und: a) die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung berät und fachliche Hilfe bei der Einrichtung des eigenen Überwachungs- und Evaluationsrahmens des Staates auf nationaler und subnationaler Ebene leistet; b) Überzeugungsarbeit für politisches Engagement und die Zuweisung angemessener finanzieller Ressourcen zur Stärkung und Aufrechterhaltung einer behinderungsgerechten Gesundheitsversorgung in allen Mitgliedstaaten leistet; und c) dem WHO-Regionaldirektor für Europa in regelmäßigen Abständen über die Fortschritte 12 hinsichtlich der Erfüllung der Zielvorgaben auf der Ebene der Europäischen Region und auf der subnationalen Ebene Bericht erstattet. Erfolgskontrolle und Evaluation 32. Zielvorgaben und Erfolgsindikatoren werden als Messgrößen von Fortschritt und Triebkräfte für politische Maßnahmen dienen. Die Indikatoren sind soweit möglich Bestandteil der bereits etablierten internationalen Datenerhebung, um die Berichtslast zu verringern. Siehe Anhang 2 für einen vorgeschlagenen Überwachungs- und Evaluationsrahmen. 33. Die Zielvorgaben und Indikatoren Bereich werden in erster Linie ausgerichtet an bzw. ausgearbeitet mit Hilfe der folgenden Instrumente, Dokumente und Aktivitäten: (a) dem EPW-Messrahmen, aus dem relevante Indikatoren angepasst wurden, um konkret am Aspekt der Behinderung anzusetzen; dies gewährleistet die Übereinstimmung mit der programmatischen Arbeit von WHO/Europa, nicht nur um die allgemeine Berücksichtigung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesundheitsversorgung zu unterstützen, sondern auch um das Bewusstsein für die Bedürfnisse eines substanziellen Teils der Bevölkerung der Region zu schärfen; b) dem globalen Bericht der WHO über gesundheitliche Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen2 (der in Umsetzung von Resolution WHA74.8 zur Verwirklichung eines Höchstmaßes an Gesundheit für Menschen mit Behinderungen erstellt wurde und im Dezember 2022 veröffentlicht werden soll), aus dem Zielvorgaben und Indikatoren mit Relevanz für die Europäische Region ausgewählt wurden, und dem globalen Aktionsplan der WHO für mehr Gesundheit für Menschen mit Behinderungen (2014– 2021), der verwendet wurde, um Zielvorgaben und Indikatoren zu ermitteln, die weiterhin relevant sind. c) der Ausarbeitung von Indikatoren mit Relevanz für die Region und den Themenbereich Behinderung, die geeigneten Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) (insbesondere SDG 3, SDG 5, SDG 16 und SDG 17), der Globalen Referenzliste der WHO der 100 zentralen Gesundheitsindikatoren (2018),3 dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten in der Europäischen Region der WHO 2016–2025) (Resolution EUR/RC66/R11) entnommen wurden, um sicherzustellen, dass der Handlungsrahmen unmittelbar zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen kann. d) der Ausarbeitung neuer Zielvorgaben und Indikatoren, die nicht in den vorstehend unter a), b) und c) genannten Dokumenten enthalten sind oder für die gegenwärtig keine angemessenen Daten vorliegen, die aber dennoch von Bedeutung sind; diese Zielvorgaben und Indikatoren müssen Teil der Agenda von WHO/Europa und der 2 WHO global report on health equity for persons with disabilities. In: World Health Organization [Website]. Genf: Weltgesundheitsorganisation; 2022 (https://www.who.int/activities/global-report-on-health-equity-for- persons-with-disabilities, eingesehen am 7. November 2022). 3 2018 Global reference list of 100 core health indicators (plus health-related SDGs). Genf: Weltgesundheitsorganisation; 2018 (https://apps.who.int/iris/handle/10665/259951, eingesehen am 7. November 2022). 13 Mitgliedstaaten in der Region sein, damit sie rechtzeitig zur Halbzeitevaluation weiterentwickelt werden können und sichergestellt ist, dass bestehende Datenlücken geschlossen werden.. 34. Für die Evaluation bedarf es solider nach Behinderung aufgeschlüsselter Daten. WHO/Europa wird auf der nationalen Ebene fachliche Unterstützung anbieten, und auf der subregionalen Ebene wird dies in Zusammenarbeit mit dem Informationsnetzwerk der zentralasiatischen Republiken und der Europäischen Gesundheitsinformations-Initiative erfolgen. WHO/Europa wird auch die nationalen Statistikämter der Mitgliedstaaten dabei unterstützen, eigene Mechanismen zur Datenerhebung unter Einbeziehung des Aspekts der Behinderung zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Mechanismen zu stärken. 35. Die Mitgliedstaaten werden einen Halbzeit-Überwachungsbericht (2026) und einen abschließenden Überwachungsbericht (2030) erstellen. WHO/Europa wird einen Halbzeitbilanzbericht (einschließlich einer Bestandsaufnahme und maßgeblicher Fallstudien) erstellen, der dem Regionalkomitee auf seiner 76. Tagung (2026) vorgelegt wird. Ein Abschlussbericht wiederum ist zur Vorlage auf der 80. Tagung (2030) vorgesehen. 14 ANHANG 1: UMSETZUNGSPLAN Zielsetzung 1: Sicherstellung, dass alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen erhalten Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner Zielvorgabe 1.1. Bis 2030 sicherstellen, dass Gesundheitsleistungen zugänglich sind  Führungskompetenz und Steuerung für mehr Gesundheit mit Inklusion von Menschen mit Behinderungen entwickeln  Strategische Kernebene  Kontaktstellen für das Thema Behinderung in Gesundheitsministerien ermitteln und interne Aktionspläne formulieren, die Inklusion und den Zugang zu Leistungen der normalen Gesundheitsversorgung unterstützen. Die Kontaktstellen sollten auch die Koordinierung mit anderen Ressorts bei Initiativen im Bereich der öffentlichen Gesundheit beaufsichtigen.  Die Beteiligung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung der Gesundheitspolitik und Qualitätssicherungsprozessen sicherstellen.  Den Mitgliedstaaten Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung eines Schulungspakets zum Thema der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen anbieten.  Regionale Workshops zu den Themen allgemeine Gesundheitsversorgung und Chancengleichheit unter Nutzung der Erfahrungen von Ländern ausrichten, die in laufende/verwandte Initiativen für Personal von Gesundheitsministerien, politische Entscheidungsträger und Vertreter von Organisationen von Menschen mit Behinderungen integriert sind.  Gesundheitsministerien Unterstützung beim Aufbau ihrer Führungskapazitäten zur Sicherstellung behinderungsgerechter Gesundheitsleistungen anbieten.  Für Organisationen von Menschen mit Behinderungen Aufbau von Kapazität anbieten, um ihnen die wirksame Beteiligung an der Politiksteuerung im Gesundheitsbereich zu ermöglichen. 15 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Operationelle Ebene • Eine unabhängige Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssektor einrichten. • Barrieren für die Leistungserbringung beseitigen (einschließlich Hindernissen für den physischen Zugang, Informationen und Kommunikation sowie Koordinierung) über alle Gesundheitsversorgungs- programme hinweg, einschließlich derjenigen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit, psychischer Gesundheit, Gesundheitsförderung und anderen Initiativen auf der Bevölkerungsebene im Bereich der öffentlichen Gesundheit • Strategische Kernebene • Nationale Zugänglichkeitsstandards verabschieden, einschließlich für den Zugang zu Einrichtungen, Informationen und zur digitalen Umgebung, und ihre Einhaltung sicherstellen. • Mechanismen zur Verbesserung der kontinuierlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen im gesamten Lebensverlauf unterstützen, einschließlich: Entlassungsplänen, multidisziplinärer Teamarbeit, Entwicklung von Überweisungswegen und Leistungsverzeichnissen sowie Koordinierung zwischen Gesundheits- und Sozialdiensten. • Die Verfügbarkeit und die Bezahlbarkeit angemessener Breitenversorgung und spezifischer Angebote für Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage solider und verlässlicher wissenschaftlicher Daten unterstützen und stärken. • Mittel bereitstellen und/oder erhöhen, um gestiegenen Ausgaben Rechnung zu tragen und auf diese Weise Barrieren für die Leistungserbringung zu beseitigen. • Den Austausch bewährter Verfahren zum Thema zugängliche Gesundheitsleistungen erleichtern. • Fachliche Leitlinien zur Unterstützung der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Konzepte, Strategien und Programme im Bereich der öffentlichen Gesundheit bereitstellen. 16 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Operationelle Ebene • Die Grundsätze für universelles Design umsetzen, sodass die gesamte bauliche Umwelt und alle medizinischen Geräte und Produkte sowie alle Leistungen (sowohl bestehende als auch neue) zugänglich sind. Universelles Design bedeutet auch, dass Trinkwasserspender/Hygieneeinrichtungen und Toiletten angemessen gestaltet sind und instand gehalten und gepflegt werden. • Eine Reihe von Vorkehrungen für den Zugang zu Gesundheitsdiensten bereitstellen, einschließlich baulicher Veränderungen an Einrichtungen, Anpassungen von Terminsystemen, alternativer Modelle der Leistungserbringung und der Vermittlung von Informationen in geeigneten Formaten wie Gebärdensprache, Braille-Schrift, Großdruck, Einfacher Sprache und bildlichen Informationen. • Gesundheitsleistungen über Telemedizin bereitstellen, die Barrieren im Zusammenhang mit der digitalen Kluft beseitigen, um chancengerechte Teilhabe zu fördern. • Sicherstellen, dass die Websites von Gesundheitsministerien, öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und Anbietern von Gesundheitsleistungen der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium entsprechen. • Durch fachliche Unterstützung für die Erhebung nach Behinderung aufgeschlüsselter Daten zur Inanspruchnahme von Leistungen die Ermittlung von Beschränkungen des Zugangs zu bestimmten Leistungen unterstützen. • Leitlinien zu zugänglicher Telegesundheit entwickeln. • Sachverstand und fachliche Leitlinien für die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Stärkung der Angebote in den Bereichen sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie psychische Gesundheit von Menschen mit Behinderungen und von Angeboten zur Gesundheitsförderung bereitstellen, die sich an Menschen mit Behinderungen richten. • Nutzergruppen dabei unterstützen, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssektor zu prüfen, um Barrieren und befähigende Faktoren für Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Gesundheitsleistungen zu ermitteln. • Die Gesundheitskompetenz von Menschen mit Behinderungen unterstützen, insbesondere auf der Gemeinschaftsebene. Für einschlägige Behörden und Gesundheitspersonal Schulungen und Leitlinien in Bezug auf die Entwicklung von Leistungen im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen anbieten. • Maßnahmen zur allgemeinen Berücksichtigung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesundheitsversorgung und in die ressortübergreifende Koordinierung der Gesundheitsversorgung und der Zugänglichkeit von gesundheitsbezogenen Informationen, Gesundheitsförderungsprogrammen sowie von Gesundheitsleistungen und Interventionen ergreifen. 