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Sechsundsechzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Kopenhagen, 12.–15. September 2016: Resolution: Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten in der Europäischen Region der WHO

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W ELTGESUNDHEITSORGANISATION • REGIONALBÜRO FÜR EUROPA UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Telefon: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC66/R11 66. Tagung Kopenhagen, 12.–15. September 2016 15. September 2016 160774 ORIGINAL: ENGLISCH Resolution Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten in der Europäischen Region der WHO Das Regionalkomitee – nach Prüfung des Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten in der Europäischen Region der WHO1, unter Hinweis auf das vor kurzem verabschiedete Dokument „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und die darin enthaltenen Ziele für nachhaltige Entwicklung2, hierunter das Ziel 3 („Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“) mit seinen bestimmten und miteinander verknüpften Zielvorgaben sowie weitere gesundheitsbezogene Ziele und Zielvorgaben, unter Hinweis auf die Resolution WHA66.10 der Weltgesundheitsversammlung, die eine Zustimmung zu dem Globalen Aktionsplan für die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (2013–2020) beinhaltet, unter Hinweis auf die Resolution EUR/RC62/R4 zur Annahme des Europäischen Rahmenkonzepts „Gesundheit 2020“ für gesamtstaatliches und gesamtgesellschaftliches 1 Dokument EUR/RC66/11. 2 Resolution A/RES/70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen. EUR/RC66/R11 Seite 2 Handeln zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden3, in dem die Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten ein vorrangiges Handlungsfeld bildet, unter Hinweis auf Resolution EUR/RC56/R2, mit der es die Europäische Strategie zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten4 als strategischen Handlungsrahmen angenommen hat, mit dem die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region ihre nationale Politik umsetzen und eine aktive internationale Zusammenarbeit verwirklichen können, unter Hinweis auf Resolution EUR/RC61/R3 über den Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Strategie zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (2012–2016)5 als ein strategischer Handlungsrahmen für die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region, unter Hinweis auf die Politische Erklärung der Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf hoher Ebene über die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten6 (2011), unter Hinweis auf die zeitgebundenen Verpflichtungen der Länder aus dem Ergebnisdokument der Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf hoher Ebene über die umfassende Überprüfung und Bewertung der bei der Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten erzielten Fortschritte7 (2014) sowie auf die Notwendigkeit einer Stärkung der Maßnahmen der Länder zur Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten im Zuge der Vorbereitung auf die dritte Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf hoher Ebene über nichtübertragbare Krankheiten im Jahr 2018, in Anbetracht der Fortschritte bei der Umsetzung der Europäischen Strategie zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten und, in gewissem Umfang, 3 Dokument EUR/RC62/9. 4 Dokument EUR/RC56/8. 5 Dokument EUR/RC61/12. 6 Resolution A/RES/66/2 der Generalversammlung der Vereinten Nationen. 7 Resolution A/RES/68/300 der Generalversammlung der Vereinten Nationen. EUR/RC66/R11 Seite 3 des Rückgangs der durch nichtübertragbare Krankheiten bedingten vorzeitigen Sterblichkeit sowie der Ungleichheiten innerhalb von Ländern, in Anbetracht der Bedeutung eines Abbaus der Morbidität aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten, mit Besorgnis feststellend, dass es immer noch eine Bedrohung durch ungünstige Trends in Bezug auf die Exposition der Bevölkerung gegenüber Risiken, die Barrieren in den Gesundheitssystemen bei der Bewältigung nichtübertragbarer Krankheiten und die Fähigkeit der Länder zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten gibt, in dem Verständnis, dass diese Resolution die Resolution EUR/RC61/R3 des Regionalkomitees über den Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Strategie zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (2012–2016) ersetzt – 1. BEGRÜSST den Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten in der Europäischen Region der WHO; 2. BITTET die Mitgliedstaaten8 EINDRINGLICH: a) auch weiterhin ihre Anstrengungen zur Erreichung der zeitgebundenen Verpflichtungen der Länder aus dem Ergebnisdokument der Tagung der Generalversammlung auf hoher Ebene über die umfassende Überprüfung und Bewertung der bei der Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten erzielten Fortschritte gegebenenfalls zu verstärken und der dritten Tagung der Generalversammlung auf hoher Ebene über nichtübertragbare Krankheiten im Jahr 2018 über die dabei erreichten Ergebnisse Bericht zu erstatten, b) bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation der staatlichen Programme für die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten auf Grundlage der nationalen Verhältnisse die vorrangigen und unterstützenden Maßnahmen anzuwenden, die in dem Aktionsplan zur Prävention und 8 und ggf. Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration. EUR/RC66/R11 Seite 4 Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten in der Europäischen Region der WHO aufgeführt sind, c) auch weiterhin nichtübertragbare Krankheiten während des gesamten Lebensverlaufs zu verhindern und durch Schaffung von Umfeldern, die gesundheitsförderliche Verhaltensweisen begünstigen, Ungleichheiten abzubauen, d) im Rahmen nachhaltiger Gesundheitssysteme evidenzbasierte Programme für die Frühentdeckung und Bewältigung nichtübertragbarer Krankheiten einschließlich eines chancengleichen Zugangs zur primären Gesundheitsversorgung auf- bzw. auszubauen, e) das Engagement der gesamten Gesellschaft zu stärken, ressortübergreifende Bündnisse und Netzwerke zu schaffen und dabei maßgebliche Akteure einzubeziehen und die Bürger auch auf lokaler Ebene zu selbstbestimmtem Handeln zu befähigen, f) auch weiterhin die ergriffenen Maßnahmen durch regelmäßige Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der globalen freiwilligen Zielvorgaben für nichtübertragbare Krankheiten und der relevanten Zielvorgaben und Surveillance-, Evaluations- und Forschungsmaßnahmen in Verbindung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen; 3. ERSUCHT die Regionaldirektorin: a) die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten in der Europäischen Region der WHO zu unterstützen, b) in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen8 sowie nichtstaatlichen Akteuren die Zielsetzungen des Aktionsplans zu verfolgen, c) die Umsetzung des Aktionsplans zu beobachten und dem Regionalkomitee auf seiner 68., 72. und 75. Tagung in den Jahren 2018, 2022 bzw. 2025 darüber Bericht zu erstatten, EUR/RC66/R11 Seite 5 d) der 70. Tagung des Regionalkomitees im Jahr 2020 über die Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten in der Europäischen Region der WHO Bericht zu erstatten. = = =

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