Regionalkomitee für Europa 72. Tagung Tel Aviv, 12.–14. September 2022 EUR/RC72/13 Add.3 26. August 2022 | 220644 ORIGINAL: ENGLISCH Punkt 11 der vorläufigen Tagesordnung Mitgliedschaft in Organen und Ausschüssen der WHO Addendum 3: Wahlämter in den leitenden Organen der WHO und Zuteilung an die Regionen Das vorliegende Dokument enthält Informationen über die Verteilung von Wahlämtern für die 76. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2023 und für den Exekutivrat auf dessen 153. Tagung an die Regionen. Dieses Addendum zum Dokument „Mitgliedschaft in Organen und Ausschüssen der WHO“ (Dokument EUR/RC72/13) wird der 72. Tagung des Regionalkomitees für Europa zur Prüfung vorgelegt. EUR/RC72/13 Add.3 Seite 2 Inhalt Allgemeine Grundsätze und gängige Praxis ............................................................................................ 3 Wahlämter für die 76. Weltgesundheitsversammlung ........................................................................... 4 Wahlamt im Präsidium des Exekutivrates ............................................................................................... 4 EUR/RC72/13 Add.3 Seite 3 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND GÄNGIGE PRAXIS 1. Die Mitgliedstaaten der WHO beteiligen sich unmittelbar an der Organisationsführung in der WHO, der Festlegung der Handlungskonzepte der Organisation und der Zuweisung ihrer Finanzmittel. Neben ihrer allgemeinen Mitgliedschaft in der Weltgesundheitsversammlung bzw. im WHO-Regionalkomitee für Europa können die Mitgliedstaaten zudem in bestimmten Organen und Ausschüssen mitarbeiten. Einzelne Vertreter können innerhalb dieser Organe und Ausschüsse bestimmte Rollen und Aufgaben übernehmen. 2. Für die leitenden Organe auf der globalen Ebene wird die Mitgliedschaft ausgewogen auf alle sechs Regionen verteilt und Wahlämter werden turnusmäßig an die Regionen übertragen, wobei jeweils der Anzahl der Mitgliedstaaten in jeder Region Rechnung getragen wird. 3. Jede Region hat in Einklang mit den Bestimmungen der Satzung der WHO und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der betreffenden Region ihre eigenen Regeln und Praktiken für die Nominierung von Kandidaten für die leitenden Organe aus der Region festgelegt. In der Europäischen Region der WHO sind die Kriterien und das Verfahren für die Auswahl von Mitgliedern des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees für Europa (SCRC) sowie für andere (leitende) Organe in den Regeln 14.1, 14.2 und 14.3 der Geschäftsordnung des Regionalkomitees für Europa dargelegt, die durch bestimmte regionsweite Resolutionen weiter ergänzt werden.1 4. Hinsichtlich der Nominierung von Kandidaten für Wahlämter in den leitenden Organen der globalen Ebene sowie der Ernennung von Mitgliedern eines leitenden Organs für die Mitarbeit in Unterausschüssen oder Gremien (z. B. dem Programm-, Haushalts- und Verwaltungsausschuss (PBAC) des Exekutivrates, Stiftungsgremien (foundation committees), Auswahlgremien) ist es gängige Praxis, dass der Regionaldirektor für Europa sich mit dem SCRC berät:2 • der Regionaldirektor informiert den SCRC über das ihm gegenüber zum Ausdruck gebrachte Interesse von Mitgliedstaaten und macht konkrete Vorschläge auf Grundlage eines historischen Überblicks über die Zuteilung von Wahlämtern, um so eine ausgewogene Vertretung der Region sowie Inklusivität zu gewährleisten. Darüber hinaus werden soweit wie möglich besondere Fähigkeiten oder Interessen einzelner Kandidaten sowie ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis (vgl. Beratungen zur Reform der Führungsstrukturen bei der 143. Tagung des Exekutivrates) berücksichtigt; • auf Grundlage dieser Vorschläge nominiert der SCRC die Kandidaten für diese Ämter im Namen des Regionalkomitees in Übereinstimmung mit Regel 14.2.10 der Geschäftsordnung des Regionalkomitees;3 • nach der Billigung durch den SCRC informiert das Sekretariat nach Eingang der formellen Annahme durch den betreffenden Kandidaten/die betreffende Kandidatin das WHO-Hauptbüro über die Nominierungen. 