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Achtundsechzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Rom, 17.–20. September 2018: Angelegenheiten, die sich aus Resolutionen und Beschlüssen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrates ergeben

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W ELT G E S U N D H E IT SO R G A N I S AT IO N R EG I O N A L B Ü RO F ÜR E U R O P A UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC68/6 68. Tagung Rom, 17.–20. September 2018 6. August 2018 180508 Punkt 3 der vorläufigen Tagesordnung ORIGINAL: ENGLISCH Angelegenheiten, die sich aus Resolutionen und Beschlüssen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrates ergeben Im Mai 2018 wurden auf der 71. Weltgesundheitsversammlung 16 Resolutionen und 16 Beschlüsse angenommen, darunter 10 Resolutionen und 4 Beschlüsse von eher fachlichem Inhalt. Auf der 143. Tagung des Exekutivrates im Mai 2018 wurden 2 Resolutionen und 9 Beschlüsse angenommen, von denen keine bzw. keiner von eher fachlichem Inhalt war. In diesem Dokument werden davon diejenigen Resolutionen und Beschlüsse besprochen, die aufgrund ihrer fachlichen Bedeutung von besonderem Interesse für die Europäische Region der WHO sein können. EUR/RC68/6 Seite 2 Inhalt Übertragbare Krankheiten .......................................................................................................... 3 Resolution WHA71.3 ........................................................................................................ 3 Resolution WHA71.16 ...................................................................................................... 3 Beschluss WHA71(11) ..................................................................................................... 4 Beschluss WHA71(15) ..................................................................................................... 5 Nichtübertragbare Krankheiten .................................................................................................. 6 Resolution WHA71.2 ........................................................................................................ 6 Resolution WHA71.6 ........................................................................................................ 6 Resolution WHA71.7 ........................................................................................................ 6 Resolution WHA71.8 ........................................................................................................ 7 Resolution WHA71.9 ........................................................................................................ 8 Resolution WHA71.14 ...................................................................................................... 8 EUR/RC68/6 Seite 3 Übertragbare Krankheiten Resolution WHA71.3 Vorbereitung einer hochrangigen Tagung der Generalversammlung zur Beendigung der Tuberkulose Bedeutung für die Europäische Region 1. Das WHO-Regionalbüro für Europa trägt entschlossen zur Umsetzung der Resolution WHA71.3 bei. Die diesbezügliche Arbeit in der Europäischen Region orientiert sich am Fahrplan für die Umsetzung des Aktionsplans Tuberkulose für die Europäische Region der WHO (2016–2020): auf dem Weg zur Beendigung der Tuberkulose und der multiresistenten Tuberkulose. 2. Das Regionalbüro arbeitet eng mit den Ländern zusammen, um ihnen bei der Anpassung und Umsetzung ressortübergreifender Aktionspläne behilflich zu sein, mit Schwerpunktlegung auf der frühzeitigen Entdeckung und erfolgreichen Behandlung aller Formen der Tuberkulose und einer Tuberkulose-HIV-Koinfektion, der Durchführung einer vorbeugenden Behandlung, epidemiologischer Überwachung und Kontrolle zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Programme sowie der Förderung von Forschung und Innovation. Das Regionalbüro wird seine Arbeit mit anderen Regionen der WHO, mit Ländern sowie Partnerorganisationen fortsetzen, um das Mindestpaket an Tuberkulosebekämpfungsmaßnahmen und Versorgungsleistungen an Grenzübergängen umzusetzen. 