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Zweiundsiebzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Tel Aviv, 12.–14. September2022: Handlungsrahmen der Europäischen Region der WHO für die Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Förderung der Gesundheit (2022–2027)

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Regionalkomitee für Europa 72. Tagung Tel Aviv, 12.–14. September 2022 EUR/RC72/6 1. August 2022 | 220516 ORIGINAL: ENGLISCH Punkt 4 der vorläufigen Tagesordnung Handlungsrahmen der Europäischen Region der WHO für die Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Förderung der Gesundheit (2022–2027) Der vorgeschlagene Handlungsrahmen der Europäischen Region der WHO für die Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Förderung der Gesundheit (2022–2027) orientiert sich an der Flaggschiff-Initiative „Gesundheitsförderliches Verhalten: Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse“, einer der vier Flaggschiff-Initiativen des Europäischen Arbeitsprogramms 2020–2025. Ziel des Handlungsrahmens ist es, die Weichen für die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zu stellen und so zu mehr Gesundheit in der Europäischen Region beizutragen, und zwar anhand von Zielvorgaben und Verpflichtungen, die von den Mitgliedstaaten vereinbart werden. Das vorliegende Arbeitsdokument wird der 72. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa zusammen mit einem zugehörigen Resolutionsentwurf zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Der vorgeschlagene Handlungsrahmen wird in einem separaten Hintergrunddokument noch weiter ausgeführt. EUR/RC72/6 Seite 2 Inhalt I. Das Potenzial ........................................................................................................................................ 3 Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit . 3 Die Dynamik verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit 4 Vision, Ziele und Kernprinzipien ......................................................................................................... 5 II. Die Verpflichtung ................................................................................................................................. 6 Fortschrittsmodell .............................................................................................................................. 6 Strategische Verpflichtungen ........................................................................................................ 7 Fortschritte ......................................................................................................................................... 9 Regionsweite Kooperation und Unterstützung bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten ............. 9 III. Das weitere Vorgehen ...................................................................................................................... 10 Berichtserstattungsmechanismen und Zeitrahmen ......................................................................... 10 EUR/RC72/6 Seite 3 I. DAS POTENZIAL Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit 1. Die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO verfolgen gemeinsam ehrgeizige Prioritäten zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden der Bürger. Damit dies gelingt, bedarf es gesundheitsbezogener Handlungskonzepte, Angebote und Kommunikation, die sich sowohl auf medizinische und epidemiologische Erwägungen stützen als auch auf einem tiefgreifenden Verständnis der Barrieren und Triebkräfte basieren, die Menschen in Zusammenhang mit einem gesunden Leben erleben, und zwar in ihrem jeweiligen Kontext. 2. Einzelne Verhaltensweisen und soziale Umstände machen zusammen genommen 60% der für die Gesundheit der Menschen ausschlaggebenden Faktoren aus.1 Und dennoch werden verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse im Gesundheitsbereich bisher wenig erforscht und wenig genutzt und erhalten vielerorts in der Region nur geringe Investitionen. 3. Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse wird im vorliegenden Dokument definiert als die systematische Erforschung individueller und kontextabhängiger Faktoren, die das Gesundheitsverhalten beeinflussen, sowie die Nutzung dieser Erkenntnisse zur Verbesserung der Resultate von gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und der entsprechenden Kommunikation, um so für mehr Gesundheit zu sorgen und Benachteiligungen abzubauen. Die Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Förderung der Gesundheit erfolgt auf einer evidenzbasierten Grundlage und stützt sich auf vorhandene Ansätze aus den Bereichen der Verhaltenswissenschaft sowie der Kultur-, Sozial- und gesundheitsbezogenen Geisteswissenschaften.2 Dabei wird anerkannt, dass es oft erforderlich ist, Interventionen auf örtliche Gegebenheiten zuzuschneiden und dabei der kulturellen Vielfalt Rechnung zu tragen. 4. Die Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse ist ein befähigender Ansatz sowie ein Ansatz, der für alle Bereiche von Gesundheit, sämtliche Gesundheitsleistungen und die Qualität der Gesundheitsversorgung, jedes Umfeld, das das Gesundheitsverhalten der Menschen bestimmt, und alle Menschen, deren Verhalten Einfluss auf gesundheitliche Resultate nimmt (einschließlich der Umwelt, des Klimas und der Tiergesundheit), relevant ist. Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse schafft einen Mehrwert für den gesamten Planungszyklus für gesundheitsbezogene Handlungskonzepte, Angebote und Kommunikation, von der Formulierung von Problemen und der Durchführung von Forschungsarbeiten zu Ursachen von sowie zu Barrieren und Triebkräften für das Gesundheitsverhalten bis hin zur Programmplanung und -umsetzung, Überwachung und Evaluation sowie Ausweitung bzw. Replikation wirksamer Interventionen und Konzepte. Durch die frühzeitige Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse kann sichergestellt werden, dass diese Prozesse auf einem korrekten Verständnis menschlicher Verhaltensweisen basieren und dabei u. a. Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitskompetenz und Behinderung sowie kontextabhängige Faktoren, wie solche mit Bezug zu kultureller Vielfalt, sozioökonomischen Faktoren, politischen und medialen Umfeldern, Gesundheitssystemen und vielem mehr, berücksichtigt werden, was zu einer erhöhten Wirksamkeit beitragen kann. 1 Die Daten stammen u. a. aus Datenvisualisierungen des Institute for Health Metrics and Evaluation, einem unabhängigen Forschungszentrum für die Bevölkerungsgesundheit an der University of Washington (siehe https://vizhub.healthdata.org/gbd-compare/#), und aus Informationen des Designstudios Goinvo (siehe: https://determinantsofhealth.org). 2 Siehe etwa Bulletin der Weltgesundheitsorganisation, Vol. 99(11), November 2021 https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/issues/392423/; The Behavioral Foundations of Public Policy, https://press.princeton.edu/books/hardcover/9780691137568/the-behavioral-foundations-of-public-policy; Nudge, https://yalebooks.yale.edu/book/9780300122237/nudge/; Kultur ist wichtig: durch Anwendung der kulturellen Kontexte von Gesundheit politische Entscheidungsprozesse verbessern, https://apps.who.int/iris/handle/10665/344101; The Behaviour Change Wheel Book – A Guide To Designing Interventions, http://www.behaviourchangewheel.com/. EUR/RC72/6 Seite 4 5. Die Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Bekämpfung von Armut und die Förderung wirtschaftlicher Gleichheit. 