17 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Durch die Bereitstellung von mehr Mitteln, Investitionen in die psychische Gesundheitsversorgung und die Bindung von ausgebildetem Gesundheitspersonal die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit geeigneter, sicherer, wirksamer und hochwertiger psychischer Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. • Die hohe und ausgewogene Durchimpfung von Menschen mit Behinderungen im gesamten Lebensverlauf und unter den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen unterstützen. • Ausbildung zu behinderungsgerechter Gesundheitsversorgung in Ausbildungslehrpläne im Gesundheitsbereich aufnehmen • Strategische Kernebene • Die Sensibilisierung für Menschen mit Behinderungen als erforderliche Kompetenz für alle Dienste im Gesundheitssektor vorsehen. • Das Verständnis der Bedeutung und die Aufnahme von Themen im Zusammenhang mit Behinderung (einschließlich Rechten) in Ausbildungslehrpläne im Gesundheitsbereich fördern. • Finanzmittel oder Sachbeiträge für die Lehrplanentwicklung bereitstellen. • Operationelle Ebene Mit dem Hochschulsektor zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Inhalte zum Thema Behinderung in Lehrpläne und Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung aller Fachkräfte im Gesundheitssektor aufgenommen werden. • Sicherstellen, dass Ausbildungsprogramme für Gesundheits- und Sozialfürsorgepersonal auf allen Ebenen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. • Modellausbildungslehrpläne zum Thema Behinderung für Gesundheitsfachkräfte entwickeln. • Fachliche Unterstützung für Mitgliedstaaten bereitstellen, die Modelllehrpläne zum Thema Behinderung und Gesundheit umsetzen möchten. Sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gegebenenfalls als Lehrkräfte im Bildungs- und Ausbildungsbereich einbezogen werden. • Menschen mit Behinderungen Möglichkeiten eröffnen, Selbstvertretungsfertigkeiten zu entwickeln, um konkrete Herausforderungen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung wirksam anzugehen. 18 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Maßnahmen durchführen, um die Anwerbung und Bindung von angemessen ausgebildetem Gesundheitspersonal zu verbessern, insbesondere in ländlichen und entlegenen Gebieten. • Beispiele für bewährte Verfahren und Fallstudien weitergeben. Zielvorgabe 1.2. Bis 2030 sicherstellen, dass das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Gesundheitsversorgung umfassend geschützt ist • Gesundheits- und behinderungsbezogene Gesetze, Konzepte, Strategien und Pläne entwickeln oder reformieren, die mit den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen übereinstimmen • Strategische Kernebene • Nationale und subnationale Rechtsvorschriften mit Gesundheitsbezug überprüfen, ändern oder entwickeln, um die Übereinstimmung mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. • Diskriminierende Formulierungen in bestehenden Konzepten und Rechtsvorschriften abstellen. • Gesetze oder Richtlinien entwickeln, die die umfassende Aufklärung und die Einwilligung von Menschen mit Behinderungen oder ihren Betreuungspersonen vor allen gesundheitlichen Interventionen vorschreiben. • Gesetze oder Richtlinien entwickeln, die die Beteiligung von Kindern mit Behinderungen an Entscheidungen über medizinische Verfahren und andere Gesundheitsfragen vorschreiben, von denen sie betroffen sind, entsprechend ihrem Alter und ihrem Reifegrad und mit Bereitstellung altersgerechter Unterstützungsmaßnahmen, bei denen die Behinderung berücksichtigt wird. • Leitlinien zur Stärkung behinderungsgerechter Gesundheitssysteme ausarbeiten, um zur Verwirklichung der allgemeinen Gesundheitsversorgung beizutragen. • Innerhalb von Gesundheitsministerien und anderen maßgeblichen Ressorts für die Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung von Gesetzen, Konzepten, Strategien und Plänen, die die Berücksichtigung des Ansatzes von Gesundheit in allen Politikbereichen sicherstellen, fachliche Unterstützung bereitstellen und Kapazitäten aufbauen. • Möglichkeiten zum Austausch über wirksame Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit von Menschen mit Behinderungen unterstützen. • Die Teilnahme einschlägiger nationaler Körperschaften einschließlich Organisationen von Menschen mit Behinderungen und anderer Akteure der Zivilgesellschaft an Reformen von Gesetzen, Konzepten, Strategien und Plänen zum Thema Gesundheit und Behinderung erleichtern. 19 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Den Gesundheitssektor mobilisieren, damit dieser zur Ausarbeitung einer ressortübergreifenden nationalen Strategie und eines Aktionsplans zum Thema Behinderung beiträgt, die klare Zuständigkeiten und Mechanismen für die Koordinierung, die Überwachung und die Berichterstattung sicherstellen. • Bürgernahe Gesundheitsangebote und die aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und Organisationen von Menschen mit Behinderungen während des gesamten Prozesses fördern. • Operationelle Ebene • Den Gesundheitssektor bei der Überwachung und Evaluation der Übereinstimmung der Umsetzung von Gesundheitskonzepten mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterstützen. 20 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner Zielvorgabe 1.3. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen in vollem Umfang Deckung durch die Krankenversicherung genießen • Rechtsvorschriften einführen oder überprüfen, die sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen unter den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen in vollem Umfang Deckung durch die Krankenversicherung oder angemessene Sozialschutzmechanismen genießen • Strategische Kernebene • Bestehende Rechtsvorschriften überprüfen und ändern oder neue Rechtsvorschriften einführen, um Versicherungsunternehmen zu verbieten, Menschen mit Behinderungen zu diskriminieren. • Rechtsvorschriften einführen, gemäß denen alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung usw. in vollem Umfang Deckung durch die Krankenversicherung und/oder geeignete Sozialschutzmechanismen genießen. • Technisches Know-how in Bezug auf die Einrichtung von Krankenversicherung oder Sozialschutz für Menschen mit Behinderungen einschließlich mehrfach Benachteiligter anbieten. • Informationen über verfügbare Krankenversicherungs- und Sozialschutzoptionen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbreiten. Zielvorgabe 1.4. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen umfassenden Zugang zu angemessenen Rehabilitations- und Habilitationsleistungen, Hilfsmitteln, Hilfs- und Unterstützungsleistungen und gemeindenaher Rehabilitation haben. • Führung und Steuerung für die Entwicklung und Stärkung von Konzepten, Strategien und Plänen für Rehabilitations- und Habilitationsleistungen, Hilfsmittel, Hilfs- und Unterstützungsleistungen sowie gemeindenahe Rehabilitation und entsprechende Strategien bereitstellen • Strategische Kernebene • Rechtsvorschriften, Konzepte und Standards für Rehabilitation, Habilitation, Hilfsmittel, Unterstützungs- und Assistenzdienste sowie für gemeindenahe Rehabilitation entlang des Kontinuums der Versorgung einführen, entwickeln oder neufassen, die die primäre (einschließlich der gemeindenahen), die sekundäre und die tertiäre Ebene des Gesundheitssystems abdecken. • Rehabilitations- und Habilitationsleistungen in die bestehenden Infrastrukturen für Gesundheit, Soziales und Bildung integrieren. • Fachliche Leitlinien, Schulungen und Aufbau von Kapazitäten für die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Evaluation von Rechtsvorschriften, Konzepten, Strategien, Plänen und Programmen in Gesundheitsministerien und anderen einschlägigen Ressorts bereitstellen. • Unmittelbar an der Entwicklung und/oder Stärkung von Rechtsvorschriften, Konzepten, Strategien, Plänen und Programmen in Bezug auf Gesundheitsleistungen teilnehmen und Menschen mit Behinderungen durch die sie vertretenden Organisationen in diese Arbeit einbeziehen. • Für Mitgliedstaaten, die Rehabilitations- und Habilitationsleistungen einführen und/oder ausweiten, fachliche Leitlinien, Schulungen und Unterstützung bereitstellen. 