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Achtundsechzigste Tagung des Regionalkomitees für Europa: Rom, 17.–20. September 2018: Führungsfragen beim WHO-Regionalbüro für Europa

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W ELT G E S U N D H E IT SO R G A N I S AT IO N R EG I O N A L B Ü RO F ÜR E U R O P A UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Regionalkomitee für Europa EUR/RC68/8(L) 68. Tagung Rom, 17.–20. September 2018 6. August 2018 180476 Punkt 5 m) der vorläufigen Tagesordnung ORIGINAL: ENGLISCH Führungsfragen beim WHO-Regionalbüro für Europa Dieser Bericht enthält einen Überblick über Führungsfragen beim WHO-Regionalbüro für Europa in Übereinstimmung mit der Resolution EUR/RC60/R3. Er wird der 68. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa im Jahr 2018 vorgelegt. EUR/RC68/8(L) Seite 2 Inhalt Einführung .................................................................................................................................. 3 Nominierungsverfahren für die Mitgliedschaft im Exekutivrat und im SCRC ......................... 3 Führungsfragen in der Europäischen Region ............................................................................. 4 Verfahren zur Nominierung für das Amt des Regionaldirektors ............................................... 5 Stärkung der Aufsicht über die Führungsstrukturen durch die Mitgliedstaaten ........................ 6 Handhabung der Tagesordnungen der leitenden Organe ........................................................... 7 Umgang mit Resolutionen und Änderungsanträgen .................................................................. 8 Abstimmung zwischen den Führungsstrukturen auf der globalen Ebene und in den Regionen ..................................................................................................................................... 9 Handhabung von Konferenzen der Europäischen Region ....................................................... 10 Sonstiges ................................................................................................................................... 10 Anhang: Verzeichnis von Quellen mit weiteren Informationen über die Reform der Führungsstrukturen ................................................................................................................... 12 EUR/RC68/8(L) Seite 3 Einführung 1. Auf seiner 60. Tagung im Jahr 2010 nahm das WHO-Regionalkomitee für Europa die Resolution EUR/RC60/R3 an, in der es den Ständigen Ausschuss (SCRC) ersuchte, einen Zyklus umfassender Prüfungen in Bezug auf Führungsfragen in der Europäischen Region in Gang zu setzen und dem Regionalkomitee in regelmäßigen Abständen über die daraus gezogenen Lehren Bericht zu erstatten. 2. Der vorliegende Bericht enthält einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Organisationsführung in der Europäischen Region seit 2010. Es sei darauf hingewiesen, dass das Regionalkomitee durch die auf seiner 67. Tagung im Jahr 2017 angenommene Resolution EUR/RC67/R6 den Prozess der Reform der Führungsstrukturen vor allem mit Blick auf die Abstimmung zwischen den Führungsstrukturen auf der globalen Ebene und in den Regionen, aber auch bei stärker auf die Region bezogenen Themen wie Erklärungen von Konferenzen der Europäischen Region fortgesetzt hat. Schließlich hat der 25. SCRC seine Arbeitsgruppe Führungsfragen gebeten, sich insbesondere mit drei Themen zu befassen, zu denen dem RC68 ein Bericht zur Prüfung vorgelegt werden soll: a) Nominierungsverfahren für den Exekutivrat der WHO und den SCRC; b) Führung des Regionalbüros; c) Fortsetzung der globalen Debatte über Führungsfragen und Weiterverfolgung ihrer Ergebnisse. Nominierungsverfahren für die Mitgliedschaft im Exekutivrat und im SCRC 3. Ein zentrales Element der Reform der Führungsstrukturen in der Europäischen Region seit 2010 ist die Gestaltung eines transparenten und demokratischen Systems zur Nominierung der acht europäischen Mitglieder des Exekutivrats und der zwölf Mitglieder des SCRC aus den 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region. Dieses Thema stand auf der Tagesordnung mehrerer aufeinander folgender Tagungen des SCRC, einschließlich der Arbeitsgruppen Führungsfragen des SCRC seit 2010, und wird derzeit durch die Resolution EUR/RC63/R7 geregelt. 