Regionalkomitee für Europa 73. Tagung Astana (Kasachstan), 24.–26. Oktober 2023 EUR/RC73/CONF./5 20. September 2023 | 230704 ORIGINAL: ENGLISCH Punkt 10 der vorläufigen Tagesordnung Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit Beschluss (Entwurf) Das Regionalkomitee – (PP1) nach Prüfung der Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit (Erklärung von Budapest) (siehe Anhang), die mittels eines inklusiven und umfassenden Konsultationsprozesses mit den Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO unter Federführung der Europäischen Sonderarbeitsgruppe Umwelt und Gesundheit der WHO ausgearbeitet worden war und auf der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit angenommen wurde, die auf Einladung der Regierung Ungarns unter der Schirmherrschaft der ungarischen Präsidentin Katalin Novák vom 5. bis 7. Juli 2023 in Budapest stattfand, (PP2) in Anerkennung der dringenden Notwendigkeit, die gesundheitlichen Folgen umweltbedingter Risikofaktoren zu verringern, und insbesondere der Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, Umweltverschmutzung sowie Bodendegradation und Verlust der biologischen Vielfalt, wie auch der Notwendigkeit, Politiksteuerung, personelle Ressourcen, Finanzierung und Wissen im Hinblick auf Gesundheit und Umwelt zu stärken, (PP3) in Einklang mit vorhandenen globalen Instrumenten und Rahmen, wie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, dem Pariser Klimaschutzabkommen, dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der globalen Strategie der WHO für Gesundheit, Umwelt und Klimawandel und ggf. anderen Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung und des WHO-Regionalkomitees für Europa, (PP4) unter Hinweis auf das Dreizehnte Allgemeine Arbeitsprogramm 2019–2025, das von der 71. Weltgesundheitsversammlung mit der Resolution WHA71.1 angenommen wurde, sowie das Europäische EUR/RC73/CONF./5 Seite 2 Arbeitsprogramm 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“, das mit der Resolution EUR/RC70/R3 angenommen wurde, (PP5) aufbauend auf den Erkenntnissen aus der Umsetzung der auf der Sechsten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit im Jahr 2017 in Ostrava (Tschechien) gemachten und von der 67. Tagung des Regionalkomitees mit der Resolution EUR/RC67/R4 gebilligten Zusagen, (PP6) ausgehend von den Schlussfolgerungen des jährlichen Berichts über die Fortschritte bei der Umsetzung des Prozesses Umwelt und Gesundheit in Europa 1 , der dem Regionalkomitee auf dessen 73. Tagung zur Prüfung vorgelegt wird, (PP7) in dem Verständnis, dass für die Zwecke der Berichterstattung dieser Beschluss an die Stelle früherer Resolutionen des Regionalkomitees zum Thema Umwelt und Gesundheit2 tritt – (OP1) STIMMT der Erklärung von Budapest ZU; (OP2) APPELLIERT DRINGEND an die Mitgliedstaaten 3 , die Erklärung von Budapest und den zugehörigen Fahrplan für gesündere Menschen, einen blühenden Planeten und eine nachhaltige Zukunft (2023–2030) umzusetzen und auch weiterhin ggf. nationale Handlungskataloge für Umwelt und Gesundheit auszuarbeiten, die als eigenständige Grundsatzdokumente oder als Teile anderer Dokumente fungieren und die als Instrumente zur Stärkung der Umsetzung auf Länderebene der Zusagen aus der Erklärung dienen; (OP3) ERSUCHT den Regionaldirektor: a) die Mitgliedstaaten fachlich bei der Umsetzung der Erklärung von Budapest zu unterstützen und entsprechende Orientierungshilfe zu leisten, b) mit den Mitgliedstaaten, Regionen und Städten im Rahmen strategischer Partnerschaften und Netzwerke in allen Politikbereichen zusammenzuarbeiten und die umweltbezogenen Determinanten von Gesundheit und Wohlbefinden in die Zielsetzungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufzunehmen, c) die bestehenden internationalen Initiativen auf diesem Gebiet, einschließlich jener unter der Führung der Europäischen Union, der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für 1 Dokument EUR/RC73/14. 2 Resolutionen EUR/RC49/R4, EUR/RC54/R3, EUR/RC60/R7 und EUR/RC67/R4. 3 Und ggf. Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration. EUR/RC73/CONF./5 Seite 3 Europa und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, gebührend zu berücksichtigen und Synergieeffekte mit ihnen zu erschließen, d) sicherzustellen, dass das WHO-Regionalbüro für Europa auch weiterhin das Sekretariat des Prozesses Umwelt und Gesundheit in Europa stellt, wie in der Erklärung von Budapest erläutert, und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, e) zur Umsetzung der auf der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit gemachten Zusagen durch Mittel aus dem Programmhaushalt der WHO beizutragen und sich hierzu nach Kräften um die Beschaffung freiwilliger Beiträge zu bemühen, und f) dem Regionalkomitee alle zwei Jahre sowie auf dessen Wunsch dem Ausschuss für Umweltpolitik der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Fortschritte und Erfolge im Rahmen des Prozesses Umwelt und Gesundheit in Europa Bericht zu erstatten. EUR/RC73/CONF./5 Seite 4 Anhang: Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit (Budapest, 5.–7. Juli 2023) Beschleunigtes Handeln für gesündere Menschen, einen blühenden Planeten und eine nachhaltige Zukunft Siebte Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit EURO/Budapest2023/6 Budapest, Ungarn 6. Juli 2023 5.−7. Juli 2023 Original: Englisch Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit Wir, die für Gesundheit und Umwelt zuständigen Minister und Vertreter der Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO), sind zur Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit zusammengekommen, die von der ungarischen Regierung vom 5. bis 7. Juli 2023 großzügigerweise in Budapest ausgerichtet wird, um unser gemeinsames Engagement für gesündere Menschen, einen blühenden Planeten und eine nachhaltige Zukunft zu verstärken.1 Alarmiert über die erhebliche und anhaltende Krankheitslast aufgrund umweltbedingter Risikofaktoren in der Europäischen Region der WHO, die für mindestens 1,4 Millionen vorzeitige Todesfälle pro Jahr verantwortlich sind, von denen 569 000 auf die Verschmutzung der Umgebungsluft und 154 000 auf die Verschmutzung der Innenluft zurückzuführen sind, und besorgt darüber, dass umweltbedingte Risiken für ein Viertel aller nichtübertragbaren Krankheiten weltweit verantwortlich sind, namentlich Krebs, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen sowie psychische Erkrankungen, aber auch für Infektionskrankheiten; besorgt über die „dreifache Krise“, die durch das Ineinandergreifen von Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt bedingt ist und sich mit beispielloser Intensität und Geschwindigkeit auf unser Leben auswirkt und die Ökosysteme, die Gesundheit von Mensch und Tier und das Wohlergehen aller Generationen in unserer Region bedroht; in Anerkennung der Tatsache, dass das Zusammentreffen der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) mit der Umwelt- und Klimakrise die bestehenden Belastungen und Ungleichheiten im Bereich Umwelt und Gesundheit unter wie auch innerhalb von Ländern verschärft hat. Es hat auch die Wechselwirkungen zwischen der Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanzenwelt und Ökosystemen insgesamt sowie die Notwendigkeit, Zusammenhänge zwischen den Triebkräften für den Verlust an biologischer Vielfalt, die Zerstörung von Ökosystemen, den Klimawandel und das Auftreten und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten besser zu verstehen und zu belegen, aufgezeigt und die dringende Notwendigkeit verdeutlicht, den Druck auf die biologische Vielfalt sowie die Umweltzerstörung zu verringern, um Gesundheitsrisiken zu begrenzen; 1 Die Russische Föderation schließt sich dieser Erklärung nicht an. EUR/RC73/CONF./5 Seite 5 besorgt über die zunehmende Bedrohung der psychischen Gesundheit und des seelischen Wohlbefindens, auch durch Umweltängste junger Menschen, die durch die gleichzeitige Klima- und Umweltkrise hervorgerufen werden, jedoch im Bewusstsein der die Gesundheit schützenden und fördernden Nebeneffekte, die durch Konzepte für ein positives Verhältnis zur Natur und zu Grün- und Wasserflächen entstehen; unter Betonung der Wichtigkeit einer Einbeziehung der Umwelt- und Klimadimension in die Gesundheitssysteme im Hinblick auf die Verwirklichung einer qualitativ hochwertigen Versorgung und letztlich einer allgemeinen Gesundheitsversorgung; die Tatsache unterstreichend, dass Frieden eine Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung ist, und in Anerkennung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt;2 in dem Bewusstsein, dass die derzeitige Energiekrise eine weitere Beschleunigung eines chancengleichen und gerechten Übergangs zu sauberen und nachhaltigen Energiequellen erforderlich macht, und besorgt darüber, dass einzelne Länder zur Überwindung der Energiekrise im Pariser Abkommen gegebene Klimaschutzzusagen zurücknehmen könnten, sowie unter erneuter Betonung der dringenden Notwendigkeit einer raschen, anhaltenden und nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie der Gewährleistung von Energiesicherheit für alle Länder, Regionen und Menschen, insbesondere schutzbedürftige und ausgegrenzte Gruppen; unter Hervorhebung der Tatsache, dass in einer interdependenten Welt eine erfolgreiche Bewältigung komplexer, mehrdimensionaler Herausforderungen dringende, inklusive, ressortübergreifende und transformative Maßnahmen für einen gesunden, umweltverträglichen und nachhaltigen Wiederaufbau nach der COVID-19-Pandemie erfordert, wie in den Konzepten „Eine Gesundheit“ und „Gesundheit des Planeten“ vorgesehen; in Anerkennung der Bedeutung von Planung und von Investitionen in gesundheitsförderliche und chancengleiche Umfelder für eine nachhaltige Entwicklung, einschließlich der natürlichen und der bebauten Umwelt sowie der Bereitstellung grundlegender Leistungsangebote, für die Entstehung widerstandsfähiger und gesunder Gemeinschaften; in Anerkennung der zentralen Rolle der kommunalen und subnationalen staatlichen Ebene für die Förderung von Innovationen, die Verbesserung der Vorsorge, den Abbau von Ungleichheiten, einschließlich geschlechtsspezifischer Ungleichheiten, sowie die Stärkung der Widerstandsfähigkeit; eingedenk der Resolution 76/300 der Generalversammlung der Vereinten Nationen über das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt und der dringenden Notwendigkeit, die Ziele der bestehenden internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Klimaschutz und biologische Vielfalt zu erreichen, sowie der einschlägigen Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung und des WHO-Regionalkomitees für Europa, namentlich des Europäischen Arbeitsprogramms 2020−2025 − „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“; in Anerkennung der Rolle, die die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO spielen, und in Kenntnis der für Umwelt und Gesundheit relevanten Politik und Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU), darunter der europäische Grüne Deal, die globale Gesundheitsstrategie der EU, die Rahmenprogramme für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und „Horizont Europa“, die Verordnung über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, Europas Plan zur Krebsbekämpfung und die Pflegestrategie der EU, i Hinblick auf die Unterstützung nationaler politischer Entwicklungen in einer Vielzahl europäischer Länder; in Würdigung der Rolle des Prozesses Umwelt und Gesundheit in Europa (EHP) und seiner Ministerkonferenzen und Erklärungen als ein einzigartiger Katalysator für die Festlegung politischer 2 wie mit Resolution 76/300 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2022 beschlossen. EUR/RC73/CONF./5 Seite 6 Ziele, als ein Motor für ressortübergreifende Maßnahmen zur Bewältigung der vorrangigen Umwelt- und Gesundheitsprobleme in der Europäischen Region und als ein Beschleuniger für die Verwirklichung der umwelt- und gesundheitsbezogenen Ziele für nachhaltige Entwicklung auf halbem Wege zur Verwirklichung der Agenda 2030 − geben wir die folgenden Zusagen: 1. Wir werden den gerechten Übergang zu widerstandsfähigen, gesunden, chancengleichen und nachhaltigen Gesellschaften beschleunigen und dabei die aus der COVID-19-Pandemie gezogenen Lehren berücksichtigen. Dabei werden wir einen zweigleisigen Ansatz verfolgen: • Einerseits werden wir unsere Anstrengungen in den Bereichen Prävention, Vorsorge, Früherkennung und Gegenmaßnahmen in Bezug auf Notlagen verstärken, um alle Menschen, insbesondere gefährdete Bevölkerungsgruppen, zu schützen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Widerstandsfähigkeit und die Kapazitäten der Gesundheitssysteme für die Bewältigung von Katastrophen- und Krisensituationen zu verbessern. • Andererseits werden wir die Anstrengungen zur Bekämpfung der umweltbedingten Determinanten von Gesundheit erhöhen. 2. Wir werden der Bewältigung gesundheitlicher Herausforderungen in Verbindung mit der dreifachen Krise durch Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt Vorrang einräumen, unter anderem durch ein verstärktes Engagement der Gesundheitspolitik in diesen Bereichen und die Anerkennung der zentralen Bedeutung dieser Einflussfaktoren für die Verwirklichung globaler Gesundheitsziele. Insbesondere werden wir: • die Maßnahmen der Gesundheitspolitik zur Bekämpfung der Folgen des Klimawandels verstärken, indem wir die Gesundheitssysteme umweltverträglicher, CO2-ärmer und klimaresilienter gestalten; • die Maßnahmen zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen der Umweltverschmutzung verstärken, indem sowohl etablierte als auch neu entstehende umweltbedingte Risikofaktoren berücksichtigt werden; • Aspekte des Schutzes der Natur und der biologischen Vielfalt in die Umwelt- und Gesundheitspolitik sowie in die Umsetzung des einheitlichen Gesundheitsansatzes („eine Gesundheit“) einbeziehen; • einen allgemeinen und chancengleichen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie einer sicheren Wasser- und Sanitärversorgung und Hygiene, der Energie- und Nahrungsmittelversorgung, der Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie gesunden und nachhaltigen Verkehrssystemen bereitstellen; • für eine sichere, saubere und gesunde bebaute Umwelt in allen Umfeldern sorgen. 3. Zu diesem Zweck setzen wir uns ein für: • eine Stärkung der Verflechtungen zwischen den Bereichen Umwelt und Gesundheit, etwa durch eine transformative Politiksteuerung im Bereich Umwelt und Gesundheit, durch ein Arbeitskräfteangebot mit integrierten und bedarfsgerechten Kompetenzen für Umwelt und Gesundheit sowie durch Forschung und Innovation; • die Verfolgung von gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen, bei denen gefährdeten Bevölkerungsgruppen und indigenen Gemeinschaften besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. 4. Zur Ermöglichung eines solchen Übergangs sagen wir zu, den „Fahrplan für gesündere Menschen, einen blühenden Planeten und eine nachhaltige Zukunft (2023–2039)“ als integralen Bestandteil dieser Erklärung zu verwenden und die im Fahrplan genannten „Beschleuniger“ dafür zu nutzen, den Übergang zu widerstandsfähigen, gesunden, chancengleichen und nachhaltigen Gemeinschaften zu erleichtern. 5. Wir bekräftigen die im Jahr 2017 in der Erklärung von Ostrava „Mehr Gesundheit, eine gesündere Umwelt, nachhaltige Entscheidungen“ gegebenen Zusagen und die anhaltende Relevanz der darin EUR/RC73/CONF./5 Seite 7 genannten vorrangigen Handlungsfelder, und fügen die Verbindungen zwischen Natur, biologischer Vielfalt und Gesundheit als neue Handlungspriorität hinzu. Wir werden die nationalen Handlungskataloge für Umwelt und Gesundheit weiterentwickeln und ihre Umsetzung verbessern. 6. Wir werden weiterhin die Fortschritte bei der Umsetzung unserer Zusagen messen und darüber Bericht erstatten, indem wir Berichte der Länder über die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sowie andere einschlägige Berichterstattungsrahmen nutzen. 7. Wir werden die Arbeit der Sonderarbeitsgruppe Umwelt und Gesundheit (EHTF) und ihres Präsidiums als einer treibenden Kraft für die Umsetzung der in dieser und früheren Erklärungen, insbesondere der Erklärung von Ostrava, gegebenen Zusagen unterstützen und fördern. Handeln durch gemeinsame Maßnahmen und Partnerschaften: 8. Wir wollen unsere Bemühungen intensivieren, um zusammen mit den einschlägigen Partnern und Interessengruppen die Umsetzung unserer Zusagen zu verbessern. Mit den „EHP- Partnerschaften“ schaffen wir einen neuen, freiwilligen und flexiblen Mechanismus zur beschleunigten Einführung neuer Lösungsansätze, zur Förderung wechselseitiger Unterstützung, zum Wissens- und Erfahrungsaustausch, zur Schaffung einer Plattform für praxisorientierte Gemeinschaften und zur Erhöhung der Chancen für „Paarläufe“ (siehe Anhang II, Aufgabenbereich der EHP-Partnerschaften). 9. Wir werden uns weiterhin für eine wirksame, inklusive und handlungsorientierte Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Privatwirtschaft, örtlichen Gemeinschaften und anderen Interessengruppen in Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen einsetzen. Wir werden Mittel und Wege finden und Instrumente zur Kommunikation, Sensibilisierung und Förderung des Wissens über die Zusammenhänge zwischen Gesundheit, Umwelt und Klimawandel weiterentwickeln. Unser Ziel ist, den Zugang zu Informationen über Umwelt und Gesundheit sowie die Beteiligung der Bürger an diesbezüglichen Entscheidungsprozessen zu verbessern. 10. Wir werden, soweit angemessen, die Ratifizierung bzw. Umsetzung multilateraler Übereinkommen unterstützen, die für diese Agenda von Bedeutung sind, wie etwa des Protokolls über Wasser und Gesundheit, des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, einschließlich seines Göteborger Protokolls, und der einschlägigen internationalen Übereinkommen über gefährliche Chemikalien und ihre Gemische und Abfälle sowie des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und seines Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal. 11. Wir begrüßen die Resolution 5/14 zum Thema „Schluss mit der Plastikverschmutzung – Auf dem Weg zu einem internationalen rechtsverbindlichen Instrument“, die auf der fünften Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. 12. Wir begrüßen die Zusagen aus der Erklärung von Wien zum Thema „Weiterentwicklung zum Besseren durch die Umgestaltung hin zu neuen, sauberen, sicheren, gesunden und inklusiven Mobilitäts- und Verkehrssystemen“ und werden das Paneuropäische Programm Verkehr, Gesundheit und Umwelt (THE PEP) und seine Durchführungsmechanismen weiter unterstützen. 13. Wir werden das Gesunde-Städte-Netzwerk der WHO und das Netzwerk Regionen für Gesundheit weiter dazu nutzen, Demonstrationsprojekte zu entwickeln und den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu erleichtern. 14. Wir werden die Europäische Koalition für Umwelt, Gesundheit und Jugend (European Environment and Health and Youth Coalition – EEHYC) und andere internationale Jugendorganisationen auf internationaler, regionsweiter, nationaler und kommunaler Ebene unterstützen und dazu befähigen, ihr Handeln noch mehr auf politische Entscheidungsprozesse und deren Umsetzung abzustimmen. 15. Wir werden die nächste Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit im Jahr 2030 einberufen. EUR/RC73/CONF./5 Seite 8 16. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Mittel auf nationaler und internationaler Ebene zu beschaffen, und bitten die leitenden Organe der WHO und der UNECE um ihre Unterstützung in enger Zusammenarbeit insbesondere mit dem UNEP und anderen einschlägigen Organisationen der Vereinten Nationen sowie sonstigen in der Europäischen Region tätigen internationalen Organisationen. 