21 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Operationelle Ebene • Situationsanalysen als Grundlage für Konzepte und Planungen durchführen. • Das Bewusstsein für Rehabilitation und Habilitation schärfen und Mechanismen für die nationale Planung, Koordinierung und Finanzierung des Gesundheitswesens entwickeln. • Regionale Veranstaltungen zur Entwicklung und/oder Stärkung von Aktionsplänen zu Rehabilitation als Teil des Gesundheitssystems organisieren. • Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Informationen über Rehabilitations- und Habilitationsleistungen sowie gemeindenahe Rehabilitation unterstützen. • Angemessene finanzielle Ressourcen bereitstellen, um die Bereitstellung von geeigneten Habilitations- und Rehabilitations- leistungen sowie Hilfsmitteln sicherzustellen • Strategische Kernebene • Finanzielle Mittel in angemessenem Umfang bereitstellen, um die Bereitstellung von geeigneten Rehabilitations- und Habilitationsleistungen sowie von Hilfsmitteln bereitstellen, einschließlich erforderlicher Anpassungen, um Barrieren beim Zugang anzugehen. • In Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Organisationen für Gesundheitsministerien, andere maßgebliche Ressorts und Akteure auf Erkenntnissen beruhende Orientierungshilfe in Bezug auf angemessene Finanzierungsmechanismen für Rehabilitation bereitstellen. • Überzeugungsarbeit zugunsten der Bereitstellung von mehr Ressourcen für Rehabilitation leisten. • Durch internationale Zusammenarbeit finanzielle Unterstützung bereitstellen, auch in gesundheitlichen Notlagen. • Als Teil einer breiteren Gesundheitsstrategie ein nachhaltiges Fachkräfteangebot für Rehabilitation und Habilitation entwickeln und aufrechterhalten • Strategische Kernebene • Nationale Gesundheits-, Rehabilitations- und Habilitationspläne formulieren und umsetzen, um die Zahl und die Kapazität der Rehabilitationsfachkräfte zu erhöhen. Nationale Ausbildungsstandards für unterschiedliche Arten und Niveaus von Rehabilitations- und Habilitationsfachpersonal entwickeln, die die Laufbahnentwicklung und die Fortbildung begünstigen können. • Für unterstützende Gesundheitsministerien, andere einschlägige Ressorts und Akteure fachliche Unterstützung leisten, um die Kapazität von Ausbildungsanbietern aufzubauen, und Ausbildungsstandards entwickeln. • Ausbildungskapazität in Übereinstimmung mit nationalen Gesundheits-, Rehabilitations- und Habilitationsplänen aufbauen. 22 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Operationelle Ebene • Die Arbeitsbedingungen, die Vergütung und die Aufstiegschancen verbessern, um Rehabilitations- und Habilitationspersonal anzuwerben und zu binden. • Sicherstellen, dass Ausbildungsprogramme für Gesundheitspersonal auf allen Ebenen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. • Für Gesundheitsministerien und andere maßgebliche Ressorts auf Erkenntnissen beruhende Leitlinien in Bezug auf die Einstellung, Ausbildung und Bindung von Rehabilitationspersonal bereitstellen. • Habilitations- und Rehabilitationsleistungen ausweiten und stärken und a) ihre Integration entlang des Kontinuums der Versorgung in die primäre (einschließlich der gemeindenahen), sekundäre und tertiäre Ebene des Gesundheitssystems sicherstellen sowie b) chancengleichen Zugang sicherstellen, einschließlich rechtzeitiger Frühinterventionen für Kinder mit Behinderungen • Strategische Kernebene • Bestehende Rehabilitations- und Habilitationsprogramme und -dienste überprüfen und die notwendigen Veränderungen vornehmen, um die flächendeckende Versorgung, die Effektivität und die Effizienz zu verbessern. • Durch Kranken- und Sozialversicherung den chancengleichen Zugang zur Rehabilitation sicherstellen. • Mit einem Schwerpunkt auf die Dezentralisierung von Leistungen auf der primären/gemeindenahen Ebene Mitgliedstaaten bei der Integration von Rehabilitations- und Habilitationsleistungen in das Gesundheitssystem unterstützen. • Zur Erweiterung und Stärkung des Angebots an Rehabilitations- und Habilitationsleistungen in Übereinstimmung mit nationalen Plänen mit Gesundheitsministerien zusammenarbeiten. • Mit maßgeblichen Akteuren zusammenarbeiten, um Überweisungssysteme zu etablieren und zu straffen und auf diese Weise sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu den Arten der Leistungserbringung haben, die sie auf jeder Ebene des Gesundheitssystems und im gesamten Lebensverlauf benötigen. • Operationelle Ebene • Rehabilitations- und Habilitationsleistungen in die bestehenden Infrastrukturen für Gesundheit, Soziales und Bildung integrieren. • Mechanismen für die wirksame Koordinierung zwischen unterschiedlichen Anbietern von Rehabilitations- und Habilitationsleistungen und Ebenen des Gesundheitssystems etablieren. • Einschlägige Instrumente und Schulungspakete mit dem Ziel entwickeln, Habilitations- und Rehabilitationsleistungen für den gesamten Lebensverlauf, einschließlich für Kinder und ältere Erwachsene, zu entwickeln und zu stärken. • Die Entwicklung gemeindenaher Rehabilitationsprogramme unterstützen. 23 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Gemeindenahe Rehabilitation als eine Strategie nutzen, um das bestehende Angebot an Rehabilitations- und Habilitationsleistungen zu stärken, insbesondere in Mitgliedstaaten, in denen wenige Leistungen verfügbar sind. • Frühzeitige Bewertung, rechtzeitige Intervention und andere Leistungen für alle (einschließlich Kindern und älteren Erwachsenen mit Behinderungen) einführen und/oder stärken und die Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden sicherstellen. • Geeignete Hilfsmittel verfügbar machen, die sicher, hochwertig und bezahlbar sind • Strategische Kernebene • Die Bereitstellung unterstützender Technologien in Konzepten, Strategien und Plänen in den Bereichen Gesundheit, Rehabilitation und Habilitation sowie von anderen maßgeblichen Ressorts vorsehen, begleitet von der notwendigen budgetären Unterstützung. • Standards für die Bereitstellung unterstützender Technologie definieren. • Ein Spektrum von Finanzierungsmechanismen und Programmen entwickeln, beispielsweise Mietsysteme. • Auf Erkenntnissen basierende Orientierungshilfe zum Thema der Bereitstellung und Nutzung unterstützender Technologie ausarbeiten und verbreiten. • ür Mitgliedstaaten fachliche Unterstützung mit dem Ziel leisten, Kapazitäten für die Entwicklung und Stärkung der Bereitstellung und Nutzung unterstützender Technologie aufzubauen. • Für Mitgliedstaaten fachliche und finanzielle Unterstützung mit dem Ziel leisten, Kapazitäten für die Entwicklung und Stärkung der Bereitstellung unterstützender Technologie aufzubauen. • Überzeugungsarbeit in Bezug auf die Entwicklung von Rahmenkonzepten leisten, um die wirksame Bereitstellung von Assistenz- und Unterstützungsdiensten sicherzustellen. • Operationelle Ebene • Mechanismen für Überweisungen zwischen Rehabilitations- und Habilitationsdiensten und Assistenz- und Unterstützungsdiensten stärken. 24 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen und/ oder informellen Betreuungspersonen einbinden und unterstützen sowie ihre Kapazitäten aufbauen, um eine unabhängige Lebensführung und die vollständige Inklusion in die Gemeinschaft zu unterstützen • Strategische Kernebene • Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen und/oder informellen Betreuungspersonen in alle Aspekte der Entwicklung und Stärkung von Rehabilitations-, Habilitationsdiensten, Unterstützungs- und Assistenzdiensten einbinden. • Sicherstellen, dass informelle Betreuungspersonen durch die Schaffung von Kapazität, Schulungen und finanzielle Unterstützung angemessen geschützt werden. • Das Bewusstsein und das Verständnis in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Rolle von Familien und/oder informellen Betreuungspersonen fördern. • Überzeugungsarbeit für die Einbindung von Menschen mit Behinderungen, ihren Familien und/oder Betreuungspersonen in alle Aspekte der Entwicklung und Stärkung von Rehabilitations- und Habilitationsdiensten leisten. • Überzeugungsarbeit in Bezug auf die Bedeutung informeller Betreuungspersonen im Leben von Menschen mit Behinderungen sowie der Förderung ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefinden leisten. • Schulung und Unterstützung für Personal wie Sozialassistenten und informellen Betreuungspersonen anbieten, das Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Gesundheitsleistungen Hilfestellung leistet. • Operationelle Ebene • Mit anderen Ressorts neben dem Gesundheitsressort zusammenarbeiten, um angemessene Unterstützung (einschließlich Schulungen, finanzieller Unterstützung und entlastender Pflege) für informelle Betreuungspersonen sicherzustellen, von denen die meisten Frauen sind. • Partnerschaften mit Organisationen und Verbänden, die Menschen mit Behinderungen, ihre Familienangehörigen und/oder ihre Betreuungspersonen vertreten, aufrechterhalten und stärken. • In eine Reihe gezielter Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen investieren, einschließlich zugänglicher Informationen, Ausbildung, Befähigung und gegenseitiger Unterstützung. 25 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner Zielvorgabe 1.5. Bis 2030 direkte und indirekte Kosten abschaffen, die sich negativ auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung auswirken • Barrieren für die Finanzierung und die Bezahlbarkeit beseitigen, indem Optionen und Maßnahmen genutzt werden, um sicherzustellen dass sich Menschen mit Behinderungen die von ihnen benötigte Gesundheitsversorgung ohne übertrieben hohe Selbstzahlungen und ruinöse Ausgaben leisten und sie diese erhalten können. , • Strategische Kernebene • Angemessene Ressourcen bereitstellen, um sicherzustellen, dass das Gesundheitswesen behinderungsgerecht ist. • Sicherstellen, dass die Finanzierungssysteme für die nationale Gesundheitsversorgung Mindestpakete sowie Maßnahmen zum Schutz vor Verarmung und Sozialschutzmaßnahme umfassen, die auf den Gesundheitsversorgungsbedarf von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind und diesen decken, und dass die Informationen über die Systeme Menschen mit Behinderungen in zugänglicher Form erreichen. • Fachliche Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Finanzierung des Gesundheitswesens bereitstellen, die den Zugang und die Bezahlbarkeit aller allgemeinen und krankheitsspezifischen Gesundheitsleistungen verbessern. • Orientierungshilfe für Mitgliedstaaten bei der Einführung und Aufrechterhaltung national definierter sozialer Basisschutzniveaus bereitstellen. • Operationelle Ebene • Für Menschen mit Behinderungen, die nur begrenzte Mittel haben, um (direkt oder indirekt) für die Gesundheitsversorgung zu zahlen, Selbstzahlungen verringern oder abschaffen. • Ressortübergreifende Ansätze zur Deckung der indirekten Kosten im Zusammenhang mit dem Zugang zu Gesundheitsversorgung (beispielsweise Beförderungskosten) fördern. • Dort, wo es eine private Krankenversicherung gibt, sicherstellen, dass sie für Menschen mit Behinderungen bezahlbar und zugänglich ist und dass diskriminierende Praktiken verboten sind. • Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Informationen über Optionen zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung unterstützen. 