4. Die folgenden Elemente bilden die Säulen des neuen Nominierungsverfahrens: • Die Aufteilung der 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region in drei subregionale Ländergruppen wurde mit der Resolution EUR/RC60/R3 angenommen und mit der Resolution EUR/RC63/R7 bestätigt. • Diese Resolutionen geben auch konkrete Kriterien für die Erfahrungen und Qualifikationen vor, die alle Kandidaten für Sitze im Exekutivrat und im SCRC erfüllen müssen. • Zu den gebilligten Kriterien hat die Arbeitsgruppe Führungsfragen des SCRC anschließend eine Reihe von Unterkriterien erarbeitet, anhand derer die Curricula Vitae potenzieller Kandidaten geprüft und gewichtet werden. • Inzwischen wurden zwei weitere Kriterien hinzugefügt, nämlich die Anzahl der Jahre, seit das Land zum letzten Mal im Exekutivrat oder im SCRC vertreten war, und eine Absichtserklärung, mit der die sich bewerbenden Mitgliedstaaten die mit ihrer möglichen Mitgliedschaft im Exekutivrat oder im SCRC verbundenen Bestrebungen und Ziele darlegen. Die formelle Grundlage für den letztgenannten EUR/RC68/8(L) Seite 4 Punkt wurde durch eine Änderung der Regel 14.2.2 a) der Geschäftsordnung des Regionalkomitees geschaffen (Resolution EUR/RC65/R2 vom 15. September 2015). • Es wurde ein Bewertungsverfahren mit Gewichtung der verschiedenen Kriterien und Unterkriterien in der Reihenfolge ihrer Bedeutung vereinbart, wonach jedes Mitglied des SCRC entsprechend seiner Beurteilung der Kandidaten Punkte vergibt. • Die Endergebnisse werden mittels eines mathematischen Algorithmus unter Berücksichtigung aller genannten Parameter zusammengestellt. Mit dem Nominierungsinstrument wird die individuelle Bewertung und Prioritätensetzung jedes Mitglieds des SCRC uneingeschränkt geachtet. Es ist zudem fair gegenüber allen Kandidaten, objektiv, transparent und den erfolglosen Kandidaten gegenüber erklärbar. 5. Die Arbeitsgruppe Führungsfragen und der 25. SCRC erörterten das Bewertungsverfahren im März 2018. Es bestand Einvernehmen darüber, dass das Instrument sowohl als Orientierung für die Mitgliedstaaten und den SCRC als auch zur Untermauerung eines nach wie vor politischen Prozesses, über den letztlich das Regionalkomitee entscheidet, mit belegbaren Fakten nützlich ist. Der SCRC war der Ansicht, das Instrument lege zu viel Gewicht auf die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Personen. Da die Mitglieder des Exekutivrats und des SCRC Mitgliedstaaten seien, solle die Zusammenarbeit der Bewerberländer mit der WHO und insbesondere der Europäischen Region stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Dies könne durch die im Jahr 2015 eingeführte Absichtserklärung erreicht werden. Die Regionaldirektorin wurde gebeten, das Instrument entsprechend zu überarbeiten und das Ergebnis dem SCRC vorzulegen. 6. Schließlich bestätigte das Regionalkomitee, dass die Periodizität der Mitgliedschaft für die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bei drei von sechs Jahren belassen werden solle. Führungsfragen in der Europäischen Region 7. Neben der Neugestaltung des Nominierungsverfahrens für die Mitgliedschaft im Exekutivrat und im SCRC hat die Europäische Region, beginnend mit der Einsetzung der Arbeitsgruppe Führungsfragen des SCRC im Februar 2010, die Reform der Führungsstrukturen vorangetrieben. 