17. Wir danken der ungarischen Regierung für die Ausrichtung dieser Konferenz und danken sowohl der Regierung als auch den Menschen in Ungarn für ihre herzliche Gastfreundschaft. Unterzeichnet in Budapest am 6. Juli 2023 Péter Takács Staatssekretär im Gesundheitsministerium im Namen von Sándor Pintér Innenminister Ungarn Anikó Raisz Staatssekretärin für Umwelt und Kreislaufwirtschaft im Namen von Csaba Lantos Energieminister Ungarn Hans Henri P. Kluge Regionaldirektor WHO-Regionalbüro für Europa EUR/RC73/CONF./5 Seite 9 ANHANG 1 FAHRPLAN FÜR GESÜNDERE MENSCHEN, EINEN BLÜHENDEN PLANETEN UND EINE NACHHALTIGE ZUKUNFT (2023–2039) Dieser Fahrplan ist integraler Bestandteil der Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit.3 Er beschreibt eine Reihe von Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen sollten, um die Umsetzung der in dieser Erklärung eingegangenen Zusagen zu erleichtern und Fortschritte in der Verhinderung und Verringerung gesundheitlicher Folgen des Klimawandels, der Umweltverschmutzung und des Verlusts an Biodiversität sowie in der Stärkung der Leitungsfunktionen, der Humanressourcen, der Finanzierung und des Wissens im Bereich Gesundheit und Umwelt zu beschleunigen. Der Fahrplan unterstreicht auch die Notwendigkeit, die flächendeckende Versorgung mit wesentlichen gesundheitsrelevanten Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene, Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie gesunde und nachhaltige Mobilitäts- und Verkehrswesen gerecht, nachhaltig und widerstandsfähig zu verbessern. Die ordentliche Planung der bebauten Umgebung wird als potenzielle Wegbereiterin für zweckdienliche Maßnahmen anerkannt, was für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Region der WHO von überragender Bedeutung sein wird. A. Priorisierung von Maßnahmen zur Bewältigung der drängendsten gesundheitlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an Biodiversität Klimawandel Warum dringend gehandelt werden muss Zwischen 1991 und 2021 haben sich die Temperaturen in der Europäischen Region der WHO durchschnittlich um etwa 0,5 °C pro Jahrzehnt erwärmt. Das ist mehr als doppelt soviel wie der weltweite Durchschnitt und macht die Region zur Spitzenreiterin in Bezug auf die globale Erwärmung. Das zeigt, wie dringend notwendig es ist, die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren und etwas gegen die Folgen des Klimawandels für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zu unternehmen. Der Klimawandel beeinträchtigt die Gesundheitssysteme und verursacht übertragbare sowie nicht übertragbare Krankheiten, einschließlich psychischer Erkrankungen, durch kurzfristig extremes Wetter (etwa Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürren, Waldbrände) und längerfristige Entwicklungen (etwa Wasserknappheit, Auftauen des Permafrosts). Zu den indirekten Auswirkungen gehören die Ausbreitung von durch Vektoren, Lebensmittel und Wasser übertragene Krankheiten, Allergien, die Beeinträchtigung der Lebensmittel- und Wasserversorgung, ein vermindertes Wohlbefinden und eine geringere Arbeitsproduktivität, insbesondere in vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Unser Engagement: Wir werden unsere Bemühungen zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels auf Gesundheit und Wohlbefinden durch Anpassungs- und Abmilderungsmaßnahmen des Gesundheitssektors und gesundheitsrelevanter Bereiche verstärken, indem wir: 1. die Gesundheitssysteme und -einrichtungen klimafest und ökologisch nachhaltig machen und die Dekarbonisierung der Diensterbringung im Einklang mit dem COP26- Gesundheitsprogramm anstreben, 3 Die Zusagen aus Ziffer 68 und 77 dieses Fahrplans gelten eventuell nicht für Länder, die nicht Vertragsparteien der darin genannten Rechtsinstrumente sind. EUR/RC73/CONF./5 Seite 10 2. gesundheitsbezogene Ziele in der nationalen Planung festlegen, insbesondere in den national festgelegten Beiträgen (Nationally Determined Contributions, NDC) gemäß Pariser Abkommen unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, 3. nationale Anpassungspläne für das Gesundheitswesen (H-NAP) entwickeln, aktualisieren und umsetzen, entweder als eigenständige Dokumente oder als Teil von nationalen Anpassungsplänen (NAP), 4. Aktionspläne für Gesundheit bei Hitze ausarbeiten und aktualisieren, um hitzebedingten Gesundheitsrisiken wirksam vorzubeugen, auf sie vorbereitet sein und angemessen antworten zu können, und gleichzeitig die Stadtplanung anpassen, um städtische Wärmeinseleffekte zu bewältigen, wobei Zuständigkeiten verschiedener staatlicher Ebenen berücksichtigt werden, 5. Vorschriften zur Gewährleistung klimafester Wasser- und Abwassersysteme schaffen und aktualisieren und gegebenenfalls Wiederverwendung von Abwasser fördern, wobei gesundheitliche Unbedenklichkeit und Schutz der Umwelt gewährleistet sein müssen, 6. Konzepte zur Risikominderung in Bezug auf Naturkatastrophen und klimaorientierte Gesundheitsfrühwarn- und Überwachungssysteme für Extremwetter und klimaabhängige Krankheitsausbrüche stärken, 7. die Klimakompetenz von Fachkräften des Gesundheitswesens stärken und sie so befähigen, gegen Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit vorzugehen und sich sinnvoll an der Entwicklung von entsprechenden Konzepten im Gesundheitswesen zu beteiligen. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 8. gesundheitsfördernde Maßnahmen wie etwa erneuerbare und nichtfossile Energieversorgung, aktive Mobilität, verbesserte Abfallwirtschaft und gesunde und nachhaltige Ernährung unterstützen, 9. einen Beitritt zur Allianz für transformative Maßnahmen zu Klimawandel und Gesundheit (Alliance for Transformative Action on Climate Change and Health – ATACH) und die Bildung einer regionalen Gemeinschaft für die Praxis europäischer Länder, die subregionalen Besonderheiten und Anfälligkeiten in Bezug auf den Klimawandel Rechnung trägt, 10. die Nutzung der von der EHTF eingerichteten Arbeitsgruppe „Gesundheit im Klimawandel“ (Health in Climate Change – HIC) als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Innovationen, die Förderung von Instrumenten, die Verbreitung von Erkenntnissen, die Vorstellung bewährter Verfahren im Bereich Klimawandel und Gesundheit und die Förderung von Partnerschaften zwischen Ländern und Interessengruppen, 11. die Nutzung bestehender Initiativen und Plattformen, etwa des Europäischen Klima- und Gesundheitsobservatoriums, und Beiträge zu deren Arbeit, 12. das Setzen auf Empfehlungen der WHO u. a. zur Planung von Hitzemaßnahmen und für klimafeste und ökologisch nachhaltige Gesundheitseinrichtungen und der Aufbau und die verstärkte Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum aus Akteuren und Interessengruppen auf allen Leitungsebenen, 13. die Nutzung der EHP-Partnerschaft für Klimaschutz im Gesundheitswesen, die eine regionale gemeinsame Praxis schaffen soll, um die Länder in der Entwicklung klimafester, kohlenstoffarmer und ökologisch nachhaltiger Gesundheitssysteme im Einklang mit dem COP26-Gesundheitsprogramm und der ATACH-Initiative zu unterstützen. EUR/RC73/CONF./5 Seite 11 Umweltverschmutzung Warum dringend gehandelt werden muss Die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden sowie die Belastung durch gefährliche Chemikalien, Lärm und andere physikalische Risikofaktoren (wie UV-Strahlung oder Radon) verursachen eine erhebliche Krankheitslast, deren Umfang noch nicht vollständig abgeschätzt werden kann. Eine Belastung durch verschiedene Arten der Umweltverschmutzung bedeutet für die Menschen viele Gesundheitsrisiken im gesamten Leben, trägt zur Krankheitslast durch nichtübertragbare und übertragbare Krankheiten bei und kann der Gesundheit sowohl kurz- als auch langfristig schaden. Zu den gesundheitlichen Auswirkungen zählen Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, endokrine, immunologische und metabolische Störungen sowie Krebs. Umweltbelastungen können auch die kindliche Entwicklung beeinträchtigen und sich auf die psychische Gesundheit auswirken. Neben dringlichem Handeln gegen ein breites Spektrum gesundheitsschädlicher Stoffe, zu denen bereits gesicherte Erkenntnisse vorliegen und noch weitere hinzukommen, sind angesichts neuartiger sowie neu aufkommender Probleme wie etwa elektromagnetischer Strahlung Aufmerksamkeit und Gegenmaßnahmen auch für Mehrfachbelastungen durch Schadstoffe erforderlich. Unser Engagement: Wir werden unsere Bemühungen fortsetzen und verstärken, um die erhebliche Krankheitslast durch verschiedene Formen der Umweltverschmutzung zu verringern, und uns dafür einsetzen, die Umweltbelastung zu verringern und negative Auswirkungen auf die Gesundheit in Zukunft zu verhindern durch: 14. eine Aktualisierung der Konzepte und Maßnahmen, einschließlich der Überarbeitung und schrittweisen Verschärfung von Luftgütenormen unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologien und wirtschaftlichen Bedingungen, um eine Verringerung der Belastung durch Luftverschmutzung und ihrer gesundheitlichen Folgen zu erreichen, im Verein mit Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, insbesondere durch die Bekämpfung der Ursachen, 15. die Unterstützung des Übergangs zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie des gleichberechtigten Zugangs zu diesen in Anerkennung ihrer entscheidenden Rolle für die Verringerung der Luftverschmutzung, die Abschwächung des Klimawandels und die Erzielung vielfältiger gesundheitlicher Vorteile, 16. eine Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen zum Schutz der Gesundheit, mit besonderem Augenmerk auf Kinder und andere gefährdete Gruppen, etwa durch eine Betrachtung der Lüftungen in Schulen, der Chemikalien in Baumaterialien und Möbeln sowie die Verwendung von Brennstoffen in Haushalten und energetisch sanierten Wohnungen, 17. die Entwicklung und Umsetzung von Grundsätzen und Maßnahmen zur Verringerung der Belastung durch Umgebungslärm und die Erkundung des Nutzens von Maßnahmen zu Luftqualität und Umgebungslärm für Gesundheit und Wohlbefinden, 18. die Entwicklung und Umsetzung präventiver Regeln für Chemikalien samt ihrer Gemische und Abfälle auf nationaler und regionaler Ebene sowie im Rahmen internationaler und regionaler Übereinkommen und die Gewährleistung einer stärkeren Einbeziehung des Gesundheitswesens in eine rationale Chemikalien- und Abfallwirtschaft, 19. den verstärkten Einsatz zur Verringerung des Ausstoßes und der Freisetzung von Chemikalien in die Umwelt, insbesondere von persistenten und so genannten „ewigen“ Chemikalien, Arzneimitteln, Pestiziden, Chemikalien mit endokriner Wirkung usw. durch gesetzliche und andere Maßnahmen zur Verringerung der Belastung und der Gesundheitsrisiken, 20. die Förderung und Nutzung von Human-Biomonitoring als wirksamer Stütze für Grundsätze und Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschäden aufgrund von Chemikalien durch Abbau der Belastung, EUR/RC73/CONF./5 Seite 12 21. die Sicherung eines Zugangs zu gut ausgestatteten Vergiftungszentren, um Vergiftungen insbesondere vorbeugen und ggf. behandeln zu können und zu einem rationalen Chemikalienmanagement beizutragen, 22. die Verringerung der Wasserverschmutzung, u. a. durch Minimierung der Menge an unbehandeltem oder unzureichend behandeltem Abwasser und Klärschlamm, die in die Umwelt gelangt, und die Gewährleistung einer sicheren Wiederverwendung, wo dies möglich ist, 23. die Bewältigung der Umweltdimension von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (AMR) durch den Versuch einer Minimierung der freigesetzten antimikrobiellen Mittel, Rückstände, resistenten Mikroorganismen und Gene sowie durch das Aufgreifen von Umweltaspekten in den nationalen AMR-Aktionsplänen und auch durch die Umsetzung des Konzepts „Eine Gesundheit“, 24. den Ausbau und die Aufrechterhaltung der Kernkapazitäten des öffentlichen Gesundheitswesens für die Überwachung von Umwelt- und Gesundheitsgefahren und die Einrichtung einer umweltbezogenen Überwachung von Krankheitskeimen in Abwässern, um wirksam auf Ausbrüche und Zwischenfälle antworten und gesundheitspolitische Maßnahmen auf gesicherter Grundlage ergreifen zu können. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 25. die Anwendung der WHO-Leitlinien zu den Themen Luftqualität, Wasserqualität, sichere Abwasserwirtschaft, Umgebungslärm und Einrichtung von Vergiftungszentren als erkenntnisgestützte Bezugsrahmen für die Festlegung nationaler Standards oder Maßnahmen; 26. die Nutzung bestehender Plattformen wie der gemeinsamen Arbeitsgruppe von UNECE und WHO zu Gesundheitsaspekten der Luftverschmutzung im Rahmen des UNECE- Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung und der Instrumente zur Stärkung der Kapazitäten und Systeme zur Überwachung von Luftschadstoffen und zur Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung, 27. die Förderung der Schaffung eines internationalen Toxikovigilanz-Netzes und des Erfahrungsaustausches sowie der Erleichterung der gezielten Erkennung von Risiken in Verbindung mit neuen Verfahren und Produkten sowie seit langem verwendeten Stoffen, 28. die Unterstützung der Verabschiedung eines neuen Rahmens für einen rationalen Umgang mit Chemikalien und Abfällen auf der 5. Tagung der Internationalen Konferenz für Chemikalienmanagement (ICCM 5) und Beiträge zur Umsetzung der Empfehlungen der ICCM-Tagungen in der Europäischen Region, 29. die Förderung eines aktiven Engagements der WHO in der offenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe, welche die Einrichtung eines wissenschaftspolitischen Gremiums unterstützen soll, um einen weiteren Beitrag zu einem rationalen Umgang mit Chemikalien und Abfällen zu leisten und Umweltverschmutzung zu verhindern, wie es in der auf der fünften Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2022 angenommenen Resolution UNEP/EA.5/Res.8 dargelegt wurde, 30. die Nutzung der EHP-Partnerschaft für Human-Biomonitoring als Mechanismus für eine innovativ erweiterte Überwachung der Belastung durch chemische Stoffe und ihre Gemische, Datenaustausch und Beiträge zur Risikobewertung von Chemikalien, 31. die Abstimmung der Arbeit mit dem (in Kürze erscheinenden) regionalen AMR-Fahrplan für die Europäische Region der WHO für 2023-2030. EUR/RC73/CONF./5 Seite 13 Verlust an Biodiversität und Bodendegradation Warum dringend gehandelt werden muss Die Belege häufen sich, dass Veränderungen in der globalen Umwelt tiefgreifende negative Auswirkungen auf die Natur und die Biodiversität haben. Die Verflechtungen zwischen der Gesundheit von Menschen, Haus-, Wild- und Nutztieren, Pflanzen und Ökosystemen sowie die entscheidende Rolle, die der Verlust an Biodiversität, die Verschlechterung der Bodenqualität, der Klimawandel und die Umwelt als treibende Kräfte an der Schnittstelle Mensch, Tier und Umwelt spielen, werden inzwischen anerkannt. Der Raubbau an natürlichen Ressourcen hat enorme Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Natur und Biodiversität bieten die Voraussetzung für menschliche Gesundheit und schützen sie zugleich durch wichtige Ökosystemleistungen, wie etwa hochwertige Grün- und Blauflächen zur Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit, sauberes Wasser, saubere Luft und saubere Böden sowie gesunde Lebensmittel. Die Erhaltung der Integrität natürlicher Ökosysteme ist von entscheidender Bedeutung für die Verhütung von zoonotischen und durch Vektoren übertragenen Krankheiten sowie Pandemien. Unser Engagement: Wir werden die Belange des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt in die Gesundheitspolitik einbeziehen und einen einheitlichen Gesundheitsansatz verfolgen, der Konzepte und Maßnahmen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen miteinander verknüpft und gleichzeitig Nutzen und Risiken menschlicher Interaktion mit der Natur berücksichtigt, und zwar durch: 32. den Erhalt, den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme zum Schutz der menschlichen Gesundheit auch vor durch Vektoren übertragenen und zoonotischen Krankheiten, 33. die Förderung und Stärkung der Einbeziehung der Umweltdimension in die Operationalisierung des Konzepts „Eine Gesundheit“, 34. die Überwachung von biologischen Partikeln und invasiven Arten, um Umwelt- und Gesundheitsfachleute sowie Öffentlichkeit, insbesondere empfängliche Personen, besser über das Risikoniveau informieren zu können. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 35. die Einbeziehung von Natur, Biodiversität und Gesundheit in unsere nationalen Handlungskataloge für Umwelt und Gesundheit, 36. die Nutzung des globalen Biodiversitätsrahmens 2022 von Kunming-Montreal unter dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt einschließlich der Integration des Konzepts „Eine Gesundheit“ in die nationalen Strategien und Aktionspläne zur biologischen Vielfalt (National Biodiversity Strategies and Action Plans – NBSAP), 37. die Nutzung der UNEA-5-Resolution "Naturnahe Lösungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung" unter Gewährleistung des Schutzes der menschlichen Gesundheit, 38. die Nutzung der hochrangigen europäischen Konferenz zum Konzept „Eine Gesundheit“ im Jahr 2024 für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken, zur Förderung der Kooperation und Koordination zwischen allen relevanten Sektoren und Akteuren sowie zur Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans der vier Parteien für eine Gesundheit (2022- 2026). EUR/RC73/CONF./5 Seite 14 B. Bereitstellung unentbehrlicher Dienste und einer sicheren bebauten Umgebung für gesunde und widerstandsfähige Gemeinschaften Warum dringend gehandelt werden muss Die Bereitstellung unentbehrlicher öffentlicher Dienstleistungen und einer sicheren bebauten Umgebung sind von zentraler Bedeutung für die Prävention von Krankheiten und die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden. Sie sind entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Städten und Siedlungen gegenüber Umwelt- und Gesundheitsrisiken und für den gesundheitsförderlichen und umweltfreundlichen Wiederaufbau nach der Pandemie. Zu den unentbehrlichen öffentlichen Dienstleistungen in den Gemeinden gehören eine sichere, gerechte und nachhaltige Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygieneeinrichtung, die sichere Bewirtschaftung von Abfällen und Abwässern sowie ein gesundheitsförderliches und nachhaltiges Verkehrswesen. Sie müssen alle erhalten, verbessert und angemessen ausgestattet werden. Eine nachhaltige und gesundheitsförderliche Gestaltung, Planung und Verwaltung der bebauten Umgebung dient der öffentlichen Gesundheit und einer gesunden Lebensweise. Es muss über verschiedene staatliche Ebenen hinweg gearbeitet werden, damit das Potenzial jeder Ebene maximiert wird. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene Unser Engagement: Wir werden einen allgemeinen und gerechten Zugang zu sicherer Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung und Hygieneeinrichtungen für alle Menschen in allen Lebensbereichen sichern und kontinuierliche Investitionen in die Aufrechterhaltung dieser Dienste fördern durch: 39. die Aktualisierung von Konzepten eines risikobasierten Ansatzes für eine sichere und klimafeste Trinkwasserversorgung von der Quelle bis zum Verbraucher, 40. die Aktualisierung von Konzepten eines risikobasierten Ansatzes für eine sichere und klimafeste Abwasserentsorgung in ihrem gesamten Verlauf, 41. die Umsetzung nationaler Strategien zur allgemeinen Handhygiene, insbesondere in kommunalen Einrichtungen, und Förderung wirksamer Verhaltensänderungsmaßnahmen, 42. die Sicherstellung von Qualität durch eine bessere Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene in den Gesundheitseinrichtungen, 43. die Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Menstruationsgesundheit und des Zugangs zu erschwinglichen Mitteln für die Menstruationshygiene. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 44. die Nutzung des Protokolls über Wasser und Gesundheit als regionales Grundsatzinstrument zur Unterstützung der Umsetzung von Verpflichtungen auf nationaler Ebene, wobei auch fachliche Instrumente und Ressourcen des Protokolls herangezogen werden, 45. die Einbeziehung der Empfehlungen der WHO-Leitlinien für Trinkwasserqualität und Abwasserentsorgung und Gesundheit etwa durch den Aufbau von Kapazitäten für die Umsetzung von Sicherheitsplänen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung (WSP und SSP) als Maßstab für Gesundheitspolitik zur konsequenten Gewährleistung einer sicheren Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, 46. die Nutzung der WHO/UNICEF-Initiative „Handhygiene für alle“ und die Förderung der Umsetzung auf nationaler Ebene durch deren Prinzipien und Instrumente, 47. die Stärkung der Umsetzung der WHA-Resolution 2019 zu Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene in Gesundheitseinrichtungen einschließlich menstruationsbezogener Gesundheitsdienste unter Nutzung der einschlägigen Leitlinien und Empfehlungen der WHO. EUR/RC73/CONF./5 Seite 15 Abfall und Altlasten Unser Engagement: Wir werden Strategien und Rahmenbedingungen für eine sichere Bewirtschaftung von Abfällen und für die Ermittlung und Sanierung kontaminierter Standorte erstellen, um eine wirksame und sichere Umsetzung des Konzepts einer Kreislaufwirtschaft im Einklang mit den Übereinkommen von Basel, Rotterdam und Stockholm zu erreichen durch: 48. die Gewährleistung der sicheren Einsammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen und Förderung der Abfallvermeidung, wobei insbesondere gegen illegale und unkontrollierte Abfallentsorgung vorzugehen ist, 49. die Entwicklung geeigneter Systeme für die sichere Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen, um Risiken infektiöser und anderer Art für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden, und die Stärkung der entsprechenden nationalen Vorschriften und Normen, 50. die Weiterentwicklung und Umsetzung sicherer Verfahren zur Beseitigung von Altlasten und zur Sanierung solcher Standorte für eine sichere Nutzung durch den Menschen. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 51. die Durchsetzung von Regeln und die Überwachung von Emissionen, Ableitungen und Abfällen aus Wirtschaftstätigkeit, 52. die Umsetzung des WHO-Leitfadens für die sichere Bewirtschaftung von Abfällen aus der Gesundheitsversorgung. Transport und Mobilität Unser Engagement: Wir werden ein gesundes, sicheres, klimafreundliches und integratives Mobilitäts- und Transportwesen für alle fördern und gleichzeitig Ungleichheiten abbauen auch in und unter den Städten und ländlichen Gebieten durch: 53. die Entwicklung und Umsetzung nationaler und internationaler Konzepte und Strategien zur Förderung einer gesunden, sicheren, klimafreundlichen und aktiven Mobilität einschließlich er Umstellung auf emissionsfreie Verkehrssysteme und Mobilitätsmanagement, 54. die Schaffung günstiger Bedingungen und die Planung sicherer Infrastrukturen für Gehen und Radfahren, die von allen Bevölkerungsgruppen genutzt werden können, 55. die Förderung sauberer, zuverlässiger, zugänglicher, erschwinglicher und hochwertiger öffentlicher Verkehrsmittel. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 56. die Förderung von Initiativen für ein nachhaltiges Transport- und Mobilitätswesen, 57. die Nutzung und Stärkung von Aktivitäten und Partnerschaften im Rahmen von THE PEP sowie die Umsetzung der Wiener Erklärung, die auf der Fünften hochrangigen Tagung über Verkehr, Gesundheit und Umwelt angenommen wurde, 58. das Anstreben eines geringeren Flächenverbrauchs durch den motorisierten Straßenverkehr und Parkplätze, 59. die Lenkung von Investitionen, steuerlichen Anreizen und grünen Finanzierungsinitiativen in Richtung eines nachhaltigen Transport- und Mobilitätswesens, 60. die Förderung und Unterstützung von Partnerschaften für gesunde und nachhaltige Mobilität, 61. die Nutzung der erweiterten THE PEP/EHP-Partnerschaft für gesunde aktive Mobilität zur Schärfung des Fokus auf die Gesundheit und die Einbeziehung des Gesundheitswesens in diese Bemühungen. EUR/RC73/CONF./5 Seite 16 Planung der bebauten Umgebung Unser Engagement: Wir werden in enger Partnerschaft mit Städten und Regionen zusammenarbeiten, um grüne, gesunde, widerstandsfähige und gerechte Rahmenbedingungen zum Nutzen aller Bürger zu fördern, und dabei über verschiedene staatliche Ebenen hinweg zusammenarbeiten, um die konzeptionelle Kohärenz und Synergien zwischen den verschiedenen Ebenen zu maximieren durch: 62. die Umsetzung von naturnahen Lösungen und Ansätzen der Kreislaufwirtschaft, Förderung nachhaltiger Investitionen in Raumplanung und klimafreundliche Infrastruktur, 63. die Begrenzung von Bodenversiegelung in städtischen, vorstädtischen und ländlichen Gebieten und Maßnahmen gegen die Zersiedelung, 64. die Verringerung der Umweltbelastung einschließlich Lärmbelästigung, 65. die Förderung der Dekarbonisierung städtischer Prozesse, 66. die Ausweitung von Grün- und Blauflächen. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 67. die Nutzung bestehender WHO-Instrumente und –Konzepte wie etwa der Abschätzung von Gesundheitsfolgen, 68. die weitere Einbeziehung der Abschätzung von Umwelt- und Gesundheitsfolgen in Entscheidungs- und Planungsprozesse durch Nutzung des Protokolls über strategische Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Espoo-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen, 69. die Umsetzung stadtbezogener Maßnahmen aus internationalen Verpflichtungen (wie der Agenda für nachhaltige Entwicklung, der Neuen Städteagenda, dem Pariser Übereinkommen und dem Sendai-Rahmen), 70. die Weiterentwicklung der von der Arbeitsgruppe zur Kooperation lokaler und subnationaler Behörden (CoLSA) durchgeführten Arbeiten zur politischen Koordinierung verschiedener Entscheidungsebenen, möglicherweise auch im Rahmen einer neuen EHP-Partnerschaft. C. Stärkung der Leitung, der sektorübergreifenden Zusammenarbeit, der Humanressourcen und des Wissens im Bereich von Gesundheit und Umwelt Warum dringend gehandelt werden muss Warum dringend gehandelt werden muss Die Überwindung von Covid-19 und die Bewältigung der dreifachen Krise erfordern eine echte Transformation. Darüber hinaus ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz erforderlich, der eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Bereichen auf nationaler, subnationaler und lokaler Ebene umfasst. Die Verantwortlichen und Fachleute aus dem Umwelt- und Gesundheitsbereich brauchen angemessene Zuständigkeiten, Kenntnisse und Werkzeuge, um den umwelt- und klimabedingten Gesundheitsgefahren begegnen und den gesellschaftlichen Nutzen einer gesunden Umwelt fördern zu können. Forschung und Innovation müssen schneller umgesetzt werden. Unser Engagement: Wir werden die Wechselbeziehungen im Bereich Umwelt und Gesundheit stärken unter anderem durch: 71. die Förderung einer transformativen Leitung für Umwelt und Gesundheit durch Stärkung der Mechanismen und Instrumente für die sektorübergreifende Zusammenarbeit, 72. die Vorbereitung der Arbeitskräfte im Bereich Umwelt und Gesundheit auf die Bewältigung der mit der dreifachen Krise verbundenen Herausforderungen; EUR/RC73/CONF./5 Seite 17 73. die Förderung von Forschung und Innovation zur Bewältigung von Umwelt- und Gesundheitsproblemen, etwa durch das Aufzeigen neu auftretender Probleme, die der menschlichen Gesundheit schaden können, etwa die Plastikvermüllung, und von Wissenslücken, die Förderung von Forschungsarbeiten zu deren Bewältigung und die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in politische Ansätze und Maßnahmen. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: Leitungsebene: 74. Veranstaltung und Unterstützung nationaler sektorübergreifender Grundsatzgespräche, Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern und Maßnahmen in den Ländern mit dem Ziel, die Umsetzung der in dieser Erklärung eingegangenen Verpflichtungen zu erleichtern, und Verfügbarmachung erkenntnisgestützte Leitlinien und Werkzeuge über ein Webportal, 75. Einberufung einer Tagung leitender Beamter zu Leitungsfunktionen und Kapazitäten für Umwelt und Gesundheit bis Ende 2024, um die Ermittlung bewährter Praktiken auf Leitungsebene sowie in der sektorübergreifenden Zusammenarbeit zu fördern und Informationen über Möglichkeiten und Hindernisse für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung auf nationaler Ebene auszutauschen, 76. Einrichtung eines Kurses für Führungskräfte im Umwelt- und Gesundheitsbereich zum Thema Leitungsfunktionen für politisch Verantwortliche und erfahrene Praktiker zum Zweck der Fortbildung und des Erfahrungsaustausches und zur Förderung der Leitungsfunktionen im Umwelt- und Gesundheitsbereich, 77. Förderung der Bewusstseinsbildung, des effektiven und umfassenden Zugangs zu Informationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Entscheidungsfindung und des Zugangs zu Gerichtsprozessen für Umweltthemen, die sich auf die Gesundheit auswirken, insbesondere unter Berücksichtigung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Aarhus;, 78. Nutzung einschlägiger subregionaler Plattformen wie des WHO-Fahrplans für Gesundheit und Wohlbefinden für den Westbalkan und Zentralasien, der Initiative kleiner Länder und des Arktischen Rates zur Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen Ländern mit ähnlichen subregionalen Prioritäten und Bedürfnissen, Fähigkeiten: 79. Nutzung des Bonner Seminars für Umwelt und Gesundheit zur Koordinierung einer Initiative zur Überprüfung bestehender Berufsprofile für Umwelt und Gesundheit und zur Ausarbeitung von Empfehlungen bis Ende 2025, die von den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer eigenen Berufsprofile für Umwelt und Gesundheit in Betracht gezogen werden können, 80. Überzeugungsarbeit für eine Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien und nationalen Partner zur Erstellung, Überprüfung, Aktualisierung und Priorisierung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen für Jugendliche sowie Lehrpläne für Umwelt und Gesundheit, 81. Förderung der Einführung von Lernprogrammen, die Umweltaspekte in die Lehrpläne für Angehörige der Gesundheitsberufe einbeziehen, 82. Nutzung von Programmen und Projekten, die in der gesamten Europäischen Region der WHO und in der Europäischen Union durchgeführt werden und sich mit dem Mangel an Fachkräften und Qualifikationen, mit Bildung und Ausbildung sowie mit innovativen Forschungsinitiativen zu bestehenden und neu entstehenden Umwelt- und Gesundheitsrisiken befassen, Forschung und Innovation: EUR/RC73/CONF./5 Seite 18 83. Nutzung von Möglichkeiten zum Austausch wissenschaftlicher Informationen und Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen dem Verfall der Ökosysteme, dem Klimawandel und dem Verlust an Biodiversität sowie dem Auftreten und der Verbreitung von Infektionskrankheiten. EUR/RC73/CONF./5 Seite 19 ANHANG 2 AUFGABENBEREICH DER EHP-PARTNERSCHAFTEN I. Einleitung Die Bewältigung bestehender und neuer Herausforderungen im Bereich Umwelt und Gesundheit erfordert zusätzliche, gemeinsame kraftvolle Anstrengungen und konkrete Verfahren für eine bessere Koordinierung und Kooperation unter Anerkennung des Umstandes, dass einzelne Länder unterschiedliche Prioritäten im Bereich Umwelt und Gesundheit haben, welche die länderspezifischen politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und natürlichen Gegebenheiten widerspiegeln. Daher wird auf der siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit ein neuer flexibler thematischer handlungsorientierter Mechanismus – die „EHP-Partnerschaften“ – auf den Weg gebracht, der die Umsetzung der in dieser Erklärung eingegangenen Zusagen erleichtern soll. II. Aufgabenbereich der EHP-Partnerschaft Die EHP-Partnerschaft dient folgenden Zwecken: 1. Unterstützung der Umsetzung der EHP-Zusagen auf nationaler und internationaler Ebene durch Förderung der Zusammenarbeit und des Wissensaustausches zwischen Partnern, die an der gemeinsamen Bewältigung spezifischer Umwelt- und Gesundheitsprobleme interessiert sind, 2. Stärkung der Eigenverantwortung potenzieller Partner, die eng in die Arbeit unter dem Dach der Partnerschaft eingebunden werden sollen, 3. Erleichterung der Aufbringung personeller und finanzieller Mittel zur Durchführung konkreter Aktivitäten auf nationaler, subnationaler und lokaler Ebene. Die Partnerschaften können Länder und andere Partner in ihren Bemühungen um die Umsetzung der Budapester Erklärung zusammenführen. Zu Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaften könnten Projekte, der Aufbau von Kapazitäten, Schulungen, Veranstaltungen sowie die Verbreitung und Übernahme einschlägiger WHO-Normen und -Standards und von Instrumenten und Methoden zur Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen umweltbedingter Risikofaktoren und zur Überwachung der Fortschritte bei deren Bewältigung, die Ermittlung bewährter Verfahren und die Dokumentation von Fallstudien gehören. Im Rahmen der Partnerschaften würden Länder und Interessengruppen zusammenarbeiten, die an der Bewältigung bestimmter Herausforderungen interessiert sind, und sich gegenseitig fachlich unterstützen sowie Wissen und Erfahrung austauschen, auch im Hinblick auf die Stärkung der Institutionen. Die EHP-Partnerschaften würden die folgenden Hauptfunktionen übernehmen: a) Umsetzung und Verbreitung von Leitlinien, Methoden, Instrumenten und Schulungspaketen für integrierte Ansätze in der Gesundheits- und Umweltpolitik, b) Förderung des Kapazitätsaufbaus und der Ausbildung sowie des Austauschs von Know-how und Fachwissen, möglicherweise mit Schwerpunkt auf den Bedürfnissen von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, c) Bereitstellung fachlicher Hilfe auf nationaler und subnationaler Ebene für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung integrierter politischer Konzepte und die Anwendung der entwickelten Leitlinien, Methoden und Instrumente, EUR/RC73/CONF./5 Seite 20 d) Erkundung der Machbarkeit einer projektbezogenen subregionalen Zusammenarbeit einschließlich der gemeinsamen Nutzung von Fachbetrieben und Fachwissen, e) Erarbeitung unterstützender Materialien und Förderung der Forschung und Verbreitung der Ergebnisse, f) Angebot internationaler Überzeugungs- und Zusammenarbeit, g) Unterstützung des Informationsaustausches und deutlichere Sichtbarkeit des EHP. Die EHP-Partnerschaften sollten bestrebt sein, Synergieeffekte mit laufenden ähnlichen Aktivitäten innerhalb des EHP oder anderer Rahmen zu schaffen und so einen Mehrwert für gemeinsame Ziele beizusteuern. III. Leitungsstruktur der EHP-Partnerschaften Jede Partnerschaft wird von einem federführenden Land und/oder einer Organisation aus der EHP- Mitgliedschaft geleitet. Der Partnerschaft können Vertreter anderer EHP-Mitglieder angehören sowie anderer zwischenstaatlicher Organisationen, internationaler Finanzinstitutionen, lokaler Behörden, nichtstaatlicher Organisationen, des Privatsektors, akademischer und beruflicher Vereinigungen und Forschungseinrichtungen, die für das EHP von Bedeutung sind.4 Alle Partner verpflichten sich, sich entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen und Möglichkeiten an den Partnerschaftsaktivitäten zu beteiligen. Die EHP-Partnerschaften werden per EHTF-Beschluss eingerichtet. Die federführenden Länder und/oder Organisationen füllen das nachfolgende EHP-Partnerschaftsformular aus und legen es dem Sekretariat zur Genehmigung durch die EHTF vor. Wenn Vorschläge für neue Partnerschaften in der Zeit zwischen den jährlich stattfindenden EHTF- Tagungen eingereicht werden, können sie per Online-Konsultation der EHTF genehmigt werden. Die EHTF kann auch ihr Präsidium beauftragen, diese in ihrem Namen zu genehmigen. Neue Partner können einer Partnerschaft jederzeit beitreten. Gegebenenfalls sollte das federführende Land bzw. die federführende Organisation ein geprüftes Partnerschaftsformular beim EHP- Sekretariat einreichen, das darauf die EHTF zur Genehmigung in Kenntnis setzt. Die Partnerschaften arbeiten im Rahmen der EHTF und ihre Aktivitäten müssen von der EHTF genehmigt werden. Das federführende Land bzw. die federführende Organisation wird der EHTF regelmäßig über erzielte Fortschritte berichten. Das federführende Land/die federführenden Länder und/oder die federführende(n) Organisation(en) haben die uneingeschränkte Befugnis, die Arbeit der Partnerschaft zu leiten. Insbesondere wird von ihnen erwartet: • Kontakte zu den Mitgliedern der Partnerschaften, einschließlich der Mitgliedstaaten, zwischenstaatlichen, nichtstaatlichen und anderen Organisationen herzustellen und zu pflegen, • einschlägige Sachverständige zu benennen und einzubinden, welche die Arbeit der Partnerschaft unterstützen, • Tagungen der Partnerschaft und Folgeaktivitäten zu organisieren, • Tagesordnungen, Fachtexte, Sitzungsberichte und Veröffentlichungen vorzubereiten, • regelmäßig an die EHTF zu berichten, 4 Die Teilnahme nichtstaatlicher Akteure kann zum Gegenstand einer Bewertung gemäß WHO-Rahmen für die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren werden. EUR/RC73/CONF./5 Seite 21 • die Arbeit der Partnerschaft auf einschlägigen zwischenstaatlichen Veranstaltungen vorzustellen, • Maßnahmen der Mittelbeschaffung zu unterstützen. Die Finanzierung der Aktivitäten der Partnerschaften, einschließlich der Organisation von Tagungen, der Finanzierung der Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen sowie der Übersetzungs- und Dolmetscherkosten, erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und ist auf die spezifischen Umstände und die Verfügbarkeit von Ressourcen zugeschnitten. Das WHO-Sekretariat wird die Partnerschaften unterstützen, indem es Beiträge zu deren Aufgabenbereich und Arbeitsprogramm liefert, um so für Abstimmung und Synergieeffekte mit einschlägigen Konzepten, Prioritäten und Initiativen der WHO zu sorgen. Die WHO wird einschlägige Leitlinien, Methoden und Instrumente zur Verfügung stellen und auch Beiträge in Form einschlägigen Fachwissens und fachlicher Unterstützung in Betracht ziehen. Der Aufgabenbereich kann jederzeit durch Beschluss der EHTF geändert werden. EUR/RC73/CONF./5 Seite 22 EHP-Partnerschaftsformular 1. Name der Partnerschaft 2. Federführendes Land bzw. federführende Organisation 3. Partner 4. Zielsetzungen 5. Beschreibung (max. 200 Wörter) 6. Erwartete Ergebnisse 7. Ggf. zusätzliche Informationen/Dokumente = = =
Regionalkomitee für Europa 73. Tagung Astana (Kasachstan), 24.–26. Oktober 2023 EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 16. Oktober 2023 | 230704 ORIGINAL: ENGLISCH Punkt 10 der vorläufigen Tagesordnung Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit Beschluss (Entwurf) Das Regionalkomitee – (PP1) nach Prüfung der Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit (Erklärung von Budapest) (siehe Anhang), die mittels eines inklusiven und umfassenden Konsultationsprozesses mit den Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO unter Federführung der Europäischen Sonderarbeitsgruppe Umwelt und Gesundheit der WHO ausgearbeitet worden war und auf der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit angenommen wurde, die auf Einladung der Regierung Ungarns unter der Schirmherrschaft der ungarischen Präsidentin Katalin Novák vom 5. bis 7. Juli 2023 in Budapest stattfand, (PP2) in Anerkennung der dringenden Notwendigkeit, die gesundheitlichen Folgen umweltbedingter Risikofaktoren zu (EU) verhindern und verringern, und insbesondere der Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, Umweltverschmutzung sowie Bodendegradation und Verlust der biologischen Vielfalt, wie auch der Notwendigkeit, Politiksteuerung, personelle Ressourcen, Finanzierung und Wissen im Hinblick auf Gesundheit und Umwelt zu stärken, (PP3) in Einklang mit vorhandenen globalen Instrumenten und Rahmen, wie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, dem Pariser Klimaschutzabkommen, dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der globalen Strategie der WHO für Gesundheit, Umwelt und Klimawandel und ggf. anderen Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung und des WHO-Regionalkomitees für Europa, (PP4) unter Hinweis auf das Dreizehnte Allgemeine Arbeitsprogramm 2019–2025, das von der 71. Weltgesundheitsversammlung mit der Resolution WHA71.1 angenommen wurde, sowie das Europäische EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 2 Arbeitsprogramm 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“, das mit der Resolution EUR/RC70/R3 angenommen wurde, (PP5) aufbauend auf den Erkenntnissen aus der Umsetzung der auf der Sechsten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit im Jahr 2017 in Ostrava (Tschechien) gemachten und von der 67. Tagung des Regionalkomitees mit der Resolution EUR/RC67/R4 gebilligten Zusagen, (PP6) ausgehend von den Schlussfolgerungen des jährlichen Berichts über die Fortschritte bei der Umsetzung des Prozesses Umwelt und Gesundheit in Europa 1 , der dem Regionalkomitee auf dessen 73. Tagung zur Prüfung vorgelegt wird, (PP7) in dem Verständnis, dass für die Zwecke der Berichterstattung dieser Beschluss an die Stelle früherer Resolutionen des Regionalkomitees zum Thema Umwelt und Gesundheit2 tritt – (OP1) STIMMT der Erklärung von Budapest ZU; (OP2) APPELLIERT DRINGEND an die Mitgliedstaaten3, die Erklärung von Budapest umzusetzen und (EU) sich zu verpflichten, den zugehörigen Fahrplan für gesündere Menschen, einen blühenden Planeten und eine nachhaltige Zukunft (2023–2030) zu nutzen und auch weiterhin ggf. nationale Handlungskataloge für Umwelt und Gesundheit auszuarbeiten, die als eigenständige Grundsatzdokumente oder als Teile anderer Dokumente fungieren und die als Instrumente zur Stärkung der Umsetzung auf Länderebene der Zusagen aus der Erklärung dienen; (OP3) ERSUCHT den Regionaldirektor: a) die Mitgliedstaaten fachlich bei der Umsetzung der Erklärung von Budapest zu unterstützen und entsprechende Orientierungshilfe zu leisten, b) mit den Mitgliedstaaten, Regionen und Städten im Rahmen strategischer Partnerschaften und Netzwerke in allen Politikbereichen zusammenzuarbeiten und die umweltbezogenen Determinanten von Gesundheit und Wohlbefinden in die Zielsetzungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufzunehmen, c) die bestehenden internationalen Initiativen auf diesem Gebiet, einschließlich jener unter der Führung der Europäischen Union, der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für 1 Dokument EUR/RC73/14. 2 Resolutionen EUR/RC49/R4, EUR/RC54/R3, EUR/RC60/R7 und EUR/RC67/R4. 3 Und ggf. Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 3 Europa und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, gebührend zu berücksichtigen und Synergieeffekte mit ihnen zu erschließen, d) sicherzustellen, dass das WHO-Regionalbüro für Europa auch weiterhin das Sekretariat des Prozesses Umwelt und Gesundheit in Europa stellt, wie in der Erklärung von Budapest erläutert, und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, e) zur Umsetzung der auf der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit gemachten Zusagen durch Mittel aus dem Programmhaushalt der WHO beizutragen und sich hierzu nach Kräften um die Beschaffung freiwilliger Beiträge zu bemühen, und f) dem Regionalkomitee alle zwei Jahre sowie auf dessen Wunsch dem Ausschuss für Umweltpolitik der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Fortschritte und Erfolge im Rahmen des Prozesses Umwelt und Gesundheit in Europa Bericht zu erstatten. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 4 Anhang: Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit (Budapest, 5.–7. Juli 2023) Beschleunigtes Handeln für gesündere Menschen, einen blühenden Planeten und eine nachhaltige Zukunft Siebte Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit EURO/Budapest2023/6 Budapest, Ungarn 6. Juli 2023 5.−7. Juli 2023 Original: Englisch Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit Wir, die für Gesundheit und Umwelt zuständigen Minister und Vertreter der Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO), sind zur Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit zusammengekommen, die von der ungarischen Regierung vom 5. bis 7. Juli 2023 großzügigerweise in Budapest ausgerichtet wird, um unser gemeinsames Engagement für gesündere Menschen, einen blühenden Planeten und eine nachhaltige Zukunft zu verstärken.1 Alarmiert über die erhebliche und anhaltende Krankheitslast aufgrund umweltbedingter Risikofaktoren in der Europäischen Region der WHO, die für mindestens 1,4 Millionen vorzeitige Todesfälle pro Jahr verantwortlich sind, von denen 569 000 auf die Verschmutzung der Umgebungsluft und 154 000 auf die Verschmutzung der Innenluft zurückzuführen sind, und besorgt darüber, dass umweltbedingte Risiken für ein Viertel aller nichtübertragbaren Krankheiten weltweit verantwortlich sind, namentlich Krebs, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen sowie psychische Erkrankungen, aber auch für Infektionskrankheiten; besorgt über die „dreifache Krise“, die durch das Ineinandergreifen von Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt bedingt ist und sich mit beispielloser Intensität und Geschwindigkeit auf unser Leben auswirkt und die Ökosysteme, die Gesundheit von Mensch und Tier und das Wohlergehen aller Generationen in unserer Region bedroht; in Anerkennung der Tatsache, dass das Zusammentreffen der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) mit der Umwelt- und Klimakrise die bestehenden Belastungen und Ungleichheiten im Bereich Umwelt und Gesundheit unter wie auch innerhalb von Ländern verschärft hat. Es hat auch die Wechselwirkungen zwischen der Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanzenwelt und Ökosystemen insgesamt sowie die Notwendigkeit, Zusammenhänge zwischen den Triebkräften für den Verlust an biologischer Vielfalt, die Zerstörung von Ökosystemen, den Klimawandel und das Auftreten und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten besser zu verstehen und zu belegen, aufgezeigt und die dringende Notwendigkeit verdeutlicht, den Druck auf die biologische Vielfalt sowie die Umweltzerstörung zu verringern, um Gesundheitsrisiken zu begrenzen; 1 Die Russische Föderation schließt sich dieser Erklärung nicht an. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 5 besorgt über die zunehmende Bedrohung der psychischen Gesundheit und des seelischen Wohlbefindens, auch durch Umweltängste junger Menschen, die durch die gleichzeitige Klima- und Umweltkrise hervorgerufen werden, jedoch im Bewusstsein der die Gesundheit schützenden und fördernden Nebeneffekte, die durch Konzepte für ein positives Verhältnis zur Natur und zu Grün- und Wasserflächen entstehen; unter Betonung der Wichtigkeit einer Einbeziehung der Umwelt- und Klimadimension in die Gesundheitssysteme im Hinblick auf die Verwirklichung einer qualitativ hochwertigen Versorgung und letztlich einer allgemeinen Gesundheitsversorgung; die Tatsache unterstreichend, dass Frieden eine Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung ist, und in Anerkennung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt;2 in dem Bewusstsein, dass die derzeitige Energiekrise eine weitere Beschleunigung eines chancengleichen und gerechten Übergangs zu sauberen und nachhaltigen Energiequellen erforderlich macht, und besorgt darüber, dass einzelne Länder zur Überwindung der Energiekrise im Pariser Abkommen gegebene Klimaschutzzusagen zurücknehmen könnten, sowie unter erneuter Betonung der dringenden Notwendigkeit einer raschen, anhaltenden und nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie der Gewährleistung von Energiesicherheit für alle Länder, Regionen und Menschen, insbesondere schutzbedürftige und ausgegrenzte Gruppen; unter Hervorhebung der Tatsache, dass in einer interdependenten Welt eine erfolgreiche Bewältigung komplexer, mehrdimensionaler Herausforderungen dringende, inklusive, ressortübergreifende und transformative Maßnahmen für einen gesunden, umweltverträglichen und nachhaltigen Wiederaufbau nach der COVID-19-Pandemie erfordert, wie in den Konzepten „Eine Gesundheit“ und „Gesundheit des Planeten“ vorgesehen; in Anerkennung der Bedeutung von Planung und von Investitionen in gesundheitsförderliche und chancengleiche Umfelder für eine nachhaltige Entwicklung, einschließlich der natürlichen und der bebauten Umwelt sowie der Bereitstellung grundlegender Leistungsangebote, für die Entstehung widerstandsfähiger und gesunder Gemeinschaften; in Anerkennung der zentralen Rolle der kommunalen und subnationalen staatlichen Ebene für die Förderung von Innovationen, die Verbesserung der Vorsorge, den Abbau von Ungleichheiten, einschließlich geschlechtsspezifischer Ungleichheiten, sowie die Stärkung der Widerstandsfähigkeit; eingedenk der Resolution 76/300 der Generalversammlung der Vereinten Nationen über das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt und der dringenden Notwendigkeit, die Ziele der bestehenden internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Klimaschutz und biologische Vielfalt zu erreichen, sowie der einschlägigen Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung und des WHO-Regionalkomitees für Europa, namentlich des Europäischen Arbeitsprogramms 2020−2025 − „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“; in Anerkennung der Rolle, die die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO spielen, und in Kenntnis der für Umwelt und Gesundheit relevanten Politik und Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU), darunter der europäische Grüne Deal, die globale Gesundheitsstrategie der EU, die Rahmenprogramme für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und „Horizont Europa“, die Verordnung über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, Europas Plan zur Krebsbekämpfung und die Pflegestrategie der EU, i Hinblick auf die Unterstützung nationaler politischer Entwicklungen in einer Vielzahl europäischer Länder; in Würdigung der Rolle des Prozesses Umwelt und Gesundheit in Europa (EHP) und seiner Ministerkonferenzen und Erklärungen als ein einzigartiger Katalysator für die Festlegung politischer 2 wie mit Resolution 76/300 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2022 beschlossen. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 6 Ziele, als ein Motor für ressortübergreifende Maßnahmen zur Bewältigung der vorrangigen Umwelt- und Gesundheitsprobleme in der Europäischen Region und als ein Beschleuniger für die Verwirklichung der umwelt- und gesundheitsbezogenen Ziele für nachhaltige Entwicklung auf halbem Wege zur Verwirklichung der Agenda 2030 − geben wir die folgenden Zusagen: 1. Wir werden den gerechten Übergang zu widerstandsfähigen, gesunden, chancengleichen und nachhaltigen Gesellschaften beschleunigen und dabei die aus der COVID-19-Pandemie gezogenen Lehren berücksichtigen. Dabei werden wir einen zweigleisigen Ansatz verfolgen: • Einerseits werden wir unsere Anstrengungen in den Bereichen Prävention, Vorsorge, Früherkennung und Gegenmaßnahmen in Bezug auf Notlagen verstärken, um alle Menschen, insbesondere gefährdete Bevölkerungsgruppen, zu schützen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Widerstandsfähigkeit und die Kapazitäten der Gesundheitssysteme für die Bewältigung von Katastrophen- und Krisensituationen zu verbessern. • Andererseits werden wir die Anstrengungen zur Bekämpfung der umweltbedingten Determinanten von Gesundheit erhöhen. 2. Wir werden der Bewältigung gesundheitlicher Herausforderungen in Verbindung mit der dreifachen Krise durch Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt Vorrang einräumen, unter anderem durch ein verstärktes Engagement der Gesundheitspolitik in diesen Bereichen und die Anerkennung der zentralen Bedeutung dieser Einflussfaktoren für die Verwirklichung globaler Gesundheitsziele. Insbesondere werden wir: • die Maßnahmen der Gesundheitspolitik zur Bekämpfung der Folgen des Klimawandels verstärken, indem wir die Gesundheitssysteme umweltverträglicher, CO2-ärmer und klimaresilienter gestalten; • die Maßnahmen zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen der Umweltverschmutzung verstärken, indem sowohl etablierte als auch neu entstehende umweltbedingte Risikofaktoren berücksichtigt werden; • Aspekte des Schutzes der Natur und der biologischen Vielfalt in die Umwelt- und Gesundheitspolitik sowie in die Umsetzung des einheitlichen Gesundheitsansatzes („eine Gesundheit“) einbeziehen; • einen allgemeinen und chancengleichen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie einer sicheren Wasser- und Sanitärversorgung und Hygiene, der Energie- und Nahrungsmittelversorgung, der Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie gesunden und nachhaltigen Verkehrssystemen bereitstellen; • für eine sichere, saubere und gesunde bebaute Umwelt in allen Umfeldern sorgen. 3. Zu diesem Zweck setzen wir uns ein für: • eine Stärkung der Verflechtungen zwischen den Bereichen Umwelt und Gesundheit, etwa durch eine transformative Politiksteuerung im Bereich Umwelt und Gesundheit, durch ein Arbeitskräfteangebot mit integrierten und bedarfsgerechten Kompetenzen für Umwelt und Gesundheit sowie durch Forschung und Innovation; • die Verfolgung von gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen, bei denen gefährdeten Bevölkerungsgruppen und indigenen Gemeinschaften besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. 4. Zur Ermöglichung eines solchen Übergangs sagen wir zu, den „Fahrplan für gesündere Menschen, einen blühenden Planeten und eine nachhaltige Zukunft (2023–2039)“ als integralen Bestandteil dieser Erklärung zu verwenden und die im Fahrplan genannten „Beschleuniger“ dafür zu nutzen, den Übergang zu widerstandsfähigen, gesunden, chancengleichen und nachhaltigen Gemeinschaften zu erleichtern. 5. Wir bekräftigen die im Jahr 2017 in der Erklärung von Ostrava „Mehr Gesundheit, eine gesündere Umwelt, nachhaltige Entscheidungen“ gegebenen Zusagen und die anhaltende Relevanz der darin EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 7 genannten vorrangigen Handlungsfelder, und fügen die Verbindungen zwischen Natur, biologischer Vielfalt und Gesundheit als neue Handlungspriorität hinzu. Wir werden die nationalen Handlungskataloge für Umwelt und Gesundheit weiterentwickeln und ihre Umsetzung verbessern. 6. Wir werden weiterhin die Fortschritte bei der Umsetzung unserer Zusagen messen und darüber Bericht erstatten, indem wir Berichte der Länder über die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sowie andere einschlägige Berichterstattungsrahmen nutzen. 7. Wir werden die Arbeit der Sonderarbeitsgruppe Umwelt und Gesundheit (EHTF) und ihres Präsidiums als einer treibenden Kraft für die Umsetzung der in dieser und früheren Erklärungen, insbesondere der Erklärung von Ostrava, gegebenen Zusagen unterstützen und fördern. Handeln durch gemeinsame Maßnahmen und Partnerschaften: 8. Wir wollen unsere Bemühungen intensivieren, um zusammen mit den einschlägigen Partnern und Interessengruppen die Umsetzung unserer Zusagen zu verbessern. Mit den „EHP- Partnerschaften“ schaffen wir einen neuen, freiwilligen und flexiblen Mechanismus zur beschleunigten Einführung neuer Lösungsansätze, zur Förderung wechselseitiger Unterstützung, zum Wissens- und Erfahrungsaustausch, zur Schaffung einer Plattform für praxisorientierte Gemeinschaften und zur Erhöhung der Chancen für „Paarläufe“ (siehe Anhang II, Aufgabenbereich der EHP-Partnerschaften). 9. Wir werden uns weiterhin für eine wirksame, inklusive und handlungsorientierte Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Privatwirtschaft, örtlichen Gemeinschaften und anderen Interessengruppen in Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen einsetzen. Wir werden Mittel und Wege finden und Instrumente zur Kommunikation, Sensibilisierung und Förderung des Wissens über die Zusammenhänge zwischen Gesundheit, Umwelt und Klimawandel weiterentwickeln. Unser Ziel ist, den Zugang zu Informationen über Umwelt und Gesundheit sowie die Beteiligung der Bürger an diesbezüglichen Entscheidungsprozessen zu verbessern. 10. Wir werden, soweit angemessen, die Ratifizierung bzw. Umsetzung multilateraler Übereinkommen unterstützen, die für diese Agenda von Bedeutung sind, wie etwa des Protokolls über Wasser und Gesundheit, des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, einschließlich seines Göteborger Protokolls, und der einschlägigen internationalen Übereinkommen über gefährliche Chemikalien und ihre Gemische und Abfälle sowie des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und seines Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal. 11. Wir begrüßen die Resolution 5/14 zum Thema „Schluss mit der Plastikverschmutzung – Auf dem Weg zu einem internationalen rechtsverbindlichen Instrument“, die auf der fünften Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. 12. Wir begrüßen die Zusagen aus der Erklärung von Wien zum Thema „Weiterentwicklung zum Besseren durch die Umgestaltung hin zu neuen, sauberen, sicheren, gesunden und inklusiven Mobilitäts- und Verkehrssystemen“ und werden das Paneuropäische Programm Verkehr, Gesundheit und Umwelt (THE PEP) und seine Durchführungsmechanismen weiter unterstützen. 13. Wir werden das Gesunde-Städte-Netzwerk der WHO und das Netzwerk Regionen für Gesundheit weiter dazu nutzen, Demonstrationsprojekte zu entwickeln und den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu erleichtern. 14. Wir werden die Europäische Koalition für Umwelt, Gesundheit und Jugend (European Environment and Health and Youth Coalition – EEHYC) und andere internationale Jugendorganisationen auf internationaler, regionsweiter, nationaler und kommunaler Ebene unterstützen und dazu befähigen, ihr Handeln noch mehr auf politische Entscheidungsprozesse und deren Umsetzung abzustimmen. 15. Wir werden die nächste Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit im Jahr 2030 einberufen. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 8 16. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Mittel auf nationaler und internationaler Ebene zu beschaffen, und bitten die leitenden Organe der WHO und der UNECE um ihre Unterstützung in enger Zusammenarbeit insbesondere mit dem UNEP und anderen einschlägigen Organisationen der Vereinten Nationen sowie sonstigen in der Europäischen Region tätigen internationalen Organisationen. 17. Wir danken der ungarischen Regierung für die Ausrichtung dieser Konferenz und danken sowohl der Regierung als auch den Menschen in Ungarn für ihre herzliche Gastfreundschaft. Unterzeichnet in Budapest am 6. Juli 2023 Péter Takács Staatssekretär im Gesundheitsministerium im Namen von Sándor Pintér Innenminister Ungarn Anikó Raisz Staatssekretärin für Umwelt und Kreislaufwirtschaft im Namen von Csaba Lantos Energieminister Ungarn Hans Henri P. Kluge Regionaldirektor WHO-Regionalbüro für Europa EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 9 ANHANG 1 FAHRPLAN FÜR GESÜNDERE MENSCHEN, EINEN BLÜHENDEN PLANETEN UND EINE NACHHALTIGE ZUKUNFT (2023–2039) Dieser Fahrplan ist integraler Bestandteil der Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit.3 Er beschreibt eine Reihe von Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen sollten, um die Umsetzung der in dieser Erklärung eingegangenen Zusagen zu erleichtern und Fortschritte in der Verhinderung und Verringerung gesundheitlicher Folgen des Klimawandels, der Umweltverschmutzung und des Verlusts an Biodiversität sowie in der Stärkung der Leitungsfunktionen, der Humanressourcen, der Finanzierung und des Wissens im Bereich Gesundheit und Umwelt zu beschleunigen. Der Fahrplan unterstreicht auch die Notwendigkeit, die flächendeckende Versorgung mit wesentlichen gesundheitsrelevanten Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene, Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie gesunde und nachhaltige Mobilitäts- und Verkehrswesen gerecht, nachhaltig und widerstandsfähig zu verbessern. Die ordentliche Planung der bebauten Umgebung wird als potenzielle Wegbereiterin für zweckdienliche Maßnahmen anerkannt, was für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Region der WHO von überragender Bedeutung sein wird. A. Priorisierung von Maßnahmen zur Bewältigung der drängendsten gesundheitlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an Biodiversität Klimawandel Warum dringend gehandelt werden muss Zwischen 1991 und 2021 haben sich die Temperaturen in der Europäischen Region der WHO durchschnittlich um etwa 0,5 °C pro Jahrzehnt erwärmt. Das ist mehr als doppelt soviel wie der weltweite Durchschnitt und macht die Region zur Spitzenreiterin in Bezug auf die globale Erwärmung. Das zeigt, wie dringend notwendig es ist, die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren und etwas gegen die Folgen des Klimawandels für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zu unternehmen. Der Klimawandel beeinträchtigt die Gesundheitssysteme und verursacht übertragbare sowie nicht übertragbare Krankheiten, einschließlich psychischer Erkrankungen, durch kurzfristig extremes Wetter (etwa Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürren, Waldbrände) und längerfristige Entwicklungen (etwa Wasserknappheit, Auftauen des Permafrosts). Zu den indirekten Auswirkungen gehören die Ausbreitung von durch Vektoren, Lebensmittel und Wasser übertragene Krankheiten, Allergien, die Beeinträchtigung der Lebensmittel- und Wasserversorgung, ein vermindertes Wohlbefinden und eine geringere Arbeitsproduktivität, insbesondere in vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Unser Engagement: Wir werden unsere Bemühungen zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels auf Gesundheit und Wohlbefinden durch Anpassungs- und Abmilderungsmaßnahmen des Gesundheitssektors und gesundheitsrelevanter Bereiche verstärken, indem wir: 1. die Gesundheitssysteme und -einrichtungen klimafest und ökologisch nachhaltig machen und die Dekarbonisierung der Diensterbringung im Einklang mit dem COP26- Gesundheitsprogramm anstreben, 3 Die Zusagen aus Ziffer 68 und 77 dieses Fahrplans gelten eventuell nicht für Länder, die nicht Vertragsparteien der darin genannten Rechtsinstrumente sind. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 10 2. gesundheitsbezogene Ziele in der nationalen Planung festlegen, insbesondere in den national festgelegten Beiträgen (Nationally Determined Contributions, NDC) gemäß Pariser Abkommen unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, 3. nationale Anpassungspläne für das Gesundheitswesen (H-NAP) entwickeln, aktualisieren und umsetzen, entweder als eigenständige Dokumente oder als Teil von nationalen Anpassungsplänen (NAP), 4. Aktionspläne für Gesundheit bei Hitze ausarbeiten und aktualisieren, um hitzebedingten Gesundheitsrisiken wirksam vorzubeugen, auf sie vorbereitet sein und angemessen antworten zu können, und gleichzeitig die Stadtplanung anpassen, um städtische Wärmeinseleffekte zu bewältigen, wobei Zuständigkeiten verschiedener staatlicher Ebenen berücksichtigt werden, 5. Vorschriften zur Gewährleistung klimafester Wasser- und Abwassersysteme schaffen und aktualisieren und gegebenenfalls Wiederverwendung von Abwasser fördern, wobei gesundheitliche Unbedenklichkeit und Schutz der Umwelt gewährleistet sein müssen, 6. Konzepte zur Risikominderung in Bezug auf Naturkatastrophen und klimaorientierte Gesundheitsfrühwarn- und Überwachungssysteme für Extremwetter und klimaabhängige Krankheitsausbrüche stärken, 7. die Klimakompetenz von Fachkräften des Gesundheitswesens stärken und sie so befähigen, gegen Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit vorzugehen und sich sinnvoll an der Entwicklung von entsprechenden Konzepten im Gesundheitswesen zu beteiligen. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 8. gesundheitsfördernde Maßnahmen wie etwa erneuerbare und nichtfossile Energieversorgung, aktive Mobilität, verbesserte Abfallwirtschaft und gesunde und nachhaltige Ernährung unterstützen, 9. einen Beitritt zur Allianz für transformative Maßnahmen zu Klimawandel und Gesundheit (Alliance for Transformative Action on Climate Change and Health – ATACH) und die Bildung einer regionalen Gemeinschaft für die Praxis europäischer Länder, die subregionalen Besonderheiten und Anfälligkeiten in Bezug auf den Klimawandel Rechnung trägt, 10. die Nutzung der von der EHTF eingerichteten Arbeitsgruppe „Gesundheit im Klimawandel“ (Health in Climate Change – HIC) als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Innovationen, die Förderung von Instrumenten, die Verbreitung von Erkenntnissen, die Vorstellung bewährter Verfahren im Bereich Klimawandel und Gesundheit und die Förderung von Partnerschaften zwischen Ländern und Interessengruppen, 11. die Nutzung bestehender Initiativen und Plattformen, etwa des Europäischen Klima- und Gesundheitsobservatoriums, und Beiträge zu deren Arbeit, 12. das Setzen auf Empfehlungen der WHO u. a. zur Planung von Hitzemaßnahmen und für klimafeste und ökologisch nachhaltige Gesundheitseinrichtungen und der Aufbau und die verstärkte Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum aus Akteuren und Interessengruppen auf allen Leitungsebenen, 13. die Nutzung der EHP-Partnerschaft für Klimaschutz im Gesundheitswesen, die eine regionale gemeinsame Praxis schaffen soll, um die Länder in der Entwicklung klimafester, kohlenstoffarmer und ökologisch nachhaltiger Gesundheitssysteme im Einklang mit dem COP26-Gesundheitsprogramm und der ATACH-Initiative zu unterstützen. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 11 Umweltverschmutzung Warum dringend gehandelt werden muss Die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden sowie die Belastung durch gefährliche Chemikalien, Lärm und andere physikalische Risikofaktoren (wie UV-Strahlung oder Radon) verursachen eine erhebliche Krankheitslast, deren Umfang noch nicht vollständig abgeschätzt werden kann. Eine Belastung durch verschiedene Arten der Umweltverschmutzung bedeutet für die Menschen viele Gesundheitsrisiken im gesamten Leben, trägt zur Krankheitslast durch nichtübertragbare und übertragbare Krankheiten bei und kann der Gesundheit sowohl kurz- als auch langfristig schaden. Zu den gesundheitlichen Auswirkungen zählen Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, endokrine, immunologische und metabolische Störungen sowie Krebs. Umweltbelastungen können auch die kindliche Entwicklung beeinträchtigen und sich auf die psychische Gesundheit auswirken. Neben dringlichem Handeln gegen ein breites Spektrum gesundheitsschädlicher Stoffe, zu denen bereits gesicherte Erkenntnisse vorliegen und noch weitere hinzukommen, sind angesichts neuartiger sowie neu aufkommender Probleme wie etwa elektromagnetischer Strahlung Aufmerksamkeit und Gegenmaßnahmen auch für Mehrfachbelastungen durch Schadstoffe erforderlich. Unser Engagement: Wir werden unsere Bemühungen fortsetzen und verstärken, um die erhebliche Krankheitslast durch verschiedene Formen der Umweltverschmutzung zu verringern, und uns dafür einsetzen, die Umweltbelastung zu verringern und negative Auswirkungen auf die Gesundheit in Zukunft zu verhindern durch: 14. eine Aktualisierung der Konzepte und Maßnahmen, einschließlich der Überarbeitung und schrittweisen Verschärfung von Luftgütenormen unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologien und wirtschaftlichen Bedingungen, um eine Verringerung der Belastung durch Luftverschmutzung und ihrer gesundheitlichen Folgen zu erreichen, im Verein mit Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, insbesondere durch die Bekämpfung der Ursachen, 15. die Unterstützung des Übergangs zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie des gleichberechtigten Zugangs zu diesen in Anerkennung ihrer entscheidenden Rolle für die Verringerung der Luftverschmutzung, die Abschwächung des Klimawandels und die Erzielung vielfältiger gesundheitlicher Vorteile, 16. eine Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen zum Schutz der Gesundheit, mit besonderem Augenmerk auf Kinder und andere gefährdete Gruppen, etwa durch eine Betrachtung der Lüftungen in Schulen, der Chemikalien in Baumaterialien und Möbeln sowie die Verwendung von Brennstoffen in Haushalten und energetisch sanierten Wohnungen, 17. die Entwicklung und Umsetzung von Grundsätzen und Maßnahmen zur Verringerung der Belastung durch Umgebungslärm und die Erkundung des Nutzens von Maßnahmen zu Luftqualität und Umgebungslärm für Gesundheit und Wohlbefinden, 18. die Entwicklung und Umsetzung präventiver Regeln für Chemikalien samt ihrer Gemische und Abfälle auf nationaler und regionaler Ebene sowie im Rahmen internationaler und regionaler Übereinkommen und die Gewährleistung einer stärkeren Einbeziehung des Gesundheitswesens in eine rationale Chemikalien- und Abfallwirtschaft, 19. den verstärkten Einsatz zur Verringerung des Ausstoßes und der Freisetzung von Chemikalien in die Umwelt, insbesondere von persistenten und so genannten „ewigen“ Chemikalien, Arzneimitteln, Pestiziden, Chemikalien mit endokriner Wirkung usw. durch gesetzliche und andere Maßnahmen zur Verringerung der Belastung und der Gesundheitsrisiken, 20. die Förderung und Nutzung von Human-Biomonitoring als wirksamer Stütze für Grundsätze und Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschäden aufgrund von Chemikalien durch Abbau der Belastung, EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 12 21. die Sicherung eines Zugangs zu gut ausgestatteten Vergiftungszentren, um Vergiftungen insbesondere vorbeugen und ggf. behandeln zu können und zu einem rationalen Chemikalienmanagement beizutragen, 22. die Verringerung der Wasserverschmutzung, u. a. durch Minimierung der Menge an unbehandeltem oder unzureichend behandeltem Abwasser und Klärschlamm, die in die Umwelt gelangt, und die Gewährleistung einer sicheren Wiederverwendung, wo dies möglich ist, 23. die Bewältigung der Umweltdimension von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (AMR) durch den Versuch einer Minimierung der freigesetzten antimikrobiellen Mittel, Rückstände, resistenten Mikroorganismen und Gene sowie durch das Aufgreifen von Umweltaspekten in den nationalen AMR-Aktionsplänen und auch durch die Umsetzung des Konzepts „Eine Gesundheit“, 24. den Ausbau und die Aufrechterhaltung der Kernkapazitäten des öffentlichen Gesundheitswesens für die Überwachung von Umwelt- und Gesundheitsgefahren und die Einrichtung einer umweltbezogenen Überwachung von Krankheitskeimen in Abwässern, um wirksam auf Ausbrüche und Zwischenfälle antworten und gesundheitspolitische Maßnahmen auf gesicherter Grundlage ergreifen zu können. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 25. die Anwendung der WHO-Leitlinien zu den Themen Luftqualität, Wasserqualität, sichere Abwasserwirtschaft, Umgebungslärm und Einrichtung von Vergiftungszentren als erkenntnisgestützte Bezugsrahmen für die Festlegung nationaler Standards oder Maßnahmen; 26. die Nutzung bestehender Plattformen wie der gemeinsamen Arbeitsgruppe von UNECE und WHO zu Gesundheitsaspekten der Luftverschmutzung im Rahmen des UNECE- Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung und der Instrumente zur Stärkung der Kapazitäten und Systeme zur Überwachung von Luftschadstoffen und zur Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung, 27. die Förderung der Schaffung eines internationalen Toxikovigilanz-Netzes und des Erfahrungsaustausches sowie der Erleichterung der gezielten Erkennung von Risiken in Verbindung mit neuen Verfahren und Produkten sowie seit langem verwendeten Stoffen, 28. die Unterstützung der Verabschiedung eines neuen Rahmens für einen rationalen Umgang mit Chemikalien und Abfällen auf der 5. Tagung der Internationalen Konferenz für Chemikalienmanagement (ICCM 5) und Beiträge zur Umsetzung der Empfehlungen der ICCM-Tagungen in der Europäischen Region, 29. die Förderung eines aktiven Engagements der WHO in der offenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe, welche die Einrichtung eines wissenschaftspolitischen Gremiums unterstützen soll, um einen weiteren Beitrag zu einem rationalen Umgang mit Chemikalien und Abfällen zu leisten und Umweltverschmutzung zu verhindern, wie es in der auf der fünften Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2022 angenommenen Resolution UNEP/EA.5/Res.8 dargelegt wurde, 30. die Nutzung der EHP-Partnerschaft für Human-Biomonitoring als Mechanismus für eine innovativ erweiterte Überwachung der Belastung durch chemische Stoffe und ihre Gemische, Datenaustausch und Beiträge zur Risikobewertung von Chemikalien, 31. die Abstimmung der Arbeit mit dem (in Kürze erscheinenden) regionalen AMR-Fahrplan für die Europäische Region der WHO für 2023-2030. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 13 Verlust an Biodiversität und Bodendegradation Warum dringend gehandelt werden muss Die Belege häufen sich, dass Veränderungen in der globalen Umwelt tiefgreifende negative Auswirkungen auf die Natur und die Biodiversität haben. Die Verflechtungen zwischen der Gesundheit von Menschen, Haus-, Wild- und Nutztieren, Pflanzen und Ökosystemen sowie die entscheidende Rolle, die der Verlust an Biodiversität, die Verschlechterung der Bodenqualität, der Klimawandel und die Umwelt als treibende Kräfte an der Schnittstelle Mensch, Tier und Umwelt spielen, werden inzwischen anerkannt. Der Raubbau an natürlichen Ressourcen hat enorme Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Natur und Biodiversität bieten die Voraussetzung für menschliche Gesundheit und schützen sie zugleich durch wichtige Ökosystemleistungen, wie etwa hochwertige Grün- und Blauflächen zur Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit, sauberes Wasser, saubere Luft und saubere Böden sowie gesunde Lebensmittel. Die Erhaltung der Integrität natürlicher Ökosysteme ist von entscheidender Bedeutung für die Verhütung von zoonotischen und durch Vektoren übertragenen Krankheiten sowie Pandemien. Unser Engagement: Wir werden die Belange des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt in die Gesundheitspolitik einbeziehen und einen einheitlichen Gesundheitsansatz verfolgen, der Konzepte und Maßnahmen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen miteinander verknüpft und gleichzeitig Nutzen und Risiken menschlicher Interaktion mit der Natur berücksichtigt, und zwar durch: 32. den Erhalt, den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme zum Schutz der menschlichen Gesundheit auch vor durch Vektoren übertragenen und zoonotischen Krankheiten, 33. die Förderung und Stärkung der Einbeziehung der Umweltdimension in die Operationalisierung des Konzepts „Eine Gesundheit“, 34. die Überwachung von biologischen Partikeln und invasiven Arten, um Umwelt- und Gesundheitsfachleute sowie Öffentlichkeit, insbesondere empfängliche Personen, besser über das Risikoniveau informieren zu können. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 35. die Einbeziehung von Natur, Biodiversität und Gesundheit in unsere nationalen Handlungskataloge für Umwelt und Gesundheit, 36. die Nutzung des globalen Biodiversitätsrahmens 2022 von Kunming-Montreal unter dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt einschließlich der Integration des Konzepts „Eine Gesundheit“ in die nationalen Strategien und Aktionspläne zur biologischen Vielfalt (National Biodiversity Strategies and Action Plans – NBSAP), 37. die Nutzung der UNEA-5-Resolution "Naturnahe Lösungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung" unter Gewährleistung des Schutzes der menschlichen Gesundheit, 38. die Nutzung der hochrangigen europäischen Konferenz zum Konzept „Eine Gesundheit“ im Jahr 2024 für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken, zur Förderung der Kooperation und Koordination zwischen allen relevanten Sektoren und Akteuren sowie zur Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans der vier Parteien für eine Gesundheit (2022- 2026). EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 14 B. Bereitstellung unentbehrlicher Dienste und einer sicheren bebauten Umgebung für gesunde und widerstandsfähige Gemeinschaften Warum dringend gehandelt werden muss Die Bereitstellung unentbehrlicher öffentlicher Dienstleistungen und einer sicheren bebauten Umgebung sind von zentraler Bedeutung für die Prävention von Krankheiten und die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden. Sie sind entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Städten und Siedlungen gegenüber Umwelt- und Gesundheitsrisiken und für den gesundheitsförderlichen und umweltfreundlichen Wiederaufbau nach der Pandemie. Zu den unentbehrlichen öffentlichen Dienstleistungen in den Gemeinden gehören eine sichere, gerechte und nachhaltige Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygieneeinrichtung, die sichere Bewirtschaftung von Abfällen und Abwässern sowie ein gesundheitsförderliches und nachhaltiges Verkehrswesen. Sie müssen alle erhalten, verbessert und angemessen ausgestattet werden. Eine nachhaltige und gesundheitsförderliche Gestaltung, Planung und Verwaltung der bebauten Umgebung dient der öffentlichen Gesundheit und einer gesunden Lebensweise. Es muss über verschiedene staatliche Ebenen hinweg gearbeitet werden, damit das Potenzial jeder Ebene maximiert wird. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene Unser Engagement: Wir werden einen allgemeinen und gerechten Zugang zu sicherer Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung und Hygieneeinrichtungen für alle Menschen in allen Lebensbereichen sichern und kontinuierliche Investitionen in die Aufrechterhaltung dieser Dienste fördern durch: 39. die Aktualisierung von Konzepten eines risikobasierten Ansatzes für eine sichere und klimafeste Trinkwasserversorgung von der Quelle bis zum Verbraucher, 40. die Aktualisierung von Konzepten eines risikobasierten Ansatzes für eine sichere und klimafeste Abwasserentsorgung in ihrem gesamten Verlauf, 41. die Umsetzung nationaler Strategien zur allgemeinen Handhygiene, insbesondere in kommunalen Einrichtungen, und Förderung wirksamer Verhaltensänderungsmaßnahmen, 42. die Sicherstellung von Qualität durch eine bessere Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene in den Gesundheitseinrichtungen, 43. die Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Menstruationsgesundheit und des Zugangs zu erschwinglichen Mitteln für die Menstruationshygiene. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 44. die Nutzung des Protokolls über Wasser und Gesundheit als regionales Grundsatzinstrument zur Unterstützung der Umsetzung von Verpflichtungen auf nationaler Ebene, wobei auch fachliche Instrumente und Ressourcen des Protokolls herangezogen werden, 45. die Einbeziehung der Empfehlungen der WHO-Leitlinien für Trinkwasserqualität und Abwasserentsorgung und Gesundheit etwa durch den Aufbau von Kapazitäten für die Umsetzung von Sicherheitsplänen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung (WSP und SSP) als Maßstab für Gesundheitspolitik zur konsequenten Gewährleistung einer sicheren Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, 46. die Nutzung der WHO/UNICEF-Initiative „Handhygiene für alle“ und die Förderung der Umsetzung auf nationaler Ebene durch deren Prinzipien und Instrumente, 47. die Stärkung der Umsetzung der WHA-Resolution 2019 zu Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene in Gesundheitseinrichtungen einschließlich menstruationsbezogener Gesundheitsdienste unter Nutzung der einschlägigen Leitlinien und Empfehlungen der WHO. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 15 Abfall und Altlasten Unser Engagement: Wir werden Strategien und Rahmenbedingungen für eine sichere Bewirtschaftung von Abfällen und für die Ermittlung und Sanierung kontaminierter Standorte erstellen, um eine wirksame und sichere Umsetzung des Konzepts einer Kreislaufwirtschaft im Einklang mit den Übereinkommen von Basel, Rotterdam und Stockholm zu erreichen durch: 48. die Gewährleistung der sicheren Einsammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen und Förderung der Abfallvermeidung, wobei insbesondere gegen illegale und unkontrollierte Abfallentsorgung vorzugehen ist, 49. die Entwicklung geeigneter Systeme für die sichere Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen, um Risiken infektiöser und anderer Art für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden, und die Stärkung der entsprechenden nationalen Vorschriften und Normen, 50. die Weiterentwicklung und Umsetzung sicherer Verfahren zur Beseitigung von Altlasten und zur Sanierung solcher Standorte für eine sichere Nutzung durch den Menschen. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 51. die Durchsetzung von Regeln und die Überwachung von Emissionen, Ableitungen und Abfällen aus Wirtschaftstätigkeit, 52. die Umsetzung des WHO-Leitfadens für die sichere Bewirtschaftung von Abfällen aus der Gesundheitsversorgung. Transport und Mobilität Unser Engagement: Wir werden ein gesundes, sicheres, klimafreundliches und integratives Mobilitäts- und Transportwesen für alle fördern und gleichzeitig Ungleichheiten abbauen auch in und unter den Städten und ländlichen Gebieten durch: 53. die Entwicklung und Umsetzung nationaler und internationaler Konzepte und Strategien zur Förderung einer gesunden, sicheren, klimafreundlichen und aktiven Mobilität einschließlich er Umstellung auf emissionsfreie Verkehrssysteme und Mobilitätsmanagement, 54. die Schaffung günstiger Bedingungen und die Planung sicherer Infrastrukturen für Gehen und Radfahren, die von allen Bevölkerungsgruppen genutzt werden können, 55. die Förderung sauberer, zuverlässiger, zugänglicher, erschwinglicher und hochwertiger öffentlicher Verkehrsmittel. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 56. die Förderung von Initiativen für ein nachhaltiges Transport- und Mobilitätswesen, 57. die Nutzung und Stärkung von Aktivitäten und Partnerschaften im Rahmen von THE PEP sowie die Umsetzung der Wiener Erklärung, die auf der Fünften hochrangigen Tagung über Verkehr, Gesundheit und Umwelt angenommen wurde, 58. das Anstreben eines geringeren Flächenverbrauchs durch den motorisierten Straßenverkehr und Parkplätze, 59. die Lenkung von Investitionen, steuerlichen Anreizen und grünen Finanzierungsinitiativen in Richtung eines nachhaltigen Transport- und Mobilitätswesens, 60. die Förderung und Unterstützung von Partnerschaften für gesunde und nachhaltige Mobilität, 61. die Nutzung der erweiterten THE PEP/EHP-Partnerschaft für gesunde aktive Mobilität zur Schärfung des Fokus auf die Gesundheit und die Einbeziehung des Gesundheitswesens in diese Bemühungen. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 16 Planung der bebauten Umgebung Unser Engagement: Wir werden in enger Partnerschaft mit Städten und Regionen zusammenarbeiten, um grüne, gesunde, widerstandsfähige und gerechte Rahmenbedingungen zum Nutzen aller Bürger zu fördern, und dabei über verschiedene staatliche Ebenen hinweg zusammenarbeiten, um die konzeptionelle Kohärenz und Synergien zwischen den verschiedenen Ebenen zu maximieren durch: 62. die Umsetzung von naturnahen Lösungen und Ansätzen der Kreislaufwirtschaft, Förderung nachhaltiger Investitionen in Raumplanung und klimafreundliche Infrastruktur, 63. die Begrenzung von Bodenversiegelung in städtischen, vorstädtischen und ländlichen Gebieten und Maßnahmen gegen die Zersiedelung, 64. die Verringerung der Umweltbelastung einschließlich Lärmbelästigung, 65. die Förderung der Dekarbonisierung städtischer Prozesse, 66. die Ausweitung von Grün- und Blauflächen. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 67. die Nutzung bestehender WHO-Instrumente und –Konzepte wie etwa der Abschätzung von Gesundheitsfolgen, 68. die weitere Einbeziehung der Abschätzung von Umwelt- und Gesundheitsfolgen in Entscheidungs- und Planungsprozesse durch Nutzung des Protokolls über strategische Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Espoo-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen, 69. die Umsetzung stadtbezogener Maßnahmen aus internationalen Verpflichtungen (wie der Agenda für nachhaltige Entwicklung, der Neuen Städteagenda, dem Pariser Übereinkommen und dem Sendai-Rahmen), 70. die Weiterentwicklung der von der Arbeitsgruppe zur Kooperation lokaler und subnationaler Behörden (CoLSA) durchgeführten Arbeiten zur politischen Koordinierung verschiedener Entscheidungsebenen, möglicherweise auch im Rahmen einer neuen EHP-Partnerschaft. C. Stärkung der Leitung, der sektorübergreifenden Zusammenarbeit, der Humanressourcen und des Wissens im Bereich von Gesundheit und Umwelt Warum dringend gehandelt werden muss Warum dringend gehandelt werden muss Die Überwindung von Covid-19 und die Bewältigung der dreifachen Krise erfordern eine echte Transformation. Darüber hinaus ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz erforderlich, der eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Bereichen auf nationaler, subnationaler und lokaler Ebene umfasst. Die Verantwortlichen und Fachleute aus dem Umwelt- und Gesundheitsbereich brauchen angemessene Zuständigkeiten, Kenntnisse und Werkzeuge, um den umwelt- und klimabedingten Gesundheitsgefahren begegnen und den gesellschaftlichen Nutzen einer gesunden Umwelt fördern zu können. Forschung und Innovation müssen schneller umgesetzt werden. Unser Engagement: Wir werden die Wechselbeziehungen im Bereich Umwelt und Gesundheit stärken unter anderem durch: 71. die Förderung einer transformativen Leitung für Umwelt und Gesundheit durch Stärkung der Mechanismen und Instrumente für die sektorübergreifende Zusammenarbeit, 72. die Vorbereitung der Arbeitskräfte im Bereich Umwelt und Gesundheit auf die Bewältigung der mit der dreifachen Krise verbundenen Herausforderungen; EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 17 73. die Förderung von Forschung und Innovation zur Bewältigung von Umwelt- und Gesundheitsproblemen, etwa durch das Aufzeigen neu auftretender Probleme, die der menschlichen Gesundheit schaden können, etwa die Plastikvermüllung, und von Wissenslücken, die Förderung von Forschungsarbeiten zu deren Bewältigung und die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in politische Ansätze und Maßnahmen. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: Leitungsebene: 74. Veranstaltung und Unterstützung nationaler sektorübergreifender Grundsatzgespräche, Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern und Maßnahmen in den Ländern mit dem Ziel, die Umsetzung der in dieser Erklärung eingegangenen Verpflichtungen zu erleichtern, und Verfügbarmachung erkenntnisgestützte Leitlinien und Werkzeuge über ein Webportal, 75. Einberufung einer Tagung leitender Beamter zu Leitungsfunktionen und Kapazitäten für Umwelt und Gesundheit bis Ende 2024, um die Ermittlung bewährter Praktiken auf Leitungsebene sowie in der sektorübergreifenden Zusammenarbeit zu fördern und Informationen über Möglichkeiten und Hindernisse für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung auf nationaler Ebene auszutauschen, 76. Einrichtung eines Kurses für Führungskräfte im Umwelt- und Gesundheitsbereich zum Thema Leitungsfunktionen für politisch Verantwortliche und erfahrene Praktiker zum Zweck der Fortbildung und des Erfahrungsaustausches und zur Förderung der Leitungsfunktionen im Umwelt- und Gesundheitsbereich, 77. Förderung der Bewusstseinsbildung, des effektiven und umfassenden Zugangs zu Informationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Entscheidungsfindung und des Zugangs zu Gerichtsprozessen für Umweltthemen, die sich auf die Gesundheit auswirken, insbesondere unter Berücksichtigung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Aarhus;, 78. Nutzung einschlägiger subregionaler Plattformen wie des WHO-Fahrplans für Gesundheit und Wohlbefinden für den Westbalkan und Zentralasien, der Initiative kleiner Länder und des Arktischen Rates zur Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen Ländern mit ähnlichen subregionalen Prioritäten und Bedürfnissen, Fähigkeiten: 79. Nutzung des Bonner Seminars für Umwelt und Gesundheit zur Koordinierung einer Initiative zur Überprüfung bestehender Berufsprofile für Umwelt und Gesundheit und zur Ausarbeitung von Empfehlungen bis Ende 2025, die von den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer eigenen Berufsprofile für Umwelt und Gesundheit in Betracht gezogen werden können, 80. Überzeugungsarbeit für eine Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien und nationalen Partner zur Erstellung, Überprüfung, Aktualisierung und Priorisierung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen für Jugendliche sowie Lehrpläne für Umwelt und Gesundheit, 81. Förderung der Einführung von Lernprogrammen, die Umweltaspekte in die Lehrpläne für Angehörige der Gesundheitsberufe einbeziehen, 82. Nutzung von Programmen und Projekten, die in der gesamten Europäischen Region der WHO und in der Europäischen Union durchgeführt werden und sich mit dem Mangel an Fachkräften und Qualifikationen, mit Bildung und Ausbildung sowie mit innovativen Forschungsinitiativen zu bestehenden und neu entstehenden Umwelt- und Gesundheitsrisiken befassen, Forschung und Innovation: EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 18 83. Nutzung von Möglichkeiten zum Austausch wissenschaftlicher Informationen und Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen dem Verfall der Ökosysteme, dem Klimawandel und dem Verlust an Biodiversität sowie dem Auftreten und der Verbreitung von Infektionskrankheiten. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 19 ANHANG 2 AUFGABENBEREICH DER EHP-PARTNERSCHAFTEN I. Einleitung Die Bewältigung bestehender und neuer Herausforderungen im Bereich Umwelt und Gesundheit erfordert zusätzliche, gemeinsame kraftvolle Anstrengungen und konkrete Verfahren für eine bessere Koordinierung und Kooperation unter Anerkennung des Umstandes, dass einzelne Länder unterschiedliche Prioritäten im Bereich Umwelt und Gesundheit haben, welche die länderspezifischen politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und natürlichen Gegebenheiten widerspiegeln. Daher wird auf der siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit ein neuer flexibler thematischer handlungsorientierter Mechanismus – die „EHP-Partnerschaften“ – auf den Weg gebracht, der die Umsetzung der in dieser Erklärung eingegangenen Zusagen erleichtern soll. II. Aufgabenbereich der EHP-Partnerschaft Die EHP-Partnerschaft dient folgenden Zwecken: 1. Unterstützung der Umsetzung der EHP-Zusagen auf nationaler und internationaler Ebene durch Förderung der Zusammenarbeit und des Wissensaustausches zwischen Partnern, die an der gemeinsamen Bewältigung spezifischer Umwelt- und Gesundheitsprobleme interessiert sind, 2. Stärkung der Eigenverantwortung potenzieller Partner, die eng in die Arbeit unter dem Dach der Partnerschaft eingebunden werden sollen, 3. Erleichterung der Aufbringung personeller und finanzieller Mittel zur Durchführung konkreter Aktivitäten auf nationaler, subnationaler und lokaler Ebene. Die Partnerschaften können Länder und andere Partner in ihren Bemühungen um die Umsetzung der Budapester Erklärung zusammenführen. Zu Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaften könnten Projekte, der Aufbau von Kapazitäten, Schulungen, Veranstaltungen sowie die Verbreitung und Übernahme einschlägiger WHO-Normen und -Standards und von Instrumenten und Methoden zur Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen umweltbedingter Risikofaktoren und zur Überwachung der Fortschritte bei deren Bewältigung, die Ermittlung bewährter Verfahren und die Dokumentation von Fallstudien gehören. Im Rahmen der Partnerschaften würden Länder und Interessengruppen zusammenarbeiten, die an der Bewältigung bestimmter Herausforderungen interessiert sind, und sich gegenseitig fachlich unterstützen sowie Wissen und Erfahrung austauschen, auch im Hinblick auf die Stärkung der Institutionen. Die EHP-Partnerschaften würden die folgenden Hauptfunktionen übernehmen: a) Umsetzung und Verbreitung von Leitlinien, Methoden, Instrumenten und Schulungspaketen für integrierte Ansätze in der Gesundheits- und Umweltpolitik, b) Förderung des Kapazitätsaufbaus und der Ausbildung sowie des Austauschs von Know-how und Fachwissen, möglicherweise mit Schwerpunkt auf den Bedürfnissen von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, c) Bereitstellung fachlicher Hilfe auf nationaler und subnationaler Ebene für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung integrierter politischer Konzepte und die Anwendung der entwickelten Leitlinien, Methoden und Instrumente, EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 20 d) Erkundung der Machbarkeit einer projektbezogenen subregionalen Zusammenarbeit einschließlich der gemeinsamen Nutzung von Fachbetrieben und Fachwissen, e) Erarbeitung unterstützender Materialien und Förderung der Forschung und Verbreitung der Ergebnisse, f) Angebot internationaler Überzeugungs- und Zusammenarbeit, g) Unterstützung des Informationsaustausches und deutlichere Sichtbarkeit des EHP. Die EHP-Partnerschaften sollten bestrebt sein, Synergieeffekte mit laufenden ähnlichen Aktivitäten innerhalb des EHP oder anderer Rahmen zu schaffen und so einen Mehrwert für gemeinsame Ziele beizusteuern. III. Leitungsstruktur der EHP-Partnerschaften Jede Partnerschaft wird von einem federführenden Land und/oder einer Organisation aus der EHP- Mitgliedschaft geleitet. Der Partnerschaft können Vertreter anderer EHP-Mitglieder angehören sowie anderer zwischenstaatlicher Organisationen, internationaler Finanzinstitutionen, lokaler Behörden, nichtstaatlicher Organisationen, des Privatsektors, akademischer und beruflicher Vereinigungen und Forschungseinrichtungen, die für das EHP von Bedeutung sind.4 Alle Partner verpflichten sich, sich entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen und Möglichkeiten an den Partnerschaftsaktivitäten zu beteiligen. Die EHP-Partnerschaften werden per EHTF-Beschluss eingerichtet. Die federführenden Länder und/oder Organisationen füllen das nachfolgende EHP-Partnerschaftsformular aus und legen es dem Sekretariat zur Genehmigung durch die EHTF vor. Wenn Vorschläge für neue Partnerschaften in der Zeit zwischen den jährlich stattfindenden EHTF- Tagungen eingereicht werden, können sie per Online-Konsultation der EHTF genehmigt werden. Die EHTF kann auch ihr Präsidium beauftragen, diese in ihrem Namen zu genehmigen. Neue Partner können einer Partnerschaft jederzeit beitreten. Gegebenenfalls sollte das federführende Land bzw. die federführende Organisation ein geprüftes Partnerschaftsformular beim EHP- Sekretariat einreichen, das darauf die EHTF zur Genehmigung in Kenntnis setzt. Die Partnerschaften arbeiten im Rahmen der EHTF und ihre Aktivitäten müssen von der EHTF genehmigt werden. Das federführende Land bzw. die federführende Organisation wird der EHTF regelmäßig über erzielte Fortschritte berichten. Das federführende Land/die federführenden Länder und/oder die federführende(n) Organisation(en) haben die uneingeschränkte Befugnis, die Arbeit der Partnerschaft zu leiten. Insbesondere wird von ihnen erwartet: • Kontakte zu den Mitgliedern der Partnerschaften, einschließlich der Mitgliedstaaten, zwischenstaatlichen, nichtstaatlichen und anderen Organisationen herzustellen und zu pflegen, • einschlägige Sachverständige zu benennen und einzubinden, welche die Arbeit der Partnerschaft unterstützen, • Tagungen der Partnerschaft und Folgeaktivitäten zu organisieren, • Tagesordnungen, Fachtexte, Sitzungsberichte und Veröffentlichungen vorzubereiten, • regelmäßig an die EHTF zu berichten, 4 Die Teilnahme nichtstaatlicher Akteure kann zum Gegenstand einer Bewertung gemäß WHO-Rahmen für die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren werden. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 21 • die Arbeit der Partnerschaft auf einschlägigen zwischenstaatlichen Veranstaltungen vorzustellen, • Maßnahmen der Mittelbeschaffung zu unterstützen. Die Finanzierung der Aktivitäten der Partnerschaften, einschließlich der Organisation von Tagungen, der Finanzierung der Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen sowie der Übersetzungs- und Dolmetscherkosten, erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und ist auf die spezifischen Umstände und die Verfügbarkeit von Ressourcen zugeschnitten. Das WHO-Sekretariat wird die Partnerschaften unterstützen, indem es Beiträge zu deren Aufgabenbereich und Arbeitsprogramm liefert, um so für Abstimmung und Synergieeffekte mit einschlägigen Konzepten, Prioritäten und Initiativen der WHO zu sorgen. Die WHO wird einschlägige Leitlinien, Methoden und Instrumente zur Verfügung stellen und auch Beiträge in Form einschlägigen Fachwissens und fachlicher Unterstützung in Betracht ziehen. Der Aufgabenbereich kann jederzeit durch Beschluss der EHTF geändert werden. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 22 EHP-Partnerschaftsformular 1. Name der Partnerschaft 2. Federführendes Land bzw. federführende Organisation 3. Partner 4. Zielsetzungen 5. Beschreibung (max. 200 Wörter) 6. Erwartete Ergebnisse 7. Ggf. zusätzliche Informationen/Dokumente = = =
Regionalkomitee für Europa 73. Tagung Astana (Kasachstan), 24.–26. Oktober 2023 EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 16. Oktober 2023 | 230704 ORIGINAL: ENGLISCH Punkt 10 der vorläufigen Tagesordnung Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit Beschluss (Entwurf) Das Regionalkomitee – (PP1) nach Prüfung der Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit (Erklärung von Budapest) (siehe Anhang), die mittels eines inklusiven und umfassenden Konsultationsprozesses mit den Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO unter Federführung der Europäischen Sonderarbeitsgruppe Umwelt und Gesundheit der WHO ausgearbeitet worden war und auf der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit angenommen wurde, die auf Einladung der Regierung Ungarns unter der Schirmherrschaft der ungarischen Präsidentin Katalin Novák vom 5. bis 7. Juli 2023 in Budapest stattfand, (PP2) in Anerkennung der dringenden Notwendigkeit, die gesundheitlichen Folgen umweltbedingter Risikofaktoren zu (EU) verhindern und verringern, und insbesondere der Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, Umweltverschmutzung sowie Bodendegradation und Verlust der biologischen Vielfalt, wie auch der Notwendigkeit, Politiksteuerung, personelle Ressourcen, Finanzierung und Wissen im Hinblick auf Gesundheit und Umwelt zu stärken, (PP3) in Einklang mit vorhandenen globalen Instrumenten und Rahmen, wie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, dem Pariser Klimaschutzabkommen, dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, der globalen Strategie der WHO für Gesundheit, Umwelt und Klimawandel und ggf. anderen Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung und des WHO-Regionalkomitees für Europa, (PP4) unter Hinweis auf das Dreizehnte Allgemeine Arbeitsprogramm 2019–2025, das von der 71. Weltgesundheitsversammlung mit der Resolution WHA71.1 angenommen wurde, sowie das Europäische EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 2 Arbeitsprogramm 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“, das mit der Resolution EUR/RC70/R3 angenommen wurde, (PP5) aufbauend auf den Erkenntnissen aus der Umsetzung der auf der Sechsten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit im Jahr 2017 in Ostrava (Tschechien) gemachten und von der 67. Tagung des Regionalkomitees mit der Resolution EUR/RC67/R4 gebilligten Zusagen, (PP6) ausgehend von den Schlussfolgerungen des jährlichen Berichts über die Fortschritte bei der Umsetzung des Prozesses Umwelt und Gesundheit in Europa 1 , der dem Regionalkomitee auf dessen 73. Tagung zur Prüfung vorgelegt wird, (PP7) in dem Verständnis, dass für die Zwecke der Berichterstattung dieser Beschluss an die Stelle früherer Resolutionen des Regionalkomitees zum Thema Umwelt und Gesundheit2 tritt – (OP1) STIMMT der Erklärung von Budapest ZU; (OP2) APPELLIERT DRINGEND an die Mitgliedstaaten3, die Erklärung von Budapest umzusetzen und (EU) sich zu verpflichten, den zugehörigen Fahrplan für gesündere Menschen, einen blühenden Planeten und eine nachhaltige Zukunft (2023–2030) zu nutzen und auch weiterhin ggf. nationale Handlungskataloge für Umwelt und Gesundheit auszuarbeiten, die als eigenständige Grundsatzdokumente oder als Teile anderer Dokumente fungieren und die als Instrumente zur Stärkung der Umsetzung auf Länderebene der Zusagen aus der Erklärung dienen; (OP3) ERSUCHT den Regionaldirektor: a) die Mitgliedstaaten fachlich bei der Umsetzung der Erklärung von Budapest zu unterstützen und entsprechende Orientierungshilfe zu leisten, b) mit den Mitgliedstaaten, Regionen und Städten im Rahmen strategischer Partnerschaften und Netzwerke in allen Politikbereichen zusammenzuarbeiten und die umweltbezogenen Determinanten von Gesundheit und Wohlbefinden in die Zielsetzungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufzunehmen, c) die bestehenden internationalen Initiativen auf diesem Gebiet, einschließlich jener unter der Führung der Europäischen Union, der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für 1 Dokument EUR/RC73/14. 2 Resolutionen EUR/RC49/R4, EUR/RC54/R3, EUR/RC60/R7 und EUR/RC67/R4. 3 Und ggf. Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 3 Europa und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, gebührend zu berücksichtigen und Synergieeffekte mit ihnen zu erschließen, d) sicherzustellen, dass das WHO-Regionalbüro für Europa auch weiterhin das Sekretariat des Prozesses Umwelt und Gesundheit in Europa stellt, wie in der Erklärung von Budapest erläutert, und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, e) zur Umsetzung der auf der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit gemachten Zusagen durch Mittel aus dem Programmhaushalt der WHO beizutragen und sich hierzu nach Kräften um die Beschaffung freiwilliger Beiträge zu bemühen, und f) dem Regionalkomitee alle zwei Jahre sowie auf dessen Wunsch dem Ausschuss für Umweltpolitik der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Fortschritte und Erfolge im Rahmen des Prozesses Umwelt und Gesundheit in Europa Bericht zu erstatten. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 4 Anhang: Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit (Budapest, 5.–7. Juli 2023) Beschleunigtes Handeln für gesündere Menschen, einen blühenden Planeten und eine nachhaltige Zukunft Siebte Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit EURO/Budapest2023/6 Budapest, Ungarn 6. Juli 2023 5.−7. Juli 2023 Original: Englisch Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit Wir, die für Gesundheit und Umwelt zuständigen Minister und Vertreter der Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO), sind zur Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit zusammengekommen, die von der ungarischen Regierung vom 5. bis 7. Juli 2023 großzügigerweise in Budapest ausgerichtet wird, um unser gemeinsames Engagement für gesündere Menschen, einen blühenden Planeten und eine nachhaltige Zukunft zu verstärken.1 Alarmiert über die erhebliche und anhaltende Krankheitslast aufgrund umweltbedingter Risikofaktoren in der Europäischen Region der WHO, die für mindestens 1,4 Millionen vorzeitige Todesfälle pro Jahr verantwortlich sind, von denen 569 000 auf die Verschmutzung der Umgebungsluft und 154 000 auf die Verschmutzung der Innenluft zurückzuführen sind, und besorgt darüber, dass umweltbedingte Risiken für ein Viertel aller nichtübertragbaren Krankheiten weltweit verantwortlich sind, namentlich Krebs, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen sowie psychische Erkrankungen, aber auch für Infektionskrankheiten; besorgt über die „dreifache Krise“, die durch das Ineinandergreifen von Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt bedingt ist und sich mit beispielloser Intensität und Geschwindigkeit auf unser Leben auswirkt und die Ökosysteme, die Gesundheit von Mensch und Tier und das Wohlergehen aller Generationen in unserer Region bedroht; in Anerkennung der Tatsache, dass das Zusammentreffen der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) mit der Umwelt- und Klimakrise die bestehenden Belastungen und Ungleichheiten im Bereich Umwelt und Gesundheit unter wie auch innerhalb von Ländern verschärft hat. Es hat auch die Wechselwirkungen zwischen der Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanzenwelt und Ökosystemen insgesamt sowie die Notwendigkeit, Zusammenhänge zwischen den Triebkräften für den Verlust an biologischer Vielfalt, die Zerstörung von Ökosystemen, den Klimawandel und das Auftreten und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten besser zu verstehen und zu belegen, aufgezeigt und die dringende Notwendigkeit verdeutlicht, den Druck auf die biologische Vielfalt sowie die Umweltzerstörung zu verringern, um Gesundheitsrisiken zu begrenzen; 1 Die Russische Föderation schließt sich dieser Erklärung nicht an. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 5 besorgt über die zunehmende Bedrohung der psychischen Gesundheit und des seelischen Wohlbefindens, auch durch Umweltängste junger Menschen, die durch die gleichzeitige Klima- und Umweltkrise hervorgerufen werden, jedoch im Bewusstsein der die Gesundheit schützenden und fördernden Nebeneffekte, die durch Konzepte für ein positives Verhältnis zur Natur und zu Grün- und Wasserflächen entstehen; unter Betonung der Wichtigkeit einer Einbeziehung der Umwelt- und Klimadimension in die Gesundheitssysteme im Hinblick auf die Verwirklichung einer qualitativ hochwertigen Versorgung und letztlich einer allgemeinen Gesundheitsversorgung; die Tatsache unterstreichend, dass Frieden eine Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung ist, und in Anerkennung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt;2 in dem Bewusstsein, dass die derzeitige Energiekrise eine weitere Beschleunigung eines chancengleichen und gerechten Übergangs zu sauberen und nachhaltigen Energiequellen erforderlich macht, und besorgt darüber, dass einzelne Länder zur Überwindung der Energiekrise im Pariser Abkommen gegebene Klimaschutzzusagen zurücknehmen könnten, sowie unter erneuter Betonung der dringenden Notwendigkeit einer raschen, anhaltenden und nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie der Gewährleistung von Energiesicherheit für alle Länder, Regionen und Menschen, insbesondere schutzbedürftige und ausgegrenzte Gruppen; unter Hervorhebung der Tatsache, dass in einer interdependenten Welt eine erfolgreiche Bewältigung komplexer, mehrdimensionaler Herausforderungen dringende, inklusive, ressortübergreifende und transformative Maßnahmen für einen gesunden, umweltverträglichen und nachhaltigen Wiederaufbau nach der COVID-19-Pandemie erfordert, wie in den Konzepten „Eine Gesundheit“ und „Gesundheit des Planeten“ vorgesehen; in Anerkennung der Bedeutung von Planung und von Investitionen in gesundheitsförderliche und chancengleiche Umfelder für eine nachhaltige Entwicklung, einschließlich der natürlichen und der bebauten Umwelt sowie der Bereitstellung grundlegender Leistungsangebote, für die Entstehung widerstandsfähiger und gesunder Gemeinschaften; in Anerkennung der zentralen Rolle der kommunalen und subnationalen staatlichen Ebene für die Förderung von Innovationen, die Verbesserung der Vorsorge, den Abbau von Ungleichheiten, einschließlich geschlechtsspezifischer Ungleichheiten, sowie die Stärkung der Widerstandsfähigkeit; eingedenk der Resolution 76/300 der Generalversammlung der Vereinten Nationen über das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt und der dringenden Notwendigkeit, die Ziele der bestehenden internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Klimaschutz und biologische Vielfalt zu erreichen, sowie der einschlägigen Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung und des WHO-Regionalkomitees für Europa, namentlich des Europäischen Arbeitsprogramms 2020−2025 − „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“; in Anerkennung der Rolle, die die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO spielen, und in Kenntnis der für Umwelt und Gesundheit relevanten Politik und Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU), darunter der europäische Grüne Deal, die globale Gesundheitsstrategie der EU, die Rahmenprogramme für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und „Horizont Europa“, die Verordnung über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, Europas Plan zur Krebsbekämpfung und die Pflegestrategie der EU, i Hinblick auf die Unterstützung nationaler politischer Entwicklungen in einer Vielzahl europäischer Länder; in Würdigung der Rolle des Prozesses Umwelt und Gesundheit in Europa (EHP) und seiner Ministerkonferenzen und Erklärungen als ein einzigartiger Katalysator für die Festlegung politischer 2 wie mit Resolution 76/300 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2022 beschlossen. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 6 Ziele, als ein Motor für ressortübergreifende Maßnahmen zur Bewältigung der vorrangigen Umwelt- und Gesundheitsprobleme in der Europäischen Region und als ein Beschleuniger für die Verwirklichung der umwelt- und gesundheitsbezogenen Ziele für nachhaltige Entwicklung auf halbem Wege zur Verwirklichung der Agenda 2030 − geben wir die folgenden Zusagen: 1. Wir werden den gerechten Übergang zu widerstandsfähigen, gesunden, chancengleichen und nachhaltigen Gesellschaften beschleunigen und dabei die aus der COVID-19-Pandemie gezogenen Lehren berücksichtigen. Dabei werden wir einen zweigleisigen Ansatz verfolgen: • Einerseits werden wir unsere Anstrengungen in den Bereichen Prävention, Vorsorge, Früherkennung und Gegenmaßnahmen in Bezug auf Notlagen verstärken, um alle Menschen, insbesondere gefährdete Bevölkerungsgruppen, zu schützen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Widerstandsfähigkeit und die Kapazitäten der Gesundheitssysteme für die Bewältigung von Katastrophen- und Krisensituationen zu verbessern. • Andererseits werden wir die Anstrengungen zur Bekämpfung der umweltbedingten Determinanten von Gesundheit erhöhen. 2. Wir werden der Bewältigung gesundheitlicher Herausforderungen in Verbindung mit der dreifachen Krise durch Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt Vorrang einräumen, unter anderem durch ein verstärktes Engagement der Gesundheitspolitik in diesen Bereichen und die Anerkennung der zentralen Bedeutung dieser Einflussfaktoren für die Verwirklichung globaler Gesundheitsziele. Insbesondere werden wir: • die Maßnahmen der Gesundheitspolitik zur Bekämpfung der Folgen des Klimawandels verstärken, indem wir die Gesundheitssysteme umweltverträglicher, CO2-ärmer und klimaresilienter gestalten; • die Maßnahmen zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen der Umweltverschmutzung verstärken, indem sowohl etablierte als auch neu entstehende umweltbedingte Risikofaktoren berücksichtigt werden; • Aspekte des Schutzes der Natur und der biologischen Vielfalt in die Umwelt- und Gesundheitspolitik sowie in die Umsetzung des einheitlichen Gesundheitsansatzes („eine Gesundheit“) einbeziehen; • einen allgemeinen und chancengleichen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie einer sicheren Wasser- und Sanitärversorgung und Hygiene, der Energie- und Nahrungsmittelversorgung, der Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie gesunden und nachhaltigen Verkehrssystemen bereitstellen; • für eine sichere, saubere und gesunde bebaute Umwelt in allen Umfeldern sorgen. 3. Zu diesem Zweck setzen wir uns ein für: • eine Stärkung der Verflechtungen zwischen den Bereichen Umwelt und Gesundheit, etwa durch eine transformative Politiksteuerung im Bereich Umwelt und Gesundheit, durch ein Arbeitskräfteangebot mit integrierten und bedarfsgerechten Kompetenzen für Umwelt und Gesundheit sowie durch Forschung und Innovation; • die Verfolgung von gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen, bei denen gefährdeten Bevölkerungsgruppen und indigenen Gemeinschaften besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. 