26 Zielsetzung 2: Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden von Menschen mit Behinderungen Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner Zielvorgabe 2.1. Bis 2030 sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu präventiven gesundheitlichen Untersuchungen haben • Evidenzbasierte Vorsorgeunter- suchungsprogramme und leistungen einführen, die behinderungsgerecht sind - • Strategische Kernebene • Finanzielle Mittel in angemessenem Umfang bereitstellen, um die Bereitstellung von Vorsorgeuntersuchungsprogrammen sicherzustellen. • Durch Kranken- und Sozialversicherung den chancengleichen Zugang zu präventiven gesundheitlichen Untersuchungen fördern. • Fachliche Leitlinien bereitstellen, um die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in präventive Gesundheitsprogramme, bei präventiven Gesundheitsleistungen und in präventive Gesundheitsinitiativen zu unterstützen. • Regionale Veranstaltungen zur Entwicklung und/oder Stärkung von Aktionsplänen zu behinderungsgerechten präventiven gesundheitlichen Untersuchungen organisieren. • In Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Organisationen für Gesundheitsministerien, andere maßgebliche Ressorts und Akteure auf Erkenntnissen beruhende Orientierungshilfe in Bezug auf präventive Gesundheitsleistungen für Menschen mit Behinderungen bereitstellen. • Operationelle Ebene • Evidenzbasierte, bevölkerungsbezogene und qualitätsgesicherte behinderungsgerechte Vorsorgeuntersuchungsprogramme einführen, entwickeln oder stärken. • Für Personen mit Behinderungen geeignete Veränderungen an Geräten, der baulichen Umwelt und Produkten anbieten, damit sie medizinisch untersucht werden können. • Wirksame, geeignete und rasche Pfade für die Überweisung, Diagnose und Behandlung diagnostizierter Patienten sicherstellen. • Durch fachliche Unterstützung für die Erhebung nach Behinderung aufgeschlüsselter Daten zur Inanspruchnahme von Leistungen Beschränkungen des Zugangs zu präventiven gesundheitlichen Leistungen ermitteln. • Für Menschen mit Behinderungen Informationen und Empfehlungen zu präventiven Gesundheitsleistungen und entsprechenden Initiativen anbieten. 27 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Ausbildung zu behinderungsgerechter Gesundheitsversorgung und spezielle Schulungen für Gesundheitspersonal anbieten • Strategische Kernebene • Für die behinderungsgerechte Gesundheitsversorgung erforderliche pädagogische Kompetenzen festlegen und sie in die Bildungsanforderungen für Gesundheitspersonal integrieren. • Fachliche Leitlinien für Ausbildungsmaßnahmen zu behinderungsgerechter Gesundheitsversorgung bereitstellen. • In Zusammenarbeit mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen Ausbildungsstandards für an präventiven Gesundheitsleistungen für Menschen mit Behinderungen beteiligtem Gesundheitspersonal festlegen. • Operationelle Ebene • Für Gesundheitsfachkräfte und alle Beschäftigten im Gesundheitssektor Schulungsmaßnahmen zu behinderungsgerechter Gesundheitsversorgung anbieten. • Durch spezialisierte Ausbildungsangebote klinische Kompetenzen in der Frühdiagnose und im Fallmanagement sicherstellen. • Schärfung des Bewusstseins für die Risikofaktoren sowie die ersten Anzeichen und Symptome von Brust-, Gebärmutterhals und Darmkrebs beim Gesundheitspersonal und in der Öffentlichkeit, um diagnostisches Überschatten (d. h. dass Krebssymptome auf behinderungsbedingte Gesundheitsprobleme oder Symptome zurückgeführt werden) zu vermeiden. • Gute Praxis in Bezug auf Ausbildungsmaßnahmen zu behinderungsgerechter Gesundheitsversorgung fördern. • Finanz- oder Sachmittel für die Entwicklung und Bereitstellung von Ausbildungsangeboten in Bezug auf behinderungsgerechte Gesundheitsversorgung bereitstellen. 28 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner Zielvorgabe 2.2. Bis 2030 sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Angeboten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit einschließlich Familienplanung, Informationen und Aufklärung haben • Für Menschen mit Behinderungen Angebote im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit einschließlich Gesundheitserziehung einführen, stärken und fördern • Strategische Kernebene • Rechtsvorschriften, Konzepte und Programme zu sexueller und reproduktiver Gesundheit einschließlich Gesundheitserziehung einführen, entwickeln oder überarbeiten. • Finanzielle Mittel in angemessenem Umfang bereitstellen, um die Bereitstellung von Initiativen und Leistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit einschließlich Gesundheitserziehung sicherzustellen. • Für Gesundheitsministerien, andere maßgebliche Ressorts und Akteure auf Erkenntnissen beruhende Orientierungshilfe zur Ausarbeitung und Stärkung von Initiativen und Leistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit einschließlich Gesundheitserziehung bereitstellen. • Fachliche Leitlinien bereitstellen, um die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Programme, Initiativen und Angebote im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu unterstützen. • Auf der nationalen Führungsebene Überzeugungsarbeit zugunsten der Bereitstellung von mehr Ressourcen für Initiativen und Leistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit leisten. • Für Gesundheitsministerien, andere maßgebliche Ressorts und Akteure auf Erkenntnissen beruhende Orientierungshilfe in Bezug auf die Zugänglichkeit und mögliche Barrieren für den Zugang zu Angeboten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit bereitstellen. • Operationelle Ebene • Barrieren für den Zugang zu und die Erbringung von allen Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, der Gesundheitsförderung und anderen Initiativen auf der Bevölkerungsebene im Bereich der öffentlichen Gesundheit beseitigen (einschließlich Hindernissen für den physischen Zugang, Beförderung, Information und Kommunikation sowie Koordinierung). • Ausbildungsstandards für an Initiativen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit für Menschen mit Behinderungen beteiligtem Gesundheitspersonal festlegen. 29 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Durch Kranken- und Sozialversicherung den chancengleichen Zugang zu Initiativen und Angeboten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit fördern. • Für Menschen mit Behinderungen Informationen und gegenseitige gleichrangige Unterstützung in Bezug auf Initiativen und Angebote im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit einschließlich Gesundheitserziehung bereitstellen. Zielvorgabe 2.3. Bis 2030 ressortübergreifende Maßnahmen für Gesundheit substanziell stärken • Ressortübergreifende Gesundheitsansätze einführen, stärken und fördern • Strategische Kernebene • Durch Interventionen unter Beteiligung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen und unterschiedlichen Ministerien und Abteilungen wie derjenigen für Infrastruktur, Wohnungswesen, Soziales, Sport, Gesundheit, Umwelt, Verkehr und Stadtplanung sowie Stadt- oder Gemeinderäten ressortübergreifende Gesundheitskonzepte beschließen. • Sicherstellen, dass das Gesundheitsministerium bei jeglicher ressortübergreifender Koordinierung in Bezug auf Interventionen im Bereich der öffentlichen Gesundheit seine Steuerungsfunktion wahrnimmt. • Die Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen, unabhängige Lebensführung in der Gemeinschaft und behinderungsgerechte Lebensumfelder fördern. • Fachliche Leitlinien bereitstellen, um das Gesundheitsministerium sowie andere Ministerien und Abteilungen bei der Annahme eines ressortübergreifenden Gesundheitsansatzes zu unterstützen. • Forschungsergebnisse zu ressortübergreifenden Gesundheitsansätzen veröffentlichen und verbreiten. • Für Mitgliedstaaten und andere Akteure Orientierungshilfe in Bezug auf die Entwicklung behinderungsgerechter Lebensumfelder anbieten. 30 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Operationelle Ebene • Allgemeine oder spezifische Gesundheitsprioritäten in die Politikprozesse anderer Ressorts integrieren. • Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen an der Entwicklung, Überwachung und Evaluation ressortübergreifender Gesundheitskonzepte beteiligen. • Erhobene oder nach Behinderung aufgeschlüsselte Gesundheitsdaten aus anderen Ressorts in das Gesundheitsinformationssystem integrieren. • Mit einschlägigen Ministerien, Abteilungen und anderen Akteuren zusammenarbeiten und die Ausarbeitung, Überwachung und Evaluation behinderungsgerechter ressortübergreifender Gesundheitskonzepte unterstützen. Zielvorgabe 2.4. Bis 2030 Risiken und Bedrohungen der Gesundheit und des Wohlbefindens von Menschen mit Behinderungen verringern und Schutz vor Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt bieten • Behinderungsgerechte Aktivitäten zur Steigerung des Wohlbefindens einführen, entwickeln und fördern, die sowohl auf die physische als auch auf die psychische Gesundheit ausgerichtet sind • Strategische Kernebene • Fiskalische Konzepte, Programme und Initiativen einführen, die gesunde Lebensmittel und Nahrungssupplemente für Menschen mit Behinderungen einschließlich Menschen mit chronischen Erkrankungen bezahlbarer machen. • Fiskalische Konzepte und Werbebeschränkungen nutzen, um die Nachfrage nach Tabak, Alkohol, Nahrungsmitteln und Getränken mit einem hohen Gehalt an gesättigten Fettsäuren, trans-Fettsäuren, Salz und Zucker sowie ihre Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit zu beeinflussen. • Auf Erkenntnissen beruhende Leitlinien zu behinderungsgerechten präventiven Gesundheitsmaßnahmen ausarbeiten und verbreiten. • Sicherstellen, dass alle Leitlinien zu Gesundheitsförderung und Prävention behinderungsgerecht sind. • In Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Organisationen für Gesundheitsministerien, andere maßgebliche Ressorts und Akteure auf Erkenntnissen beruhende Orientierungshilfe in Bezug auf präventive Gesundheitsinitiativen für Menschen mit Behinderungen bereitstellen. • Finanzielle oder Sachunterstützung für die Entwicklung behinderungsgerechter Sport- und Freizeitstätten bereitstellen. 