8. Die vom SCRC und vom Regionalkomitee seit 2010 behandelten Führungsfragen sind in der nachstehenden Übersicht dargestellt. Der SCRC und seine aufeinander folgenden Arbeitsgruppen haben eine Vielzahl von Sachthemen untersucht, die der Übersichtlichkeit halber unter sieben Hauptthemen zusammengefasst werden: • Verfahren zur Nominierung für das Amt des Regionaldirektors; • Stärkung der Aufsicht über die Führungsstrukturen durch die Mitgliedstaaten; • Handhabung der Tagesordnungen der leitenden Organe; • Umgang mit Resolutionen und Änderungsanträgen; • Abstimmung zwischen den Führungsstrukturen auf der globalen Ebene und in den Regionen; EUR/RC68/8(L) Seite 5 • Handhabung von Konferenzen der Europäischen Region und • Sonstiges. 9. Ein Verzeichnis von Quellen mit weiteren Informationen zu den in dieser Übersicht genannten Themen ist im Anhang zu finden. Verfahren zur Nominierung für das Amt des Regionaldirektors 10. In Regel 47 der Geschäftsordnung des Regionalkomitees sind die Bestimmungen für die Nominierung des Regionaldirektors bzw. der Regionaldirektorin für Europa im Detail festgelegt. Die grundlegenden Bestimmungen wurden 1994 eingeführt, doch später wurden aufgrund von Überprüfungen durch den SCRC und seine Arbeitsgruppen in den Jahren 2010, 2013 und 2015 umfassende Änderungen vorgenommen. 11. Eine wesentliche Neuerung in Bezug auf die Nominierung für das Amt des Regionaldirektors war die im Jahr 2013 durch Resolution EUR/RC63/R7 erfolgte Annahme eines Verhaltenskodexes, der sich an einem ähnlichen, von der Weltgesundheitsversammlung angenommenen Verhaltenskodex für die Wahl des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin orientiert. 12. Zunächst wurde in Regel 47 die Einsetzung einer Regionalen Auswahlkommission zur Ermittlung möglicher Kandidaten für den Posten des Regionaldirektors bzw. der Regionaldirektorin festgelegt. Doch 2010 räumte die Arbeitsgruppe Führungsfragen des SCRC ein, dass es den Mitgliedstaaten freistehe, einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin ihrer Wahl für das Amt des Regionaldirektors zu nominieren und zu wählen, und es daher nur von geringem Nutzen sei, wenn das Regionalkomitee ein Gremium ernenne, das aktiv nach Kandidaten suchen soll. Eine sinnvollere Aufgabe für ein solches Gremium liege vielmehr darin, die Eignung der einzelnen Kandidaten anhand klar festgelegter Kriterien zu beurteilen und eine Liste der engeren Wahl mit den Namen von Kandidaten zu erstellen und dem Regionalkomitee zur Prüfung vorzulegen. 13. Folglich enthält Regel 47 in ihrer aktuellen Form die nachstehenden Bestimmungen: • Das Regionalkomitee bildet unter Berücksichtigung einer ausgewogenen geografischen Vertretung eine Regionale Beurteilungskommission, der Vertreter von sechs Mitgliedstaaten angehören und die beschlussfähig ist, wenn mindestens vier ihrer Mitglieder anwesend sind. • Alle Mitgliedstaaten, die einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin für das Amt des Regionaldirektors vorschlagen, werden an den Verhaltenskodex für die Nominierung für das Amt des Regionaldirektors erinnert. • Die Regionale Beurteilungskommission veranlasst, dass sich alle Kandidaten bei einer Zusammenkunft, zu der alle Mitgliedstaaten in der Region eingeladen werden, kurz persönlich vorstellen. Diese Regelung gilt im Interesse eines ordnungsgemäßen Verfahrens und der Transparenz in allen Fällen, selbst wenn es nur einen Kandidaten oder eine Kandidatin gibt. Um allen Mitgliedstaaten eine gleiche Chance zur Teilnahme an einer solchen Sitzung zu geben, wird diese normalerweise zusammen mit dem SCRC während dessen Tagung unmittelbar vor Eröffnung der Weltgesundheitsversammlung einberufen. EUR/RC68/8(L) Seite 6 • Alle Kandidaten werden aufgefordert, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und das dazu ausgefüllte Formular der WHO an den Direktor für betriebsärztliche Dienste beim Hauptbüro zu übermitteln, um sicherzustellen, dass sie bei guter körperlicher Gesundheit sind, wie es von allen Mitarbeitern der Organisation verlangt wird. • Nach der Analyse, Prüfung und Erörterung der Curricula Vitae und der Eindrücke aus den persönlichen Vorstellungen