3. Das Regionalbüro hat eine Blaupause für patientenorientierte Versorgung entwickelt, die als Katalysator für Reformen hin zu einer integrativen und wirksamen Tuberkuloseprävention und -versorgung dienen soll. Gemeinsam mit Partnerorganisationen wird das Regionalbüro weiterhin die Länder dabei unterstützen, diese Blaupause mit abgestimmten Finanzierungsmechanismen umzusetzen. 4. Im Rahmen der Themenbezogenen Koalition für Gesundheit hat das Regionalbüro ein gemeinsames Positionspapier zur Beendigung von Tuberkulose, HIV und Virushepatitis in der Europäischen Region durch sektorübergreifende Maßnahmen erarbeitet, um die sozialen, ökonomischen und ökologischen Determinanten der drei Krankheiten zu bewältigen. Das Regionalbüro wird auch künftig mit Partnerorganisationen und Ländern zusammenarbeiten, um diesen Ansatz umzusetzen. 5. Um die Ergebnisse der bevorstehenden Tagung der Generalversammlung auf hoher Ebene über die Beendigung der Tuberkulose am 26. September 2018 weiterzuverfolgen, wird das Regionalbüro den Ländern helfen, ihre diesbezüglichen Bemühungen auszuweiten. Resolution WHA71.16 Poliomyelitis – Sicherheitslagerung von Polioviren Bedeutung für die Europäische Region 6. Die Europäische Region wurde 2002 als poliofrei zertifiziert, nachdem ein indigener Poliowildvirus letztmalig in einem Fall von 1998 nachgewiesen worden war. Die EUR/RC68/6 Seite 4 Sicherheitslagerung von Polioviren bleibt jedoch im Hinblick auf die Umsetzung des Plans zur Polioeradikation mit einer Polio-Endspielstrategie (2013–2018) weiterhin die größte Herausforderung für die Region. Aufgrund der großen Anzahl von global agierenden Laboren für die Überwachung des Enterovirus und Herstellern von Polioimpstoffen in der Europäischen Region, trägt die Region die größte diesbezügliche Last weltweit und bedarf erheblicher fachlicher und finanzieller Hilfe, um sämtliche Anforderungen in Bezug auf die Sicherheitslagerung des Poliovirus vollständig zu erfüllen. Die Region verfügt über ein sensibles Surveillance-System, das die rasche Entdeckung der von Impfstoffen und Sabin-ähnlichen Impfstoffen vom Typ 2 abgeleiteten Polioviren bei Menschen und in der Umwelt ermöglicht. 7. Seit 2018 haben 18 Länder in der Region den oralen Polioimpfstoff in ihren nationalen Impfplan aufgenommen. Schon bald wird mit den Vorbereitungen für den koordinierten globalen Ausstieg aus der Nutzung des bivalenten oralen Polioimpfstoffs begonnen. Der Zugang zu verfügbaren und erschwinglichen Einzel- und Kombinationsimpfstoffen gegen Polio bleibt ein entscheidender Faktor, um die Bevölkerung vor einem Auftreten des Poliovirus zu schützen. Das Regionalbüro wird auch zukünftig mit den Ländern darauf hinarbeiten, die Beschaffung des inaktivierten Polioimpfstoffs zu erleichtern. 8. Die Vorbereitungen für Nachimpfungskampagnen Anfang 2019 für die im Zeitraum 2016–2017 nicht geimpften Kohorten laufen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine hinreichende Versorgung mit inaktiviertem Polioimpstoff gewährleistet sein. Ausgewählte Länder, in denen der inaktivierte Polioimpfstoff bereits vollständig in die primären Impfpläne aufgenommen wurde, werden nach und nach auf Auffrischimpfungen unter Verwendung des bivalenten oralen Polioimpfstoffs verzichten. Beschluss WHA71(11) Bereitschaftsplanung für eine Influenzapandemie: Rahmen für die Überlassung von Influenzaviren, den Zugang zu Impfstoffen und sonstige Vorteile Bedeutung für die Europäische Region 9. Der Beschluss zur Beibehaltung der anteiligen Aufteilung der Beiträge im Rahmen der Partnerschaft zum Planungsrahmen für die pandemische Influenza wird begrüßt, da dies die Fortsetzung der laufenden Arbeit in den Empfängerländern in der Europäischen Region (Armenien, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) sowie der Unterstützung von Maßnahmen in der Region ermöglicht. 