31 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Operationelle Ebene • Behinderungsgerechte Initiativen zur Förderung des Wohlbefindens einführen, entwickeln und fördern, einschließlich Programmen für gesunde Ernährung, Sport und psychisches Wohlbefinden für alle Altersgruppen. • Behinderungsgerechte Programme und Initiativen einführen und/oder ausbauen, die auf die Prävention von Substanzmissbrauch, Tabakgebrauch und exzessivem Alkoholkonsum abzielen. • Durch die Konzentration auf die Planung und die Gestaltung behinderungsgerechter Gemeinschaftsumfelder, Sport- und Freizeitzentren und die Verkehrsinfrastruktur körperliche Betätigung in allen Altersgruppen fördern. • Programme zur Förderung der psychischen Gesundheit einschließlich Prävention, Behandlung und Rehabilitation entwickeln und stärken, indem Mittel bereitgestellt und geeignete Schulungsmaßnahmen für Gesundheitspersonal angeboten werden. • Die Zahlen von Gesundheitskräften und Sozialarbeitern erhöhen (insbesondere auf Gemeinschaftsebene), die über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um Menschen mit Behinderungen zu helfen, unabhängig zu leben, und ihr physisches und psychisches Wohlbefinden zu verbessern, und in die Entwicklung dieses Personals investieren. • Fachliche Leitlinien für behinderungsgerechte Umweltanpassungen bereitstellen, die gesundes Verhalten und eine aktive Lebensweise erleichtern, beispielsweise Gehen und Radfahren zur Fortbewegung. • Informationen, Schulungen und Peer-Unterstützung für Menschen mit Behinderungen bereitstellen, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden einschließlich der psychischen Gesundheit zu fördern. • Schulungen, Beratung und Peer- Unterstützung für Familienmitglieder und/oder Betreuungspersonen bereitstellen, um das körperliche und geistige Wohlbefinden von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. 32 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Einschlägige Rechtsvorschriften und Programme einführen und/oder stärken, die darauf abzielen, Menschen mit Behinderungen vor Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt zu schützen • Strategische Kernebene • Gesetze und Konzepte einführen und/oder stärken, die Menschen mit Behinderungen vor Vernachlässigung, Missbrauch, Gewalt und/oder Institutionalisierung und Segregation schützen. Dabei soll den Überschneidungen mit Anfälligkeit (aufgrund des Geschlechts, des Alters oder anderer Merkmale) besondere Aufmerksamkeit gewidmet und sichergestellt werden, dass alle Menschen mit Behinderungen angemessen geschützt werden. • Die Deinstitutionalisierung einleiten, fördern und/oder fortsetzen und Gemeinschaften zugunsten von Inklusion transformieren. • Die Mitgliedstaaten bei der Ausrichtung von Rechtsvorschriften am WHO- Ansatz der QualityRights unterstützen. • Sich einsetzen für die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit psychosozialen, geistigen oder kognitiven Behinderungen, und die Qualität der angebotenen Leistungen und Unterstützung im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards, insbesondere dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, verbessern. • Operationelle Ebene • Emotionale, psychologische und rechtliche Unterstützung und angemessene Leistungen zur Versorgung physischer Erkrankungen für Menschen mit Behinderungen anbieten, die in Einrichtungen untergebracht, ausgegrenzt, vernachlässigt und/oder missbraucht wurden. • Das Gesundheitspersonal an vorderster Front darin schulen, Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen zu erkennen. • Gesundheits- und Sozialfürsorgepersonal evidenzbasierte Leitlinien zur Erkennung von Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch oder Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen im gesamten Lebensverlauf und unter den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen an die Hand geben. • Menschen mit Behinderungen, die missbraucht wurden oder körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt waren, Unterstützung bieten. • Gesundheitspersonal darin schulen, Frühzeichen von Missbrauch von und Anwendung von Gewalt gegen Personen mit Behinderungen zu erkennen und angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 33 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Evidenzbasierte Leitlinien zu präventiven Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Vernachlässigung, Missbrauch und körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt im gesamten Lebensverlauf und unter den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen einführen. 34 Zielsetzung 3: Sicherstellung, dass sämtliche gesundheitspolitischen Konzepte und Programme sowie Pläne zum Aufbau von Widerstandsfähigkeit und für den Wiederaufbau während gesundheitlicher Notlagen behinderungsgerecht sind Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner Zielvorgabe 3.1. Bis 2030 Führungskompetenz und Steuerung für die behinderungsgerechte Reaktion auf gesundheitliche Notlagen stärken oder entwickeln • Angemessene Führungs- kompetenz für die behinderungsgerechte Reaktion auf gesundheitliche Notlagen mit aktiver Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen gewährleisten • Strategische Kernebene • Sicherstellen, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen während gesundheitlicher Notlagen eingehalten wird. • Den Gesundheitssektor stärken, um während gesundheitlicher Notlagen Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten. • Geeignete Führungs- und Steuerungsmechanismen (einschließlich der Infrastruktur für Entscheidungsprozesse und eines Rahmenkonzepts) entwickeln und einer Behörde die Gesamtkoordinierung übertragen. • Einen behinderungsgerechten Ansatz zur wirtschaftlichen Erholung und zum Wiederaufbau nach dem Motto „Besser als zuvor“ entwickeln. • Menschen mit Behinderungen, Betreuungspersonen und ihre Organisationen aktiv in die Ausarbeitung und Evaluation von Konzepten und Programmen für gesundheitliche Notlagen einbeziehen. • Fachliche Leitlinien zur Unterstützung der Entwicklung einer behinderungsgerechten Reaktion auf gesundheitliche Notlagen bereitstellen, mit einem Schwerpunkt auf angemessene Führungs- und Steuerungsmechanismen. • Fachliche Leitlinien zur Unterstützung der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in Konzepte, Initiativen, Strategien und Programme für gesundheitliche Notlagen bereitstellen. • Für einschlägige Behörden und Gesundheitsfachkräfte Leitlinien zur Entwicklung behinderungsgerechter Konzepte, Initiativen, Strategien und Programme für gesundheitliche Notlagen bereitstellen. 35 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Operationelle Ebene • Angemessene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Gesundheitsbeamte, Praktiker und politische Entscheidungsträger im Hinblick auf behinderungsgerechte gesundheitspolitische Konzepte, Programme, Pläne und Maßnahmen anbieten. • Fachliche Leitlinien zur Unterstützung von Schulungen zu behinderungsgerechten Konzepten, Programmen, Plänen und Maßnahmen für gesundheitliche Notlagen bereitstellen, auch für die Erholungsphase. • Finanz- oder Sachmittel für die Entwicklung von Schulungen in Bezug auf behinderungsgerechte Konzepte, Programme, Pläne und Maßnahmen für gesundheitliche Notlagen bereitstellen. • Kapazitätsaufbau für Menschen mit Behinderungen anbieten, um sicherzustellen, dass sie in sinnvollem Umfang als Entwickler und Anbieter einer behinderungsgerechten Reaktion auf gesundheitliche Notlagen einbezogen werden. Zielvorgabe 3.2. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Konzepte, Initiativen, Strategien und Programme in Bezug auf gesundheitliche Notlagen behinderungsgerecht sind • Die Entwicklung einer angemessenen behinderungsgerechten Reaktion auf gesundheitliche Notlagen sicherstellen • Strategische Kernebene • Das Thema Behinderung in Konzepte, Bewertungen, Pläne und Programme für das Risikomanagement für gesundheitliche Notlagen integrieren. • Das Risikomanagement für gesundheitliche Notlagen in Konzepte, Leistungen und Programme zum Thema Behinderung einbeziehen. • Die Kapazität des Gesundheitspersonals für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in gesundheitlichen Notlagen stärken. • Fachliche Leitlinien für die Entwicklung von behinderungsgerechten Konzepten, Bewertungen, Plänen und Programmen für das Risikomanagement für gesundheitliche Notlagen bereitstellen. • Das Thema Behinderung in Risikobewertungen einbeziehen, sicherstellen, dass das Thema Behinderung bei Notfallmaßnahmen und bei der wirtschaftlichen Erholung berücksichtigt wird, und Schulungsmaterialien für Gesundheitsfachkräfte erstellen. 36 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Sicherstellen, dass spezielle Finanzmittel verfügbar sind, um behinderungsgerechte Konzepte, Bewertungen, Pläne und Programme für das Risikomanagement für gesundheitliche Notlagen zu planen, umzusetzen beziehungsweise durchzuführen und aufrechtzuerhalten. • Sozialfürsorgedienste, einschließlich für psychosoziale Unterstützung, persönliche Assistenz und Unterstützung für eine unabhängige Lebensführung, stärken oder entwickeln und sicherstellen, dass Notfallpläne vorliegen, um den weiteren Betrieb dieser Dienste vor, während und nach (Erholungsphase) gesundheitlichen Notlagen zu ermöglichen. • Leitlinien für Finanzierungs- mechanismen für behinderungsgerechte Konzepte, Bewertungen, Pläne und Programme für das Risikomanagement für gesundheitliche Notlagen bereitstellen. • Finanzierungsquellen für behinderungsgerechte Konzepte, Bewertungen, Pläne und Programme für das Risikomanagement für gesundheitliche Notlagen erschließen. • Operationelle Ebene • Durch die Einführung interdisziplinärer Ausschüsse, in denen Menschen mit Behinderungen und ihre jeweiligen Organisationen vertreten sind, die Transparenz und die Rechenschaftslegung bei Entscheidungsprozessen in gesundheitlichen Notlagen verbessern. • Den ununterbrochenen Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen während gesundheitlicher Notlagen sicherstellen. • Fachliche Leitlinien für Personalschulungen zum Thema behinderungsgerechte Reaktion auf gesundheitliche Notlagen bereitstellen. • Informationen über Konzepte, Leitlinien und Ressourcen zur Reaktion auf gesundheitliche Notlagen für Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuungspersonen verbreiten. 