erarbeitet die Regionale Beurteilungskommission Beurteilungsberichte zu den einzelnen Kandidaten. Zum Abschluss ihrer Tätigkeit erstellt sie eine Liste der engeren Wahl mit den Namen (in zufälliger Reihenfolge) von höchstens fünf Kandidaten, die ihrer Meinung nach die für das Amt des Regionaldirektors vorgegebenen Kriterien am besten erfüllen. Die einzelnen Beurteilungsberichte und die Liste der engeren Wahl werden mindestens zehn Wochen vor Eröffnung der Tagung des Regionalkomitees als vertrauliche Sendung an die Mitglieder des Präsidiums des Regionalkomitees, an den Generaldirektor und an jeden Mitgliedstaat in der Region übermittelt. • Der letzte Verfahrensschritt ist die tatsächliche Nominierung des Regionaldirektors bzw. der Regionaldirektorin, die nach den Regeln 47.12 und 47.13 der Geschäftsordnung in geheimer Abstimmung auf einer nichtöffentlichen Sitzung des Regionalkomitees erfolgt. Stärkung der Aufsicht über die Führungsstrukturen durch die Mitgliedstaaten 14. Nach Artikel 50 b) der Satzung der WHO besteht eine wesentliche Führungsaufgabe des Regionalkomitees darin, „die Tätigkeit des Regionalbüros zu überwachen.“ Aus diesem Grund ist das Regionalkomitee in den letzten Jahren verstärkt auf eine strategische Beteiligung an Grundsatzdebatten auf globaler Ebene und in der Europäischen Region ausgerichtet worden. Gleichzeitig hat das Regionalkomitee auch dem SCRC einige Aufsichtsaufgaben übertragen. 15. Seit 2010 sind die nachstehend erläuterten Maßnahmen eingeführt worden: • Mit der Resolution EUR/RC60/R3 wurde 2010 die Aufsichtsfunktion des SCRC gestärkt – im Einklang mit seiner grundlegenden Aufgabe, für das Regionalkomitee zu handeln, es zu vertreten und zu gewährleisten, dass die Beschlüsse und die Politik des Regionalkomitees ausgeführt werden1. • In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die in Regel 14.2.10 Unterabsätze a) bis g) festgelegten Aufgaben des SCRC eng an Artikel 28 der Satzung der WHO angelehnt sind, in dem die Aufgaben des Exekutivrats gegenüber der Weltgesundheitsversammlung genannt werden. Die Europäische Region verfügt somit über eine zweistufige zwischenstaatliche Struktur, die auch für andere Regionen der Organisation von Interesse sein könnte. • Im Rahmen seiner gestärkten Aufsichts- und Rechenschaftsfunktion erhält und erörtert der SCRC Berichte der oberen Leitungsebene zu zentralen strategischen Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Regionalbüros. 1 Regel 14.2.10 a) der Geschäftsordnung des Regionalkomitees. EUR/RC68/8(L) Seite 7 • Um alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Region nach und nach an den Führungs- und Aufsichtsaufgaben der Organisation zu beteiligen und gleichzeitig die geografische Ausgewogenheit zu verbessern, wurde die Zahl der Mitglieder des SCRC 2010 von neun auf zwölf erhöht, wobei jedes Jahr vier Mitglieder ausscheiden und vier neue Mitglieder für eine Amtszeit von drei Jahren ausgewählt werden. • Um seine Aufsichtsaufgaben systematischer wahrzunehmen, hat der SCRC seit 2017 Besuche in vier Mitgliedstaaten durchgeführt und dabei die in Zusammenarbeit mit der WHO, auch über das Länderbüro, geleistete Arbeit geprüft. Bisher hat der SCRC Georgien, die Russische Föderation, Slowenien und die Türkei besucht. Handhabung der Tagesordnungen der leitenden Organe 16. Die Frage einer besseren Handhabung der Tagesordnungen der globalen leitenden Organe, einschließlich der Begrenzung der Zahl der Tagesordnungspunkte, war auf den jüngsten Tagungen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrats ein wiederkehrendes Thema. 17. In der Europäischen Region wählte die Arbeitsgruppe Führungsfragen des SCRC 2010 ein anderes, aber verwandtes Thema, nämlich die Tatsache, dass die Kombination aus verkürzten Tagungen des Regionalkomitees und der großen Zahl von Tagesordnungspunkten, die durch vorangegangene Tagungen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrats vorgegeben sind, nicht genügend Raum für eine Debatte über wichtige Prioritäten der Europäischen Region lassen. 