10. Das Regionalbüro wird auch im Zeitraum 2018–2023 die gleichen Empfängerländer für die Beiträge im Rahmen der Partnerschaft beibehalten, um die weitere Institutionalisierung neu eingerichteter Systeme und Mechanismen zu ermöglichen und sich auf die Eigenverantwortung der Länder und langfristige Nachhaltigkeit der bereits erzielten Erfolge zu konzentrieren. 11. Neben der länderspezifischen Arbeit werden durch die Beiträge im Rahmen der Partnerschaft zum Planungsrahmen für die pandemische Influenza auch künftig die Influenza- Surveillance und Gegenmaßnahmen auf Ebene der Europäischen Region ausgebaut durch: die Aufrechterhaltung und Stärkung des regionsweiten Influenza-Netzwerks, das zusammen mit dem Europäischen Surveillance-System des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und dem gemeinsamen Grippe-Bulletin von ECDC und EUR/RC68/6 Seite 5 Regionalbüro verwaltet wird; die Veranstaltung regionsweiter Tagungen zur Influenza- Surveillance gemeinsam mit dem ECDC; die verstärkte Überlassung von Influenzaviren in der Europäischen Region – im vergangenen Jahr haben 47 der 53 Mitgliedstaaten den WHO- Kooperationszentren Viren überlassen und damit zur globalen Produktion von Grippeimpfstoffen und zur globalen Influenza-Surveillance beigetragen; sowie die Unterstützung der Länder bei der verstärkten Akzeptanz der saisonalen Grippeimpfung etwa durch die fünfte Sensibilisierungskampagne für Grippe, die zielgenaue Ausrichtung von Impfprogrammen für saisonale Grippe und die Förderung von Impfstoffspenden an die Länder. Beschluss WHA71(15) Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005): fünfjähriger Globaler Strategieplan zur Verbesserung der Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2018–2023) Bedeutung für die Europäische Region 12. Das Regionalbüro wird auf der 68. Tagung des Regionalkomitees den Aktionsplan zur Verbesserung von Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO (2018–2023) zusammen mit einer begleitenden Resolution zur Annahme vorlegen. Ziel des Aktionsplans der Europäischen Region ist es, in der Region die Kapazitäten für die wirksame Prävention, Erkennung und Bewältigung von Gefahren für die öffentliche Gesundheit sowie für entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu stärken und aufrechtzuerhalten und den betroffenen Ländern bei Bedarf zu Hilfe zu kommen. Er basiert auf Dokument A71/8 der Weltgesundheitsversammlung sowie auf Dokument EUR/RC67/13 „Beschleunigung der Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und Stärkung der Laborkapazitäten für mehr Gesundheit in der Europäischen Region der WHO“. 13. Der Aktionsplan hat einen umfassenden Konsultationsprozess durchlaufen, darunter etwa eine hochrangige Tagung im Februar 2018 in München, eine Diskussion im Ständigen Ausschuss des Regionalkomitees, eine Online-Konsultation im Juni 2018 sowie zahlreiche bilaterale Verhandlungen mit Mitgliedstaaten und anderen maßgeblichen Akteuren. Er enthält einen Katalog klar abgesteckter Maßnahmen für die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO und für das Regionalbüro. 14. Der Aktionsplan baut auf drei strategischen Säulen auf: Strategische Säule Nr. 1: Aufbau, Stärkung und Unterhaltung der in den IGV (2005) geforderten Kernkapazitäten der Vertragsstaaten; strategische Säule Nr. 2: Stärkung des Ereignismanagements und der Einhaltung der Bestimmungen der IGV (2005); und strategische Säule Nr. 3: Messung der Fortschritte und Förderung der Rechenschaftslegung. 