RESOLUTION EUR/RC49/R5 990005 15 September 1999 ORIGINAL: ENGLISCH Strategische Planung der Arbeit mit den Ländern und der Verteilung der Mittelzuweisung für die Länder in der Europäischen Region 24 B ericht des Regionalkomitees für Europa d) die bestehenden Ressourcen voll auszuschöpfen, z. B. indem die Rolle des Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit maximiert, die enge Koordination mit dem Prozeß Umwelt für Europa sichergestellt und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, mit interna tionalen Organisationen und anderen Partnern gefördert wird, e) weiterhin die Öffentlichkeitsbeteiligung und intersektorale Partnerschaften, wie in der Erklä rung beschrieben, in Übereinstimmung mit dem gesundheitspolitischen Rahmenkonzept GESUNDHEIT21 z u stärken, 6. BITTET die Mitgliedstaaten EINDRINGLICH: a) ihre politischen, fachlichen und finanziellen Ressourcen zu mobilisieren, um die partner schaftliche Umsetzung von in London beschlossenen Maßnahmen innerhalb ihrer Länder und in der gesamten Region anzuregen, b) sich an der notwendigen finanziellen Unterstützung des Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit zu beteiligen und sich den Bemühungen von Italien, den Niederlanden und dem Regionalbüro anzuschließen, um so eine Plattform für die wissenschaftliche und praxisnahe Unter stützung wirksamer Maßnahmen sicherzustellen, 7. BEVOLLMÄCHTIGT den Regionaldirektor. Sekretariatsfunktionen für das Protokoll über Wasser und Gesundheit zum ECE-Übere in kommen von 1992 über den Schutz und die Nutzung grenzüberschrei tender Wasserläufe und internationaler Seen, wie in Artikel 17 des Protokolls vorgesehen, zu übernehmen und mit dem Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in einer Arbeitsvereinbarung die Einzelheiten ihrer Arbeitsteilung festzulegen, 8. ERSUCHT den Regionaldirektor, im Prozeß Umwelt und Gesundheit in der Europäischen Region weiterhin führend voranzugehen und die für diesen Prozeß notwendige Unterstützung des Regionalbüros sicherzustellen sowie eine klare Regelung für die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einheiten des Europäischen Zentrums Umwelt und Gesundheit einzuführen. GESUNDHEIT? 1 Europäische Ziele 10, 14. EUR/RC49/R5 S t r a t e g i s c h e P l a n u n g d e r A r b e i t m i t d e n L ä n d e r n UND DER VERTEILUNG DER MITTELZUWEISUNG FÜR DIE LÄNDER in d e r E u r o p ä is c h e n R e g i o n Das Regionalkomitee - nach Behandlung des Dokuments EUR/RC49/8, das einen Plan für die Arbeit mit den Ländern der Europäischen Region, Vorschläge für die Aufnahme von Informationen in den Programmhaushalt, die ein realistisches Bild von der den Ländern geleisteten Unterstützung vermitteln, sowie den Vorschlag für die Mittelzuweisung an die Länder, in dem die in Übereinstimmung mit Resolutionen WHA51.31 bereitge stellten zusätzlichen Mittel berücksichtigt sind, enthält, in Kenntnis auch der Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees hinsichtlich der Arbeit mit den Ländern der regionalen Organisation - 1. DANKT dem Ständigen Ausschuß und dem Sekretariat für ihre umfangreiche gemeinsame A rbeit an den V orschlägen und E m pfehlungen, 2. BITTET den Ständigen Ausschuß des Regionalkomitees und den Regionaldirektor, ihre Überprü fung der Grundprinzipien für die Länderstrategie der Europäischen Region fortzusetzen und dabei die N eunundvierzigste T agung 25 Resultate der Evaluation des EUROHEALTH-Programms, den Bericht des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees (EUR/RC49/2), die in Dokument EUR/RC49/8 aufgeworfenen Probleme und die Aus sprache des Regionalkomitees zu Tagesordnungspunkt 3e) zu berücksichtigen und dem Regionalkomitee auf dessen 50. Tagung darüber Bericht zu erstatten, 3. BESCHLIESST, (wie in Resolution EUR/RC48/R9 vereinbart) das Niveau der zusätzlichen Haus haltsmittel für Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Kirgisistan, Republik Moldau und Tadschikistan beizubehalten, bis die Region ihre endgültige aufgestockte Mittelzuweisung erhält, worauf sich die Länderzuweisungen ausschließlich auf den Index für die menschliche Entwicklung des Entwick lungsprogramms der Vereinten Nationen stützen werden, 4. STELLT SICH HINTER den Vorschlag, daß (d. h. ab 2002-2003) künftige zusätzliche Haushalts mittel unter den übrigen EUROHEALTH-Ländem (Albanien, Bulgarien, Ehemalige jugoslawische Repu blik Mazedonien, Estland, Georgien, Jugoslawien1, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Tür kei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrußland) verteilt werden, und zwar auf der Grund lage des Index für die menschliche Entwicklung, wobei davon ausgegangen wird, daß bei der Anwendung der in dieser Resolution enthaltenen Bestimmungen bis 2010-2011 keines der in Beschlußteil 3 oder 4 angeführten Länder solche Haushaltsmittel erhält, wenn es nach der zu dem jeweiligen Zeitpunkt gelten den Definition der Weltbank unter die Länder mit hohem Einkommen fällt, 5. ERSUCHT den Regionaldirektor, dem Regionalkomitee 2010 einen Evaluationsbericht über die Anwendung des Index für die menschliche Entwicklung vorzulegen, damit es überlegen kann, ob für die folgenden Haushaltszeiträume eine modifizierte Mittelzuweisung benutzt werden sollte, 6. BESCHLIESST, daß künftigen Programmhaushaltsvoranschlägen entsprechend dem in Dokument EUR/RC49/8 und dessen Anhang 1 enthaltenen Vorschlag ein ergänzender, revidierter, mit Querverwei sen versehener Anhang beigefügt wird, der sich auf den neuesten veröffentlichten Index der menschlichen Entwicklung stützt und ein realistischeres Bild von der den Ländern der Europäischen Region geleisteten Unterstützung vermitteln kann. GESUNDHEIT21 Europäisches Ziel 0. EUR/RC49/R6 N o t w e n d i g e P u b l i c -H e a l t h -M a s s n a h m e n b e i N a t u r k a t a s t r o p h e n u n d in N o t s it u a t io n e n u n d i n t e r n a t i o n a l e Z u s a m m e n a r b e it im K a t a s t r o p h e n s c h u t z Das Regionalkomitee - angesichts der verheerenden und tragischen Auswirkungen der jüngsten Erdbebenkatastrophen in der Türkei und in Griechenland und des dadurch für die Menschen bewirkten ungeheuren Leidens, in dem Wunsch, seine starke Sympathie für die Menschen der Türkei und von Griechenland und seine Anteilnahme an ihrem Kummer und ihrem Schmerz zum Ausdruck zu bringen, unter Begrüßung der diesen Ländern von der internationalen Gemeinschaft erwiesenen Solidarität und geleisteten Hilfe, angesichts der Tatsache, daß einigen Mitgliedstaaten der Region aufgrund ihrer Lage in durch Erd beben oder andere Naturkatastrophen gefährdeten Gebieten weitere ähnliche Katastrophen drohen. 1 Von dem Zeitpunkt an, an dem Jugoslawien erneut ein aktiver Mitgliedstaat der Region sein sollte.
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Neunundvierzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Florenz, 13. – 17. September 1999: Strategische Planung der Arbeit mit den Ländern und der Verteilung der Mittelzuweisung für die Länder in der Europäischen Region
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