18. Um die Handhabung der Tagesordnungen des Regionalkomitees, einschließlich der Begrenzung der Zahl zu erörternder Themen, strategischer anzugehen, sind daher die folgenden Maßnahmen eingeführt worden: • Bei den Tagesordnungen des Regionalkomitees wird verstärkt Gewicht auf übergeordnete Grundsatz- und Strategiefragen gelegt, die für die Gesundheitsminister von unmittelbarer Bedeutung sind (2010). • Die Tagesordnungen des Regionalkomitees enthalten Podiumsdiskussionen der Minister zu zentralen Grundsatzfragen, wodurch in der Europäischen Region Unterstützung für globale Handlungskonzepte nach Maßgabe von Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung oder des Exekutivrats mobilisiert werden soll (2010). • An den ersten beiden Tagen der Tagungen des Regionalkomitees werden außerdem Arbeitsessen für die Minister organisiert. Dabei werden in der Regel Präsentationen und Beratungen zu ausgewählten übergeordneten Themen, für die keine Resolution erforderlich ist, abgehalten, was auch dazu beiträgt, den Arbeitsdruck auf die reguläre Tagesordnung des Regionalkomitees zu verringern. • Es werden kommentierte Tagesordnungen mit Informationen zum geplanten Ablauf der Beratungen im Regionalkomitee verwendet (2011). • Die Einführung einer mehrjährigen fortlaufenden Tagesordnung für die Tagungen des Regionalkomitees ermöglicht den Delegierten einen besseren strategischen Überblick über den Zeitpunkt der zu behandelnden Tagesordnungspunkte (2011). EUR/RC68/8(L) Seite 8 Seit 2016 wird über die fortlaufende Tagesordnung auf der unmittelbar vor der Weltgesundheitsversammlung stattfindenden offenen Tagung des SCRC beraten, wodurch sie für alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Region einsehbar ist. • Nachdem auf der 140. Tagung des Exekutivrats ein zukunftsorientierter Zeitplan mit erwarteten Tagesordnungspunkten für den Exekutivrat, den Programm-, Haushalts- und Verwaltungsausschuss und die Weltgesundheitsversammlung eingeführt wurde, beschloss das Regionalkomitee auf seiner 67. Tagung (in der Resolution EUR/RC67/R6), die mehrjährige fortlaufende Tagesordnung im Einklang mit dem zukunftsorientierten Zeitplan zu überarbeiten und sie um einen standardmäßigen Tagesordnungspunkt über globale, von der Weltgesundheitsversammlung an das Regionalkomitee verwiesene Themen zu ergänzen. Umgang mit Resolutionen und Änderungsanträgen 19. In den letzten fünf Jahren sind in der Europäischen Region mehrere Initiativen ergriffen worden, um ein sinnvolleres Verfahren für die Vorlage und Änderung von Resolutionen des Regionalkomitees zu schaffen. Dabei haben der SCRC und seine Arbeitsgruppen versucht, ein sinnvolles Gleichgewicht herzustellen: zwischen dem legitimen Interesse der Mitgliedstaaten, ihre Prioritäten in Form von Resolutionsentwürfen voranzutreiben, und der Gefahr, dass die Tagesordnung des Regionalkomitees zu umfangreich wird und dass spät eingehende Vorschläge sich störend auswirken. 20. Seit 2015 gelten die nachstehenden Grundregeln für den Umgang mit Resolutionen im Regionalkomitee: • Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und im Interesse der Transparenz werden einzelne Mitglieder des SCRC als Ansprechpersonen für bestimmte fachliche Tagesordnungspunkte und Resolutionen benannt (Resolution EUR/RC63/R7, Anhang 4). • Grundsätzlich sollen alle Resolutionsentwürfe für das Regionalkomitee zunächst durch den SCRC geprüft und rechtzeitig für die offene Tagung des SCRC im Mai fertiggestellt werden, um allen Mitgliedstaaten in der Europäischen Region ihrerseits die Gelegenheit zu ihrer Prüfung zu geben (2011). • 2013 wurden die folgenden neuen Regeln in Bezug auf Mindestfristen für die Vorlage von Resolutionsentwürfen und inhaltlichen Änderungen eingeführt (ähnliche Verfahren wurden später auf globaler Ebene vom Exekutivrat mit dem Beschluss