3 Durch die systematische Einbeziehung und aktive Anhörung spezifischer Bevölkerungsgruppen sowie die Unterteilung und das Zuschneiden von Interventionen auf die von diesen Bevölkerungsgruppen erfahrenen Barrieren stellen verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse ein wirksames Instrument für den Abbau gesundheitlicher Benachteiligungen dar. 6. Die Mitgliedstaaten können verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse auf strategische Weise nutzen, um ihren Gesundheitsprioritäten nachzukommen. Die vorhandene globale Evidenz zeigt, dass verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse in Bereichen wie antimikrobielle Resistenz, Immunisierung, gesundheitliche Notlagen, psychische Gesundheit, Annahme von Präventionsangeboten und Krankenhausterminen, gesundheitliche Benachteiligungen, Risikoverhalten mit Bezug zu nichtübertragbaren Krankheiten sowie HIV/Aids bereits erfolgreich zur Verbesserung von Resultaten genutzt werden.4 Diese und andere drängende gesundheitliche Herausforderungen erfordern mehrdimensionale, bereichsübergreifende Maßnahmen, für die auch verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse herangezogen werden. 7. Darüber hinaus hat die Pandemie der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) uns auf drastische Weise vor Augen geführt, dass ein besseres Verständnis der Empfindungen, der sozialen und physischen Umstände und der psychischen Verfassung der Menschen entscheidend ist, um angemessene und wirksame Gesundheitsmaßnahmen zu ergreifen. Angesichts dieser beispiellosen globalen Krise haben sich die Gesundheitsbehörden in allen Teilen der Europäischen Region um ein besseres Verständnis der Verhaltensweisen sowie der Triebkräfte und Barrieren der Bevölkerung bemüht und diese Erkenntnisse zur Gestaltung ihres Handelns genutzt. Dies zeugt von Engagement und Verpflichtung und verdeutlicht gleichzeitig die Notwendigkeit weiterer Investitionen und eines Aufbaus von Kapazitäten, um das Potenzial dieser Ansätze voll ausschöpfen zu können. Die Dynamik verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit 8. Im September 2020 wurde von den 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“ (EPW) angenommen, in dem die Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse als eine Flaggschiff-Initiative identifiziert wurde. Als ein bereichsübergreifender und befähigender Ansatz kann die Einbeziehung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse dazu beitragen, die drei zentralen Prioritäten des EPW, einschließlich der Umsetzung seiner drei anderen Flaggschiff-Initiativen Immunisierung, psychische Gesundheit und digitale Gesundheit, voranzutreiben. 9. Im Einklang damit haben Mitgliedstaaten in allen Teilen der Region vermehrt damit begonnen, die Anwendung und Integration verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Verbesserung gesundheitsbezogener Handlungskonzepte, Angebote sowie entsprechender Kommunikationsprozesse auszuweiten. Zahlreiche nationale und kommunale gesundheitsbezogene Strategien und Aktionspläne verweisen auf die Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse als Teil einer wirksamen Reaktion auf die wichtigsten gesundheitlichen Herausforderungen. 10. Die verstärkte Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse, insbesondere während der COVID-19-Pandemie, hat eine einmalige Gelegenheit geboten, um die Arbeit in diesem Bereich voranzutreiben. Es gilt nun, die gegenwärtig sowohl weltweit als auch in der Europäischen Region vorhandene Dynamik zu nutzen, um Ansätze zur Bewältigung der wichtigsten gesundheitlichen 3 Leitfaden zur Verhaltensforschung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen. https://www.un.org/en/content/behaviouralscience/. 4 Fallbeispiele, anhand derer sich die Nützlichkeit und der Wert von Ansätzen unter Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse im Gesundheitsbereich illustrieren lassen, sind im begleitenden Hintergrunddokument zu diesem Handlungsrahmen aufgeführt. EUR/RC72/6 Seite 5 Herausforderungen auszuweiten und die Belege für die Nützlichkeit und den Wert der Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse durch die Veröffentlichung von Evidenz und Fallbeispielen aus den Ländern zu vermehren. Um in der Region weitere Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen, bedarf es vonseiten der Mitgliedstaaten der vermehrten Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse in gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und Kommunikationsprozessen, der Bereitstellung entsprechender personeller und finanzieller Ressourcen, der Entwicklung institutioneller und systemweiter Kapazitäten und Fähigkeiten für die Nutzung dieser Art von Erkenntnissen, der Umsetzung dieser Erkenntnisse in Konzepte und Maßnahmen sowie der Evaluation und Demonstration der erzielten Wirkung, um so die Ausweitung wirksamer Maßnahmen zu ermöglichen und zur Evidenzlage in der gesamten Region beizutragen. Fähige und erfahrene Fachkräfte, die diese Arbeit erbringen, sowie Beamte der Gesundheitsverwaltung und Entscheidungsträger, die diese Arbeit unterstützen und deren Wirkung anerkennen, können dabei den Weg zum Erfolg ebnen. Vision, Ziele und Kernprinzipien 11. Die Vision des vorgeschlagenen Handlungsrahmens ist eine Europäische Region der WHO, in der gesundheitsbezogene Handlungskonzepte, Angebote und Kommunikation zu mehr Gesundheit und zum Abbau gesundheitlicher Benachteiligungen führen, und zwar infolge einer systematischen Anwendung von auf verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse gestützten Ansätzen bei deren Entwicklung, Umsetzung und Evaluation. 12. Das übergeordnete Ziel des vorgeschlagenen Handlungsrahmens ist es, die Weichen für die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zu stellen, um durch eine gemeinsame Verpflichtung zum Handeln und zur Verwirklichung entsprechender Zielvorgaben für mehr Gesundheit in der Europäischen Region zu sorgen. 13. Die konkreten Ziele des Handlungsrahmens lauten: a) Darlegung einer regionsweiten Vision sowie regionsweiter Zielvorgaben und Verpflichtungen, u. a. in Form eines Fortschrittsmodells für die zweijährliche Berichterstattung und Fortschrittsüberwachung; b) Weichenstellung für eine verstärkte und systematischere Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse in gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und Kommunikationsprozessen; c) Schaffung einer konsolidierten Grundlage für die Unterstützung der Mitgliedstaaten durch den Aufbau von Kapazitäten, fachliche Beratung, Kooperationsplattformen und evidenzbasierte Instrumente; d) Weichenstellung für die Ausweitung der Evidenz hinsichtlich des transformativen Wertes und der Nützlichkeit der Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit; und e) Stärkung der Koordination und des Austauschs von vielversprechenden Praktiken und entsprechendem Wissen unter den Mitgliedstaaten und Partnern in der Region. 