37 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Sicherstellen, dass die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Gesundheitsleistungen in gesundheitlichen Notlagen erfüllt werden, einschließlich psychosozialer Unterstützung und psychischer Gesundheitsversorgung, insbesondere für Menschen, die mehrfach benachteiligt sind. • Menschen mit Behinderungen vor Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung während gesundheitlicher Notlagen schützen. • Sicherstellen, dass alle Informationen über Konzepte, Initiativen, Strategien und Programme für gesundheitliche Notlagen in zugänglichen Formaten und über Kanäle bereitgestellt werden, die alle Menschen erreichen. • Pauschale Entscheidungen über die Rationierung der medizinischen Versorgung aufgrund von Behinderung verbieten. • Einen Mechanismus etablieren zur Erhebung von nach Behinderungen aufgeschlüsselten Daten über die durch gesundheitliche Notlagen verursachte Sterblichkeit und Morbidität sowie über die Faktoren, die zu den Risiken für Menschen mit Behinderungen beitragen. 38 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Die aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in allen Phasen des Risikomanagements für gesundheitliche Notlagen sicherstellen • Strategische Kernebene • Nationale Konzepte, Pläne und Programme für gesundheitliche Notlagen unter Beteiligung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen ausarbeiten oder stärken. • Beispiele für bewährte Praktiken und Fallstudien in Bezug auf die erfolgreiche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen im Zyklus gesundheitlicher Notlagen weitergeben. • Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau darauf ausrichten, dass Menschen mit Behinderungen eine allgemein zugängliche Reaktion auf gesundheitliche Notlagen einschließlich Ansätzen zu wirtschaftlicher Erholung, Sanierung und Wiederaufbau leiten und fördern können, und Menschen mit Behinderungen dazu befähigen. • Operationelle Ebene • Sicherstellen, dass alle Konzepte, Bewertungen, Pläne und Programme für gesundheitliche Notlagen gemeinsam mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen gestaltet werden. • Schulungsmaterialien zu einer behinderungsgerechten Reaktion auf gesundheitliche Notlagen entwickeln. 39 Zielsetzung 4: Aufbau einer Evidenzgrundlage zu Behinderung und Gesundheit Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner Zielvorgabe 4.1. Bis 2030 die Erhebung relevanter, standardisierter und international vergleichbarer Daten zum Thema Behinderung sicherstellen • Die Verfügbarkeit und die Nutzung robuster Datenerhebungsinstrumente zum Thema Behinderung sicherstellen • Strategische Kernebene • Finanzielle Mittel in angemessenem Umfang bereitstellen und geeignete Schulungen anbieten, um die nationalen Datenerhebungssysteme einschließlich der Gesundheitsinformationssysteme zu reformieren oder zu stärken, damit diese auch geschlechts- und altersdifferenzierte Daten zum Thema Behinderung erfassen. • Mit WHO/Europa, nationalen und internationalen Partnern, Hochschulen und Forschungsinstituten sowie mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen über die Entwicklung, Annahme, Nutzung und Bewertung von Instrumenten zur Erhebung von Daten über Behinderungen beraten. • Für die Mitgliedstaaten fachliche Leitlinien bereitstellen und Schulungen anbieten, damit diese ihre Datenerhebungssysteme stärken, um qualitativ hochwertige, zugängliche, zeitnahe, zuverlässige und aufgeschlüsselte Gesundheitsdaten zu gewährleisten. • Die Annahme und Anwendung standardisierter, international vergleichbarer Datenerhebungsmethoden fördern. • Fachliche Unterstützung in Bezug auf das Budget und die Ausgaben anbieten, die für die Stärkung der Datenerhebungssysteme und die Ermittlung der wichtigsten Datenlücken erforderlich sind. • Gesundheitsministerien und anderen einschlägigen Akteuren fachliche und finanzielle Unterstützung für die Stärkung der Behinderungskomponente der nationalen Datenerhebungssysteme und die Entwicklung von Instrumenten für die Datenerhebung zu Behinderungen anbieten. 40 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Die internationale Zusammenarbeit intensivieren, um durch die Förderung von Initiativen wie der Europäischen Gesundheitsinformations- Initiative den Austausch von Fachwissen, den Kapazitätsaufbau und die Harmonisierung von Datenerhebungs- und Berichterstattungsprozessen zu unterstützen. • Operationelle Ebene • Durch die Entwicklung und Anwendung standardisierter Erhebungen über Behinderungen wie beispielsweise des Model Disability Survey, die relevante, zuverlässige und international vergleichbare Daten über Behinderungen liefern, die Datenerhebung zum Thema Behinderung verbessern. • Robuste hochwertige Daten über den Zugang zur Gesundheitsversorgung und deren Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderungen erheben. • Gültige und zuverlässige Instrumente zum Thema Behinderung in Erhebungen aufnehmen. • Aufgeschlüsselte Daten – auch nach Behinderung – aus dem privaten Sektor in Gesundheitsinformationssysteme integrieren. • Die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Erkenntnissen in politische Maßnahmen und Entscheidungsprozesse unterstützen, indem die Einrichtung nationaler Datenplattformen auf der Grundlage globaler Forschung, lokaler Daten und spezifischer kontextbezogener Kenntnisse erleichtert wird. • Leitlinien zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in die Erhebung, Analyse und Nutzung von Daten zum Thema Behinderung entwickeln. • Gesundheitsministerien und andere einschlägige Akteure bei der Entwicklung von Leitlinien zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Erhebung, Analyse und Nutzung von Daten zum Thema Behinderung unterstützen. 41 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner Zielvorgabe 4.2. Bis 2030 die Forschung zum Thema Behinderung stärken • Die Forschung zum Thema Behinderung unterstützen, stärken und fördern • Strategische Kernebene • Forschung zum Thema Behinderung unterstützen, um die wichtigsten Forschungsbereiche, Hindernisse und Herausforderungen bei der Verwirklichung der chancengleichen Deckung durch die Krankenversicherung und des chancengleichen Zugangs zur Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen zu ermitteln, und diese Forschung als Grundlage für Entscheidungsprozesse nutzen. • Sicherstellen, dass die Forschungsagenden von oder in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen festgelegt werden und ihren Bedürfnissen entsprechen. • Finanzmittel für Forschung zum Thema Behinderung bereitstellen und/oder erhöhen, indem a) die staatlichen Mittel für die Forschung zum Thema Behinderung aufgestockt werden und b) mit Finanzierungseinrichtungen zusammengearbeitet wird, um die Forschung zum Thema Behinderung als vorrangigen Forschungsbereich zu fördern. • Das Thema Behinderung in bestehende Forschungsagenden einbeziehen (beispielsweise in die Krebsforschung). • Mit den Mitgliedstaaten, nationalen und internationalen Partnern und anderen Akteuren bei der Ausarbeitung von Strategien zur Stärkung der personellen Kapazitäten im Bereich der Forschung zum Thema Behinderung zusammenarbeiten. • Fachliche Unterstützung, Beratung und Schulungen zur Stärkung der personellen Kapazitäten im Bereich der Forschung zum Thema Behinderung anbieten, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Kapazitätsaufbau für Menschen mit Behinderungen, um diese zu befähigen, Führungspositionen in der Forschung übernehmen zu können. 42 Maßnahmen Ebene Vorgeschlagene Maßnahmen für die Mitgliedstaaten Vorgeschlagene Maßnahmen für WHO/Europa Vorgeschlagene Maßnahmen für internationale und nationale Partner • Operationelle Ebene • Systematische Überprüfungen durchführen und Syntheseberichte über gesundheitsrelevante Erkenntnisse erstellen, um Erkenntnislücken zu ermitteln, zu denen Daten benötigt werden. • Stärkung der personellen Kapazitäten im Bereich der Forschung zum Thema Behinderung in einer Reihe von Disziplinen, um einen interdisziplinären und ressortübergreifenden Ansatz zu erreichen. • Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in das Forschungspersonal unterstützen. • Sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen aktiv als Berater, Teilnehmer oder Forscher in die Forschung zum Thema Behinderung einbezogen werden und Führungspositionen besetzen. • Die Verbreitung von Ergebnissen von Forschung zum Thema Behinderung und ihre Anwendung in Politikgestaltung und Planung durch evidenzbasierte Veröffentlichungen zu vorrangigen Themen im Zusammenhang mit Behinderung unterstützen. • In enger Zusammenarbeit mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen die Mitgliedstaaten und WHO/Europa bei der Ermittlung der wichtigsten Bereiche von Forschung zum Thema Behinderung unterstützen. • Die Mitgliedstaaten und WHO/Europa bei der Durchführung von Forschung zu prioritären Themen im Zusammenhang mit Behinderung (beispielsweise Bedarf und ungedeckter Bedarf an Gesundheitsleistungen, Barrieren für die Leistungserbringung sowie Gesundheits- und Rehabilitationsergebnisse) unterstützen. 