EB134(3) im Januar 2014 und von der Weltgesundheitsversammlung mit der Resolution WHA67.2 im Mai 2014 beschlossen): – Entwürfe von Resolutionen und/oder Beschlüssen müssen von den Mitgliedstaaten mindestens sieben Tage vor Eröffnung der Tagung des Regionalkomitees schriftlich eingereicht werden. – Inhaltliche Änderungen an solchen Entwürfen müssen in der Regel spätestens zum Sitzungsende des ersten Tages der Tagung schriftlich eingereicht werden. – Entwürfe des Sekretariats, die sich auf Tagesordnungspunkte beziehen, sind den Mitgliedstaaten mindestens sechs Wochen vor Eröffnung der Tagung zu übermitteln. EUR/RC68/8(L) Seite 9 – Inhaltliche Änderungen an solchen Vorschlägen des Sekretariats sollen in der Regel 24 Stunden vor Eröffnung der Tagung schriftlich eingereicht werden. • Jährliche Überprüfungen früherer Resolutionen werden durchgeführt, um ihre erwartete Geltungsdauer und die Möglichkeit einer Außerkraftsetzung zu ermitteln. Eine Übersicht über alle vorhandenen und geltenden Resolutionen wird jährlich nach der Tagung des Regionalkomitees aktualisiert und über ein Webportal zur Verfügung gestellt. Mitgliedstaaten, die die Vorlage neuer Resolutionen in Erwägung ziehen, können sich somit darüber informieren, ob sich diese neuen Vorschläge mit bisherigen Maßnahmen überschneiden oder decken würden (2013). • 2014 empfahl die Arbeitsgruppe Führungsfragen des SCRC auch neue Schablonen für künftige Resolutionen des Regionalkomitees. Auf den Tagungen des Exekutivrats und der Weltgesundheitsversammlung wurde routinemäßig eine Schablone für die finanziellen und administrativen Auswirkungen von Resolutionen verwendet, die auch schon bei Tagungen des Regionalkomitees verwendet worden war, doch die Arbeitsgruppe war der Ansicht, es müsse klarer dargestellt werden, wie neue Resolutionen mit dem Allgemeinen Arbeitsprogramm, dem Programmhaushalt, der Strategie „Gesundheit 2020“ und früheren Resolutionen des Exekutivrats, der Weltgesundheitsversammlung und des Regionalkomitees zusammenhängen. Abstimmung zwischen den Führungsstrukturen auf der globalen Ebene und in den Regionen 21. Eines der Hauptziele der 2011 eingeleiteten Reform der Führungsstrukturen der WHO bestand darin, die Führungsstrukturen auf den verschiedenen Ebenen der Organisation so aufeinander abzustimmen, dass ihre Synergien und Komplementarität und damit eine bessere Wirksamkeit des Führungszyklus insgesamt gewährleistet sind. 22. In diesem Zusammenhang kam die Weltgesundheitsversammlung in ihrem Beschluss WHA65(9) überein, dass die Regionalkomitees gebeten werden sollen, zu allen globalen Strategien, Handlungskonzepten und Rechtsinstrumenten Stellung zu nehmen, dass die Regionalkomitees globale Strategien anpassen und umsetzen sollen, anstatt jeweils eigene regionsweite Strategien zu beschließen, und dass die Vorsitzenden der Regionalkomitees dem Exekutivrat regelmäßig einen zusammenfassenden Bericht über die Beratungen der Regionalkomitees vorlegen sollen. Die Weltgesundheitsversammlung beschloss außerdem, dass die Regionalkomitees das Nominierungsverfahren für Regionaldirektoren überprüfen, ein Verfahren zur Prüfung der Beglaubigungsschreiben der Delegierten einführen und Regeln für die Teilnahme von Beobachtern an Tagungen der Regionalkomitees beschließen sollen. 23. Die Reform des Verfahrens zur Nominierung für das Amt des Regionaldirektors ist vorstehend zusammengefasst. Darüber hinaus änderte das Regionalkomitee mit der Resolution EUR/RC63/R7 die Regel 2 der Geschäftsordnung in Bezug auf die Teilnahme von Beobachtern und beschloss 2013, jeweils einen Teil der Mitglieder des SCRC mit der Prüfung der Beglaubigungsschreiben der Delegierten zu betrauen. EUR/RC68/8(L) Seite 10 24. Im Hinblick auf die Auswirkungen globaler Handlungskonzepte auf die Europäische Region ersuchte das Regionalkomitee 2017 die Regionaldirektorin, das Regionalkomitee unter dem Tagesordnungspunkt „Angelegenheiten“ auf globale