15. Der Aktionsplan richtet sich in erster Linie an die Vertragsstaaten in der Europäischen Region sowie im weiteren Sinne an Sozial- und Entwicklungspolitik, die Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Patientengruppen. EUR/RC68/6 Seite 6 Nichtübertragbare Krankheiten Resolution WHA71.2 Vorbereitung der 3. Tagung der Generalversammlung auf hoher Ebene über die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten im Jahr 2018 Bedeutung für die Europäische Region 16. Wie bei der im April 2018 in Sitges (Spanien) abgehaltenen hochrangigen Tagung „Reaktion der Gesundheitssysteme auf nichtübertragbare Krankheiten: Erfahrungen in der Europäischen Region“ hervorgehoben wurde, hat die Europäische Region die Federführung bei der Bewältigung der mit der Stärkung der Gesundheitssysteme für bessere Ergebnisse in Bezug auf nichtübertragbare Krankheiten verbundenen Herausforderung übernommen. Das Regionalbüro wird die Mitgliedstaaten auch weiterhin bei der Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten unterstützen. Resolution WHA71.6 Globaler Aktionsplan der WHO zur Bewegungsförderung für den Zeitraum 2018–2030 Bedeutung für die Europäische Region 17. Das Regionalbüro unterstützt uneingeschränkt den globalen Aktionsplan zur Bewegungsförderung, der von der Strategie der Europäischen Region der WHO zur Bewegungsförderung (2016–2025) inspiriert wurde. Das Regionalbüro wird auch künftig an der Entwicklung eines standardisierten Überwachungssystems in Bezug auf Bewegung und Sport für die Europäische Region arbeiten. Darüber hinaus wird es auch weiterhin die Länder und Städte bei der Städteplanung im Sinne einer verstärkten Bewegungsförderung unterstützen; eine kürzlich erschienene Publikation, die in Zusammenarbeit mit verschiedenen maßgeblichen Akteuren entstanden ist, hob in diesem Zusammenhang bewährte Praktiken und inspirierende Beispiele aus der gesamten Region hervor. 18. Das Regionalbüro wird auch künftig den Kapazitätsaufbau in Bezug auf die Verschreibung von Bewegung auf Rezept im Rahmen der primären Gesundheitsversorgung sowie auf anderen Ebenen der Gesundheitssysteme unterstützen, und zwar auf Grundlage der Empfehlungen einer Publikation aus dem Jahr 2016 hinsichtlich der Integration von Ernährung, Bewegung und Gewichtskontrolle in die primäre Gesundheitsversorgung. Durch Unterstützung des Bildungswesens soll die Anzahl und Qualität der Sportstunden in Schulen ausgebaut werden, z. B. indem Handlungskonzepte verschiedener Länder miteinander verglichen werden. Resolution WHA71.7 Digitale Gesundheit Bedeutung für die Europäische Region 19. Die Resolution über digitale Gesundheit fordert die Mitgliedstaaten auf, digitale Technologien auszubauen und vorrangige Handlungsfelder zu identifizieren, in denen es EUR/RC68/6 Seite 7 zusätzlicher fachlicher Hilfe und Beratung im Bereich der digitalen Gesundheit durch die WHO bedarf, namentlich Lücken bei Forschung, evidenzbasierten Normen und dem Ausbau von Kapazitäten und Partnerschaften im Bereich e-Gesundheit. Die Zukunft der digitalen Gesundheit in den Gesundheitssystemen der Europäischen Region der WHO ist in den Tätigkeiten der Europäischen Gesundheitsinformations-Initiative verankert. Diese umfasst 39 Mitglieder (von denen die meisten WHO-Mitgliedstaaten aus der Region sind) und wird von der Abteilung Information, Evidenz, Forschung und Innovation koordiniert. Die Grundsätze der Resolution stehen vollkommen in Einklang mit dem Aktionsplan zur Verstärkung der Nutzung von Evidenz, Gesundheitsinformationen und Forschung für die Politikgestaltung, der vom Regionalkomitee auf seiner 66. Tagung im Jahr 2016 angenommen wurde und in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, nationale Steuerungsmechanismen für digitale Gesundheit einzurichten und ihre nationalen Infrastrukturen für e-Gesundheit und