43 ANHANG 2: ÜBERWACHUNGS- UND EVALUATIONSRAHMEN Zielsetzung 1. Sicherstellung, dass alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen erhalten Bezeichnung des Indikators Quelle Zentrale Priorität / Flaggschiff-Initiative des EPW Definition Maßstäbe für den Erfolg Art der Überprüfung Zielvorgabe 1.1. Bis 2030 sicherstellen, dass Gesundheitsleistungen zugänglich sind • Indikator 1.1.1 • Informations- barrieren: zugängliche Informationen • Neuer Indikator • Zentrale Priorität 1 des EPW (Allgemeine Gesundheits- versorgung) • Anteil der Mitgliedstaaten, die im Gesundheitsbereich, in Ausstrahlungen zu Themen aus dem Bereich der öffentlichen Gesundheit und gegebenenfalls in anderen Kanälen routinemäßig Informationen in zugänglichen Formaten (einschließlich Gebärdensprach- dolmetschen, Braille, Easy Read und Live-Untertitelung) bereitstellen. • Alle Mitgliedstaaten stellen im Gesundheitsbereich, in Ausstrahlungen zu Themen aus dem Bereich der öffentlichen Gesundheit und gegebenenfalls in anderen Kanälen routinemäßig Informationen in zugänglichen Formaten bereit. • Die Datenerhebung erfolgt durch Befragungen zentraler Quellen in den Gesundheits- ministerien und in der Zivilgesellschaft/bei Organisationen von Menschen mit Behinderungen. • Indikator 1.1.2 • Universelles Design • Neuer Indikator • Zentrale Priorität 1 des EPW (Allgemeine Gesundheits- versorgung) • Anteil der Mitgliedstaaten, die sich zu universellem Design bekennen und es umsetzen, zugängliche bauliche Umfelder, medizinische Geräte und Produkte sowie Leistungen entwickeln und entsprechende Anpassungen vornehmen. • Alle Mitgliedstaaten integrieren die Grundsätze universellen Designs in die Gesamtplanung und - gestaltung des Gesundheitswesens und andere einschlägige Ressorts (beispielsweise Verkehr). • Die Datenerhebung erfolgt durch Befragungen zentraler Quellen in den Gesundheits- ministerien, anderen Ministerien (beispielsweise für Verkehr, Infrastruktur usw.) und in der Zivilgesellschaft/bei Organisationen von Menschen mit Behinderungen. 44 Bezeichnung des Indikators Quelle Zentrale Priorität / Flaggschiff-Initiative des EPW Definition Maßstäbe für den Erfolg Art der Überprüfung Zielvorgabe 1.2. Bis 2030 sicherstellen, dass das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Gesundheitsversorgung umfassend geschützt ist • Indikator 1.2.1 • Anti- Diskriminierungs- gesetze • Modifikation der Menschenrechts- indikatoren im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 5) • Zentrale Priorität 1 des EPW (Allgemeine Gesundheits- versorgung) • Anteil der Mitgliedstaaten mit Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung schützen. • Alle Mitgliedstaaten integrieren das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in die nationale Gesetzgebung oder entwickeln andere umfassende, auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtete Anti- Diskriminierungsgesetze. • Zweijährliche Berichte des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. • Die Datenerhebung erfolgt durch die Zivilgesellschaft/ Organisationen von Menschen mit Behinderungen. • Indikator 1.2.2 • Aufklärung und Einwilligung • Modifikation der Menschenrechts- indikatoren im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 25) • Zentrale Priorität 1 des EPW (Allgemeine Gesundheits- versorgung) • Anteil der Mitgliedstaaten mit Gesetzen oder Richtlinien, die die umfassende Aufklärung und die Einwilligung von Menschen mit Behinderungen oder ihren Betreuungspersonen vor gesundheitlichen Interventionen vorschreiben. • Alle Mitgliedstaaten verfügen über Gesetze oder Richtlinien, die die umfassende Aufklärung und die aussagekräftige Einwilligung von Menschen mit Behinderungen oder ihren Betreuungspersonen vor allen gesundheitlichen Interventionen vorschreiben. • Zweijährliche Berichte des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. • Die Datenerhebung erfolgt durch die Zivilgesellschaft/ Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Zielvorgabe 1.3. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen in vollem Umfang Deckung durch die Krankenversicherung genießen • Indikator 1.3.1 • Krankenversicherung • Modifikation des globalen Aktionsplans der WHO für mehr Gesundheit für Menschen mit • Zentrale Priorität 1 des EPW (Allgemeine Gesundheits- versorgung) • Anteil der Menschen mit Behinderungen, die entweder über Krankenversicherung verfügen oder durch geeignete Sozialschutzmechanismen abgedeckt sind. • Alle oder fast alle Menschen mit Behinderungen sind versichert oder durch geeignete Sozialschutz- • Die Datenerhebung erfolgt durch Befragungen zentraler Quellen in den Gesundheits- ministerien. 45 Bezeichnung des Indikators Quelle Zentrale Priorität / Flaggschiff-Initiative des EPW Definition Maßstäbe für den Erfolg Art der Überprüfung Behinderungen (2014−2021) mechanismen abgedeckt. Zielvorgabe 1.4. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen umfassenden Zugang zu angemessenen Rehabilitations- und Habilitationsangeboten, Hilfsmitteln, Hilfs- und Unterstützungsleistungen und gemeindenaher Rehabilitation haben • Indikator 1.4.1 • Rehabilitations- konzepte • Globaler Aktionsplan der WHO für mehr Gesundheit für Menschen mit Behinderungen (2014−2021) • Zentrale Priorität 1 des EPW (Allgemeine Gesundheits- versorgung) • Anteil der Mitgliedstaaten mit nationalen Konzepten für Rehabilitations- und Habilitationsleistungen, Hilfsmittel, Hilfs- und Unterstützungsleistungen und gemeindenahe Rehabilitation. • In allen Mitgliedstaaten gibt es Rehabilitations-, Habilitations- und gemeindenahe Leistungen, Rechtsvorschriften, Politiken und Regulierungs- maßnahmen, die mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Einklang stehen. • Die Datenerhebung erfolgt durch Befragungen zentraler Quellen in den Ministerien für Gesundheit, Soziales, soziale Sicherheit und anderen einschlägigen Regierungsressorts. • Die Datenerhebung erfolgt durch die Zivilgesellschaft/ Organisationen von Menschen mit Behinderungen. • Indikator 1.4.2 • Verfügbarkeit von Rehabilitations- angeboten • Globaler Aktionsplan der WHO für mehr Gesundheit für Menschen mit Behinderungen (2014−2021) • Zentrale Priorität 1 des EPW (Allgemeine Gesundheits- versorgung) • Abdeckung in Bezug auf Rehabilitationsangebote (einschließlich Hilfsmitteln), sowohl stationär als auch gemeindenah, aufgeschlüsselt nach Urbanisierungsgrad, Geschlecht und geografischer Region. • Verfügbarkeit von Rehabilitations- angeboten in allen Mitgliedstaaten in der Region im Einklang mit den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. • Daten werden aus den Ministerien für Gesundheit und soziale Entwicklung bezogen. 46 Bezeichnung des Indikators Quelle Zentrale Priorität / Flaggschiff-Initiative des EPW Definition Maßstäbe für den Erfolg Art der Überprüfung Zielvorgabe 1.5. Bis 2030 direkte und indirekte Kosten abschaffen, die sich negativ auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung auswirken • Indikator 1.5.1 • Gesundheits- ausgaben • Modifizierte Übernahme aus dem EPW • Modifizierte Übernahme aus der Globalen Referenzliste der WHO der 100 zentralen Gesundheits- indikatoren (2018) • Zentrale Priorität 1 des EPW (Allgemeine Gesundheits- versorgung) • Anteil der Haushalte eines Menschen mit Behinderungen, die von Folgendem betroffen sind: a) zu Verarmung führenden Gesundheitsausgaben (d. h. die betroffenen Haushalte werden durch Selbstzahlungen unter oder weiter unter eine relative Armutsgrenze gedrückt); und/oder b) ruinöse Ausgaben (d. h. Selbstzahlungen in Höhe von mehr als 40% dessen, was sie für Gesundheitsversorgung zahlen können). • Alle Mitgliedstaaten haben zu Verarmung führende und ruinöse Selbstzahlungen für Gesundheitsleistungen für Haushalte von Menschen mit Behinderungen abgeschafft (verglichen mit den nationalen Ausgangswerten vor dem Handlungsrahmen). • Die Datenerhebung erfolgt durch Befragungen zentraler Quellen in den Ministerien für Gesundheit und soziale Entwicklung. EPW: Europäisches Arbeitsprogramm 2020–2025. 47 Zielsetzung 2: Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden von Menschen mit Behinderungen Bezeichnung des Indikators Quelle Zentrale Priorität / Flaggschiff-Initiative des EPW Definition Maßstäbe für den Erfolg Art der Überprüfung Zielvorgabe 2.1. Bis 2030 sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu präventiven gesundheitlichen Untersuchungen haben • Indikator 2.1.1 • Krebsvor- sorgeunter- suchungen • Modifizierte Übernahme aus der Globalen Referenzliste der WHO der 100 zentralen Gesundheits- indikatoren (2018) • Zentrale Prioritäten des EPW 1 (Allgemeine Gesundheits- versorgung) und 3 (Gesundheit und Wohlbefinden) • Flaggschiff-Initiative: Gesundheitsförderliches Verhalten • Anteil von Menschen mit Behinderungen, die entsprechend nationalen Leitlinien oder Leitlinien der WHO an Krebsvorsorgeuntersuchu ngen teilnehmen. • Erhöhung des Anteils von Menschen mit Behinderungen, die an Krebsvorsorge- untersuchungen teilnehmen (verglichen mit dem nationalen Ausgangswert vor dem Handlungsrahmen). • Nationale Erhebungen zu den Themen Behinderung und Gesundheit. • Europäische Gesundheitsumfrage. • Eurostat-Datenbank zum Thema Gesundheit. Zielvorgabe 2.2. Bis 2030 sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Angeboten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit einschließlich Familienplanung, Informationen und Aufklärung haben • Indikator 2.2.1 • Gesetze zum Thema sexuelle und reproduktive Gesundheit • Modifizierte Übernahme aus dem EPW • Modifikation von SDG-Unterziel 5.6.2 • Zentrale Prioritäten des EPW 1 (Allgemeine Gesundheitsversorgung) und 3 (Gesundheit und Wohlbefinden) • Flaggschiff-Initiative: Gesundheitsförderliches Verhalten • Vorhandensein von Gesetzen und Vorschriften, die für alle Menschen mit Behinderungen unter den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen den Zugang zu bezahlbaren, zugänglichen, akzeptablen und hochwertigen Angeboten, Informationen und Aufklärung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit gewährleisten. • Alle Mitgliedstaaten verfügen über Gesetze und Vorschriften, die für Menschen mit Behinderungen unter den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen den Zugang zu bezahlbaren, zugänglichen, akzeptablen und hochwertigen Angeboten, Informationen und Aufklärung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit gewährleisten. • Daten werden aus den Gesundheitsministerien bezogen. • Interviews mit leitenden Beamten in Gesundheitsministerien. 