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Zweiundsiebzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Tel Aviv, 12.–14. September 2022: Beschluss (Entwurf): Handlungsrahmen für die Alkoholpolitik in der Europäischen Region (2022–2025)

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Regionalkomitee für Europa 72. Tagung Tel Aviv, 12.–14. September 2022 EUR/RC72/CONF./10 12. September 2022 | 220624 ORIGINAL: ENGLISCH Punkt 10 der vorläufigen Tagesordnung Handlungsrahmen für die Alkoholpolitik in der Europäischen Region (2022–2025) Beschluss (Entwurf) eingebracht von Estland, Montenegro, Norwegen und Slowenien Das Regionalkomitee – (PP1) unter Hinweis darauf, dass Alkoholkonsum und die durch ihn verursachte Krankheitslast einige der größten gesundheitlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen für die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO verursachen, (PP2) in dem Bestreben, eine Europäische Region der WHO mit verbesserten gesundheitlichen und sozialen Resultaten für Einzelpersonen, Familien und Gemeinschaften sowie erheblich reduzierter alkoholbedingter Morbidität und Mortalität und entsprechend reduzierten daraus resultierenden gesellschaftlichen Folgen zu schaffen, (PP3) unter Hervorhebung der Tatsache, dass es belastbare Erkenntnisse für den Nutzen kostengünstiger Maßnahmen zur Eindämmung des Alkoholkonsums gibt, dass jedoch die wirksamen Werkzeuge der Globalen Strategie zur Reduzierung des schädlichen Alkoholkonsums (2010) und des Europäischen Aktionsplans zur Verringerung des schädlichen Alkoholkonsums (2012–2020) 1 nur unzureichend genutzt wurden, (PP4) in Anerkennung des regionsweiten Engagements zur Verwirklichung der Zielvorgaben des globalen Aktionsplans (2022–2030) für eine wirksame Umsetzung der Globalen Strategie zur Reduzierung des schädlichen Alkoholkonsums als Priorität für die öffentliche Gesundheit, 1 EUR/RC61/R4. EUR/RC72/CONF./10 Seite 2 (PP5) nach Prüfung des Handlungsrahmens für die Alkoholpolitik in der Europäischen Region (2022-2025)2, der durch Konsultationen mit Mitgliedstaaten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Öffentlichkeit ausgearbeitet wurde, (PP6) unter Hinweis darauf, dass der Handlungsrahmen für die Europäische Region wichtige vorrangige Handlungsbereiche und Handlungsoptionen enthält, die im Ermessen jedes einzelnen Mitgliedstaats für eine Umsetzung ins Auge gefasst und angepasst werden könnten, je nach den Bedürfnissen und dem Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen in einem bestimmten Land – (OP1) NIMMT den Handlungsrahmen für die Alkoholpolitik in der Europäischen Region (2022–2025) AN; (OP2) HEBT die vorrangigen Handlungsbereiche HERVOR, die den Weg für die Verwirklichung der Zielvorgaben des globalen Aktionsplans (2022–2030) für eine wirksame Umsetzung der Globalen Strategie zur Reduzierung des schädlichen Alkoholkonsums als Priorität für die öffentliche Gesundheit ebnen sollen; (OP3) ERSUCHT den Regionaldirektor: (a) ressortübergreifende Arbeit zu fördern und entsprechend den Bedürfnissen der Länder Führung, strategische Stoßrichtungen und fachliche Unterstützung bereitzustellen, um die Umsetzung der vorrangigen Handlungsbereiche zu ermöglichen, (b) dem Regionalkomitee im Jahr 2025 einen Abschlussbericht mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen für den Zeitraum 2026–2030 vorzulegen, ganz in Einklang mit dem globalen Aktionsplan (2022–2030) für eine wirksame Umsetzung der Globalen Strategie zur Reduzierung des schädlichen Alkoholkonsums als Priorität für die öffentliche Gesundheit. = = = 2 EUR/RC72/12.

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