4. Zur Ermöglichung eines solchen Übergangs sagen wir zu, den „Fahrplan für gesündere Menschen, einen blühenden Planeten und eine nachhaltige Zukunft (2023–2039)“ als integralen Bestandteil dieser Erklärung zu verwenden und die im Fahrplan genannten „Beschleuniger“ dafür zu nutzen, den Übergang zu widerstandsfähigen, gesunden, chancengleichen und nachhaltigen Gemeinschaften zu erleichtern. 5. Wir bekräftigen die im Jahr 2017 in der Erklärung von Ostrava „Mehr Gesundheit, eine gesündere Umwelt, nachhaltige Entscheidungen“ gegebenen Zusagen und die anhaltende Relevanz der darin EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 7 genannten vorrangigen Handlungsfelder, und fügen die Verbindungen zwischen Natur, biologischer Vielfalt und Gesundheit als neue Handlungspriorität hinzu. Wir werden die nationalen Handlungskataloge für Umwelt und Gesundheit weiterentwickeln und ihre Umsetzung verbessern. 6. Wir werden weiterhin die Fortschritte bei der Umsetzung unserer Zusagen messen und darüber Bericht erstatten, indem wir Berichte der Länder über die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sowie andere einschlägige Berichterstattungsrahmen nutzen. 7. Wir werden die Arbeit der Sonderarbeitsgruppe Umwelt und Gesundheit (EHTF) und ihres Präsidiums als einer treibenden Kraft für die Umsetzung der in dieser und früheren Erklärungen, insbesondere der Erklärung von Ostrava, gegebenen Zusagen unterstützen und fördern. Handeln durch gemeinsame Maßnahmen und Partnerschaften: 8. Wir wollen unsere Bemühungen intensivieren, um zusammen mit den einschlägigen Partnern und Interessengruppen die Umsetzung unserer Zusagen zu verbessern. Mit den „EHP- Partnerschaften“ schaffen wir einen neuen, freiwilligen und flexiblen Mechanismus zur beschleunigten Einführung neuer Lösungsansätze, zur Förderung wechselseitiger Unterstützung, zum Wissens- und Erfahrungsaustausch, zur Schaffung einer Plattform für praxisorientierte Gemeinschaften und zur Erhöhung der Chancen für „Paarläufe“ (siehe Anhang II, Aufgabenbereich der EHP-Partnerschaften). 9. Wir werden uns weiterhin für eine wirksame, inklusive und handlungsorientierte Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Privatwirtschaft, örtlichen Gemeinschaften und anderen Interessengruppen in Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen einsetzen. Wir werden Mittel und Wege finden und Instrumente zur Kommunikation, Sensibilisierung und Förderung des Wissens über die Zusammenhänge zwischen Gesundheit, Umwelt und Klimawandel weiterentwickeln. Unser Ziel ist, den Zugang zu Informationen über Umwelt und Gesundheit sowie die Beteiligung der Bürger an diesbezüglichen Entscheidungsprozessen zu verbessern. 10. Wir werden, soweit angemessen, die Ratifizierung bzw. Umsetzung multilateraler Übereinkommen unterstützen, die für diese Agenda von Bedeutung sind, wie etwa des Protokolls über Wasser und Gesundheit, des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, einschließlich seines Göteborger Protokolls, und der einschlägigen internationalen Übereinkommen über gefährliche Chemikalien und ihre Gemische und Abfälle sowie des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und seines Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal. 11. Wir begrüßen die Resolution 5/14 zum Thema „Schluss mit der Plastikverschmutzung – Auf dem Weg zu einem internationalen rechtsverbindlichen Instrument“, die auf der fünften Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. 12. Wir begrüßen die Zusagen aus der Erklärung von Wien zum Thema „Weiterentwicklung zum Besseren durch die Umgestaltung hin zu neuen, sauberen, sicheren, gesunden und inklusiven Mobilitäts- und Verkehrssystemen“ und werden das Paneuropäische Programm Verkehr, Gesundheit und Umwelt (THE PEP) und seine Durchführungsmechanismen weiter unterstützen. 13. Wir werden das Gesunde-Städte-Netzwerk der WHO und das Netzwerk Regionen für Gesundheit weiter dazu nutzen, Demonstrationsprojekte zu entwickeln und den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu erleichtern. 14. Wir werden die Europäische Koalition für Umwelt, Gesundheit und Jugend (European Environment and Health and Youth Coalition – EEHYC) und andere internationale Jugendorganisationen auf internationaler, regionsweiter, nationaler und kommunaler Ebene unterstützen und dazu befähigen, ihr Handeln noch mehr auf politische Entscheidungsprozesse und deren Umsetzung abzustimmen. 15. Wir werden die nächste Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit im Jahr 2030 einberufen. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 8 16. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Mittel auf nationaler und internationaler Ebene zu beschaffen, und bitten die leitenden Organe der WHO und der UNECE um ihre Unterstützung in enger Zusammenarbeit insbesondere mit dem UNEP und anderen einschlägigen Organisationen der Vereinten Nationen sowie sonstigen in der Europäischen Region tätigen internationalen Organisationen. 17. Wir danken der ungarischen Regierung für die Ausrichtung dieser Konferenz und danken sowohl der Regierung als auch den Menschen in Ungarn für ihre herzliche Gastfreundschaft. Unterzeichnet in Budapest am 6. Juli 2023 Péter Takács Staatssekretär im Gesundheitsministerium im Namen von Sándor Pintér Innenminister Ungarn Anikó Raisz Staatssekretärin für Umwelt und Kreislaufwirtschaft im Namen von Csaba Lantos Energieminister Ungarn Hans Henri P. Kluge Regionaldirektor WHO-Regionalbüro für Europa EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 9 ANHANG 1 FAHRPLAN FÜR GESÜNDERE MENSCHEN, EINEN BLÜHENDEN PLANETEN UND EINE NACHHALTIGE ZUKUNFT (2023–2039) Dieser Fahrplan ist integraler Bestandteil der Erklärung der Siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit.3 Er beschreibt eine Reihe von Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen sollten, um die Umsetzung der in dieser Erklärung eingegangenen Zusagen zu erleichtern und Fortschritte in der Verhinderung und Verringerung gesundheitlicher Folgen des Klimawandels, der Umweltverschmutzung und des Verlusts an Biodiversität sowie in der Stärkung der Leitungsfunktionen, der Humanressourcen, der Finanzierung und des Wissens im Bereich Gesundheit und Umwelt zu beschleunigen. Der Fahrplan unterstreicht auch die Notwendigkeit, die flächendeckende Versorgung mit wesentlichen gesundheitsrelevanten Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene, Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie gesunde und nachhaltige Mobilitäts- und Verkehrswesen gerecht, nachhaltig und widerstandsfähig zu verbessern. Die ordentliche Planung der bebauten Umgebung wird als potenzielle Wegbereiterin für zweckdienliche Maßnahmen anerkannt, was für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Region der WHO von überragender Bedeutung sein wird. A. Priorisierung von Maßnahmen zur Bewältigung der drängendsten gesundheitlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an Biodiversität Klimawandel Warum dringend gehandelt werden muss Zwischen 1991 und 2021 haben sich die Temperaturen in der Europäischen Region der WHO durchschnittlich um etwa 0,5 °C pro Jahrzehnt erwärmt. Das ist mehr als doppelt soviel wie der weltweite Durchschnitt und macht die Region zur Spitzenreiterin in Bezug auf die globale Erwärmung. Das zeigt, wie dringend notwendig es ist, die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren und etwas gegen die Folgen des Klimawandels für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zu unternehmen. Der Klimawandel beeinträchtigt die Gesundheitssysteme und verursacht übertragbare sowie nicht übertragbare Krankheiten, einschließlich psychischer Erkrankungen, durch kurzfristig extremes Wetter (etwa Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürren, Waldbrände) und längerfristige Entwicklungen (etwa Wasserknappheit, Auftauen des Permafrosts). Zu den indirekten Auswirkungen gehören die Ausbreitung von durch Vektoren, Lebensmittel und Wasser übertragene Krankheiten, Allergien, die Beeinträchtigung der Lebensmittel- und Wasserversorgung, ein vermindertes Wohlbefinden und eine geringere Arbeitsproduktivität, insbesondere in vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Unser Engagement: Wir werden unsere Bemühungen zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels auf Gesundheit und Wohlbefinden durch Anpassungs- und Abmilderungsmaßnahmen des Gesundheitssektors und gesundheitsrelevanter Bereiche verstärken, indem wir: 1. die Gesundheitssysteme und -einrichtungen klimafest und ökologisch nachhaltig machen und die Dekarbonisierung der Diensterbringung im Einklang mit dem COP26- Gesundheitsprogramm anstreben, 3 Die Zusagen aus Ziffer 68 und 77 dieses Fahrplans gelten eventuell nicht für Länder, die nicht Vertragsparteien der darin genannten Rechtsinstrumente sind. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 10 2. gesundheitsbezogene Ziele in der nationalen Planung festlegen, insbesondere in den national festgelegten Beiträgen (Nationally Determined Contributions, NDC) gemäß Pariser Abkommen unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, 3. nationale Anpassungspläne für das Gesundheitswesen (H-NAP) entwickeln, aktualisieren und umsetzen, entweder als eigenständige Dokumente oder als Teil von nationalen Anpassungsplänen (NAP), 4. Aktionspläne für Gesundheit bei Hitze ausarbeiten und aktualisieren, um hitzebedingten Gesundheitsrisiken wirksam vorzubeugen, auf sie vorbereitet sein und angemessen antworten zu können, und gleichzeitig die Stadtplanung anpassen, um städtische Wärmeinseleffekte zu bewältigen, wobei Zuständigkeiten verschiedener staatlicher Ebenen berücksichtigt werden, 5. Vorschriften zur Gewährleistung klimafester Wasser- und Abwassersysteme schaffen und aktualisieren und gegebenenfalls Wiederverwendung von Abwasser fördern, wobei gesundheitliche Unbedenklichkeit und Schutz der Umwelt gewährleistet sein müssen, 6. Konzepte zur Risikominderung in Bezug auf Naturkatastrophen und klimaorientierte Gesundheitsfrühwarn- und Überwachungssysteme für Extremwetter und klimaabhängige Krankheitsausbrüche stärken, 7. die Klimakompetenz von Fachkräften des Gesundheitswesens stärken und sie so befähigen, gegen Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit vorzugehen und sich sinnvoll an der Entwicklung von entsprechenden Konzepten im Gesundheitswesen zu beteiligen. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 8. gesundheitsfördernde Maßnahmen wie etwa erneuerbare und nichtfossile Energieversorgung, aktive Mobilität, verbesserte Abfallwirtschaft und gesunde und nachhaltige Ernährung unterstützen, 9. einen Beitritt zur Allianz für transformative Maßnahmen zu Klimawandel und Gesundheit (Alliance for Transformative Action on Climate Change and Health – ATACH) und die Bildung einer regionalen Gemeinschaft für die Praxis europäischer Länder, die subregionalen Besonderheiten und Anfälligkeiten in Bezug auf den Klimawandel Rechnung trägt, 10. die Nutzung der von der EHTF eingerichteten Arbeitsgruppe „Gesundheit im Klimawandel“ (Health in Climate Change – HIC) als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Innovationen, die Förderung von Instrumenten, die Verbreitung von Erkenntnissen, die Vorstellung bewährter Verfahren im Bereich Klimawandel und Gesundheit und die Förderung von Partnerschaften zwischen Ländern und Interessengruppen, 11. die Nutzung bestehender Initiativen und Plattformen, etwa des Europäischen Klima- und Gesundheitsobservatoriums, und Beiträge zu deren Arbeit, 12. das Setzen auf Empfehlungen der WHO u. a. zur Planung von Hitzemaßnahmen und für klimafeste und ökologisch nachhaltige Gesundheitseinrichtungen und der Aufbau und die verstärkte Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum aus Akteuren und Interessengruppen auf allen Leitungsebenen, 13. die Nutzung der EHP-Partnerschaft für Klimaschutz im Gesundheitswesen, die eine regionale gemeinsame Praxis schaffen soll, um die Länder in der Entwicklung klimafester, kohlenstoffarmer und ökologisch nachhaltiger Gesundheitssysteme im Einklang mit dem COP26-Gesundheitsprogramm und der ATACH-Initiative zu unterstützen. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 11 Umweltverschmutzung Warum dringend gehandelt werden muss Die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden sowie die Belastung durch gefährliche Chemikalien, Lärm und andere physikalische Risikofaktoren (wie UV-Strahlung oder Radon) verursachen eine erhebliche Krankheitslast, deren Umfang noch nicht vollständig abgeschätzt werden kann. Eine Belastung durch verschiedene Arten der Umweltverschmutzung bedeutet für die Menschen viele Gesundheitsrisiken im gesamten Leben, trägt zur Krankheitslast durch nichtübertragbare und übertragbare Krankheiten bei und kann der Gesundheit sowohl kurz- als auch langfristig schaden. Zu den gesundheitlichen Auswirkungen zählen Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, endokrine, immunologische und metabolische Störungen sowie Krebs. Umweltbelastungen können auch die kindliche Entwicklung beeinträchtigen und sich auf die psychische Gesundheit auswirken. Neben dringlichem Handeln gegen ein breites Spektrum gesundheitsschädlicher Stoffe, zu denen bereits gesicherte Erkenntnisse vorliegen und noch weitere hinzukommen, sind angesichts neuartiger sowie neu aufkommender Probleme wie etwa elektromagnetischer Strahlung Aufmerksamkeit und Gegenmaßnahmen auch für Mehrfachbelastungen durch Schadstoffe erforderlich. Unser Engagement: Wir werden unsere Bemühungen fortsetzen und verstärken, um die erhebliche Krankheitslast durch verschiedene Formen der Umweltverschmutzung zu verringern, und uns dafür einsetzen, die Umweltbelastung zu verringern und negative Auswirkungen auf die Gesundheit in Zukunft zu verhindern durch: 14. eine Aktualisierung der Konzepte und Maßnahmen, einschließlich der Überarbeitung und schrittweisen Verschärfung von Luftgütenormen unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologien und wirtschaftlichen Bedingungen, um eine Verringerung der Belastung durch Luftverschmutzung und ihrer gesundheitlichen Folgen zu erreichen, im Verein mit Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, insbesondere durch die Bekämpfung der Ursachen, 15. die Unterstützung des Übergangs zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie des gleichberechtigten Zugangs zu diesen in Anerkennung ihrer entscheidenden Rolle für die Verringerung der Luftverschmutzung, die Abschwächung des Klimawandels und die Erzielung vielfältiger gesundheitlicher Vorteile, 16. eine Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen zum Schutz der Gesundheit, mit besonderem Augenmerk auf Kinder und andere gefährdete Gruppen, etwa durch eine Betrachtung der Lüftungen in Schulen, der Chemikalien in Baumaterialien und Möbeln sowie die Verwendung von Brennstoffen in Haushalten und energetisch sanierten Wohnungen, 17. die Entwicklung und Umsetzung von Grundsätzen und Maßnahmen zur Verringerung der Belastung durch Umgebungslärm und die Erkundung des Nutzens von Maßnahmen zu Luftqualität und Umgebungslärm für Gesundheit und Wohlbefinden, 18. die Entwicklung und Umsetzung präventiver Regeln für Chemikalien samt ihrer Gemische und Abfälle auf nationaler und regionaler Ebene sowie im Rahmen internationaler und regionaler Übereinkommen und die Gewährleistung einer stärkeren Einbeziehung des Gesundheitswesens in eine rationale Chemikalien- und Abfallwirtschaft, 19. den verstärkten Einsatz zur Verringerung des Ausstoßes und der Freisetzung von Chemikalien in die Umwelt, insbesondere von persistenten und so genannten „ewigen“ Chemikalien, Arzneimitteln, Pestiziden, Chemikalien mit endokriner Wirkung usw. durch gesetzliche und andere Maßnahmen zur Verringerung der Belastung und der Gesundheitsrisiken, 20. die Förderung und Nutzung von Human-Biomonitoring als wirksamer Stütze für Grundsätze und Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschäden aufgrund von Chemikalien durch Abbau der Belastung, EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 12 21. die Sicherung eines Zugangs zu gut ausgestatteten Vergiftungszentren, um Vergiftungen insbesondere vorbeugen und ggf. behandeln zu können und zu einem rationalen Chemikalienmanagement beizutragen, 22. die Verringerung der Wasserverschmutzung, u. a. durch Minimierung der Menge an unbehandeltem oder unzureichend behandeltem Abwasser und Klärschlamm, die in die Umwelt gelangt, und die Gewährleistung einer sicheren Wiederverwendung, wo dies möglich ist, 23. die Bewältigung der Umweltdimension von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (AMR) durch den Versuch einer Minimierung der freigesetzten antimikrobiellen Mittel, Rückstände, resistenten Mikroorganismen und Gene sowie durch das Aufgreifen von Umweltaspekten in den nationalen AMR-Aktionsplänen und auch durch die Umsetzung des Konzepts „Eine Gesundheit“, 24. den Ausbau und die Aufrechterhaltung der Kernkapazitäten des öffentlichen Gesundheitswesens für die Überwachung von Umwelt- und Gesundheitsgefahren und die Einrichtung einer umweltbezogenen Überwachung von Krankheitskeimen in Abwässern, um wirksam auf Ausbrüche und Zwischenfälle antworten und gesundheitspolitische Maßnahmen auf gesicherter Grundlage ergreifen zu können. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 25. die Anwendung der WHO-Leitlinien zu den Themen Luftqualität, Wasserqualität, sichere Abwasserwirtschaft, Umgebungslärm und Einrichtung von Vergiftungszentren als erkenntnisgestützte Bezugsrahmen für die Festlegung nationaler Standards oder Maßnahmen; 26. die Nutzung bestehender Plattformen wie der gemeinsamen Arbeitsgruppe von UNECE und WHO zu Gesundheitsaspekten der Luftverschmutzung im Rahmen des UNECE- Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung und der Instrumente zur Stärkung der Kapazitäten und Systeme zur Überwachung von Luftschadstoffen und zur Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung, 27. die Förderung der Schaffung eines internationalen Toxikovigilanz-Netzes und des Erfahrungsaustausches sowie der Erleichterung der gezielten Erkennung von Risiken in Verbindung mit neuen Verfahren und Produkten sowie seit langem verwendeten Stoffen, 28. die Unterstützung der Verabschiedung eines neuen Rahmens für einen rationalen Umgang mit Chemikalien und Abfällen auf der 5. Tagung der Internationalen Konferenz für Chemikalienmanagement (ICCM 5) und Beiträge zur Umsetzung der Empfehlungen der ICCM-Tagungen in der Europäischen Region, 29. die Förderung eines aktiven Engagements der WHO in der offenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe, welche die Einrichtung eines wissenschaftspolitischen Gremiums unterstützen soll, um einen weiteren Beitrag zu einem rationalen Umgang mit Chemikalien und Abfällen zu leisten und Umweltverschmutzung zu verhindern, wie es in der auf der fünften Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2022 angenommenen Resolution UNEP/EA.5/Res.8 dargelegt wurde, 30. die Nutzung der EHP-Partnerschaft für Human-Biomonitoring als Mechanismus für eine innovativ erweiterte Überwachung der Belastung durch chemische Stoffe und ihre Gemische, Datenaustausch und Beiträge zur Risikobewertung von Chemikalien, 31. die Abstimmung der Arbeit mit dem (in Kürze erscheinenden) regionalen AMR-Fahrplan für die Europäische Region der WHO für 2023-2030. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 13 Verlust an Biodiversität und Bodendegradation Warum dringend gehandelt werden muss Die Belege häufen sich, dass Veränderungen in der globalen Umwelt tiefgreifende negative Auswirkungen auf die Natur und die Biodiversität haben. Die Verflechtungen zwischen der Gesundheit von Menschen, Haus-, Wild- und Nutztieren, Pflanzen und Ökosystemen sowie die entscheidende Rolle, die der Verlust an Biodiversität, die Verschlechterung der Bodenqualität, der Klimawandel und die Umwelt als treibende Kräfte an der Schnittstelle Mensch, Tier und Umwelt spielen, werden inzwischen anerkannt. Der Raubbau an natürlichen Ressourcen hat enorme Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Natur und Biodiversität bieten die Voraussetzung für menschliche Gesundheit und schützen sie zugleich durch wichtige Ökosystemleistungen, wie etwa hochwertige Grün- und Blauflächen zur Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit, sauberes Wasser, saubere Luft und saubere Böden sowie gesunde Lebensmittel. Die Erhaltung der Integrität natürlicher Ökosysteme ist von entscheidender Bedeutung für die Verhütung von zoonotischen und durch Vektoren übertragenen Krankheiten sowie Pandemien. Unser Engagement: Wir werden die Belange des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt in die Gesundheitspolitik einbeziehen und einen einheitlichen Gesundheitsansatz verfolgen, der Konzepte und Maßnahmen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen miteinander verknüpft und gleichzeitig Nutzen und Risiken menschlicher Interaktion mit der Natur berücksichtigt, und zwar durch: 32. den Erhalt, den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme zum Schutz der menschlichen Gesundheit auch vor durch Vektoren übertragenen und zoonotischen Krankheiten, 33. die Förderung und Stärkung der Einbeziehung der Umweltdimension in die Operationalisierung des Konzepts „Eine Gesundheit“, 34. die Überwachung von biologischen Partikeln und invasiven Arten, um Umwelt- und Gesundheitsfachleute sowie Öffentlichkeit, insbesondere empfängliche Personen, besser über das Risikoniveau informieren zu können. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 35. die Einbeziehung von Natur, Biodiversität und Gesundheit in unsere nationalen Handlungskataloge für Umwelt und Gesundheit, 36. die Nutzung des globalen Biodiversitätsrahmens 2022 von Kunming-Montreal unter dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt einschließlich der Integration des Konzepts „Eine Gesundheit“ in die nationalen Strategien und Aktionspläne zur biologischen Vielfalt (National Biodiversity Strategies and Action Plans – NBSAP), 37. die Nutzung der UNEA-5-Resolution "Naturnahe Lösungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung" unter Gewährleistung des Schutzes der menschlichen Gesundheit, 38. die Nutzung der hochrangigen europäischen Konferenz zum Konzept „Eine Gesundheit“ im Jahr 2024 für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken, zur Förderung der Kooperation und Koordination zwischen allen relevanten Sektoren und Akteuren sowie zur Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans der vier Parteien für eine Gesundheit (2022- 2026). EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 14 B. Bereitstellung unentbehrlicher Dienste und einer sicheren bebauten Umgebung für gesunde und widerstandsfähige Gemeinschaften Warum dringend gehandelt werden muss Die Bereitstellung unentbehrlicher öffentlicher Dienstleistungen und einer sicheren bebauten Umgebung sind von zentraler Bedeutung für die Prävention von Krankheiten und die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden. Sie sind entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Städten und Siedlungen gegenüber Umwelt- und Gesundheitsrisiken und für den gesundheitsförderlichen und umweltfreundlichen Wiederaufbau nach der Pandemie. Zu den unentbehrlichen öffentlichen Dienstleistungen in den Gemeinden gehören eine sichere, gerechte und nachhaltige Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygieneeinrichtung, die sichere Bewirtschaftung von Abfällen und Abwässern sowie ein gesundheitsförderliches und nachhaltiges Verkehrswesen. Sie müssen alle erhalten, verbessert und angemessen ausgestattet werden. Eine nachhaltige und gesundheitsförderliche Gestaltung, Planung und Verwaltung der bebauten Umgebung dient der öffentlichen Gesundheit und einer gesunden Lebensweise. Es muss über verschiedene staatliche Ebenen hinweg gearbeitet werden, damit das Potenzial jeder Ebene maximiert wird. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene Unser Engagement: Wir werden einen allgemeinen und gerechten Zugang zu sicherer Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung und Hygieneeinrichtungen für alle Menschen in allen Lebensbereichen sichern und kontinuierliche Investitionen in die Aufrechterhaltung dieser Dienste fördern durch: 39. die Aktualisierung von Konzepten eines risikobasierten Ansatzes für eine sichere und klimafeste Trinkwasserversorgung von der Quelle bis zum Verbraucher, 40. die Aktualisierung von Konzepten eines risikobasierten Ansatzes für eine sichere und klimafeste Abwasserentsorgung in ihrem gesamten Verlauf, 41. die Umsetzung nationaler Strategien zur allgemeinen Handhygiene, insbesondere in kommunalen Einrichtungen, und Förderung wirksamer Verhaltensänderungsmaßnahmen, 42. die Sicherstellung von Qualität durch eine bessere Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene in den Gesundheitseinrichtungen, 43. die Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Menstruationsgesundheit und des Zugangs zu erschwinglichen Mitteln für die Menstruationshygiene. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 44. die Nutzung des Protokolls über Wasser und Gesundheit als regionales Grundsatzinstrument zur Unterstützung der Umsetzung von Verpflichtungen auf nationaler Ebene, wobei auch fachliche Instrumente und Ressourcen des Protokolls herangezogen werden, 45. die Einbeziehung der Empfehlungen der WHO-Leitlinien für Trinkwasserqualität und Abwasserentsorgung und Gesundheit etwa durch den Aufbau von Kapazitäten für die Umsetzung von Sicherheitsplänen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung (WSP und SSP) als Maßstab für Gesundheitspolitik zur konsequenten Gewährleistung einer sicheren Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, 46. die Nutzung der WHO/UNICEF-Initiative „Handhygiene für alle“ und die Förderung der Umsetzung auf nationaler Ebene durch deren Prinzipien und Instrumente, 47. die Stärkung der Umsetzung der WHA-Resolution 2019 zu Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene in Gesundheitseinrichtungen einschließlich menstruationsbezogener Gesundheitsdienste unter Nutzung der einschlägigen Leitlinien und Empfehlungen der WHO. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 15 Abfall und Altlasten Unser Engagement: Wir werden Strategien und Rahmenbedingungen für eine sichere Bewirtschaftung von Abfällen und für die Ermittlung und Sanierung kontaminierter Standorte erstellen, um eine wirksame und sichere Umsetzung des Konzepts einer Kreislaufwirtschaft im Einklang mit den Übereinkommen von Basel, Rotterdam und Stockholm zu erreichen durch: 48. die Gewährleistung der sicheren Einsammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen und Förderung der Abfallvermeidung, wobei insbesondere gegen illegale und unkontrollierte Abfallentsorgung vorzugehen ist, 49. die Entwicklung geeigneter Systeme für die sichere Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Gesundheitswesen, um Risiken infektiöser und anderer Art für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden, und die Stärkung der entsprechenden nationalen Vorschriften und Normen, 50. die Weiterentwicklung und Umsetzung sicherer Verfahren zur Beseitigung von Altlasten und zur Sanierung solcher Standorte für eine sichere Nutzung durch den Menschen. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 51. die Durchsetzung von Regeln und die Überwachung von Emissionen, Ableitungen und Abfällen aus Wirtschaftstätigkeit, 52. die Umsetzung des WHO-Leitfadens für die sichere Bewirtschaftung von Abfällen aus der Gesundheitsversorgung. Transport und Mobilität Unser Engagement: Wir werden ein gesundes, sicheres, klimafreundliches und integratives Mobilitäts- und Transportwesen für alle fördern und gleichzeitig Ungleichheiten abbauen auch in und unter den Städten und ländlichen Gebieten durch: 53. die Entwicklung und Umsetzung nationaler und internationaler Konzepte und Strategien zur Förderung einer gesunden, sicheren, klimafreundlichen und aktiven Mobilität einschließlich er Umstellung auf emissionsfreie Verkehrssysteme und Mobilitätsmanagement, 54. die Schaffung günstiger Bedingungen und die Planung sicherer Infrastrukturen für Gehen und Radfahren, die von allen Bevölkerungsgruppen genutzt werden können, 55. die Förderung sauberer, zuverlässiger, zugänglicher, erschwinglicher und hochwertiger öffentlicher Verkehrsmittel. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 56. die Förderung von Initiativen für ein nachhaltiges Transport- und Mobilitätswesen, 57. die Nutzung und Stärkung von Aktivitäten und Partnerschaften im Rahmen von THE PEP sowie die Umsetzung der Wiener Erklärung, die auf der Fünften hochrangigen Tagung über Verkehr, Gesundheit und Umwelt angenommen wurde, 58. das Anstreben eines geringeren Flächenverbrauchs durch den motorisierten Straßenverkehr und Parkplätze, 59. die Lenkung von Investitionen, steuerlichen Anreizen und grünen Finanzierungsinitiativen in Richtung eines nachhaltigen Transport- und Mobilitätswesens, 60. die Förderung und Unterstützung von Partnerschaften für gesunde und nachhaltige Mobilität, 61. die Nutzung der erweiterten THE PEP/EHP-Partnerschaft für gesunde aktive Mobilität zur Schärfung des Fokus auf die Gesundheit und die Einbeziehung des Gesundheitswesens in diese Bemühungen. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 16 Planung der bebauten Umgebung Unser Engagement: Wir werden in enger Partnerschaft mit Städten und Regionen zusammenarbeiten, um grüne, gesunde, widerstandsfähige und gerechte Rahmenbedingungen zum Nutzen aller Bürger zu fördern, und dabei über verschiedene staatliche Ebenen hinweg zusammenarbeiten, um die konzeptionelle Kohärenz und Synergien zwischen den verschiedenen Ebenen zu maximieren durch: 62. die Umsetzung von naturnahen Lösungen und Ansätzen der Kreislaufwirtschaft, Förderung nachhaltiger Investitionen in Raumplanung und klimafreundliche Infrastruktur, 63. die Begrenzung von Bodenversiegelung in städtischen, vorstädtischen und ländlichen Gebieten und Maßnahmen gegen die Zersiedelung, 64. die Verringerung der Umweltbelastung einschließlich Lärmbelästigung, 65. die Förderung der Dekarbonisierung städtischer Prozesse, 66. die Ausweitung von Grün- und Blauflächen. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: 67. die Nutzung bestehender WHO-Instrumente und –Konzepte wie etwa der Abschätzung von Gesundheitsfolgen, 68. die weitere Einbeziehung der Abschätzung von Umwelt- und Gesundheitsfolgen in Entscheidungs- und Planungsprozesse durch Nutzung des Protokolls über strategische Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Espoo-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen, 69. die Umsetzung stadtbezogener Maßnahmen aus internationalen Verpflichtungen (wie der Agenda für nachhaltige Entwicklung, der Neuen Städteagenda, dem Pariser Übereinkommen und dem Sendai-Rahmen), 70. die Weiterentwicklung der von der Arbeitsgruppe zur Kooperation lokaler und subnationaler Behörden (CoLSA) durchgeführten Arbeiten zur politischen Koordinierung verschiedener Entscheidungsebenen, möglicherweise auch im Rahmen einer neuen EHP-Partnerschaft. C. Stärkung der Leitung, der sektorübergreifenden Zusammenarbeit, der Humanressourcen und des Wissens im Bereich von Gesundheit und Umwelt Warum dringend gehandelt werden muss Warum dringend gehandelt werden muss Die Überwindung von Covid-19 und die Bewältigung der dreifachen Krise erfordern eine echte Transformation. Darüber hinaus ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz erforderlich, der eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Bereichen auf nationaler, subnationaler und lokaler Ebene umfasst. Die Verantwortlichen und Fachleute aus dem Umwelt- und Gesundheitsbereich brauchen angemessene Zuständigkeiten, Kenntnisse und Werkzeuge, um den umwelt- und klimabedingten Gesundheitsgefahren begegnen und den gesellschaftlichen Nutzen einer gesunden Umwelt fördern zu können. Forschung und Innovation müssen schneller umgesetzt werden. Unser Engagement: Wir werden die Wechselbeziehungen im Bereich Umwelt und Gesundheit stärken unter anderem durch: 71. die Förderung einer transformativen Leitung für Umwelt und Gesundheit durch Stärkung der Mechanismen und Instrumente für die sektorübergreifende Zusammenarbeit, 72. die Vorbereitung der Arbeitskräfte im Bereich Umwelt und Gesundheit auf die Bewältigung der mit der dreifachen Krise verbundenen Herausforderungen; EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 17 73. die Förderung von Forschung und Innovation zur Bewältigung von Umwelt- und Gesundheitsproblemen, etwa durch das Aufzeigen neu auftretender Probleme, die der menschlichen Gesundheit schaden können, etwa die Plastikvermüllung, und von Wissenslücken, die Förderung von Forschungsarbeiten zu deren Bewältigung und die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in politische Ansätze und Maßnahmen. Wir wollen schnellere Fortschritte erzielen, indem wir folgende Maßnahmen in Betracht ziehen: Leitungsebene: 74. Veranstaltung und Unterstützung nationaler sektorübergreifender Grundsatzgespräche, Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern und Maßnahmen in den Ländern mit dem Ziel, die Umsetzung der in dieser Erklärung eingegangenen Verpflichtungen zu erleichtern, und Verfügbarmachung erkenntnisgestützte Leitlinien und Werkzeuge über ein Webportal, 75. Einberufung einer Tagung leitender Beamter zu Leitungsfunktionen und Kapazitäten für Umwelt und Gesundheit bis Ende 2024, um die Ermittlung bewährter Praktiken auf Leitungsebene sowie in der sektorübergreifenden Zusammenarbeit zu fördern und Informationen über Möglichkeiten und Hindernisse für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung auf nationaler Ebene auszutauschen, 76. Einrichtung eines Kurses für Führungskräfte im Umwelt- und Gesundheitsbereich zum Thema Leitungsfunktionen für politisch Verantwortliche und erfahrene Praktiker zum Zweck der Fortbildung und des Erfahrungsaustausches und zur Förderung der Leitungsfunktionen im Umwelt- und Gesundheitsbereich, 77. Förderung der Bewusstseinsbildung, des effektiven und umfassenden Zugangs zu Informationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Entscheidungsfindung und des Zugangs zu Gerichtsprozessen für Umweltthemen, die sich auf die Gesundheit auswirken, insbesondere unter Berücksichtigung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Aarhus;, 78. Nutzung einschlägiger subregionaler Plattformen wie des WHO-Fahrplans für Gesundheit und Wohlbefinden für den Westbalkan und Zentralasien, der Initiative kleiner Länder und des Arktischen Rates zur Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen Ländern mit ähnlichen subregionalen Prioritäten und Bedürfnissen, Fähigkeiten: 79. Nutzung des Bonner Seminars für Umwelt und Gesundheit zur Koordinierung einer Initiative zur Überprüfung bestehender Berufsprofile für Umwelt und Gesundheit und zur Ausarbeitung von Empfehlungen bis Ende 2025, die von den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer eigenen Berufsprofile für Umwelt und Gesundheit in Betracht gezogen werden können, 80. Überzeugungsarbeit für eine Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien und nationalen Partner zur Erstellung, Überprüfung, Aktualisierung und Priorisierung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen für Jugendliche sowie Lehrpläne für Umwelt und Gesundheit, 81. Förderung der Einführung von Lernprogrammen, die Umweltaspekte in die Lehrpläne für Angehörige der Gesundheitsberufe einbeziehen, 82. Nutzung von Programmen und Projekten, die in der gesamten Europäischen Region der WHO und in der Europäischen Union durchgeführt werden und sich mit dem Mangel an Fachkräften und Qualifikationen, mit Bildung und Ausbildung sowie mit innovativen Forschungsinitiativen zu bestehenden und neu entstehenden Umwelt- und Gesundheitsrisiken befassen, EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 18 Forschung und Innovation: 83. Nutzung von Möglichkeiten zum Austausch wissenschaftlicher Informationen und Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen dem Verfall der Ökosysteme, dem Klimawandel und dem Verlust an Biodiversität sowie dem Auftreten und der Verbreitung von Infektionskrankheiten. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 19 ANHANG 2 AUFGABENBEREICH DER EHP-PARTNERSCHAFTEN I. Einleitung Die Bewältigung bestehender und neuer Herausforderungen im Bereich Umwelt und Gesundheit erfordert zusätzliche, gemeinsame kraftvolle Anstrengungen und konkrete Verfahren für eine bessere Koordinierung und Kooperation unter Anerkennung des Umstandes, dass einzelne Länder unterschiedliche Prioritäten im Bereich Umwelt und Gesundheit haben, welche die länderspezifischen politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und natürlichen Gegebenheiten widerspiegeln. Daher wird auf der siebten Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit ein neuer flexibler thematischer handlungsorientierter Mechanismus – die „EHP-Partnerschaften“ – auf den Weg gebracht, der die Umsetzung der in dieser Erklärung eingegangenen Zusagen erleichtern soll. II. Aufgabenbereich der EHP-Partnerschaft Die EHP-Partnerschaft dient folgenden Zwecken: 1. Unterstützung der Umsetzung der EHP-Zusagen auf nationaler und internationaler Ebene durch Förderung der Zusammenarbeit und des Wissensaustausches zwischen Partnern, die an der gemeinsamen Bewältigung spezifischer Umwelt- und Gesundheitsprobleme interessiert sind, 2. Stärkung der Eigenverantwortung potenzieller Partner, die eng in die Arbeit unter dem Dach der Partnerschaft eingebunden werden sollen, 3. Erleichterung der Aufbringung personeller und finanzieller Mittel zur Durchführung konkreter Aktivitäten auf nationaler, subnationaler und lokaler Ebene. Die Partnerschaften können Länder und andere Partner in ihren Bemühungen um die Umsetzung der Budapester Erklärung zusammenführen. Zu Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaften könnten Projekte, der Aufbau von Kapazitäten, Schulungen, Veranstaltungen sowie die Verbreitung und Übernahme einschlägiger WHO-Normen und -Standards und von Instrumenten und Methoden zur Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen umweltbedingter Risikofaktoren und zur Überwachung der Fortschritte bei deren Bewältigung, die Ermittlung bewährter Verfahren und die Dokumentation von Fallstudien gehören. Im Rahmen der Partnerschaften würden Länder und Interessengruppen zusammenarbeiten, die an der Bewältigung bestimmter Herausforderungen interessiert sind, und sich gegenseitig fachlich unterstützen sowie Wissen und Erfahrung austauschen, auch im Hinblick auf die Stärkung der Institutionen. Die EHP-Partnerschaften würden die folgenden Hauptfunktionen übernehmen: a) Umsetzung und Verbreitung von Leitlinien, Methoden, Instrumenten und Schulungspaketen für integrierte Ansätze in der Gesundheits- und Umweltpolitik, b) Förderung des Kapazitätsaufbaus und der Ausbildung sowie des Austauschs von Know-how und Fachwissen, möglicherweise mit Schwerpunkt auf den Bedürfnissen von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, c) Bereitstellung fachlicher Hilfe auf nationaler und subnationaler Ebene für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung integrierter politischer Konzepte und die Anwendung der entwickelten Leitlinien, Methoden und Instrumente, EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 20 d) Erkundung der Machbarkeit einer projektbezogenen subregionalen Zusammenarbeit einschließlich der gemeinsamen Nutzung von Fachbetrieben und Fachwissen, e) Erarbeitung unterstützender Materialien und Förderung der Forschung und Verbreitung der Ergebnisse, f) Angebot internationaler Überzeugungs- und Zusammenarbeit, g) Unterstützung des Informationsaustausches und deutlichere Sichtbarkeit des EHP. Die EHP-Partnerschaften sollten bestrebt sein, Synergieeffekte mit laufenden ähnlichen Aktivitäten innerhalb des EHP oder anderer Rahmen zu schaffen und so einen Mehrwert für gemeinsame Ziele beizusteuern. III. Leitungsstruktur der EHP-Partnerschaften Jede Partnerschaft wird von einem federführenden Land und/oder einer Organisation aus der EHP- Mitgliedschaft geleitet. Der Partnerschaft können Vertreter anderer EHP-Mitglieder angehören sowie anderer zwischenstaatlicher Organisationen, internationaler Finanzinstitutionen, lokaler Behörden, nichtstaatlicher Organisationen, des Privatsektors, akademischer und beruflicher Vereinigungen und Forschungseinrichtungen, die für das EHP von Bedeutung sind.4 Alle Partner verpflichten sich, sich entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen und Möglichkeiten an den Partnerschaftsaktivitäten zu beteiligen. Die EHP-Partnerschaften werden per EHTF-Beschluss eingerichtet. Die federführenden Länder und/oder Organisationen füllen das nachfolgende EHP-Partnerschaftsformular aus und legen es dem Sekretariat zur Genehmigung durch die EHTF vor. Wenn Vorschläge für neue Partnerschaften in der Zeit zwischen den jährlich stattfindenden EHTF- Tagungen eingereicht werden, können sie per Online-Konsultation der EHTF genehmigt werden. Die EHTF kann auch ihr Präsidium beauftragen, diese in ihrem Namen zu genehmigen. Neue Partner können einer Partnerschaft jederzeit beitreten. Gegebenenfalls sollte das federführende Land bzw. die federführende Organisation ein geprüftes Partnerschaftsformular beim EHP- Sekretariat einreichen, das darauf die EHTF zur Genehmigung in Kenntnis setzt. Die Partnerschaften arbeiten im Rahmen der EHTF und ihre Aktivitäten müssen von der EHTF genehmigt werden. Das federführende Land bzw. die federführende Organisation wird der EHTF regelmäßig über erzielte Fortschritte berichten. Das federführende Land/die federführenden Länder und/oder die federführende(n) Organisation(en) haben die uneingeschränkte Befugnis, die Arbeit der Partnerschaft zu leiten. Insbesondere wird von ihnen erwartet: • Kontakte zu den Mitgliedern der Partnerschaften, einschließlich der Mitgliedstaaten, zwischenstaatlichen, nichtstaatlichen und anderen Organisationen herzustellen und zu pflegen, • einschlägige Sachverständige zu benennen und einzubinden, welche die Arbeit der Partnerschaft unterstützen, • Tagungen der Partnerschaft und Folgeaktivitäten zu organisieren, • Tagesordnungen, Fachtexte, Sitzungsberichte und Veröffentlichungen vorzubereiten, • regelmäßig an die EHTF zu berichten, 4 Die Teilnahme nichtstaatlicher Akteure kann zum Gegenstand einer Bewertung gemäß WHO-Rahmen für die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren werden. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 21 • die Arbeit der Partnerschaft auf einschlägigen zwischenstaatlichen Veranstaltungen vorzustellen, • Maßnahmen der Mittelbeschaffung zu unterstützen. Die Finanzierung der Aktivitäten der Partnerschaften, einschließlich der Organisation von Tagungen, der Finanzierung der Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen sowie der Übersetzungs- und Dolmetscherkosten, erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und ist auf die spezifischen Umstände und die Verfügbarkeit von Ressourcen zugeschnitten. Das WHO-Sekretariat wird die Partnerschaften unterstützen, indem es Beiträge zu deren Aufgabenbereich und Arbeitsprogramm liefert, um so für Abstimmung und Synergieeffekte mit einschlägigen Konzepten, Prioritäten und Initiativen der WHO zu sorgen. Die WHO wird einschlägige Leitlinien, Methoden und Instrumente zur Verfügung stellen und auch Beiträge in Form einschlägigen Fachwissens und fachlicher Unterstützung in Betracht ziehen. Der Aufgabenbereich kann jederzeit durch Beschluss der EHTF geändert werden. EUR/RC73/CONF./5 Rev.1 Seite 22 EHP-Partnerschaftsformular 1. Name der Partnerschaft 2. Federführendes Land bzw. federführende Organisation 3. Partner 4. Zielsetzungen 5. Beschreibung (max. 200 Wörter) 6. Erwartete Ergebnisse 7. Ggf. zusätzliche Informationen/Dokumente = = =