Handlungskonzepte, Strategien und Aktionspläne aufmerksam zu machen und die Auswirkungen dieser Instrumente auf die Europäische Region hervorzuheben, damit das Regionalkomitee sie prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen kann. 25. Das Regionalkomitee einigte sich 2017 (in der Resolution EUR/RC67/R6) auch auf Maßnahmen, die das Profil der Berichte der Vorsitzenden des Regionalkomitees an den Exekutivrat schärfen sollen. Insbesondere wird jeder vom Sekretariat in Abstimmung mit dem bzw. der Vorsitzenden erstellte Bericht mit dem SCRC erörtert. Dabei werden zentrale Botschaften herausgearbeitet, und es wird eine kurze Erklärung verfasst, die entweder von einem Mitglied des Präsidiums des Regionalkomitees oder von dem Mitglied der Exekutivrats, das zum Bindeglied zwischen Regionalkomitee und Exekutivrat bestimmt wurde, verlesen wird. 26. Im März 2018 erörterten der 25. SCRC und seine Arbeitsgruppe Führungsfragen die Auswirkungen der Vorschläge zur Reform der Führungsstrukturen auf die Europäische Region, die der Generaldirektor der 142. Tagung des Exekutivrats der WHO unterbreitet hatte, deren Behandlung jedoch auf die 143. Tagung im Mai 2018 verschoben wurde. Vorschläge, die wegen ihrer Auswirkungen auf die Europäische Region Aufmerksamkeit erregten, waren: erstens, dass Mitwirkungsrechte auf Mitglieder des Exekutivrats beschränkt werden sollen, was die Frage aufwirft, ob dies Erklärungen im Namen der Region erfordern oder fördern würde; und zweitens, dass sich die Mitglieder des Präsidiums des Exekutivrats häufiger persönlich treffen sollen, um das Programm und die Arbeitsmethoden zu erörtern, was insofern Auswirkungen auf die Europäische Region hätte, als das Regionalbüro Unterstützung bereitstellen kann und zu klären ist, wie ein Kommunikationskanal zu den leitenden Organen in der Region gewährleistet werden kann. Der Exekutivrat erörterte das Thema auf seiner 143. Sitzung weiter. Über die Beschränkung von Mitwirkungsrechten auf Mitglieder des Exekutivrats konnte kein Konsens erzielt werden, aber das Mitglied des Präsidiums der Europäischen Region ersuchte die Regionaldirektorin ausdrücklich, die Frage eines geeigneten Kommunikationskanals zu den Mitgliedstaaten in der Region weiter mit dem SCRC zu erörtern. Handhabung von Konferenzen der Europäischen Region 27. 2017 billigte das Regionalkomitee die Empfehlungen der Regionaldirektorin, dass der SCRC aktiv an der Vorbereitung von Konferenzen der Europäischen Region beteiligt sein soll und dass die Erklärungen solcher Konferenzen dem Regionalkomitee entweder zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen oder zur Kenntnisnahme vorgelegt werden sollen, allerdings nur, wenn der SCRC überzeugt ist, dass bestimmte Kriterien der guten Führung und der Inklusivität erfüllt sind. Sonstiges 28. Neben den genannten großen Kategorien der Reform der Führungsstrukturen hat die Europäische Region der WHO auch einer Reihe von Initiativen in anderen Bereichen EUR/RC68/8(L) Seite 11 ergriffen, um die Mitgliedstaaten zu entlasten und ihre aktive Mitwirkung an der Arbeit der Organisation zu erleichtern, die nachstehend beschrieben sind: • Im Hinblick auf die globalen leitenden Organe erstellt das Sekretariat zu allen Punkten auf ihren Tagesordnungen vorab umfangreiche Informationsunterlagen für die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region und organisiert Informationsveranstaltungen vor und täglich während der Tagungen des Exekutivrats und der Weltgesundheitsversammlung, um an der Schnittstelle zwischen der globalen Ebene und der Europäischen Region behilflich zu sein. • Für die Tagungen des Regionalkomitees wurden die folgenden Maßnahmen getroffen: – Live-Übertragung der gesamten Beratungen des Regionalkomitees seit 2010 als Mittel, um die Transparenz und das Verständnis der Arbeit der Organisation zu fördern; – Übertragung der vor den Tagungen des Regionalkomitees abgehaltenen Informationsveranstaltungen