1 Eine detailliertere Beschreibung findet sich in Anhang 1 des per Rundschreiben vom 10. Januar 2022 versandten Aufrufs zur Einreichung von Nominierungen. 2 Für die Nominierung von Kandidaten für Ämter im Exekutivrat und die Mitgliedschaft in dessen Unterausschüssen oder Gremien berät sich der Regionaldirektor zudem mit den Mitgliedern des Exekutivrates aus der Europäischen Region der WHO, um eine ausgewogene und gerecht verteilte Vertretung zu gewährleisten. 3 Diese Praxis stützt sich ferner auf Regel 10.2 der Geschäftsordnung des Regionalkomitees für Europa, der zufolge der SCRC mit der Aufgabe betraut wird, Kandidaten für die Wahl ins Präsidium des Regionalkomitees zu nominieren. EUR/RC72/13 Add.3 Seite 4 WAHLÄMTER FÜR DIE 76. WELTGESUNDHEITSVERSAMMLUNG 5. Für die 76. Weltgesundheitsversammlung (WHA76), die vom 21. Mai bis 30. Mai 2023 abgehalten wird, werden der Europäischen Region der WHO folgende Wahlämter übertragen: • Vorsitzende/r (Regel 25 der Geschäftsordnung der Weltgesundheitsversammlung) • Berichterstatter/in – Ausschuss A (Regel 35) • Stellvertretende/r Vorsitzende/r – Ausschuss B (Regel 35) • 5 Mitglieder für den Allgemeinen Ausschuss (Regel 30) • 3 Mitglieder für den Vollmachtenprüfungsausschuss (Regel 24) 6. Zur Besetzung dieser Ämter werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dem Regionaldirektor gegenüber ihr Interesse an diesen Wahlämtern zu bekunden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass: • jede Person, die für ein Amt im Präsidium der Weltgesundheitsversammlung und für ein Amt im Präsidium von bzw. eine Mitgliedschaft in Ausschüssen der Weltgesundheitsversammlung vorgeschlagen wird, Mitglied der Tagungsdelegation und am ersten Tag bei der Versammlung anwesend sein sowie bis zum letzten Tag der Versammlung in Genf zur Verfügung stehen muss; • der betreffende Mitgliedstaat zur Abstimmung berechtigt sein (siehe Resolution WHA54.5) und das jeweilige Beglaubigungsschreiben bis zu der im offiziellen Einladungsschreiben angegebenen Frist einreichen sollte. 7. Das Regionalkomitee wird aufgefordert, den Dreißigsten Ständigen Ausschuss des Regionalkomitees für Europa in Übereinstimmung mit Regel 14.2.10 der Geschäftsordnung des Regionalkomitees und auf Grundlage von Vorschlägen des Regionaldirektors mit der Nominierung von Kandidaten für diese Ämter zu beauftragen. WAHLAMT IM PRÄSIDIUM DES EXEKUTIVRATES 8. Auf der 153. Tagung des Exekutivrates wird das Wahlamt des Berichterstatters/der Berichterstatterin für eine einjährige Amtszeit an die Europäische Region der WHO übertragen. Aktuelle wie künftige Mitglieder des Exekutivrates, die Interesse haben, diese Funktion zu übernehmen, werden gebeten, dem Regionaldirektor gegenüber ihr Interesse an diesem Amt zu bekunden. 9. Das Regionalkomitee wird aufgefordert, den Dreißigsten Ständigen Ausschuss des Regionalkomitees für Europa in Übereinstimmung mit Regel 14.2.10 der Geschäftsordnung des Regionalkomitees und auf Grundlage von Vorschlägen des Regionaldirektors mit der Nominierung von Kandidaten für diese Ämter zu beauftragen und diese Nominierung in enger Abstimmung mit den Mitgliedern des Exekutivrates aus der Europäischen Region der WHO vorzunehmen. = = =
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Zweiundsiebzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Tel Aviv, 12.–14. September 2022: Mitgliedschaft in Organen und Ausschüssen der WHO: Addendum 3: Wahlämter in den leitenden Organen der WHO und Zuteilung an die Regionen
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