48 Bezeichnung des Indikators Quelle Zentrale Priorität / Flaggschiff-Initiative des EPW Definition Maßstäbe für den Erfolg Art der Überprüfung • Indikator 2.2.2 • Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit • Modifikation von SDG-Unterziel 5.6.1 • Zentrale Prioritäten des EPW 1 (Allgemeine Gesundheitsversorgung) und 3 (Gesundheit und Wohlbefinden) • Flaggschiff-Initiative: Gesundheitsförderliches Verhalten • Menschen mit Behinderungen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, die ihre eigenen fundierten Entscheidungen über sexuelle Beziehungen, den Gebrauch von Verhütungsmitteln und die Versorgung im Bereich der reproduktiven Gesundheit treffen. • Erhöhung des Anteils von Menschen mit Behinderungen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, die Zugang zu Untersuchungen auf sexuell übertragene Krankheiten haben und die ihre eigenen fundierten Entscheidungen über sexuelle Beziehungen, den Gebrauch von Verhütungsmitteln und die Versorgung im Bereich der reproduktiven Gesundheit treffen (verglichen mit dem nationalen Ausgangswert vor dem Handlungsrahmen). • Nutzung nationaler Erhebungen zu den Themen Behinderung und Gesundheit. Zielvorgabe 2.3. Bis 2030 ressortübergreifende Maßnahmen für Gesundheit substanziell stärken • Indikator 2.3.1 • Ressortüber- greifende Konzepte • Neuer Indikator • Zentrale Prioritäten des EPW 1 (Allgemeine Gesundheitsversorgung) und 3 (Gesundheit und Wohlbefinden) • Zahl der Mitgliedstaaten mit Konzepten, die an den Schnittpunkten zwischen Behinderung, Gesundheit und Gesundheitsdeterminante n im weiteren Sinne (Verkehr, Bildung usw.) ansetzen. • Alle Mitgliedstaaten verfügen über Konzepte, die an den Schnittpunkten zwischen Behinderung, Gesundheit und Gesundheitsdeterminanten im weiteren Sinne (Verkehr, Bildung usw.) ansetzen. • Interviews mit leitenden Beamten in verschiedenen Ministerien einschließlich derjenigen für Infrastruktur, Gesundheit, Verkehr, Bildung und Wohnen. 49 Bezeichnung des Indikators Quelle Zentrale Priorität / Flaggschiff-Initiative des EPW Definition Maßstäbe für den Erfolg Art der Überprüfung • Zielvorgabe 2.4. Bis 2030 Risiken und Bedrohungen der Gesundheit und des Wohlbefindens von Menschen mit Behinderungen verringern und Schutz vor Vernachlässigung Missbrauch und Gewalt bieten , • Indikator 2.4.1 • Bewegungs- mangel • Modifizierte Übernahme aus dem Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten in der Europäischen Region der WHO (2016) • Zentrale Priorität des EPW 3 (Gesundheit und Wohlbefinden) • Flaggschiff-Initiative: Gesundheitsförderliches Verhalten • Prävalenz unzureichend körperlich aktiver Menschen mit Behinderungen. • Eine relative Verringerung der Prävalenz unzureichend körperlich aktiver Menschen mit Behinderungen um 10% (verglichen mit dem nationalen Ausgangswert vor dem Handlungsrahmen). • Die Datenerhebung erfolgt durch nationale Erhebungen zu den Themen Behinderung und Gesundheit. • Eurostat-Datenbank zum Thema Gesundheit. • Indikator 2.4.2 • Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen • Modifikation von SDG-Unterziel 16.1.3 • Zentrale Priorität des EPW 3 (Gesundheit und Wohlbefinden) • Flaggschiff-Initiativen: Psychische Gesundheit Gesundheitsförderliches Verhalten Anteil der Menschen mit Behinderungen (aufgeschlüsselt nach Alter und Geschlecht), die Vernachlässigung, Gewalt, Misshandlungen oder Missbrauch in allen Formen, auch physisch, psychisch und/oder sexuell, unter den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen, ausgesetzt waren, mit besonderem Augenmerk auf Frauen und Mädchen sowie Menschen in institutionellen Settings. Eine Verringerung um mindestens 10% der Zahl der offiziellen Berichte über Menschen mit Behinderungen, die Vernachlässigung oder Gewalt, Misshandlungen oder Missbrauch in allen Formen, auch physisch, psychisch und/oder sexuell, unter den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen, ausgesetzt werden (verglichen mit dem nationalen Ausgangswert vor dem Handlungsrahmen). • Die Datenerhebung erfolgt durch Befragungen zentraler Quellen in den Gesundheitsministerien und in der Zivilgesellschaft/bei Organisationen von Menschen mit Behinderungen. EPW: Europäisches Arbeitsprogramm 2020–2025; SDG: Ziele für nachhaltige Entwicklung. 50 Zielsetzung 3: Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen während gesundheitlicher Notlagen vollständig geschützt sind Bezeichnung des Indikators Quelle Zentrale Priorität / Flaggschiff- Initiative des EPW Definition Maßstäbe für den Erfolg Art der Überprüfung Zielvorgabe 3.1. Bis 2030 Führungskompetenz und Steuerung für die behinderungsgerechte Reaktion auf gesundheitliche Notlagen stärken oder entwickeln • Indikator 3.1.1 • Behinderungs- gerechte Konzepte für gesundheitliche Notlagen • Neuer Indikator • Zentrale Prioritäten des EPW 1 (Allgemeine Gesundheits- versorgung) und 2 (Gesundheitliche Notlagen) • Zahl der Mitgliedstaaten, in denen alle Konzepte, Initiativen, Strategien und Programme in Bezug auf gesundheitliche Notlagen behinderungsgerecht sind. • Alle Mitgliedstaaten verfügen über behinderungsgerechte Konzepte, Initiativen, Strategien und Programme in Bezug auf gesundheitliche Notlagen. • Die Datenerhebung erfolgt durch Befragungen zentraler Quellen in den Gesundheitsministerien und in der Zivilgesellschaft/bei Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Zielvorgabe 3.2. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Konzepte, Initiativen, Strategien und Programme in Bezug auf gesundheitliche Notlagen behinderungsgerecht sind • Indikator 3.2.1 • IGV (2005) • Modifikation von SDG-Unterziel 3.d.1 • Zentrale Priorität 2 des EPW (Gesund- heitliche Notlagen) • Zahl der Mitgliedstaaten mit behinderungsgerechter Kapazität und Vorsorge für gesundheitliche Notlagen gemäß den IGV (2005). • Alle Mitgliedstaaten halten die IGV (2005) in Bezug auf behinderungsgerechte Kapazität und Vorsorge für gesundheitliche Notlagen ein. • Die Datenerhebung erfolgt durch Befragungen zentraler Quellen in den Gesundheitsministerien. • Indikator 3.2.2 • Sterblichkeit • Neuer Indikator • Zentrale Priorität 2 des EPW (Gesundheit- liche Notlagen) • Menschen mit Behinderungen haben in gesundheitlichen Notlagen ähnliche Sterblichkeitsraten wie die Allgemeinbevölkerung. • Ähnliche Sterblichkeitsraten4 bei Menschen mit Behinderungen und in der Allgemeinbevölkerung aufgrund von gesundheitlichen Notlagen. • Daten werden aus Gesundheitsministerien bezogen. EPW: Europäisches Arbeitsprogramm 2020–2025; IGV (2005): Internationale Gesundheitsvorschriften (2005); SDG: Ziele für nachhaltige Entwicklung. 4 Sterblichkeitsrate: (Zahl der Sterbefälle aufgrund der gesundheitlichen Notlage / Gesamtbevölkerung) x 100 000 Einwohner. 51 Zielsetzung 4: Aufbau einer Evidenzgrundlage zu Behinderung und Gesundheit Bezeichnung des Indikators Quelle Zentrale Priorität / Flaggschiff-Initiative des EPW Definition Maßstäbe für den Erfolg Art der Überprüfung Zielvorgabe 4.1. Bis 2030 die Erhebung relevanter, standardisierter und international vergleichbarer Daten zum Thema Behinderung sicherstellen • Indikator 4.1.1 • Daten der Länder zum Thema Behinderung • Anpassung von SDG- Unterziel 17.18 • Angepasste Übernahme aus dem globalen Aktionsplan der WHO für mehr Gesundheit für Menschen mit Behinderungen (2014−2021) • Zentrale Prioritäten des EPW 1 (Allgemeine Gesundheitsversorgung), 2 (Gesundheitliche Notlagen) und 3 (Gesundheit und Wohlbefinden) • Zahl der Mitgliedstaaten, die ein valides zuverlässiges Überwachungs- instrument nutzen, das international vergleichbare Daten über die gesundheitliche und soziale Situation von Menschen mit Behinderungen liefert. • Alle Mitgliedstaaten nutzen ein valides zuverlässiges Überwachungsinstrument, das international vergleichbare Daten über die gesundheitliche und soziale Situation von Menschen mit Behinderungen liefert. • Berücksichtigung des Themas Behinderung in Volkszählungen, Umfragen in der Bevölkerung und nationalen Gesundheits- erhebungen. • Nutzung international vergleichbarer Erhebungen zum Thema Gesundheit und Behinderung. • Indikator 4.1.2 • Berichterstattung durch Gesundheits- einrichtungen • Angepasste Übernahme aus der Globalen Referenzliste der WHO der 100 zentralen Gesundheitsindikatoren (2018) • Zentrale Prioritäten des EPW 1 (Allgemeine Gesundheitsversorgung), 2 (Gesundheitliche Notlagen) und 3 (Gesundheit und Wohlbefinden) • Zahl der Mitgliedstaaten, in denen mehr als 50% der Gesundheits- einrichtungen nach Behinderung aufgeschlüsselte Berichte bereitstellen. • Erhöhung der Zahl der Mitgliedstaaten, in denen mehr als 50% der (öffentlichen und privaten) Gesundheits- einrichtungen nach Behinderung aufgeschlüsselte Berichte bereitstellen. • Routinemäßige Informationssysteme von Einrichtungen (einschließlich Surveillance). Zielvorgabe 4.2. Bis 2030 die Forschung zum Thema Behinderung stärken • Indikator 4.2.1 • Forschung zum Thema Behinderung • Globaler Aktionsplan der WHO für mehr Gesundheit für Menschen mit Behinderungen (2014−2021) • Zentrale Prioritäten des EPW 1 (Allgemeine Gesundheitsversorgung), 2 (Gesundheitliche Notlagen) und 3 (Gesundheit und Wohlbefinden) • Zahl der Mitgliedstaaten, die Forschungszuschüsse für Forschung zum Thema Behinderung bereitstellen. • Anstieg der Zahl der Mitgliedstaaten, die Forschungszuschüsse für Forschung zum Thema Behinderung bereitstellen. • Nationale Berichterstattung aus den Ministerien für Gesundheit und Bildung, von nationalen Exzellenzzentren oder akademischen Organen. EPW: Europäisches Arbeitsprogramm 2020–2025; SDG: Ziele für nachhaltige Entwicklung. = = = Das WHO-Regionalbüro für Europa Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine 1948 gegründete Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die sich in erster Linie mit internationalen Gesundheitsfragen und der öffentlichen Gesundheit befasst. Das WHO-Regionalbüro für Europa ist eines von sechs Regionalbüros, die überall in der Welt eigene, auf die Gesundheitsbedürfnisse ihrer Mitgliedsländer abgestimmte Programme durchführen. Mitgliedstaaten Albanien Andorra Armenien Aserbaidschan Belarus Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Georgien Griechenland Irland Island Israel Italien Kasachstan Kirgisistan Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Monaco Montenegro Niederlande Nordmazedonien Norwegen Österreich Polen Portugal Republik Moldau Rumänien Russische Föderation San Marino Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tadschikistan Tschechien Türkei Turkmenistan Ukraine Ungarn Usbekistan Vereinigtes Königreich Zypern Weltgesundheitsorganisation Regionalbüro für Europa UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eurocontact@who.int Website: www.who.int/europe WHO/EURO:2023-6753-46519-67456

Informations clés
Type de document Technical Documents
Date d'adoption
Source Organisation mondiale de la santé