14. Nachstehend werden acht Kernprinzipien für die Anwendung von verhaltensbezogenen und kulturellen Erkenntnissen in gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und Kommunikationsprozessen aufgeführt, die entscheidend sind, um für mehr Gesundheit und den Abbau von Benachteiligung zu sorgen: a) bürgernah: Gesundheitsbezogene Handlungskonzepte, Angebote und entsprechende Kommunikation sollten durch die Bedürfnisse, Perspektiven und Rahmenbedingungen von Bürgern, Patienten, Gesundheits- und Pflegefachkräften, Angehörigen und anderen Beteiligten und Betroffenen bestimmt werden und auf diese eingehen; b) auf Chancengleichheit ausgerichtet: Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse sollte so gestaltet sein, dass sie auf die Verbesserung der Resultate für alle Menschen ausgerichtet ist, unter besonderer Schwerpunktlegung auf gesundheitliche Benachteiligung sowie EUR/RC72/6 Seite 6 jene, die benachteiligt werden, u. a. aufgrund von Alter, Geschlecht, Gesundheitskompetenz, Behinderungen, Migration, sexueller Orientierung oder sozioökonomischem Status; c) partizipatorisch: Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse sollte darauf abzielen, relevante Menschen und Gemeinschaften zu selbstständigem Handeln zu befähigen und einzubeziehen, u. a. durch Zuhören und Mitgestaltung, um so aus vielfältigen Erfahrungen und Perspektiven und vielfältiger Sachkenntnis zu schöpfen sowie Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit zu gewährleisten; d) maßgeschneidert: In Anerkennung der Tatsache, dass die gleichen Maßnahmen nicht für alle Menschen und Rahmenbedingungen optimal sind, sollte die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse eine maßgeschneiderte Gestaltung von gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und Kommunikationsprozessen unterstützen, um auf unterschiedliche kulturelle, geografische, sozioökonomische und die Gesundheitskompetenz betreffende Bedürfnisse und Rahmenbedingungen einzugehen; e) evidenzbasiert: Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse sollte sich von Evidenz zu den psychologischen, kulturellen, sozialen und strukturellen Einflüssen leiten lassen, die das Verhalten in jedem beliebigen Kontext bestimmen; f) bereichsübergreifend: Verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse sollten mit Ansätzen und Daten aus der Biomedizin und aus Gesundheitssystemen verknüpft werden und auf Daten aus anderen Bereichen aufbauen sowie die bereichsübergreifende Zusammenarbeit fördern, etwa im Hinblick auf Bereiche mit Bezug zu sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Aspekten, Gesundheitskompetenz, Arbeit, Migration und Wohnen; g) handlungsorientiert: Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse sollte praktisch umsetzbar, relevant und anwendbar sein, um in gesundheitsbezogene Handlungskonzepte, Angebote und entsprechende Kommunikation einzufließen und diese zu verbessern; h) evaluationsgestützt: Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse sollte getestet und evaluiert werden, um empirische Evidenz zu liefern und zur Verbesserung, Ausweitung und Replikation herangezogen werden zu können, und zwar unter Nutzung erprobter Methoden. II. DIE VERPFLICHTUNG 15. Grundsätzlich sind Behörden auf allen Ebenen verpflichtet, positive gesundheitsbezogene Verhaltensweisen zu fördern und sie für die Menschen leicht zugänglich, vorteilhaft und attraktiv zu machen. Die Gewährleistung positiver gesundheitsbezogener Verhaltensweisen liegt nicht nur in der Verantwortung der einzelnen Bürger, und es geht dabei auch nicht um Schuldzuweisung, sondern um Einbeziehung, Ermöglichung und Befähigung zu selbstständigem Handeln. 16. In Anerkennung dieser Verantwortung wurde der vorgeschlagene Handlungsrahmen in ausführlicher Konsultation mit den Mitgliedstaaten, vertreten durch entsprechend nominierte nationale Ansprechpersonen für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse, und mit Partnerorganisationen ausgearbeitet. Diese Interessengruppen haben in mehreren gemeinsamen Tagungen und Arbeitsgruppensitzungen sowie durch die Prüfung mehrerer Fassungen des vorgeschlagenen Handlungsrahmens und des zugehörigen Resolutionsentwurfs ihren Beitrag geleistet. Fortschrittsmodell 17. Der vorgeschlagene Handlungsrahmen wird durch ein Fortschrittsmodell gestützt, das die Mitgliedstaaten nutzen können, um über ihre Fortschritte bei der Anwendung verhaltensbezogener und EUR/RC72/6 Seite 7 kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit zu berichten.5 Das Fortschrittsmodell umfasst fünf strategische Verpflichtungen mit zugehörigen vorgeschlagenen Wegen für deren Umsetzung. Strategische Verpflichtungen SV1: Schaffung von Verständnis und Unterstützung für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse in zentralen Interessengruppen 18. Vorgeschlagene Handlungswege: • Nutzung des aktuellen Handlungsrahmens und der zugehörigen Resolution sowie ähnlicher Möglichkeiten zur Verbesserung der Visibilität und Priorisierung der Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse und zur Hervorhebung der Verpflichtung zur Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit. • Kommunikation und Verbreitung von Informationen und Fallbeispielen, Erkenntnissen, Lehren, Instrumenten und anderen Ressourcen etwa über interne Seminare, Webinare, Tagungen, Schulungen, Nachrichten und das Intranet. • Entwicklung von Mechanismen für die Koordination, Kooperation und Unterstützung. Dies könnte etwa die Einrichtung eines Beratungsgremiums, eines konkreten formellen Netzwerks für interne und externe Interessengruppen, eines Verzeichnisses von Experten für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse oder regierungsinterner bzw. parteiübergreifender Arbeitsgruppen umfassen. • Einladung maßgeblicher Akteure zur Zusammenarbeit im Rahmen gemeinsamer Projekte bzw. Angebot der Unterstützung unter dem Gesichtspunkt verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse bei deren Arbeit. SV2: Durchführung von Forschungsarbeiten im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse 19. Vorgeschlagene Handlungswege: • Zusammenfassung der vorhandenen Evidenz zur Erstellung von Literatursichtungen oder Kurzdossiers über entscheidende Faktoren, die gesundheitsbezogene Verhaltensweisen verhindern oder fördern, sowie über die Wirkung von Interventionen zur Verbesserung von gesundheitsbezogenen Verhaltensweisen. • Durchführung nationaler oder lokaler Studien zu entscheidenden Faktoren, die gesundheitsbezogene Verhaltensweisen in der allgemeinen Bevölkerung oder in vorrangigen Bevölkerungsgruppen verhindern oder fördern, und zwar unter Nutzung qualitativer (Beobachtung, Interviews, Fokusgruppen, Einbindung) und quantitativer (Umfragen, Überwachung der sozialen Medien) Methoden. • Durchführung von Experimenten, Studien oder Forschungsprojekten zu aus mehreren Komponenten bestehenden Maßnahmen, um die Wirkung evidenzgeleiteter Interventionen in spezifischen Kontexten und spezifischen Bevölkerungsgruppen zu evaluieren. • Ergänzung des Vorstehenden durch die Erforschung innovativer Wege zur Einbindung und Anhörung jener, deren Stimmen oft nicht gehört werden, sowie durch Erhebung von Daten aus anderen Bereichen, die gesundheitsbezogene Verhaltensweisen beeinflussen, darunter u. a. solche mit Bezug zu Bildung, Wohnen, sozialen Diensten, Kultur, Arbeit, Migration. 5 Das vollständige Fortschrittsmodell ist im begleitenden Hintergrunddokument enthalten. EUR/RC72/6 Seite 8 SV3: Anwendung von verhaltensbezogenen und kulturellen Erkenntnissen zur Verbesserung der Resultate von gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und entsprechender Kommunikation 20. Vorgeschlagene Handlungswege: • Systematische Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse bei der Gestaltung gesundheitsbezogener Handlungskonzepte, Angebote und Kommunikationsprozesse durch Nutzung und Heranziehung von Ansätzen und Leitfäden, die sich auf diese Art von Erkenntnissen stützen, sowie durch Einbeziehung von Experten für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse und die Einbindung der maßgeblichen Bevölkerungsgruppen in die Sondierung und Gestaltung. • Überwachung und Evaluation von auf verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse gestützten Interventionen für ein besseres Verständnis ihrer umfassenderen Wirkung durch angemessene Rahmen wie etwa die Erhebung von Daten und die Sammlung von Rückmeldungen von beteiligten und betroffenen Menschen. • Sofern die Ergebnisse von Evaluationen mit Bezug auf die Wirkung entsprechender Interventionen zeigen, dass konkrete gesundheitsbezogene Handlungskonzepte, Angebote oder kommunikationsbezogene Interventionen positive Auswirkungen auf das