mit der Möglichkeit, vorab schriftliche Fragen an das Sekretariat zu senden; – seit 2012: Vorlage von Folien in englischer und russischer Sprache bei allen Präsentationen auf Tagungen des Regionalkomitees; – seit 2012: Veröffentlichung von Erklärungen nichtstaatlicher Organisationen und diesbezüglichen Videobotschaften auf der Website des WHO-Regionalbüros für Europa vor der Eröffnung der Tagungen des Regionalkomitees; und – seit 2012: Vorabveröffentlichung der Arbeitsdokumente für die Tagungen des Regionalkomitees in englischer Sprache einen Monat vor dem offiziellen Versanddatum (mit dem Hinweis, dass bis zum offiziellen Versanddatum noch Korrekturen und Änderungen möglich sind). • Hinsichtlich des SCRC wurden die folgenden Maßnahmen getroffen: – umfangreiche Nutzung von Telefonkonferenzen zwischen den Tagungen des SCRC; und – elektronische Freigabe und Annahme der Berichte des SCRC kurz nach Tagungsende, sodass auch Mitgliedstaaten, die nicht im SCRC vertreten sind, frühzeitig Zugang zu diesen Berichten haben. EUR/RC68/8(L) Seite 12 Anhang: Verzeichnis von Quellen mit weiteren Informationen über die Reform der Führungsstrukturen • Dokument EUR/RC60/11 (Führungsfragen beim WHO-Regionalbüro für Europa): http://www.euro.who.int/de/about-us/governance/regional-committee-for- europe/past-sessions/sixtieth-session/documentation/working- documents/eurrc6011 • Resolution EUR/RC60/R3 (Führungsfragen beim WHO-Regionalbüro für Europa): Änderungen an den Arbeitsverfahren und an der Geschäftsordnung des Regionalkomitees und des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees: http://www.euro.who.int/de/about-us/governance/regional-committee-for- europe/past-sessions/sixtieth-session/resolutions/eurrc60r6 • Dokument EUR/RC62/14 (Reform der WHO): http://www.euro.who.int/de/about-us/governance/regional-committee-for- europe/past-sessions/sixty-second-session/documentation/working- documents/eurrc6214-who-reform • Dokument EUR/RC63/15 (Reform der WHO: Fortschritte und Folgen für die Europäische Region): http://www.euro.who.int/de/about-us/governance/regional-committee-for- europe/past-sessions/sixty-third-session/documentation/working- documents/eurrc6315-who-reform-progress-and-implications-for-europe • Dokument EUR/RC63/16 Rev.1 (Reform der Führungsstrukturen in der Europäischen Region der WHO): http://www.euro.who.int/de/about-us/governance/regional-committee-for- europe/past-sessions/sixty-third-session/documentation/working- documents/eurrc6316-rev.1-governance-reform-in-the-who-european-region • Resolution EUR/RC63/R7 (Führungsfragen beim WHO-Regionalbüro für Europa): http://www.euro.who.int/de/about-us/governance/regional-committee-for- europe/past-sessions/sixty-third-session/documentation/resolutions-and- decisions/eurrc63r7-governance-of-the-who-regional-office-for-europe • Dokument EUR/RC64/16 (Reform der WHO: Fortschritte und Folgen für die Europäische Region): http://www.euro.who.int/de/about-us/governance/regional-committee-for- europe/past-sessions/64th-session/documentation/working-documents/eurrc6416- who-reform-progress-and-implications-for-the-european-region • Dokument EUR/SC21/SG_governance Rev.1 (Bericht der Arbeitsgruppe Führungsfragen, Mai 2014): http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0003/257115/SC21_SubGov_Eng _140583-Rev.1.pdf?ua=1 • Schablone für Entwürfe von Resolutionen des Regionalkomitees EUR/RC68/8(L) Seite 13 • Schablone für die finanziellen und administrativen Auswirkungen der Entwürfe von Resolutionen des Regionalkomitees auf das Sekretariat • Regel 47 der Geschäftsordnung des Regionalkomitees für Europa und des Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees für Europa: http://www.euro.who.int/de/about-us/governance/rules-of-procedure-of-the- regional-committee-for-europe-and-of-the-standing-committee-of-the-regional- committee-for-europe = = =

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