digitale Gesundheit auszubauen. Resolution WHA71.8 Verbesserung des Zugangs zu Hilfstechnologien Bedeutung für die Europäische Region 20. Das Regionalbüro unterstützt uneingeschränkt die Resolution über die Verbesserung des Zugangs zu Hilfstechnologien, die in die Arbeit zur Verbesserung des Zugangs zu bezahlbaren und qualitätsgesicherten Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien eingebettet ist. Für die Zwecke der Regulierung werden Hilfstechnologien als medizinische Geräte angesehen; „Hilfstechnologien“ ist ein Oberbegriff, der Systeme und Angebote in Verbindung mit der Bereitstellung von Hilfsmitteln und unterstützenden Leistungen abdeckt. Beispiele für Hilfsmittel sind etwa Hörgeräte, Rollstühle, Kommunikationshilfen, Brillen, Prothesen, Medikamentendosierer und Gedächtnisstützen. 21. Auf seiner 67. Tagung billigte das Regionalkomitee den Beschluss EUR/RC67(1) zum „Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln in der Europäischen Region der WHO“. Das Hintergrunddokument (EUR/RC67/11) skizziert die zentralen Themen und vorrangigen Handlungsfelder für die Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln in der Europäischen Region und schlägt strategische Bereiche vor, in denen der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mit Unterstützung durch das Regionalbüro umgesetzt werden könnte. Das Regionalbüro ist entschlossen, die Resolution WHA71.8 vollständig umzusetzen und dokumentiert gegenwärtig bestehende Initiativen zur zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, die darauf abzielen, den Zugang zu Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien in der Region zu verbessern. Auch wenn der Schwerpunkt bislang auf Arzneimitteln lag, kann die Zusammenarbeit auch im Bereich der Hilfstechnologien bei Bedarf durch die Zusammenführung von Fachwissen ausgebaut werden. EUR/RC68/6 Seite 8 Resolution WHA71.9 Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern Bedeutung für die Europäische Region 22. Der Europäische Aktionsplan Nahrung und Ernährung (2015–2020) befasst sich mit den in dieser Resolution angesprochenen Themen. Die Mitgliedstaaten aus der Europäischen Region der WHO sind global gesehen in vielen Bereichen federführend, insbesondere im Hinblick auf Grundsatzentwicklung sowie Überwachung und Surveillance. Das Regionalbüro wird auch künftig die Länder bei der Einführung, Koordinierung, Durchsetzung und Evaluation von Maßnahmen unterstützen, um die unangemessene Verkaufsförderung oder Vermarktung von Nahrungsmitteln für Säuglinge und Kleinkinder zu bekämpfen. Resolution WHA71.14 Rheumatisches Fieber und rheumatische Herzkrankheit Bedeutung für die Europäische Region 23. In der Europäischen Region wurden verschiedene Aktionspläne gebilligt, welche die Umsetzung der Resolution WHA71.14 erleichtern werden. 24. Der Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten in der Europäischen Region der WHO (2016–2025) nennt in einer Liste vorrangiger Interventionen (auf der individuellen Ebene) Impfmaßnahmen und die Bekämpfung der relevanten übertragbaren Krankheiten und verweist in der Begründung insbesondere auf Streptokokkeninfektionen und die rheumatische Herzklappenkrankheit. Der Aktionsplan zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit: Auf dem Weg zur Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Region – Niemanden zurücklassen nennt unter den einschlägigen Maßnahmen die Bereitstellung hochwertiger Informationen und Angebote für die Zeit vor der Empfängnis, einschließlich der rechtzeitigen Diagnose von nichtübertragbaren Krankheiten und der Veranlassung aller Maßnahmen, die eine hochwertige Gesundheitsversorgung sichern, um es Frauen zu ermöglichen, Schwangerschaften und Geburten sicher zu durchlaufen. = = =

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