Gesundheitsverhalten haben: Ausweitung der entsprechenden Handlungskonzepte, Angebote und Interventionen, um mehr Menschen zu erreichen, und gleichzeitige Anpassung an neue Kontexte bzw. Replikation in anderen politischen Bereichen. SV4: Zusage personeller und finanzieller Ressourcen für die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse und Gewährleistung ihrer Nachhaltigkeit 21. Vorgeschlagene Handlungswege: • Soweit für den jeweiligen Kontext relevant, Einrichtung eines spezifischen für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zuständigen Teams, Einbettung entsprechender Experten in Fachreferaten bzw. Einrichtung einer programmübergreifenden Koordinationsgruppe für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse. • Sicherstellung, dass fachkundiges Personal mit fortgeschrittenen Fähigkeiten, Erfahrungen und fortgeschrittener Sachkenntnis zur Verfügung steht, um Evidenz aus dem Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse im Gesundheitsbereich anzuwenden und diese Erkenntnisse in verbesserte gesundheitsbezogene Handlungskonzepte, Angebote und entsprechende Kommunikation umzusetzen. • Entwicklung nachhaltiger institutioneller Kapazitäten und Fähigkeiten zur Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit, u. a. durch die Weiterbildung von Personal in unterschiedlichen Bereichen, um nicht-fachkundiges Personal in die Lage zu versetzen, grundlegende Prinzipien aus dem Bereich der verhaltensbezogenen und kulturellen Erkenntnisse anzuwenden, durch die Einbeziehung von Experten, um komplexe Fragestellungen anzugehen, sowie durch den Ausbau von Möglichkeiten zur Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen und die Bereitstellung von Stipendien oder Praktika für Positionen mit Schwerpunkt auf verhaltensbezogenen und kulturellen Erkenntnissen. • Zuweisung zweckbestimmter finanzieller Ressourcen, um die nachhaltige Bereitstellung bzw. Beauftragung von Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit zu ermöglichen. EUR/RC72/6 Seite 9 SV5: Umsetzung strategischer Pläne für die Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit 22. Vorgeschlagene Handlungswege: • Vorhandensein einer konkreten nationalen Strategie oder eines entsprechenden Plans für die Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit, einschließlich einer Vision, Zielvorgaben und der Festlegung vorrangiger Maßnahmen und entsprechender Ressourcen. • Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse in nationalen, regionalen und kommunalen Arbeitsprogrammen, in Plänen von Regierung, Ministerien oder Gesundheitsbehörden sowie in nationalen oder kommunalen Gesundheits- oder Entwicklungsplänen und anderen zentralen strategischen Dokumenten. Einbeziehung von Zielvorgaben und Festlegung vorrangiger Maßnahmen und entsprechender Ressourcen für die Umsetzung. • Einbindung von Verpflichtungen zur Durchführung von Arbeiten im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse in Strategien und Pläne mit Bezug zu spezifischen Gesundheitsthemen (z. B. antimikrobielle Resistenz, Immunisierung, Adipositas, Alkohol, Ernährung, Nutzung von Gesundheitsleistungen, Versorgungsqualität, gesundheitliche Ungleichheiten, gesundheitliche Notlagen, Luftverschmutzung). Diesbezügliche Verpflichtungen umfassen auch die Festlegung vorrangiger Maßnahmen und entsprechender Ressourcen für die Umsetzung. Fortschritte 23. Die im Hinblick auf die Verwirklichung der einzelnen strategischen Verpflichtungen erzielten Fortschritte werden anhand eines Fortschrittsmodells gemessen, das quantitative Indikatoren mit flexibleren qualitativen Bewertungsmaßstäben kombiniert. Zusammen ermöglichen sie eine differenzierte Messung der Fortschritte, bei der die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse auf unterschiedlichen Ebenen und unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Ländern anerkannt wird. Nachstehend werden die quantitativen Indikatoren aufgeführt: a) Anzahl der Mitgliedstaaten, die über eine konkrete nationale Strategie oder einen entsprechenden Plan für die Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit verfügen; b) Anzahl der Mitgliedstaaten, die über ein etabliertes, aktives Netzwerk maßgeblicher Akteure verfügen, dessen Mandat die Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit umfasst; c) Anzahl der Mitgliedstaaten, die mindestens eine Wirkungsbewertung unter Nutzung randomisierter Kontrollstudien oder quasi-experimenteller Methoden durchgeführt haben, um die Wirkung einer Intervention zur Förderung positiver gesundheitsbezogener Verhaltensweisen zu bewerten; d) für jede einzelne strategische Verpflichtung: Anzahl der Mitgliedstaaten, die ihr eigenes Abschneiden im Jahr 2026 selbst höher einstufen als im Jahr 2022; e) für jede einzelne strategische Verpflichtung: Anzahl der Mitgliedstaaten, die ihr eigenes Abschneiden im Jahr 2026 selbst auf Niveau 3 oder höher einstufen. Regionsweite Kooperation und Unterstützung bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten 24. Die Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit ist ein neuartiger und noch weitgehend unerforschter Arbeitsbereich in der Europäischen Region. Um die Vision dieses vorgeschlagenen Handlungsrahmens zu verwirklichen und die Mitgliedstaaten bei dessen Umsetzung EUR/RC72/6 Seite 10 zu unterstützen, bedarf es der umfassenden Unterstützung und Kooperation der WHO, regionsweiter Organisationen und nichtstaatlicher Akteure. 25. Geleitet von der Vision des EPW rief das WHO-Regionalbüro für Europa im Jahr 2020 die Flaggschiff- Initiative „Gesundheitsförderliches Verhalten: Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse“ (Flaggschiff-Initiative zu verhaltensbezogenen und kulturellen Erkenntnissen) ins Leben, um als Orientierungshilfe für entsprechende Bemühungen zu dienen, die vorhandene Evidenz zu verbessern und den Ländern in diesem Bereich fachliche Leitlinien an die Hand zu geben. Unterstützt wird diese Arbeit durch den neu eingerichteten Fachlichen Beirat für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse, in dem sich Experten aus der Europäischen Region einbringen. 26. Die Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Handlungsrahmens im Rahmen dieser Flaggschiff-Initiative umfasst: direkte Unterstützung bei der Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse in den Ländern in Kooperation mit relevanten Gesundheitsprogrammen unter der Regie der WHO und externer Partner, den Aufbau von Kapazitäten durch Online- und Präsenzschulungen, ein Online-Wissenszentrum für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zur Sammlung von Evidenz und Fallbeispielen sowie Leitfäden und Instrumente. Ferner wird das WHO-Regionalbüro für Europa Plattformen einrichten und die Interaktion zwischen Mitgliedstaaten, der WHO sowie regionsweiten Organisationen und Akteuren erleichtern, um die Koordination und Kooperation zu verbessern und den Austausch von vielversprechenden Praktiken und entsprechender Evidenz zu fördern. III. DAS WEITERE VORGEHEN Berichtserstattungsmechanismen und Zeitrahmen 27. Das WHO-Regionalbüro für Europa wird alle zwei Jahre eine Tagung für die Mitgliedstaaten und Organisationen sowie Akteure aus der Region einberufen, um die erzielten Fortschritte zu prüfen und zu erörtern, vorbildliche Praktiken vorzustellen, Evidenz zu teilen und den gegenseitigen Austausch zu fördern. 28. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, der WHO alle zwei Jahre über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit Bericht zu erstatten und hierzu das Fortschrittsmodell zu nutzen. 29. Das Fortschrittsmodell wird im Jahr 2025 erneut überprüft und ggf. angepasst. Im Jahr 2027 wird zum Ende des Fünfjahreszeitraums des Handlungsrahmens eine umfassendere Evaluation durchgeführt. = = =

Regionalkomitee für Europa 72. Tagung Tel Aviv, 12.–14. September 2022 EUR/RC72/6 Rev. 1 15. August 2022 | 220516 ORIGINAL: ENGLISCH Punkt 4 der vorläufigen Tagesordnung Handlungsrahmen der Europäischen Region der WHO für die Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Förderung der Gesundheit (2022–2027) Der vorgeschlagene Handlungsrahmen der Europäischen Region der WHO für die Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Förderung der Gesundheit (2022–2027) orientiert sich an der Flaggschiff-Initiative „Gesundheitsförderliches Verhalten: Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse“, einer der vier Flaggschiff-Initiativen des Europäischen Arbeitsprogramms 2020–2025. Ziel des Handlungsrahmens ist es, die Weichen für die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zu stellen und so zu mehr Gesundheit in der Europäischen Region beizutragen, und zwar anhand von Zielvorgaben und Verpflichtungen, die von den Mitgliedstaaten vereinbart werden. Das vorliegende Arbeitsdokument wird der 72. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa zusammen mit einem zugehörigen Resolutionsentwurf zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Der vorgeschlagene Handlungsrahmen wird in einem separaten Hintergrunddokument noch weiter ausgeführt. EUR/RC72/6 Rev. 1 Seite 2 Inhalt I. Das Potenzial ........................................................................................................................................ 3 Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit . 3 Die Dynamik verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit 4 Vision, Ziele und Kernprinzipien ......................................................................................................... 5 II. Die Verpflichtung ................................................................................................................................. 6 Fortschrittsmodell .............................................................................................................................. 6 Strategische Verpflichtungen ........................................................................................................ 7 Fortschritte ......................................................................................................................................... 9 Regionsweite Kooperation und Unterstützung bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten ............. 9 III. Das weitere Vorgehen ...................................................................................................................... 10 Berichtserstattungsmechanismen und Zeitrahmen ......................................................................... 10 EUR/RC72/6 Rev. 1 Seite 3 I. DAS POTENZIAL Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit 1. Die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO verfolgen gemeinsam ehrgeizige Prioritäten zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden der Bürger. Damit dies gelingt, bedarf es gesundheitsbezogener Handlungskonzepte, Angebote und Kommunikation, die sich sowohl auf medizinische und epidemiologische Erwägungen stützen als auch auf einem tiefgreifenden Verständnis der Barrieren und Triebkräfte basieren, die Menschen in Zusammenhang mit einem gesunden Leben erleben, und zwar in ihrem jeweiligen Kontext. 2. Einzelne Verhaltensweisen und soziale Umstände machen zusammen genommen 60% der für die Gesundheit der Menschen ausschlaggebenden Faktoren aus.1 Und dennoch werden verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse im Gesundheitsbereich bisher wenig erforscht und wenig genutzt und erhalten vielerorts in der Region nur geringe Investitionen. 3. Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse wird im vorliegenden Dokument definiert als die systematische Erforschung individueller und kontextabhängiger Faktoren, die das Gesundheitsverhalten beeinflussen, sowie die Nutzung dieser Erkenntnisse zur Verbesserung der Resultate von gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und der entsprechenden Kommunikation, um so für mehr Gesundheit zu sorgen und Benachteiligungen abzubauen. Die Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Förderung der Gesundheit erfolgt auf einer evidenzbasierten Grundlage und stützt sich auf vorhandene Ansätze aus den Bereichen der Verhaltenswissenschaft sowie der Kultur-, Sozial- und gesundheitsbezogenen Geisteswissenschaften.2 Dabei wird anerkannt, dass es oft erforderlich ist, Interventionen auf örtliche Gegebenheiten zuzuschneiden und dabei der kulturellen Vielfalt Rechnung zu tragen. 4. Die Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse ist ein befähigender Ansatz sowie ein Ansatz, der für alle Bereiche von Gesundheit, sämtliche Gesundheitsleistungen und die Qualität der Gesundheitsversorgung, jedes Umfeld, das das Gesundheitsverhalten der Menschen bestimmt, und alle Menschen, deren Verhalten Einfluss auf gesundheitliche Resultate nimmt (einschließlich der Umwelt, des Klimas und der Tiergesundheit), relevant ist. Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse schafft einen Mehrwert für den gesamten Planungszyklus für gesundheitsbezogene Handlungskonzepte, Angebote und Kommunikation, von der Formulierung von Problemen und der Durchführung von Forschungsarbeiten zu Ursachen von sowie zu Barrieren und Triebkräften für das Gesundheitsverhalten bis hin zur Programmplanung und -umsetzung, Überwachung und Evaluation sowie Ausweitung bzw. Replikation wirksamer Interventionen und Konzepte. Durch die frühzeitige Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse kann sichergestellt werden, dass diese Prozesse auf einem korrekten Verständnis menschlicher Verhaltensweisen basieren und dabei u. a. Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitskompetenz und Behinderung sowie kontextabhängige Faktoren, wie solche mit Bezug zu kultureller Vielfalt, sozioökonomischen Faktoren, politischen und medialen Umfeldern, Gesundheitssystemen und vielem mehr, berücksichtigt werden, was zu einer erhöhten Wirksamkeit beitragen kann. 1 Die Daten stammen u. a. aus Datenvisualisierungen des Institute for Health Metrics and Evaluation, einem unabhängigen Forschungszentrum für die Bevölkerungsgesundheit an der University of Washington (siehe https://vizhub.healthdata.org/gbd-compare/#), und aus Informationen des Designstudios Goinvo (siehe: https://determinantsofhealth.org). 2 Siehe etwa Bulletin der Weltgesundheitsorganisation, Vol. 99(11), November 2021 https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/issues/392423/; The Behavioral Foundations of Public Policy, https://press.princeton.edu/books/hardcover/9780691137568/the-behavioral-foundations-of-public-policy; Nudge, https://yalebooks.yale.edu/book/9780300122237/nudge/; Kultur ist wichtig: durch Anwendung der kulturellen Kontexte von Gesundheit politische Entscheidungsprozesse verbessern, https://apps.who.int/iris/handle/10665/344101; The Behaviour Change Wheel Book – A Guide To Designing Interventions, http://www.behaviourchangewheel.com/. EUR/RC72/6 Rev. 1 Seite 4 5. Die Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Bekämpfung von Armut und die Förderung wirtschaftlicher Gleichheit. 3 Durch die systematische Einbeziehung und aktive Anhörung spezifischer Bevölkerungsgruppen sowie die Unterteilung und das Zuschneiden von Interventionen auf die von diesen Bevölkerungsgruppen erfahrenen Barrieren stellen verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse ein wirksames Instrument für den Abbau gesundheitlicher Benachteiligungen dar. 6. Die Mitgliedstaaten können verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse auf strategische Weise nutzen, um ihren Gesundheitsprioritäten nachzukommen. Die vorhandene globale Evidenz zeigt, dass verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse in Bereichen wie antimikrobielle Resistenz, Immunisierung, gesundheitliche Notlagen, psychische Gesundheit, Annahme von Präventionsangeboten und Krankenhausterminen, gesundheitliche Benachteiligungen, Risikoverhalten mit Bezug zu nichtübertragbaren Krankheiten sowie HIV/Aids bereits erfolgreich zur Verbesserung von Resultaten genutzt werden.4 Diese und andere drängende gesundheitliche Herausforderungen erfordern mehrdimensionale, bereichsübergreifende Maßnahmen, für die auch verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse herangezogen werden. 7. Darüber hinaus hat die Pandemie der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) uns auf drastische Weise vor Augen geführt, dass ein besseres Verständnis der Empfindungen, der sozialen und physischen Umstände und der psychischen Verfassung der Menschen entscheidend ist, um angemessene und wirksame Gesundheitsmaßnahmen zu ergreifen. Angesichts dieser beispiellosen globalen Krise haben sich die Gesundheitsbehörden in allen Teilen der Europäischen Region um ein besseres Verständnis der Verhaltensweisen sowie der Triebkräfte und Barrieren der Bevölkerung bemüht und diese Erkenntnisse zur Gestaltung ihres Handelns genutzt. Dies zeugt von Engagement und Verpflichtung und verdeutlicht gleichzeitig die Notwendigkeit weiterer Investitionen und eines Aufbaus von Kapazitäten, um das Potenzial dieser Ansätze voll ausschöpfen zu können. Die Dynamik verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit 8. Im September 2020 wurde von den 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“ (EPW) angenommen, in dem die Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse als eine Flaggschiff-Initiative identifiziert wurde. Als ein bereichsübergreifender und befähigender Ansatz kann die Einbeziehung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse dazu beitragen, die drei zentralen Prioritäten des EPW, einschließlich der Umsetzung seiner drei anderen Flaggschiff-Initiativen Immunisierung, psychische Gesundheit und digitale Gesundheit, voranzutreiben. 9. Im Einklang damit haben Mitgliedstaaten in allen Teilen der Region vermehrt damit begonnen, die Anwendung und Integration verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zur Verbesserung gesundheitsbezogener Handlungskonzepte, Angebote sowie entsprechender Kommunikationsprozesse auszuweiten. Zahlreiche nationale und kommunale gesundheitsbezogene Strategien und Aktionspläne verweisen auf die Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse als Teil einer wirksamen Reaktion auf die wichtigsten gesundheitlichen Herausforderungen. 10. Die verstärkte Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse, insbesondere während der COVID-19-Pandemie, hat eine einmalige Gelegenheit geboten, um die Arbeit in diesem Bereich voranzutreiben. Es gilt nun, die gegenwärtig sowohl weltweit als auch in der Europäischen Region vorhandene Dynamik zu nutzen, um Ansätze zur Bewältigung der wichtigsten gesundheitlichen 3 Leitfaden zur Verhaltensforschung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen. https://www.un.org/en/content/behaviouralscience/. 4 Fallbeispiele, anhand derer sich die Nützlichkeit und der Wert von Ansätzen unter Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse im Gesundheitsbereich illustrieren lassen, sind im begleitenden Hintergrunddokument zu diesem Handlungsrahmen aufgeführt. EUR/RC72/6 Rev. 1 Seite 5 Herausforderungen auszuweiten und die Belege für die Nützlichkeit und den Wert der Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse durch die Veröffentlichung von Evidenz und Fallbeispielen aus den Ländern zu vermehren. Um in der Region weitere Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen, bedarf es vonseiten der Mitgliedstaaten der vermehrten Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse in gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und Kommunikationsprozessen, der Bereitstellung entsprechender personeller und finanzieller Ressourcen, der Entwicklung institutioneller und systemweiter Kapazitäten und Fähigkeiten für die Nutzung dieser Art von Erkenntnissen, der Umsetzung dieser Erkenntnisse in Konzepte und Maßnahmen sowie der Evaluation und Demonstration der erzielten Wirkung, um so die Ausweitung wirksamer Maßnahmen zu ermöglichen und zur Evidenzlage in der gesamten Region beizutragen. Fähige und erfahrene Fachkräfte, die diese Arbeit erbringen, sowie Beamte der Gesundheitsverwaltung und Entscheidungsträger, die diese Arbeit unterstützen und deren Wirkung anerkennen, können dabei den Weg zum Erfolg ebnen. Vision, Ziele und Kernprinzipien 11. Die Vision des vorgeschlagenen Handlungsrahmens ist eine Europäische Region der WHO, in der gesundheitsbezogene Handlungskonzepte, Angebote und Kommunikation zu mehr Gesundheit und zum Abbau gesundheitlicher Benachteiligungen führen, und zwar infolge einer systematischen Anwendung von auf verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse gestützten Ansätzen bei deren Entwicklung, Umsetzung und Evaluation. 12. Das übergeordnete Ziel des vorgeschlagenen Handlungsrahmens ist es, die Weichen für die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zu stellen, um durch eine gemeinsame Verpflichtung zum Handeln und zur Verwirklichung entsprechender Zielvorgaben für mehr Gesundheit in der Europäischen Region zu sorgen. 13. Die konkreten Ziele des Handlungsrahmens lauten: a) Darlegung einer regionsweiten Vision sowie regionsweiter Zielvorgaben und Verpflichtungen, u. a. in Form eines Fortschrittsmodells für die zweijährliche Berichterstattung und Fortschrittsüberwachung; b) Weichenstellung für eine verstärkte und systematischere Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse in gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und Kommunikationsprozessen; c) Schaffung einer konsolidierten Grundlage für die Unterstützung der Mitgliedstaaten durch den Aufbau von Kapazitäten, fachliche Beratung, Kooperationsplattformen und evidenzbasierte Instrumente; d) Weichenstellung für die Ausweitung der Evidenz hinsichtlich des transformativen Wertes und der Nützlichkeit der Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit; und e) Stärkung der Koordination und des Austauschs von vielversprechenden Praktiken und entsprechendem Wissen unter den Mitgliedstaaten und Partnern in der Region. 14. Nachstehend werden acht Kernprinzipien für die Anwendung von verhaltensbezogenen und kulturellen Erkenntnissen in gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und Kommunikationsprozessen aufgeführt, die entscheidend sind, um für mehr Gesundheit und den Abbau von Benachteiligung zu sorgen: a) bürgernah: Gesundheitsbezogene Handlungskonzepte, Angebote und entsprechende Kommunikation sollten durch die Bedürfnisse, Perspektiven und Rahmenbedingungen von Bürgern, Patienten, Gesundheits- und Pflegefachkräften, Angehörigen und anderen Beteiligten und Betroffenen bestimmt werden und auf diese eingehen; b) auf Chancengleichheit ausgerichtet: Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse sollte so gestaltet sein, dass sie auf die Verbesserung der Resultate für alle Menschen und alle Gemeinschaften ausgerichtet ist, unter besonderer Schwerpunktlegung auf gesundheitliche EUR/RC72/6 Rev. 1 Seite 6 Benachteiligung sowie jene, die benachteiligt werden. Dabei sollten Ansätze zur Anwendung kommen, die Chancengleichheit, ethische Grundsätze, Geschlechtergleichstellung und Menschenrechte schützen und fördern; c) partizipatorisch: Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse sollte darauf abzielen, relevante Menschen und Gemeinschaften zu selbstständigem Handeln zu befähigen und einzubeziehen, u. a. durch Zuhören und Mitgestaltung, um so aus vielfältigen Erfahrungen und Perspektiven und vielfältiger Sachkenntnis zu schöpfen sowie Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit zu gewährleisten; d) maßgeschneidert: In Anerkennung der Tatsache, dass die gleichen Maßnahmen nicht für alle Menschen und Rahmenbedingungen optimal sind, sollte die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse eine maßgeschneiderte Gestaltung von gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und Kommunikationsprozessen unterstützen, um auf unterschiedliche kulturelle, geografische, sozioökonomische und die Gesundheitskompetenz betreffende Bedürfnisse und Rahmenbedingungen einzugehen; e) evidenzbasiert: Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse sollte sich von Evidenz zu den psychologischen, kulturellen, sozialen und strukturellen Einflüssen leiten lassen, die das Verhalten in jedem beliebigen Kontext bestimmen; f) bereichsübergreifend: Verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse sollten mit Ansätzen und Daten aus der Biomedizin und aus Gesundheitssystemen verknüpft werden und auf Daten aus anderen Bereichen aufbauen sowie die bereichsübergreifende Zusammenarbeit fördern, etwa im Hinblick auf Bereiche mit Bezug zu sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Aspekten, Gesundheitskompetenz, Arbeit, Migration und Wohnen; g) handlungsorientiert: Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse sollte praktisch umsetzbar, relevant und anwendbar sein, um in gesundheitsbezogene Handlungskonzepte, Angebote und entsprechende Kommunikation einzufließen und diese zu verbessern; h) evaluationsgestützt: Die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse sollte getestet und evaluiert werden, um empirische Evidenz zu liefern und zur Verbesserung, Ausweitung und Replikation herangezogen werden zu können, und zwar unter Nutzung erprobter Methoden. II. DIE VERPFLICHTUNG 15. Grundsätzlich sind Behörden auf allen Ebenen verpflichtet, positive gesundheitsbezogene Verhaltensweisen zu fördern und sie für die Menschen leicht zugänglich, vorteilhaft und attraktiv zu machen. Die Gewährleistung positiver gesundheitsbezogener Verhaltensweisen liegt nicht nur in der Verantwortung der einzelnen Bürger, und es geht dabei auch nicht um Schuldzuweisung, sondern um Einbeziehung, Ermöglichung und Befähigung zu selbstständigem Handeln. 16. In Anerkennung dieser Verantwortung wurde der vorgeschlagene Handlungsrahmen in ausführlicher Konsultation mit den Mitgliedstaaten, vertreten durch entsprechend nominierte nationale Ansprechpersonen für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse, und mit Partnerorganisationen ausgearbeitet. Diese Interessengruppen haben in mehreren gemeinsamen Tagungen und Arbeitsgruppensitzungen sowie durch die Prüfung mehrerer Fassungen des vorgeschlagenen Handlungsrahmens und des zugehörigen Resolutionsentwurfs ihren Beitrag geleistet. Fortschrittsmodell 17. Der vorgeschlagene Handlungsrahmen wird durch ein Fortschrittsmodell gestützt, das die Mitgliedstaaten nutzen können, um über ihre Fortschritte bei der Anwendung verhaltensbezogener und EUR/RC72/6 Rev. 1 Seite 7 kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit zu berichten.5 Das Fortschrittsmodell umfasst fünf strategische Verpflichtungen mit zugehörigen vorgeschlagenen Wegen für deren Umsetzung. Strategische Verpflichtungen SV1: Schaffung von Verständnis und Unterstützung für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse in zentralen Interessengruppen 18. Vorgeschlagene Handlungswege: • Nutzung des aktuellen Handlungsrahmens und der zugehörigen Resolution sowie ähnlicher Möglichkeiten zur Verbesserung der Visibilität und Priorisierung der Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse und zur Hervorhebung der Verpflichtung zur Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit. • Kommunikation und Verbreitung von Informationen und Fallbeispielen, Erkenntnissen, Lehren, Instrumenten und anderen Ressourcen etwa über interne Seminare, Webinare, Tagungen, Schulungen, Nachrichten und das Intranet. • Entwicklung von Mechanismen für die Koordination, Kooperation und Unterstützung. Dies könnte etwa die Einrichtung eines Beratungsgremiums, eines konkreten formellen Netzwerks für interne und externe Interessengruppen, eines Verzeichnisses von Experten für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse oder regierungsinterner bzw. parteiübergreifender Arbeitsgruppen umfassen. • Einladung maßgeblicher Akteure zur Zusammenarbeit im Rahmen gemeinsamer Projekte bzw. Angebot der Unterstützung unter dem Gesichtspunkt verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse bei deren Arbeit. SV2: Durchführung von Forschungsarbeiten im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse 19. Vorgeschlagene Handlungswege: • Zusammenfassung der vorhandenen Evidenz zur Erstellung von Literatursichtungen oder Kurzdossiers über entscheidende Faktoren, die gesundheitsbezogene Verhaltensweisen verhindern oder fördern, sowie über die Wirkung von Interventionen zur Verbesserung von gesundheitsbezogenen Verhaltensweisen. • Durchführung nationaler oder lokaler Studien zu entscheidenden Faktoren, die gesundheitsbezogene Verhaltensweisen in der allgemeinen Bevölkerung oder in vorrangigen Bevölkerungsgruppen verhindern oder fördern, und zwar unter Nutzung qualitativer (Beobachtung, Interviews, Fokusgruppen, Einbindung) und quantitativer (Umfragen, Überwachung der sozialen Medien) Methoden. • Durchführung von Experimenten, Studien oder Forschungsprojekten zu aus mehreren Komponenten bestehenden Maßnahmen, um die Wirkung evidenzgeleiteter Interventionen in spezifischen Kontexten und spezifischen Bevölkerungsgruppen zu evaluieren. • Ergänzung des Vorstehenden durch die Erforschung innovativer Wege zur Einbindung und Anhörung jener, deren Stimmen oft nicht gehört werden, sowie durch Erhebung von Daten aus anderen Bereichen, die gesundheitsbezogene Verhaltensweisen beeinflussen, darunter u. a. solche mit Bezug zu Bildung, Wohnen, sozialen Diensten, Kultur, Arbeit, Migration. 5 Das vollständige Fortschrittsmodell ist im begleitenden Hintergrunddokument enthalten. EUR/RC72/6 Rev. 1 Seite 8 SV3: Anwendung von verhaltensbezogenen und kulturellen Erkenntnissen zur Verbesserung der Resultate von gesundheitsbezogenen Handlungskonzepten, Angeboten und entsprechender Kommunikation 20. Vorgeschlagene Handlungswege: • Systematische Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse bei der Gestaltung gesundheitsbezogener Handlungskonzepte, Angebote und Kommunikationsprozesse durch Nutzung und Heranziehung von Ansätzen und Leitfäden, die sich auf diese Art von Erkenntnissen stützen, sowie durch Einbeziehung von Experten für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse und die Einbindung der maßgeblichen Bevölkerungsgruppen in die Sondierung und Gestaltung. • Überwachung und Evaluation von auf verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse gestützten Interventionen für ein besseres Verständnis ihrer umfassenderen Wirkung durch angemessene Rahmen wie etwa die Erhebung von Daten und die Sammlung von Rückmeldungen von beteiligten und betroffenen Menschen. • Sofern die Ergebnisse von Evaluationen mit Bezug auf die Wirkung entsprechender Interventionen zeigen, dass konkrete gesundheitsbezogene Handlungskonzepte, Angebote oder kommunikationsbezogene Interventionen positive Auswirkungen auf das Gesundheitsverhalten haben: Ausweitung der entsprechenden Handlungskonzepte, Angebote und Interventionen, um mehr Menschen zu erreichen, und gleichzeitige Anpassung an neue Kontexte bzw. Replikation in anderen politischen Bereichen. SV4: Zusage personeller und finanzieller Ressourcen für die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse und Gewährleistung ihrer Nachhaltigkeit 21. Vorgeschlagene Handlungswege: • Soweit für den jeweiligen Kontext relevant, Einrichtung eines spezifischen für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zuständigen Teams, Einbettung entsprechender Experten in Fachreferaten bzw. Einrichtung einer programmübergreifenden Koordinationsgruppe für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse. • Sicherstellung, dass fachkundiges Personal mit fortgeschrittenen Fähigkeiten, Erfahrungen und fortgeschrittener Sachkenntnis zur Verfügung steht, um Evidenz aus dem Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse im Gesundheitsbereich anzuwenden und diese Erkenntnisse in verbesserte gesundheitsbezogene Handlungskonzepte, Angebote und entsprechende Kommunikation umzusetzen. • Entwicklung nachhaltiger institutioneller Kapazitäten und Fähigkeiten zur Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit, u. a. durch die Weiterbildung von Personal in unterschiedlichen Bereichen, um nicht-fachkundiges Personal in die Lage zu versetzen, grundlegende Prinzipien aus dem Bereich der verhaltensbezogenen und kulturellen Erkenntnisse anzuwenden, durch die Einbeziehung von Experten, um komplexe Fragestellungen anzugehen, sowie durch den Ausbau von Möglichkeiten zur Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen und die Bereitstellung von Stipendien oder Praktika für Positionen mit Schwerpunkt auf verhaltensbezogenen und kulturellen Erkenntnissen. • Zuweisung zweckbestimmter finanzieller Ressourcen, um die nachhaltige Bereitstellung bzw. Beauftragung von Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit zu ermöglichen. EUR/RC72/6 Rev. 1 Seite 9 SV5: Umsetzung strategischer Pläne für die Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit 22. Vorgeschlagene Handlungswege: • Vorhandensein einer konkreten nationalen Strategie oder eines entsprechenden Plans für die Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit, einschließlich einer Vision, Zielvorgaben und der Festlegung vorrangiger Maßnahmen und entsprechender Ressourcen. • Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse in nationalen, regionalen und kommunalen Arbeitsprogrammen, in Plänen von Regierung, Ministerien oder Gesundheitsbehörden sowie in nationalen oder kommunalen Gesundheits- oder Entwicklungsplänen und anderen zentralen strategischen Dokumenten. Einbeziehung von Zielvorgaben und Festlegung vorrangiger Maßnahmen und entsprechender Ressourcen für die Umsetzung. • Einbindung von Verpflichtungen zur Durchführung von Arbeiten im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse in Strategien und Pläne mit Bezug zu spezifischen Gesundheitsthemen (z. B. antimikrobielle Resistenz, Immunisierung, Adipositas, Alkohol, Ernährung, Nutzung von Gesundheitsleistungen, Versorgungsqualität, gesundheitliche Ungleichheiten, gesundheitliche Notlagen, Luftverschmutzung). Diesbezügliche Verpflichtungen umfassen auch die Festlegung vorrangiger Maßnahmen und entsprechender Ressourcen für die Umsetzung. Fortschritte 23. Die im Hinblick auf die Verwirklichung der einzelnen strategischen Verpflichtungen erzielten Fortschritte werden anhand eines Fortschrittsmodells gemessen, das quantitative Indikatoren mit flexibleren qualitativen Bewertungsmaßstäben kombiniert. Zusammen ermöglichen sie eine differenzierte Messung der Fortschritte, bei der die Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse auf unterschiedlichen Ebenen und unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Ländern anerkannt wird. Nachstehend werden die quantitativen Indikatoren aufgeführt: a) Anzahl der Mitgliedstaaten, die über eine konkrete nationale Strategie oder einen entsprechenden Plan für die Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit verfügen; b) Anzahl der Mitgliedstaaten, die über ein etabliertes, aktives Netzwerk maßgeblicher Akteure verfügen, dessen Mandat die Anwendung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit umfasst; c) Anzahl der Mitgliedstaaten, die mindestens eine Wirkungsbewertung unter Nutzung randomisierter Kontrollstudien oder quasi-experimenteller Methoden durchgeführt haben, um die Wirkung einer Intervention zur Förderung positiver gesundheitsbezogener Verhaltensweisen zu bewerten; d) für jede einzelne strategische Verpflichtung: Anzahl der Mitgliedstaaten, die ihr eigenes Abschneiden im Jahr 2026 selbst höher einstufen als im Jahr 2022; e) für jede einzelne strategische Verpflichtung: Anzahl der Mitgliedstaaten, die ihr eigenes Abschneiden im Jahr 2026 selbst auf Niveau 3 oder höher einstufen. Regionsweite Kooperation und Unterstützung bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten 24. Die Nutzung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit ist ein neuartiger und noch weitgehend unerforschter Arbeitsbereich in der Europäischen Region. Um die Vision dieses vorgeschlagenen Handlungsrahmens zu verwirklichen und die Mitgliedstaaten bei dessen Umsetzung EUR/RC72/6 Rev. 1 Seite 10 zu unterstützen, bedarf es der umfassenden Unterstützung und Kooperation der WHO, regionsweiter Organisationen und nichtstaatlicher Akteure. 25. Geleitet von der Vision des EPW rief das WHO-Regionalbüro für Europa im Jahr 2020 die Flaggschiff- Initiative „Gesundheitsförderliches Verhalten: Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse“ (Flaggschiff-Initiative zu verhaltensbezogenen und kulturellen Erkenntnissen) ins Leben, um als Orientierungshilfe für entsprechende Bemühungen zu dienen, die vorhandene Evidenz zu verbessern und den Ländern in diesem Bereich fachliche Leitlinien an die Hand zu geben. Unterstützt wird diese Arbeit durch den neu eingerichteten Fachlichen Beirat für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse, in dem sich Experten aus der Europäischen Region einbringen. 26. Die Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Handlungsrahmens im Rahmen dieser Flaggschiff-Initiative umfasst: direkte Unterstützung bei der Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse in den Ländern in Kooperation mit relevanten Gesundheitsprogrammen unter der Regie der WHO und externer Partner, den Aufbau von Kapazitäten durch Online- und Präsenzschulungen, ein Online-Wissenszentrum für verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zur Sammlung von Evidenz und Fallbeispielen sowie Leitfäden und Instrumente. Ferner wird das WHO-Regionalbüro für Europa Plattformen einrichten und die Interaktion zwischen Mitgliedstaaten, der WHO sowie regionsweiten Organisationen und Akteuren erleichtern, um die Koordination und Kooperation zu verbessern und den Austausch von vielversprechenden Praktiken und entsprechender Evidenz zu fördern. III. DAS WEITERE VORGEHEN Berichtserstattungsmechanismen und Zeitrahmen 27. Das WHO-Regionalbüro für Europa wird alle zwei Jahre eine Tagung für die Mitgliedstaaten und Organisationen sowie Akteure aus der Region einberufen, um die erzielten Fortschritte zu prüfen und zu erörtern, vorbildliche Praktiken vorzustellen, Evidenz zu teilen und den gegenseitigen Austausch zu fördern. 28. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, der WHO alle zwei Jahre über ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Arbeit im Bereich verhaltensbezogene und kulturelle Erkenntnisse zugunsten von mehr Gesundheit Bericht zu erstatten und hierzu das Fortschrittsmodell zu nutzen. 29. Das Fortschrittsmodell wird im Jahr 2025 erneut überprüft und ggf. angepasst. Im Jahr 2027 wird zum Ende des Fünfjahreszeitraums des Handlungsrahmens eine umfassendere Evaluation durchgeführt. = = =

Key facts
Adoption date
Source World Health Organization